Ausländische Investitionen spielen heutzutage eine nicht mehr wegzudenkende Rolle in den internationalen Wirtschaftsbeziehungen. Anfänglich wurden Investitionen durch völkerrechtliches Gewohnheitsrecht kontrolliert und geschützt. Allerdings prägten Unsicherheiten über den Inhalt und Wert gewohnheitsrechtlicher Prinzipien des Auslandsinvestitionsschutzes die Situation im Völkerrecht und stellten ein immer größeres Investitionshindernis in entwicklungsschwachen Ländern dar. Daher erfolgte ab 1959 ein gewisser Rückzug aus dem Völkerrecht und es wurden zahlreiche Bilaterale Abkommen (BITs) geschlossen, welche klare Maßstäbe für niedergelassene Investitionen aufstellen.
Als Vorläufer der bilateralen Abkommen entwickelten sich bereits 1855 in den USA so genannte „Freundschaftsverträge für Handel und Schifffahrt“ (FCNs)1, welche erste Regelungen über den Schutz von Investitionen enthielten. Diese FCNs entwickelten sich weiter und enthielten für ausländische Investoren immer detaillierter Vorschriften. Daneben gibt es heute zahlreiche bilaterale, regionale und sektorale völkerrechtliche Verträge, Organisationen und Schiedsgerichte, welche alle versuchen, teils unabhängig teils in Zusammenarbeit, dem Schutz von Investitionen ein einheitliches Gesicht zu geben. 1948 versuchte man durch die Havanna Charta erstmals ein komplexes multilaterales Investitionsabkommen zu schaffen.
Von 1995 bis 1998 gab es die große Hoffnung, die OECD sei dafür das geeignete Forum. Es wurde versucht, das Multilateral Agreement on Investment (MAI) auszuhandeln. Doch diese Hoffnung zerschlug sich nach dreijähriger Verhandlungsphase. Die Augen richteten sich sodann auf die Welthandelsorganisation (WTO), welche am 13.12.1996 auf der ersten Ministerkonferenz (MK) in Singapur entschied, die Wechselbeziehungen zwischen Handel und Investition zu untersuchen. Auf der vierten WTO-MK in Doha, 2001, wurde vereinbart, dass nach der fünften MK Verhandlungen über ein multilaterales Investitionsabkommen beginnen sollen.2 Auf der fünften MK in Cancún/Mexico, 2003, konnte allerdings aus verschiedenen Gründen keine Einigung erzielt werden.3 Im Juli 2004 wurde von den WTO-Mitgliedern im
„JULY Package“ beschlossen, keine Verhandlungen mehr für ein Investitionsabkommen in der DOHA Runde auszuführen.4
Wie gesehen, war es bis jetzt noch nicht möglich, ein einheitliches multilaterales Investitionsrecht zu gestalten.
Inhaltsverzeichnis
- A Einführung
- B Begriffserklärung
- I Investition
- 1. Weiter Investitionsbegriff
- 2. Enger Investitionsbegriff
- 3. Negativ- und Positivlisten
- II Behandlungsstandards
- 1. Präferenzielle Behandlungsstandards
- 2. Spezifische Behandlungsstandards
- a) Meistbegünstigungsklausel
- b) Inländerbehandlung
- c) Voraussetzungen
- 3. Relative Behandlungsstandards
- 4. Absolute Behandlungsstandards
- I Investition
- C Instrumente des Internationalen Investitionsschutzes
- I Organisationen
- 1. Weltbankgruppe
- a) IBRD - Bank für Wiederaufbau und Entwicklungshilfe
- b) IFC - Internationale Finanzgesellschaft
- c) IDA - Internationale Entwicklungsagentur
- d) MIGA Internationale Investitions-Garantie-Agentur
- aa) Zielsetzung und Aufgaben
- bb) Oberste Organe...
- cc) Berücksichtigungsfähige Investoren
- dd) Garantiefähige Risiken.
- e) ICSID – Zentrales Schiedsgericht für Investitionsstreitigkeiten
- aa) Oberste Organe..
- bb) Grundzüge des Verfahrensrechts
- cc) Anwendbares Recht...
- 2. WTO-Welthandelsorganisation
- a) Einführung
- b) Oberste Organe
- aa) GATT-Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen
- aaa) Leitende Organe...
- bbb) Regelungen im GATT.
- bb) TRIMS - Übereinkommen über handelsbezogene Investitionsmaßnahmen
- cc) GATS - Abkommen für Handel mit Dienstleistungen.
- dd) TRIPS-Übereinkommen über Handelsbezogene Aspekte des geistigen Eigentums....
- aa) GATT-Allgemeines Zoll- und Handelsabkommen
- 3. OECD - Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit
- a) Allgemeines
- b) Oberstes Organ
- c) ΜΑΙ
- 1. Weltbankgruppe
- II Regionale Abkommen
- 1. NAFTA Nordamerikanisches Freihandelsabkommen
- a) Einführung
- b) Chapter 11 NAFTA-Abkommen
- aa) Section A - materiell rechtliche Vorschriften…...
- bb) Section B - Streitbeteiligung.
- 2. ECT - Energiecharta-Vertrag
- a) Allgemeines
- b) Ziele
- c) Art. 10 ECT
- 1. NAFTA Nordamerikanisches Freihandelsabkommen
- III Bilaterale Abkommen
- 1. Von FCNS, IFVs und BITS - Hinführung
- 2. BITS
- a) Personeller und sachlicher Anwendungsbereich
- b) Marktzugang (Niederlassungsfreiheit)
- c) Behandlungsstandards incl. Transferregelungen
- d) Enteignung und Entschädigung
- e) Streitbeteiligung
- aa) Investor/Gaststaat Streitigkeit.
- bb) Staat/Gaststaat Streitigkeit.
- I Organisationen
- D FAZIT
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Arbeit befasst sich mit dem internationalen Investitionsrecht und den Menschenrechten im Kontext des Schutzes von Investitionen. Dabei werden die relevanten Organisationen, Instrumente und Standards auf internationaler Ebene beleuchtet. Die Arbeit bietet einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen für Investitionen und die damit verbundenen Menschenrechtsaspekte.
- Definition des Investitionsbegriffs
- Behandlungsstandards im internationalen Investitionsrecht
- Internationale Organisationen und Abkommen zum Schutz von Investitionen
- Bilaterale Investitionsabkommen (BITs) und deren Bedeutung für den Investitionsschutz
- Zusammenhang zwischen Investitionsrecht und Menschenrechten
Zusammenfassung der Kapitel
- Kapitel A: Die Einleitung stellt das Thema der Arbeit vor und skizziert den Kontext des internationalen Investitionsrechts.
- Kapitel B: In diesem Kapitel wird der Investitionsbegriff definiert und die verschiedenen Behandlungsstandards im internationalen Investitionsrecht erläutert. Dazu gehören die präferentiellen, spezifischen und relativen Behandlungsstandards sowie die absoluten Behandlungsstandards.
- Kapitel C: Kapitel C befasst sich mit den Instrumenten des internationalen Investitionsschutzes, insbesondere den relevanten Organisationen und Abkommen. Die Arbeit analysiert die Rolle der Weltbankgruppe, der WTO, der OECD und regionaler Abkommen wie NAFTA und ECT. Darüber hinaus werden die wichtigsten Elemente der bilateralen Investitionsabkommen (BITs) untersucht.
Schlüsselwörter
Internationale Investitionen, Menschenrechte, Investitionsschutz, Behandlungsstandards, Organisationen, Abkommen, WTO, NAFTA, ECT, Bilaterale Investitionsabkommen (BITs), Streitschlichtung, Schiedsgerichtsbarkeit.
- Quote paper
- Tobias Schoener (Author), 2007, Internationales Investitionsrecht und Menschenrechte , Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/81997