Die Bedeutung des Staates für das Gelingen der Industrialisierung, dieses umfassenden technologischen, ökonomischen und sozialen Wandlungsprozesses, wird seit dem Beginn der Beschäftigung mit diesem Thema kontrovers diskutiert und hat bis heute, vergegenwärtigt man sich die Bemühungen von Entwicklungsländern ihre Wirtschaften zu modernisieren, nichts von seiner Aktualität eingebüßt. Nachholprozesse sind kein Phänomen der Gegenwart. Im Vergleich zu England befanden sich die deutschen Staaten zu Beginn des 19. Jahrhunderts in einer ähnlichen Situation wie die im Aufholen begriffenen Staaten heute: erdrückende Konkurrenz, gesellschaftlicher und politischer Traditionalismus und Unsicherheit ob des einzuschlagenden Weges aus der Rückständigkeit. Deshalb erscheint es lohnend, in die Anfänge der deutschen Industrialisierung zurückzuschauen und dabei die Rolle des Staates zu untersuchen. Dabei soll die These überprüft werden, dass Sachsen in dieser Phase Laissez-faire-Politik betrieb, die sich fördernd auf die wirtschaftliche Entwicklung auswirkte. Diese Aussage ist eine bewusste Zuspitzung des Forschungstrends. Die These impliziert nicht nur Zurückhaltung des Staates bei Eingriffen in die Wirtschaft, sondern behauptet, dass das Laissez-faire eine bewusste Entscheidung der Obrigkeit war. Folglich sind vier Fragen zu beantworten: Erkannte der Staat die Tatsache, dass die heimische Wirtschaft in immer größeren Rückstand zu England und Preußen geriet? Entspricht die sächsische Wirtschaftspolitik dieser 16 Jahre den Kriterien des Laissez-faire? Förderte sie die Industrialisierung, wobei hier noch einmal zwischen direkter (etwa finanzielle Unterstützung) und indirekter Förderung (Maßnahmen, deren Adressaten nicht oder nicht ausschließlich die Unternehmer waren und Unterlassungen, die dennoch positiv auf die Industrie wirkten) unterschieden werden muss, und war das Laissez-faire tatsächlich eine bewusste Entscheidung der Regierung?
Gliederung
1. Einleitung
2. Ausgangsbedingungen Sachsens nach dem Wiener Kongress
3. Maßnahmen zur Gewerbeförderung
3.1. Konzessionen und Privilegien
3.2. Finanzielle Bezuschussungen
3.3. Beschaffung von ausländischem Know-how
3.4. Straßenbau und Bildungswesen
3.5. Rahmengesetzgebung
4. Arbeiter/Handwerker und Staat
5. Schluss
Literturverzeichnis
1. Einleitung
Die Bedeutung des Staates für das Gelingen der Industrialisierung[1], dieses umfassenden technologischen, ökonomischen und sozialen Wandlungsprozesses, wird seit dem Beginn der Beschäftigung mit diesem Thema kontrovers diskutiert[2] und hat bis heute, vergegenwärtigt man sich die Bemühungen von Entwicklungsländern ihre Wirt-schaften zu modernisieren, nichts von seiner Aktualität eingebüßt. Nachholprozesse sind kein Phänomen der Gegenwart. Im Vergleich zu England befanden sich die deutschen Staaten zu Beginn des 19. Jahrhunderts in einer ähnlichen Situation wie die im Aufholen begriffenen Staaten heute: erdrückende Konkurrenz, gesellschaftlicher und politischer Traditionalismus und Unsicherheit ob des einzuschlagenden Weges aus der Rückständigkeit. Deshalb erscheint es lohnend, in die Anfänge der deutschen Industri-alisierung zurückzuschauen und dabei die Rolle des Staates zu untersuchen. Ohne eine enge räumliche und zeitliche Eingrenzung ist dies jedoch nicht vorstellbar. Nicht nur, dass die deutschen Staaten in ihrer Politik weitgehend autonom waren, veränderte sich deren Wirtschaftspolitik über den gesamten Industrialisierungsprozess betrachtet recht häufig, was eine Arbeit mit solch geringem Umfang nicht darzustellen vermag.
Sie wird sich deshalb auf das Königreich Sachsen und dessen Frühphase der Industrialisierung beschränken, die für die Jahre zwischen 1815 und 1830 definiert wird, folglich die Wiener Beschlüsse mit ihren nachhaltigen Folgen für Sachsen als Ausgangspunkt und die Septemberaufstände als Endpunkt der Untersuchung betrachtet. Dabei soll die These überprüft werden, dass Sachsen in dieser Phase Laissez-faire-Politik betrieb, die sich fördernd auf die wirtschaftliche Entwicklung auswirkte. Diese Aussage ist eine bewusste Zuspitzung des Forschungstrends: Während R. Forberger Sachsen noch in einer aktiv-fördernden Position sah[3], wird das staatliche Handeln gegenüber der Industrie seit den Forschungen Kiesewetters allen-falls als begleitend und weitgehend als passiv interpretiert.[4] Die These impliziert nicht nur Zurückhaltung des Staates bei Eingriffen in die Wirtschaft, sondern behauptet, dass das Laissez-faire eine bewusste Entscheidung der Obrigkeit war. Folglich sind vier Fragen zu beantworten: Erkannte der Staat die Tatsache, dass die heimische Wirtschaft in immer größeren Rückstand zu England und Preußen geriet? Entspricht die sächsische Wirtschaftspolitik dieser 16 Jahre den Kriterien des Laissez-faire? Förderte sie die Industrialisierung, wobei hier noch einmal zwischen direkter (etwa finanzielle Unterstützung) und indirekter Förderung (Maßnahmen, deren Adressaten nicht oder nicht ausschließlich die Unternehmer waren und Unterlassungen, die dennoch positiv auf die Industrie wirkten) unterschieden werden muss, und war das Laissez-faire tatsächlich eine bewusste Entscheidung der Regierung?
Es existieren zwei Herangehensweisen an den Begriff „Laissez-faire“. Die weite Definition wird außerhalb der wissenschaftlichen Diskussion umgangssprachlich zumeist mit „Nichtstun“ übersetzt, während er ökonomisch eng in Anlehnung an die Klassiker des Liberalismus als „Stillhalten“[5] des Staates bei der wirtschaftlichen Entwicklung des Landes verstanden wird. Die Obrigkeit sollte als „unsichtbare Hand“[6] jeglichen direkten Eingriff unterlassen und der Industrie nur Rahmenbedingungen schaffen, die das freie Spiel der Kräfte zulassen. Im Folgenden wird letztere Definition beibehalten. Damit die formulierte These bestätigt würde, müssten demzufolge freizügige Rahmengesetze erlassen, der Straßenbau und die Errichtung von Schulen forciert und alles Weitere unterlassen worden sein. Für den Fall, dass kein Laissez-faire praktiziert wurde, stellt sich die Frage nach der alternativen wirtschaftspolitischen Ausrichtung. Umfangreiches staatliches Engagement wäre ein Hauptcharakteristikum des Merkantilismus, der eng mit der Nationenbildung der frühen Neuzeit und dem Absolutismus verbunden ist. In Folge des 30-jährigen Krieges galt es, stehende Heere und Beamtenapparate zu finanzieren, für die die Staatseinnahmen gesteigert werden mussten. Für dieses Ziel galt die aktive Handelsbilanz als notwendige Voraussetzung, für deren Erfüllung staatliche Eingriffe in die Wirtschaft notwendig waren, wie Zeitgenossen meinten.[7]
Zunächst soll kurz die Ausgangslage Sachsens nach dem Wiener Kongress skizziert werden um anschließend die sächsische Wirtschaftspolitik der 16 Jahre nachzuzeichnen. Da Kiesewetter zuzustimmen ist, dass man von einer ganzheitlichen Konzeption nicht sprechen kann[8], wird das Kapitel nach verschiedenen Bereichen staatlicher Wirtschaftsförderung – Konzessionsvergabe, finanzielle Bezuschussungen, Beschaffung von ausländischem Know-how, Infrastrukturpolitik und Rahmen-gesetzgebung – gegliedert, in denen jeweils versucht wird, die Antriebe der staatlichen Aktivität oder Passivität herauszuarbeiten. Des weiteren sollen die einzelnen Politiken wirtschaftstheoretisch verortet und auf ihre fördernde oder behindernde Wirkung geprüft werden. Dabei muss sich die Arbeit gezwungenermaßen auf Vorarbeiten berufen. Aspekte indirekter Beeinflussung der Industrialisierung sind Gegenstand des darauffolgenden Kapitel. Wie war das Verhältnis zwischen Staat und Arbeitern einerseits und Handwerk andererseits? Hier wird sich die Darstellung auf Maßnahmen beschränken, die für die Ausbreitung der Fabrikwirtschaft fördernd oder hinderlich gewesen sind. Aus der Summe der Einzeluntersuchungen wird es möglich sein, die Wirtschaftspolitik im Schlusskapitel in ihrer Gesamtheit zu charakterisieren und die oben aufgeworfenen Fragen zu beantworten.
2. Ausgangsbedingungen Sachsens nach dem Wiener Kongress
Das Königreich Sachsen, 1806 von Napoleon in diesen Rang erhoben, sah sich nach der Niederlage von Leipzig und dem darauf folgenden Wiener Kongress mit den Folgen der Bündnistreue mit Frankreich konfrontiert. Preußen annektierte mit dem Pressburger Vertrag zwei Drittel des sächsischen Territoriums, was den Verlust knapp der Hälfte der Bevölkerung ausmachte.[9] Außenpolitisch waren die seit August dem Starken gehegten Hoffnungen von einem Sachsen mit europäischer Bedeutung Vergangenheit, in der Innenpolitik folgte König Friedrich August I. ganz den restaurativen Bestimmungen der Wiener Beschlüsse. Von ihm gingen keine Bemühungen aus, das Land zu reformieren. 1815 befand er sich bereits im 53. Jahr seiner Regentschaft und war zu sehr im Denken des untergegangenen Reiches verhaftet, als dass er sich neuen Bedürfnissen und Bedingungen hätte anpassen wollen und können.[10] Ein Reformwille, wie er in Preußen nach der Niederlage gegen Napoleon zu verspüren war, lag auch den
Männern um Innen- und Außenminister Detlev Graf von Einsiedel fern. Was schon unter den weitaus günstigeren Bedingungen während der Zugehörigkeit zum französischen Einflussbereich versäumt wurde[11], setzte sich zu Beginn des Untersuchungszeitraums fort: Sachsen verharrte in einer ständisch-absolutistischen Grundhaltung.
Dabei hätte es Reformen dringend bedurft. Während die Kontinentalsperre gegen England von 1806 bis 1813 zu einem Wachstum insbesondere der Textilindustrie und zum Aufkommen eines Maschinenbausektors beitrug[12], führte deren Aufhebung zu einer Überflutung des Kontinents durch englische Produkte. Sachsens Wirtschaft, traditionell exportorientiert[13], hatte darunter besonders zu leiden. Nicht nur, dass sächsische Produkte noch nicht mit den englischen konkurrieren konnten, führten die meisten europäischen Staaten Schutzzölle ein, um die heimische Wirtschaft zu stärken, so unter anderem Spanien und Frankreich, das mittels Durchgangszöllen den Weg in die südlichen Länder zusätzlich erschwerte.[14] Die Folge war, dass viele Textilbetriebe ihre Pforten wieder schließen mussten, der durch die Kontinentalsperre initiierte Aufschwung vorerst sein Ende nahm und Sachsen gegenüber fortschrittlicheren Staaten weiter in Rückstand geriet.
Die sächsische Unternehmerschaft hatte 1815 unter denkbar schlechten Rahmenbedingungen zu arbeiten. Was der Staat bis 1830 zum Aufschwung der sächsischen Wirtschaft zu leisten vermochte und welchen Konzeptionen man sich dabei bediente, soll Gegenstand des nächsten Kapitels sein.
3. Maßnahmen zur Gewerbeförderung
3.1. Konzessionen und Privilegien
In Sachsen konnte sich die Gewerbefreiheit erst 1861 vollständig durchsetzen, denn eine frühe Reform wie in Preußen wäre in der erste Hälfte des Jahrhunderts noch „einem Staatsstreich gleichgekommen“[15], so fest verwurzelt war das Zunftwesen in Staat und Gesellschaft. Angehende Unternehmer mussten deshalb den König zur Gewährung einer Konzession anrufen, die erst das Produzieren von einem bestimmten Produkt außerhalb des strengen Zunftrechts gestattete. Damit verbunden war zumeist ein Privileg, für eine gewisse Anzahl von Jahren im Umkreis der zu gründenden Fabrik konkurrenzlos herzustellen und zu vertreiben oder eine Steuer- und Wegezollbefreiung.
Deutlich wird hier ein tief verwurzeltes merkantilistisches Denken, das das jüngst von Boch konstatierte fehlende Verständnis der Herrschenden für die Erfordernisse einer modernen Industrie[16] eindrucksvoll unterstreicht. Man bediente sich von 1815-1831 aller Reformversuche der Unternehmerschaft[17] zum Trotz Methoden, die bereits seit dem vorletzten Jahrhundert das Manufakturwesen in Sachsen etablierten.[18] Kiesewetter fragt in Anbetracht von Privilegien, die mittelalterlichen Bannmeilen gleichkamen, zurecht:
„Wie sollte sich unter solchen Umständen die Industrialisierung, die auf Konkurrenz, Arbeitsteilung und Massenproduktion angelegt war, sich entfalten?“[19]
Was allerdings auch fortgeführt wurde, war das Zulassen freier Entscheidungen das Unternehmen selbst betreffend.[20] Der Staat erlegte dem Unternehmer keine Zielvorstellungen oder Entwicklungsrichtung auf. Obwohl durch dieses liberale Moment die private Initiative gestärkt[21] und Voraussetzungen für die industrielle Entwicklung geschaffen wurden, kann man diese Politik dennoch nicht zweifelsfrei Laissez-faire nennen. Vielmehr bedeutete „die Konzessionierung und Privilegierung von Industrie und Kommerzien letzten Endes nur eine veränderte Fortsetzung der mittelalterlichen Gebundenheit“[22] und verhinderte das freie Spiel der Kräfte. Bemerkt werden muss aber, dass der Staat den Unternehmern diese Konzessionen für gewöhnlich gewährte. Wenngleich Sachsen noch nicht die Konfrontation mit den Zünften suchte, so waren diese Maßnahmen ihres tradierten Charakters zum Trotz ein Mittel, das mittelalterliche Zunftsystem allmählich auszuhöhlen. Ob dies allerdings erklärtes Ziel der Regierenden war, muss aufgrund der Verbundenheit König Friedrich Augusts I. und seines Regierungschefs von Einsiedel zur ständischen Ordnung bezweifelt werden.
[...]
[1] Im Folgenden soll der Begriff „Industrialisierung“ aufgrund der Implikation des Prozesshaften und Langwierigen beibehalten werden. Eine Entwicklung, die sich über mehrere Generationen erstreckt, kann kaum „Revolution“ genannt werden. Zudem ist es mit dem Industrialisierungsbegriff möglich, Phasen und Brüche einzugrenzen, die der Revolutionsbegriff so nicht zulässt.
[2] Vgl. allgemein Boch, Rudolf: Staat und Wirtschaft im 19. Jahrhundert, München 2004, S. 57-69; Hahn, Hans- Werner: Die industrielle Revolution in Deutschland, 2. Aufl., München 2005, S. 76-88.
[3] Vgl. Forberger, Rudolf: Die industrielle Revolution in Sachsen 1800-1861, Band 1/1: Die Revolution der Produktivkräfte in Sachsen 1800-1830, Berlin 1982; Forberger, Ursula: Der sächsische Staat und die Fabrik, in: Hess, Ullrich / Schäfer, Michael / Listewnik, Petra (Hrsg.): Wirtschaft und Staat in der Industrialisierung Sachsens
1750-1930, Leipzig 2003, S. 63-72.
[4] Vgl. Boch, Rudolf: Staat und Industrialisierung im Vormärz: Das Königreich Sachsen (mit Vergleich zu Preußen), in: Hettling, Manfred (Hrsg.): Figuren und Strukturen. Historische Essays für Hartmut Zwahr zum 65. Geburtstag, München 2002, S. 355-371; Hess, Ullrich / Schäfer, Michael: Einleitung: Wirtschaft und Staat in der Industria- lisierung Sachsens, in: Dies. / Listewnik (Hrsg.): Wirtschaft und Staat, S. 7-22; Kiesewetter, Hubert: Industriali- sierung und Landwirtschaft. Sachsens Stellung im regionalen Industrialisierungsprozess Deutschlands im 19. Jahrhundert, Köln, Wien 1988; Ders.: Staat und regionale Industrialisierung. Württemberg und Sachsen im 19. Jahrhundert, in: Ders. / Fremdling, Rainer (Hrsg.): Region und Industrialisierung, Ostfildern 1985, S. 108-132; Schirmer, Uwe (Hrsg.): Sachsen 1763-1832. Zwischen Rétablissement und bürgerlichen Reformen, Beucha 1996.
[5] Bentham, Jeremy, zit. nach Pollard, Sidney: Staat und Wirtschaft im Wandel der Geschichte, in: Ders. / Ziegler, Dieter: Markt, Staat, Planung. Historische Erfahrungen mit Regulierungs- und Deregulierungsversuchen in der Wirtschaft, St. Katharinen 1992, S. 1-24, S. 7.
[6] Smith, Adam: Der Wohlstand der Nationen. Eine Untersuchung seiner Natur und seiner Ursachen, München 1996, S. 371.
[7] Vgl. Jaeger, Hans: Wirtschaftsordnung in Deutschland, Frankfurt / Main 1988, S. 21-33.
[8] Vgl. Kiesewetter, Hubert: Staat und Unternehmen während der Frühindustrialisierung. Das Königreich Sachsen als
Paradigma, in: Zeitschrift für Unternehmensgeschichte 29, 1984, S. 1-32, S. 29.
[9] Vgl. Groß, Reiner: Geschichte Sachsens, Berlin 2001, S. 190.
[10] Vgl. Halder, Winfried: Friedrich August III./I. (1763/1806-1827), in: Kroll, Frank-Lothar (Hrsg.): Die
Herrscher Sachsens. Markgrafen, Kurfürsten, Könige 1089-1918, München 2004, S. 203-222, S. 221.
[11] Vgl. Sammler, Steffen: Wirtschaftspolitische Reformbestrebungen in Sachsen während der Kontinentalsperre,
in: Hess / Schäfer / Listewnik (Hrsg.): Wirtschaft und Staat, S. 51-62.
[12] R. Forberger recherchierte im Zeitraum von 1800-1830 191 Fabrikgründungen bzw. Gründungen von Fabrik-
vorläufern. Davon entfallen auf die Jahre der Kontinentalsperre 48 Gründungen, was proportional leicht
überhöhte 26,7% der Gesamtzahl ausmacht. Errechnet anhand der Aufstellung in Forberger, R.: Revolution, S.
508-519. Nicht zuletzt hat Hahn (Hahn, Matthias: Handwerkliches Unternehmertum und Unternehmerpotential
eines entwickelten sächsischen Gewerbezentrums – Das Beispiel der Chemnitzer Zeug- und Leinweberinnung,
in: Schirmer (Hrsg.): Sachsen 1763-1832, S.109-127, S. 111) darauf hingewiesen, dass Forbergers Aufstellung
aufgrund der Vernachlässigung lokaler Quellen große Lücken aufweist.
[13] Vgl. u.a. Ludwig, Jörg: Der Handel Sachsens nach Spanien und Lateinamerika 1760-1830. Warenexport,
Unternehmerinteressen und staatliche Politik, Leipzig 1994.
[14] Vgl. Kiesewetter: Industrialisierung und Landwirtschaft, S. 45f.
[15] Ebd., S. 169.
[16] Vgl. Boch: Staat und Wirtschaft, S. 65.
[17] Vgl. Kiesewetter: Industrialisierung und Landwirtschaft, S. 169-175.
[18] Vgl. Forberger, Rudolf: Die Manufaktur in Sachsen. Vom Ende des 16. bis zum Anfang des 19. Jahrhunderts,
Berlin 1958.
[19] Kiesewetter: Industrialisierung und Landwirtschaft, S. 167.
[20] Vgl. Ludwig, Jörg: Staat und Exportunternehmen in Sachsen 1730-1850, in: Hess / Schäfer / Listewnik (Hrsg.):
Wirtschaft und Staat, S. 25-49, S. 32.
[21] Dazu ausführlicher im Schlusskapitel.
[22] Diener-Schönberg, Alfons: Geschichte der Olbernhauer Gewehrindustrie. Ein Beitrag zur Wirtschaftsgeschichte
des sächsischen Erzgebirges, Diss. Leipzig 1914, S. 17.
- Quote paper
- Toni Jost (Author), 2007, Staat und Industrialisierung in Sachsen 1815-1830 , Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/80610
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