Wer in den vergangenen Monaten und Jahren die Entwicklung an den Börsen weltweit verfolgt
hat, konnte feststellen, dass die Zahl von Unternehmenskäufen und –zusammenschlüssen deutlich
zugenommen hat. Es vergeht inzwischen nicht eine Woche, in der neue Übernahmespekulationen
und –gerüchte verbreitet und Übernahme- und Fusionsgespräche im Fokus des Interesses
stehen. Auch heute, am 10.04.2007, konnte man dies wieder beobachten, als am deutschen Aktienmarkt
die geplante Übernahme des deutschen Sportartikelherstellers Puma durch das französische
Konglomerat Pinault-Printemps-Reedoute (PPR) das beherrschende Thema war.
Vor diesem Hintergrund haben die Gestaltungsmöglichkeiten bei der Bilanzierung der übernehmenden
Geschäfts- oder Firmenwerte in den letzten Jahren einen immer höheren Stellenwert
erlangt. Unterscheiden muss man hierbei nach den verschiedenen Rechnungslegungsvorschriften.
Denn die Bilanzierung und Bewertung des Goodwills, so wie der Geschäfts- oder Firmenwert
(GoF) auch oft genannt wird, weisen nach dem deutschen Handelsgesetzbuch (HGB), den
International Accounting Standards (IAS) / International Financial Reporting Standards (IFRS)
oder nach den United States Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP) zum Teil
wesentliche Unterschiede auf. Hieraus resultieren dann größtenteils sehr unterschiedliche Darstellungen
der Vermögens- und Ertragslagen der betreffenden Unternehmen. Die Ursache für
diese unterschiedlichen Bilanzierungsregeln liegt in der Grundausrichtung dieser Systeme.
Während für das deutsche HGB die Fremdkapitalgeber (Gläubigerschutz) im Vordergrund stehen,
liegt der Fokus bei der Bilanzierung nach IAS/IFRS oder US-GAAP auf den Investoren
bzw. Eigenkapitalgebern (Investorenschutz). Um den Gläubigerschutz zu wahren, dürfen demnach
nach HGB die Bewertungs- und Abschreibungsvorschriften keine zu positive Darstellung
der Vermögens- und Ertragslage zulassen. Im Vergleich dazu weichen die Vorschriften von
IAS/IFRS vom Vorsichtsprinzip ab, um den Investoren ein insgesamt realistischeres Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage als nach HGB zu vermitteln. 1
Die Darstellung der Besonderheiten und Differenzen, die sich bei der Anwendung der Bilanzierungsregeln
für den Goodwill nach dem deutschen HGB und nach IAS/IFRS ergeben, ist das
Ziel dieser Hausarbe it. Darüber hinaus werden die unterschiedlichen Bilanzierungsansätze auf
ihre bilanzpolitische Bedeutung hin überprüft.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
1 Einleitung
1.1 Zielsetzung
1.2 Gang der Untersuchung
2 Die unterschiedlichen Arten des Firmenwertes
2.1 Originärer Firmenwert
2.2 Derivativer Firmenwert
2.3 Negativer Firmenwert
3 Bilanzierung und Bewertung des Firmenwertes nach HGB
3.1 Originärer Firmenwert nach HGB
3.2 Derivativer Firmenwert nach HGB
3.2.1 Erstbilanzierung
3.2.2 Folgebilanzierung
3.2.3 Angabepflichten
3.3 Sonderfall negativer Firmenwert
4 Bilanzierung und Bewertung des Firmenwertes nach IAS/IFRS
4.1 Geltender Standard: IFRS 3
4.2 Originärer Firmenwert nach IAS/IFRS
4.3 Derivativer Firmenwert nach IAS/IFRS
4.3.1 Erstbilanzierung
4.3.2 Folgebilanzierung
4.3.3 Angabepflichten
4.4 Sonderfall negativer Firmenwert
5 Exkurs: Bilanzierungsvorschriften in anderen Rechnungslegungssystemen
5.1 Bilanzierung und Bewertung des Firmenwertes in der Steuerbilanz
5.2 Bilanzierung und Bewertung des Firmenwertes nach US-GAAP
6 Vergleich der Bilanzierungsvorschriften
6.1 Darstellung der Gemeinsamkeiten und Unterschiede
6.2 Bilanzpolitische Bedeutung der unterschiedlichen Bilanzierungsregeln
Literaturverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Berechnung des originären Firmenwertes (Quelle: eigene Darstellung)
1 Einleitung
1.1 Zielsetzung
Wer in den vergangenen Monaten und Jahren die Entwicklung an den Börsen weltweit verfolgt hat, konnte feststellen, dass die Zahl von Unternehmenskäufen und -zusammenschlüssen deutlich zugenommen hat. Es vergeht inzwischen nicht eine Woche, in der neue Übernahmespekulationen und -gerüchte verbreitet und Übernahme- und Fusionsgespräche im Fokus des Interesses stehen. Auch heute, am 10.04.2007, konnte man dies wieder beobachten, als am deutschen Aktienmarkt die geplante Übernahme des deutschen Sportartikelherstellers Puma durch das französische Konglomerat Pinault-Printemps-Reedoute (PPR) das beherrschende Thema war.
Vor diesem Hintergrund haben die Gestaltungsmöglichkeiten bei der Bilanzierung der übernehmenden Geschäfts- oder Firmenwerte in den letzten Jahren einen immer höheren Stellenwert erlangt. Unterscheiden muss man hierbei nach den verschiedenen Rechnungslegungsvorschriften. Denn die Bilanzierung und Bewertung des Goodwills, so wie der Geschäfts- oder Firmenwert (GoF) auch oft genannt wird, weisen nach dem deutschen Handelsgesetzbuch (HGB), den International Accounting Standards (IAS) / International Financial Reporting Standards (IFRS) oder nach den United States Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP) zum Teil wesentliche Unterschiede auf. Hieraus resultieren dann größtenteils sehr unterschiedliche Darstellungen der Vermögens- und Ertragslagen der betreffenden Unternehmen. Die Ursache für diese unterschiedlichen Bilanzierungsregeln liegt in der Grundausrichtung dieser Systeme. Während für das deutsche HGB die Fremdkapitalgeber (Gläubigerschutz) im Vordergrund stehen, liegt der Fokus bei der Bilanzierung nach IAS/IFRS oder US-GAAP auf den Investoren bzw. Eigenkapitalgebern (Investorenschutz). Um den Gläubigerschutz zu wahren, dürfen demnach nach HGB die Bewertungs- und Abschreibungsvorschriften keine zu positive Darstellung der Vermögens- und Ertragslage zulassen. Im Vergleich dazu weichen die Vorschriften von IAS/IFRS vom Vorsichtsprinzip ab, um den Investoren ein insgesamt realistischeres Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage als nach HGB zu vermitteln.[1]
Die Darstellung der Besonderheiten und Differenzen, die sich bei der Anwendung der Bilanzierungsregeln für den Goodwill nach dem deutschen HGB und nach IAS/IFRS ergeben, ist das Ziel dieser Hausarbeit. Darüber hinaus werden die unterschiedlichen Bilanzierungsansätze auf ihre bilanzpolitische Bedeutung hin überprüft.
1.2 Gang der Untersuchung
Um den theoretischen Grundstein zu dieser Thematik zu legen, werden zu Beginn dieser Arbeit die unterschiedlichen Arten des Firmenwertes erläutert.
Im Anschluss daran werden dann jeweils die einzelnen Bilanzierungsvorschriften nach HGB und IAS/IFRS beschrieben. Dabei werden neben Informationen zum Bilanzansatz des originären und negativen Firmenwertes insbesondere Angaben zur Behandlung des derivativen Firmenwertes gemacht.
Um auch über den „Tellerrand“ hinauszuschauen und einen Gesamtüberblick zu bekommen, werden im Gliederungspunkt 5 die Regeln zur Bilanzierung des Firmenwertes nach dem deutschen Steuerrecht sowie nach US-GAAP in groben Zügen vorgestellt.
Zum Abschluss dieser Arbeit werden anschließend die Gemeinsamkeiten und Unterschiede bei der Bilanzierung nach HGB und IAS/IFRS noch einmal herausgestellt und zusammengefasst, um dann unter dem Gliederungspunkt 6.2 die bilanzpolitischen Spielräume darzustellen, die sich für die Unternehmen aus den (unterschiedlichen) Bilanzierungsvorschriften ergeben.
Bei den in dieser Arbeit gemachten Ausführungen ist zu beachten, dass sie sich nur auf Unternehmenskäufe beziehen, die als so genannte asset deals bezeichnet werden. Bei einem solchen Unternehmenserwerb übernimmt der Akquisiteur alle Aktiva bzw. Passiva des gekauften Unternehmens. Vom asset deal ist der share deal zu unterscheiden, bei dem ein Unternehmen als Ganzes durch den Erwerb von Anteilen übernommen wird (Beteiligungserwerb). Da bei einem asset deal kein Mutter-Tochter-Verhältnis entsteht, bedarf es auch keiner Konzernabschlusserstellung.[2] Demzufolge wird in dieser Arbeit auch nur auf den Einzelabschluss eingegangen, d.h. konzernspezifische Vorschriften werden nicht berücksichtigt.
2 Die unterschiedlichen Arten des Firmenwertes
Der Firmenwert wird in verschiedene Arten untergliedert. Er ist nach seiner Entstehungsweise in einen originären und derivativen Firmenwert sowie nach seinem Vorzeichen in einen positiven oder negativen Firmenwert zu unterscheiden.
2.1 Originärer Firmenwert
Die in einer Bilanz ausgewiesenen Vermögenswerte ergeben zusammen selten den Gesamtwert eines Unternehmens. Denn an der Erzielung eines Ertrages sind auch Faktoren beteiligt, die in der Bilanz keinen wertmäßigen Ausdruck finden. Zu solchen Faktoren werden u.a. der Kundenstamm des Unternehmens, das Vertriebssystem, die innere und äußere Organisation, das gut abgestimmte Produktionsprogramm, die Qualität der produzierten Güter, die ggf. unter einer Marke als Markenartikel zu einem Begriff für die Abnehmer geworden sind oder auch die Standortbedingungen gezählt. Diese wirtschaftlichen Potenziale werden im Laufe der Geschäftstätigkeit eines Unternehmens vom Betrieb selbst geschaffen und können nicht einzeln bewertet und veräußert werden, weil kein zuverlässiger Marktwert gebildet werden kann. Aus diesem Grund dürfen solche Vermögenswerte in der Bilanz nicht ausgewiesen werden. In der Summe bilden diese nicht bilanzierungsfähigen wirtschaftlichen Potenziale zusammen mit dem Kapitalisierungsmehrwert den originären Firmenwert, d.h. den vom Betriebe selbst geschaffenen Firmenwert. Der Kapitalisierungsmehrwert entsteht dadurch, dass bestimmte im Betriebsvermögen enthaltene Vermögensgegenstände durch den Bilanzansatz niedriger bewertet sind, als es ihrer Ertragsfähigkeit im Rahmen des gesamten Betriebes entspricht. Einzelne Vermögensgegenstände sind demnach wertvoller, wenn man sie zusammen mit den anderen Vermögenswerten kombiniert, als wenn man sie nur isoliert bewertet. Denn die aus den Vermögensgegenständen resultierenden wirtschaftlichen Vorteile wirken sich nur im Rahmen des Gesamtbetriebes aus.[3]
Anhand der Abbildung 1 (S. 4) erkennt man nicht nur die Zusammensetzung des originären Firmenwertes. Vielmehr wird hieraus auch deutlich, dass er gleich der Differenz zwischen dem Ertragswert und dem Substanzwert des Unternehmens ist.[4]
Der Ertragswert ist ein aus den zukünftigen Gewinnchancen abgeleiteter Wert und besitzt damit einen sehr subjektiven Charakter. Er bildet den Wert ab, bei dem die zu erwartenden Gewinne des Unternehmens gerade der gewünschten Verzinsung entsprechen. Der Substanzwert ist das Betriebsvermögen und entspricht dem bilanziellen Eigenkapital sowie den stillen Reserven, die bei Unterbewertung der Aktiva, bei Überbewertung der Passiva oder bei Nichtaktivierung von Aktiva entstehen.[5]
Um die stillen Reserven aufzudecken muss demnach für die bilanzierungsfähigen Vermögensgegenstände ein Marktwert ermittelt werden. Die positive Differenz zwischen der Summe der Marktwerte und der Summe der Buchwerte werden dann zum bilanziellen Eigenkapital dazu addiert, eine negative Differenz wird subtrahiert.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1: Berechnung des originären Firmenwertes (Quelle: eigene Darstellung)
2.2 Derivativer Firmenwert
Findet sich ein Käufer für ein Unternehmen, wird dieser aufgrund der im vorherigen Glierungspunkt 2.1 angesprochenen wirtschaftlichen Potenziale bereit sein, für das Gesamtunternehmen mehr zu zahlen, als den Wert des tatsächlichen Betriebsvermögens. Dabei entsteht der sogenannte derivative Firmenwert. Während der originäre Firmenwert aufgrund der subjektiven Ermittlung des Ertragswertes nur annäherungsweise berechnet wird, kann der derivative Firmenwert durch den Kaufpreis exakt ermittelt werden. Dieser ergibt sich, wenn vom Kaufpreis der bereits erwähnte Substanzwert des Unternehmens abgezogen wird.[6]
2.3 Negativer Firmenwert
Im Regelfall liegt der Ertragswert bzw. der Kaufpreis über dem Substanzwert des Unternehmens. Der Firmenwert ist in einem solchen Fall also stets positiv. Unterschreitet der Ertragswert bzw. der Kaufpreis dagegen den Substanzwert, handelt es sich um einen negativen Firmenwert. Er wird im Gegensatz zum positiven Firmenwert (Goodwill) auch als Badwill bezeichnet und kann verschiedene Ursachen haben. Er kann zum einen auf eine Überbewertung der Aktiva, eine Unterbewertung der Passiva oder auf eine schlechte Ertragslage des Unternehmens zurückzuführen sein. Zum anderen entsteht ein Badwill durch einen vorteilhaften Erwerb (lucky buy), bei dem der vereinbarte Kaufpreis unter dem veräußerungsfähigen Unternehmenswert liegt, oder durch den Ausgleich für zukünftig zu erwartende Aufwendungen oder Verluste.[7]
[...]
[1] Vgl. Szabo, Oilver, Rechnungslegung nach internationalen Bilanzierungsstandards (2003), S. 19
[2] Vgl. Ruhnke, Klaus, Rechnungslegung nach IFRS und HGB (2005), S. 471 f.
[3] Vgl. Wöhe, Günter, Bilanzierung und Bilanzpolitik (1997), S. 695
[4] Vgl. ebd., S. 694 f.
[5] Vgl. Prof. Dr. Lohse, Günter, Bilanzpolitik (2002), S. 18
[6] Vgl. Prof. Dr. Lohse, Günter, Bilanzpolitik (2002), S. 18
[7] Vgl. Winnefeld, Robert, Bilanz-Handbuch (2002), S. 1608 f.
- Quote paper
- Thomas Schulz (Author), 2007, Firmenwert nach IAS/IFRS und HGB im Vergleich, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/78638
-
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