Das Sakrament der Firmung ist durch viele Prozesse im Laufe der Zeit zu dem Sakrament mit dem Ritus geworden, wie wir es heute kennen und feiern. Doch so wurde es nicht immer gefeiert, es hat im Laufe der Zeit viele Veränderungen durchgemacht.
In dieser Hausarbeit soll im ersten Schritt dargestellt werden, wie das Sakrament der Firmung in der Urkirche gefeiert wurde. Darüber hinaus werden die Unterschiede zwischen den beiden vorherrschenden Riten, dem römischen und dem gallikanischen Ritus, die zu Beginn der Mission des Heiligen Bonifatius in Europa vorherrschten, dargestellt. In einem zweiten Schritt wird der Versuch des Heiligen Bonifatius dargelegt, die beiden Riten zusammenzuführen. Ferner werden kurz die Reformen, die in Bezug auf die Firmung wichtig sind, genannt. Ebenso wird aufgezeigt, welchen Einfluss die damaligen Machthaber im Frankenreich (die Karolinger) bei der Umsetzung der Reformen ausübten. Abschließend soll in dieser Arbeit erläutert werden, wie die Firmung von dem Ritus der Initiation abgetrennt wurde und sich somit ein eigenständiger Firmritus entwickeln konnte.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Das sacramentum initiationis
3 Die zwei vorherrschenden Initiationsriten in Europa im Mittelalter
3.1 Der römische Ritus
3.2 Der gallikanische Ritus
3.3 Der Ritus Bonifatius
4 Die bonifazisch-karolingische Liturgiereform
4.1 Die Unterstützung durch die Karolinger
4.2 Die Weihe Bonifatius zum Bischof
4.3 Die Weihe von Hilfsbischöfen
4.4 Der Firmritus als eigener Ritus
5 Fazit
Literaturverzeichnis
1 Einleitung
Das Sakrament der Firmung ist durch viele Prozesse im Laufe der Zeit zu dem Sakrament mit dem Ritus geworden, wie wir es heute kennen und feiern. Doch so wurde es nicht immer gefeiert, es hat im Laufe der Zeit viele Veränderungen durchgemacht.
In dieser Hausarbeit soll im ersten Schritt dargestellt werden, wie das Sakrament der Firmung in der Urkirche gefeiert wurde. Darüber hinaus werden die Unterschiede zwischen den beiden vorherrschenden Riten, dem römischen und dem gallikanischen Ritus, die zu Beginn der Mission des Heiligen Bonifatius in Europa vorherrschten. In einem zweiten Schritt wird der Versuch des Heiligen Bonifatius dargelegt, die beiden Riten zusammenzuführen. Ferner werden kurz die Reformen, die in Bezug auf die Firmung wichtig sind, dargestellt. Ebenso wird aufgezeigt, welchen Einfluss die damaligen Machthaber im Frankenreich (die Karolinger) bei der Umsetzung der Reformen ausübten. Abschließend soll in dieser Arbeit erläutert werden, wie die Firmung von dem Ritus der Initiation abgetrennt wurde und sich somit ein eigenständiger Firmritus entwickeln konnte..
2 Das sacramentum initiationis
Die feierliche Form der Christwerdung, das sacramentum initiationis, wird schon in der frühen Kirche beschrieben. In der traditio apostolica findet sich eine genaue Beschreibung, wie die genaue Abfolge der einzelnen Riten verlief. Am Anfang sprach der Bischof ein Gebet über das Wasser, danach legten die Täuflinge ihre Kleidung ab. Der Bischof konsekrierte die Öle des Exorzismus und des Dankes. Danach folgte die Absage der Täuflinge an das Böse und die erste Salbung mit dem Öl des Exorzismus durch einen Presbyter. Der Täufling wurde dann an den Bischof übergeben. Er legte ihnen die Hände auf, befragte sie mit den drei Tauffragen und taufte sie. Nach dem Heraufsteigen aus dem Taufwasser folgte eine zweite Salbung mit dem Öl der Danksagung durch einen Presbyter. Die Täuflinge zogen sich danach wieder an und gingen zur Kirche.
Dort in der Kirche erfolgte die Handauflegung durch den Bischof und eine dritte Salbung mit dem Öl der Danksagung durch den Bischof. Es folgte dann der Friedenskuss und zum Abschluss die Taufeucharistie.[1] Dieser Ritus wurde so in dieser Form von der römischen Kirche als Initiationsritus gefeiert.
Das Sakrament der Initiation zur Zeit Bonifatius (in den Jahren 672 bis 754 n. Chr.) stand in keinem großen Unterschied zu dem, was aus den Berichten der traditio apostolica überliefert ist. Der einzige Unterschied, der auffällt, ist, dass vor der Taufe nicht mehr das Öl gesegnet wurde, sondern das von da an genannte Chrisma einmal im Jahr am Gründonnerstag geweiht wurde und jeder Priester dieses geweihte Öl bei seinem Bischof in Empfang nehmen musste.[2] Somit wurde die Konsekrierung der Öle, die in der frühen Kirche direkt vor der Taufe vollzogen wurde, ausgesondert und an einem einzigen Tag im Jahr begangen. Wenn der Bischof in eine Gemeinde kam, wo Initiationen anstanden, konnte er dieses von ihm schon konsekrierte Öl nutzen.
3 Die zwei vorherrschenden Initiationsriten in Europa im Mittelalter
Der Ritus, der in der traditio apostolica beschrieben wird, wurde in der damaligen christlichen Kirche für die Aufnahme neuer Christen angewandt. Jedoch finden sich kleine Unterschiede in der Durchführung des Initiationsritus: Die beiden vorherrschenden Initiationsriten in Mitteleuropa zu Beginn der Mission des Heiligen Bonifatius waren der römische und der gallikanische Ritus.
3.1 Der römische Ritus
Der römische Ritus hat an der Initiation, wie sie die traditio apostolica beschreibt, festgehalten. Mit Ausnahme, dass das Chrisma nur noch einmal im Jahr am Gründonnerstag geweiht wurde. Alle anderen Riten und deren Abfolge von Taufe, priesterlicher Salbung, bischöflicher Handauflegung mit Stirnsignierung und abermaliger Chrisma - Salbung und abschließender Eucharistiefeier wurden beibehalten. Das Recht der Taufspendung konnte an die Priester weitergeben werden, denn im Neuen Testament findet sich keine Textstelle, wo von einer rein apostolischen Handlung gesprochen wird. Anders war es bei der abschließenden Handauflegung und Chrisma - Salbung. Hier wird in der Apostelgeschichte ganz eindeutig davon gesprochen, dass Petrus und Johannes nach Samaria gehen mussten, um den dort getauften, die Hände aufzulegen.[3] Auch Papst Stephan II. erklärt 753 n.Ch. diese zweite postbaptismale Salbung als einzigen römischen Ritus und verweist auf die Apostelgeschichte „[…] folgen entsprechend der römischen Liturgie seit jeher zwei Salbungen auf die Taufspendung, von denen die erste der Priester erteilt und die zweite – gewissermaßen zur Bestätigung: deshalb >Firmung< - der Bischof vornimmt. Bekanntermaßen liegt das Vorbild für diese Aufgabenteilung in der Apostelgeschichte (Apg 8,14 – 17), wo von Petrus und Johannes berichtet wird, daß sie nach Samaria gehen mußten, um den vom Diakon Philippus Getauften die Hände aufzulegen und den Geist zu vermitteln […].“[4]
Durch die Ausbreitung des Glaubens auf das weite flache Land ergab sich das Problem, dass es den Bischöfen nicht mehr möglich war, bei jeder Initiation anwesend zu sein, um zu „firmen“. Eine Möglichkeit dieses Dilemma zu beheben, wäre eine Delegierung der Geistspendung an Priester und Diakone gewesen, wie es schon bei der Taufe gemacht wurde, aber „die Delegierung der Geistspendung an Priester und Diakone hat sich nur zögernd und dann auch nicht überall durchsetzen können.“[5] Auf die Lösung diese Problems, vor dem vor allem der Heilige Bonifatius durch seine erfolgreiche Missionsarbeit stand, wird in Abschnitt 4.3 näher eingegangen.
3.2 Der gallikanische Ritus
Im gallikanischen Ritus, der in Mitteleuropa, Frankreich und Spanien vorherrschend war[6], findet sich im Ablauf der Initiationsfeier kein großer Unterschied. Der einzige Unterschied, der auffällt, ist, dass die zweite postbaptismale Salbung nach der Taufe fehlt. Diese einmalige Salbung nach der Taufe wurde von den Bischöfen Galliens auf einem Konzil 441 n.Ch. in Orange beschlossen: „Kein Amtsträger, der die Aufgabe zu taufen empfangen hat, darf ohne Chrisam irgendwo hingehen, denn wir haben entschieden, daß nur ein einziges Mal mit Chrisam gesalbt wird. Was denjenigen betrifft, der wegen eines schwerwiegenden Grundes bei der Taufe nicht mit Chrisam gesalbt worden ist: daran wird der Bischof bei der confirmatio erinnert. Denn es gibt überall nur eine einzige Weihe für den Chrisam – nicht daß wir ein Vorurteil gegen etwas hegen, aber es werde eine Wiederholung der Salbung nicht für notwendig gehalten.“[7]
Es wird also weniger darauf geachtet, wer mit dem Öl salbt, sondern, dass gesalbt wird, „[…] darum ist weniger die Person des Spenders von Belang als vielmehr der Konsekrator, der ihm die göttliche Virtus einzustiften vermag.
Auch muß man sich die Wirkung des konsekrierten Öles auf den Empfänger als eine einmalige gedacht haben, denn nur diese Auffassung erklärt den Ausspruch des Kanons, daß eine abermalige Salbung nutzlos sein.“[8] Hier im gallikanischen Liturgiebereich findet sich nur eine postbaptismale Salbung, die aber auch, wie im römischen Ritus wiederum nur bischöfliches Vorrecht ist.[9]
[...]
[1] Vgl. Brox, Norbert u.a.: Traditio Apostolica, Apostolische Überlieferung. Übersetzt und eingeleitet von Wilhelm Geerlings (Fontes Christiani), Freiburg 1991, S.185 – 191.
[2] Vgl. Angenendt, Annold, Bonifacius und das Sacramentum initiationis, Zugleich ein Beitrag zur Firmung. In: RQ 72 (1977), S. 141.
[3] Vgl. Angenendt, Annold, Bonifacius und das Sacramentum initiationis, Zugleich ein Beitrag zur Firmung. In: RQ 72 (1977), S. 143.
[4] Lutterbach, Hubertus: Brief des Papstes Stephanus II. an Bonifatius, in: Bonifatius, mit Axt und Evangelium, eine Biographie in Briefen, Herder, Freiburg, Basel, Wien (2004), S.254.
[5] Angenendt, Annold, Bonifacius und das Sacramentum initiationis, Zugleich ein Beitrag zur Firmung. In: RQ 72 (1977), S. 143.
[6] Vgl. Ehrensperger, Alfred: Die westlichen, gallikanischen Liturgien, Deutschschweizerische Liturgiekommission, www.liturgiekommission.ch.
[7] Hauke, Manfred, Die Firmung, geschichtliche Entfaltung und theologischer Sinn, Bonifatius Verlag, Paderborn (1999), S. 95.
[8] Angenendt, Annold, Bonifacius und das Sacramentum initiationis, Zugleich ein Beitrag zur Firmung. In: RQ 72 (1977), S. 146.
[9] Vgl. Hauke, Manfred, Die Firmung, geschichtliche Entfaltung und theologischer Sinn, Bonifatius Verlag, Paderborn (1999), S. 94.
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