Ziel dieser Arbeit ist es, die bilanzpolitischen Spielräume die sich durch den Impairment-Only-Approach ergeben, darzustellen, und die einzelnen Schritte, die von Unternehmensseite durchzuführen sind, um nach den Impairment-Only-Approach zu bilanzieren, aufzuzeigen.
Im ersten Kapitel wird der Ursprung des Impairment-Only-Approach erläutert und auf die Einführung des SFAS 141 (Business Combinations) und 142 (Goodwill and Other Intangible Assets) sowie auf die Abschaffung der Pooling-of-Interest Methode eingegangen. Des Weiteren wird prägnant erläutert, welche deutschen Unternehmen vom Impairment-Only-Approach betroffen sind.
Im zweiten Kapitel folgt eine empirische Untersuchung der Unternehmen des DAX 30 mit besonderen Blick darauf, welche Größenordnungen die Goodwillbeträge bei diesen Unternehmen einnehmen und welche Abschreibungen auf den Goodwill erfolgt sind. Dabei wird detailliert auf die Abschreibungspraxis der Unternehmen eingegangen und anhand einiger Kennzahlen aufgezeigt, welches Ausmaß die Abschreibungen des Goodwill auf die Jahresergebnisse haben. Es soll ebenfalls untersucht werden, ob sich ein Trend feststellen lässt, dass Unternehmen tendenziell versucht sind, die Gestaltungsmöglichkeiten, die der Impairment-Only-Approach bietet, bilanzpolitisch wahrzunehmen. Das dritte Kapitel beschreibt die Zugangsbewertung gemäß SFAS 141, insbesondere wie das Unternehmen in Reporting Units gegliedert und die einzelnen immateriellen Vermögensgegenstände sowie der Goodwill auf die Reporting Units aufgeteilt wird. Dabei soll in den einzelnen Kapiteln zuerst auf die Durchführung der notwendigen Maßnahmen eingegangen und anschließend der daraus resultierende bilanzpolitische Spielraum erläutert werden.
Im vierten Kapitel werden die bilanzpolitischen Konsequenzen die sich im Rahmen der Folgebewertung ergeben dargestellt sowie die einzelnen Verfahren, die bei der Bewertung der Reporting Unit eingesetzt werden können, diskutiert.
Anschließend werden in Kapitel fünf die Auswirkungen des Impairment-Only-Approach auf den Kapitalmarkt erläutert und besonders auf die Veränderungen der Finanzkennzahlen, wie beispielsweise das KGV, eingegangen.
In der Schlussbemerkung werden die in dieser Arbeit aufgezeigten wesentlichen Erkenntnisse zusammengefasst und abschließend diskutiert, welche Tendenzen sich hinsichtlich der Bilanzpolitik eröffnen.
Inhaltsverzeichnis
2 Abkürzungsverzeichnis
3 Tabellenverzeichnis
4 Abbildungsverzeichnis
5 Formelverzeichnis
6 Zusammenfassung
7 Themeneinführung
Zielsetzung und Aufbau der Arbeit
Ursprung und Entwicklung des Impairment-Only-Approach
Anwendungsbereiche des Impairment-Only-Approach bei deutschen Unternehmen
Einführung der Purchase Methode
8 Empirische Untersuchung der DAX 30 Unternehmen
Ausmaß des Goodwill in den Bilanzen der DAX 30 Unternehmen
Entwicklung des Goodwill der DAX 30 Unternehmen
Analyse der Abschreibungspraxis der DAX 30 Unternehmen
9 Anwendung und Gestaltungsmöglichkeiten nach SFAS 141 und 142
Abgrenzung der immateriellen Vermögensgegenstände vom Goodwill
Gestaltungsspielräume bei der Abgrenzung und Bewertung der immateriellen Vermögensgegenstände
Durchführung des Impairment Tests und Ermittlung des Wertberichtigungsbedarfs
Außerordentlicher Wertminderungstest
Verzicht auf einen Wertminderungstest
Bedeutung und Bildung von Reporting Units
Gestaltungsmöglichkeiten anhand der Abgrenzung von Reporting Units
Schwierigkeiten bei der Aufteilung der Vermögenswerte und Schulden auf die Reporting Units
Gestaltungsmöglichkeiten bei der Zuordnung der immateriellen Vermögensgegenstände sowie des Goodwill auf die Reporting Units
10 Bilanzpolitische Parameter anhand der Fair Value Bewertung
Basis der Unternehmensbewertung nach Fair Value
Anwendung des Discounted-Cash-Flow Verfahrens
Schwierigkeiten bei der Ermittlung der zukünftigen Zahlungsströme
Anwendung des WACC-Verfahrens
Ermittlung der Renditeforderung der Eigenkapitalgeber mittels des CAPM
Gestaltungsspielräume bei der Bestimmung der Renditeforderung der Eigenkapitalgeber
Anwendung und Gestaltungsmöglichkeiten anhand der Multiplikatormethode
Anwendung und Gestaltungsmöglichkeiten anhand der Marktpreisbewertung
11 Auswirkungen des Impairment-Only-Approach auf den Kapitalmarkt
Auswirkungen auf Kapitalmarktkennzahlen
Schlussfolgerung
12 Schlußbemerkung und kritische Würdigung des Impairment-Only-Approach
13 Literaturverzeichnis
2 Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
3 Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Ausmaß des Goodwill der Unternehmen des DAX 30
Tabelle 2: Bedeutung der Goodwill Abschreibungen bei den
Unternehmen des DAX 30
4 Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Immaterielle Vermögensgegenstände die dem
“Contractual or legal rights” Kriterium entsprechen
Abbildung 2: Darstellung des Impairment Tests
Abbildung 3: Mögliche Bewertungsverfahren zur Fair Value
Ermittlung von Reporting Units
Abbildung 4: Vor- und Nachteile des Impairment-Only-Approach
5 Formelverzeichnis
Formel 1: Ermittlung des Marktwertes (WACC)
Formel 2: Ermittlung des gewogenen durchschnittlichen
Kapitalkostensatzes (WACC)
Formel 3: Ermittlung der Renditeforderung der Eigenkapitalgeber
mittels CAPM
Formel 4: Ermittlung des Marktpreises mittels der
Multiplikatormethode
6 Zusammenfassung
Thema dieser Arbeit ist die Regelung des SFAS 141 und 142 in der US-GAAP Rechnungslegung zur Bilanzierung von Unternehmens-zusammenschlüssen sowie von immateriellen Vermögens-gegenständen beziehungsweise Goodwill.
Im Rahmen der Einführung des Impairment-Only-Approach in der Rechnungslegung gemäß IFRS und der somit breiten Anwendung dieses Ansatzes ab dem Jahr 2005, bei der Goodwill und immaterielle Vermögensgegenstände mit unbestimmter Nutzungsdauer nicht mehr planmäßigen Abschreibungen unterliegen, wird untersucht, welche bilanzpolitischen Gestaltungsspielräume sich im Zuge der Erst- und Folgebilanzierung für die Unternehmen ergeben.
Die Bedeutsamkeit des Goodwill in den Bilanzen der Unternehmen hat in den vergangenen Jahren zugenommen und der Goodwill hat ein hohes Ausmaß in den Bilanzen der Unternehmen eingenommen. Diesbezüglich ergeben sich im Hinblick auf die Abschreibungen der Goodwillbeträge im Zuge der Regelungen des SFAS 141 und 142 beziehungsweise des IFRS 3 neue Möglichkeiten der Bilanzpolitik.
Speziell entstehen zum Beispiel bei der Abgrenzung der immateriellen Vermögensgegenstände vom Goodwill, bei der Aufteilung des erworbenen Unternehmens in Reporting Units, bei der anschließend folgenden Zuordnung der immateriellen Vermögensgegenstände inklusive Goodwill auf die Reporting Units sowie bei der Folgebilanzierung eine beachtliche Anzahl von Gestaltungsspielräumen.
Weiterhin sind Auswirkungen des Impairment-Only-Approach auf den Kapitalmarkt beziehungsweise auf Kapitalmarktkennzahlen gegeben, die zukünftig eine kritische Betrachtung einiger Kennzahlen erforderlich machen.
7 Themeneinführung
Die kapitalmarktorientierten Unternehmen stehen heutzutage unter einem hohen Erfolgsdruck, so dass im Zuge steigender Erwartungen der Kapitalmarktteilnehmer hinsichtlich des Umsatz- und Gewinnwachstums die Unternehmen versucht sind, die Erwartungen zu erfüllen oder zu übertreffen. Die Umsatz- und Gewinnprognosen können bei einigen Unternehmen durch eigenes Wachstum nicht immer erreicht werden, dementsprechend sind einige Unternehmen versucht die Unternehmensziele bzw. die Erwartungen der Kapitalmarktteilnehmer durch externes Wachstum zu erfüllen.
Dieses Bestreben zeigt sich unter anderem in der verstärkten Akquisitionstätigkeit der Unternehmen[1], in deren Auswirkungen sich bei vielen Unternehmen ein enormer Goodwill in den Bilanzen ergibt. Die RWE AG weist in der Bilanz des Geschäftsjahres 2003 einen Goodwill von über 15 Mrd. Euro aus. Setzt man den Goodwill in Relation zum bilanziellen Eigenkapital, so entspricht der Goodwill der RWE AG 221% des Eigenkapitals. Auch bei anderen Unternehmen, z.B. der TUI AG (153%), FMC AG (194%) oder der Metro AG (96%) stehen hohe Goodwillbeträge in den Bilanzen[2]. Im Hinblick auf die steigenden Akquisitionstätigkeiten hatte die Pooling-of-Interest Methode eine Renaissance erfahren[3], da Unternehmen hohe Goodwill Abschreibungen durch das erkaufte Wachstum auszuweisen gehabt hätten. Das Bestreben des FASB die Pooling-of-Interest Methode abzuschaffen und durch die Purchase Methode zu ersetzen, hatte bei den Unternehmen auf Gegenwehr gestoßen, da die hohen Abschreibungen auf den Goodwill die Jahresergebnisse der Unternehmen auf Jahre hinaus enorm belastet hätten[4]. Das FASB entschloss sich die Pooling-of-Interest Methode abzuschaffen, aber
gleichzeitig den Impairment-Only-Approach einzuführen, der zum
Gegenstand hat, dass ein Goodwill nicht mehr planmäßig abgeschrieben wird, sondern regelmäßig auf Werthaltigkeit überprüft werden muss. Die Überprüfung der Werthaltigkeit des Goodwill erfolgt mittels des sogenannten Impairment Tests, wobei sich die Frage stellt, in wieweit der Impairment-Only-Approach die Darstellung von Goodwillbeträgen und dessen Abschreibungen verbessert beziehungsweise, ob sich hierdurch neue Möglichkeiten für Unternehmen in der Bilanzpolitik ergeben.
Zielsetzung und Aufbau der Arbeit
Ziel dieser Arbeit ist es, die bilanzpolitischen Spielräume die sich durch den Impairment-Only-Approach ergeben, darzustellen, und die einzelnen Schritte, die von Unternehmensseite durchzuführen sind, um nach den Impairment-Only-Approach zu bilanzieren, aufzuzeigen.
Im ersten Kapitel wird der Ursprung des Impairment-Only-Approach erläutert und auf die Einführung des SFAS 141 (Business Combinations) und 142 (Goodwill and Other Intangible Assets) sowie auf die Abschaffung der Pooling-of-Interest Methode eingegangen. Des Weiteren wird prägnant erläutert, welche deutschen Unternehmen vom Impairment-Only-Approach betroffen sind.
Im zweiten Kapitel folgt eine empirische Untersuchung der Unternehmen des DAX 30 mit besonderen Blick darauf, welche Größenordnungen die Goodwillbeträge bei diesen Unternehmen einnehmen und welche Abschreibungen auf den Goodwill erfolgt sind. Dabei wird detailliert auf die Abschreibungspraxis der Unternehmen eingegangen und anhand einiger Kennzahlen aufgezeigt, welches Ausmaß die Abschreibungen des Goodwill auf die Jahresergebnisse haben. Es soll ebenfalls untersucht werden, ob sich ein Trend
feststellen lässt, dass Unternehmen tendenziell versucht sind, die Gestaltungsmöglichkeiten, die der Impairment-Only-Approach bietet, bilanzpolitisch wahrzunehmen. Das dritte Kapitel beschreibt die Zugangsbewertung gemäß SFAS 141, insbesondere wie das Unternehmen in Reporting Units gegliedert und die einzelnen immateriellen Vermögensgegenstände sowie der Goodwill auf die Reporting Units aufgeteilt wird. Dabei soll in den einzelnen Kapiteln zuerst auf die Durchführung der notwendigen Maßnahmen eingegangen und anschließend der daraus resultierende bilanzpolitische Spielraum erläutert werden.
Im vierten Kapitel werden die bilanzpolitischen Konsequenzen die sich im Rahmen der Folgebewertung ergeben dargestellt sowie die einzelnen Verfahren, die bei der Bewertung der Reporting Unit eingesetzt werden können, diskutiert.
Anschließend werden in Kapitel fünf die Auswirkungen des Impairment-Only-Approach auf den Kapitalmarkt erläutert und besonders auf die Veränderungen der Finanzkennzahlen, wie beispielsweise das KGV, eingegangen.
In der Schlussbemerkung werden die in dieser Arbeit aufgezeigten wesentlichen Erkenntnisse zusammengefasst und abschließend diskutiert, welche Tendenzen sich hinsichtlich der Bilanzpolitik eröffnen.
Ursprung und Entwicklung des Impairment-Only-Approach
Im Juni 2001 hatte das FASB den SFAS 141 (Business Combinations) und SFAS 142 (Goodwill and Other Intangible Assets ) verabschiedet und im Juli 2001 veröffentlicht[5]. Vorangegangen war die Veröffentlichung des Limited Revised Exposure Draft (Business Combinations and Intangible Assets – Accounting for Goodwill) im Februar 2001[6]. Die Standards SFAS 141 und 142 veränderten die bis dahin praktizierte bilanzielle Behandlung des Goodwill bei Unternehmenszusammenschlüssen sowie die Folgebewertung des Goodwill. Vorangegangen war eine jahrelange Diskussion nachdem im September 1999 das FASB den Exposure Draft (Business Combinations and Intangible Assets) veröffentlicht hatte[7]. Vor Inkrafttreten des SFAS 141 und 142 im Dezember 2001 mussten die bei Unternehmenszusammenschlüssen entstehenden Goodwills planmäßig abgeschrieben werden. Die Neuregelung sieht vor, dass der Goodwill nicht zwangsweise an Wert verlieren und daher auch nicht planmäßig abgeschrieben werden muss. Diese Änderung hat zur Folge, dass der Goodwill nur noch bei negativer Bewertung der Werthaltigkeit, außerplanmäßigen Abschreibungen unterliegt. Hierbei ist vorgegeben, dass Unternehmen mindestens einmal jährlich den Impairment Test durchführen müssen. Durch den Impairment Test soll demnach festgestellt werden, ob der Goodwill an Wert verloren hat und eine außerplanmäßig Abschreibung des Goodwill erforderlich wird.
Anwendungsbereiche des Impairment-Only-Approach bei deutschen Unternehmen
Die Internationalen Rechnungslegungsstandards nach US-GAAP und IFRS werden von den großen deutschen Konzernen weitestgehend angewandt, wodurch sie nach § 292a HGB berechtigt sind[8]. Gleichzeitig werden diese Unternehmen, die nach oben genannten Rechnungslegungsstandards bilanzieren, davon befreit einen Konzernabschluß nach deutschem Recht zu erstellen. Entsprechend
der Konzernbilanzierung nach IFRS ist die Anwendung des Impairment-Only-Approach ab 2005 bindend.
In Anlehnung an SFAS 141 und 142 wurde in der Rechnungslegung der IFRS die Handhabung der Goodwill Abschreibungen überarbeitet und in IFRS 3 die Anwendung des Impairment-Only-Approach festgelegt. Ab Januar 2005 wird die Bilanzierung nach IFRS für große Teile der deutschen Wirtschaft anzuwenden sein[9] und somit auch die Regelung des IFRS 3.
Einführung der Purchase Methode
Mit den Regelungen in SFAS 141 und 142, die im Dezember 2001 in Kraft getreten sind, hat sich das FASB zum Ziel gesetzt, die Bilanzierung bei Unternehmenszusammenschlüssen zu verbessern[10]. Die bis dahin angewandte Pooling-of-Interest Methode, die bei Unternehmenszusammenschlüssen davon ausgeht, dass es sich um einen Zusammenschluß gleichberechtigter Unternehmen handelt, „Mergers of Equals“, wurde abgeschafft und durch die Purchase Methode ersetzt[11].
Bei der Purchase Methode wird davon ausgegangen, dass es bei Unternehmenszusammenschlüssen immer ein erwerbendes Unternehmen gibt, was voraussetzt, dass ein Unternehmen als akquirierendes Unternehmen identifiziert werden muss[12].
“Application of the purchase method requires the identification of the acquiring entity. All business combinations in the scope of this Statement shall be accounted for using the purchase method.
Thus, the acquiring entity shall be identified in all business combinations.[13] ”
Die Abschaffung der Pooling-of-Interest Methode hatte kontroverse Diskussionen zur Folge. Maßgeblicher Kritikpunkt war, dass mit der daraus folgenden planmäßigen Goodwillabschreibung nach der Purchase Methode die Amortisationsbeträge für den Goodwill drastisch erhöht wären und dies zu erheblichen Ergebnisbelastungen einzelner Unternehmen geführt hätte[14]. Die Unternehmen sollten für die Abschaffung der Pooling-of-Interest Methode kompensiert werden. Das FASB beschloss daraufhin die Abschaffung der planmäßigen Abschreibungen auf den Goodwill und ersetzte diese durch eine „freizügig handhabbare Abschreibungspflicht[15]“ auf den Goodwill.
Infolgedessen, hat das FASB im Revised Exposure Draft vom Februar 2001 die Anwendung des Impairment Tests befürwortet[16] und dadurch den Goodwill als grundsätzlich nicht abnutzbaren Vermögensgegenstand eingeordnet.
8 Empirische Untersuchung der DAX 30 Unternehmen
Die Internationalisierung der Wirtschaftmärkte im Rahmen der Globalisierung und dem damit zunehmenden Wettbewerbsdruck führten zu weltweiten, wirtschaftlichen Verflechtungen von Unternehmen, die in den vergangenen Jahren immer stärker zugenommen[17] hat. Auch deutsche Unternehmen sehen sich aufgrund dieser Entwicklung dazu verleitet Unternehmen zu akquirieren beziehungsweise zu fusionieren, um besser international konkurrieren zu können.
Als ein Beispiel hierfür kann der Bankensektor in Deutschland genannt werden, wobei die Übernahme der Dresdner Bank durch die Allianz nur der Anfang gewesen zu sein scheint. Die Deutsche Bank rechnet mit weiteren Akquisitionen im Bankensektor in Deutschland[18].
Des Weiteren übernahm Henkel im Dezember 2003 für 2,9 Mrd. Euro den amerikanische Konsumgüterhersteller Dial Corporation, und plant zukünftig weitere Akquisitionen. Weitere Beispiele sind die Übernahmen von Aventis im April 2004 durch Sanofi-Synthelabo für 55 Mrd. Euro und die Übernahme von Wella durch Procter & Gamble im September 2003 für 4,65 Mrd. Euro. Ferner sind die zunehmenden Akquisitionen vor dem Hintergrund gestiegener Erwartungen der Aktionäre zu sehen. Im Zuge des Shareholder Value Prinzips sehen sich die Unternehmen gezwungen, stetig steigendes Umsatz- und Gewinnwachstum zu generieren.
Der durch diese Umstände wachsende Erwartungsdruck auf die Unternehmen führt zu steigenden Akquisitionsaktivitäten der Unternehmen. Kapitalmarktorientierte Unternehmen versuchen niedriges eigenes Wachstum durch Übernahmen zu kompensieren
und dadurch Umsätze und Gewinne zuzukaufen. Die hohe Anzahl an
Akquisitionen führt zu hohen Kaufpreisen. In Folge dessen entstehen erhebliche Goodwillbeträge in den Bilanzen der betreffenden Unternehmen[19].
Ausmaß des Goodwill in den Bilanzen der DAX 30 Unternehmen
Die Tabelle eins, auf nachfolgender Seite veranschaulicht die Goodwillbeträge der DAX 30 Unternehmen. Spalte drei zeigt den Goodwill der Unternehmen im Jahr 2002 und Spalte vier den Goodwill von 2003. Vergleicht man die Goodwillbeträge der nach IFRS und der nach US-GAAP bilanzierenden Unternehmen, dann fallen besonders die hohen Goodwillbeträge bei den nach US-GAAP bilanzierenden Unternehmen auf. Beispielsweise weisen die Deutsche Bank, Deutsche Telekom, E.ON, Deutsche Post und Siemens hohe absolute Goodwillbeträge aus. Es ist anzunehmen, dass eine Bilanzierung nach US-GAAP, bei welcher der Goodwill nur außerplanmäßig abgeschrieben wird, Auswirkung auf die Höhe der Goodwillbeträge in den Bilanzen hat[20].
Ein besonderes Ausmaß des Goodwill ist bei FMC festzustellen. Der Goodwill in 2003 beträgt 2,98 Mrd. Euro bei einem Eigenkapital von 1,54 Mrd. Euro, ergibt sich ein Anteil des Goodwill am Eigenkapital von 193,82%.
Ein erheblicher Goodwill ist auch bei RWE vorhanden. Hierbei ist durch Akquisitionen, unter anderem wurde American Water Anfang 2003 erworben, ein beachtlicher Goodwill in Höhe von 15,5 Mrd. Euro entstanden. RWE erstellt seine Konzernbilanz nach IFRS. Die Einführung des Impairment-Only-Approach in der IFRS Rechnungslegung wird dazu führen, dass RWE diesen Goodwill nicht
mehr planmäßig abschreiben muss. Nachfolgende Abbildung verdeutlicht die Größenordnung des Goodwill am Eigenkapital der DAX 30 Unternehmen.
Tabelle 1 : Ausmaß des Goodwill der Unternehmen des DAX 30[21]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
[...]
[1] Vgl. Lachnit, L./Müller, S. (2003), S. 540
[2] Anmerkung: Vergleiche DAX 30 Tabelle in Kapitel 2.
[3] Vgl. Pellens, B./Sellhorn, T. (2001), S.713
[4] Vgl. Pellens, B./Sellhorn, T. (2001), S.713
[5] Vgl. Pellens, B./Sellhorn, T. (2001) S.1681
[6] Vgl. Pellens, B (2001), S. 310-312
[7] Vgl. Küting, K./Weber, C./Wirth, J. (2001), S. 185.
[8] Vgl. Wollmert, P./Oser, P. (2000), S.729
[9] Vgl. Lachnit, L./Müller, S. (2003), S.540 ff.
[10] Vgl. Pellens, B./Sellhorn, T. (2001), S.1681
[11] Vgl. Busse von Colbe, W. (2001), S.877
[12] Vgl. Hitz,J./Kuhner, C. (2002), S.273 ff.
[13] Vgl. FASB, SFAS 141 Par. 15
[14] Vgl. Busse von Colbe, W. (2001), S. 877
[15] Vgl. Hitz,J./Kuhner, C. (2002), S.273 ff.
[16] Vgl. Busse von Colbe, W. (2001), S.877
[17] Vgl. Sellhorn, T. (2000), S. 885
[18] Anmerkung: Stellungnahme der Deutschen Bank auf der Hauptversammlung 2004
[19] Vgl. Sellhorn, T. (2000), S. 885
[20] Vgl. Lachnit, L./Müller, S. (2003), S.540 ff.
[21] Anmerkung: Eigene Untersuchung anhand der jeweiligen Geschäftsberichte der DAX 30 Unternehmen.
- Quote paper
- Matthias Dächert (Author), 2004, Bilanzpolitische Gestaltungsmöglichkeiten im Rahmen des Impairment Only Approach - Eine theoretische und empirische Untersuchung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/80317
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