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"Machtausübung neigt zur Verleugnung ihrer Existenz": Objektive Auslegungstheorie als pragmatisches Entscheidungsargument

Realdiagnose einer mangelnden Methodenehrlichkeit

Title: "Machtausübung neigt zur Verleugnung ihrer Existenz":  Objektive Auslegungstheorie als pragmatisches Entscheidungsargument

Scientific Essay , 2007 , 53 Pages , Grade: 17 Punkte

Autor:in: Nick Zänker (Author)

Law - Miscellaneous
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Summary Excerpt Details

" A. E i n f ü h r u n g


I. verfassungsrechtliche Einordnung

Die Ausübung der Staatsgewalt erfolgt gem. Art. 20 Abs. 2 S. 2 durch „besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung“. Verfassungsrechtlich gefordert wird sonach die funktionale Teilung der materiellen Staatsgewalt in Rechtsetzung, Rechtsprechung und Vollziehung und deren organisatorische Zuweisung an gesonderte Organe, sog. Prinzip der Gewaltenteilung . Daraus ergibt sich, dass die vorgesehenen Organe nur dann der Verfassung entsprechen, wenn sie sich sachlich und personell voneinander unterscheiden . Hingegen darf hierin keine zugleich absolute Zuständigkeitsbeschränkung des jeweiligen Organs auf dessen entsprechende materielle Staatsfunktion erachtet werden; vielmehr muss das Erfordernis der Gewaltenteilung insofern einem Toleranzbereich zugänglich sein, als dass sich Kompetenzkonflikte in Form von Überschneidungen in den materiellen Zuweisungsgehältern der Staatsfunktionen bei Ausübung der Staatsgewalt ergeben können, sog. „Gewaltenverschränkung“ . So kann die hier zu thematisierende richterliche Normauslegung i.R.d. Rechtsanwendung zu einer Rechtsfortbildung führen und folglich einen potenziell unzulässigen Eingriff in die Kompetenzen des Gesetzgebers implizieren, der einer strengen Rechtfertigung bedarf [...]."

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Inhaltsverzeichnis

A. E I N F Ü H R U N G

I. Verfassungsrechtliche Einordnung

II. Ausgangslage und Gang der Untersuchung

1. „Alterungsprozess“

2. „Intellektuelles Defizit“

3. resultierendes Sachproblem als Gegenstand des Methodenstreits

B. M E T H O D E N S T R E I T

I. Die Gesetzesauslegung

1. Normauslegung als Rechtsanwendungsvoraussetzung

2. Differenzierung Auslegungsbegriff und Auslegungsziel

- strenger Auslegungsbegriff -

3. Differenzierung Auslegungsziel und Auslegungsmittel

- Zweck-Mittel-Relation -

4. Heranführung an den Methodenstreit

II. Lehre von der subjektiven und objektiven Auslegung

1. Das Verlangen nach einer Rechtsanwendungsmethode

– Motivation des Methodenstreits

2. Konkretisierende Darstellung der subjektiven Theorie

3. Konkretisierende Darstellung der objektiven Theorie

4. kombinative Ansätze

III. Analyse des Methodenstreits

1. Arbeitshypothese

2. kritische Würdigung der Auslegungstheorien

a) hermeneutisches Argument

b) Vertrauensargument

c) parlamentarisches Argument

d) staatsrechtstheoretisches Argument

aa) Freiheit und Determination i.R. richterlicher Entscheidungskompetenz

bb) Grundsatz sachgerechter Entscheidungen

3. Reflexion

IV. Modifikation des Methodenstreits

1 .(hier sog.:)“ restriktiv-objektives Auslegungsmodell“ nach Larenz

2. (hier sog.) „extensiv-subjektives Auslegungsmodell“ nach Säcker

- Verfahren methodengerechter Gesetzesauslegung -

3. Stellungnahme

C. ANALYSE DER METHODENPRAXIS

I. methodentheoretische Proklamationen

II. methodenpraktische Umsetzung: Verfassungswidrige Rechtsanwendungspraxis?

1. Beschluss des Zweiten Senats vom 17. Mai 1960 (BVerfGE 11, 126)

2. Beschluss des Ersten Senats vom 14. März 1989 (BVerfGE 80, 1)

3. Urteil des Zweiten Senats vom 8. Februar 2001 (BVerfGE 103, 111)

III. Resonanz: Rechtsanwendung „ad libitum“?

1. mangelnde Methodenehrlichkeit

2. Folgen

a) Trugschluss „richtiges Recht“

b) Gefährdung der Senatsmehrheit

c) mangelnde rationale Überprüfbarkeit der Entscheidungen

D. SCHLUSS UND PERSPEKTIVE

I. abschließende Betrachtung

II. Plädoyer

Zielsetzung und Themen der Arbeit

Die Arbeit untersucht das Spannungsfeld zwischen richterlicher Rechtsanwendung und legislativer Rechtsetzung im Kontext der verfassungsrechtlichen Bindung an Gesetz und Recht. Ziel ist es, eine Realdiagnose der richterlichen Methodenwahl zu erstellen und aufzuzeigen, wie die objektive Auslegungstheorie oft als pragmatisches Instrument zur richterlichen Machtausübung fungiert, ohne die notwendige methodische Ehrlichkeit zur Trennung von Auslegung und Rechtsfortbildung zu wahren.

  • Verfassungsrechtliche Grundlagen der Gewaltenteilung und richterlichen Unabhängigkeit.
  • Analyse des klassischen Methodenstreits zwischen subjektiver und objektiver Auslegungstheorie.
  • Kritische Untersuchung der Rechtsprechungspraxis des Bundesverfassungsgerichts.
  • Diskussion über Rechtssicherheit, rationale Überprüfbarkeit und das Problem richterlicher "Eigenwertungen".
  • Plädoyer für eine methodengerechte Standardisierung der Rechtsanwendung.

Auszug aus dem Buch

1. Normauslegung als Rechtsanwendungsvoraussetzung

„Der gesunde Mensch ist gar nicht in Gefahr, falsch zu schließen, aber gar sehr, falsch zu urteilen.“ Schopenhauer

Dem Regelungswillen des Gesetzgebers bei Erlass einer Norm bzw. eines Gesetzes immanent ist der Anspruch, eine möglichst große Vielzahl an denkbaren Sachverhalten und Konstellationen von der Norm zu erfassen. Um dies zu ermöglichen, ist eine abstrakt-generelle Formulierung der Rechtsnormen erforderlich. Der mit einem Streitentscheid befasste Rechtsanwender hat schließlich im Wege des sog. juristischen Syllogismus einen konkret-individuellen, festgestellten Lebenssachverhalt unter die aufgefundenen abstrakt-generellen Rechtsnormen zu subsumieren. Auf Grundlage der Voraussetzungen des abstrakten Normtextes allein ist eine solche Schlussfolgerung hingegen kaum umzusetzen möglich, sodass der Norminhalt erst einer Konkretisierung bedarf, um weitere Prämissen finden zu können. Diese Konkretisierung entspricht dabei dem Prozess der Normauslegung und ist „notwendige Voraussetzung der Rechtsanwendung“. Die Quotierung Schopenhauers hilft dabei dem Verständnis, dass die Schwierigkeit bei der Rechtsanwendung nicht in der sachgerechten Konklusion, sondern im Ermitteln der Prämisse, die zur Konklusion führt, mithin in der Auslegung, besteht.

Zusammenfassung der Kapitel

A. E I N F Ü H R U N G: Beleuchtet die verfassungsrechtliche Einordnung und die Problematik der richterlichen Normauslegung als potenzielle Rechtsfortbildung im demokratischen Rechtsstaat.

B. M E T H O D E N S T R E I T: Analysiert theoretisch die Grundlagen der Gesetzesauslegung, die Unterschiede zwischen subjektiver und objektiver Auslegungstheorie sowie deren kritische Würdigung.

C. ANALYSE DER METHODENPRAXIS: Überprüft anhand konkreter Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts, inwieweit die gerichtliche Praxis ihren theoretischen Proklamationen folgt oder diese unterwandert.

D. SCHLUSS UND PERSPEKTIVE: Zieht ein kritisches Fazit zur aktuellen Methodenpraxis und plädiert für mehr Methodenehrlichkeit und eine klare Trennung von Rechtsanwendung und Rechtspolitik.

Schlüsselwörter

Methodenstreit, Gesetzesauslegung, Rechtsfortbildung, objektive Auslegungstheorie, subjektive Auslegungstheorie, Bundesverfassungsgericht, Methodenunehrlichkeit, Gewaltenteilung, Rechtssicherheit, richterliche Unabhängigkeit, Hermeneutik, Normzweck, richterliche Eigenwertungen, Rechtsanwendung.

Häufig gestellte Fragen

Worum geht es in dieser Arbeit grundsätzlich?

Die Arbeit untersucht das Problem der richterlichen Auslegungsmethoden und die Frage, inwieweit Richter durch die Wahl ihrer Auslegungsmethode die Grenze zwischen Rechtsanwendung und Rechtsetzung überschreiten.

Was sind die zentralen Themenfelder?

Zentrale Felder sind die verfassungsrechtliche Einordnung richterlicher Kompetenzen, der theoretische Gegensatz zwischen subjektiver und objektiver Auslegung sowie die konkrete Analyse der Methodenpraxis des Bundesverfassungsgerichts.

Was ist das primäre Ziel der Untersuchung?

Das Ziel ist eine kritische Realdiagnose der richterlichen Methodenwahl, um aufzuzeigen, dass die Berufung auf eine objektive Auslegungstheorie oft zur Verschleierung eigener rechtspolitischer Entscheidungen genutzt wird.

Welche wissenschaftliche Methode wird verwendet?

Es handelt sich um einen essayistischen, rechtsdogmatischen Ansatz, der verfassungsrechtliche Argumente mit einer kritischen Analyse der Rechtsprechungspraxis verknüpft.

Was wird im Hauptteil behandelt?

Der Hauptteil gliedert sich in einen theoretischen Teil (Methodenstreit) und einen praktischen Teil (Analyse der Methodenpraxis), in dem spezifische Urteile auf ihre methodische Konsistenz geprüft werden.

Welche Schlüsselwörter charakterisieren die Arbeit?

Methodenstreit, Gesetzesauslegung, Rechtsfortbildung, Methodenunehrlichkeit und richterliche Unabhängigkeit sind zentrale Begriffe.

Warum kritisiert der Autor die objektive Auslegungstheorie?

Weil sie nach Ansicht des Autors dem Rechtsanwender zu große Spielräume für richterliche Eigenwertungen bietet und die rationale Überprüfbarkeit von Entscheidungen erschwert.

Was bedeutet der Vorwurf der "Methodenunehrlichkeit"?

Damit meint der Autor, dass das Bundesverfassungsgericht zwar offiziell die objektive Theorie postuliert, in der Praxis aber oft auf historisch-subjektive Argumente zurückgreift, ohne diesen Widerspruch offenzulegen.

Welche Lösung schlägt der Autor vor?

Der Autor plädiert für eine "Schule des Zweifels", in der Richter ihre begrenzte Fähigkeit zur objektiven Wahrheitsfindung eingestehen und ihre Entscheidungsbegründungen transparenter gestalten, statt mystische Floskeln zu verwenden.

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Details

Title
"Machtausübung neigt zur Verleugnung ihrer Existenz": Objektive Auslegungstheorie als pragmatisches Entscheidungsargument
Subtitle
Realdiagnose einer mangelnden Methodenehrlichkeit
College
Martin Luther University  (Strafrecht)
Course
Rechtstheorie
Grade
17 Punkte
Author
Nick Zänker (Author)
Publication Year
2007
Pages
53
Catalog Number
V77731
ISBN (eBook)
9783638726184
ISBN (Book)
9783638727396
Language
German
Tags
Machtausübung Verleugnung Existenz Objektive Auslegungstheorie Entscheidungsargument Rechtstheorie
Product Safety
GRIN Publishing GmbH
Quote paper
Nick Zänker (Author), 2007, "Machtausübung neigt zur Verleugnung ihrer Existenz": Objektive Auslegungstheorie als pragmatisches Entscheidungsargument, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/77731
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