Das Jahr 2006 stellt aus zweierlei Gründen einen Meilenstein in der tarifpolitischen Geschichte Deutschlands dar. Zum einen traten erstmals Ärztinnen und Ärzte kommunaler Krankenhäuser und Universitätskliniken deutschlandweit wochenlang in den Vollstreik und zum anderen gelang es dem Marburger Bund bei tarifpolitischen Verhandlungen einen eigenständigen Ärztetarifvertrag durchzusetzen. Als Stunde „Null“ sei hierbei der 10. September 2005 zu nennen, da an diesem Tag der Marburger Bund beschlossen hatte, die Tarifkooperation mit der Vereinten Dienstleistungsgewerkschaft (Ver.di) zu beenden. Ziel des Marburger Bundes war es, fortan eigenständig in Tarifverhandlungen mit der TdL zu treten, um einen arztspezifischen Tarifvertrag auszuhandeln. Nach monatelangen erfolglosen Tarifverhandlungen und Warnstreiks seitens der Ärzteschaft rief der Marburger Bund erstmals am 16. März 2006 zum deutschlandweiten Vollstreik der Ärzte aus, um in der Öffentlichkeit auf die schlechten Arbeitsbedingungen in Krankenhäusern und den Folgen des TVöD-L für die Ärzteschaft aufmerksam zu machen. Die Ärztinnen und Ärzte streikten insgesamt 13 Wochen, bis sich die TdL und der Marburger Bund am 16. Juni 2006 auf die Eckpunkte eines arztspezifischen Tarifvertrages einigten.
Bereits hier wird deutlich, dass die Entwicklung und das Ergebnis der Tarifverhandlungen einen großen Erfolg für den Marburger Bund darstellen: Zum einen trat der Marburger Bund erstmals als berufsständische Gewerkschaft, unabhängig von dem Verhandlungsmonopol Ver.di, autonom in Tarifverhandlungen mit der TdL und zum anderen wurde erstmals zwischen der TdL und dem Marburger Bund ein berufsspezifischer Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte vereinbart, der ein solides und unerlässliches Fundament für weitere Tarifverhandlungen zur Gestaltung der ärztlichen Arbeitsbedingungen darstellt. Unklar ist bislang jedoch, ob der Marburger Bund bei der Durchsetzung der arztspezifischen materiellen Forderungen ebenso erfolgreich war oder, ob es ihm lediglich gelang, die Negativfolgen des TVöD-L für die deutsche Ärzteschaft abzuwenden. Auf Grund dessen ist es Ziel der vorliegenden Arbeit, unter Betrachtung der Bestimmungen des TVöD, die Forderungen des Marburger Bundes sowie einen Vergleich jener zu den gesetzlichen Bestimmungen im TV-Ärzte zu klären, inwiefern der Ärztestreik und die Tarifverhandlungen zwischen der TdL und dem Marburger Bund, für die deutsche Ärzteschaft aus materieller Sicht erfolgreich waren.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Erläuterung des TVöD-L und dessen Folgen für die deutsche Ärzteschaft
3. Die Forderungen des Marburger Bundes bei den Tarifverhandlungen mit der TdL
4. Der Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken
4.1 Tabelle: Vergleich des TVöD und des TV-Ä
4.2 Auswertung der Tabelle
4.3 Bewertung der Erfolgsrate des Marburger Bundes
5. Fazit
6. Literaturverzeichnis
1. Einleitung
Das Jahr 2006 stellt aus zweierlei Gründen einen Meilenstein in der tarifpolitischen Geschichte Deutschlands dar. Zum einen traten erstmals Ärztinnen und Ärzte kommunaler Krankenhäuser und Universitätskliniken deutschlandweit wochenlang in den Vollstreik und zum anderen gelang es dem Marburger Bund – Verband der angestellten und beamteten Ärztinnen und Ärzte Deutschlands e.V. - bei tarif-politischen Verhandlungen einen eigenständigen Ärztetarifvertrag durchzusetzen. Als Stunde „Null“ sei hierbei der 10. September 2005 zu nennen, da an diesem Tag der Marburger Bund beschlossen hatte, die Tarifkooperation mit der Vereinten Dienst-leistungsgewerkschaft (Ver.di) zu beenden, nachdem diese mit der Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) einen neuen Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Länder (TVöD-L) und somit auch für die Ärzteschaft verabschiedet hatte, welcher am 13. Oktober 2005 in Kraft trat, jedoch keine signifikanten materiellen Verbesserungen für die Klinikärzte darstellte.[1] Ziel des Marburger Bundes war es, fortan eigenständig in Tarifverhandlungen mit der TdL zu treten, um einen arztspezifischen Tarifvertrag auszuhandeln. Nach monatelangen erfolglosen Tarifverhandlungen und Warnstreiks seitens der Ärzteschaft rief der Marburger Bund erstmals am 16. März 2006 zum deutschlandweiten Vollstreik der Ärzte aus, um in der Öffentlichkeit auf die schlechten Arbeitsbedingungen in Krankenhäusern und den Folgen des TVöD-L für die Ärzteschaft aufmerksam zu machen.[2] Die Ärztinnen und Ärzte streikten insgesamt 13 Wochen, bis sich die TdL und der Marburger Bund am 16. Juni 2006 auf die Eckpunkte eines arztspezifischen Tarifvertrages einigten.[3] Der neue Tarif-vertrag für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken (TV-Ärzte) trat am 30.Oktober 2006 in Kraft.[4]
Bereits hier wird deutlich, dass die Entwicklung und das Ergebnis der Tarifverhandlungen einen großen Erfolg für den Marburger Bund darstellen: Zum einen trat der Marburger Bund erstmals als berufsständische Gewerkschaft, unab-hängig von dem Verhandlungsmonopol Ver.di, autonom in Tarifverhandlungen mit der TdL und zum anderen wurde erstmals zwischen der TdL und dem Marburger Bund ein berufsspezifischer Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte vereinbart, der ein solides und unerlässliches Fundament für weitere Tarifverhandlungen zur Gestaltung der ärztlichen Arbeitsbedingungen darstellt.[5] Unklar ist bislang jedoch, ob der Marburger Bund bei der Durchsetzung der arztspezifischen materiellen Forderungen ebenso erfolgreich war oder, ob es ihm lediglich gelang, die Negativfolgen des TVöD-L für die deutsche Ärzteschaft abzuwenden. Auf Grund dessen ist es Ziel der vorliegenden Arbeit, unter Betrachtung der Bestimmungen des TVöD, die Forde-rungen des Marburger Bundes sowie einen Vergleich jener zu den gesetzlichen Bestimmungen im TV-Ärzte zu klären, inwiefern der Ärztestreik und die Tarifverhandlungen zwischen der TdL und dem Marburger Bund, für die deutsche Ärzteschaft aus materieller Sicht erfolgreich waren. Die Beantwortung der Frage-stellung gliedert sich in drei Phasen:
In der ersten Phase soll aufgezeigt werden, welche Auswirkungen bzw. Nachteile der TVöD-L von Ver.di und der TdL aus Sicht des Marburger Bundes auf die deutsche Ärzteschaft hat, um verstehen zu können, warum der Marburger Bund die Kooperation mit Ver.di auflöste, um eigenständig in Tarifverhandlungen mit der TdL treten zu können.
In der zweiten Phase werden die Forderungen des Marburger Bundes bei den Tarifverhandlungen erläutert, um letztlich in der dritten Phase, unter Betrachtung der gesetzlichen Bestimmungen des Tarifvertrages für Ärztinnen und Ärzte an Universi-tätskliniken, prüfen zu können, ob eine materielle Verbesserung der Arbeitsbe-dingungen der Ärzteschaft gemäß der Forderungen mit dem Inkrafttreten des TV-Ärzte stattgefunden hat.
2. Erläuterung des TVöD-L und dessen Folgen für die deutsche Ärzteschaft
Um klären zu können, welchen materiellen Erfolg der Marburger Bund bei den Tarifverhandlungen mit der TdL erzielte, ist es unabdingbar, vorab zu erläutern, welche Folgen aus dem TVöD-L für die deutsche Ärzteschaft hervorgegangen wären, da diese reziprok die Basis der arztspezifischen Forderungen bei den nachfolgenden tarif-politischen Auseinandersetzungen bildeten. Darüber hinaus sei darauf bedacht - wie in der Einleitung bereits erwähnt - dass ein materieller Erfolg bei Tarif-verhandlungen nicht immer gleichzusetzen ist mit der Durchsetzung utopischer bzw. überdimensionierter Forderungen. Als Erfolg kann ebenso auch das Abwenden bzw. das Mindern von Negativfolgen eines auszuhandelnden Tarifvertrages, in diesem Fall des TVöD-L für die deutsche Ärzteschaft, verstanden werden.
Der Marburger Bund ist eine Ständevertretung und Fachgewerkschaft für angestellte und beamtete Ärztinnen und Ärzte in Deutschland, welche sich seit 1950 in Kooperation mit der Deutschen Angestellten Gewerkschaft (DAG), der Vorgänger-gewerkschaft von Ver.di, und später von Ver.di selbst, bei tarifpolitischen Ver-handlungen vertreten ließ.[6] Im Zuge jahrzehntelanger tarifpolitischer Verhandlungen zeigte sich jedoch, dass sich der Marburger Bund mit den ihm eigenen arzt-spezifischen Forderungen nur unzureichend vertreten fühlte. Die Unzufriedenheit seitens des Marburger Bundes manifestierte sich bei den Tarifverhandlungen zum neuen Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes im Jahr 2005, welcher den Bundes-angestelltentarifvertrag (BAT) ersetzen sollte. Bereits während der Verhandlungen beschloss der Marburger Bund die Verhandlungskooperation mit Ver.di aufzulösen, um eigenständig mit der TdL in Tarifverhandlungen treten zu können. Dennoch wurde am 19. Mai 2006 von Ver.di, dem dbb beamtenbund und der tarifunion sowie der TdL der neue TVöD-L mit dem Besonderen Teil Krankenhäuser (TVöD-L-BT-K) verabschiedet, welcher am 1. November 2006 in Kraft trat.[7] Aus verfassungs-rechtlichen Gründen jedoch gilt dieser TVöD für die deutsche Ärzteschaft nicht, da der Marburger Bund zum einen die Kooperation zu Ver.di während der Verhandlungen beendete und eigenständig als Verhandlungspartner auftrat, gemäß GG Artikel 9 Abs. 3, und zum anderen, weil der Marburger Bund als eigenständige Vertragspartei dem neuen TVöD-L gemäß Tarifvertragsgesetz § 2 nicht zustimmte. Die Gründe, aus denen der Marburger Bund dem neuen TVöD-L nicht zustimmte, sollen nun im Folgenden kurz benannt werden.[8]
Erstens wurde in dem TVöD-L geregelt, dass sich die Wochenarbeitszeit der Klinik-ärzte von 38,5 Stunden auf 42 Stunden ohne Lohnausgleich erhöht, wobei diese zusätzlich unbefristet auf 66 Stunden verlängert werden könnte.[9] Im Zuge dessen wurde die tägliche Arbeitszeit von 18 Stunden auf 24 Stunden aufgestockt und eine Gehaltskürzung in Höhe von 10% durch „Maßnahmen zur Zukunftssicherung“ (ZuSi), wenn sich die Universitätskliniken in Notlagen befinden.[10]
Zweitens wurde die Überstundenvergütung verschlechtert, da die Gehaltsstufe 3 abgeschafft und jene Tabellenwerte in die Gehaltsgruppe zwei als Stufen vier und fünf angepasst wurden. Die Gehaltsstufe zwei gilt jedoch nur für Fachärzte, die auch fachärztlich tätig sind, das heißt, dass Assistenzärzte nur in besonderen Fällen in diese Gehaltsstufe aufgenommen werden.[11]
Drittens sieht der TVöD-L weder eine Gehaltserhöhung für Klinikärzte bis Ende des Jahres 2008 noch einen Feiertagszuschlag für den Bereitschaftsdienst von 25 % vor.
Viertens wurden das Weihnachtsgeld und Einmalzahlungen, wie zum Beispiel Urlaubsgeld, für Ärztinnen und Ärzte gestrichen, wobei das Weihnachtsgeld mit 30 % in die Gehaltstabelle aufgenommen wurde.[12] Im Vergleich zu anderen Berufgruppen bedeutet dies ein Verlust von bis zu 65 % der Weihnachtsgeldauszahlung.[13]
Fünftens konstatiert der TVöD-L, dass die Dauer des Fortbildungsurlaubes im Jahr auf drei Tage beschränkt wird und zudem als “Kann-Regelung“ formuliert ist. Sollte der Fortbildungsurlaub durch weitere Institutionen oder Personen finanziert werden, wie zum Beispiel durch den Arzt selbst, gilt es, die Fortbildungszeit auf fünf Tage ausweiten zu können.[14]
Sechstens hat der TVöD-L zur Folge, dass junge Ärzte aufgrund der veränderten Gehaltstabellen gegenüber dem BAT eine Gehaltseinbuße von 8,5 % hinnehmen müssen.[15]
Betrachtet man die differenzierte Gehaltssituation zwischen den neuen und alten Bundesländern Deutschlands, wird siebentens deutlich, dass der TVöD keinerlei Maßnahmen zur Annäherung vorsieht, im Gegenteil. Die Ost-West-Gehalts-unterschiede werden durch den TVöD-L weiterhin aufrechterhalten. Demnach verdient ein 29jähriger verheirateter Arzt bzw. eine 29 jährige verheiratete Ärztin im ersten Berufsjahr in West-Deutschland 43.200 Euro pro Jahr bei 42 Stunden Wochenarbeitszeit, während hingegen jene Person in Ost-Deutschland nur 38.400 Euro pro Jahr gemäß dem TVöD-L verdient.[16]
[...]
[1] Drougias/Schilling (2006:10)
[2] Drougias/Schilling (2006:10)
[3] Drougias/Schilling (2006:12)
[4] Tarifvertrag für Ärztinnen und Ärzte an Universitätskliniken vom 30.Okrober 2006
[5] Drougias/Schilling (2006:24-25)
[6] Drougias/Schilling (2006:9)
[7] Marburger Bund (2006a)
[8] Marburger Bund (2006b)
[9] Marburger Bund (2006a)
[10] Marburger Bund (2006a)
[11] Marburger Bund (2006a)
[12] Marburger Bund (2006a)
[13] Marburger Bund (2006a)
[14] Marburger Bund (2006a)
[15] Marburger Bund (2006a)
[16] Marburger Bund (2006c)
-
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen.