Der Übergang vom Mittelalter zur Neuzeit ist auch in Hinblick auf das Verhältnis der Geschlechter eine spannende Zeit. Dieses anhand des zeitgenössischen Geschlechterdiskurses in der Ehezuchtliteratur aufzuzeigen, ist Ziel dieser Arbeit. Dabei wird folgender Frage nachgegangen:
Ist das Geschlechterverhältnis in der Ehezuchtliteratur des 15. und 16. Jahrhunderts von der hierarchischen Überordnung des Mannes sowie der weiblichen Subsidiarität gekennzeichnet, oder lässt sich nicht vielmehr ein Geschlechterverhältnis ableiten, das durch die Gegenseitigkeit in der Beziehung von Mann und Frau eine diskursive Gleichstellung der Geschlechter hervorbringt?
Inhalt
1. Einleitung
2. Subsidiarität und Egalität
3. Stand der Forschung
3.1 ‚Gender studies’ und ihre historische Entwicklung
3.2 ‚Gender studies’ und die heutige Forschungssituation
3.3 Frauendiskurs, Männerdiskurs, Ehediskurs
3.4 Ehezuchtliteratur – eine Begriffsbestimmung
3.5 Ehezuchtliteratur – ein zeitlicher Überblick
4. Geschlechterhierarchie und Rollenverteilung
4.1 Die naturphilosophische Tradition
4.2 Die biblische Tradition
4.3 Die ökonomische Tradition
5. Liebe und Sexualität
5.1 Das Liebeskonzept des Mannes
5.2 Das Liebeskonzept der Frau
5.3 Die gegenseitige Liebe
6. Konflikte – Ursachen und Lösungen
6.1 Ursachen für das Entstehen von Konflikten
6.1.1 Weibliche Verantwortlichkeit
6.1.2 Männliche Verantwortlichkeit
6.1.3 Beiderseitige Verantwortlichkeit
6.2 Bewältigung von Konflikten
6.2.1 Weibliche Lösungsstrategien
6.2.2 Männliche Lösungsstrategien
6.2.3 Beiderseitige Lösungsstrategien
7. Erziehung und Bildung
7.1 Die Erziehung der Frau durch den Mann
7.2 Die Erziehung des Mannes durch die Frau
8. Resümee
9. Literatur
1. Einleitung
Gleichwol soll der Man der Herschaft vber das Weib sich nicht geprauchen wie vber leibeigene knecht, oder vber sonst sachen, die er inn besitzung hat, sonder ganz gleicher masen, wie die Sele vber den leibe herschet, nämlich inn gleicher libthat vnd freundlichkeit gegen einander stehn, vnd inn gleichmäsiger naigung zusammen stimmen.[1]
Dieses Zitat, das Johann Fischarts Ehzuchtbüchlin entnommen ist, bringt in charakteristischer Weise das Geschlechterverhältnis der von mir untersuchten Texte der Ehezuchtliteratur zum Ausdruck. Zum einen wird die strikte hierarchische Herrschaftsstruktur im Verhältnis von Mann und Frau offenbar. Zum anderen zeigt sich hier jedoch auch ein Verhältnis, das durch gegenseitige Zuneigung gekennzeichnet ist. Mit den Begriffen ‚Hierarchie’ und ‚Gegenseitigkeit’ sind bereits zwei ganz wesentliche Strukturmerkmale der Ehezuchtliteratur angeführt, die nur auf den ersten Blick unvereinbar scheinen. Vielmehr stehen diese beiden Termini in einem wechselseitigen Abhängigkeitsverhältnis zueinander, welches auch schon in einem Aufsatz von Monika Gsell thematisiert wurde.[2]
Gsell fand anhand einer Studie von Heinrich Bullingers Eheschriften heraus, dass sich die Kategorien ‚Hierarchie’ und ‚Gegenseitigkeit’ nicht zwangsläufig ausschließen müssen.[3] Vielmehr hat sich gezeigt, dass diese im „Innersten zusammengehören und sich ergänzen.“[4] So kann zwar der hierarchische Aufbau der Geschlechterordnung als das grundlegende Strukturmerkmal des Geschlechterverhältnisses in der Ehezuchtliteratur erkannt werden. Doch muss darüber hinaus danach gefragt werden, ob innerhalb dieser Hierarchie auch Tendenzen auftreten können, die Abstand von einer strikten Unterordnung der Frau und der absoluten männlichen Vormachtstellung nehmen. Dies kann anhand des eingangs aufgeführten Textbeispieles deutlich gemacht werden.
Hier wird zum einen ganz klar ein patriarchalisches Herrschaftsprinzip für das Verhältnis von Mann und Frau zugrunde gelegt. Zum anderen wird aber auch die autoritäre Macht des Mannes eingeschränkt, indem er über seine Frau nicht wie über einen leibeigene[n] knecht verfügen soll. Vielmehr sollen Mann und Frau nach dem Seele-Leib-Prinzip des Aristoteles[5] inn gleicher libthat vnd freundlichkeit gegen einander stehn. Die strenge Hierarchisierung der Geschlechter wird aufgelöst durch die Kategorie der ‚Liebe’, durch die Mann und Frau inn gleichmäsiger naigung zusammen stimmen sollen. Anstelle einer strikten Abgrenzung der männlichen und weiblichen Ebene, ist hier die Gegenseitigkeit für ihre Beziehung bestimmend. Durch die Wörter gegen einander stehn und zusammen stimmen wird ein Verhältnis deutlich, das auf einer tendenziellen Gleichstellung von Mann und Frau beruht. Ihre durch gegenseitige Zuneigung geprägte Beziehung lässt auf ein Gegenseitigkeitsverhältnis von Mann und Frau schließen, das nicht von der Unterordnung der Frau, sondern von einer prinzipiellen Egalisierung des Geschlechterverhältnisses gekennzeichnet ist. Somit bringt das Konzept der Gegenseitigkeit eine Egalisierung der Geschlechterordnung mit sich, die allerdings nur für den theoretischen Geschlechterdiskurs Geltung hat. Das bedeutet, dass nur auf einer diskursiven Ebene eine Gleichstellung der Geschlechter erfolgen kann.[6] Inwiefern sich hierdurch Aussagen über das reale Geschlechterverhältnis in der frühneuzeitlichen Gesellschaft treffen lassen, lässt sich im Rahmen dieser literaturwissenschaftlichen Arbeit nicht erschließen.
Da nun das Verhältnis von Hierarchie und Gegenseitigkeit als ein wesentliches Merkmal der von mir untersuchten Texte der Ehezuchtliteratur gesehen werden kann, soll dieses Abhängigkeitsverhältnis auch der Quellenanalyse in der vorliegenden Arbeit zugrunde liegen. Dabei lässt sich folgende grundlegende Frage formulieren:
Ist das Geschlechterverhältnis in der Ehezuchtliteratur des 15. und 16. Jahrhunderts von der hierarchischen Überordnung des Mannes sowie der weiblichen Subsidiarität gekennzeichnet, oder lässt sich nicht vielmehr ein Geschlechterverhältnis ableiten, das durch die Gegenseitigkeit in der Beziehung von Mann und Frau eine diskursive Gleichstellung der Geschlechter hervorbringt?
Aus dieser Fragestellung, die letztendlich zur Entwicklung einer These aus den Ergebnissen der Quellenanalyse führen wird, ergeben sich einige weitere Fragen, die im Verlauf der Arbeit beantwortet werden.
So ist zunächst eine Definition der Begriffe ‚Subsidiarität’ und ‚Egalität’ im für die vorliegende Arbeit gültigen Sinn erforderlich, da sich hieraus das Verständnis für die weitere Vorgehensweise ergibt. Ein knapper Überblick über die Entwicklung der Forschungsrichtung ‚Gender studies’ leitet zur Darstellung des aktuellen Forschungsstandes zum Thema ‚Geschlechterverhältnis in der Frühen Neuzeit’ über, wobei eine Diskussion der teilweise kontroversen Forschungsansätze unerlässlich ist.
Danach wird geklärt werden, auf welche Weise sich der Ehediskurs, dem auch die Ehezuchtliteratur zugerechnet wird, von einem primär frauenfeindlichen Frauendiskurs und einem zumeist männerkritischen Männerdiskurs unterscheidet. Hierbei soll ermittelt werden, ob sich das Subsidiaritätsprinzip, das als Merkmal des misogynen Frauendiskurses gilt, auch auf den Ehediskurs übertragen lässt oder ob für den Ehediskurs nicht vielmehr das Egalitätsprinzip bestimmend ist.
Zum Abschluss des theoretischen Teils wird eine Begriffsbestimmung der Gattung ‚Ehezuchtliteratur’ erfolgen, wobei auch eine Einordnung dieser in den literaturwissenschaftlichen Kontext vorgenommen wird. Eine zusammenfassende Darstellung über die Verbreitung von Eheschriften wird anschließend zum Hauptteil, der Quellenanalyse, hinleiten, wobei zuvor die Auswahl der zwölf zugrundeliegenden Primärtexte erläutert und begründet wird.
Im Hauptteil der vorliegenden Arbeit wird untersucht, wie sich das Geschlechterverhältnis in Hinblick auf einzelne thematische Aspekte der Eheschriften darstellt. Dazu ist es zunächst nötig, verschiedene Themenbereiche zu konstruieren, mit deren Hilfe Aussagen über das Geschlechterverhältnis getroffen werden können. Die Themen ergeben sich aus der Quellenlektüre, wobei nur einige wenige Aspekte aufgrund der großen Fülle an Quellenmaterial aufgegriffen werden können. Deshalb ist es nötig, sich auf die wichtigsten Aspekte des frühneuzeitlichen Ehelebens zu beschränken und diese thematisch zusammenzufassen. Dabei ergeben sich folgende Themen, welche die jeweiligen Kapitel der Quellenanalyse bilden:
Aussagen zum Themenkomplex ‚Geschlechterhierarchie und Rollenverteilung’ lassen sich in nahezu allen Texten der Ehezuchtliteratur finden, sodass dies ein sehr ergiebiges Thema ist. Auch die ‚eheliche Liebe’, die in fast allen Texten thematisiert wird, stellt eine Kategorie dar, anhand derer sich Aussagen über das Geschlechterverhältnis treffen lassen. Ebenso finden sich unter dem Aspekt ‚Konflikte’ Textstellen, die das Miteinander von Mann und Frau in der Ehe gut beschreiben. Abschließend wird das Geschlechterverhältnis hinsichtlich des Aspektes ‚Erziehung und Bildung’ dargestellt werden.
In all diesen thematischen Bereichen soll das Geschlechterverhältnis hinsichtlich des Subsidiaritäts- respektive des Egalitätsprinzips untersucht werden, wobei das Verhältnis von Hierarchie und Gegenseitigkeit immer als Ausgangspunkt zu sehen ist. Bevor abschließend die These formuliert wird, die sich konsequenterweise aus der Fragestellung ergibt, ist es nötig, die Erkenntnisse aus der Quellenanalyse zusammenfassend darzustellen. Zunächst soll jedoch eine Begriffsbestimmung von ‚Subsidiarität’ und ‚Egalität’ erfolgen.
2. Subsidiarität und Egalität
Das Geschlechterverhältnis in der frühneuzeitlichen Ehezuchtliteratur ist eng mit den Begriffen ‚Hierarchie’ und ‚Gegenseitigkeit’ verknüpft. Diese Termini sind meines Erachtens selbsterklärend, sodass eine Erläuterung an dieser Stelle unnötig ist. Anders verhält es sich mit dem komplementären Begriffspaar von ‚Subsidiarität und Egalität’. Diese Begriffe, die aus dem Verhältnis von Hierarchie und Gegenseitigkeit folgen, bedürfen einer näheren Erläuterung. Zunächst ist der Begriff der ‚Subsidiarität’ zu klären.
Der Ausdruck ‚Subsidiarität’, leitet sich von dem lateinischen Wort „subsidium“ ab und bedeutet ‚Hilfe’. In der Geschlechterforschung wird der Subsidiaritätsbegriff vor allem für die Bezeichnung der Unterordnung der Frau unter den Mann gebraucht.[7] Die Literaturwissenschaftlerin Maria E. Müller, die diesen Begriff prägte, versteht ihn ganz im Sinne seiner eigentlichen Wortbedeutung, nämlich als die „unterstützende[...] Hilfestellung“[8] der Frau für den ihr übergeordneten Mann. Die hieraus resultierende Unterordnung der Frau ist demnach für das Subsidiaritätsprinzip bestimmend. Bei der weiteren Vorgehensweise wird der Begriff ‚Subsidiarität’ deshalb im Sinne der weiblichen Unterordnung unter den Mann verwendet.
Dem Subsidiaritätsprinzip steht der Begriff der ‚Egalität’ gegenüber, der in seiner Grundannahme von einer prinzipiellen Gleichstellung der Geschlechter ausgeht. Allerdings wäre es falsch, die heutigen Vorstellungen von ‚Gleichheit’ und ‚Gleichberechtigung’ auf eine historische Epoche zu projizieren, in der das „Verständnis der Geschlechter durch die Annahme einer grundsätzlichen, naturbedingten und gottgewollten Ungleichheit geprägt gewesen ist.“[9] Daher ist eine differenzierte Betrachtungsweise des Gleichheitsbegriffes an dieser Stelle erforderlich.
Hierbei sind die Begriffe der ‚qualitativen Gleichheit’ und der ‚quantitativen Gleichheit’ voneinander abzugrenzen. Um den Unterschied dieser beiden Begrifflichkeiten deutlich zu machen und gleichzeitig einen Eindruck der zeitgenössischen Gleichheitsvorstellungen zu geben, soll im Folgenden ein Zitat Martin Luthers angeführt werden, worin er sich zum Gleichheitsbegriff äußert:
[Gott] will uns leren, das in seinem Reych alles gleych sein und einer so vil haben und gelten soll als der ander. Aber im eusserlichen, weltlichen Leben da soll die ungleichheyt bleyben, Wie denn die Stende ungleych sein. [...] Aber im Reych Christi, Es sey ein König, ein Fürst, ein Herr, ein knecht, ein Fraw, ein Magd, wie sie mögen genennet werden, so sinds doch alle geleych.[10]
Luther geht hier von einem Gleichheitsbegriff aus, der eng verknüpft ist mit seiner Zwei-Reiche-Lehre, auf die an dieser Stelle jedoch nicht weiter eingegangen werden kann. Die Art der Gleichheit, die im Reich Gottes herrscht, ist von solcher Beschaffenheit, dass alles gleych sein und einer so vil haben und gelten soll als der ander. Die hiermit gemeinte sogenannte ‚quantitative’ oder ‚numerische Gleichheit’ erstreckt sich auf alle Menschen, die aufgrund ihrer Gottesebenbildlichkeit und ihrer Vernunftbegabung vor Gott und dem Gesetz gleich sind. Dieser Begriff wird in der Rechtskunde auch als ‚Gleichheit vor dem Richter’ bezeichnet.[11] Eben diesen Gleichheitsbegriff meint Luther auch, wenn er sagt, dass im Reich Gottes alle Menschen gleich sind, unabhängig von ihrer Standeszugehörigkeit. Dem Terminus der ‚quantitativen Gleichheit’ liegt das philosophische Theorem des ‚Naturrechts’ zugrunde, das von einer Gleichordnung der Menschen in Bezug zur Natur und zu Gott ausgeht.[12] Dies kann auch für das Verhältnis von Mann und Frau in der Lebenswelt der Frühen Neuzeit gelten, für das der Begriff der ‚quantitativen Gleichheit’ bestimmend ist.
Demgegenüber steht der Ausdruck der ‚qualitativen Gleichheit’, nach welchem die Menschen ihrer Natur nach gleich sind. Das bedeutet, dass jeder innerhalb seiner gesellschaftlichen Stellung in Bezug zu Menschen derselben sozialen Gruppe als gleich angesehen wird. Für die Zeit des Mittelalters und der Frühen Neuzeit erstreckt sich dieser Gleichheitsbegriff vor allem auf die verschiedenen Stände, in deren Verband ein einheitlicher Gleichheitsbegriff für alle Mitglieder verbindlich ist. So sagt Luther ja auch: Aber im eusserlichen, weltlichen Leben da soll die ungleichheyt bleyben, wie denn die Stende ungleych sein.[13] Die Ungleichheit zwischen den Ständen steht demzufolge der Gleichheit innerhalb der einzelnen Stände gegenüber. Da die Geschlechterdifferenz in der Frühen Neuzeit nicht nur biologisch begründet, sondern auch sozial determiniert ist, kann für das Geschlechterverhältnis also nicht der Begriff der ‚qualitativen Gleichheit’ kennzeichnend sein. Vielmehr sind Mann und Frau nur im Sinne der quantitativen Gleichheit, also in ihrem Verhältnis zu Gott und der Natur gleich. Eine real existierende soziale Gleichstellung von Mann und Frau gibt es demnach nicht.
Bei der Bestimmung des Geschlechterverhältnisses anhand der Texte der Ehezuchtliteratur muss deshalb beachtet werden, dass Egalisierungstendenzen immer nur innerhalb der patriarchalischen Geschlechterordnung auftreten können und eine Gleichstellung von Mann und Frau allenfalls im Sinne der quantitativen Gleichheit erreicht werden kann. Das wechselseitige Verhältnis von Hierarchie und Gegenseitigkeit ist somit Ausdruck des quantitativen Gleichheitsbegriffes, der dem Geschlechterverhältnis zugrunde liegt. Indem nämlich die biologische und soziale Ungleichheit von Mann und Frau gleichsam die Prämisse der Geschlechterordnung ist, kann die Egalisierung nur auf einer theoretischen Ebene stattfinden. Wenn im Verlauf der Arbeit also von einer Egalisierung des Geschlechterverhältnisses gesprochen wird, bezieht sich dieses Gleichheitsverständnis auf die „diskursive Gleichstellung“[14] von Mann und Frau, die aus der theoretischen Perspektive des Ehediskurses argumentiert.
3. Stand der Forschung
Die Untersuchung der Ehezuchtliteratur des 15. und 16. Jahrhunderts hinsichtlich des dort vorherrschenden Geschlechterverhältnisses macht eine theoretische Auseinandersetzung mit der Geschlechterforschung oder den sogenannten ‚Gender studies’ notwendig. Ein kurzer Überblick über die allgemeine historische Entwicklung dieser Forschungsrichtung soll zunächst die wichtigsten strukturellen Merkmale herausstellen. Anschließend wird der aktuelle Forschungsstand zum Thema ‚Geschlechterverhältnis in der Frühen Neuzeit’ dargestellt. Dabei wird sich darauf beschränkt, grundlegende Tendenzen und kontroverse Ansätze zu beschreiben, da noch im Verlauf der Quellenanalyse an entsprechenden Stellen näher auf die einzelnen Forschungspositionen eingegangen wird.
3.1 ‚Gender studies’ und ihre historische Entwicklung
Das elementarste Verhältnis seit Anbeginn der Zeit, nämlich das Verhältnis von Mann und Frau, ist erst seit einigen Jahrzehnten ins Blickfeld der Geschichtswissenschaft geraten. Die Wissenschaft, die sich der Erforschung der Geschlechter verschrieben hat, fand lange Zeit keinen Zugang zur sogenannten allgemeinen Geschichtswissenschaft und wurde dementsprechend als Randdisziplin behandelt, deren Verfolgung der Mühe nicht wert war.[15] Schließlich wusste man seit der Spätaufklärung, welche die Anthropologie hervorgebracht hatte, dass die körperlichen Unterschiede zwischen Mann und Frau ‚natürlichen Ursprungs’ waren und daher als unveränderliche und vor allem unwandelbare Tatsache das Verhältnis der Geschlechter bestimmte.[16] Das jeweilige Geschlecht wurde auf diese natürliche Ungleichheit festgelegt, eine grundlegende Ursachenforschung fand nicht mehr statt. Vielmehr wurde die medizinisch-anatomische Deutung der Geschlechterdifferenz nun auch auf alle sozialen Lebensbereiche von Mann und Frau übertragen: Aus der ‚natürlichen’ Ungleichheit wurde eine wissenschaftlich fundierte Tatsache geschaffen.[17] Die Folge war eine Aussparung der gesamten „weiblichen Menschen-Linie“ aus der anthropologischen Forschungsrichtung. Stattdessen entwickelte sich eine „Sonderanthropologie des Weibes“[18]. Diese Auffassung von Geschlechterforschung wandelte sich im 19. Jahrhundert insofern, als sie nun gar keine Beachtung seitens der auf Nationalgeschichte und Geschichte der „großen Männer“ spezialisierten Historiographie fand. Dies änderte sich erst ab Mitte des 20. Jahrhunderts. In den 1960er Jahren fand ein Wandel statt, der, ausgehend vom überkommenen Geschichtsbild des 19. Jahrhunderts, das nur eine allgemeine Geschichte kannte, nun auch vielfältigere Formen der Sozialgeschichte zuließ.[19] So entwickelte sich innerhalb der Sozial- und Kulturwissenschaften die Frauenforschung beziehungsweise die feministische Literaturwissenschaft.
Ein Großteil der frühen wissenschaftlichen Arbeiten des Feminismus’ beschränkte sich auf eine einseitige, meist frauenzentrierte Sichtweise.[20] Dieses Unterfangen soll aufgrund der langen Missachtung des Themas ‚Frau’ nicht in Abrede gestellt werden, da es für weitere Entwicklungen und heutige Erkenntnisse grundlegend gewesen ist. Jedoch waren eine zu starke Konzentration auf die Frau einerseits und eine vollkommene Ausgrenzung des Mannes andererseits die Folgen, was zu einer eingeschränkten Sichtweise führte. Im Zuge des darauffolgenden sogenannten ‚dekonstruktiven Feminismus’[21] wurde ein Differenz-Modell entwickelt, das Mann und Frau komplementär gegenüberstellte und vor allem die Unterschiede der Geschlechter betonte.[22] In Bezug auf diese Methode, die immerhin von einer frauenzentrierten Sichtweise Abstand nimmt, wurde jedoch der Vorwurf laut, dass gerade durch den Versuch einer eindeutigen Trennung zwischen Mann und Frau deren Unterschiede noch betont und somit die Geschlechterdifferenz überhaupt erst erschaffen wurde.[23]
Neben diesen einseitigen Ansätzen gab es innerhalb der Forschungsdiskussion aber auch Auffassungen, die zu einem ausgewogenen Interesse an beiden Geschlechtern aufriefen.[24] So verlagerte sich der Interessenschwerpunkt von einer einseitigen Fokussierung auf die Rolle der Frau zu einer Sichtweise, die Mann und Frau und ihr Verhältnis in den Blick nahm. Die aus dieser neuen Perspektivierung Anfang der 80er Jahre entstandene Forschungsrichtung der Gender studies kann daher als eine Erweiterung und Fortsetzung der Frauenforschung gesehen werden.[25]
Der auch in der deutschen Wissenschaft gebräuchliche englische Ausdruck ‚Gender studies’ beschreibt die wissenschaftliche Forschungsrichtung, die sich mit historischen und systematischen Fragen zum Verhältnis der Geschlechter beschäftigt. Gender studies sind ein auf Interdisziplinarität ausgelegtes Forschungsfeld, das sowohl literatur- als auch sozialgeschichtlich arbeitet. In Abgrenzung zur feministischen Forschung, bei der die ‚Frau’ im Mittelpunkt des Interesses steht, befassen sich Gender studies vielmehr mit der Geschlechterdifferenz und ihrer „soziokulturellen Konstituierung“.[26] ‚Männlichkeit’ und ‚Weiblichkeit’ stehen sich gegenüber und bilden das vorrangige Forschungsfeld. Die Unterscheidung des Geschlechtsbegriffes in das aus dem Englischen stammende Begriffspaar ‚sex’ und ‚gender’ ist zur methodischen Grundlage für die Gender studies geworden und führt zu einer neuen Interpretationsweise des Begriffs ‚Geschlecht’.
Der Geschlechtsbegriff wird unterschieden in eine einerseits als „sozial und kulturell konstruierte Geschlechterdifferenz“[27] gedachte Kategorie, die dem Begriff ‚gender’ zuzuordnen ist. Demgegenüber steht andererseits ‚sex’ als die „biologische feststellbare Geschlechtszugehörigkeit“.[28] Somit bildet das „sex/gender system“[29] eine grundlegende Kategorie innerhalb der Gender studies. Das Verhältnis von ‚sex’ und ‚gender’ ist seit den 1980er Jahren Thema heftiger wissenschaftlicher Auseinandersetzungen, wobei die künstlich festgelegte Differenzierung des Geschlechtsbegriffs in ‚Natur’ und ‚Kultur’ zunehmend in Frage gestellt wird.[30] Dabei geht es in der heutigen Geschlechterforschung weder darum, eine Gleichheit der Geschlechter, wie sie von der frühen feministischen Forschung propagiert wurde, zu postulieren noch darum, eine spezifische ‚Weiblichkeit’[31] auszumachen.[32] Vielmehr ist die Konstruktion des ‚Geschlechts’ variabel, das heißt von verschiedenen Faktoren abhängig, und wird immer wieder neu hervorgebracht.[33] Gender studies haben es sich daher zur Aufgabe gemacht, „diesen Produktionsprozeß räumlich-zeitlich zu situieren, seine Triebkräfte zu benennen, seine Verfahrensweisen zu analysieren, seine Alternativen zu bedenken und seine Folgen zu ermitteln.“[34] Infolgedessen ist auch eine historische Betrachtungsweise der Geschlechterdifferenz Aufgabe und Ziel von Gender studies.[35] Dazu werden historische Geschlechtertheorien analysiert, wobei sich zeigt, „daß auch die vermeintlich ‚natürliche’ Grundlage des Körpers und die ihm jeweils zugeordnete Sexualität vom diskursiven Wissen der Epoche erst hervorgebracht werden.“[36] Die Denkweise, dass sich Mann und Frau nicht etwa durch ihr biologisches Geschlecht, sondern vielmehr durch ihre soziale Stellung in der Gesellschaft unterscheiden und sich demzufolge durch ‚gender’ und nicht durch ‚sex’ definieren, wird für die Zeit vor dem 17./18. Jahrhundert angenommen.[37] Darüber hinaus sei „bis zum 18. Jahrhundert die medizinisch-anatomische Beschreibung des biologischen Geschlechts (sex) von kulturellen und sozialen Vorstellungen über die Geschlechter (gender) abhängig gewesen.“[38] Der menschliche Körper war Ausdruck seiner sozialen und gesellschaftlichen Bestimmung. Die Frau wurde dementsprechend als das schwache, weil unvollkommene, Geschlecht gesehen, während der Mann als das ideale, starke Geschlecht galt.[39]
Derzeit sind die Gender studies noch im Prozess der Entwicklung. Diese Forschungsrichtung stellt sich in ihrem „gegenwärtigen Stadium keineswegs als eine methodisch, konzeptuell und inhaltlich geschlossene Bewegung dar, sondern als ein in sich kontroverses, spannungsreiches Forschungs- und Diskussionsfeld“.[40] Dementsprechend findet man zum Verhältnis der Geschlechter heute ein breites Forschungsspektrum vor, das sich diesem Sujet auf unterschiedliche Art und Weise und unter verschiedenen Aspekten nähert.
3.2 ‚Gender studies’ und die heutige Forschungssituation
In der wissenschaftlichen Auseinandersetzung mit der Geschlechterforschung sind diverse Forschungsansätze vereint. Zudem finden hier unterschiedliche wissenschaftliche Disziplinen ein weites Forschungsfeld vor. Gerade weil mehrere methodisch und konzeptionell verschiedene Forschungsansätze nebeneinander bestehen, kommt man bei der Beschäftigung mit diesem Thema nicht umhin, eine interdisziplinäre Vorgehensweise anzuwenden. So stützen sich Literarhistoriker zum Teil auf sozialgeschichtliche Befunde und andersherum argumentieren Sozialhistoriker mit literarischem Quellenmaterial, was angesichts der Methodik von Gender studies ohnehin unabdingbar zum Erkenntnisprozess gehört[41] und auch durchaus sinnvoll erscheint. Denn die Frage, die sich bei einer rein literaturhistorischen und in diesem Sinne einseitigen Vorgehensweise stellt, ist die nach der Relevanz. Welchen Nutzen haben denn literaturwissenschaftliche Befunde über das Geschlechterverhältnis in den Ehetexten der Frühen Neuzeit, wenn sich nicht auch gleichzeitig Erkenntnisse über die soziale Realität gewinnen lassen? Daher gehören beide Ansätze zusammen und können erst durch ihr wechselseitiges Verhältnis zu wesentlichen Ergebnissen führen.
Daher geht die vorliegende Arbeit zwar von einem literaturwissenschaftlichen Ansatz aus, ohne jedoch die Frage nach der sozialen Realität aus dem Blick zu verlieren. So sollen die literarischen Quellen auf einer diskursiven Ebene untersucht werden, wobei in Einzelaspekten ein Bezug zur zeitgenössischen Realität hergestellt wird. Beide Aspekte in einem ausgewogenen Gleichgewicht zu halten ist notwendig, um überzeugende Ergebnisse zu erhalten
Die derzeitige Forschungssituation zum Thema ‚Geschlechterverhältnis im 15. und 16. Jahrhundert’ stellt sich zwiespältig und komplex dar. Aus den verschiedenen Forschungsansätzen ergibt sich ein sehr heterogenes Gesamtbild, das eine „klare Profilierung des 16. Jahrhunderts“[42] erschwert und zu sehr widersprüchlichen Ergebnissen führt. Grundsätzlich sind zwei einander entgegengesetzte Positionen zu unterscheiden.
Zum einen wird die Auffassung vertreten, dass sich im 16. Jahrhundert ein tiefgreifender Wandel des Geschlechterverhältnisses vollzogen hat.[43] Im Gegensatz dazu gehen andere Forschungsansätze davon aus, dass eine Traditionalität in der Geschlechterkonzeption zu konstatieren ist und daher nicht Umbruch, sondern Kontinuität von der Antike bis ins 16. Jahrhundert für das Geschlechterverhältnis prägend ist.[44] Dieser gegensätzliche Befund ergibt sich einerseits sicherlich aus dem von Widersprüchlichkeiten geprägten Quellenmaterial, das sich schon allein aufgrund der Gattungsproblematik[45] nicht zu einem homogenen Korpus zusammenfassen lässt. Andererseits muss auch in Betracht gezogen werden, dass innerhalb der Geschlechterforschung unterschiedliche Ansätze vertreten sind, die naturgemäß einem zeitlichen und inhaltlichen Wandel unterworfen sind. Dementsprechend ergibt sich für die heutige Forschungssituation ein heterogenes Gesamtbild.
Darüber hinaus lässt sich in der Geschlechterforschung, die sich auf die Frühe Neuzeit spezialisiert hat, eine Entwicklung feststellen, die sich vor allem auf drei wichtige Aspekte bezieht. So fand zum einen forschungsgeschichtlich ein Wandel des Frauenbildes statt, zum anderen führten neuere Erkenntnisse in der Familienforschung zu ihrer Weiterentwicklung. Zudem veränderte sich auch die Auffassung darüber, welcher Stellenwert der Reformation für den Wandel des Geschlechterverhältnisses zukommt.
Zunächst ist das traditionell häufig propagierte und vermeintlich positive Frauenbild des Humanismus durch neuere Erkenntnisse der literarhistorischen Frauenforschung erweitert und teilweise widerlegt worden.[46] In Auseinandersetzung mit den Thesen Jacob Burckhardts[47], die im 19. Jahrhundert von einem positiven, weil vermännlichten Frauenbild ausgingen, enthüllte die historische Frauenforschung des 20. Jahrhunderts das frauendiskriminierende Konzept dahinter.[48] Infolgedessen wurde angenommen, dass sich die Geschlechterprojektionen des Mittelalters im 15. und 16. Jahrhundert erhalten haben, sodass nicht von einem – gar positiv zu deutenden – Wandel des Frauenbildes gesprochen werden kann.[49] Trotz guter Aufarbeitung seitens der Geschlechterforschung stehen bis heute beide Positionen einander gegenüber.
Die zweite Forschungsrichtung, die einen Wandel durchlief, war die Familienforschung. In der traditionellen Familienforschung wurde seit langem die These verfochten, dass sich im 17./18. Jahrhundert ein Wandel der Geschlechterrollen vollzogen hat, der durch die neue Arbeitsteilung von Mann und Frau bedingt wurde.[50] Ausgehend von der sozialgeschichtlich fundierten Untersuchung Otto Brunners, die auf Grundlage einer Analyse der Hausväterliteratur des 17./18. Jahrhunderts die Prinzipien der frühneuzeitlichen Ökonomielehre herausstellt, konnte dieser Wandel begründet werden.[51] Brunner prägte das für das Verständnis frühneuzeitlicher Sozialstrukturen wichtige Modell des ‚Ganzen Hauses’. Der aus der Ökonomie-Literatur der griechischen Antike übernommene Begriff des ‚oikos’, bezeichnet nach Brunner einen Wirtschafts-, Sozial-, Rechts- und Herrschaftsverband, der neben der Kernfamilie, bestehend aus dem Ehepaar, das zugleich ein Arbeitspaar war und ihren unverheirateten Kindern auch alle anderen an der Hauswirtschaft beteiligten Menschen umfasst.[52] Laut Brunner vollzog sich nun im 17. und 18. Jahrhundert ein Wandel, der von der zentralen Lebensordnung des ‚Ganzen Hauses’ hin zur Herausbildung der neuzeitlichen Kleinfamilie führte.[53] Diese Entwicklung habe zu einer Intimisierung innerhalb der Familie und auch zwischen den Eheleuten geführt.[54] Brunners Studie ist auch heute noch grundlegend für das Verständnis frühneuzeitlicher Gesellschaftsstrukturen, obwohl einzelne Aspekte seiner Grundannahmen teilweise von neueren Erkenntnissen widerlegt worden sind. So gilt es inzwischen als erwiesen, dass schon im 15./16. Jahrhundert die Arbeitsteilung zunahm und bereits im Spätmittelalter Haushalte von verschiedenen Größen nebeneinander existierten.[55] Auch die von Brunner erst ab dem 17. Jahrhundert angenommene Entwicklung von der Ehe als reiner Zweckgemeinschaft hin zur tendenziell partnerschaftlichen Liebesehe wird in der neueren historischen Familienforschung als problematisch angesehen.[56] Kritisiert wird unter anderem auch die Verklärung der vormodernen Familie, durch die autoritäre, vordemokratische und patriarchalische Ideale transportiert würden.[57] Dennoch ist seine Arbeit für das Verständnis des frühneuzeitlichen Geschlechterverhältnisses von großer Bedeutung.
Den dritten Forschungsansatz, der von einer forschungsgeschichtlichen Entwicklung betroffen war, stellen die konfessionsgeschichtlichen Arbeiten dar, die hauptsächlich von der evangelisch-protestantischen Forschung vorangetrieben wurden. Innerhalb dieses Forschungsansatzes wurde lange Zeit von einem antagonistisch geführten Ehe- und Frauendiskurs zwischen der mittelalterlich-katholischen Kirche und den Reformatoren um Luther ausgegangen. Erst Luthers Schriften und die nachfolgender Autoren sollen ein neues Ehekonzept entworfen haben, während die mittelalterliche Kirche generell eine ablehnende Haltung gegenüber der Ehe einnahm. Somit stehen sich katholische und evangelische Forschungsansätze diametral gegenüber, wobei der gegenseitige Vorwurf misogyner und damit auch ehefeindlicher Tendenzen laut wird.[58] Von Seiten der Protestanten wurde vor allem kritisiert, dass aus katholischer Perspektive Luthers Eheauffassung erst recht zu einer Unterdrückung der Frau beigetragen hätte. Damit entstand eine Forschungskontroverse, die eng mit der Frage nach einer positiven Neubewertung der Ehe in den Schriften Martin Luthers verknüpft wurde und auf beiden Seiten zu heftigen Auseinandersetzungen führte.[59] Dieser Aspekt wird in Kapitel 4.3 nochmals aufgegriffen werden.
Der Wandel in der Geschlechterforschung, der anhand dieser drei Gesichtspunkte deutlich geworden ist, führt zur heutigen Forschungssituation, die sich unter Einbeziehung dieser Entwicklungen kontrovers mit dem frühneuzeitlichen Geschlechterverhältnis auseinandersetzt.
In der Forschungsliteratur zum Thema ‚Geschlechterverhältnis in der frühneuzeitlichen Ehezuchtliteratur’ ist ein weiterer Befund auffällig. Obwohl sich diese Forschungsrichtung methodisch den Gender studies zuordnen lässt und daher Mann und Frau hinsichtlich ihres Verhältnisses im Blick haben müsste, ist eine Tendenz zu bemerken, die sich erneut auf eine frauenzentrierte Sichtweise beschränkt. Dieses Phänomen, das aus den älteren Arbeiten der Frauenforschung bekannt ist, taucht nun auch wieder in aktuellen Zusammenhängen auf. So beschäftigen sich auch neuere Studien mit Vorliebe abermals ausschließlich mit dem weiblichen Geschlecht.[60] Dabei geht es den Autorinnen vor allem darum, innerhalb der frühneuzeitlichen Eheschriften misogyne Tendenzen aufzudecken. Dass hierbei jedoch oft Textbeispiele verwendet werden, die streng genommen nicht zur Ehezuchtliteratur gezählt werden können, ist häufig außer Acht gelassen worden.[61] Somit vermischen sich aus ganz unterschiedlichen literarischen Zusammenhängen stammende Aussagen über das Wesen der Frau mit den Aussagen, die über die Ehefrau im Kontext der Ehezuchtliteratur getroffen werden. Infolgedessen wird ein negatives Frauenbild mit einer allgemeinen Negativbewertung der Ehefrau gleichgesetzt.[62]
Damit in der vorliegenden Arbeit dieser Fehler vermieden wird, sollen möglichst nur solche Aussagen in die Analyse einbezogen werden, die auch im Kontext der Ehezuchtliteratur erscheinen und daher nicht aus einer misogynen Schrifttradition kommen. Demzufolge ist es nötig, abweichend von der zuvor beschriebenen Tendenz in der Geschlechterforschung, allein die Frau zu fokussieren, einen Diskurs auszumachen, bei dem das „geschlechterübergreifende[...]“[63] Reden über Mann und Frau im Vordergrund steht. Dies kann allerdings nur durch die Auswahl solcher Texten gewährleistet werden, die sich mit dem Verhältnis von Mann und Frau auseinandersetzen. Diese Texte, die sowohl Mann als auch Frau ins Zentrum des Interesses stellen, können dem frühneuzeitlichen Ehediskurs zugerechnet werden. Neben dem erwähnten Ehediskurs war in der Frühen Neuzeit allerdings auch ein geschlechterspezifisch ausgerichteter Frauen- bzw. Männerdiskurs verbreitet, der sich durch eine Vielzahl an Merkmalen vom Ehediskurs unterschied. Um so den misogynen Frauendiskurs oder den männerzentrierten Männerdiskurs von einem auf beide Geschlechter ausgerichteten Ehediskurs abzugrenzen, sollen im Folgenden alle drei Diskursarten hinsichtlich ihrer Merkmale untersucht werden.[64] Ziel dieser Vorgehensweise ist es, den Blick für die verschiedenen diskursiven Ebenen zu schärfen, um nicht etwa Texte aus misogyner Tradition mit Texten des Ehediskurses zu vergleichen und daraus falsche Schlüsse über das vorherrschende Geschlechterverhältnis zu ziehen.
3.3 Frauendiskurs, Männerdiskurs, Ehediskurs
Bei der nun folgenden Untersuchung der verschiedenen Diskurse ist es zunächst notwendig, den Begriff des Diskurses näher zu bestimmen. Dabei halte ich mich an die Definition des Reallexikons der deutschen Literaturwissenschaft, wonach ‚Diskurs’ als eine „Abfolge des Redens, der Rede oder der schriftlichen Äußerung“ bezeichnet wird.[65]
Neben dieser Definition erscheint mir außerdem die Begriffsbestimmung von Rüdiger Schnell sinnvoll, wonach ‚Diskurs’ nicht nur ein „geregeltes Ensemble von Redeweisen, Redefunktionen und Sprachmustern, sondern auch ein festes Bündel tradierter Denk- und Konnotationsschemata“[66] umfasst. In diesem Sinne lassen sich mehrere Diskurse voneinander abtrennen, die sich hinsichtlich ihrer Textmerkmale und Konzeptionen unterscheiden. Das bedeutet, dass sich Frauen- und Männerdiskurs sowie der Ehediskurs sowohl durch die Textsorte als auch durch eine unterschiedliche Perspektive auf das jeweilige Thema (Mann oder Frau oder beide) voneinander abgrenzen lassen.[67] Daher sollen zunächst die spezifischen Merkmale des Frauen- bzw. Männerdiskurses wiedergegeben werden, um danach eine Abgrenzung zum Ehediskurs zu ermöglichen.[68]
Zum Frauendiskurs zählen – allgemein gesprochen – Texte, in denen die Frau das zu behandelnde Objekt ist und der Mann als Autor die Subjektrolle einnimmt. Das bedeutet, dass in solchen Texten ausschließlich eine kritische Reflexion über das weibliche Geschlecht stattfindet, wohingegen der Mann nicht thematisiert wird. Er erscheint allenfalls als auktoriale Instanz und nimmt die Rolle des selbstgerechten Richters ein. Als Autor der Texte des Frauendiskurses lenkt er den Blick auf das Thema ‚Frau’ und kann somit auch neue Frauenbilder und Konzepte, die sowohl negativ als auch positiv konnotiert sein können, entwerfen. Damit ist schon impliziert, dass sich der Frauendiskurs nicht nur aus Texten zusammensetzt, die frauenfeindliche Ambitionen haben, sondern dass hier inhaltlich differenziert werden muss.
Somit umfassen die Texte des Frauendiskurses einerseits Frauenkritik, andererseits aber auch Frauenlob, wodurch sich der Frauendiskurs nicht auf eine eindimensionale Deutung festlegen lässt.[69] So sind neben den Texten, die sich auf die bloße Aufzählung weiblicher Laster beschränken, auch solche Texte zu nennen, welche die Erziehung der Frau betreffen. In ihnen werden zumeist unerreichbare Leitbilder für die Frau, insbesondere für die ‚gute Ehefrau’, geschaffen. Ihre Erziehung dient dem Zweck, dem Mann eine gute und gelehrige Ehefrau zu sein, die trotz ihrer natürlichen geistigen Mängel das Maximum ihrer Fähigkeiten zu erbringen hat. Bei dieser Textsorte tritt allein der Mann als Erzieher und Lehrer der Frau auf und stellt einseitig die Forderungen an sie.[70] Wiederum andere Texte gehen der Fragestellung nach, ob ein Mann heiraten soll oder nicht.[71] Zum Teil sind diese Texte ehefreundlich motiviert, zum Teil aber auch mit erheblicher Frauenkritik verbunden. Bei den zuletzt Genannten wird für ein eheloses Leben des Mannes plädiert, wobei zahlreiche Laster der Frauen katalogartig aufgezählt werden. Bei einer ehebejahenden Intention wird das Pro und Kontra einer Ehe abgewogen, wobei die Eheschließung am Ende meist angeraten wird. Beiden Ausführungen ist die männliche Sichtweise gemein, aus der heraus die Entscheidung für oder wider die Ehe getroffen wird. Der Mann tritt hier wiederum als handelndes, erwägendes und entscheidendes Subjekt auf, wohingegen die Frau diejenige ist, von der eine Eignung für die Ehe gefordert wird und die sich ihre Tauglichkeit erst erwerben muss.
All diesen Texten des Frauendiskurses liegt ein Konzept zugrunde, bei dem die Verantwortung stets einseitig bei der Frau liegt, während der Mann sich einer kritischen Reflexion vollkommen entzieht. Als Ursache hinter diesem Konzept wurde lange Zeit die fehlende Schriftlichkeit der Zeitgenossinnen gesehen, die gegen das Schriftmonopol der Männer keinen vergleichbaren Männerdiskurs anregen und so ihrer Sichtweise keinen Ausdruck verleihen konnten.[72] Dagegen spricht jedoch das tatsächliche Vorhandensein eines Männerdiskurses, der von Männern für Männer geschrieben wurde.[73] Obwohl dieser bezüglich der Quantität und der Intensität weit hinter den Texten des Frauendiskurses zurücksteht, ist er doch unbestritten existent.
Die Textformen, die den Männerdiskurs ausmachen, sind nicht leicht abzugrenzen, finden sich doch die meisten Argumente gegen Männer innerhalb von Eheschriften. Hier wird vor allem im Zusammenhang mit ehefeindlichen Argumenten Kritik an Männern geübt, wobei den Lastern der Frau männliche Schwächen gegenübergestellt werden. Doch auch die Männer hatten ihren eigenen „diskursive[n] Ort“[74]. In der Gattung der Satire beispielsweise ist Männerkritik mit einer ständischen, beruflichen oder politischen Kritik verbunden und nicht auf geschlechterspezifische Eigenheiten bezogen wie es beim Frauendiskurs üblich war. Dennoch gehen einige Satiren über eine Berufs- und Standeskritik hinaus und nehmen das Wesen des Mannes aufs Korn. Als Kritikpunkte werden bei Männern häufig unkontrolliertes sexuelles Begehren, Unkeuschheit und Müßiggang genannt.[75] In den Texten des Männerdiskurses tritt jedoch auch erstmals die Forderung nach männlicher Selbstdisziplinierung auf, mit der die eigenen Schwächen bekämpft werden müssen. Damit soll der Mann die alleinige Verantwortung für sein Handeln übernehmen, anstatt seine Schwäche auf die Sittenlosigkeit seiner Frau zurückzuführen.[76]
Zwischen Frauen- und Männerdiskurs lassen sich mehr Unterschiede als Gemeinsamkeiten finden. Gemein ist beiden die Gegenüberstellung von Kritik und Lob.[77] Im Gegensatz zum Frauendiskurs, wo allein die Frau angesprochen wird, ist der alleinige Adressat des Männerdiskurses das männliche Geschlecht. ‚Er’ wird zum Gegenstand des Redens und der Kritik und tritt somit zum ersten Mal in die Rolle des Objekts. Während der Mann in den Texten des Frauendiskurses als normative Instanz gilt, wird im Männerdiskurs seine Position relativiert und „grundsätzlich kritisch-skeptisch beurteilt.“[78] Damit zusammenhängend wird auch die Frage nach seiner Verantwortung unterschiedlich beantwortet. Im Frauendiskurs finden sich immer wieder Argumente, welche der Frau die Schuld an den männlichen Schwächen zuweisen, wohingegen der Männerdiskurs die Eigenverantwortlichkeit und somit auch die Schuldfähigkeit des Mannes betont. Während im Frauendiskurs immer wieder Forderungen von Männern an die Frau gestellt werden, verfassen im Männerdiskurs die Autoren Forderungen an ihr eigenes Geschlecht.[79]
Anhand dieser Ausführungen und des abschließenden Vergleichs zeigt sich, dass Frauen- und Männerdiskurs zwar unterschiedliche Funktionen und Schwerpunkte haben, dass sie beide jedoch in einem gemeinsamen Punkt übereinstimmen: Beide sind aus einer männlichen Perspektive heraus geschrieben, allerdings mit unterschiedlichen Intentionen. Darüber hinaus haben beide Diskurse das Merkmal, dass sie sich nur an ein ‚Geschlecht’ wenden.
Dieses Charakteristikum wird im Ehediskurs aufgehoben, da hier beide Geschlechter ins Blickfeld der Autoren geraten. Es lässt sich feststellen, dass sich im Ehediskurs der „Frauen- und Männerdiskurs zu einer […] neuen Art des Redens über die Geschlechter“[80] verbindet. Im Gegensatz zum Frauen- und Männerdiskurs, in dem der Adressat das jeweilige Geschlecht darstellt, werden im Ehediskurses beide Geschlechter angesprochen. Eine einseitige misogyne oder aber männerkritische Darstellungsweise findet sich nicht. Es wird vielmehr das Moment der Gegenseitigkeit betont. Dies zeigt sich unter anderem daran, dass der Frauenschelte meist unmittelbar die Männerkritik folgt, sodass die misogynen Äußerungen relativiert werden.[81] Außerdem wird beiden Geschlechtern die gemeinsame Verantwortung für das Gelingen der Ehe gegeben, die nur durch ihr Gegenseitigkeitsverhältnis Bestand haben kann. In den Texten des Ehediskurses wird weder zu idealistisch noch zu pessimistisch über das gemeinsame Leben als Ehepaar berichtet. Vielmehr werden in einer „eher nüchternen Mittellage – die Vorzüge und Schwierigkeiten eines ehelichen Lebens, d.h. die Schwächen beider Geschlechter und die möglichen negativen Auswirkungen für beide Gatten erörtert.“[82]
Es kann deshalb zusammenfassend festgehalten werden, dass sich im Frauen- und Männerdiskurs einerseits und im Ehediskurs andererseits verschiedene Geschlechterverhältnisse ausmachen lassen. Während im Frauendiskurs ganz eindeutig das Prinzip der weiblichen Subsidiarität vorherrschend ist, wird im Ehediskurs eher die Gleichstellung von Mann und Frau proklamiert, wobei hier oftmals die ‚Gegenseitigkeit’ das konstituierende Element ist. Auch der Männerdiskurs weist eine gewisse Einseitigkeit auf, die im Ehediskurs zugunsten eines Gegenseitigkeitsverhältnisses aufgegeben wird.
Diese Erkenntnis steht in einem engen Bezug zur Forschungsfrage. So können nämlich die Texte des Ehediskurses dahingehend untersucht werden, ob in ihnen das Konzept der Egalität vorherrscht, oder ob sich in ihnen nicht doch einzelne Aspekte des Frauen- bzw. Männerdiskurses ausmachen lassen – etwa dort, wo einseitig positiv oder negativ über Mann oder Frau gesprochen wird. Wenn man, von einer rein inhaltlichen Ebene abweichend, nach den formalen Eigenschaften des Ehediskurses fragt, sind die Texte des Ehediskurses genauer zu betrachten. Diese bilden einen Korpus, der sich aus mehreren Textsorten und Gattungen zusammensetzt, sodass sich ein heterogenes Gemisch ergibt. Als ein wesentlicher Bestandteil des Ehediskurses ist die Ehezuchtliteratur zu sehen. Diese spezielle Gattung[83], welche die Grundlage der vorliegenden Untersuchung sein soll, eignet sich meines Erachtens besonders gut zu einer Bestimmung des Verhältnisses von Mann und Frau, denn die Ehezuchtliteratur vereint in beispielhafter Weise die speziellen Merkmale des Ehediskurses. Dies lässt sich zum einen an der Adressierung an beide Geschlechter und zum anderen an der Betonung der Gegenseitigkeit festmachen. Dadurch, dass hier nicht nur beide Geschlechter gleichermaßen ausführlich[84] behandelt werden, sondern besonders ihr gegenseitiges Verhältnis im Zentrum der Diskussion steht, erweist sich diese Gattung in Hinblick auf die Forschungsfrage als außerordentlich ergiebig. Deshalb ist die Ehezuchtliteratur, in Abgrenzung zu anderen literarischen Gattungen, die sich mit dem Thema Ehe beschäftigen, auch Grundlage der Quellenanalyse. Bevor diese jedoch vorgenommen werden kann, ist es zunächst nötig, die Gattung der Ehezuchtliteratur genauer zu betrachten und auf die Problematik bei der Begriffsbestimmung einzugehen.
3.4 Ehezuchtliteratur – eine Begriffsbestimmung
Da mir eine adäquate Definition von ‚Ehezuchtliteratur’ nicht vorliegt, bin ich bis auf Weiteres auf eine eigene Begriffsdeutung angewiesen. Unter ‚Ehezuchtliteratur’ verstehe ich eine didaktisch und/oder pragmatisch ausgerichtete Ordnungsliteratur, die sich auf verschiedene Art und Weise mit dem Thema Ehe auseinandersetzt. Darüber hinaus ist die Ehezuchtliteratur als eine eigenständige Gattung zu sehen, die innerhalb des frühneuzeitlichen Ehediskurses verbreitet war.[85]
Die Ehezuchtliteratur vereinigt verschiedene Ausdrucksformen, Kommunikationssituationen und inhaltliche Schwerpunktsetzungen in sich, die in zahlreichen Textsorten Ausdruck finden. Dabei ist der primäre Zweck der Ehezuchtliteratur die Unterrichtung über die Ehe als „Lebensform und soziale Ordnungseinheit“.[86] Darüber hinaus ist es ihr Anliegen, im Sinne einer moralischen Erziehung zu wirken und als Teil des zeitgenössischen Ordnungsdiskurses Einfluss auf die soziale Realität zu nehmen.
Zu Beginn der Auseinandersetzung mit dem Thema der vorliegenden Arbeit stand die Frage, welche Textsorten zu verwenden seien. Die Entscheidung für eine bestimmte Textsorte ist deshalb von nicht zu unterschätzender Relevanz, weil mangelnde Sorgfalt bei der Zusammenstellung von Textbeispielen zu inhaltlich wenig aussagekräftigen Antworten für die Forschungsfrage führen kann.[87] Geht man nämlich davon aus, dass Aussagen über das Geschlechterverhältnis auch von der Textsorte abhängig sind, so ist eine Klassifizierung der Primärtexte in verschiedene Textsorten notwendig. Somit schließe ich mich der Forderung Rüdiger Schnells an, der konstatiert: „Man muß Gleiches mit Gleichem vergleichen.“[88] Die bereits bestehenden Klassifizierungssysteme aus der Forschungsliteratur zur Erfassung von Ehetexten sind dabei hilfreich, jedoch im Rahmen dieser Arbeit nicht anzuwenden, da sie auf eine äußerst umfassende Vorgehensweise angelegt sind.[89] Deshalb muss aus forschungsökonomischen Gründen eine pragmatischere Zuordnung der Texte zur Ehezuchtliteratur genügen. Auch hierbei ist es das Ziel, einen möglichst homogenen Textkorpus auszuwählen, anhand dessen Aussagen über das Geschlechterverhältnis miteinander verglichen werden können, ohne sich dabei jedoch zu sehr auf eine bestimmte Textsorte zu beschränken. Für die Zuordnung der Texte zur Ehezuchtliteratur fällt die Wahl auf die Kriterien ‚Inhalt’ und ‚Form’, anhand derer eine Auswahl der Ehetexten getroffen werden kann.
Inhaltlich ist eine Beschränkung auf das Thema ‚Ehe’ durch die Forschungsfrage bereits vorgegeben. Dabei werden allerdings nur solche Texte ausgewählt, die sich ausschließlich mit der Ehe beschäftigen, da dieses Thema auch im Kontext mit anderen Inhalten wie beispielsweise der Haushaltsführung im Rahmen der Hausväterliteratur vorkommen kann. Die inhaltliche Breite der Ehetexte reicht von der allgemeinen Belehrung über die Ehe, über Gründe für eine Eheschließung und geschlechterspezifische Rechte und Pflichten in der ehelichen Gemeinschaft bis hin zum Leben im Witwen- respektive Witwerstand nach dem Tod des Partners.[90] Da das hierfür in Frage kommende Quellenmaterial schlicht unüberschaubar ist, muss auch eine Differenzierung auf formaler Ebene stattfinden.
Dabei ist es zunächst wichtig, die Textsorten voneinander abzugrenzen und solche Gattungen auszuwählen, die im Sinne der Begriffsbestimmung von ‚Ehezuchtliteratur’ eine pragmatisch-didaktische Ausrichtung haben. Damit fallen diejenigen Texte heraus, die satirischen[91] oder autobiographischen[92] Charakter haben. Darüber hinaus muss als weiteres Textmerkmal die formale Gestaltung hinzugezogen werden. Hierbei ist besonders die Gattung des Traktates bedeutsam, worunter ein „Typus von Gebrauchstexten zur Wissensvermittlung und von Erbauungsliteratur“[93] verstanden wird. Da Traktate sich eher in einer wissenschaftlichen Art und Weise mit dem Thema ‚Ehe’ auseinandersetzen, können sie zur Ehezuchtliteratur gerechnet werden.[94] Auch die schriftlich fixierten Predigten, die ihrem Anspruch nach didaktisch und erbaulich ausgerichtet sind, können als eine Textsorte der Ehezuchtliteratur verstanden werden.[95] Die weit verbreiteten Ehebüchlein und die Ehespiegel sind ebenfalls Teil der Ehezuchtliteratur.[96] Während die sogenannte ‚Spiegelliteratur’ als ein Unterbegriff der Traktatform gesehen werden kann[97], verhält es sich bei den Ehebüchlein anders. Diese zeichnen sich durch einen sehr freien, stilistischen Aufbau aus, der das Werk teilweise nur schwer nachvollziehbar werden lässt.[98] Inhaltlich entspricht das Ehebüchlein weniger einer Abhandlung im Sinne des Traktates, sondern ist vielmehr dadurch gekennzeichnet, dass es das Wesen der Ehe charakterisiert und einen Leitfaden für Mann und Frau im ehelichen Miteinander gibt.[99] Dadurch, dass sowohl Ehebüchlein als auch Ehespiegel einen erbaulichen Charakter haben, können beide Textsorten der Ehezuchtliteratur zugeordnet werden. Eine Sonderstellung nehmen sicherlich drei der hier verwendeten Textsorten ein, die sich nicht eindeutig zuordnen lassen. Zum einen fallen die pragmatischen Äußerungen, die Martin Luther in seinen Tischreden tätigt, formal aus dem Rahmen. Zum anderen ist die Erziehungsschrift von Juan Luis Vives Die Erziehung der Christin dem Titel nach nicht explizit auf die Ehe ausgerichtet. Da jedoch inhaltlich viele Bezüge zur Ehe bestehen, wird das Werk in die Auswahl aufgenommen. Des Weiteren ist der lehrhafte Dialog des Erasmus von Rotterdam Der Hausdrache, oder: Die Ehe zu nennen, der schon durch die formale Sonderform des Dialogs aus dem Rahmen fällt. Da er ansonsten jedoch alle Merkmale der Ehezuchtliteratur aufweist, wird er ebenfalls der Quellenanalyse zugrunde liegen.
[...]
[1] Fischart, Johann: Das Podagrammisch Trostbüchlin. Das Philosophisch Ehzuchtbüchlin. Hg. v. Adolf Hauffen. Tübingen: Niemeyer 1974. (Deutsche National-Literatur, Historisch-kritische Ausgabe 18), S. 167.
[2] Gsell, Monika: Hierarchie und Gegenseitigkeit. Überlegungen zur Geschlechterkonzeption in Heinrich Bullingers Eheschriften. In: Geschlechterbeziehungen und Textfunktionen. Studien zu Eheschriften der Frühen Neuzeit. Hg. v. Rüdiger Schnell. Tübingen: Niemeyer 1998. (Frühe Neuzeit 40).
[3] Das hier beschriebene Konzept lässt sich jedoch nicht nur für die Schriften Bullingers konstatieren, sondern kann auch auf andere Texte der Ehezuchtliteratur angewendet werden.
[4] Gsell: Hierachie und Gegenseitigkeit, S. 93.
[5] Vgl. hierzu ausführlicher Kapitel 4, S. 30f.
[6] Vgl. Gsell: Hierarchie und Gegenseitigkeit, S. 115.
[7] Die Verwendungsweise des Begriffes ‚Subsidiarität’ in der Politik wird ausführlich von Arno Waschkuhn dargestellt. So ist die Subsidiarität im „sozialwissenschaftlichen Verständnis ein antitotalitäres und demokratisch-pluralistisches Prinzip, das eng mit Föderalismus- und Dezentralisierungsvorstellungen [...] verbunden ist.“ Vgl. Waschkuhn, Arno: Was ist Subsidiarität? Ein sozialphilosophisches Ordnungsprinzip: Von Thomas von Aquin bis zur Civil „Society.“ Opladen: Westdeutscher Verlag 1995, S. 9.
[8] Vgl. Müller, Maria E.: Naturwesen Mann. Zur Dialektik von Herrschaft und Knechtschaft in Ehelehren der Frühen Neuzeit. In: Wandel der Geschlechterbeziehungen zu Beginn der Neuzeit. Hg. v. Heide Wunder/ Christina Vanja. Frankfurt a. M.: Suhrkamp 1991, S. 49.
[9] Walter, Tilman: Unkeuschheit und Werk der Liebe. Diskurse über Sexualität am Beginn der Neuzeit in Deutschland. Berlin: de Gruyter 1998 (Studia Linguistica Germanica 48), S. 287.
[10] Martin Luther: Hauspostille 1544. In: D. Martin Luthers Werke. Kritische Gesamtausgabe [Weimarer Ausgabe]Abt. 1: Schriften. Bd. 52. Weimar: Hof-Buchdruckerei 1915, S. 136.
[11] Vgl. Erler, Adalbert.: Art. Gleichheit. In: Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte. Hg. v. Dems. u.a. Bd.1. Berlin: Erich Schmidt 1971, Sp.1702.
[12] Zum Begriff des Naturrechts vgl. Winters, Peter-Jochen: Art. Naturrecht. In: Handlexikon zur Rechtswissenschaft. Hg. von Axel Görlitz. München: Ehrenwirth 1972, S. 269.
[13] Luther: Hauspostille, S. 136.
[14] Gsell: Hierarchie und Gegenseitigkeit, S. 115.
[15] Hausen, Karin: Die Nicht-Einheit der Geschichte als historiographische Herausforderung. Zur historischen Relevanz und Anstößigkeit der Geschlechtergeschichte. In: Geschlechtergeschichte und Allgemeine Geschichte. Hg. v. Hans Medick u.a. Göttingen: Max-Planck-Insitut für Geschichte 1998, S. 30.
[16] Hausen: Die Nicht-Einheit der Geschichte, S.27.
[17] Ebd.
[18] Honegger, Claudia: Die Ordnung der Geschlechter. Die Wissenschaften vom Mensch und das Weib. 1750-1850. Frankfurt a. M.: Campus 1991.
[19] Hausen: Die Nicht-Einheit der Geschichte, S. 31.
[20] Auch Rüdiger Schnell verweist auf diesen Umstand. Vgl. Schnell: Frauendiskurs, Männerdiskurs, Ehediskurs. Textsorten und Geschlechterkonzepte in Mittelalter und Früher Neuzeit. Frankfurt a. M.: Campus 1998 (Geschichte und Geschlechter 23), S. 164.
[21] Vgl. Gut, Katrin: Art. Feministische Literaturwissenschaft. In: Reallexikon der deutschen Literaturwissenschaft. Hg. v. Klaus Weimar Bd.1. Berlin: de Gruyter 1997, S. 575-577.
[22] Hier sei stellvertretend die Arbeit von Ute Frevert genannt, die das Differenz-Prinzip auf die moderne Gesellschaft überträgt. Vgl. Frevert, Ute: „Mann und Weib, und Weib und Mann“. Geschlechter-Differenzen in der Moderne. München: Beck 1995.
[23] Medick, Hans / Trepp, Anne-Charlott: Geschlechtergeschichte und Allgemeine Geschichte. Herausforderungen und Perspektiven. Göttingen: Max-Planck-Institut für Geschichte 1998 (Göttinger Gespräche zu Geschichtswissenschaft 5), S. 11.
[24] Vgl. Schnell: Frauendiskurs, S. 165 (in den Anmerkungen).
[25] Erhart, Walter: Art. Gender studies. In: Reallexikon der deutschen Literaturwissenschaft. Hg. v. Klaus Weimar. Berlin: de Gruyter 1997. Bd.1, S. 692.
[26] Erhart: Gender studies, S. 692.
[27] Ebd.
[28] Ebd.
[29] Ebd.
[30] Erhart: Gender studies, S. 693.
[31] Oder gar eine ‚Sonderanthropologie des Weibes’ wie bei Claudia Honegger geschehen. Vgl. Anm. 18.
[32] Erhart: Gender studies, S. 693.
[33] Frevert, Ulrike: Mann und Weib, S.14.
[34] Ebd.
[35] Erhart: Gender studies, S. 693.
[36] Ebd.
[37] Schnell: Frauendiskurs, S. 284.
[38] Schnell: Frauendiskurs, S. 285.
[39] Vgl. hierzu auch die Ausführungen in Kapitel 4, bes. S 33-36.
[40] Medick: Geschlechtergeschichte und Allgemeine Geschichte, S. 12f.
[41] Schnell, Rüdiger: Geschlechterbeziehungen und Textfunktionen. Probleme und Perspektiven eines Forschungsansatzes. In: Geschlechterbeziehungen und Textfunktionen. Studien zu Eheschriften der Frühen Neuzeit. Hg. v. Dems. Tübingen: Niermeyer 1998, S. 2.
[42] Schnell: Geschlechterbeziehungen, S. 2.
[43] Hier sind besonders alle Beiträge des Werkes „Wandel der Geschlechterbeziehungen zu Beginn der Neuzeit“ Hg v. Heide Wunder u. Christina Vanja (1991). zu nennen; ebenfalls einen Wandel im Geschlechterverhältnis sehen H. Wunder (1992), W. Haug (1994), M.E. Müller (1991), G. Scharffenorth (1982), U. Hörauf-Erfle (1991), D. Lorenz (1980), T. Walter (1989), M. Dallapiazza (1981). Genauere Angaben sind dem Literaturverzeichnis zu entnehmen.
[44] Vertreter dieser Auffassung sind R. Schnell (1998), J.-D. Müller (1994), J. Hoffmann (1959), Becker-Cantarino (1980), E. Schneider (1955). Genauere Angaben sind dem Literaturverzeichnis zu entnehmen.
[45] Mit der Gattungsproblematik haben sich eingehender beschäftigt: Stege, Marga: Die Erfassung der pragmatischen Eheliteratur. In: Eheglück und Liebesjoch. Hg. von Maria E. Müller. Weinheim: Beltz 1988, und Schnell, Rüdiger: Frauendiskurs, Männerdiskurs, Ehediskurs. Textsorten und Geschlechterkonzepte in Mittelalter und Früher Neuzeit. Frankfurt: Campus 1998. Vgl. zu den verschiedenen Textsorten der vorliegenden Arbeit auch die Ausführungen im Kapitel 3.4, S. 23ff.
[46] Schnell: Geschlechterbeziehungen, S. 2.
[47] Burckhardt, Jacob: Die Cultur der Renaissance in Italien. Ein Versuch. Basel: Schweighauser 1860.
[48] Als Beispiel hierfür führt Rüdiger Schnell die virgo docta an, deren Lob sich auf herausragende intellektuelle Leistungen bezog und die somit in die männerspezifische Tradition des Gelehrtentums trat. Vgl. Schnell: Frauendiskurs, S. 2.
[49] Schnell: Geschlechterbeziehungen, S. 9.
[50] Ebd.
[51] Otto Brunner: Das „Ganze Haus“ und die alteuropäische Ökonomik. In: Neue Wege der Verfassungs- und Sozialgeschichte. Hg. v. Dems. Göttingen: Vandenhoek & Ruprecht 31980.
[52] Brunner: Das „Ganze Haus“, S. 106.
[53] Brunner: Das „Ganze Haus“, S. 111.
[54] Ebd.
[55] Kritik an Brunners Modell übten vor allem Michael Mitterauer, Claudia Opitz und Werner Troßbach. Vgl. Mitterauer, Michael: Grundtypen alteuropäischer Sozialformen. Haus und Gemeinde in vorindustriellen Gesellschaften. Stuttgart-Bad Cannstadt: Frommann-Holzboog 1979 (Kultur und Gesellschaft 5), S. 94-97. Opitz, Claudia: Neue Wege in der Sozialgeschichte? Ein kritischer Blick auf Otto Brunners Konzept des „Ganzen Hauses“. In: Geschichte und Gesellschaft 20. Stuttgart: Vandenhoeck & Ruprecht 1994, S. 88-98. Sowie Troßbach, Werner: Das „ganze Haus“ – Basiskategorie für das Verständnis ländlicher Gesellschaften in der Frühen Neuzeit? In: Blätter für deutsche Landesgeschichte 129. o.V. 1993, S. 277-314.
[56] Ebd.
[57] Ebd.
[58] Gegen eine frauenfeindliche Verurteilung der katholischen Kirche wehrt sich Heinrich Schumacher: Das Ehe-Ideal des Apostel Paulus. München: Huber 1932.
[59] Besonders deutlich vertritt Gerta Scharffenorth (1982) eine protestantische Sichtweise und geht dabei von einem neuen, auf Gleichberechtigung ausgerichteten Geschlechterentwurf bei Luther aus. Demgegenüber stehen die Auffassungen von Barbara Becker-Cantarino (1987), Jan-Dirk Müller (1994) und Dagmar Lorenz (1980), wobei Letztere gar eine wachsende Diskriminierung der Frau durch die Eheauffassung in reformatorischen Texten sieht.
[60] So richtet beispielsweise Ulrike Hörauf-Erfle ihren Fokus ausschließlich auf die Frau. Vgl. Hörauf-Erfle, Ulrike: Wesen und Rolle der Frau in der moralisch-didaktischen Literatur des 16. und 17. Jahrhunderts im Heiligen Deutschen Reich deutscher Nationen. Frankfurt a. M.: Lang 1991, oder Holenstein, Pia: Der Ehediskurs der Renaissance in Fischarts Geschichtklitterung. Kritische Lektüre des fünften Kapitels. Bern: Lang 1991 (Deutsche Literatur von den Anfängen bis 1700, 10).
[61] Dies wird auch von Rüdiger Schnell kritisiert. Vgl. Frauendiskurs, S. 162ff.
[62] Schnell: Frauendiskurs, S. 162. Vgl. hierzu auch die Ausführungen in Kapitel 4.3, S. 48-50.
[63] Schnell: Frauendiskurs, S. 161.
[64] Dabei stütze ich mich auf die Ergebnisse der Arbeit von Rüdiger Schnell, der ebenfalls eine Differenzierung von Frauen-, Männer- und Ehediskurs empfiehlt. Vgl. Schnell: Frauendiskurs, S. 160-170.
[65] Zur Definition vgl. Fohrmann, Jürgen: Art. Diskurs. In: Reallexikon der deutschen Literaturwissenschaft. Hg. v. Klaus Weimar Bd.1. Berlin: de Gruyter 1997, S. 369.
[66] Schnell: Frauendiskurs, S. 29.
[67] Vgl. Schnell: Frauendiskurs, S. 29f.
[68] Bei den nun folgenden Ausführungen über Frauen-, Männer- und Ehediskurs halte ich mich an Schnell: Frauendiskurs, S.171-217.
[69] Zum diskursiven Schreiben über Frauen sind sicherlich auch die sogenannten ‚Querelles des Femmes’ zu zählen, für die eine Gegenüberstellung von weiblichen Tugend- und Lastermotiven kennzeichnend ist.
[70] Das Motiv der Erziehung der Frau durch den Mann wird auch in Kapitel 7.1 aufgenommen, da sich dieser Aspekt des Frauendiskurses auch in der Ehezuchtliteratur finden lässt.
[71] Hierbei handelt es sich um eine topische Frage, die bereits in der Antike bekannt war, in der Spätantike unter der Fragestellung ‚An uxor ducenda’ verbreitet wurde und so als Topos in die mittelalterliche Eheliteratur aufgenommen wurde. Vgl. hierzu die Arbeit von Detlef Roth: An uxor ducenda. Zur Geschichte eines Topos von der Antike bis zur Frühen Neuzeit. In: Geschlechterbeziehungen und Textfunktionen. Studien zu Eheschriften der Frühen Neuzeit. Hg. v. Rüdiger Schnell. Tübingen: Niemeyer 1998. (Frühe Neuzeit 40), S. 171-232.
[72] Schnell: Frauendiskurs, S. 191.
[73] Ebd.
[74] Schnell: Frauendiskurs, S. 193.
[75] Diese Kritikpunkte werden im Kapitel 6.1.2 nochmals aufgenommen, wobei ihr Konfliktpotential thematisiert wird.
[76] Als Beispiel für diese Argumentation sei hier der Topos vom ‚Frauensklaven’ genannt, wobei der Mann durch die Verführungskünste der Frau willenlos und schwach wird. Vgl. Schnell: Frauendiskurs, S. 201. Weitere Ausführungen dazu im Kapitel 5.2, S. 63.
[77] Beim Frauendiskurs entspricht dies dem Begriffspaar ‚Frauenlob – Frauenschelte’.
[78] Schnell: Frauendiskurs, S. 214.
[79] Dies wird in Kapitel 5.1, S. 56 deutlich, in dem Selbstdisziplin und Affektregulierung vom Mann gefordert wird.
[80] Schnell: Frauendiskurs, S. 218.
[81] Vgl. hier zu Anm. 298.
[82] Schnell: Frauendiskurs, S. 221.
[83] Auf die Gattung der Ehezuchtliteratur wird im folgenden Kapitel 3.4 eingegangen werden.
[84] Dies ist allerdings immer auch vom Autor, sowie vom entsprechenden Text abhängig, insgesamt jedoch stellt sich die Perspektivierung relativ ausgeglichen dar.
[85] Zum Begriff der ‚Gattung’ vgl. Hempfer, Klaus W.: Art. Gattung. In: Reallexikon der deutschen Literaturwissenschaft. Hg. v. Klaus Weimar. Bd.1. Berlin: de Gruyter 1997. S. 651-655.
[86] Repertorium deutschsprachiger Ehelehren der Frühen Neuzeit. Hg. v. Erika Kartschoke. Berlin: Akademie 1996, S. IX.
[87] Wie bereits auf S. 16 erwähnt, war dies oft der Fehler feministischer Forschung.
[88] Schnell: Geschlechterbeziehungen, S. 51.
[89] So etwa auch bei Marga Stege, die die Ehetexte nach thematischer Schwerpunktsetzung, Autor und Adressat klassifiziert. Vgl. Stege, Marga: Die Erfassung der pragmatischen Eheliteratur. In: Eheglück und Liebesjoch. Hg. v. Maria E. Müller. Weinheim: Beltz 1988 (Ergebnisse der Frauenforschung 14), S. 19-22. Eine weitaus differenziertere und daher umfangreichere Methode zur Gattungsbestimmung wendet Rüdiger Schnell an, indem hinsichtlich der inhaltlichen und der äußeren Textmerkmalen unterscheidet und somit den kommunikativ-situativen Vergleich von Ehetexten anstrebt. Vgl. Schnell, Rüdiger: Frauendiskurs, Männerdiskurs, Ehediskurs. Textsorten und Geschlechterkonzepte in Mittelalter und Früher Neuzeit. Frankfurt: Campus 1998.
[90] Repertorium, S.IX.
[91] z.B. Emser, Hieronymus: Eyn deutsche Satyra. Hg. v. Robert T. Clark jr. Berlin: Schmidt 1956; Sachs, Hans: Der gantz Haußrat, Nürnberg 1553; Murner, Thomas: Die Mühle von Schwindelsheim und Gredt Müllerin Jahrzeit. Straßburg: Matthias Hüpfuff 1515; Wickram, Georg: Von Guten und Boesen Nachbaurn. Sämtliche Werke. Bd. IV. Hg. v. Hans-Gert Roloff. Berlin o.V. 1969.
[92] Hier sei als Beispiel genannt: Platter, Felix: Tagebuch (Lebensbeschreibung) 1536-1567. Hg. v. V. Lötscher. Basel: o.V. 1976.
[93] Störmer-Caysa, Uta: Art. Traktat. In: Reallexikon der deutschen Literaturwissenschaft. Hg. v. Jan-Dirk Müller Bd.3. Berlin: de Gruyter, S. 675.
[94] Zu den Ehetraktaten zählen Erasmus Alberus’ Ein gut buch von der Ehe, Heinrich Bullingers Der christliche Ehestand, Martin Luthers Von Ehesachen, Justus Menius’: Erynnerung was denen / so sich in ynn Ehestand begeben / zu bedencken Sey. Die genauen bibliographischen Angaben sind dem Literaturverzeichnis zu entnehmen.
[95] Hierbei ist vor allem Martin Luthers Predigt vom Ehestand zu nennen. Die genauen bibliographischen Angaben sind dem Literaturverzeichnis zu entnehmen.
[96] Beispiele hierfür sind Albrechts von Eyb „Ehebüchlein“ (Ob einem manne sey zunemen ein eelichs weyb oder nicht), Johann Fischarts Ehzuchtbüchlin, Die Augsburger Sittenlehre, Marcus’ von Weida Spigell des ehlichen Ordens. Die genauen bibliographischen Angaben sind dem Literaturverzeichnis zu entnehmen.
[97] Störmer-Caysa: Traktat, S. 675.
[98] Hörauf-Erfle: Wesen und Rolle der Frau, S. 11.
[99] Hörauf-Erfle: Wesen und Rolle der Frau, S. 11.
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