Am 3. Juni 2003 hat der Rat der Europäischen Union nach jahrelangen Auseinandersetzungen die Richtlinie 2003/48/EG im Bereich der Besteuerung von Zinserträgen (im folgenden: Zinsrichtlinie) erlassen. Ziel dieser Richtlinie ist es, die effektive Besteuerung von Zinserträgen von Bürgern der EU-Mitgliedsstaaten auch für jene Zinseinkünfte zu gewährleisten, die nicht im Wohnsitzland des wirtschaftlichen Eigentümers anfallen. Die BRD galt bei der Einführung der Zinsrichtlinie als eine der treibenden Kräfte. Dies nimmt nicht wunder wo doch 1993 die Einführung der sogenannten Zinsabschlagssteuer infolge einer Rüge des Bundesverfassungsgerichtes in eine massive „Steuerflucht“ mündete, die deutlich die Grenzen nationaler Zinsbesteuerungsregime bei gleichzeitigem uneingeschränkten Kapitalverkehr vor Augen führte. In diesem Kontext kann die Einführung der Zinsrichtlinie als ein bemerkenswerter Versuch aufgefasst werden, mit der Besteuerungshoheit ein bis dato eitel gehütetes Gut des Nationalstaates, mithin ein Kernbereich staatlicher Souveränität, auf supranationaler Ebene zu berühren. Ob dieser Versuch allerdings erfolgversprechend und konsistent ist, bleibt umstritten. Dieser Frage wird in der vorliegenden Arbeit nachgegangen. Bei deren Beantwortung wird neben der Zinsrichtlinie und ihrer normativen und administrativ-praktischen Reich- und Wirkungsweise zur besseren Einordnung auch die Entwicklung der innerdeutschen Zinsbesteuerung in groben Zügen nachgezeichnet. Ein paradoxes Ergebnis ist, dass die Zinssteuerrichtlinie bei allen fortbestehenden Hinterziehungsmöglichkeiten von Kapitalertragseignern eine im Vergleich zur innerdeutschen Rechtslage und Verwaltungspraxis lückenlosere und automatisiertere steuerliche Erfassung von Zinserträgen in ihrem Geltungsbereich gewährleistet.
Inhaltsverzeichnis
- Einleitung
- Steuerhinterziehung als grundlegendes Problem für die Einnahmensituation von Bund und Ländern
- Steuerhinterziehung und Wohnsitzprinzip
- Rechtslage und -entwicklung der Zinsbesteuerung in der BRD
- Steueraufkommen und Steuerhinterziehung in der BRD.
- Zinssteuerrichtlinie: Norm, Ergebnisse, Kritik
- Normative Reichweite der Richtlinie
- Steuerhinterziehung trotz Zinssteuerrichtlinie
- Fazit
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Die Arbeit befasst sich mit der EU-Zinssteuerrichtlinie und ihrer Fähigkeit, einen Beitrag zur Eindämmung der Steuerhinterziehung bei der Besteuerung von Zinseinkünften in der Bundesrepublik zu leisten. Im Fokus steht die Frage, ob die Richtlinie einen wirksamen Schutz gegen Steuervermeidung bietet und ob die durch den freien Kapitalverkehr ermöglichte Steuerhinterziehung auf europäischer Ebene tatsächlich eingedämmt werden kann.
- Steuerhinterziehung und Wohnsitzprinzip
- Zinsbesteuerung in der BRD
- Normative Reichweite der Zinssteuerrichtlinie
- Steuerhinterziehung trotz Zinssteuerrichtlinie
- Effektivität der Zinssteuerrichtlinie zur Eindämmung von Steuerhinterziehung
Zusammenfassung der Kapitel
Das erste Kapitel legt den Schwerpunkt auf die Problematik der Steuerhinterziehung und stellt das Wohnsitzprinzip im Kontext der Zinsbesteuerung vor. Es beleuchtet die Rechtslage und die Entwicklung der Zinsbesteuerung in der BRD, um die wichtigsten Besteuerungskonzepte verständlich zu machen. Zusätzlich wird anhand von Daten das Ausmaß der Steuerhinterziehung in der BRD verdeutlicht.
Das zweite Kapitel widmet sich der Zinssteuerrichtlinie und analysiert ihre normative Reichweite. Es werden erste Daten zur Wirkung der Richtlinie berücksichtigt und die Herausforderungen bei der Umsetzung der Richtlinie in der Praxis beleuchtet.
Schlüsselwörter
Die Arbeit befasst sich mit den zentralen Themen der Steuerhinterziehung, der Zinsbesteuerung, der EU-Zinssteuerrichtlinie und der Regulierung des Kapitalverkehrs in der EU. Weitere wichtige Begriffe sind: Wohnsitzprinzip, Steuervermeidung, Steuerflucht, Maastricht-Kriterium, Budgetdefizit, Kapitalvermögen, Zinseinkünfte und nationale Besteuerungssysteme.
Häufig gestellte Fragen
Was ist das Ziel der EU-Zinssteuerrichtlinie (2003/48/EG)?
Ziel ist es, sicherzustellen, dass Zinserträge, die ein EU-Bürger in einem anderen Mitgliedstaat erzielt, effektiv im Wohnsitzstaat besteuert werden können, um Steuerhinterziehung zu verhindern.
Warum war Deutschland eine treibende Kraft bei dieser Richtlinie?
Nach der Einführung der nationalen Zinsabschlagsteuer 1993 kam es zu einer massiven Steuerflucht ins Ausland. Deutschland hatte daher ein großes Interesse an einer grenzüberschreitenden Regelung zur Sicherung seines Steueraufkommens.
Was besagt das „Wohnsitzprinzip“?
Das Wohnsitzprinzip besagt, dass eine Person mit ihrem weltweiten Einkommen in dem Staat steuerpflichtig ist, in dem sie ihren ständigen Wohnsitz hat.
Gibt es trotz der Richtlinie weiterhin Möglichkeiten zur Steuerhinterziehung?
Ja, die Arbeit diskutiert kritisch, dass Lücken bestehen bleiben, etwa durch die Nutzung von juristischen Personen (Briefkastenfirmen) oder Finanzplätzen außerhalb des Geltungsbereichs der Richtlinie.
Inwiefern berührt die Richtlinie die staatliche Souveränität?
Die Besteuerungshoheit gilt als Kernbereich staatlicher Souveränität. Durch die Richtlinie wird dieser Bereich erstmals auf supranationaler EU-Ebene koordiniert und teilweise eingeschränkt.
- Quote paper
- Markus Meinzer (Author), 2006, Die Zinssteuerrichtlinie der EU und Steuerhinterziehung in der BRD, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/80693