" A. E i n f ü h r u n g
I. verfassungsrechtliche Einordnung
Die Ausübung der Staatsgewalt erfolgt gem. Art. 20 Abs. 2 S. 2 durch „besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung“. Verfassungsrechtlich gefordert wird sonach die funktionale Teilung der materiellen Staatsgewalt in Rechtsetzung, Rechtsprechung und Vollziehung und deren organisatorische Zuweisung an gesonderte Organe, sog. Prinzip der Gewaltenteilung . Daraus ergibt sich, dass die vorgesehenen Organe nur dann der Verfassung entsprechen, wenn sie sich sachlich und personell voneinander unterscheiden . Hingegen darf hierin keine zugleich absolute Zuständigkeitsbeschränkung des jeweiligen Organs auf dessen entsprechende materielle Staatsfunktion erachtet werden; vielmehr muss das Erfordernis der Gewaltenteilung insofern einem Toleranzbereich zugänglich sein, als dass sich Kompetenzkonflikte in Form von Überschneidungen in den materiellen Zuweisungsgehältern der Staatsfunktionen bei Ausübung der Staatsgewalt ergeben können, sog. „Gewaltenverschränkung“ . So kann die hier zu thematisierende richterliche Normauslegung i.R.d. Rechtsanwendung zu einer Rechtsfortbildung führen und folglich einen potenziell unzulässigen Eingriff in die Kompetenzen des Gesetzgebers implizieren, der einer strengen Rechtfertigung bedarf [...]."
Inhaltsverzeichnis
- A. EINFÜHRUNG
- I. Verfassungsrechtliche Einordnung
- II. Ausgangslage und Gang der Untersuchung
- 1. „Alterungsprozess“.
- 2.,,Intellektuelles Defizit“.
- 3. resultierendes Sachproblem als Gegenstand des Methodenstreits
- B. METHODENSTREIT.
- I. Die Gesetzesauslegung
- 1. Normauslegung als Rechtsanwendungsvoraussetzung.
- 2. Differenzierung Auslegungsbegriff und Auslegungsziel
- - strenger Auslegungsbegriff -..
- 3. Differenzierung Auslegungsziel und Auslegungsmittel
- - Zweck-Mittel-Relation
- 4. Heranführung an den Methodenstreit..
- II. Lehre von der subjektiven und objektiven Auslegung...
- 1. Das Verlangen nach einer Rechtsanwendungsmethode
- - Motivation des Methodenstreits.
- 2. Konkretisierende Darstellung der subjektiven Theorie..
- 3. Konkretisierende Darstellung der objektiven Theorie
- 4. kombinative Ansätze..
- 1. Das Verlangen nach einer Rechtsanwendungsmethode
- III. Analyse des Methodenstreits.
- 1. Arbeitshypothese...
- 2. kritische Würdigung der Auslegungstheorien.....
- a) hermeneutisches Argument.
- b) Vertrauensargument......
- c) parlamentarisches Argument
- d) staatsrechtstheoretisches Argument..
- aa) Freiheit und Determination i.R. richterlicher Entscheidungskompetenz
- bb) Grundsatz sachgerechter Entscheidungen......
- 3. Reflexion.......
- IV. Modifikation des Methodenstreits
- 1.(hier sog.:)\" restriktiv-objektives Auslegungsmodell“ nach Larenz ……………………
- 2. (hier sog.) „,extensiv-subjektives Auslegungsmodell“ nach Säcker
- - Verfahren methodengerechter Gesetzesauslegung -
- 3. Stellungnahme .......
- I. Die Gesetzesauslegung
- C. ANALYSE DER METHODENPRAXIS.
- I. methodentheoretische Proklamationen........
- ………….............
- ..............
- II. methodenpraktische Umsetzung: Verfassungswidrige
Rechtsanwendungspraxis?.
- 1. Beschluss des Zweiten Senats vom 17. Mai 1960 (BVerfGE 11, 126)
- 2. Beschluss des Ersten Senats vom 14. März 1989 (BVerfGE 80, 1)
- 3. Urteil des Zweiten Senats vom 8. Februar 2001 (BVerfGE 103, 111)
- III. Resonanz: Rechtsanwendung „ad libitum“?\
- 1. mangelnde Methodenehrlichkeit.
- 2. Folgen
- a) Trugschluss,, richtiges Recht“.
- b) Gefährdung der Senatsmehrheit..
- c) mangelnde rationale Überprüfbarkeit der Entscheidungen.…………………………….
- I. methodentheoretische Proklamationen........
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Dieser Essay analysiert den Methodenstreit in der Rechtswissenschaft und untersucht, ob die objektive Auslegungstheorie als pragmatisches Entscheidungsargument im Kontext der Rechtsanwendung dienen kann. Die Arbeit beleuchtet die Grenzen der subjektiven und objektiven Auslegungstheorie und analysiert die Folgen einer mangelnden Methodenehrlichkeit in der Rechtsprechung.
- Die Rolle der Gesetzesauslegung in der Rechtsanwendung
- Der Methodenstreit zwischen subjektiver und objektiver Auslegung
- Die Folgen einer mangelnden Methodenehrlichkeit in der Rechtsprechung
- Die Suche nach einem pragmatischen Entscheidungsargument für die Rechtsanwendung
- Die Relevanz des Methodenstreits für die Rechtssicherheit und die Gewaltenteilung
Zusammenfassung der Kapitel
Die Einleitung des Essays erläutert die verfassungsrechtliche Einordnung des Themas und skizziert die Ausgangslage des Methodenstreits in der Rechtswissenschaft. Der Fokus liegt auf dem „Alterungsprozess“ des klassischen Methodenstreits und dem daraus resultierenden „intellektuellen Defizit“ in der Rechtsanwendung.
Der theoretische Teil analysiert den Methodenstreit und seine beiden Hauptströmungen: die subjektive und die objektive Auslegungstheorie. Die Arbeit präsentiert die Argumentationslinien beider Ansätze und beleuchtet die Kritikpunkte, die an ihnen geäußert wurden. Des Weiteren wird die Frage diskutiert, ob ein kombinativer Ansatz zu einer Lösung des Methodenstreits führen kann.
Der praktische Teil des Essays analysiert die methodentheoretische Praxis der Rechtsprechung und untersucht, ob sich eine verfassungswidrige Rechtsanwendungspraxis feststellen lässt. Hierbei werden konkrete Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts untersucht, um den praktischen Umgang mit den verschiedenen Auslegungstheorien zu illustrieren.
Schlüsselwörter
Methodenstreit, Gesetzesauslegung, objektive Auslegung, subjektive Auslegung, Rechtsanwendung, Rechtsprechung, Methodenehrlichkeit, Rechtssicherheit, Gewaltenteilung, Bundesverfassungsgericht.
- Quote paper
- Nick Zänker (Author), 2007, "Machtausübung neigt zur Verleugnung ihrer Existenz": Objektive Auslegungstheorie als pragmatisches Entscheidungsargument, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/77731