Die vorliegende Arbeit widmet sich insbesondere der ökonomischen Analyse der Interdependenzen zwischen Korruption und Wettbewerb.
Nach einer konzentrierten und globalen Betrachtung des Korruptionsphänomens wird der Fokus anschließend auf den zu untersuchenden Hauptaspekt gelegt und dieser im Gesamtzusammenhang differenziert dargestellt.
Um bei diesem komplexen Themengebiet den „roten Faden“ nicht zu verlieren, erfolgt an dieser Stelle zunächst die Erläuterung der genauen Vorgehensweise dieser Arbeit. Die direkt folgenden Zusammenfassungen der einzelnen Kapitel werden im Verlauf dieser Diplomarbeit dem jeweiligen Kapitel noch einmal vorangestellt, um die Orientierung zu erleichtern und die Stringenz der Vorgehensweise explizit zu unterstreichen.
Im Anschluss an diese Agenda wird der komplexe Begriff des Korruptionsphänomens hergeleitet und für eine ökonomische Analyse definiert und von ähnlichen bzw. verwandten Disziplinen und Sachgebieten abgegrenzt. Eine Darstellung der unterschiedlichen Systematiken zur Einordnung der verschiedenen Korruptionsarten erfolgt, um die Komplexität und das große Spektrum des Auftretens des Korruptionsphänomens zu systematisieren. Durch eine kurze Vorstellung einiger typischer Fallbeispiele aus unterschiedlichen Bereichen wird das omnipräsente und facettenreiche Auftreten der Korruption unterstrichen. Nach einer Vorstellung der wichtigsten ökonomischen Analyseansätze werden die theoretischen und empirischen Erkenntnisse zu Ursachen, Folgen und Gegenmaßnahmen der Korruption erörtert und die allokative Ineffizienz und Schädlichkeit der Korruption untersucht
Die Erkenntnisse zu den Interdependenzen zwischen Korruption und Wettbewerb in theoretischer und empirischer Hinsicht werden zunächst umfassend dargestellt. Anschließend werden die wichtigsten Aussagen der theoretischen und empirischen Literatur tabellarisch präsentiert, für die theoretische Literatur werden zusätzlich spezifische Prämissen dargestellt und kritisiert, für die empirische Literatur werden die zugrunde liegenden Datensätze aufgeführt. Abschließend werden die dargestellten Erkenntnisse diskutiert. Die Beiträge der einzelnen Wissenschaftler sind nach ihrem Erkenntnisobjekt den entsprechenden Unterkapiteln zugeordnet und werden dort in chronologischer Reihenfolge dargestellt. Der ihnen zugemessene Raum entspricht dem ihnen vom Verfasser dieser Arbeit zugesprochenen Erkenntnisgewinn.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
1.1 Agenda
1.2 Definition und Abgrenzung des Korruptionsbegriffs
1.3 Systematisierung der Korruptionsarten
1.4 Das breite Spektrum des Auftretens von Korruptionsfällen
1.5 Allgemeine ökonomische Analyse des Korruptionsphänomens
2 Ökonomische Analyse der Interdependenzen zwischen Wettbewerb und Korruption
2.1 Vorbemerkung
2.2 Darstellung der theoretischen Erkenntnisse
2.2.1 Auswirkungen des Wettbewerbs auf das Korruptionsausmaß
2.2.1.1 Wettbewerb zwischen Klienten
2.2.1.2 Wettbewerb zwischen Agenten
2.2.1.3 Wettbewerb zwischen Prinzipalen, Politikern und Kontrolleuren
2.2.2 Auswirkungen der Korruption auf die Wettbewerbsintensität
2.2.3 Analyse der theoretischen Erkenntnisse
2.3 Darstellung der empirischen Erkenntnisse
2.3.1 Auswirkungen des Wettbewerbs auf das Korruptionsausmaß
2.3.2. Auswirkungen der Korruption auf die Wettbewerbsintensität
2.3.3 Analyse der empirischen Erkenntnisse
2.4 Sonstige Erkenntnisse
3 Konklusion
4 Anhang 1: Korruptionswahrnehmungsindex 2006
5 Anhang 2: Rose-Ackerman: The Economics of Corruption, 1975
6 Anhang 3: Shleifer/Vishny: Corruption, 1993
7 Anhang 4: Bliss/Di Tella: Does Competition kill Corruption?, 1997
8 Anhang 5: Ades/Di Tella: Rents, Competition and Corruption, 1999
9 Anhang 6: Geschäftsschädigende Schlüsselfaktoren
10 Anhang 7: Auswirkungen verschiedener Einflussfaktoren auf den Growth Competitiveness Index
11 Abkürzungsverzeichnis
12 Literaturverzeichnis
1 Einleitung
1.1 Agenda
Die vorliegende Arbeit widmet sich insbesondere der ökonomischen Analyse der Interdependenzen zwischen Korruption und Wettbewerb.
Nach einer konzentrierten und globalen Betrachtung des Korruptionsphänomens wird der Fokus anschließend auf den zu untersuchenden Hauptaspekt gelegt und dieser im Gesamtzusammenhang differenziert dargestellt.
Um bei diesem komplexen Themengebiet den „roten Faden“ nicht zu verlieren, erfolgt an dieser Stelle zunächst die Erläuterung der genauen Vorgehensweise dieser Arbeit. Die direkt folgenden Zusammenfassungen der einzelnen Kapitel werden im Verlauf dieser Diplomarbeit dem jeweiligen Kapitel noch einmal vorangestellt, um die Orientierung zu erleichtern und die Stringenz der Vorgehensweise explizit zu unterstreichen.
Im Anschluss an diese Agenda wird der komplexe Begriff des Korruptionsphänomens hergeleitet und für eine ökonomische Analyse definiert und von ähnlichen bzw. verwandten Disziplinen und Sachgebieten abgegrenzt. Eine Darstellung der unterschiedlichen Systematiken zur Einordnung der verschiedenen Korruptionsarten erfolgt, um die Komplexität und das große Spektrum des Auftretens des Korruptionsphänomens zu systematisieren. Durch eine kurze Vorstellung einiger typischer Fallbeispiele aus unterschiedlichen Bereichen wird das omnipräsente und facettenreiche Auftreten der Korruption unterstrichen. Nach einer Vorstellung der wichtigsten ökonomischen Analyseansätze werden die theoretischen und empirischen Erkenntnisse zu Ursachen, Folgen und Gegenmaßnahmen der Korruption erörtert und die allokative Ineffizienz und Schädlichkeit der Korruption untersucht. (Kapitel 1)
Die Erkenntnisse zu den Interdependenzen zwischen Korruption und Wettbewerb in theoretischer und empirischer Hinsicht werden zunächst umfassend dargestellt. Anschließend werden die wichtigsten Aussagen der theoretischen und empirischen Literatur tabellarisch präsentiert, für die theoretische Literatur werden zusätzlich spezifische Prämissen dargestellt und kritisiert, für die empirische Literatur werden die zugrundeliegenden Datensätze aufgeführt. Abschließend werden die dargestellten Erkenntnisse diskutiert. Die Beiträge der einzelnen Wissenschaftler sind nach ihrem Erkenntnisobjekt den entsprechenden Unterkapiteln zugeordnet und werden dort in chronologischer Reihenfolge dargestellt. Der ihnen zugemessene Raum entspricht dem ihnen vom Verfasser dieser Arbeit zugesprochenen Erkenntnisgewinn. Die vier bedeutendsten dieser Ansätze werden zusätzlich durch eine ausführlichere Darstellung im Anhang gewürdigt, um die extrahierten Erkenntnisse mit weiteren, für den Untersuchungsschwerpunkt dieser Arbeit nicht unmittelbar relevanten Erkenntnissen zu verknüpfen und die Einordnung in den Gesamtzusammenhang zu erleichtern (Kapitel 2).
Eine analysierende Synthese der erörterten Aspekte, eine kurze Darstellung der daraus resultierenden wirtschaftspolitischen Implikationen, eine kritische Würdigung des aktuellen Forschungsstandes und ein kurzer Ausblick auf potentielle zukünftige Forschungsschwerpunkte bilden den Abschluss dieser Diplomarbeit. (Kapitel 3)
1.2 Definition und Abgrenzung des Korruptionsbegriffs
Für die weitere Bearbeitung wird der komplexe Begriff des Korruptionsphänomens hergeleitet und für eine ökonomische Analyse definiert und von ähnlichen bzw. verwandten Disziplinen und Sachgebieten abgegrenzt.[1]
Das Wort Korruption stammt etymologisch betrachtet als Abstraktum des Adjektivs ‚korrupt‘ vom lateinischen zusammengesetzten Infinitiv corrumpere (verderben, verführen, vernichten, entkräften, entstellen, untergraben, bestechen) ab. Dieses setzt sich aus dem Präfix cor (ganz, völlig) und dem Verb rumpere (verletzen, vernichten, zerstören, zerbrechen) zusammen. Grundsätzlich bezieht sich das „Verdorben sein“ sowohl auf einen moralischen als auch auf einen physikalischen Zustand. Im Deutschen wird in erster Linie das moralische „Verdorben sein“ (bestechlich sein) mit dem Begriff assoziiert. Im Englischen bedeutet corrupt sowohl letzteres als auch das physikalische „Verdorben sein“ (unbrauchbar, verdorben, schlecht).
Häufig wird Korruption knapp als Missbrauch anvertrauter Macht zum privaten Nutzen oder Vorteil definiert.[2]
Das Spektrum der deutschen Übersetzungen verdeutlicht die Vielschichtigkeit dieses Begriffes und die Problematik der Definition.[3]
Die Soziologie[4] als interdisziplinäre Sozialwissenschaft beschäftigt sich in erster Linie mit der Frage, wie sich Korruption unter den gesellschaftlichen Rahmenbedingungen entfalten und gestalten kann. Dabei wird die Funktion der Beziehungen im Zusammenspiel sozialer Deutungen, Erwartungen, Handlungen, Normen und Institutionen betrachtet. Die Dimensionen sind hierbei die Korruption als symbolische Verdichtung des Unmoralischen, Korruption als qualifizierter Normenverstoß und Korruption als Form der Kriminalität[5]. Sozialwissenschaftlich lässt sich Korruption individualethisch als persönlicher Defekt eines Einzelnen, institutionenethisch als Interaktionsfeld dieser Individuen bei Vorhandensein institutioneller Strukturen oder moralisch als individueller Normenverstoß herleiten.[6]
Die Kriminologie als interdisziplinäres Forschungsgebiet aus Soziologie, Philosophie, Pädagogik, Psychologie, Ethnologie und (Straf-) Rechtswissenschaften beschäftigt sich mit den Ursachen, Formen und Möglichkeiten der Prävention von kriminellen Handlungen.[7] Wichtige Korruptionsfelder bilden Straftaten wie Bestechung, Unterschlagung, Veruntreuung, Berichtsfälschung, Schmuggel, Patronage und Nepotismus.[8]
Die ethische Perspektive dagegen beschäftigt sich anstelle der Dimensionen Recht und Legalität mit den Dimensionen Moral und Legitimität.[9]
Für die wirtschaftswissenschaftliche Betrachtung lässt sich Korruption als ein Austauschprozess von Gütern auf einem Markt zwischen mindestens zwei ihre Wohlfahrt maximierenden Personen oder Gruppen definieren. Eine der beteiligten Parteien handelt dabei entgegen allgemeiner gesellschaftlicher Normen, den Akteuren ist bewusst, dass sie im Falle der Aufdeckung mit Sanktionen rechnen müssen.[10] Für das Zustandekommen von Korruption muss auf der einen Seite subjektive Korruptionswilligkeit und auf der anderen objektive Korruptionsfähigkeit vorhanden sein.[11] Da es sich bei dem Markt regelmäßig um einen unvollkommenen Markt handelt, fallen entsprechende Transaktionskosten[12] an. Korruption kann außerdem auch als illegales und unproduktives Rent-Seeking bezeichnet werden. Beim Rent-Seeking wird nach (Monopol-)Renten gesucht, die ein Einkommen ohne Leistung am Markt generieren. Wohlfahrtsökonomisch handelt es sich hierbei um Ressourcenverschwendung, da die Einkommen nicht aus der Produktion von Gütern oder Dienstleistungen stammen und häufig hohe Transaktionskosten anfallen.[13] Die Renten werden aufgrund von Transaktionskosten, Eintrittsbarrieren, und Koordinierungsproblemen nicht vollständig in Schmiergeldzahlungen transferiert.[14]
Interessengruppen und Lobbyisten betreiben im Gegensatz zu den Korrumpeuren im Normalfall legales Rent-Seeking, wenn sie versuchen politische Entscheidungsträger zu beeinflussen und Transferleistungen zu erhalten.[15]
Bei Nepotismus (lat. nepos, der Neffe) bzw. Vetternwirtschaft handelt es sich um eine Sonderform der Korruption. Hierbei werden bestimmte Gruppen, insbesondere Familienangehörige, Glaubensbrüder und Parteimitglieder, mit denen ausgeprägte soziale Beziehungen bestehen normwidrig bevorzugt. Es erfolgt eine monetäre Leistung oder es werden Gegenansprüche nichtmonetärer Art begründet, die im Zeitverlauf eingefordert werden. Begründet kann dieses Verhalten in traditionellen familiären Solidaritätsverpflichtungen oder dem Bestreben nach der Absicherung der eigenen Stellung sein.[16]
Bei der Parteibuchkorruption bzw. Ämterpatronage werden Personen aufgrund ihrer Partei- bzw. Verbandszugehörigkeit bei der Vergabe öffentlicher Posten gegenüber besser qualifizierten anderen Konkurrenten bevorzugt.[17]
Unter Anfüttern wird eine mehrfache Beschenkung insbesondere eines Beamten mit kleineren Geschenken zum Zwecke der Einforderung einer späteren Gegenleistung aufgrund des schleichenden Eingehens eines Abhängigkeitsverhältnisses verstanden.[18]
1.3 Systematisierung der Korruptionsarten
Eine Darstellung der unterschiedlichen Systematiken zur Einordnung der verschiedenen Korruptionsarten erfolgt, um die Komplexität und das große Spektrum des Auftretens des Korruptionsphänomens zu systematisieren.
Korruption lässt sich in situationsbedingte, strukturelle und netzwerkartige Korruption untergliedern.[19] Die Einordnung erfolgt nach den quantitativen Kriterien zeitliche Ausdehnung und Umfang des Teilnehmerkreises. Unter situationsbedingter Korruption ist die typische Gelegenheitskorruption oder Bagatellkorruption mit eng begrenztem zeitlichem Ausmaß zu verstehen, die Begegnung der Akteure geschieht häufig zufällig und einmalig (z.B. Polizistenbestechung bei einem Verkehrsdelikt oder Bestechung zur Erlangung von behördlichen Genehmigungen).[20] Charakteristisch für strukturelle Korruption sind dauerhafte, geplante Transaktionen mit hohen Bestechungsleistungen und größerem Beteiligtenkreis insbesondere in den Bereichen hoheitliches Verwaltungshandeln (z.B. illegaler Verkauf von Führerscheinen) und privatrechtliche Beziehungen öffentlicher Verwaltungen (Manipulation bei der Auftragsvergabe im öffentlichen Bausektor/Submissionsbetrug).[21] Kennzeichnend für korrupte Netzwerke ist eine große Anzahl systematischer und dauerhafter Beziehungen mit hohem Organisationsgrad. Die Übergänge zu Korruptionskartellen, Bestechungssyndikaten und der organisierten Wirtschaftskriminalität[22] sind fließend. Typische Fälle sind hier umfassende Bauaufträge.[23]
In Abhängigkeit des Grades der Institutionalisierung (gering ausgeprägt: Korruption als abweichendes Verhalten/isolierte Korruption, stark ausgeprägt: Korruption als konformes Verhalten/systemische Korruption) und der Beziehungsstabilität (gering ausgeprägt: Korruption als flüchtige Interaktion/situative Korruption, stark ausgeprägt: Korruption als auf Dauer gestelltes Beziehungssystem/strukturelle Korruption) lässt sich Korruption in riskante Korruption (geringe Ausprägung beider Merkmale), intime Korruption (hohe Beziehungsstabilität/geringer Institutionalisierungsgrad), alltägliche Korruption (geringe Beziehungsstabilität/hoher Grad der Institutionalisierung) und expansive Korruption (starke Ausprägung beider Merkmale) unterteilen.[24]
Korruption lässt sich in Entlastungskorruption (corruption with theft) und Belastungskorruption (corruption without theft) unterteilen. Bei der sozialschädlichen Entlastungskorruption entsteht der Korruptionsgewinn durch Entwendung von Gütern des Prinzipals oder durch Befriedigung der Nachfrage des Prinzipals[25] zu einem überhöhten Preis bzw. durch Verkauf des Angebots zu einem künstlich gesenkten Preis. Klient und Agent entlasten sich somit auf Kosten des Prinzipals. Erstere bilden somit eine harmonische Interessensgemeinschaft. Entlastungskorruption setzt dezentral an und wird daher auch als bottom-up -Phänomen bezeichnet. Bei der Belastungskorruption bereichert sich der Agent erpresserisch zu Lasten des Klienten. Der Korruptionsgewinn entsteht durch Befriedigung der Nachfrage des Prinzipals zu einem künstlich niedrigen Preis und der Nichtweitergabe dieser Differenz zum üblichen Preis oder durch den Verkauf einer Leistung zu einem überhöhten Preis. Der Agent eignet sich Teile der Produzenten- bzw. Konsumentenrente an, dies bedingt die vorherige Schaffung einer künstlichen Knappheit. Die Belastungskorruption setzt außerdem eine Involvierung übergeordneter Hierarchieebenen voraus, da der Klient einen Denunziationsanreiz hat und wird auch als top-down -Phänomen betitelt.[26]
Die Korruption lässt sich auch in Abhängigkeit ihres Zieles klassifizieren. Bei der Erzielung eines höheren Ertrages versucht der Korrumpeur als Verkäufer (Käufer) einer Leistung einen höheren (niedrigeren) Preis durchzusetzen oder die Produkteigenschaften bzw. Liefer-/Zahlungsbedingungen zu beeinflussen und somit seinen Ertrag zu maximieren.[27] Bei der Sicherstellung der Abnahme oder Zuteilung wird versucht, diese bei Knappheit der Leistung und ggf. fehlenden objektiven Voraussetzungen zu garantieren.[28] Bei der Vermeidung von Zeitkosten steht die Beschleunigung der Entscheidungsprozesse im Vordergrund um Zeitkosten zu minimieren.[29] Außerdem kann versucht werden eine illegale Handlung durch Korruption zu verdecken bzw. die Bestrafung zu verhindern.[30]
Eine Klassifizierung der Korruptionsziele in Zeitersparnis/Umgehung von Regulierungen, Beeinflussung des Rechts-/Verordnungsverfahrens, Reduzierung öffentlicher Abgaben, Erlangung staatlicher Leistungen und Erlangung staatlicher Verträge ist ebenfalls denkbar.[31]
Eine Unterscheidung in Groß- und Kleinkorruption,[32] sowie in Elitenkorruption (Beteiligung der politischen Elite und gesellschaftlicher Kerngruppen) und Alltagskorruption[33] (Beteiligung der mittleren und unteren Beamtenschaft) ist außerdem denkbar.
Korruption kann ferner aus verschiedenen Perspektiven gesehen werden. Kulturalisten führen das Auftreten des Korruptionsphänomens auf soziokulturelle Ursachen zurück, während Moralisten sich verstärkt der Korruptionsbekämpfung zuwenden. Funktionalisten versuchen die Korruption ganzheitlich zu analysieren.[34]
Unter traditionaler Korruption werden Ausprägungsformen wie Patronage, Klientelismus, Nepotismus und traditionales Geschenkverhalten verstanden, unter moderner Korruption dagegen Formen wie das Vorhandensein schwarzer Kassen, Zahlung von Schmiergeldern, Rechtsbeugung und Wahlfälschung.[35]
1.4 Das breite Spektrum des Auftretens von Korruptionsfällen
Durch eine kurze Vorstellung einiger typischer Fallbeispiele aus unterschiedlichen Bereichen wird das omnipräsente und facettenreiche Auftreten der Korruption unterstrichen.
Zu den Bereichen mit regelmäßig auftretenden Korruptionsfällen gehören in Deutschland insbesondere das Gesundheitswesen und die Bauauftragsvergabe bei Großprojekten.
Im Gesundheitswesen sind häufig betrügerische Abrechnungsmethoden zu Lasten der Solidargemeinschaft zu verzeichnen (teure Abrechnung von im Ausland gefertigtem billigem Zahnersatz, Abrechnung nicht erbrachter Leistungen bei Pflegediensten, Abrechnung von Maßanfertigungen bei Lieferung von Standardware durch Sanitätshäuser, Bestechung von Ärzten durch Pharmaunternehmen für die Verschreibung teurer Medikamente, „Herzklappenskandal“, etc.).[36]
Auch in der Politik ist ein vielfältiges Auftreten von Korruptionsdelikten zu verzeichnen. Das Spektrum reicht von Auflagenkorruption bei der Umgehung von Umweltauflagen[37] und bei der falschen Deklarierung und Abrechnung im Rahmen der Abfallentsorgung bis hin zu Genehmigungskorruption bei der Erteilung von Konzessionen und der Überprüfung von Gesundheits- und Sicherheitsvorschriften.[38] Auch ein „Tausch“ von Wirtschaftsaufträgen oder Rohstofflieferabkommen gegen das Zulassen von Menschenrechtsverletzungen oder Umweltverschmutzungen z.B. in Angola, China, Nigeria oder Russland kann als politische Korruption interpretiert werden.[39]
Im privatwirtschaftlichen Bereich sind Korruptionsdelikte häufig im Bereich des betrieblichen Einkaufs zu verorten.[40]
Zu den besonders spektakulären Fällen in Deutschland gehören die Vorgänge im Rahmen des Verkaufs der Leuna-Raffinerie[41] und der Kölner Müllskandal[42]. Diese unterstreichen die Brisanz und die Verstrickung zahlreicher Personengruppen in Korruptionsskandale. Es vergeht kaum ein Tag, an dem der Presse nicht eine Schlagzeile zum Thema entnommen werden kann.[43]
Um zu zeigen, dass Korruptionsdelikte in allen wesentlichen Bereichen der Gesellschaft vorkommen, werden nachfolgend einige alltäglichere Beispiele kurz vorgestellt und klassifiziert.[44] Situativer Korruption sind zuzuordnen: Ein Fabrikbesitzer bietet dem Betriebskontrolleur, der Mängel an den Maschinen feststellt, zwei Nachthemden für dessen Ehefrau an. Ein Kfz-Mechaniker zapft Dieseltreibstoff aus Baumaschinen ab, wird erwischt und versucht die Polizei zu bestechen. Ein Metzgereimitarbeiter bietet Müllmännern 25 €, damit sie zusätzlich angefallenen Müll mitnehmen. Ein Finanzbeamter deutet einer Klientin mit Steuerschulden an, dass er ihre Akte verschwinden lassen könnte, wenn sie mit ihm intim wird. Begrenzten Korruptionsbeziehungen können zugeordnet werden: Vorarbeiter bei der Müllabfuhr entsorgt mit seiner Müllwagenbesatzung regelmäßig nicht angemeldeten Sperrmüll gegen Trinkgeld. Der Vorsitzende einer Jägerprüfungskommission bereitet Kandidaten gegen Bezahlung auf die Prüfung vor. Eine Bewachungsfirma zahlt einem Angestellten der Uni-Verwaltung 250 € monatlich für einen unbefristeten Bewachungsauftrag. Korruptiven Netzwerken sind zuzuordnen: Eine Straßenbaufirma lädt regelmäßig Amtswalter anlässlich dienstlicher Zusammenkünfte zum Essen ein. Ein Hersteller von Polizeiausrüstungen pflegt bundesweit Beziehungen zu Beschaffern und anderen maßgeblichen Beamten.
Korruption taucht somit sowohl in Polizei,[45] Zoll, Justiz,[46] Unternehmen,[47] öffentlichen/staatlichen Einrichtungen,[48] im Sport[49], in der Entwicklungspolitik, Subventionspolitik[50] und Industriepolitik[51] und im normalen Alltag auf. Korruption ist in Deutschland und anderen industrialisierten Ländern,[52] den EU-Beitrittsländern, Schwellenländern wie China,[53] Indien,[54] Vietnam,[55] Indonesien,[56] die Philippinen,[57] Russland und anderen ehemalige Ostblockstaaten[58] ebenso wie in Entwicklungsländern[59] anzutreffen.
In der Literatur werden im öffentlichen Sektor insbesondere der Staat als Auftragsvergeber, korrupte Justizbehörden (Gerichte und Staatsanwaltschaft)[60] und Finanzbehörden[61] untersucht, die mit Akteuren des privatwirtschaftlichen Sektors interagieren.[62]
Zu diesen bereits erwähnten Akteuren kommen außerdem nationale und internationale Regierungsorganisationen (EU/EG, OECD, IWF[63] und Weltbank[64] ) sowie Nichtregierungsorganisationen (Transparency International[65] ), die von außen auf dieses Beziehungsgeflecht einwirken.
1.5 Allgemeine ökonomische Analyse des Korruptionsphänomens
Nach einer Vorstellung der wichtigsten ökonomischen Analyseansätze werden die theoretischen und empirischen Erkenntnisse zu Ursachen, Folgen und Gegenmaßnahmen der Korruption erörtert und die allokative Ineffizienz und Schädlichkeit der Korruption untersucht.
Zu den ökonomischen Analyseansätzen[66] gehören die Institutionen-Ökonomische Analyse, die Transaktionskostenanalyse und die Neue Politische Ökonomie. Die Institutionenökonomische Analyse untersucht die Bedeutung von Institutionen auf die Wirtschaft und bezieht dabei die Kernkonzepte der Neoklassik mit ein.[67] Bei den Individuen handelt es sich somit um rational handelnde Nutzenmaximierer. Aufgrund von Normen und durch Verträge treten die Individuen vor einem institutionellen Rahmen (Recht auf Eigentum[68], Rechtsschutz, Vertragsfreiheit, etc.) untereinander in Kontakt. Die Gründe für ökonomische Probleme werden systematisch bei Informations- und Anreizproblemen verortet. Bei Einhaltung der institutionellen Regeln wird der Nutzen der Gesellschaft maximiert, ein einzelner Akteur kann sich jedoch durch Regelverletzung auf Kosten der Übrigen besserstellen. Es sind somit Anreize und Sanktionen nötig, um regelkonformes Verhalten sicherzustellen. Ein bekanntes Teilgebiet dieses Analyseansatzes ist die Prinzipal-Agenten-Theorie. Im Korruptionskontext wird dieses Modell um eine dritte Partei zu einer Prinzipal-Agent-Klient-Beziehung erweitert. Hierbei ist der Prinzipal ein Auftraggeber (Behörde, privatwirtschaftliches Unternehmen), der mit dem Agenten als Auftragnehmer (Behördenangestellter, Manager, Einkäufer) über ein Vertragsverhältnis[69] (Dienst-/ Arbeitsvertrag) verbunden ist. Zwischen dem Agenten und dem Klienten besteht dagegen ein für diese beiden Seiten gewinnbringendes, den Prinzipal schädigendes illegales Austauschverhältnis. Der Agent besitzt diskretionären Handlungsspielraum und hat die Möglichkeit, die Vertragsgrenzen unbemerkt zu überschreiten. Diese Möglichkeit könnte zwar durch einen vollständigen Vertrag verhindert werden, dessen Umsetzung aber prohibitiv hohe Transaktionskosten entgegenstehen. Um die korrupten Handlungen zu vertuschen, werden von Klient und Agent hohe Ressourcen aufgewendet.[70]
Die Transaktionskostenanalyse untersucht die erwähnten Vertragskosten, die für die Suche nach Vertragspartnern, für die Festlegung von Vertragsbedingungen[71] und die Vertragsdurchsetzung[72] obligatorisch sind. Bei diesem Analyseansatz wird somit von einem unvollkommenen, intransparenten Markt ausgegangen. Während hohe Transaktionskosten allgemein als wohlfahrtsmindernd eingestuft werden, können hohe Transaktionskosten im Korruptionskontext das Ausmaß und die Häufigkeit dieser Delikte verringern.[73]
Die Neue Politische Ökonomie[74] analysiert die Interdependenzen von Politik und Wirtschaft. Den politischen Akteuren wird analog zu den ökonomischen Akteuren das Streben nach einer Maximierung ihres persönlichen Nutzens unterstellt, das ökonomische Postulat wird somit auf die Politikwissenschaft übertragen. Im Korruptionszusammenhang werden die Tauschdimension (Annahme von Geld für eine korruptive Gegenleistung), die politische Dimension (Involvierung politischer Akteure) und die Legalitätsdimension (auf einer vertraglichen Grundlage und Freiwilligkeit beruhender Tausch) betrachtet, sowie potentielle Gegenmaßnahmen (z.B. Einschränkung des diskretionären Handlungs-Spielraums durch transparente Vorschriften und Kompetenzregelungen, Reduzierung staatlicher Monopolstellungen, Deregulierung betroffener Märkte) aufgezeigt.
Grundursache für Korruption ist regelmäßig ein Übermaß von Entscheidungsbefugnissen staatlicher Akteure bei gleichzeitig geringer Transparenz und Kontrolle. Generell scheint institutionelle Macht über Transaktionen zwangsläufig korruptes und korrumpierendes Verhalten hervorzubringen und die Qualität der institutionellen Rahmenbedingungen das Korruptionsniveau signifikant zu beeinflussen.[75]
Die Korruption wird in Entwicklungsländern durch Überregulierung, Monopolstellung des Staates, die suboptimale Privatisierung staatlicher Unternehmen, niedrige und sinkende Gehälter im öffentlichen Dienst, hohe persönliche Risiken und den Mangel an risikostreuenden Mechanismen (Sozialversicherung, gut entwickelter Arbeitsmarkt, etc.) begünstigt. Auch Entwicklungsdefizite, Marktunvollkommenheiten, wenig politischer Wettbewerb,[76] beschränkte bürgerliche Rechte, schlecht entwickelte Gesetze und ethische Prinzipien, schwache juristische und kontrollierende Institutionen, schwache Abschreckung und Sanktionsmöglichkeiten sowie mangelnde Pressefreiheit können das Korruptionsausmaß erhöhen. Dies sind auch die Ansatzpunkte für entsprechende Gegenmaßnahmen.[77]
Hinsichtlich der korruptionsinduzierten Folgen lassen sich ökonomische von gesellschaftlichen Auswirkungen separieren. An negativen Folgen sind dem ersterem Bereich Wettbewerbsverzerrungen,[78] Ressourcenverschwendung,[79] suboptimale Ressourcenallokation,[80] Markteintrittsbarrieren,[81] Ausdehnung der Schattenwirtschaft,[82] Erhöhung der Transaktionskosten[83], Preiserhöhungen,[84] Produktdifferenzierung,[85] Einschränkung der Markttransparenz,[86] Innovationshemmung[87] und negative Wohlfahrtswirkungen[88] zuzuordnen. Gesellschaftlich kann es zu Legitimitäts- und Misstrauensproblemen gegenüber den (demokratischen) Institutionen sowie einer daraus resultierenden Schwächung der sozialen Rahmenbedingungen und der staatlichen Koordinierungsfunktion kommen.[89]
Positive Effekte einzelner korruptiver Handlungen werden im ökonomischen Bereich häufig im Zusammenhang mit Entwicklungs- und Schwellenländern angeführt.[90] Diese werden von der funktionalistischen Schule der Korruptionsforschung als speed money bezeichnet. Bei Vorliegen struktureller Schwierigkeiten, politischer Unsicherheit, umfassender Regulierungen und ineffizienten Bürokratien kann die zusätzlich verzerrende Wirkung der Korruption unter Umständen die Ergebnisse in diesen Märkten verbessern.[91] Regelmäßig werden bei diesen Ansätzen die Verzerrungen als exogen gegeben angenommen, so wird durch den hier positiven Einfluss der Korruption eine second-best- Lösung erzielt, die first-best -Lösung wäre bei Abwesenheit/Abschaffung dieser exogenen Verzerrungen erreicht.[92] Diesen Ansätzen ist gemeinsam, dass sie davon ausgehen, dass das effizienteste Unternehmen aufgrund der höchsten verkraftbaren Korruptionszahlung den Zuschlag bekommt. Ineffizientere Unternehmen werden in einem Bieterprozess überboten, das Ergebnis ist allokativ effizient, Korruption hat dann eine allokativ neutrale Wirkung. Dass in diesem Fall die Produzentenrente dem korrumpierten Agenten und nicht dem Prinzipal zufällt, lässt sich als (Um-) Verteilungseffekt interpretieren.[93] Ferner kann Korruption als eine Art Versicherung gegen schlechte Regierungspolitik und als Möglichkeit zur Reduzierung politischer Risiken betrachtet werden.[94]
Gegen die allokative Neutralität spricht, dass Unternehmen unterschiedliche moralische Kosten haben und somit nicht notwendigerweise die effizienteste Firma das höchste Bestechungsgeld bietet. Außerdem wird argumentiert, dass durch Transaktionskosten Ressourcen verschwendet werden, dass aus Gründen der Minimierung der Entdeckungswahrscheinlichkeit neue effizientere im Vergleich zu korrupten Geschäftspartnern Probleme beim Markteintritt haben und dass Korruption aus Verschleierungsgründen die Entscheidung zu Gunsten überoptimal komplexer Produkte verzerrt.[95] Gegen die Effizienz der Allokation sprechen insbesondere die Tatsachen, dass der Korrumpierende kein Verfügungsrecht erhält und somit die Einhaltung der Abmachung nicht vor Gericht durchsetzen kann und dass aus korruptiven Handlungen immense Transaktionskosten resultieren können. Ferner wird angeführt, dass aufgrund von Unehrlichkeit und opportunistischen Verhaltens die Korruptionszahlungen nicht als Zusatzkosten in einem dem Coase-Theorem folgenden Verhandlungsprozess angesehen werden können. Desweiteren können interpersonelle Probleme zwischen den Beteiligten zu mangelnder Allokationseffizienz führen.[96]
Die Wirtschaftstheorie postulierte bzgl. der Schädlichkeit der Korruption ebenfalls lange Zeit zwei konträre Meinungen. Inzwischen hat sich jedoch die These, dass Korruption im Regelfall schädlich ist, weitestgehend durchgesetzt.[97]
Korruption ist als positiv einzustufen, wenn durch sie die gesellschaftliche Situation verbessert werden kann. Dies kann z.B. bei der Umgehung ineffizienter bürokratischer Hindernisse in Form von Mengen- oder Preisregulierungen und sonstiger staatlicher Überregulierungen oder der Vermeidung von lebensbedrohlichen Lebensmittelversorgungsengpässen und Menschenrechtsverletzungen der Fall sein (Überlebenskorruption).[98] Als weiterer positiver Effekt der Korruption wird angeführt, dass durch sie die Bürokraten einen Leistungsanreiz erhalten ihren Klienten zu helfen unsinnige Regulierungen zu umgehen und schnellen Markteintritt zu erhalten.[99] Dem ist entgegenzusetzen, dass erst durch die Möglichkeit Korruptionszahlungen entgegenzunehmen, bürokratische Hürden und Hemmnisse entstehen können, demzufolge mindert die Korruption ein Problem, das ohne ihr Auftreten gar nicht bestände.[100]
Sind die Kosten für die Korruptionsverhinderung größer als der bei ihrem Fortbestehen resultierende Schaden, ist ein Tolerieren eines bestimmten Korruptionsniveaus ökonomisch sinnvoll.[101] Durch eine trade-off-Analyse zwischen Schadens- und Vermeidungskosten können diese Effekte betrachtet werden.[102] Ein korruptionsfreier Zustand ist vermutlich ein theoretischer Wunschzustand, der in der Praxis nicht zu erreichen ist.[103]
Um die vorgestellten Korruptionsfolgen zu verhindern werden in der Literatur zahlreiche Gegenmaßnahmen vorgeschlagen. Es handelt sich dabei sowohl um präventive Maßnahmen als auch um Maßnahmen, die sich auf den Umgang mit erfolgten Korruptionsfällen beziehen. Es kann differenziert werden 1. in intra-organisatorische Maßnahmen wie die Schaffung von Wettbewerb unter den Funktionsträgern sowie deren Kontrolleuren,[104] Einengung des diskretionären Spielraums,[105] Nutzung korruptionssenkender Entlohnungs- und Sanktionssysteme für Funktionsträger und Kontrolleure,[106] klarer Zuweisung der Verfügungsrechte,[107] die Aufklärung der Funktionsträger,[108] Einführung eines Integritätspakts,[109] eines Wertemanagementsystems,[110] ethischer Leitsätze,[111] Job-Rotation,[112] die Einführung von Einstellungstest, Ausbildungs- und Aufstiegsregeln[113] und die Schaffung transparenter Entscheidungsabläufe mit Buchführungspflicht in Verbindung mit der Definition und Veröffentlichung relevanter Prozessvorgaben,[114] 2. in ordnungspolitische Maßnahmen auf institutioneller Ebene wie Errichtung einer unabhängigen Beschwerdeinstanz und eines Ausschlussregisters für korrumpierende Unternehmen[115] und die Schaffung von Rahmenbedingungen für unternehmensexterne Kontrollen,[116] 3. in ordnungspolitische Maßnahmen auf marktlicher Ebene wie Deregulierung und direkte Transfers,[117] Regulierung und Verbote[118] sowie Privatisierung und staatliche Produktion,[119] 4. In kriminologische Maßnahmen wie Immunität und Kronzeugenregelungen,[120] die Möglichkeit der strafmildernden Selbstanzeige,[121] Strafmaßerhöhungen,[122] und 5. in sonstige Maßnahmen[123] wie Kontrollverstärkungen[124] bzw. die Erhöhung der Entdeckungswahrscheinlichkeit,[125] die Förderung des Wirtschafts-Wachstums[126] und die Tätigkeit von Regierungs- und Nichtregierungs-Organisationen auf staatlicher, europäischer und internationaler Ebene.[127]
Durch die empirische Untersuchung von Datensätzen der Firma Business International[128] konnte als zentrales Ergebnis bestätigt werden, dass ein vermindertes Wirtschaftswachstum zu den Korruptionsinduzierten Auswirkungen gehört.[129] Neben dem negativen Einfluss von Korruption auf Investitionsquote und BIP-Wachstum lassen sich als weitere Korruptionswirkungen sinkende Steuereinnahmen,[130] sinkende ausländische Direktinvestitionen (Foreign Direct Investment, FDI),[131] ein Inflationsanstieg,[132] ein wachsender Anteil öffentlicher Investitionen am Bruttoinlandsprodukt,[133] geringere Staatseinnahmen und schlechtere Infrastruktur,[134] sinkende Bildungsausgaben,[135] ein hoher Anteil von Militärausgaben am Staatshaushalt,[136] wachsende Einkommensunterschiede,[137] steigende Umweltverschmutzung,[138] eine Steigerung des Verhältnisses von rent-seeking Aktivitäten zu produktiven Tätigkeiten[139] und ein Wachstum bürokratischer Hemmnisse[140] nachweisen. Korruption ist empirisch gesehen somit ein wirtschaftlicher Bremsklotz („sand the wheels“) und kein Schmiermittel („grease the wheels“).
Bei der empirischen Erforschung der Korruptionsursachen wurde nachgewiesen, dass Determinanten wie eine ausgeprägte Öffnung der Volkswirtschaft,[141] eine lange historische Demokratieerfahrung,[142] zentralistische Strukturen,[143] ein höheres Bruttoinlandsprodukt,[144] politische Stabilität,[145] leistungsfähige Justizbehörden[146] und Pressefreiheit sowie eine ausgeprägte Mediennutzung[147] mit einem geringeren Korruptionsniveau einhergehen. Ebenfalls ist festzustellen, dass ehemalige britische Kolonien[148] und protestantische Länder[149] weniger korrupt als andere sind. Nachgewiesen wurde ferner, dass bestimmte Regionen und Kulturen nicht per se korrupter sind als andere.[150] Diese Forschungsrichtung schreibt Männern eine höhere Korruptionsneigung als Frauen[151] zu, Jüngeren eine höhere als Älteren[152] und Bewohnern großer Städte eine höhere als Bewohnern kleinerer Städte[153]. Bzgl. der Entlohnungshöhe[154] und des „fiskalischen Föderalismus“[155] (fiscal decentralization) als Ursache unterschiedlicher Korruptionsniveaus gibt es unterschiedliche Ergebnisse.
[...]
[1] Eine Abgrenzung der einzelnen (Teil-)Disziplinen ist schwierig und nicht immer trennscharf. Dies wird auch an den unterschiedlichen Abgrenzungen in der einschlägigen Literatur deutlich. Die in dieser Arbeit getroffenen Abgrenzungen stellen somit immer nur eine mögliche und nicht die einzig denkbare oder richtige Vorgehensweise dar.
[2] Diese Definition wird u.a. von Transparency International benutzt und liegt auch dieser Arbeit zugrunde. Vgl. Wiehen (2001), S. 15. Manche Definitionen beziehen sich dagegen explizit auf den Missbrauch öffentlicher Macht.
Eine weitere Definition: „Korruption ist eine soziale Beziehung zwischen individuellen Akteuren in den Rollen von Amtswalter und Klient, die unter Missachtung der auf das Rollenhandeln gerichteten universalistischen Erwartungen um die partikularistische Komponente eines persönlichen Austauschverhältnisses erweitert wird.“ Vgl. Höffling (2002), S. 25, Weltbank (1997).
[3] Vgl. Gneuß (2002), S. 9.
[4] Die Soziologie erhebt den Anspruch mit soziologischen Methoden und Theorien das soziale Zusammenleben in Gemeinschaften und Gesellschaften zu erforschen und zu beschreiben. Dazu fragt sie nach dem Sinn und den Strukturen des sozialen Handelns und den damit verbundenen Werten und Normen. Sie untersucht die Gesellschaft als Ganzes sowie gesellschaftliche Teilgebiete wie soziale Systeme, Institutionen, Gruppen und Organisationen.
[5] Vgl. Höffling (2002).
[6] Vgl. Ahlf (2003), S. 143f, Gneuß (2002), S.67, Höffling (2002), S. 15.
[7] Vgl. Baumann/Weber/Mitsch (2003), Bock (2000), Eisenberg (2000), Albrecht (1999), Bottke (1998), Kaiser (1997), Berckhauer (1981).
[8] Vgl. Heberer (2001), S. 5. Aus kriminalistischer bzw. kriminologischer Perspektive ist bemerkenswert, dass der Begriff ‚Korruption‘ im Deutschen Strafrecht nicht verwendet wird. Die Delikte der §§ 331-335 werden nichtsdestotrotz im allgemeinen Sprachgebrauch ‚Korruptionsdelikte‘ genannt. Stattdessen werden in diesem Zusammenhang die Begrifflichkeiten ‚Vorteilsannahme‘ und ‚Bestechlichkeit‘ bzw. ‚Vorteilsgewährung‘ und ‚Bestechung‘ verwendet. Eine Einstufung der Korruptionsdelikte erfolgt durch das Gesetz anhand der Merkmale Unrechtsgehalt der Tat und der Aktivität/Passivität bzw. Geber-/Nehmerrolle der Tatbeteiligten. Die Straftatbestände der Bestechung (§ 334), Bestechlichkeit (§ 332), Vorteilsgewährung (§ 333), Vorteilsannahme (§ 331), Unterschlagung (§ 246), Begünstigung (§ 257), Untreue (§ 266), Betrug (§ 263ff), Submissionsbetrug (§ 263), Geldwäsche und Verschleierung unrechtmäßiger Vermögenswerte (§ 261), Wählerbestechung (§ 108b) und Abgeordnetenbestechung (§ 108e) werden im StGB geregelt. Vgl. Höffling (2002), S. 17f, Schreier (2002), S. 10, Hardt (2001), S. 12, Cremer (2000), S. 21ff, Borner/Schwyzer (1999), S. 22, Krug (1997), S. 10, Vogt (1997), S. 17.
[9] Vgl. Pies (2003), Pies (2001), Homann/Pies (2000), Pies (2000), Homann (1997b).
[10] Vgl. Maak/Ulrich (1999), S. 105.
[11] Vgl. Ricks (1995), S. 193ff.
[12] Dem Transaktionskostenansatz liegt der Gedanke zugrunde, dass die Benutzung der Koordinationsinstrumente Markt und Hierarchie Transaktionskosten verursacht. Diese entstehen bei der Bestimmung, Übertragung und Durchsetzung von Verfügungsrechten und können ein Maß für die Effizienz einer Organisation sein. Vgl. Steinrücken (2003), S. 125ff, Graf Lambsdorff (1999), S. 59.
[13] Vgl. Kretschmer (2002), S. 12, Obinger (2000), S. 97 Dietz (1998), S. 20, Nitzan (1994), Hillman/Katz (1987).
[14] Vgl. Rasmusen/Ramseyer (1994), Tullock (1990), Tullock (1980).
[15] Vgl. Harstad/Svensson (2006), Gawande/Krishna (2005), Perotti/Volpin (2004), Damania/Fredriksson/Mani (2003), Schmidt (2003), S. 94, Steinrücken (2003), S. 160ff, Graf Lambsdorff (2002), Bardhan/Mookherjee (2000).
[16] Vgl. Cremer (2000), S. 26, Dietz (1998), S. 38, Hutchcroft (1991).
[17] Vgl. Schmidt (2003), S. 89, Schmidt-Hieber (2003), S. 86ff, Röber (2001), S. 6.
[18] Vgl. Bannenberg (2003), S. 46, Gneuß (2002), S. 10ff, Dietz (1998), S. 39.
[19] Vergleichbar ist eine Unterteilung in individuelle, institutionelle und systemische Korruption. Vgl. Heberer (2001), S. 5. Ebenfalls vergleichbar ist eine Unterteilung in spot-market - und relationale Korruption. Vgl. Schramm/Taube (2001), S. 4f.
[20] Vgl. Bannenberg (2003), S. 45, Höffling (2002), S. 32ff, Lambert-Mogiliansky (2002).
[21] Vgl. Bannenberg (2003), S. 45, Höffling (2002), S. 32ff.
[22] Teilweise wird die Auffassung vertreten, dass mindestens ein Funktionsträger des öffentlichen Sektors involviert sein muss, teilweise wird auch die umfassendere Sicht vertreten, dass auch in rein privatwirtschaftlichen Beziehungen Korruption auftreten kann. Vgl. Buscaglia/van Dijk (2005), Kretschmer (2002), S. 9, Borner/Schwyzer (1999), S. 22ff, Müller/Wabnitz/Janovsky (1997),
[23] Vgl. Bannenberg (2003), S. 47f, Höffling (2002), S. 46ff.
[24] Vgl. Höffling (2002), S. 78ff.
[25] In der Prinzipal-Agent-Theorie (Teilgebiet der Neuen Institutionenökonomik) beauftragt der Prinzipal den Agenten mit der Erfüllung einer Aufgabe. Dies entspricht der Arbeitsteilung und Spezialisierung in der modernen Welt. Aufgrund asymmetrischer Informationen ist der Prinzipal den Auswirkungen opportunistischen Verhaltens des zur Aufgabenerfüllung mit Handlungsspielräumen ausgestatteten Agenten ausgesetzt. Vgl. Dhami/al-Nowaihi (2005), Picot (1990), S. 150, Wenger/Terberger (1988). Risiken aus vorvertraglichen Informationsasymmetrien können zu adverse selection (Beauftragung eines ungeeigneten Agenten) führen, Informationsasymmetrien nach Vertragsschluss können zu moral hazard führen. Vgl. Wolff (1995), S. 64f, Besley/McLaren (1993), Arrow (1985), S. 39. Moral hazard setzt sich in Abhängigkeit von der Einflussart der Informationsasymmetrie aus hidden action (der Prinzipal kann die Handlungen des Agenten aufgrund vertragsendogener Einflüsse nicht beobachten) und hidden information (Möglichkeit der Informationsmanipulation durch den Agenten aufgrund exogener Einflüsse, diese influence activities stellen eine verbreitete Möglichkeit innerbetrieblichen rent-seekings dar) zusammen. Vgl. Milgrom/Roberts (1992), S. 271ff. Als Maßnahmen zur Eindämmung der Risiken aus adverse selection und moral hazard werden signalling- und screening- Mechanismen respektive monitoring- Mechanismen und die Implementierung eines Anreizsystems zur Vereinheitlichung der Interessen und Betroffenheiten von Prinzipal und Agent empfohlen. Ist eine Institution vollständig durch Anreizeffiziente Vertragsmechanismen organisiert, so ist sie effizient (die Agency-Kosten sind minimiert). Im Gegensatz zum hold-up (einseitige Abhängigkeiten, die auch bei Informationssymmetrie möglich sind) resultieren Agency-Probleme aus Informationsasymmetrien. Vgl. Jensen/Meckling (1976), S. 308.
[26] Vgl. Pies (2003), S. 3ff, Pies (2002), S. 13ff, Shleifer/Vishny (1993).
[27] Vgl. Vogt (1997), S. 54, Neugebauer (1978), S. 11f.
[28] Vgl. Neugebauer (1978), S. 11f.
[29] Vgl. Neugebauer (1978), S. 11f. Die Frage, ob Prozesse von den Bürokraten bewusst verzögert werden, wird in der Literatur kontrovers diskutiert. Vgl. Andvig (1991), S. 87, Lui (1985), S. 778, Myrdal (1968a), S. 954f, Shantanam (1964), S. 9f.
[30] Vgl. Kugler/Verdier/Zenou (2004), Neugebauer (1978), S. 12.
[31] Vgl. Gray/Kaufmann (1998), S. 7f. Dies ähnelt der Unterscheidung in reine Korruptionsgeschäfte und Korruptionsgeschäfte als Zusatzgeschäfte. Vgl. Engerer (1998), S. 2, Schmidt/Garschagen (1988), S. 567.
[32] Vgl. Rose-Ackerman (1999).
[33] Vgl. Börner/Hainz (2004), van Rijckeghem/Weder (2001), Groenendijk (1997), Heberer (2001), S.5. Diese Unterteilung entspricht der Differenzierung in politische Korruption (grand corruption) und administrative Korruption (petty corruption). Vgl. Graf Lambsdorff (2004), S. 200f, Cadot (1987). Jain differenziert zwischen grand corruption, bureaucratic corruption und legislative corruption. Vgl. Jain (2001), S. 73ff. Aidt unterscheidet zwischen effizienter Korruption, Korruption mit einem wohlwollenden (benevolent) Prinzipal, Korruption mit einem eigennützigen (non-benevolent) Prinzipal und selbstverstärkender (self-reinforcing) Korruption. Vgl. Aidt (2003).
[34] Vgl. Pritzl (1997), S. 7, Huntington (1968), S. 368.
[35] Vgl. Heberer (2001), S. 7.
[36] Vgl. Eigen (2003), S. 162.
[37] Vgl. Mookherjee/Png (1995).
[38] Vgl. Straub (2005), Svensson (2005), Vogt (1997), S. 37f.
[39] Vgl. Vogt (1997), S. 32f.
[40] Vgl. Hey (2001), S. 210f.
[41] Um den Kauf der Raffinerie in Leuna, Sachsen-Anhalt bewarben sich 1991 internationale Konzerne bei der für den Verkauf zuständigen Treuhandanstalt. Der französische Konzern Elf-Aquitaine bekam schließlich den Zuschlag, der deutsche Vermittler Holzer bekam 50 Millionen DM Provision für die Anbahnung des Geschäftes. Es wird vermutet, dass bei diesem Verkauf Schmiergelder in Millionenhöhe geflossen sind. Bei dem anschließenden Verkauf der Minol-Tankstellen wurden die zu Beginn vorhandenen Vorbehalte seitens der Politik gegen den gleichen Käufer rasch aufgegeben. Schweizer Ermittler berichten von hohen Bargeldflüssen über ein Geflecht internationaler Bankkonten. Französischen und schweizerischen Verdachtsmomenten wurde seitens der deutschen Staatsanwaltschaft nicht nachgegangen, mehrere Untersuchungsausschüsse führten zu keinen diesbezüglichen Erkenntnissen. Vor dem Abtreten des ehemaligen Bundeskanzlers Kohl verschwanden auf ungeklärte Weise Akten im Bundeskanzleramt. Bis heute konnte nicht bewiesen werden, dass deutsche Politiker in korrupte Handlungen in diesem Fall verstrickt waren. Vgl. Wieczorek (2002).
[42] Beim Kölner Müllskandal wurden Verantwortliche in den kommunalen Vergabestellen für die Manipulation von Ausschreibungen für Großaufträge bestochen. Zur Vertuschung von Schmiergeldzahlungen wurden Gelder über die Konten der eigens gegründeten schweizerischen Firma Umwelttechnik AG geleitet. Zahlreiche Politiker aller Parteien, die zudem von Parteispenden profitierten, standen auf den Gehaltslisten der involvierten Großunternehmen bzw. waren zum Schein als Berater entlohnt worden. Vgl. Leyendecker (2003), S. 208ff.
[43] Zu den aktuell diskutierten Korruptionsfällen, insbesondere bei den beiden deutschen DAX-Konzernen Siemens und Volkswagen und im Freistaat Sachsen, ist zum Zeitpunkt der Fertigstellung dieser Arbeit keine wissenschaftliche Literatur verfügbar gewesen
[44] Für eine ausführlichere Darstellung dieser Beispiele vgl. Höffling (2002). Vgl. auch Bannenberg/Schaupensteiner (2004).
[45] Vgl. Liew (1992).
[46] Zum Auftreten in Polizei, Justiz und Zoll vgl. Mischkowitz/Bruhn/Desch/Hübner/Beese (2000).
[47] Vgl. Cuadrado (2005).
[48] Vgl. Hunt/Laszlo (2005), Mookherjee/Png (1995), Hindriks/Keen/Muthoo (1999).
[49] Zum Korruptionsskandal im College-Basketball in den USA 1951, dem Bestechungsskandal in der Fußballbundesliga 1971 und dem Skandal um die Vergabe der Olympischen Winterspiele 2002 an Salt Lake City vgl. Maennig (2004).
[50] Vgl. Saha (2001), Blomqvist/Mohammad (1986).
[51] Vgl. Ades/Di Tella (1997a).
[52] Vgl. allgemein Huther/Shah (2000), speziell zu Japan Pascha (1999).
[53] Vgl. Heberer (2001), Li (2001), Schramm/Taube (2001), Che (2000), Lui (1986).
[54] Vgl. Wade (1985).
[55] Vgl. Heberer (2001).
[56] Vgl. Schinke (2005).
[57] Vgl. Hutchcroft (1991).
[58] Vgl. Brock (2005), Dearden (2000).
[59] Vgl. Dearden (2000), Fisman/Svensson (2000), Huther/Shah (2000), Cadot (1987), Blomqvist/Mohammad (1986).
[60] Vgl. Voigt/Blume (2007), Polinsky/Shavell (2001).
[61] Vgl. Goerke (2006), Sanyal/Gang/Goswami (2000), Bowles (1999), Chand/Moene (1999), Besley/McLaren (1993), Chander/Wilde (1992).
[62] Vgl. Hartmann (2002), Arnolds (2001), Heißner (2001), Hofmann (1997), Euler (1992), Jillich (1989), Comer (1987).
[63] Vgl. Tanzi (1998), S. 561ff.
[64] Die Weltbank schätzt den Umfang der Bestechungszahlungen weltweit auf 1 Billion Dollar pro Jahr. Vgl. Dreher/Herzfeld (2005), Dreher/Siemers (2005), Kaufmann (2005).
[65] Vgl. Reinhardt-Salcinovic (2006), Martiny (2004), Eigen (2003), Elshorst (1999), Tanzi (1998), S. 561ff. Für eine Weltkarte mit einer geografischen Darstellung der Ausprägung des Korruptionswahrnehmungsindex 2006 (Corruption Perceptions Index, CPI) vgl. Anhang 1.
[66] Die komparative Institutionenökonomie und die Transaktionskostenanalyse gehen auf R. Coase (wie auch Gary. S. Becker Nobelpreisträger) zurück, der die Firmen- und Organisationstheorie, die Theorie umweltrelevanter Externalitäten und die ökonomische Analyse des Rechts entscheidend mitgeprägt hat. Auf seine Erkenntnisse wird in dieser Arbeit bei der Darstellung des Agency-Ansatzes, der Vertragstheorie und des Property Rights-Ansatzes Bezug genommen.
[67] Im Kontext mit dem Korruptionsphänomen können die Annahmen der Neoklassik (bekannte Vertragsbedingungen, vollständige Information, anonyme Organisation des Tausches) und die Abstraktion von den institutionellen Voraussetzungen für den korrupten Tausch problematisch sein. Der Nutzen der Akteure wird nicht nur durch die Höhe des Korruptionsgewinns sondern auch durch die Wirkung der sozialen Beziehungen bestimmt. Vgl. Steinrücken (2003), S. 125ff. Während die ressourcenorientierte Allokationstheorie die Optimierung der Faktorallokation zwecks Maximierung des über alle Betroffenen aggregierten Produktionsergebnisses zum Ziel hat, geht es der Anreizorientierten Institutionenökonomik um die Möglichkeiten, das Aufeinandertreffen konfligierender und gemeinsamer Interessen der untersuchten Akteure zu analysieren und zu steuern. Anstelle des Maximierungsparadigmas steht hier somit das Konsensparadigma als normatives Ideal, statt der Maximierung des aggregierten Nutzens wird eine Besserstellung jedes Betroffenen angestrebt, die Realisierung einer pareto-superioren Alternative. Die Wohlfahrtsökonomik wiederum kann als normative Ausprägung der Allokationstheorie interpretiert werden. Insgesamt scheint die Institutionenökonomik für die Bearbeitung sozialer Problemstellungen besser geeignet zu sein als die Allokationstheorie. Vgl. Homann (1998), S. 35ff, Brennan/Buchanan (1993), S. 179ff, Pies (1993), S. 180f.
[68] Die Garantie und Handelbarkeit privaten Eigentums sowie die Vertragsfreiheit stellen die Grundlagen der kapitalistischen Wirtschaftstheorie dar. Effizient verteilte Verfügungsrechte (Property Rights) führen zu Motivations- und Koordinationseffekten, die einen wirtschaftlichen Ressourceneinsatz garantieren und externe Effekte vermeiden. Vgl. Kreps (1990), S. 202ff, Pejovich (1990), S. 27ff.
[69] Die Abgrenzung zwischen Property Rights-, Agency -und Transaktionskostenansatz ist häufig uneinheitlich. Diese drei neoinstitutionenökonomischen Ansätze weisen als gemeinsamen Nenner den Vertragsgedanken auf und lassen sich somit zur ökonomischen Vertragstheorie subsummieren.
[70] Vgl. Steinrücken (2003), S. 60f, Pies (2002), S. 31f, Wieczorek (2002), S. 174, Hey (2001), S. 223, Dietz (1998), S. 22ff, Groenendijk (1997), Homann (1997a), S. 32, Laffont/Martimort (1997).
[71] Nach Vollendung der korruptiven Handlung besteht das Risiko der externen Erkennung bzw. der internen Denunziation der illegalen Handlung. Dieses Risiko erwächst insbesondere aus einer Kronzeugenregelung. Die Durchsetzung einer Schweigevereinbarung (omertà) nach Tatausführung sorgt ebenfalls für Transaktionskosten. Vgl. Graf Lambsdorff/Nell (2005).
[72] Eine gerichtliche Durchsetzung eines Anspruchs aus korruptiven Verträgen ist durch §138 BGB ausgeschlossen, der Rechtsgeschäfte, die gegen die guten Sitten verstoßen für nichtig erklärt. Somit ist es schwierig, die Möglichkeit opportunistischen Verhaltens, die insbesondere bei zeitlicher Divergenz des Austausches der Leistungen erwächst, auszuschließen. Als Lösungsansätze sind Vorauszahlungen bzw. Reputationsansätze zu nennen.
[73] Vgl. Graf Lambsdorff (1999), S. 56ff.
[74] Die Neue Politische Ökonomie lässt sich in eine normative und eine positive Richtung unterteilen. Erstere untersucht wie das Gemeinwohl von den persönlichen Nutzenmaximierungen betroffen wird, letztere analysiert das Verhalten der einzelnen Akteure und Institutionen, Gründe für wirtschaftspolitische Maßnahmen sowie das Auftreten von Korruption und insbesondere Bestechung als häufigste Ausprägungsform der Korruption.
[75] Vgl. Schramm/Taube (2001), S. 2: „Power tends to corrupt and absolute power corrupts absolutely.” Lord Acton (1834-1902). Vgl. Dreher/Kotsogiannis/McCorriston (2005), Barelli/Pessoa (2002), Schramm/Taube (2001), S. 3.
[76] Vgl. Abschnitt 2.2.1.3.
[77] Vgl. Heberer (2001), S. 6, Gray/Kaufmann (1998), S. 9. Zur Korruptionskontrolle durch den Abbau von Informationssperren vgl. Cremer (2004). Zur Auswirkung von Handelsreformen auf Entwicklungsländer vgl. Marjit/Biswas (2004). In Entwicklungsländern sind zunächst die Schaffung von Eigentumsrechten und verlässlichen Institutionen sowie demokratischer Wahlen (um kleptokratische Diktaturen zu vermeiden) von fundamentaler Bedeutung. Erst in einem nächsten Schritt können marktliche Instrumente das Korruptionsausmaß reduzieren. Ohne diese beiden Schritte erscheint die Gewährung umfangreicher Entwicklungshilfe kontraproduktiv, da sie regelmäßig die amtierenden, korrupten Eliten begünstigt und an der Macht hält, sowie Anreize für die Finanzierung des Staatshaushalts durch Steuern der privaten Wirtschaft sowie die Teilnahme am internationalen Handel verringert, die für eine wirtschaftliche Entwicklung von existentieller Bedeutung sind.
[78] Zu den Wettbewerbsverzerrungen vgl. Abschnitt 2.
[79] Die direkt in Korruption investierten Ressourcen, die daraus resultierenden Transaktionskosten sowie die erhöhten Aufwendungen für die Korruptionsverhinderung und –Verfolgung stehen den Produktionsfaktoren mit den höchsten Grenzerträgen nicht zur Verfügung. Vgl. Schmidt (2003), S. 93, Steinrücken (2003), S. 181f, Hey (2001), S. 214.
[80] Korruptionsbedingt erfolgt die Allokation der Ressourcen nicht ausschließlich nach Effizienzgesichtspunkten. Vgl. Schmidt (2003), S. 93, Obinger (2000), S. 99f, Vogt (1997), S. 44f.
[81] Durch langfristige Wettbewerbsvorteile, die Kartellbildung und das Beziehungsgeflecht von Korruptionsnetzwerken können neue Unternehmen am Markteintritt gehindert werden. Vgl. Vogt (1997), S. 43f, Rügemer (1996), S. 89f.
[82] In der Schattenwirtschaft werden staatliche Regulierungen und Steuerpflicht umgangen. Korruption und Schattenwirtschaft können Substitute sein. Vgl. Schneider (2006), Dreher/Kotsogiannis/McCorriston (2005), Thum (2005), Marjit/Biswas (2004), Schneider (2004), Thum (2004), Friedman/Johnson/Kaufmann/Zoido-Lobaton (2000), Rose-Ackerman (1997), Loayza (1996), Adam/Ginsburgh (1985).
[83] Vgl. Abschnitt 1.5 zur Transaktionskostenanalyse, Vogt (1997), S. 95f.
[84] Die Korruptionsausgaben stellen für die korrumpierenden Unternehmen Ausgaben dar, diese werden in die Preise einkalkuliert und senken abhängig von den Wettbewerbsgegebenheiten die Produzenten- oder Konsumentenrente. Vgl. Vogt (1997), S. 107f, Rügemer (1996), S. 81.
[85] Insbesondere wenn korruptionsinduzierte Preiserhöhungen am Markt nicht durchsetzbar sind, kann es zu Produktdifferenzierungen kommen, die eine Verbesserung der Kosten-/Erlösstruktur zum Ziel haben. Vgl. Hey (2001), S. 213.
[86] Durch Verschleierungshandlungen der Korruptionsbeteiligten wird die Transparenz des Marktes verringert, um die Entdeckungsgefahr zu senken und die Abschöpfung der Korruptionsgewinne zu gewährleisten. Diese Handlungen können sowohl von den Korrumpeuren als auch den Korrumpierten ausgehen. Vgl. Vogt (1997), S. 91ff, Rügemer (1996), S. 228f.
[87] Da Korruption wie eine Subventionierung der korrumpierenden Unternehmen wirkt, kommt es zu sinkenden Investitionen und Innovationsbemühungen der Konkurrenz. Vgl. Ahlf (2003), S. 150, Dietz (1998), S. 49, Rügemer (1996), S. 91. Für den Korrumpeur erhöhen sich die Kosten durch die korruptiven Zahlungen. Können diese nicht an die Abnehmer weitergegeben werden, sinkt der Gewinn und damit einhergehend auch die Investitionsneigung. Können die Preise erhöht werden kann dies zu einer geringeren Nachfrage und ebenfalls sinkender Investitionsneigung führen. Vgl. Bardhan (1997), S. 1327, Graf Lambsdorff (1995), S. 321. Der Effekt auf die Innovationsneigung ist stärker ausgeprägt als der auf die Investitionsneigung, da sie aufgrund der hohen Anzahl notwendiger Lizenzen und Genehmigungen sowie der erst beginnenden Kapitalakkumulation am Beginn des Produktlebenszyklusses stärker von korruptiven rent-seeking Aktivitäten betroffen sind. Vgl. Bardhan (1997), S. 1328, Murphy/Shleifer/Vishny (1991), S. 412f.
[88] Vgl. Guriev (2004), Steinrücken (2003), S. 187, Gneuß (2002), S. 68, Kretschmer (2002), S. 13, Hey (2001), S. 214.
[89] Vgl. Steinrücken (2003), S. 149ff, Gneuß (2002), S. 68, Schwitzgebel (2003), S. 74, Borchert (2000), S. 10.
[90] Dies gilt nicht für systematische und tief verwurzelte Korruption, diese sind mutmaßlich nicht ökonomisch effizient. Vgl. Klitgaard (1988), S. 42ff.
[91] Bardhan zeigt beispielhaft für die Lebensmittelrationierung, dass in einer korruptiven Umgebung bessere Ergebnisse als in einer korruptionsfreien Umgebung erzielt werden können. Vgl. Bardhan (1997), S. 1335ff. Mookherje/Png zeigen Analoges für den Bereich der Umweltverschmutzungsaufsicht. Vgl. Mookherje/Png (1995), S. 145ff. Bei Subventionierung bestimmter Güter können u. a. durch Korruption Parallelmärkte entstehen. Dies kann zu einer Annäherung der regulierten Preise an den Gleichgewichtspreis führen und die Allokation verbessern. Vgl. Theobald (1990), S. 120f. Es ist allerdings möglich, dass durch andere Instrumente noch bessere Ergebnisse erreicht werden können.
[92] Kritik lässt sich an der Exogenität dieser Verzerrungen und den Annahmen bzgl. des Verhaltens der Korrumpeure üben. Vgl. Bardhan (1997), S. 1323, Theobald (1990), S. 125f, Rose-Ackerman (1978), S. 90f.
[93] Vgl. Bardhan (1997), S. 1322, Beck/Maher (1986), Leff (1964), S. 389ff.
[94] In Brasilien konnte durch Korruption eine falsche Regierungspolitik vor dem Hintergrund steigender Inflation korrigiert werden. Vgl. Leff (1964), S. 398. Korruption kann als eine Form gewaltlosen Protests interpretiert werden. Vgl. Huntington (1968), S.381. Negative Erfahrungen mit Korruption können die Herrschaft von Eliten unterminieren und zu funktionalen Spillover -Effekten führen. Vgl. Herberer (2001), S. 26. Für eine Gegenüberstellung von Korruption und Versicherungen vgl. Liew (1992).
[95] Vgl. Murphy/Shleifer/Vishny (1991), S. 413, Shleifer/Vishny (1993), S. 613f, Rose-Ackerman (1975).
[96] Vgl. Bardhan (1997), S. 1324, Lien (1990).
[97] Für die Unschädlichkeit vgl. Heidenheimer/Johnston/LeVine (1989), S. 375ff, Lui (1985), Rashid (1981), Schmidt/Garschagen (1988), S. 568, Huntington (1968), Leff (1964). Für die Schädlichkeit vgl. Bardhan (1997), Kaufmann (1997).
[98] Vgl. Dietz (1998), S. 40ff, Rügemer (1996), S. 217, Luo (2004), S. 124 unterscheidet in white, grey und black corruption, wobei erstere der moralisch akzeptierten Überlebenskorruption entspricht und letztere im gesellschaftlichen Konsens als moralisch verwerflich gilt, die graue Korruption ist nicht eindeutig zuzuordnen.
[99] Vgl. Guriev (2004), Graf Lambsdorff (2001), Myrdal (1968b), Kap. 20, Nye (1967).
[100] Vgl. Tanzi (1998) , S. 589ff, Cheung (1996), Shleifer/Vishny (1992), Myrdal (1968b).
[101] Vgl. Acemoglu/Verdier (2000), Dabla-Norris (2000), Acemoglu/Verdier (1998).
[102] Für eine grafische Darstellung dieses Zusammenhangs vgl. Klitgaard (1988), S. 26f.
[103] Vgl. Harris (1995), S. 73, Heymann (1995), S. 53, Brünner (1981), S. 687.
[104] Vgl. Abschnitt 2.2.1.3.
[105] Den entscheidenden Agenten können Selektionskriterien wie Preisspannen und zeitliche Rahmen vorgegeben werden. Alternativ kann die Entscheidungsbefugnis auf mehrere Personen aufgeteilt, ein Vier-Augen-Prinzip bei sensiblen Tätigkeiten eingeführt und die Vergabepraktiken geändert werden. Dies kann allerdings die administrativen Kosten erhöhen. Vgl. Gneuß (2002), S. 65, van Rijckeghem/Weder (2001), Klinger (2000), S. 10, Engerer (1998), S. 5, Bardhan (1997), S. 1337, Ricks (1995), S. 217ff, Huber (1992), S. 134f, S. 532, Neugebauer (1978), S. 154, Rose-Ackerman (1978), S. 221.
[106] Eine unzureichende Entlohnung wird häufig als Motiv und Rechtfertigung korruptiver Handlungen angegeben. Zu Zusammenhängen zwischen Entlohnung und Korruption vgl. Di Vita (2006), Kugler/Verdier/Zenou (2004), Boyer/Laffont (2000), Hindriks/Keen/Muthoo (1999), Bardhan (1997), S. 1340, Tanzi/Wickham (1997), Mookherjee/Png (1995), S. 145ff, Tirole (1994), Besley/McLaren (1993), Basu/Bhattacharya/Mishra (1992).
[107] Vgl. Bardhan (1997), S. 1327ff, Rose-Ackerman (1978), S. 220ff, Rose-Ackerman (1975), S. 202.
[108] Vgl. Tirole (1996), S. 11ff, Myrdal (1968a), S. 411ff.
[109] Zwischen Prinzipal und Klient wird ein Vertrag geschlossen, der Korruption verbietet und mit konkreten Sanktionen ausgestattet ist. Vgl. Eigen (2003), S. 76f.
[110] Unternehmen, die hinsichtlich des Risiko- und Qualitätsmanagements bestimmte Grundwerte einhalten, werden zertifiziert und dürfen mit diesem Zertifikat werben.
[111] Durch ethische Leitsätze sollen Mitarbeiter sensibilisiert und ihr Verhalten moralisch normiert werden. Vgl. Ahlf (2003), S. 145, Schwitzgebel (2003), S. 82, Gneuß (2002), S. 28, Huntington (1997), S. 165. Zu Business Principles und der für 2009 avisierten ISO 26000-Richtlinie vgl. Bruggmann (2006).
[112] Durch Job-Rotation soll wiederholtes und regelmäßiges Handeln einer Person und der Korruption konstituierende Reputationsaufbau verhindert sowie die Transaktionskosten für die Korrumpierenden erhöht werden. Vgl. Abbink (2004), Choi/Thum (2003), Eigen (2003), S. 66, Bardhan (1997), S. 1339, Tirole (1996), Klitgaard (1988), S. 58ff, Neugebauer (1978), S. 173f.
[113] Zu den probaten Mitteln gehören die Überprüfung der vorherigen Tätigkeit, Tests mit Psychologen und Integritätsgarantien. Vorhandene Informationsasymmetrien bzgl. der Korruptionsneigung potentieller und aktueller Mitarbeiter sowie die schwierige Prognostizierung zukünftigen Verhaltens erschweren dieses Vorgehen. Vgl. Klitgaard (1988), S. 74ff.
[114] Vgl. Klitgaard (1988), S. 85, Neugebauer (1978), S. 151.
[115] Korruptionsinvolvierte Unternehmen sollen öffentlich genannt und von zukünftigen Geschäftsverbindungen ausgeschlossen werden. Nach Implementierung wirksamer Präventionsmaßnahmen ist eine Löschung aus dem Register denkbar. Hierdurch werden Anklage- und Zeitkosten verringert, die externe Kontrolle erhöht und Anreize für den Aufbau von Reputation gesetzt. Vgl. Gneuß (2002), S. 29, Wiehen (2001), S. 21, Tirole (1996), Heymann (1995), S. 52f.
[116] Der unternehmensinternen (Innenrevision) sowie unternehmensexternen (Buchprüfung, Berichterstattung, Justiz) Kontrolle müssen Unabhängigkeit und Durchsetzungsrechte zugewiesen werden. Vgl. Heymann (1995), S. 52.
[117] Durch die Beseitigung erzielbarer Korruptionsrenten soll illegalen rent-seeking Aktivitäten die Grundlage entzogen werden. Diese resultieren häufig aus Regulierungsmaßnahmen. Nicht-Effizienz-Ziele können dann durch direkte Transferleistungen bei Inkraftbleiben des marktlichen Prinzips sichergestellt werden. Vgl. Engerer (1998), S. 9, Harris (1995), S 55ff, Theobald (1990), S. 121, Rose-Ackerman (1978), S. 220f.
[118] Denkbar sind Verbote oder Einschränkungen von Spendenzahlungen an staatliche Institutionen, die stärkere Regulierung von Geschäftsanbahnenden Mittelsmännern und die Abschaffung der nationalen Abzugsfähigkeit für Korrruptionszahlungen im Ausland. Vgl. Engerer (1998), S. 10, Pritzl (1997), S. 266, Hencke (1995), S. 48, Heymann (1995), S. 54.
[119] Vgl. Che (2000), Shleifer/Vishny (1994), Shleifer/Vishny (1992), Pritzl (1997), S. 267f, Theobald (1990), S. 134.
[120] Durch diese interne Aufdeckungsmöglichkeit entsteht ein Anreiz für die Beteiligten, die korruptiven Tätigkeiten zu beenden. Außerdem werden durch diese Maßnahme die Transaktionskosten erhöht, da seitens der Beteiligten Maßnahmen gegen diese Gefahr ergriffen werden. Diese können zu einer Destabilisierung des Kartells führen. Vgl. Graf Lambsdorff/Nell (2005), Schaupensteiner, (2003), S. 108, Steinrücken (2003), S. 249ff, Heymann (1995), S. 54. Die Kronzeugenregelung wurde in Deutschland 1999 abgeschafft, aktuell wird über eine Wiedereinführung debattiert.
[121] Hierdurch soll die Beziehung der Korruptionsbeteiligten destabilisiert werden. Der Aufklärungsaufwand wird vermindert, die Entdeckungswahrscheinlichkeit positiv beeinflusst und die Früherkennung gefördert. Die Abschreckungswirkung der Strafe wird jedoch vermindert. Vgl. Gneuß (2002), S. 54ff, Mookherjee/Png (1992).
[122] Ein erhöhtes Strafmaß erhöht prinzipiell die Abschreckung. Bei einer niedrigen Entdeckungswahrscheinlichkeit relativiert sich dieser Effekt jedoch. Ferner können hohe Strafen dysfunktional wirken, da sie die Korruptionsbeziehung festigen können. Vgl. Eigen (2003), S. 112f, Steinrücken (2003), S. 215ff, Pies (2002), S. 35, Dietz (1998), S. 81, Ricks (1995), S. 243f, Shleifer/Vishny (1993), S. 603. Sinnvoll ist es, den durch die korrumptive Handlung erlangten Gewinn abzuschöpfen, um die Opportunitätskosten der Korrumpierenden zu erhöhen.
[123] Die beiden Punkte werden unter sonstige Maßnahmen aufgeführt, da sie sowohl intra-organisatorisch als auch institutionell wirksam werden.
[124] Die Innenrevision, Ombudsmänner und externe Kontrolleure führen präventive ex-ante- und repressive ex-post-Kontrollen durch, letztere erhöhen allerdings lediglich den Geheimhaltungsdruck. Vgl. Ahlf (2003), S. 146f, Schwitzgebel (2003), S. 78ff, Dietz (1998), S. 84, Ricks (1995), S. 243, Neugebauer (1978), S. 54.
[125] Durch eine höhere Kontrollintensität (Anzahl der Kontrollen) und Prüfintensität (Sorgfalt, Motivation der Prüfer) lässt sich die Entdeckungswahrscheinlichkeit erhöhen. Diesem Vorgehen wird eine höhere korruptionssenkende Wirkung als der Erhöhung des Strafmaßes zugebilligt. Vgl. Gneuß (2002), S. 28ff.
[126] Wirtschaftswachstum kann Korruption senken, da produktive Aktivitäten im Vergleich zu rent-seeking Aktivitäten attraktiver werden. Durch die Möglichkeit höherer Staatsaufgaben können bereits dargestellte Maßnahmen umgesetzt werden. Vgl. Engerer (1998), S. 7, Bardhan (1997), S. 1329f, Spahn (1996), S. 251ff.
[127] Vgl. zur Konvention der Vereinten Nationen zur Bekämpfung der Korruption Hofmann/Pfaff (2006).
[128] Die Firma schätzt Länderrisiken ein und hat für Investoren und Kapitalgeber 56 Risikofaktoren für 67 Länder untersucht und erstellt einen Korruptionsindex. Inzwischen firmiert sie als Economist Intelligence Unit. Neben diesen Daten wird häufig der Korruptionsindex der Nichtregierungsorganisation Transparency International verwendet. Vgl. Graf Lambsdorff (2005), Paldam (2002), Del Monte/Papagni (2001), Mauro (1997).
[129] Vgl. Fisman/Gatti (2006), Meon/Sekkat (2005), Pelligrini/Gerlagh (2004), Mauro (2002), Tanzi (1998), Ades/Di Tella (1997b), Mauro (1995). Korruption wirkt durch politische Instabilität auf das Wachstum. Vgl. Mo (2001). Murphy/Shleifer/Vishny (1991) zeigen theoretisch und empirisch, dass eine auf rent-seeking ausgerichtete Allokation des Humankapitals das Wirtschaftswachstum mindert. Vgl. Acemoglu/Verdier (1998), Tanzi (1998), S. 561ff, Acemoglu (1995).
[130] Vgl. Hwang (2002).
[131] Auf ausländische Direktinvestitionen wirkt Korruption wie eine Steuer. Vgl. Brock (2005), Dreher/Herzfeld (2005), Dearden (2000), Fisman/Svensson (2000), Choi/Thum (1998).
[132] Die Finanzierung des Staatshaushaltes durch Geldschöpfung (Seignorage/Seigniorage) wird attraktiver, wenn Korruption die reguläre Steuererhebung erschwert. Vgl. Al-Marhubi (2000). Zur Geldschöpfung vgl. Buiter (2007).
[133] Vgl. Mo (2001), Tanzi/Davoodi (1998). Bei einem Absinken der Investitionsquote bedeutet dies ein übermäßiges Absinken privater Investitionen.
[134] Vgl. Tanzi/Davoodi (1998).
[135] Bildungsausgaben sind für rent-seeking Aktivitäten vergleichsweise unattraktiv. Vgl. Mauro (1998).
[136] Bei Militärausgaben lassen sich im Unterschied zu Bildungs- oder anderen sozialen Ausgaben ökonomische Renten einfacher erzielen (weniger Transparenz, häufig Angebotsoligopol/-Monopol, etc.). Vgl. Gupta/de Mello/Sharan (2001).
[137] Korruption senkt das Wachstum, erhöht die Ungleichheit, ermöglicht Steuerhinterziehung zugunsten Besserverdienender und verringert die Mittel für soziale Ausgaben. Vgl. Gupta/Davoodi/Alonso-Terme (2002). Diese Einkommensunterschiede wiederum sind negativ korreliert mit dem Wirtschafswachstum. Vgl. Mo (2001), Mo (2000), Alesina/Perotti (1996), Perotti (1994).
[138] Die durch Korruption bedingte leichtere Umgehung von Umweltgesetzen überkompensiert die aus vermindertem Wachstum resultierende Verringerung der Umweltverschmutzung. Vgl. Welsch (2003).
[139] Vgl. Mo (2001), Tanzi/Davoodi (2001).
[140] Somit wird der These widersprochen, dass Korruption Überregulierungen, ineffiziente Bürokratien, etc. vermindert (speed money). Vgl. Kaufmann/Wei (1999).
[141] Die Öffnung der Volkswirtschaft wird durch die Importquote approximiert. Durch Korruption abschöpfbare ökonomische Renten werden durch ausländische Konkurrenz und damit steigenden Wettbewerb reduziert. Vgl. Abschnitt 2.2.2 und 2.3.1. Desweiteren haben ausländische Investitionen einen positiven Einfluss auf das Wirtschaftswachstum. Vgl. Gokcekus/Knörich (2006), Chang/Kaltani/Loayza (2005), Treisman (2000), Wei (2000a).
[142] Die aktuelle Regierungsform hat bei Serra (2006), Treisman (2000) keinen signifikanten Einfluss. Anders dagegen bei Chowdhury (2004), Lederman/Loayza/Soares (2001).
[143] Hier als Gegenteil von „Föderalismus“ zu verstehen.
[144] Der Einfluss von Unterentwicklung wirkt sich durch geringere Bildungsausgaben und eine weniger strikte Trennung von öffentlicher und privater Sphäre aus. Vgl. Serra (2006), Paldam (2002), Treisman (2000).
[145] Vgl. Serra (2006).
[146] Vgl. Voigt/Blume (2007), Kugler/Verdier/Zenou (2004), Polinsky/Shavell (2001), Schönfelder (2001).
[147] Eine informierte Öffentlichkeit, in der korrupte Akteure beschuldigt werden können, wirkt abschreckend auf die Handelnden. Vgl. Suphachalasai (2005), Chowdhury (2004), Graeff (2004), Graf Lambsdorff (2004), Brunetti/Weder (2003), OECD (2001), Rose-Ackerman (1999), Sherman (1978).
[148] Eine Erklärung kann hier in den überlieferten juristischen Traditionen gesehen werden. Vgl. Serra (2006), Treisman (2000).
[149] Vgl. Serra (2006), Paldam (2001), Treisman (2000), La Porta/Lopez-de-Silanes/ Shleifer/Vishny (1999).
[150] Vgl. Treisman (2000), Cremer (2000).
[151] Vgl. Mukherjee/Gokcekus (2004), Schulze/Frank (2003), Dollar/Fisman/Gatti (2001), Swamy/Knack/Lee/Azfar (2001).
[152] Vgl. Hunt (2004).
[153] Vgl. Hunt (2004).
[154] Vgl. van Rijckeghem/Weder (2001), Rauch/Evans (2000), Treisman (2000), Goel/Nelson (1998), Goel/Rich (1989).
[155] Vgl. Fisman/Gatti (2002), Besley/Coate (1999), Brueckner (1999), Bardhan/Mookherjee (1998), Huther/Shah (1998), Wade (1997), Tanzi (1996).
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