Die folgende Arbeit befasst sich mit der Problematik und der Situation des Kurzfilms.
In einem Vergleich zwischen Deutschland, Frankreich und Teilen Skandinaviens werden der Umgang mit diesem Medium, Fördermöglichkeiten und Qualitätsunterschiede in den einzelnen Ländern dargestellt. Ziel dieser Arbeit soll es sein, aus verschiedenen Konzepten der Kurzfilmförderung, entsprechenden Umgehensweisen mit dem Kurzfilm und Definitionen dessen in den untersuchten Ländern Ansätze für eine Neubewertung des Kurzfilms in Deutschland zu finden und vorbildliche Strukturen in den Förderaktivitäten der Länder, einschließlich der Verbreitung von Kurzfilmen, darzulegen. Bei der Betrachtung der Fördereinrichtungen in den untersuchten Ländern werden länderübergreifende europäische Förderprogramme nicht berücksichtigt, da allein die Bedeutung und Behandlung des Kurzfilms innerhalb der Länder betrachtet werden sollen. Gegenstand der Arbeit sollen dabei nicht die immer häufiger auftretenden und leicht zugänglichen „home-Videos“ sein, welche zunehmend auf entsprechenden Internetportalen zu finden sind, sondern vielmehr ambitionierte und anspruchsvolle Kurzfilme, die unter professionellen Bedingungen entstehen. Dazu gehören einerseits die im Rahmen von Diplomarbeiten entstehenden „Studentenfilme“, aber auch unabhängig produzierte Kurzfilme von sowohl renommierten Produktionsfirmen als auch freien Produzenten.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Die aktuelle Lage des deutschen Kurzfilms
3. Fördermöglichkeiten von Kurzfilmen in Deutschland
3.1 Überregionale Fördereinrichtungen auf Bundesebene
3.1.1 FFA
3.1.2 BKM
3.1.3 Kuratorium junger deutscher Film
3.2 Kulturelle und wirtschaftliche Fördereinrichtungen der Länder
3.2.1 FilmFernsehFonds Bayern
3.2.2 Filmstiftung NRW
3.2.3 Medienboard Berlin-Brandenburg
3.2.4 Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg
3.2.5 Mitteldeutsche Medienförderung
3.2.6 Filmförderung Hamburg
3.2.7 Nordmedia Fonds
3.2.8 Filmbüro Bremen
3.2.9 Filmförderung Hessen
3.2.10 Gesellschaft zur Förderung audiovisueller Werke in Schleswig-Holstein
3.2.11 Kulturelle Filmförderung Schleswig-Holstein
3.2.12 Kulturelle Filmförderung Thüringen
3.2.13 Kulturelle Filmförderung Sachsen
3.2.14 Filmförderung Mecklenburg-Vorpommern
3.2.15 Saarland Medien
3.3. Preise und Auszeichnungen, Wettbewerbe
3.3.1 Deutscher Kurzfilmpreis
3.3.2 Short Tiger Award
3.3.3 Friedrich-Wilhelm-Murnau-Kurzfilmpreis
3.3.4 Deutscher Wirtschaftsfilmpreis
3.3.5 First Steps
3.4 Zusammenfassung
4. Der deutsche Kurzfilm und Europa
4.1 Kurzfilmszene in anderen europäischen Ländern
4.1.1 Frankreich
4.1.2 Skandinavien
4.1.2.1 Finnland
4.1.2.2 Schweden
4.1.2.3 Dänemark
4.1.2.4 Norwegen
4.2 Fördermöglichkeiten in anderen europäischen Ländern
4.2.1 Frankreich
4.2.1.1 Le centre national de la cinématographie – CNC
4.2.1.2 Les collectivitées
4.2.2 Skandinavien
4.2.2.1 Finnland
4.2.2.2 Schweden
4.2.2.3 Dänemark
4.2.2.4 Norwegen
4.3 Internationale Erfolge europäischer Kurzfilme – ein Vergleich
4.3.1 Berlinale - Preisträger
4.3.2 Cannes - Preisträger
4.3.3 Internationale Kurzfilmtage Oberhausen – Preisträger
4.3.4 International Short Film Festival Clermont Ferrand - Preisträger
4.4 Zusammenfassung
5 Fazit
6 Tabellarische Übersicht Fördereinrichtungen Deutschland
7 Anhang
8 Quellenangaben
1 Einleitung
Die folgende Arbeit befasst sich mit der Problematik und der Situation des Kurzfilms. In einem Vergleich zwischen Deutschland, Frankreich und Teilen Skandinaviens werden der Umgang mit diesem Medium, Fördermöglichkeiten und Qualitätsunterschiede in den einzelnen Ländern dargestellt. Ziel dieser Arbeit soll es sein, aus verschiedenen Konzepten der Kurzfilmförderung, entsprechenden Umgehensweisen mit dem Kurzfilm und Definitionen dessen in den untersuchten Ländern Ansätze für eine Neubewertung des Kurzfilms in Deutschland zu finden und vorbildliche Strukturen in den Förderaktivitäten der Länder, einschließlich der Verbreitung von Kurzfilmen, darzulegen. Bei der Betrachtung der Fördereinrichtungen in den untersuchten Ländern werden länderübergreifende europäische Förderprogramme nicht berücksichtigt, da allein die Bedeutung und Behandlung des Kurzfilms innerhalb der Länder betrachtet werden sollen. Gegenstand der Arbeit sollen dabei nicht die immer häufiger auftretenden und leicht zugänglichen „home-Videos“ sein, welche zunehmend auf entsprechenden Internetportalen zu finden sind, sondern vielmehr ambitionierte und anspruchsvolle Kurzfilme, die unter professionellen Bedingungen entstehen. Dazu gehören einerseits die im Rahmen von Diplomarbeiten entstehenden „Studentenfilme“, aber auch unabhängig produzierte Kurzfilme von sowohl renommierten Produktionsfirmen als auch freien Produzenten.
Im ersten Teil der Arbeit werden die aktuelle Lage des Kurzfilms und Fördereinrichtungen Deutschlands dargestellt, die neben einer Vergleichsgrundlage auch zur Übersicht für etwaige Förderanträge dienen sollen. Der zweite Teil der Arbeit ist den Förderaktivitäten des Auslands anhand der ausgewählten Beispiele gewidmet.
2 Die aktuelle Situation des deutschen Kurzfilms
Einwohnerzahl Deutschlands: 82,5 Mio.
Anzahl der Kinos und Leinwände: 4.868 Leinwände in 1.844 Kinohäusern
Ausgaben für die Kurzfilmförderung 2005: rund €3,5 Mio.[1]
Zählt man die Kurzfilmproduktionen von Filmhochschulen, unabhängigen Produzenten, Videokünstlern und professionellen Herstellern zusammen, werden in Deutschland jährlich rund 2.000 Kurzfilme produziert. Die kurze Form des Films wird gewählt, um den Umgang mit dem Medium Film zu lernen, neue Techniken auszuprobieren, innovative Gestaltungsmöglichkeiten zu finden, junge Talente beispielsweise in der Regie- oder Kameraarbeit für Langfilme zu testen und zu schulen oder einfach um des Kurzfilms Willen. Der Kurzfilm dient oft als Aushängeschild und Visitenkarte für junge Filmschaffende und Neueinsteiger, die das Risiko einer Langfilmproduktion mit dem großen technischen und finanziellen Aufwand nicht tragen können. Die Kurzfilmproduktion hat dabei insofern enorme Auswirkungen und eine große Bedeutung für das gesamte Filmschaffen des Landes, als dass auch die Langfilmproduktion ihre Ideen und Entwicklungen nicht zuletzt aus den Innovationen, Experimenten und Ideen der Kurzfilmmacher schöpft.
Das Produktionsvolumen von Kurzfilmen ist dabei von einem stetigen Wachstum geprägt, innerhalb der letzten zehn Jahre hat es sich verdoppelt. Zurückzuführen ist die wachsende Zahl von Kurzfilmproduktionen sicherlich auf den Wandel der Formate. Wo früher die Herstellung von Filmen weitestgehend im 16mm oder 35mm Format stattfand, macht heute die Entwicklung der Videotechnik und der digitalen Bearbeitung die Filmproduktion kostengünstiger.
Unzählige Kurzfilmfestivals sind derzeit die größte und wichtigste Plattform für die deutsche Kurzfilmszene. Nirgendwo sonst wird Kurzfilmemachern solch ein Forum für Diskussionen und den Austausch geboten und diese Akzeptanz und Wertschätzung entgegengebracht. Die Zahl der Festivals ist stetig steigend, jede deutsche Großstadt verfügt bereits über mindestens eine Veranstaltung dieser Art und auch immer mehr kleinere Städte locken mit ihren Kurzfilmfestivals. Bleibt die Frage, warum solchen „Sonderveranstaltungen“ diese wichtige Bedeutung beigemessen wird. Die Publikumsschicht auf diesen Veranstaltungen ist zum großen Teil immer die gleiche, Kurzfilmemacher und Liebhaber. Die Verbreitung deutscher Kurzfilme im Kino als klassischem Vorfilm, wo eine andere Klientel und ein
größeres Publikum erreicht werden können, ist bis auf seltene Ausnahmen verschwunden, auch trotz des §20 des Filmförderungsgesetzes, demzufolge ein mit deutschen Fördermitteln entstandener Langfilm mit „einem noch nicht regulär in einem Filmtheater ausgewerteten Film von einer Dauer bis zu 15 Minuten (Kurzfilm) zu gemeinsamen Aufführungen zu verbinden“ ist.[2] Kurzfilme sieht man, wenn, dann in kleinen Programmkinos in Form einer Kurzfilmrolle in ausgeschriebenen Kurzfilmprogrammen. Gründe für die mangelnde Verbreitung von Kurzfilmen im Kino sind unter anderem die fehlenden finanziellen Anreize für Kinobetreiber. Für diese eröffnen sich ja keinerlei zusätzliche Einnahmen durch die Kopplung von Kurz- und Langfilmen. Seit dem Wegfall der Vergnügungssteuer auf Kinoprogramme gibt es auch keinerlei steuerliche Vergünstigungen mehr für die Aufnahme von Kurzfilmen ins Programm.[3] Heutzutage hat nun die Werbung den Platz von Kurzfilmen eingenommen. Auch im Fernsehprogramm ist der Kurzfilm nur schlecht unterzubringen. Sender wie Arte und 3sat bemühen sich zwar, dem Kurzfilm die Bedeutung beizumessen, die ihm gebührt, doch erfolgt dies meist nur über Kurzfilmnächte oder Sendeplätze außerhalb der Prime-time von 20.00-23.00 Uhr. Begründet wird die unzureichende Verbreitung des kurzen Films im TV meist durch die schwierig zu handhabende variable Länge dieser Filme, welche die Einordnung in feste Sendeschienen erschwert.
Eine zusätzliche Plattform für Kurzfilme nicht nur aus Deutschland bietet das Internet. Neu bei der Verbreitung von Kurzfilmen auf diesem Weg ist das Portal www.shortstream.eu, welches seit November 2006 international preisdotierte Filme in höchster Bild- und Tonqualität präsentiert. Ziel des Portals ist es, die nach ihrer Festivalauswertung schwer zugänglichen Kurzfilme der Öffentlichkeit auf Dauer zugänglich zu machen.[4]
Was den Kurzfilm zum Ausnahmemedium macht, dem man eine besondere Aufmerksamkeit entgegenbringen muss, ist sicherlich die Tatsache, dass diese Art des Films mehr als jede andere wenig gewinnbringend und kaum profitabel ist. Außer einem Namen und Anerkennung durch wichtige Kurzfilmpreise und Festivals kann man am Kurzfilm nicht verdienen. Viele Produktionsfirmen haben sich längst von der Kurzfilmproduktion verabschiedet, weil der finanzielle Aufwand in keinem Verhältnis zu irgendwelchen Einnahmen steht, die der Kurzfilm (nicht) mit sich bringt.
3 Fördermöglichkeiten von Kurzfilmen in Deutschland
In diesem Abschnitt soll auf die verschiedenen regionalen und überregionalen Fördereinrichtungen innerhalb Deutschlands eingegangen werden. Um in der Kürze eine klarere Übersicht über diese Form der Finanzierung von Kurzfilmen zu erreichen, wird auf eine detaillierte Genreunterscheidung verzichtet. Im Vordergrund steht der szenische Kurzfilm, ohne die besondere Differenzierung in Animations-, Experimental- oder Kurzspielfilmen.
Dabei ist anzumerken, dass viele Fördereinrichtungen auf unterschiedlichste Art an der Förderung von Kurzfilmen beteiligt sind. In diesem Abschnitt soll allein auf die für uns Hersteller nützlichen und wichtigen Maßnahmen der finanziellen Unterstützung während des gesamten Herstellungsprozesses eines Kurzfilms eingegangen werden. Schwerpunkt dieses Teils der Arbeit sind demnach allein die direkten Förderungshilfen in Form von Produktions-, Herstellungs- und Postproduktionsförderung. Dass die Förderanstalten den deutschen Kurzfilm auch durch beispielsweise Kinoprogrammpreise, Projekt- und Verleihförderung oder Festivalunterstützung stärken, bleibt in dieser Arbeit aufgrund ihrer Kürze außen vor und kann aus den jeweiligen Förderprogrammen und Richtlinien der Einrichtungen entnommen werden.
Dennoch aufgenommen in die Darstellung von Förder- und Finanzierungsmöglichkeiten von Kurzfilmen sind Preise und Auszeichnungen, die mit Festivaleinladungen und Kurzfilmwettbewerben verbunden sind und finanzielle Anreize für neue Kurzfilmproduktionen mit sich bringen.
Auf kleinere regionale Fördermaßnahmen der Kommunen, Ministerien oder Stiftungen durch die Vergabe von Stipendien und Kunstpreisen oder durch Ausschreibungen wird an dieser Stelle aufgrund der Vielfalt nicht eingegangen werden.
3.1 Überregionale Fördereinrichtungen auf Bundesebene
Obwohl im Jahre 1994 aus dem Bundesministerium des Inneren[5] Stimmen laut wurden, welche die Förderung von Kurzfilmprojekten einstellen wollten, ist bis dato die finanzielle Unterstützung von Kurzfilmen durch den Bund gestiegen.
Zählt man das Kuratorium Junger Deutscher Film zu den überregionalen Fördereinrichtungen des Bundes, bestehend aus der Filmförderungsanstalt (FFA) und dem
Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien (BKM), beläuft sich die überregionale Kurzfilmförderung im Jahr 2005 auf ca. €1 Mio.
3.1.1 Filmförderungsanstalt – FFA
- Grundlagen
Die FFA ist eine Bundesanstalt des öffentlichen Rechts und arbeitet auf der Rechtsgrundlage des Filmförderungsgesetzes (FFG).[6]
Ihr Nutzen besteht in der Förderung der Struktur der deutschen Filmwirtschaft und der Verbesserung der Qualität und des Ansehens des deutschen Films im In- und Ausland. Daraus ergeben sich folgende Aufgaben:
- eine Außenvertretung des deutschen Films, um das Ansehen des deutschen Films auf dem internationalen Markt zu verbessern,
- die Unterstützung von Gemeinschaftsproduktionen mit dem Ausland,
- die Stärkung des deutschen Kinofilms
- Maßnahmen zur Marktforschung und zur Bekämpfung der Verletzung von urheberrechtlich geschützten Nutzungsrechten durch die Erstellung einer bundesweiten, öffentlich zugänglichen Filmdatenbank
- Koordinierung der Filmförderung des Bundes und der Länder.
Ihre Finanzmittel erhält die FFA durch eine Filmabgabe der Kinobetreiber und Videoprogrammanbieter und durch Abgaben der Fernsehanstalten, die sich aufgrund eigener Abkommen mit der FFA an der Finanzierung von Fördermaßnahmen beteiligen. Steuermittel stehen der FFA nicht zu.
Aus diesen Mitteln ergaben sich im Jahr 2004 ein Etat von insgesamt €86 Mio. und im Jahr 2005 ein Fördertopf von sogar €96 Mio.[7]
- Kurzfilmförderung
Die Kurzfilmförderung der FFA erfolgt nach dem Referenzprinzip. Kurzfilmförderung wird dem Hersteller eines bereits erfolgreichen Kurzfilms als Zuschuss zur Finanzierung eines neuen Films gewährt. Gefördert werden Filme mit einer Vorführdauer von höchstens 15 Minuten, sowie nicht programmfüllende Kinderfilme, wenn der Film eine Freigabe der FSK
erhalten hat und ihm ein Prädikat der Filmbewertungsstelle Wiesbaden zuerkannt wurde oder er innerhalb von zwei Jahren nach der FSK-Freigabe mit dem Deutschen Kurzfilmpreis,
dem Kurzfilmpreis der FFA, dem Friedrich-Wilhelm-Murnau-Kurzfilmpreis oder dem Deutschen Wirtschaftsfilmpreis[8] ausgezeichnet wurde. Ebenfalls berücksichtigt bei der Zusprechung von Fördermitteln werden Preise und Auszeichnungen bestimmter Festivals.[9]
Filme mit einer Vorführdauer von mehr als 15 Minuten bis höchstens 45 Minuten können ebenso Förderung erhalten, wenn es sich hierbei um den ersten Film dieser Länge handelt, bei dem der Regisseur oder die Regisseurin die alleinige Regieverantwortung trägt oder der Film an einer Hochschule entstanden ist. Die Förderungshilfe ist innerhalb von zwei Jahren nach Zuerkennung für die Herstellung neuer Filme (Kurzfilme bis 15 Minuten Dauer, nicht programmfüllende Kinderfilme, programmfüllende Filme) zu verwenden.
Die Zuerkennung der Referenzmittel erfolgt einmal jährlich. Der Antrag muss spätestens bis zum 31. Dezember des auf die Auszeichnung folgenden Jahres gestellt werden. Die Höhe des Zuschusses wird durch eine gleichmäßige Verteilung der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel auf die berechtigten Filme ermittelt.
Im Förderjahr 2004 wurden von der FFA 59 Kurzfilme mit insgesamt €670.000 gefördert, 2005 erhielten 84 Kurzfilme insgesamt €855.000 bereitgestellte Fördermittel.[10]
3.1.2 Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien - BKM
Seit dem 22. November 2005 ist Bernd Neumann der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien.
- Grundlagen
Die kulturelle Filmförderung der Bundesregierung besteht seit 1951 und ist im Jahre 1998 vom Bundesministerium des Inneren zum Beauftragten für Kultur und Medien gewechselt.
Auch die Filmförderung des BKM zielt auf eine Verbesserung der Lage des deutschen Films. Durch die Unterstützung der Herstellung und Verbreitung künstlerisch anspruchsvoller und kulturell wertvoller Filme soll das Niveau des deutschen Films gesteigert und das Ansehen im In- und Ausland erhöht werden. Die Fördermaßnahmen des BKM umfassen die Vergabe von hochdotierten Preisen[11] und projektbezogene Finanzierungshilfen bei der Herstellung und im Vertrieb von Filmwerken.
Das Gesamtfördervolumen des BKM betrug im Jahr 2004 €29 Mio., im Jahr 2005 belief sich das Fördervolumen auf €30,5 Mio.[12]
- Kurzfilmförderung
Die Kurzfilmförderung der Bundesregierung besteht seit 1968 und soll dem deutschen Kurzfilm zu einem höheren künstlerischen Niveau verhelfen und den Nachwuchs unterstützen. Seine Förderhilfen gewährt der BKM als Zuwendung und nur in Form von Produktionsförderung.
Der Förderhöchstbetrag für ein Projekt beläuft sich auf €12.500 bei einem Gesamtetat für Kurzfilme von bisher €125.000 pro Jahr. Im Förderungsjahr 2006 hat der BKM seine Förderung für Kurzfilme noch erhöht und förderte 18 Kurzfilmvorhaben mit einem Gesamtbetrag von rund €215.000.[13]
Gefördert werden hervorragende Kurzfilmvorhaben mit einer Vorführdauer von höchstens 30 Minuten. Vergeben werden die Förderhilfen für Kurzfilmproduktionen einmal im Jahr, Anträge sind von den Herstellern[14] jeweils im Januar zu stellen.
3.1.3 Das Kuratorium junger deutscher Film
- Grundlagen
Das Kuratorium junger deutscher Film ist seit 1982 eine Stiftung öffentlichen Rechts, erstmals trat es 1965 als Verein auf und wird als gemeinsame kulturelle Filmförderung der Länder betrieben. Ziele der Fördertätigkeiten des Kuratoriums sind die Schaffung einer Vielfalt der Filmkultur und die Steigerung der Leistungsfähigkeit der deutschen Filmwirtschaft. Junge Autoren, Regisseure und Produzenten sollen die Möglichkeit erhalten, erste Kinofilmvorhaben zu realisieren.
Im Jahre 2005 konnten das Kuratorium und seine Anhänger das Vorhaben der Finanzminister der Länder abschmettern, welche die Finanzierung des Kuratoriums einstellen wollten. Mit Beginn des Förderungsjahres 2006 steht dem Kuratorium nun in den nächsten drei Jahren eine jeweilige jährliche Kürzung des Förderbudgets um 5% ins Haus. Dabei ist das Kuratorium junger deutscher Film trotz seines niedrigen Gesamtbudgets[15] ein wichtiges Element für den deutschen Kurzfilm, da es über 15% in die Kurzfilmförderung
fließen lässt.[16]
Die Fördertätigkeit des Kuratoriums besteht aus der Talentförderung und der Kinder- und Jugendfilmförderung, wobei die Talentförderung für den ersten oder zweiten Kinofilm eines Regisseurs bzw. das erste oder zweite Drehbuch eines Autors gilt. Dabei werden alle Genres gefördert.
Seit Beginn des Jahres 2005 besteht zwischen dem Kuratorium und dem BKM eine Kooperationsvereinbarung über die Förderung von Kinder- und Jugendfilmen. In einem gemeinsamen Gremium teilen sich die Fördereinrichtungen die Aufgaben so, dass die Drehbuch- und Projektentwicklungsförderung mit den Mitteln des Kuratoriums durchgeführt wird (jährlich ca. € 200.000), die Produktionsförderung mit denjenigen des BKM (jährlich ca. € 1,0 Mio.). Das Gremium hat am 20.04.2005 erstmals getagt.
- Kurzfilmförderung
Im Rahmen seiner Förderungsziele fördert das Kuratorium Kurzfilme mit einer Länge von bis zu 30 Minuten mit einem Regelbetrag von €15.000. Ausgeschlossen aus der Kurzfilmförderung sind Übungs- und Abschlussfilme von Filmhochschulen und anderen Ausbildungsstätten.
Geförderte Kurzfilmvorhaben müssen von besonderem kulturellen Interesse sein und eine Auswertung im Kino nachweisen. Dabei wird die Förderung unabhängig von regionalen Standortfragen vergeben. Der Antragsteller und der Regisseur müssen lediglich ihren Wohnsitz oder Tätigkeitsmittelpunkt in der Bundesrepublik Deutschland haben. Die Förderungsmittel werden als bedingt rückzahlbare Darlehen gewährt.
Im Jahr 2004 wurden rund €140.000 an den Kurzfilm vergeben, 2005 wurden sechs Kurzfilme mit insgesamt rund €88.000 gefördert.[17]
3.2 Kulturelle und wirtschaftliche Fördereinrichtungen der Länder
Die Fördereinrichtungen der Länder unterteilen sich in die standortpolitisch orientierten kulturwirtschaftlichen Förderungen und die eher kleinen, niedrig budgetierten kulturellen Förderungen. Meist zielt die Vergabe von Fördermitteln durch die Länderförderungen auf eine Verbesserung der wirtschaftlichen und filmpolitischen Lage des jeweiligen Bundeslandes. Daher ist die Voraussetzung für die Filmförderung der Bundesländer meist ein regionaler Bezug. Das bedeutet, dass die bewilligten Mittel in dem jeweiligen Bundesland
ausgegeben werden müssen oder ein thematischer Bezug im Film gegeben ist, indem beispielsweise die Dreharbeiten in dem entsprechenden Bundesland stattfinden (Regionaleffekt).
Zu beobachten ist, dass die großen kulturwirtschaftlichen Länderförderungen prozentual weniger in den deutschen Kurzfilm investieren als die kleiner ausgelegten kulturellen Filmförderungen mit weniger als €5 Mio. Gesamtbudget im Jahr. (siehe Abbildung 1)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
3.2.1 FilmFernsehFonds Bayern – FFF
- Grundlagen
Der FilmFernsehFonds feierte im Jahr 2006 sein 10jähriges Bestehen.
Die Arbeit des FFF soll zur Steigerung der Qualität der Film- und Fernsehproduktion und der Leistungsfähigkeit der bayerischen Produktionswirtschaft beitragen und eine vielfältige Kulturlandschaft gewährleisten.[18]
Die Förderbereiche umfassen dabei alle Bereiche bei der Herstellung von Kino- und Fernsehfilmen, den Filmverleih und Vertrieb und die Kinoförderung.
Im Förderjahr 2004 betrug das Gesamtfördervolumen des FFF noch €29 Mio., während 2005 die Jahresfördersumme mit €22,5 Mio. erstmals seit Bestehen des FilmFernsehFonds unter die 25 Millionen Euro Marke gesunken ist.
- Kurzfilmförderung
Im Rahmen der Förderung des FFF erfolgt eine Kurzfilmförderung lediglich über das Programm der Nachwuchsförderung. Diese setzt dort an, wo die Ausbildung endet und erste Schritte ins Berufsleben erfolgen. Gefördert werden Abschluss- und Erstlingsfilme von Studenten und Absolventen der HFF München sowie der Athanor Akademie Burghausen. Darüber hinaus können auch talentierte junge Quereinsteiger ohne Filmhochschulabschluss finanzielle Hilfen für ihr erstes Filmvorhaben erhalten. Übungsfilme und Projekte von Studenten, die nicht an den genannten Hochschulen eingeschrieben sind, werden grundsätzlich nicht gefördert.
Für den Bereich der Nachwuchsförderung stellt der FFF jährlich einen Betrag von ca.
€1,4 Mio. zur Verfügung. Dabei fallen bis zu €450.000 auf die Förderung von Abschlussfilmen, bis zu €600.000 auf die Förderung von Erstlingsfilmen und bis zu €150.000 auf die Förderung von Filmvorhaben der Quereinsteiger.
Tatsächlich unterstützte der FFF den Nachwuchs im Jahr 2004 mit €1,25 Mio. und 2005 mit €1,6 Mio., wovon rund €420.000 in die Förderung von kurzen Filmen flossen.[19]
3.2.2 Filmstiftung NRW
- Grundlagen
Ziele der seit 1991 bestehenden Filmstiftung sind die Stärkung der Filmwirtschaft in Nordrhein-Westfalen, die Schaffung einer vielfältigen und qualitativ hochwertigen nordrhein-westfälischen Filmkultur und damit die Unterstützung zur Stärkung des audiovisuellen Sektors in Europa. Seit Januar 2003 sind auch die Förderaktivitäten des Filmbüros NW, das bis dahin mit der kulturellen Filmförderung des Landes betraut war, in die Filmstiftung übergegangen. Daraus hervorgegangen ist das Gremium „Produktion 2“, das seither kleinere und Low-Budget Projekte aller Genres fördert.
Mit einem jährlichen Gesamtetat von über €35 Mio. steht die Filmstiftung an der Spitze der Länderförderungen.
- Kurzfilmförderung
Die Filmstiftung NRW fördert Kurzfilme in beiden Fördergremien, das heißt im großen Gremium und im kleinen Gremium „Produktion2“. Im großen Gremium werden Kurzfilme grundsätzlich erst ab dem Produktionsstadium gefördert. Die Förderung in Produktion 2 umfasst neben der Produktions- und Postproduktionsförderung auch Drehbuch-, Projektvorbereitungs- und Verleihförderung. Antragsberechtigt sind Produzenten und Filmemacher mit Firmen- oder Wohnsitz in NRW. Die Produktion 2 berät auch über Anträge von Diplomanden nordrhein-westfälischer Filmhochschulen. Der Förderhöchstbetrag für Kurzfilme aus dem großen Gremium ist nicht von vornherein begrenzt, der Höchstbetrag in der Produktion 2 beträgt für Kurzfilme €25.000 bei einem Gesamtetat von jährlich €1,5 Mio. Die Förderung von Kurzfilmen belief sich im Jahr 2004 auf rund €500.000 und im Folgejahr auf rund €280.000.[20]
3.2.3 Medienboard Berlin-Brandenburg
- Grundlagen
Seit 2004 arbeiten das Filmboard Berlin-Brandenburg und das Medienbüro unter dem Titel Medienboard Berlin-Brandenburg zusammen.
Ziele der Fördertätigkeit des Medienboards sind die Unterstützung der qualitativen und quantitativen Weiterentwicklung der Berlin-Brandenburger Filmkultur, die Stärkung der wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit von Filmunternehmen in der Region, die Schaffung einer vielfältigen und hochwertigen Film- und Fernsehlandschaft in Berlin-Brandenburg und die Vertretung der Region als Filmkulturland im In- und Ausland.
Gefördert werden Filmprojekte in den Bereichen Stoff- und Projektentwicklung, Paketförderung, Produktion, Verleih und Vertrieb und sonstigen Vorhaben. Für die Antragstellung ist ein Gespräch mit einem der Förderreferenten immer Voraussetzung. Generell sind nur Produzenten und Verleiher mit ständigem Firmensitz in Berlin-Brandenburg antragsberechtigt.
Der Förderetat des Medienboards setzt sich zusammen aus den Mitteln der Länder Berlin und Brandenburg und dem ZDF und ProSiebenSat1. In den Jahren 2004 und 2005 entsprach das Gesamtfördervolumen €21,22 Mio. und €21,34 Mio.[21]
- Kurzfilmförderung
Die Kurzfilmförderung des Medienboards erfolgt durch Produktionsförderung und Nachwuchsförderung. Dabei fällt unter Nachwuchs nicht nur der kreative Teil von jungen Autoren, Regisseuren und Produzenten, sondern auch der unternehmerische Nachwuchs von jungen, aufstrebenden Firmen. Jährlich werden neben den frei produzierten Projekten auch zwei Filme von jeder der beiden in der Region ansässigen Hochschulen dffb und HFF Konrad Wolf mit bis zu €200.000 unterstützt. Abschlussfilme oder Produktionen anderer Hochschulen sind in der Regel von der Förderung ausgeschlossen.
In den Jahren 2004 und 2005 wurden €215.000[22] und €260.000[23] für die Kurzfilmförderung ausgegeben.
3.2.4 Medien- und Filmgesellschaft Baden-Württemberg – MFG
- Grundlagen
Seit 1995 entwickelt und fördert die MFG den Standort Baden-Württemberg. Gefördert werden kulturell herausragende Filmproduktionen mit kulturellem oder wirtschaftlichem Bezug zu Baden-Württemberg in den Bereichen Drehbuch, Produktionsvorbereitung, Produktion, Postproduktion, Verleih und Kinoförderung.
Ziele dieser Fördertätigkeit sind die Stärkung der Filmkultur und Filmwirtschaft in Baden-Württemberg und die Präsentation des Filmstandortes im In- und Ausland.
Der Gesamtförderetat, der sich aus Mitteln des Landes Baden-Württemberg und dem SWR zusammensetzt, lag 2004 bei €9,45 Mio. und 2005 bei €8,44 Mio.[24]
- Kurzfilmförderung
Die Kurzfilmförderung der Medien- und Filmgesellschaft fällt in den Sektor der Low-Budget-Filme mit einem Budget bis €500.000. In diesem Bereich werden vor allem Projekte von Nachwuchskräften und Absolventen baden-württembergischer Studieneinrichtungen im Film- und Medienbereich gefördert. Dabei richtet sich die Höhe der Förderung nach dem Format des Filmvorhabens, das eben nicht programmfüllend sein muss. Bevorzugt gefördert werden Trickfilm- und Kinderfilmprojekte.
Im Förderjahr 2004 wurden gut €178.000[25] in die Kurzfilmförderung gesteckt, 2005 wurden Kurzfilme mit insgesamt rund €101.000[26] unterstützt.
3.2.5 Mitteldeutsche Medienförderung – MDM
- Grundlagen
Die Mitteldeutsche Medienförderung besteht seit 1998 und ist die gemeinsame Fördereinrichtung der Länder Sachsen, Thüringen und Sachsen-Anhalt.
Ziele der Förderung sind die Entwicklung und Stärkung der Filmkultur- und Medienkulturwirtschaft in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen und die Verbesserung und Sicherung der Wirtschaftskraft in diesen Bundesländern. Außerdem will die MDM einen Beitrag zur Stärkung des audiovisuellen Sektors in Deutschland und Europa leisten. Die Förderungsmaßnahmen umfassen die Bereiche Stoff- und Projektentwicklung, Produktion, Verleih und Vertrieb, Abspiel und Präsentation. Gefördert werden Projekte, wenn ein kultureller und wirtschaftlicher Effekt in den Ländern Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zu erwarten ist.
Im Jahr 2004 lag das Gesamtfördervolumen bei € 11,69 Mio. und 2005 bei € 14,62 Mio.[27]
- Kurzfilmförderung
Die Kurzfilmförderung des MDM findet im Nachwuchsbereich statt. Gefördert werden Projekte des TP2-Talent Pool[28] oder von Nachwuchskräften wie jungen Autoren und Regisseuren, Studenten und Absolventen der Bauhaus-Universität Weimar oder jungen, mitteldeutschen Produktionsfirmen. Die Förderung erstreckt sich auf die Bereiche Produktion, teilweise auch auf die Präsentation und den Vertrieb von bereits geförderten Kurzfilmen.
Das Fördervolumen für Kurzfilme lag 2004 bei nur €100.000, im Folgejahr bei sogar nur €40.000.[29]
3.2.6 Filmförderung Hamburg – FFHH
- Grundlagen
Ziel der seit 1995 bestehenden Filmförderung ist die Entwicklung und Stärkung der Filmkultur und Filmwirtschaft in Hamburg. Dazu gehören auch Maßnahmen im Vorfeld der Produktion und Maßnahmen zur Stärkung des Verleih-, Vertriebs- und Abspielbereichs.
Ziel ist auch, die Beschäftigung in Hamburg zu schaffen und zu sichern.
Wie auch in den anderen Bundesländern spielt der Regionaleffekt bei der Vergabe der Fördermittel eine große Rolle, so dass angestrebt wird, dass ein Vielfaches der Fördergelder auch in Hamburg ausgegeben wird.
Gefördert werden Filme aller Genres und Längen von zwei Auswahlgremien.
Gremium 2 ist für Projekte bis €800.000 Herstellungskosten, also auch Kurzfilme, zuständig.
Das Gesamtfördervolumen belief sich im Jahr 2004 auf €10,3 Mio. und im Jahr 2005 auf €7,02 Mio.[30]
- Kurzfilmförderung
Kurzfilmförderung fällt in den Zuständigkeitsbereich von Gremium 2, das über Projekte mit Herstellungskosten bis €800.000 entscheidet.
Die Förderhöchstsumme für Projekte dieser Kategorie liegt bei 50% der Herstellungskosten, in Ausnahmefällen, wie zum Beispiel schwierig zu verwertenden Nachwuchsprojekten, auch bei 80% der Gesamtherstellungskosten. Antragsberechtigt sind Produzenten und Regisseure. Gefördert wird vorwiegend im Bereich Produktion, aber auch in den Bereichen Postproduktion und Vertrieb. Der prozentuale Anteil an der Kurzfilmförderung gemessen am Gesamtbudget der Filmförderung Hamburg fällt relativ gering aus. In den letzten Jahren lag der Kurzfilmanteil bei €63.000 (2004) und €23.000 (2005).[31]
[...]
[1] Ausgaben allein für direkte Kurzfilmförderung in Form von Herstellungs-, Produktions-, Postproduktionsförderung.
[2] Vgl.: Gesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films (Filmförderungsgesetz) vom 1.7.1979, neugefasst durch Bek. v. 24.8.2004
[3] Die Vergnügungssteuer auf Kinoprogramme fiel bis zuletzt in den alten Bundesländern weg, wenn Kurzfilme in das Programm aufgenommen wurden.
[4] Das Angebot ist entgeltlich (zw. 0,6 € und 1 € pro gestreamten Film). Die Hälfte des Gewinns wird an die Filmemacher ausgeschüttet.
[5] Bis 1998 zuständig für Produktionsförderung; heute ist Filmförderung Aufgabe des Bundesbeauftragten für Kultur und Medien (BKM)
[6] Gesetz über Maßnahmen zur Förderung des deutschen Films vom 22.12.2003 (Bundesgesetzblatt I Nr. 64, S. 2771) mit Wirkung ab 1.1.2004. Das FFG trat zum ersten Mal 1968 in Kraft und wurde seither mehrfach novelliert.
[7] Quelle: ffa
[8] siehe 2.3 Preise und Auszeichnungen
[9] Siehe Anlage Festivalliste der FFA über zu berücksichtigende Preise und Festivalerfolge
[10] Quelle: http://www.filmfoerderungsanstalt.de/downloads/publikationen/GB_FFA_2005.pdf
http://www.filmfoerderungsanstalt.de/downloads/publikationen/GB_FFA_2004.pdf
[11] Deutscher Filmpreis, Deutscher Kurzfilmpreis, Deutscher Drehbuchpreis, Verleiherpreis, Innovationspreis; vgl. Richtlinien BKM
[12] Quelle: ffa
[13] vgl.: http://www.shortfilm.de
[14] Förderanträge können unabhängig von regionalen Kriterien und Status der Produzenten gestellt werden.
[15] 2004 lag das Gesamtbudget bei rund €760.000
[16] Vergleichsweise lassen andere Fördereinrichtungen lediglich 1%-6% des Gesamtbudgets in die Kurzfilmförderung fließen (ausgenommen Hessen, Schleswig-Holstein, Bremen, Mecklenburg-Vorpommern)
[17] Vgl.: http://www.kuratorium-junger-film.de/page/pdf/info-31.PDF
http://www.kuratorium-junger-film.de/page/pdf/kurinf33.PDF
[18] vgl.: Richtlinien für die Bayerische Film- und Fernsehförderung, Stand 2001
[19] Quelle: fff, Bilanz 2004/2005
[20] Quelle: ffa
[21] Quelle: ffa
[22] inklusive Präsentationsförderung; Quelle: AG Kurzfilm, Kurzfilmstudie
[23] Quelle: ffa
[24] Quelle: ffa
[25] Quelle: ffa
[26] vgl.: http://www.mfg.de/film/; ausschließlich Produktionsförderung
[27] Quelle: ffa
[28] Qualifizierungsprogramm für junge Filmschaffende aus Mitteldeutschland mit der Möglichkeit, unter Anleitung von erfahrenen Experten eigene Projekte zur Produktionsreife zu entwickeln und die eigenen Kompetenzen zu optimieren
[29] Quelle: ffa
[30] Quelle: ffhh, Korrespondenz mit Helen Peetzen
[31] Quelle: ffa
- Citation du texte
- Anja Theurich (Auteur), 2007, Der deutsche Kurzfilm im europäischen Vergleich, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/77683
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