Um die Immanenz des Themas Arbeitsschutz zu verdeutlichen, werden zunächst zwei essentielle Merkmale aufgezeigt, warum der Arbeitschutz in Deutschland als so wichtig angesehen wird. Zum einen leisten sichere und gesunde Arbeitsplätze einen bedeutenden Beitrag zur volkswirtschaftlichen Konkurrenzfähigkeit und dienen der Entlastung des sozialen Systems. Zum anderen begründen die vielen in Deutschland erlassenen Rechtsverordnungen den enormen Stellenwert eines sicheren und gesunden Arbeitsplatzes.
Primär geht es heute nicht mehr „nur“ um die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, sondern vielmehr um die Entwicklung integrativer Konzepte und Strategien im Bereich der Arbeitssicherheit. Dabei gilt es, gerade den neuen Herausforderungen der heutigen globalisierten Arbeitswelt und deren vielfältigen Anforderungen, wie beispielsweise das Auftreten von neuen Risiken, gewachsen zu sein. Die Sicherheit und Gesundheit der Berufstätigen verfügt heute über einen autarken Wert, den man auch als unverzichtbaren Wettbewerbsvorteil betrachten kann (Vgl. Bieneck, H. 2005: S.5)
Daher sollten sich kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) darauf konzentrieren, wie Arbeitsschutz gut organisiert werden kann bzw. wie sie diesbezüglich ihren Organisationspflichten nachkommen können. Um sich am Ende dieser Arbeit ein Bild darüber machen zu können, was die Organisationspflicht der klein und mittelständischen Unternehmen ist, bedarf es zunächst einiger grundlegender Informationen. Die vorliegende Arbeit befasst sich daher zunächst mit dem Rechtsgebiet des Arbeitsschutzes, denn gerade darin liegen die wesentlichen Schwierigkeiten, die von den klein und mittelständischen Unternehmen als Flut von Vorgaben, Gesetzen, Verordnungen und Bestimmungen angesehen werden und denen sie häufig ohnmächtig gegenüber stehen. Im Anschluss daran wird die Organisation des Arbeitsschutzes der klein und mittelständischen Unternehmen detailliert ergründet, da gerade die Organisation eine entscheidende Grundvorrausetzung für die Umsetzung des Arbeitsschutzes bildet.
Inhalt
Abbildungsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1. Einleitung und Problemstellung
2. Das Rechtsgebiet des Arbeitsschutzes
2.1 Die Tragweite des Rechtsgebiets zum Arbeitsschutz
2.2 Warum ist Arbeitsschutz so wichtig?
2.2.1 Die wirtschaftliche Begründung
2.2.2 Die gesetzliche Begründung
2.2.3 Wer überwacht den Arbeitsschutz und ist Träger der Kosten?
3. Die Organisation des Arbeitsschutzes in KMU
3.1 Die 5 Bausteine für einen gut organisierten Betrieb
3.1.1 Hinführung zum Leitfaden
3.1.2 Erster Baustein – das Führen und Organisieren
3.1.3 Zweiter Baustein – das Beurteilen von Arbeitsbedingungen
3.1.4 Dritter Baustein – Mitarbeiter beteiligen und unterweisen
3.1.5 Vierter Baustein – die Planung des Arbeitsschutzes
3.1.6 Fünfter Baustein – aus Fehlern lernen
3.2 AMS ein Instrument der Prävention
Literaturverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abb. 1: Das Rechtssystem in der Bundesrepublik
Abb. 2: Unternehmen und Vollarbeiter nach Betriebsgröße in 2002
Abb. 3: Erwerbsbevölkerung in Deutschland 2004
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1. Einleitung und Problemstellung
Was der Begriff Arbeitsschutz bis ins Detail alles beinhaltet oder bedeutet, lässt sich nur äußerst diffizil fassen. Dennoch soll zu Beginn dieser Arbeit die allgemeine gesetzliche Definition gemäß § 2 Abs. 1 Arbeitschutzgesetz (ArbSchG) aufgeführt werden.
„Maßnahmen des Arbeitsschutzes im Sinne dieses Gesetzes sind Maßnahmen zur Verhütung von Unfällen bei der Arbeit und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren einschließlich Maßnahmen der menschengerechten Gestaltung der Arbeit[1].“
Für den Begriff des Arbeitsschutzes gibt es eine gesetzliche Definition, der Begriff selber wird in der Literatur jedoch unterschiedlich gehandhabt. Beispielsweise wird er teilweise als Oberbegriff für Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz verwendet oder es werden auch Unfallverhütungsvorschriften darunter subsumiert.
Um die Immanenz des Themas Arbeitsschutz zu verdeutlichen, werden zunächst zwei essentielle Merkmale aufgezeigt, warum der Arbeitschutz in Deutschland als so wichtig angesehen wird. Zum einen leisten sichere und gesunde Arbeitsplätze einen bedeutenden Beitrag zur volkswirtschaftlichen Konkurrenzfähigkeit und dienen der Entlastung des sozialen Systems[2]. Zum anderen begründen die vielen in Deutschland erlassenen Rechtsverordnungen den enormen Stellenwert eines sicheren und gesunden Arbeitsplatzes.
Primär geht es heute nicht mehr „nur“ um die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, sondern vielmehr um die Entwicklung integrativer Konzepte und Strategien im Bereich der Arbeitssicherheit. Dabei gilt es, gerade den neuen Herausforderungen der heutigen globalisierten Arbeitswelt und deren vielfältigen Anforderungen, wie beispielsweise das Auftreten von neuen Risiken, gewachsen zu sein. Die Sicherheit und Gesundheit der Berufstätigen verfügt heute über einen autarken Wert, den man auch als unverzichtbaren Wettbewerbsvorteil betrachten kann[3].
Daher sollten sich kleinere und mittlere Unternehmen (KMU) darauf konzentrieren, wie Arbeitsschutz gut organisiert werden kann bzw. wie sie diesbezüglich ihren Organisationspflichten nachkommen können. Um sich am Ende dieser Arbeit ein Bild darüber machen zu können, was die Organisationspflicht der klein und mittelständischen Unternehmen ist, bedarf es zunächst einiger grundlegender Informationen. Die vorliegende Arbeit befasst sich daher zunächst mit dem Rechtsgebiet des Arbeitsschutzes, denn gerade darin liegen die wesentlichen Schwierigkeiten, die von den klein und mittelständischen Unternehmen als Flut von Vorgaben, Gesetzen, Verordnungen und Bestimmungen angesehen werden und denen sie häufig ohnmächtig gegenüber stehen. Im Anschluss daran wird die Organisation des Arbeitsschutzes der kleine und mittelständischen Unternehmen detailliert ergründet, da gerade die Organisation eine entscheidende Grundvorrausetzung für die Umsetzung des Arbeitsschutzes bildet. Ein konkretes Firmenbeispiel und ein Zukunftsausblick runden die Arbeit ab. Den dargestellten Schwerpunkt werde ich vorwiegend durch die Analyse von Fachliteratur herausarbeiten. Auf weitere Begriffserklärungen werde ich gegebenenfalls an entsprechenden Textstellen eingehen.
2. Das Rechtsgebiet des Arbeitsschutzes
2.1 Die Tragweite des Rechtsgebiets zum Arbeitsschutz
„Arbeitsunfälle mit Verletzungs- und Todesfolgen sind (...) ein Bestandteil des beruflichen Lebens[4].“ Wer oder was schützt die Menschen gerade davor? Prima facie ist dies das Arbeitsschutzrecht, aber in erster Linie sind Präventivmaßnahmen bei der Arbeit viel essentieller. So wie das Arbeitsschutzrecht heute in der Bundesrepublik Deutschland existiert, ist es das Ergebnis der sozialpolitischen Entwicklung über die letzten 150 Jahre hinweg. Es hat sich historische gesehen aus den Arbeits- und Lebensverhältnissen der Industrialisierung heraus entwickelt[5]. Eine historische Genese zum Thema Arbeits- und Gesundheitsschutz (AuG), wäre an dieser Stelle jedoch nicht ausreichend, um die Problematik der Organisationspflicht zu verstehen, daher wird hier der Sachverhalt Arbeits- und Gesundheitsschutz allgemein umschrieben und der Kern der Betrachtung auf die Prävention[6] im Zusammenhang mit beruflicher Arbeit dargestellt.
Die inhaltliche Reichweite von Arbeits- und Gesundheitsschutz speziell der Prävention gesundheitlicher Auswirkungen hat sich in den letzten 30 Jahren sukzessive entwickelt und gewandelt. Im Wesentlichen haben sich drei Begriffe etabliert: Arbeitschutz, Gesundheitsschutz und Gesundheitsförderung. Differenzieren lassen sich die Begriffe in Abhängigkeit ihrer Zielrichtung und Akzente der Prävention. Arbeitsschutz ist sehr eng gefasst, die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, demnach stehen sie unmittelbar in einem kausalen Zusammenhang mit der Arbeit selbst. Einhergehend ist dabei der Begriff der Arbeitssicherheit, worunter zum einen ein gefahrenfreier Zustand bei der Berufsausübung verstanden werden kann. Zum anderen wird unter den Begriff Arbeitssicherheit das Auftreten eines Arbeitsunfalls subsumiert[7].
„Ein Unfall (gleichbedeutend mit Verletzungsfall) ist ein auf äußere Einwirkung beruhendes, plötzliches, ungewolltes, einen Personenschaden bewirkendes Ereignis[8].“ D.h. ein von außen und plötzliches Einwirken auf den Menschen, wenn Mensch und Gegenstand aufeinander wirken. Die logische Abgrenzung zu einer Berufskrankheit bildet hier das Wort „plötzlich“, da in der Regel eine Berufskrankheit nicht plötzlich eintritt[9]. Der zweite etablierte Begriff ist der Gesundheitsschutz. Dieser zielt darauf ab, Gesundheitsstörungen und Gesundheitsgefährdungen jeder Art das am Arbeitsplatz entstehenden Gefahrenpotentials weitgehendst zu vermeiden. Darunter versteht man sämtliche Präventivmaßnahmen, die die Unternehmen diesbezüglich Ihren Arbeitnehmern offerieren. Der Unterschied zum Begriff der Gesundheitsförderung ist, dass hierbei noch ein weiterer Schritt gemacht wird, indem versucht wird, die Gesundheit und das allgemeine Wohlbefinden der Mitarbeiter zu verbessern[10]. Denkbar sind hier Sportaktivitäten jeglicher Art, welche der Arbeitgeber fördert. Zum Beispiel eine Walkinggruppe oder ein Gymnastikprogramm, ebenfalls möglich ist ein Firmenvertrag in einem Fitnessstudio. Durch letztgenanntes Angebot schaffen die Unternehmer ein Anreizsystem, von dem sowohl er selbst als auch die Arbeitnehmer einen Vorteil haben. Die Firma subventioniert dabei den Mitgliedsbeitrag und der Arbeitnehmer betätigt sich sportlich.
Während der Arbeitschutz gesetzlichen Regelungen unterworfen ist, kann die Gesundheitsförderung nicht exakt bestimmt werden. Dennoch sind beide auf Präventionen zielgerichtet ausgelegt. Die World Health Organization kurz WHO[11] hat in der Ottawa Charta[12] die „Forderung von Gesundheit“ (health promotion) sowie die „Krankheitsverhütung“ (disease prevention) als Ziel deklariert. Der Begriff Gesundheitsförderung intendiert demnach eine konzeptionelle Neuorientierung, die über die Arbeitswelt hinausragt. Grundsätzlich muss zwischen überbetrieblichen und betrieblichen Arbeitsschutzsystem differenziert werden. Unter Erstgenanntem werden die staatlichen und öffentlich-rechtlichen Institutionen verstanden, die Rechtsnormen erlassen und deren Einhaltung kontrollieren, während es bei betrieblichen Arbeitssicherheitssystemen um die betriebliche Umsetzung des praktischen Arbeitsschutzes handelt. In der Bundesrepublik ist der überbetrieblichen Arbeitschutz zweigleisig als Duales System aufgebaut. Dies begründet sich durch die staatlichen Organe auf der einen Seite und der Träger der gesetzlichen Unfallversicherung auf der anderen Seite[13]. Auf die Überwachung des Arbeitsschutzes und die zuständigen Träger wird in 2.2.3 genauer eingegangen.
Hinzu kommt, dass auf die deutsche Arbeitsschutzgesetzgebung von mehreren Seiten Einfluss genommen wird, damit der Sicherheits- und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz gewährleistet werden kann. Dabei ist vor allen Dingen der Einfluss des europäischen Rechts in den letzten Jahren immer stärker geworden. Die Elementare Stellung des Grundgesetzes bezüglich des Arbeitschutz wird durch Art. 2 Abs. 2 ersichtlich, wonach jeder das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit (=Gesundheit) hat. Die folgende Grafik zeigt den Hierarchischen Aufbau des Rechtssystems in der Bundesrepublik sowie die wechselseitige Interaktion von überbetrieblichen und innerbetrieblichen Institutionen und Personen.
[...]
[1] Beck-Texte. (2003): S. 300.
[2] BAUA/1 (o. J.): Startseite.
[3] Vgl. Bieneck, H. (2005): S.5.
[4] Doms, T. (2004): S. 1.
[5] Vgl. Ders.: (2004) S. 8.
[6] Lt. BMG, versteht man unter gesundheitlicher Prävention Vorbeugung, die darauf zielt, Krankheiten oder eine Verschlechterung des Gesundheitszustandes zu vermeiden. Unter Prävention bei der Arbeit versteht man die Verhütung von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten.
[7] Vgl. Zangemeister C., Nolting H.-D. (1997): S. 12f.
[8] Skiba R. (2000): S. 29.
[9] Vgl. Ders. (2000): S.29.
[10] Vgl. Zangemeister C., Nolting H.-D. (1997): S. 12f.
[11] In Deutschland auch bekannt als Weltgesundheitsorganisation.
[12] Die erste Internationale Konferenz zur Gesundheitsförderung hat am 21. November 1986 in Ottawa stattgefunden und die Charta zur Gesundheitsförderung verabschiedet.
[13] Vgl. Zangemeister C., Nolting H.-D. (1997): S. 14f.
- Citar trabajo
- Annelore Steinhart (Autor), 2006, Gut organisierter Arbeitsschutz, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/80366
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