Vorwort
Auf das Thema der Lebensbedingungen und Sozialisationsfaktoren im Strafvollzug wurde ich im Frühjahr 1999 bei der Lektüre der Autobiographie „Monster Cody - ich war ein Street Gang Fighter“ aufmerksam. Gleichzeitig begann ich mein Praktikum bei der Zentralstelle für Strafentlassenenhilfe in Nürnberg und stellte dadurch in der Resozialisierungsarbeit fest, daß die vielfältige Problembelastung des Klientels sich durch die Haft unbeabsichtigt verschärfte. Daraus hat sich für mich eine intensive Beschäftigung mit den theoretischen Grundlagen der Folgen von Strafvollzug ergeben. Aus der Feststellung, daß es kaum empirische Befunde aus
den letzten 20 Jahren zu diesem Thema gibt, erwuchs der Wunsch, in dem bescheidenen Rahmen meines Studiums selbst eine Untersuchung durchzuführen.
Als glückliche Fügung möchte ich es bezeichnen, daß die Koordinatorin meines Schwerpunktes ein Jahr später spontan meinen Vorschlag aufgriff, eine empirische Studie zu diesem Thema
durchzuführen und darüber meine Diplomarbeit zu schreiben, und mir bei der endgültigen Formulierung der Fragestellung beratend zur Seite stand. Darüber hinaus machte sie mich auf eine laufende Langzeitstudie des Kriminologischen Forschungsinstituts Niedersachsen zu einer ähnlichen Fragestellung aufmerksam, wodurch ich meine methodischen Überlegungen anhand der Vorgehensweise der Profis vom kfn verbessern konnte.
Der erste Teil dieser Arbeit dokumentiert die theoretischen Vorüberlegungen für die Untersuchung. Neben den für das Thema unentbehrlichen Grundlagen - klassische Theorien zur Entstehung
von Kriminalität, das Verständnis des Strafvollzugs im Sinne von GOFFMANs Theorie der „totalen Institution“ und der Ausführung neuerer Entwicklungen insbesondere im Jugendstrafvollzug - liegt der Schwerpunkt auf der Beschreibung des Phänomens der Insassensubkultur.
Desweiteren werden die klassischen Erklärungsansätze für das Entstehen von Subkultur im Strafvollzug und empirische Befunde zu deren Überprüfung vorgestellt. Es soll offensichtlich werden, daß die Insassensubkultur und deren spezifische Ausprägungen eng mit
der Struktur des Strafvollzugs und den subkulturellen Identitäten der Insassen verknüpft sind.
Im zweiten Teil wird dann die methodische Vorgehensweise der Untersuchung dargestellt. Durch die Forderung der Explikation qualitativer Sozialforschung (der Forschungsprozeß soll für dritte nachvollziehbar gemacht werden) wird der Methodik ein eigenes Kapitel zugestanden.
[...]
Inhaltsverzeichnis
1 Theoretischer Rahmen
1.1 Grundsätzliche Überlegungen zu Kriminalität und Strafvollzug
1.1.1 Definitionen
1.1.2 Ausgewählte Erklärungsmodelle von kriminellem Verhalten
1.1.3 Ziele des Strafvollzugs
1.1.4 Konflikte zwischen den Institutionszielen
1.1.5 Besonderheiten des Jugendstrafvollzugs und aktuelle Entwicklungen
1.1.6 Zusammenfassung
1.2 Verhältnis der Institution Gefängnis zum Individuum
1.2.1 Das Gefängnis als totale Institution
1.2.2 Psychische Aspekte von Freiheitsstrafe
1.2.2.1 Entsubjektivierung und Autonomieverlust
1.2.2.2 Verlust von heterosexuellen Beziehungen
1.2.2.3 Frustration und Aggression
1.2.3 Zusammenfassung
1.3 Die Insassensubkultur
1.3.1 Probleme bei der Verwendung der klassischen Subkulturdefinition
1.3.1.1 Definition von Subkultur in den 70er Jahren
1.3.1.2 Exkurs: Gesellschaftliche Veränderungen und Kulturwandel
1.3.2 Die Verwendung des Begriffes der Insassensubkultur in dieser Arbeit
1.3.2.1 Der Begriff der Subkultur des Gefängnisses von Harbordt
1.3.2.2 Ausgewählte empirische Befunde der 90er Jahre
1.3.3 Merkmale der Insassensubkultur
1.3.3.1 Das Werte- und Normensystem
1.3.3.2 Sozialstrukturen
1.3.4 Zusammenfassung
1.4 Theorien und Befunde zur Entstehung der Insassensubkultur
1.4.1 Deprivationstheorie
1.4.2 Kulturelle Übertragungstheorie
1.4.3 Ausgewählte Untersuchungsergebnisse
1.4.3.1 Empirische Befunde zur Deprivationstheorie
1.4.3.2 Empirische Befunde zur kulturellen Übertragungstheorie
1.4.3.3 Theorievergleichende Befunde
1.4.4 Übertragbarkeit auf den Jugendstrafvollzug
1.4.5 Zusammenfassung
1.5 Fragestellungen zur empirischen Studie
2 Methodik und Durchführung der Untersuchung
2.1 Qualitative Sozialforschung
2.2 Die Untersuchungsgruppe
2.2.1 Institutionelle Gegebenheiten der Justizvollzugsanstalt
2.2.2 Die Wahl der Untersuchungspersonen
2.3 Datenerhebung
2.3.1 Erhebungsinstrumente
2.3.1.1 Das themenzentrierte Interview zur Haft
2.3.1.2 Das leitfadengestützte biographische Interview
2.3.2 Durchführung der Interviews
2.4 Datenaufbereitung
2.5 Datenauswertung
3 Ergebnisse der Untersuchung
3.1 Einführung: Die Lebensgeschichten von Tabor und Christoph
3.1.1 Sozialisationsfaktoren
3.1.1.1 Tabor
3.1.1.2 Christoph
3.1.2 Biographische Muster und Strategien
3.1.2.1 Tabor
3.1.2.2 Christoph
3.1.3 „Wie man’s halt macht, wenn man Drogen nimmt“ - Verantwortung und Reflexion
3.1.4 Zusammenfassung
3.2 Subjektives Hafterleben und Bewältigungsstrategien
3.2.1 Zugangsphase
3.2.2 „Kopf kaputt“ - Haftalltag
3.2.3 Zusammenfassung
3.3 Subkulturelle Phänomene
3.3.1 Exkurs: Die Grenzen des Leitfadeninterviews
3.3.2 „Solche Leute haben mich eingesperrt“ - Solidarität gegen den Stab
3.3.3 Teilnahme am ökonomischen Subsystem
3.3.4 „Korrekt“ und „cool drauf“ sein
3.3.5 Drogen und Alkohol
3.3.6 Beziehungen unter den Gefangenen
3.3.7 Beziehungen zum Personal
3.3.8 Zusammenfassung
3.4 Perspektive: Rückfall
3.5 Zusammenfassung und Ausblick
4 Anhang
4.1 Leitfäden für die Interviews
4.2 Zahlen zum Strafvollzug
4.3 Verwendete Literatur
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Das Wertesystem des Insassenkodes (Harbordt 1967, S.21-26)
Abbildung 2: Die Dimensionen "Kontrolle" und "Ohnmacht" in der kriminellen Karriere von Tabor
Abbildung 3: Leitfaden I
Abbildung 4: Leitfaden II
Abbildung 5: Strafgefangene im Jugendvollzug (Baden-Württemberg)
1974-1998
Abbildung 6: Zugänge Jugendvollzug (Baden-Württemberg) nach Staatsangehörigkeit und Geburtsland 1974-1998
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Verwendete Transkriptionszeichen (nach Glinka 1998)
Tabelle 2: Strafgefangene in Deutschland 1996-1998
1 Theoretischer Rahmen
1.1 Grundsätzliche Überlegungen zu Kriminalität und Strafvollzug
Der Strafvollzug hat den gesetzlichen Auftrag, die Insassen zu einem straffreien Leben nach der Entlassung zu befähigen. An dieser Stelle ist es zunächst nötig, die theoretischen Grundlagen zur Entstehung von kriminellem Verhalten auszuführen. Danach soll die praktische Verwirklichung im Strafvollzug betrachtet werden, v.a. die Wechselwirkung und das Konfliktpotential zwischen dem Ziel der sicheren Verwahrung und der Resozialisierung.
1.1.1 Definitionen
- Als abweichendes Verhalten oder Devianz bezeichnet man Verhalten von Individuen oder Gruppen in einer Gesellschaft, das mit den geltenden sozialen Normen dieser Gesellschaft nicht übereinstimmt (vgl. Boogaart 1997).
- Soziale Normen sind fest formulierte, allgemein gültige, an weit verbreiteten Werten orientierte und durch Sanktionen abgesicherte Vorschriften für menschliches Handeln (vgl. Bellebaum 1997).
Abweichendes Verhalten wird also über gesellschaftliche Normen definiert. Soziale Normen sind u.a. im Grad der Institutionalisierung und Formalisierung unterscheidbar (vgl. Bellebaum 1997). Die im Strafgesetzbuch (StGB) und in den sog. „Nebenstrafgesetzen“ (z.B. Betäubungsmittelgesetz oder Straßenverkehrsordnung) schriftlich kodifizierten Strafrechtsnormen sind im Vergleich z.B. zu Sitten und Gebräuchen in hohem Maße formalisiert, einschließlich der bei Normverstoß vorgesehenen Sanktionen. Verstöße gegen Strafrechtsnormen werden als „Kriminalität“, im Einzelfall als „kriminelles Verhalten“ bezeichnet (vgl. Boogaart 1997). Daraus folgt die in dieser Arbeit verwendete Definition von Delinquenz:
- Kriminelles Verhalten oder Delinquenz ist eine spezielle Form von Devianz, die gegen Strafrechtsnormen verstößt.
1.1.2 Ausgewählte Erklärungsmodelle von kriminellem Verhalten
Die einschlägigen Theorieansätze abweichenden bzw. kriminellen Verhaltens lassen sich in zwei Dimensionen klassifizieren: Individuumsorientierte Theorien versuchen Delinquenz über den Täter zu erklären, sozialstrukturelle über gesellschaftliche Rahmenbedingungen. Die individuumsorientierten Modelle lassen sich wiederum in Krankheits- und Sozialisationstheorien, die sozialstrukturellen in die Anomietheorie und den Etikettierungsansatz gliedern. In vereinfachter Form sollen die einzelnen Theorien hier vorgestellt werden (vgl. auch die Zusammenfasssung bei Hassemer 1990, S.27-67).
1. Individuumszentrierte Theorien
a) Das defekte Individuum
Im 19. Jahrhundert hat die Wissenschaft Theorien entworfen, die die Ursachen für kriminelles Handeln in biologischen Merkmalen des Täters wie Vererbung gesehen haben (beispielsweise Lombroso 1876). Nicht zuletzt durch den Mißbrauch dieser Theorien, z.B. in der NS-Zeit, spielen Theorien, die Kriminalität als angeborene „Krankheit“ sehen, in der heutigen wissenschaftlichen Diskussion keine Rolle mehr (vgl. Hassemer 1990, S.28f.).
b) Sozialisationstheorien
Die folgenden Theorien erklären Kriminalität über Lernprozesse, implizieren also, daß kriminelles Verhalten auch wieder verlernt werden kann.
- Broken-Home-Theorie
Glueck & Glueck fanden in einer Längsschnittstudie an Bostoner Jugendlichen Zusammenhänge zwischen defekter Normorientierung und defekter Herkunftsfamilie, die Studie erforschte die Kriminalitätsbelastung der Jugendlichen von den 30er bis zu den 60er Jahren. Sie kamen zu dem Ergebnsi, daß kriminelle Auffälligkeit eines Jugendlichen mit schwierigen Verhältnissen in der Herkunftsfamilie korrelliert (vgl. Glueck & Glueck 1972). Bei der Broken-Home-Theorie werden allerdings andere Sozialisationsfaktoren als die Familie außer Acht gelassen.
- Die Theorie der Differentiellen Kontakte
Die Theorie s (1956/1979) sagt vereinfacht, daß kriminelles Verhalten erlerntes Verhalten ist - erlernt in Interaktion mit anderen Personen, v.a. in intimen persönlichen Gruppen. Das Lernen von kriminellem Verhalten beinhaltet technische Abläufe (zur Ausübung des Verbrechens), hauptsächlich aber die „spezifische Richtung“ von Werten, Normen, Rationalisierungen und Attitüden. Wenn die gesetzesunkonformen Einstellungen gegenüber den gesetzeskonformen überwiegen, dann wird eine Person delinquent. Kriminelles Verhalten ist für ein möglicher Ausdruck genereller Bedürfnisse und Werte, wird aber nicht ausschließlich durch diese erklärt (vgl. 1956/1979).
- Subkulturtheorie
Nach sondern sich delinquente Gruppen von der Gesellschaft ab und prägen eigene subkulturelle bzw. kriminelle Werte und Normen aus, die entgegengesetzt zu den herrschenden Werten und Normen sind. Kriminelle Subkulturen definieren sich somit nicht als abweichend, sondern als alternativ, wodurch der Gruppe eine Art soziales und normatives Selbstbewußtsein erwächst ().
- Neutralisationstheorie
Die Theorie der Neutralisationstechniken ( & 1957/1979) geht davon aus, daß Kriminelle sich über Recht und Unrecht von Taten bewußt sind und die Taten anderer Personen dementsprechend bewerten. Um die eigenen Taten nicht als Unrecht zu erkennen, wenden Delinquente sog. Neutralisationstechniken an: Ablehnung der Verantwortung, Verneinung des Urteils, Ablehnung des Opfers, Verdammung der Verdammenden oder die Berufung auf höhere Instanzen. Ähnlich wie bei (s.o.) wird bei dieser Theorie Delinquenz durch das Verhältnis von gesetzeskonformen und gesetzesunkonformen (bzw. die gesetzeskonformen „neutralisierenden“) Einstellungen erklärt - nicht wie bei über „alternative“ Werte und Normen.
2. Sozialstrukturelle Theorien
a) Anomietheorie
Merton geht im Kern davon aus, daß Kriminalität durch gesellschaftsstrukturelle Bedingungen entsteht. Individuelles delinquentes Verhalten hat seinen Ursprung in der Diskrepanz zwischen kultureller und sozialer Struktur einer Gesellschaft. Das heißt, daß die verfügbaren legitimen Mittel zur Erreichung gesellschaftlich anerkannter und begehrter Ziele ungleich über die Bevölkerungsschichten verteilt sind. Das Individuum kann sich an die Anomiesituation auf verschiedene Arten anpassen, wovon nicht alle kriminell sind (Konformität, Innovation, Ritualismus, Apathie oder Rebellion). Warum aber ein konkretes Individuum wie auf den Anomiedruck reagiert - also ob jemand kriminell wird oder nicht - wird bei Merton nicht erklärt (vgl. Merton 1938/1979).
b) Labelling approach
Der labelling approach oder Etikettierungs-Ansatz geht davon aus, daß Kriminalität über alle Gesellschaftsschichten hinweg mehr oder weniger gleich verteilt (ubiquitär) ist. Allerdings wird impliziert, daß Randgruppen stärker im Fokus sozialer Kontrolle sind und das Verhalten von Angehörigen dieser Gruppen schneller als „kriminell“ etikettiert ist. Das Attribut „kriminell“ wird im labelling approach als eine willkürliche Zuschreibung von gesellschaftlichen Gruppen mit Definitionsmacht gesehen. Die Problematik dieses Zuschreibungsprozesses ist die Tatsache, daß Vorbestrafte wiederum stärker im Fokus sozialer Kontrolle stehen und von daher größere „Chancen“ haben, abermals als „kriminell“ etikettiert zu werden (vgl. Hassemer 1990, S.60ff., Lamnek 1994, S.23f.).
In der heutigen wissenschaftlichen Diskussion werden die Theorien als einander ergänzend gesehen, einen einheitlichen Erklärungsansatz für Kriminalität gibt es nicht. Allerdings werden Ansätze, die Kriminalität im weitesten Sinne als individuelle „Krankheit“ sehen, nicht mehr diskutiert. Insbesondere bei der Erklärung indiviueller Delinquenz können verschiedene soziostrukturelle Theorien und Sozialisationsansätze hilfreich sein und werden von daher auch im Rahmen dieser Arbeit verwendet.
1.1.3 Ziele des Strafvollzugs
§2. Aufgaben des Vollzugs. Im Vollzug der Freiheitsstrafe soll der Gefangene fähig werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen (Vollzugsziel). Der Vollzug der Freiheitsstrafe dient auch dem Schutz der Allgemeinheit vor weiteren Straftaten.
(§2 StVollzG)
Die Grundlage für die Resozialisierung von Straffälligen sind die Theorien zur Entstehung von Kriminalität, insbesondere die Sozialisationstheorien. Im Strafvollzug soll der Gefangene durch geeignete pädagogische Intervention kriminelles Verhalten „verlernen“ und durch die Internalisierung von gesellschaftlichen Normen zu normkonformem Verhalten befähigt werden. Ein weiterer Aspekt von Resozialisierung ist die Schaffung günstiger soziostruktureller Rahmenbedingungen für die individuelle Legalbewährung des Inhaftierten (vgl. Anomietheorie und labelling approach). Im Prinzip decken sich die beiden Institutionsziele „Resozialisierung“ und „Schutz der Allgemeinheit“, denn der beste Schutz der Allgemeinheit liegt in einem künftigen straffreien Leben des Haftentlassenen. Allerdings wird in der Öffentlichkeit und in der Politik unter „Schutz der Allgemeinheit“ noch weitestgehend die zeitweilige sichere Verwahrung des Inhaftierten verstanden. Diese Einstellung hat sich in letzter Zeit durch die Darstellung spektakulären Einzeltaten in den Medien verstärkt.
Damit ist für den Strafvollzug ein grundsätzlicher Zielkonflikt gegeben. Hinter der Ausgliederung des Straftäters aus der Gesellschaft für eine bestimmte Zeit steht ein statisches Bild von Delinquenz. Der Inhaftierte soll an der Verletzung von Normen gehindert werden. Resozialisierung dagegen ist eine Reaktion auf Delinquenz, die an der Veränderung der Täters arbeitet, mit dem Ziel der Wiedereingliederung in die Gesellschaft. Die durch das Gerichtsurteil festgestellte Unmündigkeit des Täters, gesellschaftliche Normen einzuhalten, wird als dynamisch und veränderbar betrachtet (vgl. Reindl 1991, S.11f.).
Dieser grundsätzliche Zielkonflikt hat noch eine weitere Dimension, die sich an der inhaltlichen Ausgestaltung des Strafvollzugsgesetzes (StVollzG) sehen läßt. Im StVollzG finden sich sehr differenzierte und detaillierte Vorschriften für den Strafvollzug hinsichtlich des Ziels der Sicherung der Gefangenen und der Aufrechterhaltung der Ordnung im Strafvollzug, für das Behandlungs- und Resozialisierungsziel dagegen nur allgemein gehaltene, mittelbare Vorschriften. Es gibt keine gesetzlich vorgeschriebenen speziellen Behandlungsprogramme zur Minderung der Rückfälligkeit, das StVollzG läßt sich nach Wagner als ein Organisationsprogramm zur reibungslosen Durchführung des Strafvollzugs verstehen (Wagner 1984, S.49ff.).
Der Grund für dieses Ungleichgewicht könnte darin liegen, daß Sicherheit einen deutlichen Bezug zur Gegenwart hat und sich anhand festgelegter Kriterien jederzeit überprüfen läßt (vgl. Reindl 1991, S.101). Der Erfolg des Behandlungsauftrags dagegen zeigt sich erst in der Zukunft, es gibt keine verläßlichen Kriterien, an der sich die zukünftige Normkonformität des Straftäters zur Haftzeit festmachen ließe. Der Gesetzgeber hat von daher auf die formale Gestaltung von Behandlungsprogrammen verzichtet, was dem Sicherheitsziel des Strafvollzugs ein deutliches Übergewicht in der Praxis gibt.
1.1.4 Konflikte zwischen den Institutionszielen
Die Funktionen des Strafvollzugs sind auf seine Ziele ausgerichtet: Reindl beschreibt die „Leistungen“, die der Vollzug für die Gesellschaft erbringt im Hinblick auf den Jugendstrafvollzug, aber diese „Leistungen“ können ohne wesentliche Änderungen für den Regelvollzug übernommen werden:
- Straffunktion: Bestrafung des Normverletzers durch Freiheitsentzug;
- Kustodialfunktion: Schutz der Allgemeinheit durch die sichere Verwahrung des Straftäters für eine bestimmte Zeit;
- Sozialisationsfunktion: Resozialisierung bzw. Erziehung der Inhaftierten im Hinblick auf ein Leben in Freiheit ohne Normverletzung;
- Allokationsfunktion: Die Regelung des sozialen Abstiegs von Normverletzern.
(vgl. Reindl 1991,S.95)
Ein strukturelles Problem des Strafvollzugs ist nun, daß diese Ziele partiell in Konflikt miteinander stehen. Kustodialisierungs- und Sozialisationsfunktion beispielsweise konfligieren darin, daß Sozialisationsprozesse immer Möglichkeiten der Bewährung beinhalten müssen, während eine erfolgreiche Kustodialisierung auf eine möglichst totale Kontrolle abzielt. Ebenso beinhaltet die Kustodialisierung einen Entsubjektivierungseffekt bei den zu Bewachenden, während Sozialisation auf Stärkung des Subjekts abzielt, z.B. im Hinblick auf Übernahme von Verantwortung.
Ein weiterer Widerspruch ist die unterschiedliche Zeitorientierung von Kustodialisierung und Sozialisation (s.o.).
Bei Konflikten zwischen Aufgaben des Strafvollzugs kann in der Praxis die Leistungsfähigkeit einer Funktion auf Kosten der Leistungsfähigkeit anderer Funktionen gehen. Die Kustodial- bzw. Allokationsfunktion kann beispielsweise durch ein hohes Maß an Bürokratisierung optimiert werden im Sinne eines reibungslosen Ablaufs des Strafvollzugs, was nach Rückert negative Folgen für den Erziehungsprozeß nach sich zieht. Die Bemühungen um eine erfolgreiche Resozialisierung der Inhaftierten werden dadurch gefährdet, daß eine Verhaltensänderung keinen unmittelbaren Erfolg innerhalb der Organisation verspricht und auch von den Mitinhaftierten nicht akzeptiert, geschweige denn vorgelebt wird (vgl. Rückert 1974, S.26).
Die beschriebenen Konflikte werden in der Praxis üblicherweise zugunsten der Kustodialfunktion gelöst - dergestalt, daß in der Vollzugspraxis formale Regeln dominieren. In offeneren Vollzugsformen besteht die Möglichkeit, daß diese starren Strukturen aufgeweicht werden (vgl. Reindl 1991, insbes. S.155-174), aber in der traditionell geschlossenen Form des Strafvollzugs dominiert die Kustodialfunktion - mit den beschriebenen Schwierigkeiten für die Resozialisierung.
1.1.5 Besonderheiten des Jugendstrafvollzugs und aktuelle Entwicklungen
Das Jugendstrafrecht ist derjenige Sonderbereich der kodifizierten Strafrechtsnormen, des Strafverfahrensrechts und der Gerichtsverfassung, der sich nur auf Jugendliche (14-17 Jahre) und Heranwachsende (18-20 Jahre) bezieht - in Deutschland ist dies das Jugendgerichtsgesetz (JGG). Darin spiegelt sich die Annahme, daß sich die Schuldfähigkeit eines Individuums erst durch einen längeren Sozialisationsprozeß ergibt und daß somit Straftaten von Jugendlichen und Heranwachsenden nicht die gleiche Bedeutung zugemessen werden kann wie denen von Erwachsenen (vgl. auch Kaiser 1993).
So ist es nur folgerichtig, daß das Jugendstrafrecht in Form des Jugendgerichtsgesetzes (JGG) eine Mischform aus Erziehungs- (bzw. Jugendhilfe-) und Strafrecht darstellt, wobei der Erziehungsgedanke im Vordergrund steht. Sehr vereinfacht gesagt zielt das Jugendstrafrecht ebenso wie das Erwachsenenstrafrecht auf soziale Kontrolle ab und stellt Sanktionsmöglichkeiten im Falle von Strafnormverletzungen durch Jugendliche und Heranwachsende bereit. Die Sanktionsmöglichkeiten reichen von eher leichten Sozialisationsmechanismen bis zur Jugendstrafe, wobei die vom Richter zu verhängende Sanktion nicht an der Schwere der Tat, sondern am individuellen Erziehungsbedarf des Jugendlichen orientiert sein soll.
In der Praxis gibt es drei Modelle, wie auf Jugendkriminalität reagiert wird: Divergierend (d.h., daß von strafrechtlichen Konsequenzen weitgehend abgesehen und pädagogisch auf die Delinquenz reagiert wird), durch irgendeine Art von Freiheitsentzug (also kurzfristig durch Freizeit- oder Jugendarrest oder längerfristig durch Jugendstrafe) oder durch Aussetzung der Jugendstrafe auf Bewährung und das Betreuen des Jugendlichen durch einen Bewährungshelfer. Die Jugendstrafe ohne Bewährung stellt die schärfste Sanktion des JGG dar, von daher stellt der Jugendstrafvollzug eine Negativauslese delinquenter und problembelasteter Jugendlicher dar. Die Qualität der Klientel im Jugendstrafvollzug hat sich durch verstärkt divergierende Erledigung von Jugendstrafverfahren seit Anfang der 80er Jahre zu einer stärkeren Negativauslese gewandelt. Die Klientel im Strafvollzug insgesamt ist wesentlich gewalttätiger, von Drogensucht geprägt und hat grundlegende Sozialisationsdefizite, ist also für den Vollzug im Hinblick auf das Resozialisierungsziel ungünstiger geworden (vgl. Preusker 1998, S.32f., Best 1998, S.138f.). Die Tatsache, daß der Jugendstrafvollzug eine Negativauslese darstellt, erklärt die immensen Rückfallquoten der aus dem Jugendvollzug Entlassenen (über 70%; vgl. Dolde & Grübl 1988, S.30, M.Walter 1991, S.228, Kerner 1993, S.56).
Der Erziehungsgedanke im Jugendstrafvollzug äußert sich sowohl architektonisch und strukturell als auch personell. Die Verbüßung der Jugendstrafe wird in speziellen, auf den Jugendvollzug zugeschnittenen Anstalten vollzogen. Im Gegensatz zu vielen, namentlich älteren Erwachsenenvollzugsanstalten sind Jugendvollzugsanstalten aus kleineren Einheiten zusammengesetzt. Man spricht vom „Wohngruppenvollzug“. Kustodialfunktionen sollen primär durch persönlichen Kontakt zwischen Inhaftierten und Vollzugsbeamten gewährleistet werden, architektonische Sicherheitsmaßnahmen treten im Jugendstrafvollzug in den Hintergrund. Personell sind im Jugendvollzug die sog. Fachdienste wie Sozialpädagogen und Psychologen logischerweise stärker repräsentiert als im Erwachsenenvollzug.
Allerdings sind die rechtlichen Bestimmungen für den Jugendstrafvollzug weitestgehend dieselben wie für den Erwachsenenstrafvollzug. In den §§ 91-92 JGG sind grobe Vorgaben für den Jugendstrafvollzug gegeben (Erziehungsziel, besondere Ausbildung der Vollzugsbeamten, offener Vollzug als kann-Bestimmung), ansonsten findet das StVollzG Anwendung - mit dem in Kapitel 1.1.4 beschriebenen Schwerpunkt auf der Kustodialfunktion. Konflikte zwischen den Institutionszielen sind von daher auch im Jugendstrafvollzug mit seinem expliziten Sozialisationsauftrag in der Anstalt individuell auszuhandeln. Bestrebungen für ein Jugendstrafvollzugsgesetz gibt es bereits seit 1979[1], aber bis heute wurde noch keines verabschiedet. Es steht zu vermuten, daß die Widersprüche zwischen Reformanspruch und Haushaltslage zu groß waren[2]. Der letzte Stand der Dinge ist die Bitte der Herbstkonferenz der JustizministerInnen vom 5.11.98 an die Bundesministerin, möglichst bald entsprechende Gesetzesentwürfe in die zuständigen Gremien einzubringen (Quelle: http://www.jura.uni-sb.de/JuMiKo/Jumiko_nov98/Topii12.htm, Zugriff am 15.03.01).
Ein weiteres Phänomen ist die steigende Belegung im Jugendstrafvollzug. Die folgenden Fakten legen m.E. nahe, daß im deutschen Jugendstrafvollzug eine Überfüllung vorliegt (vgl. auch J.Walter 2000, S.251). Einerseits ist Überfüllung von Gefängnissen aus ökonomischen Gründen ein systemimmanentes Problem staatlich organisierter Freiheitsentziehung, wobei ab einer Auslastung von ca. 90% schon von Überbelegung gesprochen werden sollte (vgl. Oberheim 1985, S.16). Andererseits steigen die Inhaftiertenzahlen kontinuierlich an - im Jugendstrafvollzug stieg die Inhaftiertenzahl von 1996 bis 1998 um 22,6% (Tabelle 2 und Abbildung 5 im Anhang, vgl. auch J.Walter 2000, S.251). J.Walter (2000) geht davon aus, daß der Höchstpunkt noch nicht erreicht ist.
1.1.6 Zusammenfassung
Ein wesentliches Merkmal unseres Strafrechtssystems ist der Gedanke, straffällige Menschen u.a. durch Freiheitsentzug (der schärfsten Sanktionsform) zu bestrafen, von der Normalbevölkerung zu trennen und gleichzeitig deren Resozialisierung anzustreben. Beim Vollzug der Freiheitsstrafe gibt es Konfliktpotential zwischen Kustodial-, Allokations- und Sozialisationsfunktion des Strafvollzugs. Der Schwerpunkt ist in der Regel zugunsten der Kustodialfunktion verschoben, was historisch bedingte, aber auch strukturelle Gründe hat. Geschichtlich hatte der Strafvollzug immer in erster Linie eine kustodiale Funktion, was an der Architektur alter Gefängnisbauten noch heute zu „bewundern“ ist, und der Resozialisierungsgedanke im StVollzG von 1977 hat sich seit der Einführung dieses Gesetzes in der Struktur vieler Justizvollzugsanstalten nur halbherzig durchgesetzt. Strukturell ist der Strafvollzug nach wie vor durch das StVollzG geprägt.
Für das Jugendstrafrecht und den Jugendstrafvollzug ist diese Diskrepanz unterschiedlicher Ziele auch festzustellen. Obwohl der Jugendstrafvollzug architektonisch-strukturell und personell - nicht zuletzt durch den Vorrang von Erziehung vor Strafe - besser zur Erfüllung der Sozialisationsfunktion ausgestattet ist als der Erwachsenenvollzug, bleiben die formalen und sehr ins Detail gehenden rechtlichen Bestimmungen des StVollzG weitgehend bestimmend. Ein eigenes Jugendstrafvollzugsgesetz steht seit 1979 aus.
1.2 Verhältnis der Institution Gefängnis zum Individuum
Strukturelle Bedingungen der Institution Gefängnis wirken auf die Insassen ein. Diese sollen im Folgenden ausgeführt werden, mit Schwerpunkt auf Goffmans Theorie der totalen Institution und Sykes’ Ausführungen zur Deprivation von Haftgefangenen.
1.2.1 Das Gefängnis als totale Institution
Soziale Gefüge, die nach Goffman als totale Institutionen bezeichnet werden können, haben das gemeinsame Merkmal, daß die örtliche Trennung von Freizeit, Arbeit und Wohnung - die das übliche Merkmal sozialer Gefüge in der modernen Gesellschaft darstellt - aufgehoben ist. In totalen Institutionen finden alle Angelegenheiten des Lebens an ein und demselben Ort und mit einer großen, weitgehend konstanten Gruppe von Interaktionspartnern statt. Das Leben und die Arbeit in totalen Institutionen sind weitgehend durch formale Regeln bestimmt, die in einem zentralen Plan zusammengefaßt werden, der dazu dienen soll, die offiziellen Ziele der Institution zu erreichen (vgl. Goffman 1961/1972,S.17). Klassische Beispiele für totale Institutionen sind Psychatrien, Klöster, Kriegsschiffe oder eben Gefängnisse.
Ein weiteres prägendes Merkmal für totale Institutionen im Sinne Goffmans ist die fehlende Verbindung der Institutionsinsassen zur Außenwelt. Beim Eintritt in die Institution verliert der Insasse seine Rollen und Positionen, die er in der Außenwelt innegehabt hat. Goffman spricht vom „bürgerlichen Tod“ (a.a.O., S.26). Legt man ein konstruktivistisches Bild von Identität zugrunde, bedeutet der Prozeß der Institutionalisierung auch eine Entsubjektivierung der Insassen - die Wirklichkeit der Insassen wird institutionell durch formale Regeln definiert und von den Insassen entfremdet. Ein Graffiti aus dem Vollzug lautet „In den Knast gepresst, bedeutet in eine fremde Form gepreßt“ (Hesse 1984, S.228). Auf die Folgen dieses Prozesses der Institutionalisierung für die Insassen, insbesondere der Neuaufbau einer Identität, wird noch detaillierter einzugehen sein.
In den meisten totalen Institutionen bestehen formelle Hierarchien in der Art, daß einer kleinen Gruppe von Personal die Aufgabe zukommt, gegenüber einer zahlenmäßig viel größeren Gruppe von Insassen die Unterordnung unter die Anordnungen des Personals durchzusetzen und den Ablauf des zentralen Plans zu kontrollieren. Im Gefängnis gibt es eine undurchlässige Trennlinie zwischen den Gruppen von Personal und Insassen, und es ist nicht möglich, von einer Gruppe in die andere zu wechseln. Diese grundsätzliche bipolare Struktur prägt nach Trotha den Justizvollzug generell weit mehr als ein unterschiedlicher Grad an Offenheit zwischen verschiedenen Anstaltstypen. Als Konsequenz ergeben sich Mißtrauensstrukturen und Vorurteilsbildung zwischen der Gruppe des Personals und der der Insassen (vgl. Trotha 1983, S.14ff.). Auch dieser Sachverhalt läßt sich anhand eines Grafittis aus dem Vollzug verdeutlichen: „Beamte im Justizdienst sind von Natur aus träge, heimtückisch mißtrauisch, heimlichtuerisch und faul“ (Hesse 1984, S.210).
1.2.2 Psychische Aspekte von Freiheitsstrafe
Es gibt Hinweise auf psychische Phänomene, die bei Gefängnisinsassen typisch sind und die sich aus der Struktur des Gefängnisses als totale Institution sowie aus der Kustodial- und Straffunktion des Gefängnisses ergeben. Sykes spricht von Leiden (Deprivationen) der Strafgefangenen (Sykes 1958, S.63ff.). Der Verlust von Freiheit (a.a.O. , S.65ff.) und von Gütern und Dienstleistungen (a.a.O., S.67ff.) gelten in der Literatur als vorausgesetzt und sind logische Folge von Kustodial- und Straffunktion.
1.2.2.1 Entsubjektivierung und Autonomieverlust
„In einem sehr grundsätzlichen Sinn ist ein Mensch, der fortwährend in einen Käfig eingesperrt ist, nicht mehr länger ein Mensch; vielmehr ist er ein halbmenschliches Objekt, ein Organismus mit einer Nummer.“
(Sykes 1958, S.6)
Als eine Folge von sicherer Verwahrung und Bestrafung von Gefängnisinsassen wird die Handlungsautonomie auf ein absolutes Minimum eingeschränkt. In Freiheit selbstverständliche autonome Handlungen wie Duschen oder Raumwechsel unterliegen der formalen Regelung und dem Zeitplan der Institution. Dies drückt sich auch in der Sprache der Bediensteten aus, in welcher der Gefangene - wie in der Gefängniswirklichkeit - als Objekt definiert wird, der Gefangene „wird geduscht“ oder „wird zum Hofgang gebracht“ (vgl. Wagner 1984, S.116, ders. 1988, S.9). In der Zugangsphase zu totalen Institutionen wird der Insasse systematisch entsubjektiviert - durch Wegnahme von persönlichen Besitzgegenständen, durch die Einkleidung in die Uniform der Institution usw. Deshalb spricht Goffman davon, daß totale Institutionen „verhängnisvoll für das bürgerliche Selbst des Insassen“ sind (Goffman 1961/1972, S.53). Hat er sich in der Zugangsphase noch nicht an den Zustand verletzter Handlungsautonomie gewöhnt, so kommt doch irgendwann fast zwangsläufig der Verzicht auf eigene Initiative - wenn die lebenserhaltenden Funktionen des Gefängnisses (Essen, Kleidung etc.) vom Gefangenen nicht mehr einfach hingenommen, sondern ohne Gegenleistung gefordert werden (vgl. Harbordt 1967, S.84). Scheinautonome Verhaltensweisen von Insassen wie dieses „Einfordern“ des Rechts auf in Freiheit selbstverständlich autonome Handlungen lassen sich auch als Ausdruck eines Minderwertigkeitsgefühls durch den Verlust von Handlungsautonomie und Degradierung der Individualität durch die Strukturen einer totalen Institution verstehen.
Damit Insassen sich unter den geschilderten Bedingungen ihr Selbstwertgefühl trotz Autonomieverlust und Entsubjektivierung erhalten können, müssen sie Strategien finden, sich „Nischen“ zu bewahren oder zu gestalten, wo sie ihre Individualität erleben können. Viele typische, aber für die Mitinsassen und/oder die Anstalt problematische Verhaltensweisen von Insassen, wie die physische Unterdrückung und/oder Ausbeutung schwächerer Mitinsassen, haben einen kompensatorischen Charakter für den Verlust an Autonomie. Auch werden psychische Phänomene wie Lebensuntüchtigkeit, Gemütsverarmung oder Passivität gefördert (vgl. Wagner 1984, S.123ff., Rückert 1974, S.26ff.).Viele Insassen scheinen nicht dazu fähig zu sein, sich ernsthaft über längere Zeit einem Hobby zu widmen, so haben viele Freizeitbeschäftigungen der Gefangenen die Funktion von Realitätsflucht: Beispielsweise Tagträumerei (Harbordt 1967, S.51f.) oder spielen und wetten (Harbordt 1967, S.51, auch Clemmer 1940/1968, S. 302). Psychische Begleiterscheinung der Haft kann auch Resignation sein, wie ein Grafitti aus einem deutschen Gefängnis beschreibt: „Jetzt hat mich der Staat schon wieder konfisziert“ (Hesse 1984, S.48). Resignation auf den monotoenen Tagesablauf ist auch das Thema vieler Gedichte von Inhaftierten[3]. Allen eben geschilderten Reaktionsmöglichkeiten auf Autonomieverlust und Entsubjektivierung ist gemeinsam, daß sie in hohem Maß das Resozialisierungsziel erschweren.
1.2.2.2 Verlust von heterosexuellen Beziehungen
Das Gefängnis ist - zumindest für die Insassen - als reine Männerwelt verstehbar. Der Frauenstrafvollzug hat seine eigene Problematik, wird aber in der Literatur wegen der verschwindend geringen Anzahl weiblicher Strafgefangener selten berücksichtigt. Auch wird im Rahmen dieser Arbeit nicht näher darauf eingegangen - die empirische Untersuchung dieser Arbeit fand in einer Haftanstalt für männliche Jugendliche statt.
Die Abwesenheit von Frauen ist für die Gefangenen in zweierlei Hinsicht problematisch. Erstens hat das dauerhaft unbefriedigende Sexualleben der Insassen zur Folge, daß Sexualität in Denken, Gefühlsleben und Gesprächsstoff der einzelnen Gefangenen eine übermäßige Rolle spielt. Zum anderen fehlt für die Insassen durch die Abwesenheit heterosexueller Interaktionspartner eine wichtige Bezugsgröße zur Definition der eigenen Männlichkeit. „Nur wenige Gefange können der Tatsache entfliehen, daß ein wesentlicher Bestandteil der Selbstkonzeption eines Mannes - sein männlicher Status - in Frage gestellt wird.“ (Sykes 1958, S.71) Männlichkeit stellt unter den Gefangenen einen hohen Wert dar (Harbordt 1967, S.24), daher werden andere Indikatoren für eine männliche Identität um so wichtiger - beispielsweise körperliche Stärke oder Macho-Gehabe. Gerade jugendliche Insassen werden so in der Entwicklung einer einseitigen bzw. fragmentarischen männlichen Identität bestärkt (vgl.Greve & Hosser 1998, S.91f.).
Homosexualität im Gefängnis ist weitgehend auf die sexuelle Notlage der Insassen zurückzuführen (vgl. Sykes 1958, S.95ff., Harbordt 1967, S.68ff.). Vereinfacht wird von drei Rollen berichtet: der wolf bezeichnet die „männliche“ homosexuelle Rolle (aus Not, nicht aus Überzeugung), der seine Sexualpartner durch materielle Vergünstigungen oder Zwang gewinnt und auch vor Vergewaltigung nicht zurückschreckt. Der punk (engl.: „ohne Wert“) markiert die „weibliche“ homosexuelle Rolle unter Zwang oder gegen Bezahlung bzw. Schutz. Als fag (Abkürzung für „faggot“ = engl. abfällig für „Homosexueller“) wird die „weibliche“ homosexuelle Rolle aus Überzeugung bezeichnet - er ist der einzige, der in einer homosexuellen Beziehung Erfüllung sucht und finden kann. Zwar kann man empirische Ergebnisse aus den USA der 50er Jahre nicht einfach auf die Haftbedingungen der Bundesrepublik Deutschland übertragen, jedoch kommt Spitczok von Brisinski in seiner Studie zu dem Ergebnis, daß Sykes’ Rolleneinteilung für den Regelvollzug in Berlin zutrifft (vgl. Spitczok von Brisinski 1982, S.138ff.).
Psychische Folge für Inhaber der punk -Rolle kann Angst vor Verlust der männlichen Identität sein – gesteigert durch die Verachtung seiner Mitgefangen. Wolves schaffen sich u.a. auch durch Vergewaltigung eine männliche Identität, während sich beim Opfer das Gefühl von Ohnmacht/ausgeliefert sein verstärkt (vgl. Stöckle-Niklas 1989, S.99f.).
1.2.2.3 Frustration und Aggression
Eine Folge des geschilderten psychischen Drucks auf die Insassen ist eine chronisch gereizte Atmosphäre (vgl. Harbordt 1967, S.28). Psychologisch erklärt sich das durch die Frustrations-Aggressions-Theorie von Dollard et al., nach der die Existenz von Frustration immer zu einer Form von Aggression führt (vgl. Dollard et al. 1939/1972, S.9). „Der Grund, warum ich mich noch nicht an einem Gitter aufgehängt habe, ist der, daß ich 47 Zelleneinrichtungen in den Jahren zerkloppt hatte. Hinterher ging es mir echt besser, zumal ich damit auch eine Taktik entwickelt hatte, aus dem scheiß monotonen Strafvollzugsablauf für ein paar Tage herauszukommen“ (anonymer Jugendlicher, aus: Wattenberg 1990, S.40)
Auch die Gefahr affektiver Gewalt durch Mitinsassen ist allgegenwärtig. Sykes nennt als eine weitere Deprivation den Verlust an Sicherheit vor den Übergriffen von Mitinsassen. „Das schlimmste am Gefängnis ist, daß Du mit anderen Gefangenen zusammenleben mußt.“ (Insasse des New Jersey State Prison, aus: Sykes 1958, S.77).
Darüber hinaus gibt es vielfältige Erscheinungsformen von instrumenteller Gewalt: zur Durchsetzung von individuellen oder kollektiven Interessen, zur Stabilisierung der Rangordnung unter den Insassen usw. Damit sich auch körperlich schwächere Häftlinge nicht vollkommen ohnmächtig fühlen, sind selbstgemachte „Waffen“ weit verbreitet (vgl. Harbordt 1967, S.75). Das Verhältnis der Insassen untereinander ist in hohem Maße von Angst und Gewalt geprägt.
1.2.3 Zusammenfassung
Durch die Struktur des Gefängnisses als totale Institution und aufgrund der Kustodial- und Straffunktion erleiden die Insassen vielfältige Deprivationen, die die Verhaltensweisen der Gefangenen prägen. Diese Phänomene sind sowohl für die Kustodial- als auch für die Resozialisierungsfunktion der Anstalt problematisch. Bei den durch die Deprivation geprägten Phänomenen fällt auf, daß sie gefängnistypisch sind. Im Vergleich zwischen verschiedenen Anstalten, fluktuationsbedingten verschiedenen Insassenpopulationen derselben Anstalt und im internationalen Vergleich gibt es nur geringe Unterschiede zwischen den sozialen Interaktionen der Insassen. Die Erscheinungsformen der sozialen Struktur der Insassen unterscheiden sich aber in prägnanter Weise von der Gesellschaftsstruktur außerhalb der Institution. Von daher liegt es nahe, von einer dem Gefängnis eigenen „Subkultur des Gefängnisses“ oder „Insassenkultur“ zu sprechen (beide Begriffe nach Harbordt 1967).
1.3 Die Insassensubkultur
Der Begriff der „Insassensubkultur“ wurde von Harbordt 1967 geprägt. Bevor die Merkmale der Insassensubkultur beschrieben werden, muß der Begriff zunächst auf seine aktuelle Relevanz überprüft und von anderen Subkulturbegriffen abgegrenzt werden. Dazu ist ein Exkurs über kulturellen Wandel vonnöten.
1.3.1 Probleme bei der Verwendung der klassischen Subkulturdefinition
1.3.1.1 Definition von Subkultur in den 70er Jahren
Die Bedeutung des Begriffes der „Subkultur“ ist im deutschsprachigen Raum geprägt durch Soziologen der 70er Jahre, die unter Subkulturen in erster Linie Gegenkulturen verstanden haben, die sich in Oppostion zur bürgerlichen „Hauptkultur“ der Gesellschaft verstehen.
Nach der Definition von Schwendter ist Subkultur „ein Teil einer konkreten Gesellschaft, der sich in seinen Institutionen, Bräuchen, Werkzeugen, Normen, Wertordnungssystemen, Präferenzen, Bedürfnissen usw. in einem wesentlichen Ausmaß von den herrschenden Institutionen etc. der jeweiligen Gesellschaft unterscheidet.“ (Schwendter 1973, S.11)
Schwendters „Theorie der Subkultur“ bezieht sich in erster Linie auf freiwillige Subkulturen, d.h. Gruppen, die eine von der Norm abweichende Kultur bewußt geschaffen haben, um in letzter Instanz die Gesellschaft zu verändern. Der Begriff der Subkultur ist auch stark mit Jugendkulturen verbunden, um deren revolutionären und/oder expressiven Charakter in den Vordergrund zu stellen (vgl. auch Hafeneger 1997).
Auch der kriminologische Begriff von (delinquenten) Subkulturen versteht unter diesem Begriff eine mehr oder weniger freiwillige Gruppenbildung, wobei die Gruppe abweichende bzw. delinquente Normen beinhaltet (vgl. Subkulturtheorie - Cohen & Short 1958/1979 bzw., Kapitel 1.1.2 in dieser Arbeit).
Bevor auf Harbordts Begriff der Subkultur des Gefängnisses (1967) näher eingegangen wird, muß zunächst ein anderer Aspekt in Augenschein genommen werden.
Die Problematik der klassischen Subkulturdefinition ist, daß Subkultur in Abweichung zu einer gesamtgesellschaftlichen Kultur gesehen wird. Also muß eine für eine jeweilige Gesellschaft vorherrschende Kultur erkennbar sein. Dies ist heute nicht mehr der Fall - Pluralisierungs- und Enttraditionalisierungsprozesse haben eine Vielzahl von Lebensstilen entstehen lassen. Aus diesem Grund wird in der heutigen soziologischen Diskussion nicht mehr von Subkulturen gesprochen.
1.3.1.2 Exkurs: Gesellschaftliche Veränderungen und Kulturwandel
Die Kultur einer Gesellschaft beinhaltet die Gesamtheit aller nicht naturgegebener Inhalte einer konkreten Gesellschaft. Dazu gehören alle Werte und Normen, verbale und nonverbale Ausdrucksmittel der Mitglieder der Kulturgemeinschaft, Weltbilder, Mythen, Religionen, kollektive und personale Identitäten und Symbole, Geschmackskulturen und Lebensstile der jeweiligen Gesellschaft, sowie die Techniken und Gerätschaften, die in der Kulturgemeinschaft in Gebrauch sind (vgl. Jung & Müller-Doohm 1994, S.481).
Nahezu allen Gesellschaften war bis in die 70er Jahre dieses Jahrhunderts gemein, daß die Kultur einer jeweiligen Gesellschaft relativ homogen und in erster Linie mit Gebräuchen und Traditionen verbunden war. In den letzten Jahren haben sich die Gesellschaften in dramatischer Weise pluralisiert und enttraditionalisiert - in Deutschland haben die Begriffe „Risikogesellschaft“ (Beck 1986) bzw. „Erlebnisgesellschaft“ (Schulze 1993) die Diskussion um diese gesellschaftlichen Veränderungen geprägt.
Vereinfacht gesagt hat der allmähliche Wegfall traditioneller Strukturen wie der Großfamilie und der Dorfgemeinschaft eine Vielzahl möglicher Biographien geschaffen. Das Individuum hat eine große Wahlfreiheit bei der individuellen Lebensgestaltung und -zielsetzung, trägt aber auch die Verantwortung für den individuellen Erfolg bzw. das individuelle Scheitern. Die Erosion von Traditionen und Gebräuchen zwingt das Individuum zum Aufbau eines eigenen Lebensstiles und Weltbildes.
Diese gesellschaftlichen Veränderungen haben einen Kulturwandel mit sich gebracht - statt einer relativ homogenen Kultur ist heute eine pluralisierte Kultur auszumachen. Sehen läßt sich dies z.B. anhand der Pluralisierung und Individualisierung der Lebensstile, dem Wegfall kultureller Selbstverständlichkeiten, einer fortschreitenden Semantisierung und Ästhetisierung der Lebenswelt oder dem gesteigerten Wert von durch die Medien übermittelten Symbolen (Jung & Müller-Doohm 1994, S.494).
Der Begriff von einer Kultur ist zwar noch unter dem o.g. relativ weiten soziologischen Kulturbegriff zu fassen, aber gefährlich. Die Idee von einer Kultur simplifiziert die gesellschaftliche Wirklichkeit und beinhaltet in Politik und Gesellschaft die Idee der kulturellen Hegemonie traditioneller (nationaler) Werte, Normen und Gebräuche für die pluralisierte Gesamtkultur. In Deutschland hat dies die Diskussion um die sog. „Leitkultur“ im Zusammenhang mit der Integration von Migranten verdeutlicht.
Wenn man also von Subkultur in Abgrenzung zur Gesamtgesellschaft sprechen will, muß für die Gruppe, die man als Subkultur bezeichnen will, eine Abweichung vom gesamtgesellschaftlichen Konsens an Werten, Normen und Sozialstrukturen erkennbar sein (dies setzt natürlich voraus, daß es diesen gesamtgesellschaftlichen Konsens überhaupt gibt). Im Folgenden soll nun gezeigt werden, daß die Gruppe der Insassen im Strafvollzug bestimmte (abweichende) Phänomene ausprägt und unter diesem Gesichtspunkt von einer „Insassensubkultur“ (Harbordt1967) gesprochen werden kann.
1.3.2 Die Verwendung des Begriffes der Insassensubkultur in dieser Arbeit
1.3.2.1 Der Begriff der Subkultur des Gefängnisses von Harbordt
Befunde über das soziale Innenleben des Gefängnisses gibt es aus der anglo-amerikanischen wissenschaftlichen Diskussion schon lange (z.B. Clemmer 1940, Sykes 1958). Amerikanische Befunde sind allerdings nicht ohne weiteres auf das deutsche Justizvollzugssystem übertragbar, was gesellschaftsstrukturelle und kriminalpolitische Gründe hat. Harbordt hat in seiner Studie Die Subkultur des Gefängnisses (1967) den Stand der (anglo-amerikanischen) Forschung mit Studien in deutschen Justizvollzugsanstalten und autobiographischen Zeugnissen von Insassen aufgearbeitet.
Die Insassensubkultur besteht für Harbordt einerseits in einem System von inoffiziellen Werten und Normen (dem sog. Insassenkode), wobei die Normen mehr oder weniger verbindlich, sprich: durch Sanktionen abgesichert, sind. Andererseits ist das Sozialverhalten der Insassen durch ein komplexes System von verschiedenen Dimensionen (inoffizieller) sozialer Rollen gekennzeichnet. Die Merkmale der Insassensubkultur sollen in dieser Arbeit an anderer Stelle näher ausgeführt werden (Kapitel 1.3.3).
Harbordt wählt den Begriff der Insassensubkultur, weil Teile des Insassenkodes gegen gesellschaftliche Werte und Normen gerichtet sind und weil die Merkmale des Werte- und Normen- sowie des Sozialsystems spezifisch für die Insassen von Justizvollzugsanstalten sind. Man kann davon sprechen, daß die Gefängnisstrukturen die Subkultur ausprägen - die Gruppe der Insassen läßt sich nach Harbordt trotz ständiger Mitgliederfluktuation als Kollektiv bezeichnen (1967, S.2).
Man kann mit einer gewissen Berechtigung theoretisch davon ausgehen, daß Harbordts Ergebnisse heute noch relevant sind, da sich die Strukturen im deutschen Justizvollzugssystem in den letzten Jahrzehnten nicht wesentlich verändert haben (trotz der Einführung des StVollzG von 1977). Allerdings ist zu prüfen, ob gesamtgesellschaftliche Veränderungen wie Individualisierung und Pluralisierung in die Insassensubkultur hineingetragen werden und diese prägen.
1.3.2.2 Ausgewählte empirische Befunde der 90er Jahre
So gehen Greve & Hosser (1998) davon aus, daß durch den hohen Ausländeranteil im Jugendstrafvollzug innerhalb der Gefangenengruppe heterogene und differenzierte Kulturen und Subkulturen anzutreffen sind. Allerdings begründen sie das nur theoretisch. Tauss (1992, S.266) kommt zu dem empirischen Ergebnis, „daß die Insassenpopulation, zumindest zu Beginn der Haft, keine in sich geschlossene Subkultur darstellt, sondern eine recht heterogene Gruppe von Jugendlichen, die sich im Grad ihrer Anpassung an die Normen der Gesellschaft unterscheiden, wobei diese Orientierungen mit bestimmten Gefühlsfärbungen verknüpft sind.“
Es besteht jedoch in der wissenschaftlichen Diskussion weitestgehend der Konsens, daß von einer mehr oder weniger einheitlichen Subkultur im Strafvollzug und Jugendstrafvollzug ausgegangen werden muß, und zwar sowohl in empirischen Studien (Hürlimann 1993, Bukowski 1998) als auch in Veröffentlichungen von Vollzugspraktikern (Rieger 1990, Wattenberg 1990, Otto 1998, Gratz 1999, Otto & Pawlik-Mierzwa 2000, J.Walter 2000, Otto 2001). Begründet wird dies jeweils durch insassenspezifische homogene Einstellungen und Verhaltensweisen.
Insbesondere sprechen Bukowski (1998), Otto & Pawlik-Mierzwa (2000) bzw. Otto (2001) und J.Walter (2000) von homogenen subkulturellen Sozialstrukturen im Jugendstrafvollzug - trotz ethnischer Differenziertheit der Insassen (viele Migranten, ausländische Mitbürger der „2. und 3. Generation“ und Spätaussiedler).
Die Ausprägung der Insassensubkultur in Anlehnung an Harbordt ist somit noch immer relevant - trotz einer starken ethnischen Differenziertheit v.a. im Jugendstrafvollzug (vgl. Pfeiffer & Dworschak 1999, J.Walter 2000, auch Abbildung 6 im Anhang). Otto & Pawlik-Mierzwa (2000) bzw. Otto (2001) sprechen sogar davon, daß gerade durch die Zunahme von Spätaussiedlern im Vollzug die subkulturellen Strukturen nicht aufgeweicht, sondern erhärtet werden. Den Grund hierfür sehen sie in den Strukturen organisierter Kriminalität, in die Subkulturexponenten außerhalb des Vollzugs verwickelt sind.
Im Folgenden sollen die Merkmale der Insassensubkultur anhand der deskriptiven Untersuchungen von Harbordt (1967) und Sykes (1958) detaillierter beschrieben werden.
1.3.3 Merkmale der Insassensubkultur
1.3.3.1 Das Werte- und Normensystem
Die Subkultur im Strafvollzug hat ein durch Sanktionen abgedecktes Werte- und Normensystem geschaffen, das allerdings durch die Werte und Normen der am wenigsten Resozialisierbaren geprägt ist. Die Werte und Normen des Insassenkodes sind von daher nicht für alle Insassen repräsentativ, aber sie gelten auch für Insassen, die sie nicht internalisiert haben, da die „kriminellsten“ Gefangenen durch ihre exponierte Stellung in der Hierarchie über die Sanktionsgewalt verfügen. Die folgende Beschreibung ist aus Harbordt (1967, S.21-26) entnommen.
Der höchste Wert in der Hierarchie ist „Solidarität der Gefangenen und Opposition gegenüber dem Stab“. Er äußert sich in Normen wie „Unterstütze nie den Stab“, „Verpeife nie einen Mitgefangenen“ oder „Dulde keine Abweichungen vom Insassenkode“. „Ein Mann, der ein Mann ist, verrät nie!!“ (Grafitti in einer JVA, aus: Hesse 1984, S.160).
Ein weiterer Wert ist „Macht“ bzw. auch Macht, um „Unabhängigkeit“ zu erlangen. Implizierte Normen gibt es hier nicht, aber dieser Wert ist die Grundlage, damit alle Insassen sich an die Rang- und Hackordnung halten.
Außerdem „Ruhe“ - damit sollen Konflikte unter den Insassen und mit dem Stab weitgehend ausgeschaltet werden, „Männlichkeit“ - auch im Sinne von Härte und Gewalt, als Beweis, daß man sich vom System nicht unterkriegen läßt und „Schonung der Mitgefangenen“ - v.a. sich nicht moralisierend über diese zu erheben oder sie im Sinne des Gesetzes als schuldig anzuerkennen.
Schließlich kommen noch primärgruppentypische Werte, die sich im weitesten unter „Kameradschaft“ subsummieren lassen und „Individualität“ bzw. „Persönlichkeit“ - letzterer Wert ist nach Harbordt wahrscheinlich als Gegenreaktion auf die entsubjektivierende Wirkung des Vollzugs zu verstehen.
Abbildung 1: Das Wertesystem des Insassenkodes (Harbordt 1967, S.21-26)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Bei genauerer Betrachtung des Insassenkodes (Abbildung 1) erkennt man zwei Auffälligkeiten. Zum einen ist eine Abweichung von konventionellen Normen nur bei Anti-Stab-Normen und sog. „Konternormen“ wie der Schuldverneinung erkennbar, zum anderen ist der Insassenkode selbst in vereinfachter Darstellung inkonsistent - z.B. konfligiert die Opposition gegen den Stab mit Normen wie „Ruhe bewahren“ und auch mit den „offiziellen“ Erwartungen, die von der Institution Strafvollzug an die Insassen gerichtet werden. Die Normen müssen also im Einzelfall mit Sanktionen durchgesetzt werden.
Kollektive Einstellungen der Insassen zeichnen sich durch eine feindliche Haltung zur Gesellschaft im allgemeinen und zu Recht, Polizei, Justiz, Gefängnis im besonderen aus. Ebenso abgelehnt werden Religion, Arbeit und Resozialisierung (Harbordt 1967, S.31ff.). Doch selbst ohne diese explizite Ablehnung der Resozialisierung ist der Insassenkode extrem resozialisierungsfeindlich, wenn ihn ein Insasse internalisiert.
1.3.3.2 Sozialstrukturen
Die Subkultur hat ein soziales Schichtsystem mit komplexen Statuszumessungskriterien - z.B. das Verbrechen, zu dem ein Insasse verurteilt wurde oder dessen Charakter (Harbordt 1967, S.53). Grob läßt sich allerdings sagen, daß die Kriminellsten die hohen Statuspositionen innehaben (a.a.O., S.56). Insassen mit niedrigen Statuspositionen und Insassen, die außerhalb der Insassenkultur stehen, sind in ständiger Viktimisierungsgefahr.
Wenn ein Insasse „neu“ ins Gefängnis kommt, wird er vielfach „ausgetestet“. Dieser Vorgang hat die Funktion, dem Neuling seinen Platz in der Insassenhierarchie zuzuweisen (a.a.O., S.18f.). Diese Rangkämpfe haben im Jugendstrafvollzug einen noch deutlicheren und gewalttätigen Charakter (a.a.O., S.19).
Aus der anglo-amerikanischen Forschung wird von typischen Verhaltensweisen der Insassen, sog. „Argotrollen“ („argot“ = engl. „Slang“) berichtet (Sykes 1958, S.84ff.). Die Entsprechung für deutsche Verhältnisse wurde bislang noch nicht empirisch belegt, allerdings haben Studien die Existenz von Führern, Außenseitern und einem illegalen ökonomischen Subsystem belegt (Spitczok von Brisinski 1982, Hürlimann 1993). Theoretisch kann daher Relevanz unterstellt werden, wenn man an der qualitativen Ausprägung der Argotrollen Abstriche macht.
Es gibt zwei Argotrollen, die mit dem Stab zusammenarbeiten: Der rat oder squealer („to squeal“ = engl. „quäken“) verrät seine Mitgefangenen zum persönlichen Vorteil - für Vergünstigungen oder um einen Mithäftling anzuschwärzen (Sykes 1958, S.87ff.). Der center man dagegen arbeitet mit dem Stab zusammen, weil er sich nicht als „Krimineller“ sieht (a.a.O., S.89f.). Beide verstoßen gegen zentrale Normen des Insassenkodes und stehen von daher außerhalb der Insassensubkultur.
Der Mangel an materiellen Gütern begünstigt ein illegales ökonomisches System, in dem begehrte Güter innerhalb der Anstalt gestohlen oder von außen eingeschmuggelt werden. Im ökonomischen System der Insassensubkultur wird von zwei ausgeprägten Rollen berichtet. Der gorilla beutet seine Mitgefangenen materiell aus - bevorzugt durch Anwendung physischer Gewalt (a.a.O., S.90ff.). Der merchant (engl.: „Kaufmann“) oder pedlar (engl.: „Hausierer“) nutzt seine Mitgefangenen durch Gesetze des Marktes aus. Er gibt gestohlene oder „organisierte“ Güter zu Wucherpreisen weiter oder verleiht Tabak auf „Kredit“ (a.a.O., S.93ff.). Beide verletzen nach Sykes die Normen der Insassensolidarität und sind daher auf sich selbst und ihre physische Überlegenheit gestellt (bzw. umgibt sich der merchant u.U. mit „bezahlten“ Leibwächtern). In der Praxis der bundesdeutschen Gefängnisse nehmen - neben den „klassischen“ Gütern wie Tabak und Kaffee - mittlerweile auch Alkohol und illegale Drogen einen hohen Stellenwert im ökonomischen Subsystem des Gefängnisses ein (vgl. Kreuzer 1994, S.44ff.)[4]. Otto (2001) stellt darüber hinaus fest, daß - zumindest in homogenen Gruppen wie den Spätaussiedlern im Strafvollzug - Neuankömmlinge zur Mitwirkung am „Versorgungssystem“ der Landsleute gezwungen werden (a.a.O., S.221).
Über die verschiedenen homosexuellen Rollen (wolf, punk, fag) wurde schon im Kapitel 1.2.2.2 berichtet.
Die weiteren Argotrollen betreffen das Verhalten der Insassen in Haft: Der ball buster (engl. Slang: „Hoden-Knacker“) kompensiert die Deprivationen durch ständige verbale und physische Attacken gegen den Stab (Sykes 1958, S.99ff.). Auch die Rolle des tough (engl. „übler Bursche“) legt aggressives Verhalten an den Tag, allerdings gegen die Mitinsassen (a.a.O., S.102ff.). Innerhalb der Insassenkultur werden beide aufgrund ihrer Stärke respektiert und gefürchtet, haben aber aufgrund ihres Verhaltens eine Außenseiterposition inne. Außerdem gibt es im Strafvollzug einige Insassen, die nur so rudimentär sozialisiert sind, daß sie nicht imstande sind, überhaupt soziale Normen einzuhalten und von daher auch mit dem Insassenkode in Konflikt geraten.
[...]
[1] 1979 haben sowohl das OLG Stuttgart als auch das OLG Koblenz festgestellt, daß der Jugendstrafvollzug aufgrund fehlender gesetzlicher Regelung verfassungswidrig ist, dies aber noch für eine Übergangszeit hingenommen werden muß (vgl. Sonnen 1992, S.307)
[2] So wurde der Entwurf von 1991 von der Fachöffentlichkeit weitgehend abgelehnt, da notwendige Reformen aus angeblichen Kostengründen nicht möglich waren bzw. durch Übergangsregelungen in ferne Zukunft gerückt wurden (vgl. Dünkel 1992, Dünkel 1992a, Sonnen 1992).
[3] vgl. insbes. die Gedichte von Werner Schlegel (aus: Ortner 1983, S.55) und Dagmar Huckenbeck (aus Ortner 1988, S. 89-91)
[4] Auch bei Simecek et al. finden sich im Kapitel „Knastjargon“ viele Hinweise auf den alltäglichen Gebrauch von Drogen und selbst-“angesetzten“ Alkoholika (Simecek et al. 1998, S.114-125). Der Artikel von Otto liefert Hinweise auf alltäglichen Drogenkonsum unter Spätaussiedlern im Vollzug (Otto 2001, S.221).
-
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X. -
¡Carge sus propios textos! Gane dinero y un iPhone X.