Solon gehört zu den wenigen herausragenden Vertretern des politischen Lebens, die uns aus seiner Zeitepoche namentlich bekannt sind und denen eine vergleichbar positive Wertschätzung zuteil wurde, auch wenn seine Zeitgenossen diese Sicht nicht immer teilten.
Die positive Wertschätzung Solons liegt gewiss auch in seiner Vielseitigkeit begründet: Er war durch seine gesetzgeberische Tätigkeit ein Mann der politischen Praxis und er besaß Wirtschaftserfahrungen aus seiner eigenen Tätigkeit in Handelsgeschäften. Dieses praktische Handeln wurde begleitet von einem Solon als Dichter, Philosoph und Gesellschaftsanalytiker.
Solons Fähigkeit zu theoretischer Reflexion soziopolitischer und ökonomischer Zusammenhänge läßt einen großen Denker erkennen. Seine erhaltenen Gedichte, im elegischen wie im iambischen und trochäischen Versmaß verfasst, sind als historische Quelle bedeutsam und vermitteln das Bild einer Persönlichkeit, die sich dem Leben und seinen Problemen kritisch und ohne Illusionen stellt und doch den Mut nicht verliert. Solon glaubt an die Gesetzmäßigkeiten im Kosmos und an eine gerechte Ordnung, woraus sich seine tiefe Frömmigkeit erklärt, aber er weiß auch von der Unzulänglichkeit menschlicher Existenz. Diese Einsichten bestimmten sein Wirken bei der "Paarung von Gewalt und Recht".
Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, welche politischen Einsichten sich aus dieser "Weltsicht" für Solon ergeben. Eine wichtige Rolle spielt dabei die Eunomia-Elegie, deren politische und geistesgeschichtliche Bedeutung nicht zu unterschätzen ist. Sie ist Analyse und Programm zugleich. Mit der Interpretation der Zustände der Welt aus der Welt heraus bringt Solon einen wesentlich neuen Ansatz, so dass sich mit ihm ein Einschnitt in der Theorie der Polis verbindet.
Ausgehend von der theoretischen Sichtweise der Polis und ihrer Bedeutung sollen die konkreten Umsetzungen der solonischen Gedanken betrachtet werden. Theorie und praktisches Wirken im politischen Feld ermöglichen die abschließende Beurteilung der Bedeutung Solons für die polit. Genese der Polis.
[...]
Inhalt
1. Einleitung
2. Quellenlage
3. Der geistige Standort Solons
4. Die historischen Voraussetzungen
5. Die Seisachtheia
6. Bewertung und Folgen der Seisachtheia
7. Die Ordnung der Polis
7.1 Politeia
7.2 Institutionen
8. Schlussbetrachtung
Quellen und Literatur
1. Einleitung
Solon gehört zu den wenigen herausragenden Vertretern des politischen Lebens, die uns aus seiner Zeitepoche namentlich bekannt sind und denen eine vergleichbar positive Wertschätzung zuteil wurde, auch wenn seine Zeitgenossen diese Sicht nicht immer teilten.
Die positive Wertschätzung Solons liegt gewiss auch in seiner Vielseitigkeit begründet: Er war durch seine gesetzgeberische Tätigkeit ein Mann der politischen Praxis und er besaß Wirtschaftserfahrungen aus seiner eigenen Tätigkeit in Handelsgeschäften. Dieses praktische Handeln wurde begleitet von einem Solon als Dichter, Philosoph und Gesellschaftsanalytiker.
Solons Fähigkeit zu theoretischer Reflexion soziopolitischer und ökonomischer Zusammenhänge läßt einen großen Denker erkennen. Seine erhaltenen Gedichte, im elegischen wie im iambischen und trochäischen Versmaß verfasst, sind als historische Quelle bedeutsam und vermitteln das Bild einer Persönlichkeit, die sich dem Leben und seinen Problemen kritisch und ohne Illusionen stellt und doch den Mut nicht verliert. Solon glaubt an die Gesetzmäßigkeiten im Kosmos und an eine gerechte Ordnung, woraus sich seine tiefe Frömmigkeit erklärt, aber er weiß auch von der Unzulänglichkeit menschlicher Existenz. Diese Einsichten bestimmten sein Wirken bei der „Paarung von Gewalt und Recht“.
Diese Arbeit beschäftigt sich mit der Frage, welche politischen Einsichten sich aus dieser „Weltsicht“ für Solon ergeben. Eine wichtige Rolle spielt dabei die Eunomia-Elegie, deren politische und geistesgeschichtliche Bedeutung nicht zu unterschätzen ist. Sie ist Analyse und Programm zugleich. Mit der Interpretation der Zustände der Welt aus der Welt heraus bringt Solon einen wesentlich neuen Ansatz, so dass sich mit ihm ein Einschnitt in der Theorie der Polis verbindet.
Ausgehend von der theoretischen Sichtweise der Polis und ihrer Bedeutung sollen die konkreten Umsetzungen der solonischen Gedanken betrachtet werden. Theorie und praktisches Wirken im politischen Feld ermöglichen die abschließende Beurteilung der Bedeutung Solons für die polit. Genese der Polis.
2. Quellenlage
Zur Rekonstruktion seines Wirkens sind zunächst die Verse Solons heranzuziehen. Erhalten sind ca. 300 Verse, die etwa 4% des Ganzen ausmachen.[1] Die erhaltenen Verse sind bei vielen antiken Autoren eingestreut, besonders bei Aristoteles und Plutarch, aber auch bei anderen wie Diogenes Laertios, Clemens von Alexandrien, Ioannes Stobaios, Platon, Demosthenes u.a.
Eine reiche Fundgrube für Dichtung und Gesetzgebung ist die Schrift „Staat der Athener“, die Aristoteles zugeschrieben wird. Der Verfasser schöpfte aus den Werken mehrerer Autoren, die Solon unterschiedlich beurteilten. Ruschenbusch hält die Schrift für „einen Kompromiss zwischen den Versionen des Kleidemos und Androtion“.[2] Auch wenn die Schrift politisch tendenziös ist und der Verfasser die Umstände seiner Zeit gern auf Solon projiziert, ist das Werk dennoch wertvoll, da hier zum ersten Mal die Gedichte Solons systematisch zur Rekonstruktion seiner Tätigkeit herangezogen werden.
Die wichtigste Quelle für das Leben und Wirken Solons ist die Biographie Plutarchs. Plutarch zitiert verhältnismäßig oft die Quellen, schöpft aber auch Informationen aus zweiter Hand. Dies lässt Zweifel am Wert der Quelle zu, zumal auch Phantastisches überliefert ist. Andererseits sind so viele Zeugnisse aus älteren verlorenen Schriften erhalten. Eine wichtige Grundlage für Plutarch waren die Schriften hellenistischer Gelehrter.
Ein Vergleich Plutarchs mit den Gedicht- und Gesetzesfragmenten zeigt hingegen, dass die Darstellung bei Plutarch überraschend gut ist. Ausgelassen hat er kaum etwas. Was die Antike über Solon wusste, findet sich weitgehend bei ihm. Eine nicht unwichtige Erkenntnis ist dabei, dass das Bild, das man sich in der Antike von Solon machte, auf demselben Material basiert, das uns heute zur Verfügung steht.[3]
Die Gesetze Solons, die zur Erforschung der Genese der Polis Athen bedeutsam sind, wurden auf Axones oder Kyrbeis aufgezeichnet. Unter Axones (Achse, Wagenachse) sind hölzerne Prismen zu verstehen, die sich um ihre Achsen drehen konnten und in die Buchstaben eingeritzt waren. Was die Kyrbeis betrifft, war es bereits in der Antike unklar, wodurch sie sich von den Axones unterschieden. Es wurde behauptet, dass die Kyrbeis nur Gesetze über den Gottesdienst, Opfer und öffentliche Angelegenheiten enthielten. Auch die Angaben über das Material variieren. Genannt werden Holz, Stein und Erz.[4]
Diese Unsicherheit hat sich auf die Fachliteratur übertragen.[5] Eine m.E. sinnvolle Lösung der Frage hat E. Ruschenbusch gefunden, der unter den Kyrbeis hölzerne Rahmen versteht, in die die Axones eingebaut waren.[6] Diese Konstruktionen wurden mindestens bis in das 3. Jh. v. Chr. im Prytaneion aufbewahrt.
Wie es auch um das Verhältnis der Axones zu den Kyrbeis stehen mag, die Kodifizierung der maßgeblichen Grundsätze förderte zweifellos den Prozess der Institutionalisierung und das nomistische Bewusstsein der Bürger. Jeder konnte sich über die Gesetze informieren und sich auf diese berufen.[7]
Die Gesetzgebung Solons war im demokratischen Athen populär. Zeugnisse finden sich in der Komödie (z.B. den „Vögeln“ des Aristophanes).[8] Solon tritt sogar als Figur auf der Bühne auf.
Erwähnungen der solonischen Gesetze finden sich oft bei den attischen Rednern, den Attizisten. Zu erwähnen sind Lysias, der manche Redewendung der Axones überliefert, Isokrates, der Solon geradezu idealisiert und seine Ordnung der gegenwärtig katastrophalen entgegenstellt[9], ferner Demosthenes, Hypereides und Aischines.
Insbesondere für die Redner (aber auch für die anderen Überlieferungsträger) gilt bei der Frage der Echtheit der Überlieferung grundsätzliche Vorsicht. Die Redner wollten nicht selten mit dem Alter der zitierten Gesetze beeindrucken, so dass die Meinungen über den Wert der Rednerfragmente weit auseinander gehen. Ruschenbusch kommt zu dem Ergebnis, dass mit Ausnahme der bei Lysias überlieferten Stücke alle von den Rednern als solonisch bezeichnete Gesetze unecht sind.[10]
Insgesamt ist die Überlieferungslage zu Solon zwar kompliziert, aber zur Rekonstruktion seiner Tätigkeit geeignet. Von besonderem Wert sind die erhaltenen Verse Solons, die einen tiefen Einblick in seine Gedankenwelt ermöglichen, auch wenn der Großteil verloren ist. Selbst die Überlieferung der Gesetze ist nach Ansicht Ruschenbuschs verhältnismäßig zuverlässig. Das Ergebnis seiner Untersuchung ist, dass nur 37 oder – wenn man die den Rednern und der Komödie entnommenen Stücke abrechnet – nur 19 Stücke als „falsa“ zu bezeichnen sind.[11]
3. Der geistige Standort Solons
Um die politischen Handlungen Solons zu verstehen, ist es sinnvoll, nach seinem geistigen Standort zu fragen. Es geht dabei um die Frage, wie nach Solon göttliche Mächte das politische und gesellschaftliche Geschehen bestimmen und welche Funktion dem Menschen dabei zufällt. Aus diesem Zusammenhang soll das solonische Menschenbild erschlossen werden, das geradezu eine Ausgangsbasis für Theorie und Praxis des solonischen Staatswesens ist.
Ein wichtiges Fragment ist die „Eunomia-Elegie“ (Frg. 3). Solon greift Missstände in Athen auf und führt sie auf menschliches Missverhalten zurück. Der Mensch wird in den Blick genommen, so wie er ist und wie er sein soll. Dieses Zeugnis ist also geeignet, um die solonische Konzeption vom Menschen im Staat zu untersuchen. Allerdings werden hier in erster Linie allgemeinere, nicht konkrete politische Vorstellungen Solons geäußert.
Der überlieferte Text bildet einen Gedankengang, der in drei zueinander im wesentlichen antithetische Abschnitte gegliedert ist (der Anfang der Elegie ist nicht erhalten).[12]
Den Bestand der Stadt garantieren zwar die Götter (V. 1-4), dazu steht im Gegensatz das Bestreben der Bürger, durch Unvernunft ihre Stadt zu zerstören (V. 5-29). Solon gibt den Einwohnern selbst (nicht den Göttern!) die Schuld an der kritischen Lage. Häßliche Gier nach Gewinn treibt die Einwohner; die Führer des Volkes handeln unrecht und zügeln nicht ihren Übermut (Z. 5-10). Hier wird bereits deutlich, dass Solon im Konkreten die Hybris der Aristoi für die Missstände verantwortlich macht. Habgierig verfolgen sie nur ihre eigenen Interessen und vergreifen sich sogar an heiligem Gut und öffentlichem Besitz (Z. 12). Das menschliche Hochhinauswollen, Überheblichkeit und Machthunger sind die „Krebsschäden“ des staatlichen Lebens.[13] Ein interessanter Aspekt dabei ist, dass die Aristoi sich selbst als „die Guten“ (aristoi) bezeichnen und die anderen als „die Schlechten“ (kakoi). Solon hingegen hebt den moralischen Standpunkt und nicht die Besitzverhältnisse bei der Beurteilung „der Guten“ hervor.[14]
Die Einwohner missachten die Dike und irgendwann erfolgt die Strafe (Z. 14-16). Das Ergebnis ist Knechtschaft und Schuldsklaverei: Zahlungsunfähige Schuldner werden ins Ausland verkauft (Z. 23-25). Dies ist das aktuelle Problem. Diesen Zuständen kann keiner entrinnen, sie wirken sich auf die gesamte Polis aus, auch auf die Unschuldigen.
Nach zwei Übergangsversen (30f.), in denen er die Athener über die Folgen der Dysnomie belehren will, stellt er der Dysnomie das positive Gegenbild, die Eunomie, gegenüber (V 32-39).
Die Achtung des Rechts stellt für Solon die Grundlage des wohlgeordneten Gemeinwesens dar (Eunomia Z.30ff.). Die Gesetzesmissachtung bringt hingegen bitterste Not. Aus Solons Ausführungen wird seine Sicht der Stellung des Menschen im Staat deutlich: Der einzelne ist eingebunden in die Polisgemeinschaft und ihr gegenüber verpflichtet und verantwortlich. Der Appell an die Bürger, alle partikularen Interessen dem Gemeinwohl unterzuordnen, wird bereits in seinem Kampfaufruf zur Eroberung der Insel Salamis deutlich.[15] Der Grundsatz, dass Gemeinnutz vor Eigennutz geht, also ein Gedanke des Rechtsstaats, ist von Solon formuliert und umgesetzt worden.[16]
Das wohlgeordnete Gemeinwesen ermöglicht dem Einzelnen eine angenehme und sichere Existenz, wie im Gegenteil eine Störung des Gemeinwohls jeden Bürger betrifft (Eunomia Z.26). Die Götter sind am Geschehen nicht gänzlich unbeteiligt, aber sie haben nur schützende und ggf. strafende Funktion, für das Funktionieren des Staates sind die Bürger schon selbst verantwortlich. Trotz der erkannten Fehlbarkeit des Menschen (s.u.) wird seine Verantwortung gegenüber seinem Tun und seine politische Einbindung nicht relativiert, wie man vielleicht erwarten könnte.
Diese Einstellung bestimmt Solons gesetzgeberische Tätigkeit und gewinnt damit Bedeutung für die politische Entwicklung Athens.
Der Zusammenhang, den Solon zwischen der Gesetzesmissachtung und der darauf folgenden Strafe herstellt, erinnert an Hesiod, ebenso wie der Aufruf, das Recht einzuhalten. Solon und Hesiod stimmen also in ihrer Überzeugung, dass eine göttliche Macht Vergehen der Menschen bestraft, grundsätzlich überein.[17] Deutliche Parallelen zu Hesiod zeigen sich auch in dem längsten erhaltenen Fragment, der „Musenelegie“ (Frg. 1). Zeus schützt das Recht und tritt als Rächer des Unrechts auf. Als Rächer verfügt er über einen langen Atem. Die Strafe muss nicht unbedingt den Übeltäter selbst treffen, sondern kann auch spätere Generationen treffen (V. 25-32). Auch für diesen Gedanken gibt es Ansätze bei Hesiod, aber die Akzentuierung des Zeitfaktors und die Vorstellung, dass erst spätere Generationen betroffen seien, finden sich erstmals in der griechischen Literatur bei Solon.[18]
Der Vergleich mit Hesiod läßt erkennen, wie stark die Übereinstimmung der Denkweise Solons mit derjenigen Hesiods ist. Man erkennt beim Vergleich der Zitate, dass vom Inhalt her ein Großteil der Lehren Solons nicht originell ist (allenfalls die Kombination der Elemente): Solon übernimmt Grundzüge des Zeusbildes der Theogonie und aktualisiert Hesiods Lehren im Hinblick auf die eigene Situation und die Athens.[19]
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[1] Ruschenbusch, E.: Plutarchs Solonbiographie, in: ZPE (100) 1994, S. 363.
[2] Ebd., S. 373.
[3] Ebd., S. 374f.
[4] Oliva, P.: Solon – Legende und Wirklichkeit, Konstanz 1988 (Xenia; 20), S. 59.
[5] siehe Robertson, N.: Solon`s Axones and Kyrbeis, and the Sixth-Century Background (figs. 1-2), in: Historia (35) 1986, S. 147-174.
[6] Ruschenbusch, E.: SOLWNOS NOMOI, Die Fragmente des solonischen Gesetzeswerkes mit einer Text- und Überlieferungsgeschichte, Wiesbaden 1966, Abb. S. 24 (Historia Einzelschriften, Heft 9).
[7] Brandt, H.: Solon, in: Große Gestalten der griechischen Antike. 58 historische Portraits von Homer bis Kleopatra, hrsg. v. Brodersen, K., München 1999, S. 89.
[8] Ruschenbusch, Nomoi, S. 56.
[9] Ruschenbusch, Plutarch, S. 367.
[10] Ruschenbusch, Nomoi, S. 53f.
[11] Ruschenbusch, Nomoi, S. 57f.
[12] Manuwald, B.: Zu Solons Gedankenwelt (frr. 3 u. 1 G.-P. = 4 u. 13 W.), in: RhM (132) 1989, S.3f.
[13] Hommel, H.: Solon. Staatsmann und Dichter, in: Reden anlässl. d. akad. Feier der Baden-Württembergischen Rektorenkonferenz, 60. Geb. K.G. Kiesinger, Tübingen 1964, S. 29.
[14] Oliva, Solon, S. 50.
[15] Brandt, Solon, S. 85.
[16] Bengtson, H.: Griechische Geschichte: von den Anfängen bis in die römische Zeit, 5. Aufl., München 1977, S. 123.
[17] Manuwald, Gedankenwelt, S. 5.
[18] Ebd., S. 12.
[19] Matthiessen, K.: Solons Musenelegie und die Entwicklung des griechischen Rechtsdenkens, in: Gymnasium (101) 1994, S. 405.
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