Die aus Niedersachsen stammende Jüdin Hannah Arendt, die 1941 in die USA emigriert war und sich schon lange vor dem Zeitpunkt der Entführung Eichmanns einen Namen gemacht hatte, sah im bevorstehenden Prozess gegen Eichmann ihre letzte Chance „diese Leute“ leibhaftig zu sehen.
Sie bot sich der Wochenzeitschrift „The New Yorker“ als Prozessbeobachterin an und erhielt prompt die Zusage vom damaligen Herausgeber William Shawn, der „glücklich war, eine so berühmte und gut informierte Korrespondentin zu haben“.
Daraufhin musste Hannah Arendt diverse, bereits vereinbarte Lehraufträge absagen. Die Absage eines Vortrags am Vasser College begründete sie folgendermaßen: „An diesem Prozeß teilzunehmen ist irgendwie, so meine ich, die Verpflichtung, die ich meiner Vergangenheit gegenüber habe.“3 In einem Brief an ihren mittlerweile zum Freund gewordenen ehemaligen Professor Jasper, bei dem sie bereits 1928, im Alter von 22 Jahren, promoviert hatte, führte Arendt weiter aus: „(…) ich würde es mir nie verziehen haben, nicht zu fahren und mir dies Unheil in seiner ganzen unheimlichen Nichtigkeit in der Realität, ohne die Zwischenschaltung des gedruckten Wortes, zu besehen. Vergessen Sie nicht, wie früh ich aus Deutschland weg bin und wie wenig ich im Grunde von der Sache direkt mitgekriegt habe.“
In diesen Essays stellt Hannah Arendt tabubrechende Thesen auf, die über den „Fall Eichmann“ hinausgehen und auf eine erbitterte Kontroverse stießen.
Auf den folgenden Seiten werde ich zunächst versuchen, diese Thesen darzustellen und anschließend die unmittelbar nach der Veröffentlichung der Essays geführte Kontroverse nachzuskizzieren.
Gliederung:
I. Adolf Eichmann, Hannah Arendt und der Prozess
II. Hannah Arendts Thesen
1. Das Eichmann - Portrait
1.1 Der Bürokrat
1.2 Recht und Unrecht
1.3 „Die Banalität des Bösen“
2. Die Judenräte
III. Kontroverse von 1963 bis 1966
1. Hauptkritikpunkte
1.1 Kritik an Arendts Darstellung der Judenräte
1.2 Kritik an Arendts Eichmann-Portrait
1.3 Kritik an Arendts Kommentaren über die Prozessführung
2. Sonstige Kritik an Hannah Arendts Prozessbericht
IV. Eichmann in Jerusalem und die Folgen
Literaturverzeichnis:
I. Adolf Eichmann, Hannah Arendt und der Prozess
Am 22. Mai 1960 wurde der ehemalige SS-Obersturmbannführer Adolf Otto Eichmann, „der in der internationalen Öffentlichkeit als der eigentlich Verantwortliche für die Ausführung der `Endlösung´ der Judenfrage in Europa angesehen wurde“, vom israelischen Geheimdienst Mossad in Argentinien aufgegriffen und nach Israel entführt.[1]
Im Namen der Opfer beanspruchte der Staat Israel die internationale juristische Zuständigkeit für den „Fall Eichmann“ und leitete so bereits einen Tag nach der „völkerrechtswidrigen Entführung“ ein Strafverfahren gegen Eichmann ein.[2]
Am 11.04.1961 begann der Strafprozess gegen Adolf Eichmann vor einer Sonderkammer des Jerusalemer Bezirksgerichts. Gideon Hausner, der leitende Staatsanwalt erhob Anklage wegen „Verbrechen `gegen das jüdische Volk´“[3] und forderte die Todesstrafe, die 8 Monate später ausgesprochen und in zweiter Instanz bestätigt wurde. Adolf Eichmann wurde am 31.05.1962 gehängt.
Der Umfang des von Anklageseite vorgelegten dokumentarischen Beweismaterials und die große Zahl der von ihr vorgeladenen zeithistorischen Zeugen ließen das Verfahren zum „größten seit den Nürnberger Prozessen werden.“[4]
Eichmann war 1938 Chef der "Zentralstelle für jüdische Auswanderung" in Wien geworden und 1939 des entsprechenden Amtes in Prag und hatte die Leitung des Judenreferats im Reichssicherheitshauptamt (RSHA) übernommen. Er war für die „jüdischen Angelegenheiten“ wie "Auswanderung" und "Räumung", also praktisch die Deportation und Enteignung der Juden, zuständig. 1942 nahm er an der Wannseekonferenz teil, auf der die "Endlösung der Judenfrage" beschlossen wurde. In der Folge war Eichmann als Organisator für die Deportation von Millionen von Juden in die Vernichtungslager verantwortlich.
Eichmann, den man also als den „zentralen Vollstrecker der Vernichtung des europäischen Judentums ansah“ erwies sich aber im Laufe der Vernehmungen vor Gericht als „subalterner Bürokrat, der mit einigen wenigen Ausnahmen keine eigenen Initiativen entfaltet hatte und dem der diabolische Charakter und ideologische Fanatismus, (…) völlig abgingen.“[5]
Was veranlasste die damals schon prominente deutsch-amerikanische Politik-Theoretikerin Hannah Arendt sich unter die Prozessbeobachter in Jerusalem zu reihen?
Die aus Niedersachsen stammende Jüdin Hannah Arendt, die 1941 in die USA emigriert war und sich schon lange vor dem Zeitpunkt der Entführung Eichmanns einen Namen gemacht hatte, sah im bevorstehenden Prozess gegen Eichmann ihre letzte Chance „diese Leute“ leibhaftig zu sehen.[6]
Sie bot sich der Wochenzeitschrift „The New Yorker“ als Prozessbeobachterin an und erhielt prompt die Zusage vom damaligen Herausgeber William Shawn, der „glücklich war, eine so berühmte und gut informierte Korrespondentin zu haben“.[7]
Daraufhin musste Hannah Arendt diverse, bereits vereinbarte Lehraufträge absagen. Die Absage eines Vortrags am Vasser College begründete sie folgendermaßen: „An diesem Prozeß teilzunehmen ist irgendwie, so meine ich, die Verpflichtung, die ich meiner Vergangenheit gegenüber habe.“[8] In einem Brief an ihren mittlerweile zum Freund gewordenen ehemaligen Professor Jasper, bei dem sie bereits 1928, im Alter von 22 Jahren, promoviert hatte, führte Arendt weiter aus: „(…) ich würde es mir nie verziehen haben, nicht zu fahren und mir dies Unheil in seiner ganzen unheimlichen Nichtigkeit in der Realität, ohne die Zwischenschaltung des gedruckten Wortes, zu besehen. Vergessen Sie nicht, wie früh ich aus Deutschland weg bin und wie wenig ich im Grunde von der Sache direkt mitgekriegt habe.“[9]
So „reizte“ Hannah Arendt am Verfahren gegen Eichmann „die Motivationsseite der NS-Verbrechen unmittelbar in Augenschein nehmen zu können“, welche Arendt bereits 1951 selbst in ihrem Buch „Elemente und Ursprünge totaler Herrschaft“ theoretisch aufgezeigt hatte.[10] Dort schildert Arendt, dass die nationalsozialistische Vernichtungsmaschinerie „in der Tendenz völlig affektfrei arbeitete und das Verbrechen in Routinehandlungen verwandelte, denen gegenüber die Berufung auf Gewissen gegenstandslos war.“[11]
Neben dem Interesse, am Fall Eichmann diese „generalisierende Aussage“ an einem realen Beispiel zu überprüfen, meinte Arendt beim Eichmannprozess mehr darüber zu erfahren, „in welchem ungeheuerlichen Ausmaß die Juden mitgeholfen haben, ihren eigenen Untergang zu organisieren.“[12]
Eigentlich bestand Arendts Aufgabe lediglich darin, einen Artikel über den Prozess für den „New Yorker“ abzufassen; schließlich wurden es fünf aufeinander folgende Essays, die sie 1963 zu dem Buch „Eichmann in Jerusalem“ erweiterte.
In diesen Essays stellt Hannah Arendt tabubrechende Thesen auf, die über den „Fall Eichmann“ hinausgehen und auf eine erbitterte Kontroverse stießen.
Auf den folgenden Seiten werde ich zunächst versuchen, diese Thesen darzustellen und anschließend die unmittelbar nach der Veröffentlichung der Essays geführte Kontroverse nachzuskizzieren.
II. Hannah Arendts Thesen
„Die beiden wichtigsten und gleichzeitig umstrittensten Urteile“, die Hannah Arendt während des Gerichtsprozesses in Jerusalem fällte, betreffen zum einen Eichmanns „bürokratische Mentalität“ und seine Unfähigkeit, „Recht von Unrecht zu scheiden“, zum anderen die „moralische Korruption des totalitären Nazi-Regimes“, die nach Arendts Worten auch die Gesellschaft der jüdischen Opfer betraf.[13]
1. Das Eichmann - Portrait
1.1 Der Bürokrat
Für Arendt wird Eichmann während der Gerichtsverhandlungen, denen sie ausnahmslos beiwohnt, mehr und mehr zum gewöhnlichen Bürokraten, der „außer einer ganz ungewöhnlichen Beflissenheit, alles zu tun, was seinem [beruflichen] Fortkommen dienlich sein konnte, überhaupt keine Motive hatte“.[14]
So kannte Eichmann die Gesetzestexte des Reiches und überprüfte die an ihn ergangenen Befehle nach eigener Aussage auf ihre „`offensichtliche´ Rechtmäßigkeit, nämlich Regularität“ und brauchte sich so nicht auf sein „`Rechtsgefühl´“ zu verlassen.[15] Arendt ist davon überzeugt, dass Eichmann, immer ein „gesetzestreuer Bürger“ war, der Hitlers Befehle, die im Dritten Reich „Gesetzeskraft“ hatten, nach bestem Vermögen befolgte. Nach Eichmanns eigenen Worten gab es nur eines, das ihm ein „schlechtes Gewissen“ hätte bereiten können: „wenn er den Befehlen nicht nachgekommen und Millionen von Männern, Freuen und Kindern nicht mit unermüdlichem Eifer und peinlichster Sorgfalt in den Tod transportiert hätte.“[16] „Der Paragraph entschied, der Befehl entschied, das andere interessierte nicht.“[17]
Eichmann, der sich selbst als „Idealist“ beschreibt, konnte laut Arendt zwei Dinge besser als andere: „er konnte organisieren; und er konnte verhandeln“. Anders als die Staatsanwaltschaft es aber sehen wollte, handelte Eichmann – von einer Ausnahme abgesehen – nicht in Eigeninitiative, sondern befolgte „lediglich“ die an ihn gerichteten Befehle „gewissenhaft“.[18]
So verwundert es nicht, dass für Eichmann persönlich der 8. Mai 1945, das Datum der deutschen Kapitulation, vor allem bedeutete, dass er „`nunmehr ein führerloses und schweres Eigenleben zu führen habe, dass ich [Adolf Eichmann] mir an keiner Stelle irgendwelche Richtlinien geben lassen konnte, daß von keiner Seite Befehle und Weisungen kamen, keinerlei Verordnungen heranzuziehen waren – kurz, ein bisher nicht gekanntes Leben sich auftat´“.[19]
[...]
[1] Mommsen, Hans: Hannah Arendt und der Prozeß gegen Adolf Eichmann, in Arendt, Hannah: Eichmann in Jerusalem. Ein Bericht von der Banalität des Bösen. München 1986, S. 5
[2] Mommsen, H. in Arendt, H.: Eichmann in Jerusalem, S. 5
[3] Arendt, Hannah: Eichmann in Jerusalem. Ein Bericht von der Banalität des Bösen. München 1986, S. 75
[4] Mommsen, H. in Arendt, H.: Eichmann in Jerusalem, S. 6
[5] Mommsen, H. in Arendt, H.: Eichmann in Jerusalem, S. 8
[6] Young-Bruehl, Elisabeth: Hannah Arendt. Leben, Werk und Zeit. Frankfurt am Main 1991, S. 452
[7] Young-Bruehl, E.: Hannah Arendt, S. 452
[8] Young-Bruehl, E.: Hannah Arendt, S. 452
[9] Arendt, Hannah an Jasper, Karl: Briefwechsel (1926-1969). München 1985. Brief vom 2.12.1960, S. 446
[10] Mommsen, Hans in Arendt, H.: Eichmann in Jerusalem, S. 14
[11] Mommsen, Hans in Arendt, H.: Eichmann in Jerusalem, S. 14 f.
[12] Arendt, H. an Jaspers, K.: Brief vom: 23.12.1960, S. 453
[13] Young-Bruehl, E.: Hannah Arendt, S. 464 f.
[14] Arendt, Hannah: Eichmann in Jerusalem, S. 57
[15] Ebenda, S. 64
[16] Ebenda, S. 100 ff.
[17] Ebenda, S. 142
[18] Ebenda, S. 121 ff.
[19] Ebenda, S. 110
- Quote paper
- Philipp Goldner (Author), 2005, Eichmann in Jerusalem - Ein Bericht von der Banalität des Bösen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/81188
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