Ende letzten Jahres veröffentlichte eine dänische Zeitung mehrere Karikaturen, die den Propheten
Mohammed abbildeten. In der Folgezeit kam es zu den bekannten massiven, teils gewaltsamen
Protesten in der islamischen Welt, die die Karikaturen als grobe Beleidigung ihres Glaubens
auffassten. Dieser, in den Medien als „Karikaturenstreit“ bezeichnete Konflikt, eröffnete eine
öffentliche Wertediskussion über die Tragweite und den Umfang eines unseres
„vornehmlichsten“ Grundrechtes überhaupt: der Meinungsfreiheit.
Doch die Diskussion blieb – nach meiner subjektiven Beobachtung - an der Oberfläche haften,
zumindest in den Populärmedien, insbesondere in den „politischen“ TV-Talkshows.
Möglicherweise ist dies den Gesetzmäßigkeiten des Mediums Fernsehen in Rechnung zu stellen,
aber auch die Presseberichterstattung ging meines Erachtens nicht zufrieden stellend auf die sich
im besonderen Maße bietende Gelegenheit ein, den Sinn und Zweck der Meinungs- und
Pressefreiheit darzulegen. Wozu auch, könnte man fragen? Meinungs- und Pressefreiheit gehören
unstreitig zu unserem westlichen demokratischen Bekenntnis, sind Grundvoraussetzung für
unsere Gesellschaftsordnung und der Sinn dieser Grundrechte scheint ja auch hinreichend
bekannt zu sein. Eine Diskussion über die fest verankerten Werte unserer Ordnung, erscheint so
manchem als Eingeständnis der eigenen Schwäche.
So beschränkten sich die Ausführungen der selbsternannten Hüter der westlichen Grundrechte im „Karikaturenstreit“ auf mehr oder weniger plumpe Versuche, die andere Seite der Diskussion, namentlich die muslimische Seite, als fanatische Irrationalisten vorzuführen, die eine Gefahr für die westliche Meinungs- und Pressefreiheit darstellen.
In ähnlicher Weise werden nur allzu gerne jene, die es wagen das westliche Grundverständnis nicht als absolut stehen zu lassen, vorschnell als antiliberale, verfassungsfeindliche, die Demokratie angreifende Delinquenten gebrandmarkt. Es ist nicht meine Absicht gegen die Meinungs- und Pressefreiheit oder gegen die Demokratie an sich zu argumentieren. Als westlich sozialisierter Mensch erscheint mir ein solches Vorhaben auch aussichtslos. Es muss aber erlaubt sein, Meinungs- und Pressefreiheit nach ihrem Sinn kritisch zu prüfen. Denn: „Die eigenen Werte können nur geachtet und verteidigt werden, wenn man sie nicht a priori als absolut und universell begreift“ [Di Fabio: 6].
Inhaltsverzeichnis
1 Einführung
2 Bedeutung der Meinungsfreiheit nach John Stuart Mill
2.1 Wahrheit gegen Irrtum
2.2 Vitales Erleben der Wahrheit
2.3 Die Mitte der Wahrheit
2.4 Schranken der Meinungsfreiheit
2.5 Zwischenfazit
3 Demokratie und das Vielfaltspostulat
3.1 Normativ-Theoretische Annahmen
3.2 Das Vielfaltsgebot
3.2.1 Pluralismus und die Autonomie der Bürger
3.2.2 Overnewsed but underinformed?
3.2.3 Informelle Meinungszensur?
4 Schlussbetrachtungen
Quellen
1 Einführung
Ende letzten Jahres veröffentlichte eine dänische Zeitung mehrere Karikaturen, die den Propheten Mohammed abbildeten. In der Folgezeit kam es zu den bekannten massiven, teils gewaltsamen Protesten in der islamischen Welt, die die Karikaturen als grobe Beleidigung ihres Glaubens auffassten. Dieser, in den Medien als „Karikaturenstreit“ bezeichnete Konflikt, eröffnete eine öffentliche Wertediskussion über die Tragweite und den Umfang eines unseres „vornehmlichsten“ Grundrechtes überhaupt: der Meinungsfreiheit.
Doch die Diskussion blieb – nach meiner subjektiven Beobachtung - an der Oberfläche haften, zumindest in den Populärmedien, insbesondere in den „politischen“ TV-Talkshows. Möglicherweise ist dies den Gesetzmäßigkeiten des Mediums Fernsehen in Rechnung zu stellen, aber auch die Presseberichterstattung ging meines Erachtens nicht zufrieden stellend auf die sich im besonderen Maße bietende Gelegenheit ein, den Sinn und Zweck der Meinungs- und Pressefreiheit darzulegen. Wozu auch, könnte man fragen? Meinungs- und Pressefreiheit gehören unstreitig zu unserem westlichen demokratischen Bekenntnis, sind Grundvoraussetzung für unsere Gesellschaftsordnung und der Sinn dieser Grundrechte scheint ja auch hinreichend bekannt zu sein. Eine Diskussion über die fest verankerten Werte unserer Ordnung, erscheint so manchem als Eingeständnis der eigenen Schwäche.
So beschränkten sich die Ausführungen der selbsternannten Hüter der westlichen Grundrechte im „Karikaturenstreit“ auf mehr oder weniger plumpe Versuche, die andere Seite der Diskussion, namentlich die muslimische Seite, als fanatische Irrationalisten vorzuführen, die eine Gefahr für die westliche Meinungs- und Pressefreiheit darstellen.
In ähnlicher Weise werden nur allzu gerne jene, die es wagen das westliche Grundverständnis nicht als absolut stehen zu lassen, vorschnell als antiliberale, verfassungsfeindliche, die Demokratie angreifende Delinquenten gebrandmarkt.
Es ist nicht meine Absicht gegen die Meinungs- und Pressefreiheit oder gegen die Demokratie an sich zu argumentieren. Als westlich sozialisierter Mensch erscheint mir ein solches Vorhaben auch aussichtslos. Es muss aber erlaubt sein, Meinungs- und Pressefreiheit nach ihrem Sinn kritisch zu prüfen. Denn: „Die eigenen Werte können nur geachtet und verteidigt werden, wenn man sie nicht a priori als absolut und universell begreift“ [Di Fabio: 6]. Niemand wird bestreiten, dass jede Freiheit und insbesondere die Meinungsfreiheit, ihre Grenzen hat. Aber das wird oft übersehen, wenn andere, nicht der westlichen Weltanschauung oder nicht der herrschenden Meinung Angehörigen, auf die Grenzen der (Meinungs-)Freiheit hinweisen. Dies wird in der Öffentlichkeit als Angriff auf die demokratische Ordnung an sich gewertet, anstatt einen ernsthaften und notwendigen Diskurs in einer globalisierten Welt zu suchen.
Um sich die Bedeutung der Meinungsfreiheit bewusst zu machen, eignet sich kaum jemand besser als ihr bester Anwalt, der Engländer John Stuart Mill (1806-1873). Sein Vertrauen in den Wert des freien Wortes war so groß, dass er es, überspitzt ausgedrückt, nur in einem einzigen Fall beschränkt sehen wollte: wenn in einer Zeit steigender Preise ein Volksredner vor dem Hause eines Getreidehändlers über den Zusammenhang von Brotpreis und Hunger zu dotieren begänne [Mill: 77]. Mill stellte also nicht nur die Worte, sondern vernünftigerweise auch die Situation in Rechnung, in der sie fielen.
Nach eigener Angabe argumentiert Mill in seiner bedeutenden Schrift „On Liberty“ (1859) utilitaristisch[1] [Mill: 18], d.h. nutzenorientiert, und zwar nicht nur für das Individuum, sondern für das „menschliche Geschlecht“ als Ganzes – „das größtmögliche Glück für die größtmögliche Anzahl von Menschen“, lautet das viel zitierte Credo der Utilitaristen.
Der Clou von Mills Argumentation und schließlich von seiner Schlussfolgerung ist die Behauptung, dass individuelle Freiheit, insbesondere die Freiheit seine Gedanken zu äußern und nach seiner eigenen, selbst gewählten Fasson zu leben, dem Gemeinwohl nicht hinderlich, sondern eine soziale Notwendigkeit ist; sie ist die Voraussetzung für kollektives Glück. Eine solche Freiheit ermöglicht, nach Ansicht von Mill, am besten eine demokratische Ordnung oder genauer: eine repräsentative Demokratie.
Dennoch sah Mill in der Demokratie, wie viele seiner liberalen Zeitgenossen, ein akutes Dilemma. Seine an Tocqueville begrifflich angelehnten Warnungen vor der „Tyrannei der öffentlichen Meinung“, vor der „Tyrannei der Gewohnheit“, vor der „Tyrannei der Mehrheit“, offenbaren Mills tiefe Skepsis gegenüber einer überwiegend ungebildeten Mehrheit. Deswegen lehnte er das politische Ideal der „reinen Demokratie“ ab, nach dem die Mehrheit die wichtigste Quelle legislativer Gewalt sei und plädiert für ein komplexeres Repräsentativsystem[2] [Duncan: 52].
Mills größte Sorge war, der von einer demokratischen Massengesellschaft ausgehende Konformitätsdruck einer herrschenden Mehrheit, die sich sowohl im kulturellen als auch im politischen Bereich leicht über die Interessen von Minderheiten hinwegsetzen könnte [Claeys: 11]. Da es aber Minderheiten sind, in der Regel sogar einzelne Charaktere, die Innovationen hervorbringen, dürften diese in ihrer Freiheit weder von staatlicher noch von gesellschaftlicher Seite beschränkt werden.
Die Wurzeln unseres ganzen Gesellschaftsverständnisses gehen im Wesentlichen auf die von Mill mitentwickelten liberalen Ideen des 19. Jahrhunderts zurück. Von seinen Begründungen für die Meinungsfreiheit, werden schließlich konkrete Forderungen an den Journalismus abgeleitet. Die wichtigsten sind das Gebot der Meinungsvielfalt und das Objektivitätsgebot [Altschull: 165 ff.].
Im ersten Teil dieser Arbeit gehe ich auf Mills Begründungen für die freie Rede ein. Anschließend werden die von Mill gezogenen Grenzen der individuellen Freiheit vorgestellt. Mit dem Ziel, einen Eindruck vom Denken und Stil von Mill zu vermitteln, werde ich dabei die Quelle in hohem Maße „selbst sprechen lassen“.
Im dritten Kapitel, wird zunächst das Verhältnis zwischen der Demokratie und der Meinungsfreiheit dargelegt. Anschließend wird in drei Thesen geprüft, inwiefern das Postulat der Meinungsvielfalt auf seine (natürlichen) Grenzen stößt.
Letztlich werden im vierten Kapitel die Ergebnisse zusammengefasst und ein Fazit gezogen.
2 Die Bedeutung der Meinungsfreiheit nach John Stuart Mill
Wie wenige andere Rechte erscheint die Meinungsfreiheit als ein „natürliches“ Recht, das sich am besten dann entfalten kann, wenn der Staat sich heraushält – wenn er also ein negatives Freiheitskonzept verwendet. Die Meinungsfreiheit dient nach diesem Verständnis dem Individuum zur freien Entfaltung seiner Persönlichkeit. Sie wird, insbesondere seit der Aufklärung, als ein jedem Menschen inhärentes, vorstaatliches Recht verstanden, in welches keine Herrschaft eingreifen dürfe.
John Stuart Mill stimmt dem zu, geht in seiner Begründung aber über diese Vorstellung hinaus. Die Meinungsfreiheit hat für ihn eine, über das Individuum hinausgehende, eine gesellschaftliche Bedeutung. Für ihn stand fest: Ohne Meinungsfreiheit, ohne die Freiheit der Gedanken und Diskussion, gibt es keinen gesellschaftlichen Fortschritt. Mill steht damit in der Tradition von John Milton (1608-1674), der als einer der ersten diese „kollektiv-soziologische“ Argumentation zur Begründung der Meinungs- und Pressefreiheit gebrauchte [Wilke: 515].
Bereits in Mills Epoche war „die Zeit hoffentlich vorbei, wo eine Verteidigung der Pressefreiheit als Schutzmaßregel gegen verderbtes oder tyrannisches Regiment erforderlich war“ [Mill: 24]. Die akute Bedrohung sah er vielmehr darin, dass die Regierung in Übereinstimmung mit dem Volk oder aufgrund des Druckes der öffentlichen Meinung Gewalt ausübt, die den einzelnen in seiner Freiheit in illegitimer Weise begrenzen [Mill: 25]. Die eigentliche Gefahr für die individuelle Freiheit geht in einem demokratischen System folglich vom Volk selbst aus.
In seiner Begründung für Meinungsfreiheit bzw. gegen die Unterdrückung von Meinungen konstruiert Mill drei Ausgangslagen, die im Folgenden nacheinander vorgestellt werden:
1. die Meinung, die unterdrückt werden soll, ist möglicherweise richtig
2. die Meinung, die unterdrückt werden soll, ist falsch, die ihr antagonistisch gegenüberstehende herrschende Meinung folglich richtig
3. weder die Meinung, die unterdrückt werden soll, noch die herrschende Meinung sind vollständig richtig[3]
2.1 Wahrheit gegen Irrtum
Für Mill steht grundsätzlich fest: Es gibt keine Meinung, die für sich beanspruchen kann, durchweg und für alle Zeiten richtig zu sein. Dies zu behaupten und deshalb konträre Meinungen zu verbieten, wäre eine Anmaßung von Unfehlbarkeit [Mill: 26]. Da jede Meinung, die unterdrückt werden soll, wahr sein könnte und die etablierte Meinung dagegen falsch, nimmt man sich durch das vorherige Verhindern von Meinungsäußerungen die Gelegenheit, Wahrheit gegen Irrtum auszutauschen. Wahrheit ist für Mill, gerade in gesellschaftspolitischen Fragen, immer an den Zeitgeist gekoppelt. Was heute als allgemein wahr, richtig oder nützlich gilt, ist morgen vielleicht schon obsolet [Mill: 28]. Absolute Gewissheit, so Mill, gibt es nicht. Er räumt ein, dass sich die Menschen ihrer Fehlbarkeit in der Theorie durchaus bewusst sind, aber zeigt sich erstaunt, dass dieses Wissen um die Fehlbarkeit der Menschen, in der Praxis in vielen Fällen keine Anwendung findet [Mill: 27].
Die Einsicht, dass menschliches Handeln immer auf relative Ungewissheit beruht, kann aber nicht dazu führen, dass staatliches Handeln generell ausbleiben muss, weil sich die Regierung niemals sicher sein kann, was wahr und was falsch ist. So ist der Staat, sowie jeder einzelne, verpflichtet, auf Grundlage seiner sorgfältig und bestmöglich gebildeten Meinung, Handlungen vorzunehmen. Der Einwand der Gegner der allgemeinen Meinungsfreiheit lautet folglich, dass in diese staatliche Handlungskompetenz nicht nur das Recht, sondern die Pflicht der Regierung gehöre, bestimmte Meinungen zu verbieten, die dem Gemeinwohl schaden, den Zusammenhalt oder die Identität der Gesellschaft gefährden [Mill: 28 f.].
Mill begegnet diesem Standpunkt mit einer erkenntnistheoretischen Argumentation: „Vollständige Freiheit, unserer Meinung zu widersprechen oder sie zu missbilligen, ist die einzige Bedingung, die uns rechtfertigt, sie als richtig anzunehmen zum Zweck des Handelns“ [Mill: 29]. Denn: „unter keiner anderen Bedingung kann ein Wesen mit menschlichen Fähigkeiten eine vernünftige Sicherheit haben, im Recht zu sein“ [Mill: 29].
Mill macht auf verschiedene Qualitäten von Sicherheit in Meinungen aufmerksam: Es gibt Meinungen, die zum Beispiel zunächst durch Autorität eine „Scheinsicherheit“ bekommen haben, die weiter durch Traditionen und Konventionen übermittelt wurden, und die bereits so lange Bestand haben, dass sie nahezu kritiklos als sicher und als diskussionsresistent betrachtet werden.
Er fragt sich, wie es denn gekommen ist, „dass irgend jemandes Urteil wirklich das Vertrauen rechtfertigt?“ [Mill: 30]. Eine solche Sicherheit könne nur bei einem offenen Austausch aller erdenklichen Argumente entstehen. Jede Erkenntnis ist umso sicherer und stärker, desto zahlreicher und besser die Gegenargumente sind, gegenüber denen sie sich behaupten kann. „Wäre es nicht erlaubt gewesen, sogar das System Newtons in Zweifel zu ziehen, so würde die Menschheit sich seiner Wahrheit nicht so sicher fühlen, wie sie es heute tun darf“ [Mill: 31]. Daraus ergibt sich, dass die Suche nach „Wahrheit“ ein nie endender Prozess ist und - im Interesse der gesamten Menschheit - jeder die Chance haben muss, an diesem Prozess teilzunehmen: „Unsere gesichertsten Überzeugungen haben keine verlässlichere Schutzwache als eine ständige Einladung an die ganze Welt, sie als unbegründet zu erweisen“ [Mill: 31].
[...]
[1] Priddat vertritt dagegen die These, dass Mill in seiner Freiheitsschrift kein Utilitarist ist, sondern vielmehr ein „moderner Tugendethiker“, der seine Freiheitstheorie als Fundament für sein vier Jahre später veröffentlichtes Werk Utilitarismus (1863) benötigt. Vgl. Priddat, S. 17-43, insb. S. 25-32; Anders sehen es beispielsweise Bogen und Farell, die darlegen, dass Mill in „On Liberty“ durchgängig und konsequent utilitaristisch argumentiert, wenn man einen, von der üblichen Interpretation des Millschen Glücksbegriffs anwendet. Vgl. Bogen/Farell, S. 57-76
[2] In seinen „Betrachtungen über die repräsentative Demokratie“ (1861) fordert Mill unter anderem ein Pluralstimmenrecht für gebildete Schichten, an Bildung geknüpftes Wahlrecht sowie ein Verhältniswahlrecht, das auch verstreuten Minderheiten Partizipation an politischer Macht ermöglichen und somit Minderheitsmeinungen in einer Demokratie stärken sollte.
[3] Befremdlich für die heutige Zeit wirkt Mills Kategorisierung von Meinungen in falsch und richtig. Nach heutigem Verständnis gibt es keine falschen oder richtigen Meinungen. Es wird zwischen Tatsachenbehauptungen und Meinungen unterschieden. Nur Tatsachenbehauptungen können falsch oder richtig sein. Meinungen dagegen stehen jenseits dieser Kategorien und beschreiben eine subjektive Einstellung, ein Dafür- oder Dagegenhalten. Meinungen können nach heutigem Verständnis nicht richtig oder falsch sein, weil sie dem Beweis unzugänglich sind.
- Citar trabajo
- Eduard Drahomeretski (Autor), 2006, Die Bedeutung der Meinungsfreiheit nach John Stuart Mill und das Postulat der Meinungsvielfalt in Demokratien, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/80027
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