Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit Kants Überlegungen zum „guten Willen“ im ersten Abschnitt der „Grundlegung zur Metaphysik der Sitten“. Da Kant zunächst nur durch ein Ausschlussverfahren die Einzigartigkeit des „guten Willens“ begründet, ist es notwendig, den zweiten Teil des ersten Abschnitts, in dem er sich mit der Analyse des Pflichtbegriffs beschäftigt, hinzuzuziehen. Erst durch diesen Schritt wird eine deutlichere Festlegung des Begriffs des „guten Willens“ möglich.
Bei der Einführung des Begriffs des „an sich“ guten Willens geht Kant wie folgt vor: Er beginnt sofort mit der These, der gute Wille sei das höchste Gut und widerspricht somit der eudaimonischen Ethik nach Aristoteles. Kant versucht, mit Gegenbeispielen seine These zu bestärken, und befasst sich dann mit der Zweckmäßigkeit der Vernunft. Die Analyse des Pflichtbegriffs erfolgt in drei Sätzen, von denen jedoch nur der zweite und dritte Satz klar formuliert werden. Zum Schluss fasst Kant noch einmal den absoluten Wert des an sich guten Willens zusammen und geht erläuternd auf den Achtungsbegriff ein.
Diese Arbeit wird sich in ihrer Gliederung an dem von Kant gegebenen Aufbau orientieren.
Der kritische Kommentar erfolgt direkt im Anschluss an den behandelten Aspekt.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Der Status des guten Willens
2.1 Die Einzigartigkeit des guten Willens
2.2 Die Vernunft
2.3 Der gute Wille als das höchste Gut
3. Der Begriff der Pflicht
3.1 Darstellung des Pflichtcharakters
3.2 Die Notwendigkeit der Pflicht
4. Kritische Bemerkung
5. Literaturverzeichnis
1. Einleitung
Die vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit Kants Überlegungen zum „guten Willen“ im ersten Abschnitt der „Grundlegung zur Metaphysik der Sitten“. Da Kant zunächst nur durch ein Ausschlussverfahren die Einzigartigkeit des „guten Willens“ begründet, ist es notwendig, den zweiten Teil des ersten Abschnitts, in dem er sich mit der Analyse des Pflichtbegriffs beschäftigt, hinzuzuziehen. Erst durch diesen Schritt wird eine deutlichere Festlegung des Begriffs des „guten Willens“ möglich.
Bei der Einführung des Begriffs des „an sich“ guten Willens geht Kant wie folgt vor: Er beginnt sofort mit der These, der gute Wille sei das höchste Gut und widerspricht somit der eudaimonischen Ethik nach Aristoteles. Kant versucht, mit Gegenbeispielen seine These zu bestärken, und befasst sich dann mit der Zweckmäßigkeit der Vernunft. Die Analyse des Pflichtbegriffs erfolgt in drei Sätzen, von denen jedoch nur der zweite und dritte Satz klar formuliert werden. Zum Schluss fasst Kant noch einmal den absoluten Wert des an sich guten Willens zusammen und geht erläuternd auf den Achtungsbegriff ein.
Diese Arbeit wird sich in ihrer Gliederung an dem von Kant gegebenen Aufbau orientieren.
Der kritische Kommentar erfolgt direkt im Anschluss an den behandelten Aspekt.
2. Der Status des guten Willens
2.1 Die Einzigartigkeit des guten Willens
„Es ist überall nichts in der Welt, ja überhaupt auch außer derselben zu denken möglich, was ohne Einschränkung für gut könnte gehalten werden, als allein ein GUTER WILLE.“[1]
Mit dieser universalistischen These beginnt Kant seine „Grundlegung zur Metaphysik der Sitten“. Universalistisch in sofern, da Kant behauptet, dass der gute Wille in jeder nur denkbaren Welt für jedes vernünftige Wesen gilt: für den Menschen genauso wie für Gott. Zudem ist der gute Wille zeitlos, denn er gilt in der Vergangenheit, in der Gegenwart und in der Zukunft. Nun gilt es zu klären, warum der gute Wille uneingeschränkt gut ist und wie Kant „uneingeschränkt gut“ definiert.
„Der gute Wille ist nicht durch das, was er bewirkt oder ausrichtet, nicht durch seine Tauglichkeit zu Erreichung irgend eines vorgesetzten Zweckes, sondern allein durch das Wollen; d.i. an sich gut [...]“[2]
„Uneingeschränkt gut“ bedeutet also, an sich gut zu sein. Es bedarf keines bestimmten Ziels oder Wunschs. Der Wille kann nicht besser oder schlechter in einem bestimmten Zusammenhang werden, denn entscheidend ist die Gesinnung des Menschen. Durch die Unabhängigkeit von Erfolg und Misserfolg und selbstgegebenen Gesetzen ist der gute Wille autark.
Nun gibt es aber Eigenschaften und Güter, die allgemein als wünschbar und brauchbar bezeichnet werden. Kant weist vier Alternativen zurück, die seine These, der gute Wille sei das höchste Gut, widerlegen könnten:[3]
1. naturgegebene „Talente des Geistes“, wie Verstand, Witz und Urteilskraft.
2. „Eigenschaften des Temperaments“, wie zum Beispiel Mut, Entschlossenheit und Beharrlichkeit im Vorsatz.
3. „Glücksgaben“ wie Frieden, politische Freiheit, auch Gesundheit usw.
4. „Güter“, wie Macht, Reichtum und Ehre.
Kant sagt zwar, dass diese Naturgaben „ohne Zweifel in mancher Absicht gut und wünschenswert“ sind, er sagt aber auch, dass sie böse und schädlich werden können, wenn der Wille, bzw. der Charakter, nicht gut ist.[4] Würde beispielsweise ein Mensch seine Entschlossenheit dazu nutzen, einen Diebstahl zu begehen, so wäre die gute Eigenschaft hinfällig.
Nach Kant sind Glücksgaben wie Frieden nur im Zusammenhang, bzw. in einer Welt des Rechts und nicht des Unrechts und der Unfreiheit erstrebenswert.[5]
Güter, die nur dann als sittliche Werte zu beurteilen sind, wenn sie den Maßstäben der moralischen Vernunft entsprechen, sind demnach ebenso per se nicht uneingeschränkt gut. Diese vier Eigenschaften und Güter können daher nicht als bedingungslos gut gelten, da sie abhängig von den Handlungen und Absichten sind, in denen sie gebraucht werden. Ohne Zweifel gibt es Menschen die eine oder mehrere dieser Eigenschaften besitzen, die aber auf Grund ihrer Handlungen nicht gut sind. Das „Gut-sein“ dieser Eigenschaften ist also immer abhängig von der Gesinnung, die dem Menschen individuell zugrunde liegt.
[...]
[1] Kant, S. 28
[2] Kant, S. 29
[3] Kant, S. 28
[4] Kant, S. 28
[5] Kaulbach 1988, S.19
- Citation du texte
- Nina Reißler (Auteur), 2006, Zu Kants Konzeption des guten Willens in: „Grundlegung zur Metaphysik der Sitten“, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/80688
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