Der wachsende Trend zur lebenslangen Kinderlosigkeit oder Ein-Kind-Familie in Deutschland ist derzeit Inhalt vieler Schlagzeilen der Printmedien. Mit Titelthemen wie „ Jeder für sich – Wie der Kindermangel eine Gesellschaft von Egoisten schafft“ oder schlicht „Das deutsche Volk stirbt aus“, versuchen die Medien auf ein bereits Jahrzehnte anhaltendes Problem in der Gesellschaft aufmerksam zu machen – dem demographischen Wandel. Die Geburtenziffer in Deutschland schwankte in den letzten 20 Jahren zwischen 1,3 und 1,4 Kinder pro Frau und liegt derzeit bei 1,34.1 Um die Reproduktion der Bevölkerung jedoch zu gewährleisten, müsste die Geburtenrate bei zwei oder mehr Kindern pro Familie liegen, da eine anhaltend hohe Geburtenrate eine gesamtgesellschaftliche Grundfunktion übernimmt, den Erhalt und die Sicherung des sozialen Sicherungssystems, da dieses auf Grundlage des Generationsvertrags basiert.
Die Ursachen des sich wandelnden generativen Verhaltens der Gesellschaft sind sowohl vielfältig als auch miteinander verknüpft, so spielen die Pluralisierung der familialen Lebensformen, die Möglichkeit der Empfängnisverhütung und die wachsende Erwerbstätigkeit von Frauen eine wesentliche Rolle.2 Zudem sind die egozentristische Lebensplanung und die finanzielle (Un-) Sicherheit Faktoren, die die Entscheidung zum Kind erheblich beeinflussen oder gar beeinträchtigen können. Nach Angaben einer neusten Studie des Instituts für Demoskopie Allensbach entschieden sich 44 % der Befragten keine Kinder zu bekommen, da sie auch ohne Kind mit ihrem Leben zufrieden sind.3 Weitere 40 % der Kinderlosen und 45 % der befragten Eltern möchten keine Kinder bzw. kein weiteres Kind, aus Angst den Arbeitsplatz zu verlieren bzw. sich ein Kind nicht leisten zu können.4
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Vom Hausfrauenmodell der Versorgerehe zum Vereinbarkeitsmodell der Versorgerehe
3. Der Übergang vom traditionellen Rollenverhalten zu individualisierten und pluralisierten Lebensformen
4. Das „integrale adult worker model“ – Als neue Perspektive der Kombination des Erwerbs- und Familienlebens in Deutschland denkbar?
5. Fazit
6. Literaturverzeichnis
1. Einleitung
Der wachsende Trend zur lebenslangen Kinderlosigkeit oder Ein-Kind-Familie in Deutschland ist derzeit Inhalt vieler Schlagzeilen der Printmedien. Mit Titelthemen wie „ Jeder für sich – Wie der Kindermangel eine Gesellschaft von Egoisten schafft“ oder schlicht „Das deutsche Volk stirbt aus“, versuchen die Medien auf ein bereits Jahrzehnte anhaltendes Problem in der Gesellschaft aufmerksam zu machen – dem demographischen Wandel. Die Geburtenziffer in Deutschland schwankte in den letzten 20 Jahren zwischen 1,3 und 1,4 Kinder pro Frau und liegt derzeit bei 1,34.[1] Um die Reproduktion der Bevölkerung jedoch zu gewährleisten, müsste die Geburtenrate bei zwei oder mehr Kindern pro Familie liegen, da eine anhaltend hohe Geburtenrate eine gesamt-gesellschaftliche Grundfunktion übernimmt, den Erhalt und die Sicherung des sozialen Sicherungssystems, da dieses auf Grundlage des Generationsvertrags basiert.
Die Ursachen des sich wandelnden generativen Verhaltens der Gesellschaft sind sowohl vielfältig als auch miteinander verknüpft, so spielen die Pluralisierung der familialen Lebensformen, die Möglichkeit der Empfängnis-verhütung und die wachsende Erwerbstätigkeit von Frauen eine wesentliche Rolle.[2] Zudem sind die egozentristische Lebensplanung und die finanzielle (Un-) Sicherheit Faktoren, die die Entscheidung zum Kind erheblich be-einflussen oder gar beeinträchtigen können. Nach Angaben einer neusten Studie des Instituts für Demoskopie Allensbach entschieden sich 44 % der Befragten keine Kinder zu bekommen, da sie auch ohne Kind mit ihrem Leben zufrieden sind.[3] Weitere 40 % der Kinderlosen und 45 % der befragten Eltern möchten keine Kinder bzw. kein weiteres Kind, aus Angst den Arbeitsplatz zu verlieren bzw. sich ein Kind nicht leisten zu können.[4]
Die Entscheidung ein Kind zu bekommen ist folglich nicht mehr nur eine Entscheidung beruhend auf Liebe zum Partner und wird infolgedessen auch nicht mehr nur als Bereicherung und Selbstverwirklichung gesehen, sondern wird bestimmt durch zahlreiche rationale Überlegungen hinsichtlich der Finanzierbarkeit und der eigenen Lebensplanung. Vor diesem Hintergrund sieht sich nun die sozialpolitische Forschung vor ein neues Problem gestellt: der Frage, welchen Einfluss und welche Auswirkungen der demographische Wandel und dessen Ursachen auf die Geschlechterverhältnisse, beruhend auf dem Ernähermodell, in Deutschland haben. Der vorliegenden Arbeit liegt die Annahme zugrunde, dass sich die Geschlechterverhältnisse in Deutschland im Zuge der Individualisierung, dem Geburtenrückgang und der wachsenden Erwerbsbeteiligung der Frauen im Wandel befinden. Unter Betrachtung der gesellschaftsstrukturellen Veränderungen soll daher die Frage beantwortet werden, ob das Vereinbarkeitsmodell der Versorgerehe durch das Modell des erwerbstätigen Erwachsenen abgelöst wird. Die Beantwortung der Frage-stellung gliedert sich in drei Phasen:
Die erste Phase soll in einem historischen Abriss aufzeigen, wie sich das Vereinbarkeitsmodell der Versorgerehe ab den 1950er Jahren entwickelte, da davon auszugehen ist, dass die damaligen Ursachen der gewandelten Geschlechterverhältnisse Vorreiter der heutigen sozialstrukturellen Ver-änderungen waren.
Die zweite Phase wird den Übergang vom traditionellen Rollenverhalten zu individualisierten und pluralisierten Lebensformen, unter Betrachtung der veränderten Familien- und Gesellschaftsstrukturen, darstellen, um unter dessen zu Hilfenahme in der dritten Phase die Frage beantworten zu können, ob das Modell des erwerbstätigen Erwachsen als neue Form des Geschlechter-Arrangements aus dem Wandel hervorgehen könnte.
2. Vom Hausfrauenmodell der Versorgerehe zum Vereinbarkeitsmodell der Versorgerehe
Wie bereits in der Einleitung erwähnt, liegt dem folgenden Kapitel die Annahme zu Grunde, dass der Wandel vom Hausfrauenmodell der Versorgerehe zum Vereinbarkeitsmodell der Versorgerehe, aufgrund gleicher oder ähnlicher sozialstruktureller, insbesondere geschlechtsspezifischer, Veränderungen statt-gefunden hat, wie die derzeitige Entwicklung des Vereinbarkeitsmodells der Versorgerehe zum Modell des erwerbstätigen Erwachsenen. Welche Ver-änderungen es im speziellen waren und worin der Unterschied der jeweiligen Modelle besteht, soll im Folgenden erläutert werden.
In den 1950er Jahren dominierte in West-Deutschland das Modell der Hausfrauenehe, wobei der Mann einer außerhäuslichen Erwerbsarbeit nach-ging und für die finanzielle Absicherung der Familie sorgte, während die Frau zu Hause blieb, um die Haus- und Familienarbeit zu erledigen.[5] Dieses familiale Leitbild, wurde mit Beginn der Adenauer-Ära in der Bevölkerung sowohl gefordert als auch gefördert, da der Schutz der Familie höher bewertet wurde als die Gleichberechtigung bzw. Erwerbtätigkeit der Frau.[6] Infolgedessen etablierte sich das traditionelle Leitbild der Hausfrau und Mutter als weibliche Lebensform. Auf Grund der Erwerbsarbeitzentriertheit des sozialen Sicherungs-system war die Existenzsicherung der Frau an die Bedingung geknüpft, eine dauerhafte Ehe mit einem erwerbstätigen Mann einzugehen, wodurch sie zwar in ökonomischer Abhängigkeit lebte, jedoch abgeleitete Ansprüche gegenüber der Sozialversicherung ihres Ehemannes geltend machen konnte.[7] Das hatte zur Folge, dass alleinerziehende Frauen gezwungen waren entweder auf Sozialhilfeniveau zu leben, um ihre Kinder auch ohne „Familienernährer“ zu Hause betreuen zu können oder „unfreiwillig“ einer Vollzeittätigkeit nachzugehen.[8]
Neben der dominierenden Lebensform der geschlechtsspezifischen Arbeits-teilung, lebten wenige Bevölkerungsschichten jedoch auch in alternativen Lebensformen, in denen die Erwerbstätigkeit der Frau erwünscht oder zwingend erforderlich war. In Bevölkerungsschichten mit niedrigem Einkommen mussten die Frauen, neben der Hausarbeit, einer Erwerbsarbeit nachgehen, da die wohlfahrtsstaatlichen Leistungen nicht ausreichten, um die Existenz-sicherung der Familie zu gewährleisten.[9]
Die gesellschaftlichen Strukturen der DDR in den 1950er Jahren waren geprägt von der sozialistischen Ideologie und somit grundsätzlich von denen der BRD zu unterscheiden. Im Vordergrund stand die geschlechtsneutrale Erwerbs-tätigkeit und berufliche Chancengleichheit, so dass die Erwerbsbeteiligung von Frauen und Müttern politische programmiert wurde und Grundlage der sozialistischen Erziehung aller Bürger zu einer Gemeinschaft war. Die SED-Regierung propagierte gegen die traditionellen Vorstellungen und lehnte das pure Hausfrauen-Dasein als tradierte Lebensform ab. Die Verbesserung der Qualifizierungsmöglichkeiten für Frauen und die Forderung an die Betriebe, verstärkt Frauen einzustellen, hatte oberste Priorität, da weibliche Arbeitskräfte dringend benötigt wurden. Demzufolge wurde die Berufstätigkeit der Frauen auf drei verschiedenen Ebenen gefördert. Auf ideologischer Ebene wurde die Erwerbstätigkeit mit Gleichberechtigung konstituiert und das pure Hausfrauen-Dasein abgewertet. Auf organisatorischer Ebene wurden Kinderbetreuungs-einrichtungen geplant und errichtet, um die Erwerbsbeteiligung der Frauen zu fördern. Und auf der ökonomischen Ebene erfolgten Kürzungen der Sozial-versicherung und Sozialfürsorge, um den Anreiz zu Hause zu bleiben so gering wie möglich zu halten. Betriebe wurden dazu aufgefordert sowohl Frauen vermehrt einzustellen als auch Arbeitsplätze frauenfreundlicher zu gestalten, um faire Arbeitsbedingungen zu schaffen. Die Erwerbsquote der Frauen lag bis 1961 bei 64,7 %.[10]
Während in West-Deutschland das Hausfrauenmodell der Versorgerehe als Familienleitbild gelebt wurde, etablierte sich in Ost-Deutschland das Doppel-versorgermodell mit staatlicher Übernahme von Betreuungsaufgaben.[11] Fraglich bleibt jedoch inwiefern eine gleichberechtigte Arbeitsteilung in der Haus- und Familienarbeit stattgefunden hat. Es ist jedoch davon auszugehen, dass den Frauen in der DDR, mit der Forderung nach Erwerbstätigkeit, eine Doppel-belastung auferlegt wurde.
Mit Beginn der 1960er Jahre hatte sich in den folgenden Jahrzehnten ein gesellschaftlicher Wandel in beiden Teilen Deutschlands vollzogen. In West-Deutschland setzte eine Welle der Liberalisierung und Demokratisierung ein, gefolgt von einer starken Expansion des Bildungswesens.[12] Frauen begannen die geschlechtliche Arbeitsteilung in Frage zu stellen und forderten Chancen-gleichheit beim Zugang zu qualifizierten Berufsausbildungen und zur Erwerbs-tätigkeit.[13] Die Kombination von Erwerbstätigkeit und Mutterschaft entwickelte sich langsam zu einem neuen Idealbild und gewann zunehmend an gesell-schaftlicher Akzeptanz, so dass verheiratete Frauen, beginnend in den 1960er und 1970er Jahren, verstärkt auf dem Arbeitsmarkt integriert wurden. Die Erwerbsbeteiligung der Frau erfolgte jedoch nur in Form der Teilzeitarbeit, da nur auf diesem Wege die Vereinbarkeit von Familie und Beruf gewährleistet war. Die Wünsche der Frauen nach ökonomischer Unabhängigkeit, beruflichem Aufstieg und verbesserter Arbeitsbedingungen, wurden in ihren Umsetzungen durch die Frauenbewegung der 1970er Jahre, die Bildungsreform sowie durch die Freigabe der Pille unterstützt. In Folge stieg die Erwerbsbeteiligung der Frauen in West-Deutschland von 20,4 % (1960) auf 31,4 % (1976).[14] Die wachsende Erwerbsbereitschaft der Mütter wurde jedoch lange Zeit nicht in ausreichendem Umfang von wohlfahrtsstaatlichen Maßnahmen unterstützt.[15] So wurden zwar öffentliche Kindergartenplätze massiv ausgebaut, allerdings blieb die Versorgung der schulpflichtigen Kinder im Allgemeinen auf den Vormittag begrenzt.[16] Der Mangel an Kinderbetreuungseinrichtungen und geprägt vom Ideal, dass Kinder wenigstens teilweise auch häuslich betreut werden sollten, kam der weiblichen Teilzeitbeschäftigung eine große Bedeutung zu und wurde zum wesentlichen Element des sich wandelnden Geschlechter-verhältnisses in West-Deutschland.
Das Vereinbarkeitsmodell der Versorgerehe entstand als neue Lebensform, in der beide Elternteile einer Erwerbsarbeit nachgingen, wobei die Frau in Teilzeit beschäftigt war, da sie neben der Kinderbetreuung den gesamten Umfang der Haus- und Familienarbeit zusätzlich erledigen musste. Das gewünschte Ziel der finanziellen Unabhängigkeit erreichte sie demzufolge nicht. Zudem hielten die Sozial- und Familienpolitik am Hausfrauenmodell der Versorgerehe fest, so dass die Existenzsicherung der teilzeitbeschäftigten Frauen weiterhin auf Transferzahlungen im Rahmen der Versorgerehe beruhten.[17]
Die Erwerbsbeteiligung der Frauen in der DDR expandierte in den 1960er und 1970er Jahren ebenfalls, jedoch unter anderen Voraussetzungen. Da die Plan-wirtschaft nicht zum gewünschten wirtschaftlichen Erfolg führte und die Erwerbsbeteiligung der Frauen nur langsam stieg, startete man auf politischer Ebene eine Frauenoffensive im Zeitraum von 1959 bis 1965.[18] Ziel sollte sein, Frauen zur Arbeit anzuhalten und ihnen zu vermitteln, dass Berufstätigkeit eine Pflicht gegenüber der sozialistischen Gemeinschaft sei. Auf Seiten der SED-Frauenpolitik wurde der Schwerpunkt auf die Qualifikation von Frauen mittels der Forderung nach verbesserter Schulbildung, Abend- und Fernstudium sowie verbesserten betrieblichen Auflagen gelegt. Die gesamte Bevölkerung sollte gleichermaßen qualifiziert sein und dadurch die noch schwache Produktivität des Staates stärken. Mit Erfolg. Die Erwerbsbeteiligung der Frauen stieg bis 1980 auf 73 %, wobei 74 % aller Frauen über eine abgeschlossene Berufs-ausbildung verfügten.[19]
Ab den 1980er Jahren bis zur Wiedervereinigung stieg die Erwerbsbeteiligung der Frauen in beiden Teilen Deutschlands stetig. Die DDR hatte Ende der 1980er Jahre, mit 94 %, eine der höchsten Frauenerwerbsquote der ganzen Welt, während die Erwerbsquote von Frauen in der BRD bei 47 % (1981) lag.[20]
Hierbei sollte jedoch nicht unerwähnt bleiben, dass neben dem Anstieg der Erwerbsbeteiligung der Frauen in West-Deutschland ein massiver Geburten-rückgang einsetzte. Nach dem Babyboom der 1960er Jahre sank das Re-produktionsniveau von ehemals 2,5 Kinder pro Frau auf 1,3 bis 1,4 Kinder.[21] Die Geburtenziffer der DDR lag hingegen bis 1985 noch weit darüber und sank erst in Folge der Wiedervereinigung um ca. 50 %.[22] Die Geburtenziffer Ost-Deutschlands erreichte ihren Tiefstand im Jahr 1995 mit 0,85 Kinder pro Frau.[23] In den folgenden Jahren glichen sich die Geburtenziffern Ost- und Westdeutschlands an und lagen im Jahr 2003 bei 1, 34 Kinder pro Frau.[24]
Nach der Wiedervereinigung im Jahr 1989 und 1990 trafen nun zwei unter-schiedliche kulturelle Familienleitbilder aufeinander, die es zu vereinen galt. Zum einen das Vereinbarkeitsmodell der Vorsorgerehe in West-Deutschland und zum anderen das Doppelernährermodell mit staatlicher Kinderbetreuung in Ost-Deutschland. Es etablierte sich ein institutionelles System, welches auf die männliche Versorgerehe ausgerichtet ist und das traditionelle Ernährermodell fördert, da das soziale Sicherungssystem erwerbszentriert und nach dem Prinzip der Beitragsäquivalenz gestaltet ist. Folgerichtig erhalten Erwerbstätige, die einen hohen Beitragssatz einzahlen entsprechend hohe Leistungen im Falle der Inanspruchnahme. Aufgrund von mutterschaftsbedingten kürzeren Lebens-arbeitszeiten, zahlen Frauen deutlich weniger in ihre Sozialversicherungen ein und erhalten demnach auch niedrigere Sozialversicherungsleistungen. Ein Großteil der sozialen Sicherung der Frau erfolgt durch abgeleitete Ansprüche, die über den Ehegattenstatus verliehen und von Ehefrauen in Anspruch genommen werden.
Zusammenfassend ist also zu sagen, dass der Wandel vom Hausfrauenmodell der Versorgerehe zum Vereinbarkeitsmodell der Versorgerehe in West-Deutschland und zum Doppelernährermodell mit staatlicher Kinderbetreuung in Ost-Deutschland zu einer Doppelbelastung der Frau, durch die Kombination von Erwerbsarbeit und Vollzeit-Hausarbeit, geführt hat. Während sich der gesellschaftliche Wandel in West-Deutschland aus Initiative der weiblichen Bevölkerung heraus entwickelte, im Zuge veränderter sozialstruktureller Modernisierungsprozesse, vollzog sich der gesellschaftliche Wandel der DDR unter Einsatz politischer Programme zur Integration der Frauen auf dem Arbeitsmarkt aus wirtschaftlichem Interesse.
Anders als in West-Deutschland war das politische Interesse an der Erwerbsbeteiligung von Frauen in der DDR sehr ausgeprägt, so dass auch zahlreiche staatlich Hilfestellungen und Anreize gegeben wurden, um dies zu fördern. So wurde beispielsweise das öffentliche Versorgungssystem mit Krip-pen, Kindergärten und Hortplätzen massiv ausgebaut, um die Betreuung der Kinder erwerbstätiger Eltern ganztägig zu gewährleisten. Des weiteren erhielten verheiratete Frauen Prämienzahlungen für gute Leistungen sowie keine Lohn-steuernachteile bei Erwerbstätigkeit. In West-Deutschland wurde die Erwerbs-tätigkeit der Frau nur wenig gefördert, so dass die Frauen mit betreuungs-bedürftigen Kindern meist gezwungen waren einer Teilzeitarbeit nachzugehen. Der gewünschte Erfolg der finanziellen Unabhängigkeit und autonomen sozialen Sicherheit blieb dabei aus.
Nach der Wiedervereinigung etablierte sich in beiden Teilen Deutschlands ein institutionelles System, ausgerichtet auf das Versorgermodell mit einem, meist männlichen, Ernährer, wodurch das traditionelle Leitbild gefördert wurde. Dennoch stieg die Erwerbsquote von Frauen und Mütter, insbesondere in West-Deutschland. Im Jahr 2000 lag die Erwerbsquote von Müttern bei 61 %, während die Ost-Deutschland bei fast 70 % lag.[25] Mit Anstieg der Erwerbs-beteiligung der Frau, glichen sich jedoch die Geburtenraten an und liegen derzeit bei einem einheitlich niedrigem Niveau von 1,34 Kinder pro Frau.[26]
Vor diesem Hintergrund stellt sich nun die Frage, ob die Veränderungs-dynamiken der gesellschaftlichen Strukturen in Deutschland stagnierten oder ob sie weiterhin anhalten, um letztlich klären zu können, ob das Modell des erwerbstätigen Erwachsenen als neue Lebensform in Deutschland denkbar wäre.
[...]
[1] Bundeszentrale für politische Bildung (2004)
[2] Lewis (2004:63)
[3] D´Inka (2005)
[4] D´Inka (2005)
[5] Pfau-Effinger (2000:202)
[6] Levecke (2005)
[7] Lewis (2004:62)
[8] Pfau-Effinger (2000:211)
[9] Pfau-Effinger (2000:203)
[10] Levecke (2005)
[11] Pfau-Effinger (2000:207)
[12] Pfau-Effinger (2000:204)
[13] Pfau-Effinger (2000:204)
[14] Levecke (2005)
[15] Pfau-Effinger (2000:210)
[16] Pfau-Effinger (2000:210)
[17] Pfau-Effinger (2000:211)
[18] Levecke (2005)
[19] Levecke (2005)
[20] Levecke (2005)
[21] Statistisches Bundesamt Wiesbaden (2000)
[22] Levecke (2005)
[23] Bundeszentrale für politische Bildung (2004)
[24] Bundeszentrale für politische Bildung (2004)
[25] Klammer (2004:179)
[26] Bundeszentrale für politische Bildung (2004)
- Arbeit zitieren
- Josepha Helmecke (Autor:in), 2006, Geschlechterverhältnisse im Wandel – Wird das Vereinbarkeitsmodell der Versorgerehe vom Modell des erwerbstätigen Erwachsenen in Deutschland abgelöst?, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/80191
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