Im Rahmen der vorliegenden Hausarbeit soll schwerpunktmäßig die Entwicklung des nationalsozialistischen Strafrechts in der Zeit von 1939 bis 1945 untersucht werden. Nach Kriegsausbruch wurde eine Vielzahl strafrechtlicher Gesetze und Verordnungen erlassen, die sich durch eine immense Verschärfung hinsichtlich der angedrohten Rechtsfolgen auszeichnen. Außerdem wurden die Tatbestände weiter gefaßt. Im Zuge der weitergehenden Politisierung des Strafrechts wurden etliche neue Tatbestände geschaffen, die vielfach mit drakonischen Strafen geahndet wurden.
Welche Intention verfolgte der Gesetzgeber mit den Gesetzesnovellen bzw. mit der Androhung höherer Strafen? Wurde die Verschärfung aufgrund der sich immer bedrohlicher entwickelnden Kriegslage vorgenommen, oder diente die Radikalisierung einer planvollen Bekämpfung mißliebiger Personenkreise, die aus ideologischen Gründen erfolgte? Diese Fragestellung wird auf der Grundlage einer Auswahl von Sekundärliteratur und anhand zeitgenössischer Äußerungen und Publikationen von nationalsozialistischen Juristen diskutiert. Zu beachten ist auch die Tatsache, daß die Schaffung eines nationalsozialistischen Strafgesetzbuches in den 30er Jahren heiß diskutiert, aber auf die ,,Zeit nach dem Kriege" verschoben wurde. Daher wird untersucht, inwieweit die strafrechtlichen Neuerungen der Kriegsjahre als wegweisend für ein nationalsozialistisches Strafgesetzbuch angesehen werden können. Um die Leitfrage angemessen zu beantworten, sollen sowohl die während der Kriegsjahre erlassenen Gesetze, als auch die Lenkung der Justiz im Sinne des Regimes thematisiert werden.
Lassen sich die Strafrechtsvorschriften aufgrund der Quellenlage noch sehr gut erschließen, so fällt eine Beurteilung der praktischen Umsetzung der Strafverfolgung und Urteilsfindung schwerer. Einschlägige Akten und Unterlagen sind vielfach vernichtet worden oder fielen den Kriegswirren zum Opfer, so daß selbst eine abschließende Schätzung der während der NS-Zeit gefällten bzw. vollstreckten Todesurteile relativ spekulativ bleibt, da sie sich auf Hochrechnungen stützen muß1.
Im Zuge der Politisierung und Radikalisierung des Strafrechts, die zwar vor Kriegsbeginn schon massiv greifbar ist, in den Kriegsjahren aber eine radikale Steigerung erfuhr, waren neue Institutionen an der Rechtspflege beteiligt.
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1 Hirsch, Martin / Majer, Diemut / Meinck, Jürgen (Hrsg.), Recht, Verwaltung und Justiz im Nationalsozialismus.[...]
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
II.1. Grundlegende strafrechtliche Änderungen von 1933 bis Kriegsausbruch
II.2. Die wichtigsten Gesetze und Verordnungen der Kriegsjahre
II.3. Die Beeinflussung der Justiz in den Kriegsjahren
III. Das „Gesetz über die Behandlung Gemeinschaftsfremder“ als Modell für ein nationalsozialistische Strafgesetzbuch?
IV. Liste der benutzten Literatur
I. Einleitung
Im Rahmen der vorliegenden Hausarbeit soll schwerpunktmäßig die Entwicklung des nationalsozialistischen Strafrechts in der Zeit von 1939 bis 1945 untersucht werden. Nach Kriegsausbruch wurde eine Vielzahl strafrechtlicher Gesetze und Verordnungen erlassen, die sich durch eine immense Verschärfung hinsichtlich der angedrohten Rechtsfolgen auszeichnen. Außerdem wurden die Tatbestände weiter gefaßt. Im Zuge der weitergehenden Politisierung des Strafrechts wurden etliche neue Tatbestände geschaffen, die vielfach mit drakonischen Strafen geahndet wurden.
Welche Intention verfolgte der Gesetzgeber mit den Gesetzesnovellen bzw. mit der Androhung höherer Strafen? Wurde die Verschärfung aufgrund der sich immer bedrohlicher entwickelnden Kriegslage vorgenommen, oder diente die Radikalisierung einer planvollen Bekämpfung mißliebiger Personenkreise, die aus ideologischen Gründen erfolgte? Diese Fragestellung wird auf der Grundlage einer Auswahl von Sekundärliteratur und anhand zeitgenössischer Äußerungen und Publikationen von nationalsozialistischen Juristen diskutiert. Zu beachten ist auch die Tatsache, daß die Schaffung eines nationalsozialistischen Strafgesetzbuches in den 30er Jahren heiß diskutiert, aber auf die „Zeit nach dem Kriege“ verschoben wurde. Daher wird untersucht, inwieweit die strafrechtlichen Neuerungen der Kriegsjahre als wegweisend für ein nationalsozialistisches Strafgesetzbuch angesehen werden können. Um die Leitfrage angemessen zu beantworten, sollen sowohl die während der Kriegsjahre erlassenen Gesetze, als auch die Lenkung der Justiz im Sinne des Regimes thematisiert werden.
Lassen sich die Strafrechtsvorschriften aufgrund der Quellenlage noch sehr gut erschließen, so fällt eine Beurteilung der praktischen Umsetzung der Strafverfolgung und Urteilsfindung schwerer. Einschlägige Akten und Unterlagen sind vielfach vernichtet worden oder fielen den Kriegswirren zum Opfer, so daß selbst eine abschließende Schätzung der während der NS-Zeit gefällten bzw. vollstreckten Todesurteile relativ spekulativ bleibt, da sie sich auf Hochrechnungen stützen muß1.
Im Zuge der Politisierung und Radikalisierung des Strafrechts, die zwar vor Kriegsbeginn schon massiv greifbar ist, in den Kriegsjahren aber eine radikale Steigerung erfuhr, waren neue Institutionen an der Rechtspflege beteiligt. Als wichtigste sind hier die Sondergerichte zu nennen, die den Einfluß der nationalsozialistischen Führung auf die Rechtsprechung erheblich vergrößert haben. Daneben gab es subtilere Maßnahmen der Einflußnahme, die im zweiten Teil dieser Hausarbeit gekennzeichnet werden sollen.
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1 Hirsch, Martin / Majer, Diemut / Meinck, Jürgen (Hrsg.), Recht, Verwaltung und Justiz im Nationalsozialismus. Ausgewählte Schriften, Gesetzte und Gerichtsentscheidungen von 1933 bis 1945 mit ausführlichen Erläuterungen und Kommentierungen, Baden-Baden2 1997, S. 547.
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