Die Bundesrepublik Deutschland ist mit ihren 16 Bundesländern ein Bundesstaat, indem viele politische Entscheidungen in den Ländern getroffen werden. So verlangt es das Grundgesetz. Zwar hat der Bundestag und die Bundesregierung bedeutsames Einflusspotenzial in Bundesangelegenheiten, doch auch die Länder haben ein Mitspracherecht in Berlin. Ihr Organ ist der Bundesrat.
Das zentrale Thema der Hausarbeit befasst sich mit der Rolle des Bundesrates im politischen System der Bundesrepublik Deutschland, wobei der Schwerpunkt auf das Innenleben des Bundesrates gelegt ist. Daraus ergibt sich folgende Fragestellung: Über welche Funktionen und Kompetenzen verfügt der Bundesrat als föderatives Verfassungsorgan und wie ist er in seiner Binnenstruktur, auch im Bezug auf seine Organisation und Arbeitsweise, zusammengesetzt?
Im ersten Teil möchte ich zuerst, aus Verständnisgründen, die föderativen Aspekte des Bundesrates anführen und den Begriff des Föderalismus erläutern, um anknüpfend daran die Aufgabenverteilung und -verbindung zwischen Bund und Ländern darzustellen. Anschließend gehe ich im dritten Kapitel zur Analyse meiner Fragestellungen und beschreibe die Binnenstruktur des Bundesrates und benenne seine Mitglieder mit ihren jeweiligen Aufgabenbereichen. Jene zwei Kapitel bilden den Hauptaspekt meiner Arbeit. Im Schlussteil erfolgt dann eine pointierte Zusammenfassung der Ergebnisse.
Der Darstellung meiner Hausarbeit liegen hauptsächlich eine Broschüre des Bundesrates sowie zwei Fachbücher und Lexika zugrunde. Sie bestimmen somit die Art meiner Erkenntniswege. Im Rahmen dieser Hausarbeit konnte ich leider nicht auf alle Aspekte des Bundesrates eingehen. Dazu gehören die differenzierte Betrachtung des Gesetzgebungsverfahrens, sowie die politische Relevanz der Parteien im Bundesrat. Ebenfalls konnte nicht auf die Stellung des Bundesrates in der Europäischen Union und der Mitwirkung in auswärtigen Angelegenheiten eingegangen werden.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Der Bundesrat: Die Verflechtung zwischen Gliedstaaten und Gesamtstaat
2.1 Der Bundesrat als föderatives Verfassungsorgan
2.2 Aufgabenverteilung und Aufgabenverbindung
3. Die Binnenstruktur des Bundesrates und seine Mitglieder
3.1 Sitz des Bundesrates
3.2 Die Vollversammlung und Stimmverteilung im Bundesrat
3.3 Das Votum.
3.4 Der Bundesratspräsident
3.5 Die Arbeitsweise und Organisation des Bundesrates: Plenarsitzungen
3.5.1 Die Ausschüsse des Bundesrates
4. Schlussbetrachtung
5. Literaturverzeichnis
1. Einleitung
Die Bundesrepublik Deutschland ist mit ihren 16 Bundesländern ein Bundesstaat, indem viele politische Entscheidungen in den Ländern getroffen werden. So verlangt es das Grundgesetz. Zwar hat der Bundestag und die Bundesregierung bedeutsames Einflusspotenzial in Bundesangelegenheiten, doch auch die Länder haben ein Mitspracherecht in Berlin. Ihr Organ ist der Bundesrat.
Das zentrale Thema der Hausarbeit befasst sich mit der Rolle des Bundesrates im politischen System der Bundesrepublik Deutschland, wobei der Schwerpunkt auf das Innenleben des Bundesrates gelegt ist. Daraus ergibt sich folgende Fragestellung: Über welche Funktionen und Kompetenzen verfügt der Bundesrat als föderatives Verfassungsorgan und wie ist er in seiner Binnenstruktur, auch im Bezug auf seine Organisation und Arbeitsweise, zusammengesetzt?
Im ersten Teil möchte ich zuerst, aus Verständnisgründen, die föderativen Aspekte des Bundesrates anführen und den Begriff des Föderalismus erläutern, um anknüpfend daran die Aufgabenverteilung und -verbindung zwischen Bund und Ländern darzustellen. Anschließend gehe ich im dritten Kapitel zur Analyse meiner Fragestellungen und beschreibe die Binnenstruktur des Bundesrates und benenne seine Mitglieder mit ihren jeweiligen Aufgabenbereichen. Jene zwei Kapitel bilden den Hauptaspekt meiner Arbeit. Im Schlussteil erfolgt dann eine pointierte Zusammenfassung der Ergebnisse.
Der Darstellung meiner Hausarbeit liegen hauptsächlich eine Broschüre des Bundesrates sowie zwei Fachbücher und Lexika zugrunde. Sie bestimmen somit die Art meiner Erkenntniswege. Im Rahmen dieser Hausarbeit konnte ich leider nicht auf alle Aspekte des Bundesrates eingehen. Dazu gehören die differenzierte Betrachtung des Gesetzgebungsverfahrens, sowie die politische Relevanz der Parteien im Bundesrat. Ebenfalls konnte nicht auf die Stellung des Bundesrates in der Europäischen Union und der Mitwirkung in auswärtigen Angelegenheiten eingegangen werden.
2. Der Bundesrat: Die Verflechtung zwischen Gliedstaaten und Gesamtstaat
2.1 Der Bundesrat als föderatives Verfassungsorgan
Der Bundesrat gehört zu den fünf ständigen Verfassungsorganen der Bundesrepublik Deutschland. Neben Bundespräsident, Bundesregierung, Bundestag und Bundesverfassungsgericht bildet der Bundesrat als Vertretung der Länder das föderative Bundesorgan und regelt seine Organisation und Verfahrensweise selbst. Zusammengenommen bilden diese Institutionen „ein System von Checks and Balances (...)“[1], in dem der Bundesrat eine bedeutsame Rolle einnimmt. Zum einen wird der Bundesrat im sorgsam und sinnvoll ausbalancierten Gefüge der Staatsorgane des Bundes als Gegengewicht zu den Zentralorganen – Bundestag und Bundesregierung – verstanden und zum anderen ist er ein Bindeglied zwischen Bund und Ländern. Seine Stellung und Funktion wird im Grundgesetz in Artikel 50 folgendermaßen umschrieben:
„Durch den Bundesrat wirken die Länder bei der Gesetzgebung und Verwaltung des Bundes und in Angelegenheiten der Europäischen Union mit (Artikel 50 GG).“
Um die Bedeutung dieser Verfassungsbestimmung zu verstehen, ist es wichtig, dass man zunächst ihren Hintergrund betrachtet: der Föderalismus, der die Gliederung des Staates in Bund und Länder umfasst, ist in Deutschland die staatliche Organisationsform. Er schafft staatliche Einheit, setzt ihr aber auch gleichzeitig innere Grenzen, um auf diese Weise eine Übersteigerung des Einheitsgedanken zu verhindern und den deutschen Föderalismus gegen eine Aushöhlung durch den Bundesgesetzgeber zu sichern.
Geht vom Volk ein Interesse aus, dass gewisse Angelegenheiten einheitlich geordnet werden müssen, so obliegt es dem Zuständigkeitsbereich des Gesamtstaates. Darauf soll er sich aber auch beschränken, denn die übrigen Aufgaben sollen die Gliedstaaten autonom regeln. Nun kann man sagen, dass im Bundesstaat Diverses einheitlich, Diverses unterschiedlich ist. Daher lautet die Grundregel jedes Bundesstaates: EINHEIT IN VIELFALT[2].
Als 1949 zwei deutsche Staaten gegründet werden – die Deutsche Demokratische Republik und die Bundesrepublik Deutschland – fördern die drei Westmächte, USA, Frankreich und Großbritannien in ihren Zonen den Aufbau einer parlamentarischen Demokratie. In dieser Zeit entscheidet sich der Parlamentarische Rat nach kontroversen Diskussionen für das föderative Staatsprinzip und gegen das Senatsmodell[3]. Mit dieser Lösung bedeutete es zusätzlich zur klassischen Gewaltenteilung in Legislative, Exekutive und Judikative („horizontale Gewaltenteilung“) eine weitere Aufteilung staatlicher Macht zwischen Bund und Ländern („vertikale Gewaltenteilung“). Mit dieser doppelten Gewaltenteilung im Bundesstaat sollte einem Machtmissbrauch effektiv vorgebeugt werden.
2.2 Aufgabenverteilung und Aufgabenverbindung
Mit Hilfe des Grundgesetztes werden dem Bund und den Ländern auf den Gebieten der horizontalen Gewaltenteilung jeweils konkrete Aufgaben zugewiesen. Dem Bund fällt der Zuständigkeitsbereich der Gesetzgebung auf den meisten Gebieten zu, die Verwaltung ist generell Ländersache und die Rechtsprechung zwischen Bund und Ländern greift eng ineinander. Zusätzlich haben die Länder essenzielle Gesetzgebungskompetenzen, vor allem im Bereich der Kultur- und Bildungspolitik, dem Gemeinderecht und der Polizei.
Richtet man den Blick auf den Bund, so hat auch er in unterschiedlichen Bereichen eine überaus ausgebaute Verwaltung, so beispielsweise im Auswärtigen Dienst, der Bundeswehr oder der Arbeitsvermittlung. Verallgemeinernd kann man sagen, dass die Gesetzgebung weitestgehend Sache des Bundes ist und die Verwaltung den Ländern zugeschrieben wird.
Mit dieser Aufgabenverteilung erhält der Bund eine starke Stellung, denn ihm obliegt die Gesetzgebungshoheit, sodass der Bund bundeseinheitliche Normen für alle Bundesländer und alle Bürger setzten kann[4]. Um allerdings das System von „Checks and Balances“ aufrecht zu erhalten, können die Länder über den Bundesrat als „Zweite Kammer“ an der Gesetzgebung des Bundes mitwirken. Bundesgesetze, die vor allem die Belange der Länder betreffen, können nur mit Einverständnis des Bundesrates verabschiedet werden. Zudem werden 50% der Bundesrichter vom Bundesrat gewählt[5].
Der Bundesrat „stellt eine wichtige bundesstaatliche Einschränkung des parlamentarischen Regierungssystems dar. Seine weitreichenden Befugnisse machen ihn im internationalen Vergleich zu einer außergewöhnlich starken zweiten Kammer (...) und zu einem Vetospieler im bundespolitischen Prozess“[6].
[...]
[1] Rudzio 2006: 271.
[2] Reuter 2006: 4 ff.
[3] Laufer, in: Anderson/Woyke 1995: 57.
[4] Reuter 2006: 10.
[5] Ebenda: 47.
[6] Rudzio 2006: 271.
- Citar trabajo
- Walter Wolf (Autor), 2007, Die Rolle des Bundesrates im politischen System der Bundesrepublik Deutschland, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/78752
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