Im Rahmen meiner Arbeit möchte ich diskutieren was für ein Gut Bildung ist. Die Beantwortung dieser Frage lässt Rückschlüsse darauf zu wie Bildung finanziert werden soll. Denn wenn ein Gut als „öffentliches Gut“ identifiziert werden kann, dann liegt Marktversagen vor und das Gut sollte aus ökonomischer Sicht über Steuergelder bereitgestellt werden.
Unter dem Aspekt der sozialen Gerechtigkeit muss auch die Umverteilungswirkung diskutiert werden. Sowohl beim gegenwärtigen System als auch nach der Studieneinführung treten Umverteilungswirkungen auf, die ich analysieren werde um dann die Beteiligung der Studierenden an den Kosten unter dem Gerechtigkeitsaspekt zu bewerten. Ein wesentlicher Bestandteil der Diskussion rund um die Hochschulfinanzierung ist die Theorie der externen Effekte.
Das Bestehen „positiver externer Effekte“ wird aufgeführt für die Legitimierung der Steuerfinanzierten Hochschulpolitik. Anhand der externen Effekte möchte ich diskutieren ob sich durch das Bestehen positiver Externalitäten eine staatliche Subventionierung von Hochschulbildung rechtfertigen lässt.
Anschließend wird analysiert, ob durch die Studiengebühren die zur Mittelaufstockung der Hochschulen dienen werden, Effizienzsteigerungen zu erwarten sind resp. die Ressourcen
effizienter genutzt werden.
Letztendlich wird unter der Berücksichtigung der nachfolgenden Analyse, und unter dem Aspekt der Einführung der Studiengebühren, die politische Umsetzung der Hochschulfinanzierung unter die Lupe genommen und bewertet.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Hochschulbildung – eine gutstheoretische Betrachtung
2.1. Hochschulbildung als öffentliches Gut
2.2. Hochschulbildung als meritorisches Gut
3. Bildungsfinanzierung auf dem Prüfstand
3.1. Die Umverteilungswirkung der meritorisierten Hochschulbildung
3.2. Die Theorie der externen Effekte
3.3. Studiengebühren unter dem Gesichtspunkt des Leistungsanreizes
4. Fazit
5. Literaturverzeichnis
Um die Leserlichkeit des Textes zu erleichtern, wurde vielfach auf die weiblichen Wortendungen verzichtet. Alle Formulierungen sind selbstverständlich geschlechtsneutral zu verstehen.
1. Einleitung
Mit dem Urteil vom 26. Januar 2005 hat das Bundesverfassungsgericht den Weg frei gemacht zur Einführung von Studiengebühren für das Erststudium. Integrierter Bestandteil des Urteils ist die Sozialverträglichkeit bei der Einführung von Studiengebühren. Die Unionsgeführten Länder hatten sich darauf berufen, dass Bildung Ländersache ist, und erfolgreich gegen das Verbot von Studiengebühren geklagt. Als erstes wurden im Wintersemester 06/07 Studiengebühren in NRW und Niedersachsen erhoben. Zum Sommersemester 2007 folgen die Länder Baden-Württemberg, Bayern,Hamburg, Hessen und Saarland.
International war schon vor dem Urteil in Deutschland ein Trend zur Beteiligung der Studierenden an den Kosten der Hochschulbildung zu verzeichnen. In Australien, England und Österreich sind in den vorangegangenen Jahren Studiengebühren wieder eingeführt worden (vgl. Nagel 2003, S.46). Mit der neuen Einnahmequelle wollen die entsprechenden Bundesländer ihre Hochschulen finanziell besser ausstatten und die Effizienz in der Lehre steigern (vgl. Lang 2005, S.1).
Einer der Probleme, mit denen wir uns bei der Einführung von Studiengebühren konfrontiert sehen, ist die Fragestellung, ob die Studiengebühren potentielle Studierende aufgrund der zusätzlichen Kosten vom Studieren abschreckt. Ist dies der Fall, so könnte dass eine soziale Desintegration von finanziell schwach ausgestatteten Schichten mit sich bringen. Außerdem werden Fragen hinsichtlich Gerechtigkeitsaspekte aufgeworfen. Insgesamt steht das Thema im Spannungsverhältnis zwischen ökonomischer Effizienz und sozialer Gerechtigkeit.
Im Rahmen meiner Arbeit möchte ich diskutieren was für ein Gut denn Bildung ist. Die Beantwortung dieser Frage lässt Rückschlüsse darauf zu wie Bildung finanziert werden soll. Denn wenn ein Gut als „öffentliches Gut“ identifiziert werden kann, dann liegt Marktversagen vor und das Gut sollte aus ökonomischer Sicht über Steuergelder bereitgestellt werden (vgl. Hunzinger 1993, S.28).
Unter dem Aspekt der sozialen Gerechtigkeit muss auch die Umverteilungswirkung diskutiert werden. Sowohl beim gegenwärtigen System als auch nach der Studieneinführung treten Umverteilungswirkungen auf, die ich analysieren werde um dann die Beteiligung der Studierenden an den Kosten unter dem Gerechtigkeitsaspekt zu bewerten.
Ein wesentlicher Bestandteil der Diskussion rund um die Hochschulfinanzierung ist die Theorie der externen Effekte. Das Bestehen „positiver externer Effekte“ wird aufgeführt für die Legitimierung der Steuerfinanzierten Hochschulpolitik (vgl. van Lith 1985, S. 5). Anhand der externen Effekte möchte ich diskutieren ob sich durch das Bestehen positiver Externalitäten eine staatliche Subventionierung von Hochschulbildung rechtfertigen lässt.
Anschließend wird analysiert, ob durch die Studiengebühren die zur Mittelaufstockung der Hochschulen dienen werden, Effizienzsteigerungen zu erwarten sind resp. die Ressourcen effizienter genutzt werden.
Letztendlich wird unter der Berücksichtigung der nachfolgenden Analyse, und unter dem Aspekt der Einführung der Studiengebühren, die politische Umsetzung der Hochschulfinanzierung unter die Lupe genommen und bewertet.
2. Hochschulbildung – eine gutstheoretische Betrachtung
2.1. Hochschulbildung als öffentliches Gut
Bildung; insbesondere Hochschulbildung wird im allgemeinen Sprachgebrauch oft als ein klassisches öffentliches Gut bezeichnet. Ob diese Behauptung so stehen bleiben kann, werde ich anhand der Kriterien zur Kennzeichnung eines öffentlichen Gutes diskutieren. Öffentliche Güter kennzeichnen sich u.a. dadurch, dass sie aus Steuergeldern finanziert werden und die Bereitstellung über den Staat geregelt wird. In dieser Optik gesehen, sieht Hochschulbildung erst mal aus wie ein öffentliches Gut. Doch, um es in Marxs Worten zu sagen, fallen das Wesen der Dinge und ihre Erscheinung nicht in eins. Daher bedarf es einer genaueren Untersuchung des Gutes Hochschulbildung. Die Identifizierung eines öffentlichen bzw. privaten Gutes hat entscheidenden Einfluss auf dessen Bereitstellung, denn „ Ist sie (Hochschulbildung) ein öffentliches Gut, muss sie dem staatlichen Bereich unterstellt werden, ist sie ein privates Gut, kann sie marktwirtschaftlichen Kriterien unterworfen werden “ (Hunzinger 1993, S. 28).
Reine öffentliche Güter liegen dann vor wenn Nicht-Ausschlussfähigkeit und Nicht-Rivalität im Konsum vorliegt (vgl. Heise 2005, S. 40 f.). Treffen beide Kriterien zu dann ist das Gut nicht markgängig und muss wegen den Versagens des Preis- und Marktmechanismus öffentlich bereitgestellt werden. Ein klassisches Beispiel für die Nicht-Ausschlussfähigkeit ist der Leuchtturm. Kein vorübergehendes Schiff kann vom Licht des Leuchtturms ausgeschlossen werden. Demzufolge werden sich potenzielle Konsumenten nicht zahlungsbereit erklären weil sie keinen zusätzlichen Nutzen daraus erzielen können. Den Nutzen, den der Leuchtturm für sie abwirft, können sie auch unentgeltlich konsumieren. Ähnliches gilt für das Kriterium der Nicht-Rivalität im Konsum. Unter Rivalität im Konsum versteht man die Tatsache, dass der Konsum eines Gutes durch Person A nicht gestört wird, durch den gleichzeitigen Konsum des Gutes durch Person B (vgl. Häuser 1983, S. 19). Es findet keine Rivalität zwischen diesen Personen statt. In so einem Fall, gibt es keine Anreize für den Produzenten Güter bereitzustellen, weil es für den Konsumenten keine Anreize gibt einen Preis zu bezahlen. Es kommt zum Markversagen und der Staat muss die Bereitstellung von Gütern übernehmen.
Sofern die Hochschulbildung die Kriterien eines öffentlichen Gutes erfüllt, ist sie vom Staat bereitzustellen und über Steuermittel zu finanzieren, denn andernfalls würde es zum Markversagen kommen. Ist Hochschulbildung ein öffentliches Gut? Die eindeutige Identifizierung von Rivalität oder Nicht-Rivalität im Konsum von Hochschulbildung scheitert an den Kapazitätsgrenzen innerhalb der Hochschule bzw. Hörsäle. „… denn alle Studenten können das Gut gemeinsam konsumieren, solange die Anzahl der Studenten geringer bzw. gleich der Studienplätze ist, d. h. bis zur Kapazitätsgrenze. An dieser Grenze verändert sich das Gut Hochschulbildung, unterhalb der Kapazitätsgrenze ist nichtrivalisierender Konsum zu beobachten, oberhalb hat das Gut exklusiven Charakter “ (Kuna 1980, S. 27 f.). Zu dieser Problematik kommt noch hinzu, dass die Kapazitätsgrenzen sich wandeln. Wo früher die Hörsäle teilweise überschaubar waren, finden wir heute oft volle bzw. überfüllte Hörsäle vor. Das zeigt, dass dieselbe Frage, nämlich ob es Rivalität im Konsum gibt, im Wandel der Zeit zu verschiedenen Antworten führen muss bzw. neuer Antworten bedarf.
Fakt ist: aus dem Kriterium der Nicht-Rivalität lässt sich nicht eindeutig der öffentliche Charakter des Gutes Bildung herleiten. Das zweite Kriterium der Nicht-Ausschlussfähigkeit kann auch nicht eindeutig festgestellt werden. Als Begründung gilt dass die Nutzung der Hochschule an Zugangsvoraussetzungen gebunden ist. Die allgemeine Hochschulreife stellt ein Ausschlusskriterium dar, oder die Numerus Clausus Hürde (vgl. Maas 2003, S. 79).
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- Arbeit zitieren
- Burak Öztoprak (Autor:in), 2007, Die Finanzierung der Hochschulbildung unter Berücksichtigung der Einführung von Studiengebühren, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/78026
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