,,Die Frage nach dem Gebietsumfang des Reiches war die deutsche Verfassungsfrage schlechthin"1, so beginnt Huber die Beschreibung der Ereignisse zur österreichischen Frage in der Paulskirche. Die Abgeordneten standen vor umfangreichen Problemen. Nie zuvor war versucht worden, eine Verfassung für einen deutschen Staat auszuarbeiten. Infolgedessen waren auch noch nie Überlegungen zum Gebietsumfang eines solchen Reiches getätigt worden: Welche Gebiet waren überhaupt ,,deutsch"? Wie sollte man entscheiden? Nach dem Nationalitätenprinzip oder nach der Devise ,,im Zweifel für Deutschland"2? Im Falle Österreichs verhielt sich die Beantwortung dieser Fragen noch diffiziler: Hier standen sich diverse Bevölkerungsgruppen gegenüber, die teilweise selbst im Frühjahr 1848 an die Verwirklichung eigener Nationalstaaten gingen.
In den ersten Wochen ihres Bestehens stand die Nationalversammlung noch vor günstigen Prämissen, aus eigener Kraft an die Realisation eines deutschen Gesamtstaates nach den Vorstellungen der Abgeordneten zu gehen; die Revolution war noch in vollem Gange und die Bevölkerung unterstützte die Arbeit der Nationalversammlung. Mit der Zeit wendete sich indes das Blatt zu Gunsten der alten Mächte. Die Gegenrevolution siegte in Wien und Berlin und die neu eingesetzten - natürlich konservativen - Regierungen konnten nun dem Parlament in Frankfurt ihren Stempel aufdrücken.
Die vorliegende Arbeit beschreibt zunächst (Punkte 2 und 3) die Voraussetzungen für die Parlamentsdebatte bezüglich des Gebietsumfanges des Reiches im Herbst 1848. Die Entfaltung der Gegenrevolution wird beleuchtet.
In Punkt 3 werden dann die Vorstellungen der Abgeordneten, wie auch der Öffentlichkeit, im Hinblick auf die österreichische Frage eruiert. Hieran soll sich nun die Darstellung einer Entwicklung anschließen: Beginnend bei den durchweg großdeutschen Vorstellungen im Frühjahr 1848 bis hin zur Akzeptanz des real gegebenen Spielraumes, der durch die Gegenrevolution arg beschnitten wurde, und dem Beschluss der kleindeutschen Lösung im Frühjahr 1849 (Punkt 4).
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1 Huber (S. 796)
2 Schulze (S. 91)
3 so beispielsweise bei Mommsen (1998), Langewiesche (1993), Botzenhart (1998), Siemann (1985). (Die ausführlichen Literaturangaben finden sich in der Bibliographie am Ende der Arbeit).[...]
Inhaltsverzeichnis
1. Das Thema und seine Eingrenzung
2. Die Entwicklung der Gegenrevolution setzt „vollendete Tatsachen“ (Oktober-Dezember 1848) - Realpolitische Voraussetzungen für die späteren Verhandlungen in der Paulskirche
2.1. Die Gegenrevolution in Österreich
2.2. Die Gegenrevolution in Preußen
3. Die Vorstellungen im Frühjahr und Sommer 1848
3.1. Überlegungen von Abgeordneten
3.2. Die Vorstellungen in Flugschriften und Zeitungen
4. Die Verhandlungen zur österreichischen Frage in der Nationalversammlung
4.1. Der Vorschlag des Verfassungsausschusses (Oktober 1848)
4.2. Die Debatte um die Paragraphen 1 bis 3 der Verfassung
4.3. Veränderte Vorzeichen: Die Erklärung von Kremsier und die Reaktion der Nationalversammlung
4.3.1. Heinrich von Gagerns Konzept eines Doppelbundes
4.3.2. Schwarzenbergs Konzept eines „Siebzig-Millionen-Reiches“
4.4. Die Nationalversammlung nähert sich der kleindeutschen Lösung an.
4.4.1. Die Fraktionsumschichtungen innerhalb der Paulskirche
4.4.2. Die Debatte um die Doppelbund-Idee Gagerns (Dezember 1848 bis Januar 1849)
4.5. März 1849: Die endgültige Durchsetzung der kleindeutschen Lösung
4.5.1. Der Simon-Gagern-Pakt und die Folgen
5. Die Debatten um die österreichische Frage: Beitrag zum Scheitern der Nationalversammlung
6. Literaturangaben
7. Anhang:
1. Das Thema und seine Eingrenzung
„Die Frage nach dem Gebietsumfang des Reiches war die deutsche Verfassungsfrage schlechthin“[1], so beginnt Huber die Beschreibung der Ereignisse zur österreichischen Frage in der Paulskirche. Die Abgeordneten standen vor umfangreichen Problemen. Nie zuvor war versucht worden, eine Verfassung für einen deutschen Staat auszuarbeiten. Infolgedessen waren auch noch nie Überlegungen zum Gebietsumfang eines solchen Reiches getätigt worden: Welche Gebiet waren überhaupt „deutsch“? Wie sollte man entscheiden? Nach dem Nationalitätenprinzip oder nach der Devise „im Zweifel für Deutschland“[2] ? Im Falle Österreichs verhielt sich die Beantwortung dieser Fragen noch diffiziler: Hier standen sich diverse Bevölkerungsgruppen gegenüber, die teilweise selbst im Frühjahr 1848 an die Verwirklichung eigener Nationalstaaten gingen.
In den ersten Wochen ihres Bestehens stand die Nationalversammlung noch vor günstigen Prämissen, aus eigener Kraft an die Realisation eines deutschen Gesamtstaates nach den Vorstellungen der Abgeordneten zu gehen; die Revolution war noch in vollem Gange und die Bevölkerung unterstützte die Arbeit der Nationalversammlung. Mit der Zeit wendete sich indes das Blatt zu Gunsten der alten Mächte. Die Gegenrevolution siegte in Wien und Berlin und die neu eingesetzten – natürlich konservativen – Regierungen konnten nun dem Parlament in Frankfurt ihren Stempel aufdrücken.
Die vorliegende Arbeit beschreibt zunächst (Punkte 2 und 3) die Voraussetzungen für die Parlamentsdebatte bezüglich des Gebietsumfanges des Reiches im Herbst 1848. Die Entfaltung der Gegenrevolution wird beleuchtet.
In Punkt 3 werden dann die Vorstellungen der Abgeordneten, wie auch der Öffentlichkeit, im Hinblick auf die österreichische Frage eruiert. Hieran soll sich nun die Darstellung einer Entwicklung anschließen: Beginnend bei den durchweg großdeutschen Vorstellungen im Frühjahr 1848 bis hin zur Akzeptanz des real gegebenen Spielraumes, der durch die Gegenrevolution arg beschnitten wurde, und dem Beschluss der kleindeutschen Lösung im Frühjahr 1849 (Punkt 4).
Dabei versucht die Arbeit auf Debatten und Beschlussfassungen innerhalb der Paulskirche im Herbst 1848 bis Frühjahr 1849 besonderen Wert zu legen, Vorstellungen von anderen Seiten (also den Mächten Österreich, Preußen, des „Dritten Deutschland“, oder auch des Auslands etc.) werden dabei nur am Rande behandelt und nur, wenn sie für den Verlauf der Ereignisse in der Paulskirche von unbedingter Relevanz sind.
Die Literaturlage zu diesem Thema ist im übrigen äußerst günstig. In beinahe jeder Abhandlung über die Revolution 1848/49 finden sich zwangsläufig einführende Kapitel zu dieser zentralen Materie.[3] Dabei gibt es auch ausführlichere Spezialliteratur, die eine nähere Betrachtung der Ereignisse erlauben.[4]
2. Die Entwicklung der Gegenrevolution setzt „vollendete Tatsachen“ (Oktober-Dezember 1848) - Realpolitische Voraussetzungen für die späteren Verhandlungen in der Paulskirche
„Die Unterwerfung Wiens legte den Grundstein für die Restauration der Habsburgermonarchie. Mit der Ernennung Fürst Schwarzenbergs zum Ministerpräsidenten und Außenminister [...] trat der Verfechter eines zentralistischen Großösterreichs an die Spitze. Der nationalstaatlichen Einigung Deutschlands, wie sie die Frankfurter Paulskirche anstrebte, war damit der Boden entzogen – sowohl mit als auch ohne Österreich.“[5] Siemann erlaubt sich in seiner Abschlussbewertung der Wiener Gegenrevolution einen Blick nach Vorne. Die Frankfurter Paulskirchenversammlung stand nach der erfolgreichen Zerschlagung der Aufstände in Wien und Berlin durch die sogenannten alten Mächte vor völlig veränderten Gegebenheiten. Die vollmundig angekündigten Pläne eines Großdeutschlands mit der Einbeziehung Österreichs waren, realistisch btrachtet, damit unmöglich geworden (siehe Punkt 4.3.).
Ein kurzer Blick auf die Ereignisse der Gegenrevolution in Wien und Berlin ist daher obligat, um den damit eingeschränkten Spielraum der Nationalversammlung in der Paulskirche zu erfassen.
2.1. Die Gegenrevolution in Österreich
Die antirevolutionäre Bewegung in der Habsburger Monarchie konnte erstmals mit der Bombardierung und damit erzwungenen Kapitulation Krakaus durch General Catiglione im April 1848[6] und der Zerschlagung des Prager Aufstandes durch Windischgrätz im Juni[7] erste Erfolge feiern[8].
In Wien hingegen war es den Revolutionären in den Sommermonaten gelungen, sich der tatsächlichen Gewalt zu bemächtigen und diese auch militärisch zu untermauern.[9]
Der Wiederaufstieg der alten Macht wurde alsdann zum einen durch eine Polarisierung im revolutionären Lager, zum anderen durch die unterschiedlichen Interessen der Einzelnationalitäten in Österreich ermöglicht[10].
Die soziale Frage wurde zur Zerreißprobe innerhalb des Bürgertums und zwischen diesem und den Arbeitern der Wiener Vorstädte. Diese Entwicklung offenbarte sich bereits während der Märzrevolution (03.-15.03.1848) und der sog. Praterschlacht (23.08.1848).[11] Das Wiener Bürgertum sehnte sich nach diesen Zeiten der Unruhe nach Sicherheit und stand einer Unterstützung der Staatsorgane, die die schrittweise Beschneidung der Aktionsfreiheit der Revolutionäre betrieb, bei weitem nicht fern.
Auf der anderen Seite trug „der ungarisch-kroatische Gegensatz“[12] dazu bei, den Konservativen die Möglichkeit eines Gegenschlages auf breiter Ebene zu geben.[13]
Zu erneuten Unruhen in Wien kam es, als die Truppen der Wiener Garnison in Ungarn eingesetzt werden sollten und sich - - von Teilen der Bevölkerung unterstützt – dagegen wehrten (06.10.1848).[14] Verschiedene revolutionäre Einheiten (demokratische Vereine, Arbeiterklub, Studentenlegion, Mobilgarde[15] ) standen in der Hauptstadt den Truppen Windischgrätzs gegenüber. Die Revolutionäre konnten sich fünf Tage bewähren, bis Windischgrätz die Innenstadt eingenommen hatte (26.-31.10.1848).[16]
Bereits am 29.10.1848 hatte der Gemeinderat die Stadt offiziell an den General übergeben Eine Delegation der Handels- und Gewerbevereine dankte ihm für die Befreiung[17] ; damit wurde ersichtlich, auf welcher Seite sich das Bürgertum inzwischen befand.
Das anschließend eingesetzte hochkonservative Ministerium Schwarzenberg installierte ein Strafgericht. Auch Robert Blum, seines Zeichens Abgeordneter der Paulskirche, wurde als eines der prominentesten Opfer der Einrichtung hingerichtet (S. Punkt 4.3.). Schwarzenberg nahm dabei keine Rücksicht auf die Immunität Blums. Der Kurs der neuen Regierung war damit unverkennbar, die Machtlosigkeit der Nationalversammlung handfest erwiesen.
2.2. Die Gegenrevolution in Preußen
Ähnlich der Situation in Wien gestaltete sich die Lage in der Hauptstadt Preußens. Die Gegenrevolution war durch das Auseinanderfallen des Bürgertums im Hebst 1848 erleichtert worden. Hintergrund bildete erneut das Verhältnis zur Arbeiterschaft und deren Forderungen.[18]
Der König und seine Umgebung, die sog. Kamarilla, warteten auf einen Anlass, um die Nationalversammlung zu vertagen und einen Staatsstreich durchzuführen. Unruhen zwischen den bürgerlich-konservativen Schichten und der Arbeiterschaft[19] im Zusammenhang mit der Einbringung eines Verfassungsentwurfes, der sog. Charte Valdeck, boten dann die Möglichkeit, das Ruder herumzureißen.
Zunächst wurde ein konservatives Ministerium unter Ministerpräsident Graf Brandenburg berufen, anschließend die Nationalversammlung bis zum 27.11.1848 vertagt und in das Städtchen Brandenburg verlegt, auch um sie dem „Druck der Straße zu entziehen“[20], was die Abgeordneten freilich nicht widerstandslos akzeptierten[21], doch sie waren nun vollkommen ohne Macht.
General Wrangel konnte, im Gegensatz zur Konstellation in Wien, auf unblutige Art und Weise in Berlin einmarschieren; der Belagerungszustand und das Kriegsrecht wurden verhängt, politische Vereine verboten und die Versammlungs- und Pressefreiheit eingeschränkt.
Die Nationalversammlung konnte zwar im Dom zu Brandenburg nochmals zusammentreten (sogar in beschlussfähiger Zahl), doch dem Ministerium lag nichts daran, überhaupt noch einmal weitere Beratungen zuzulassen. Am 5. Dezember wurde die Versammlung vielmehr aufgelöst und gleichzeitig eine „im Vergleich zum ‚Kampfprogramm’[22] des Königs erstaunlich liberale Verfassung, die den Text der Charte Valdeck weitgehend übernahm“[23], verkündet.[24]
Beide deutschen „Großmächte“ hatten demgemäss für vollendete Tatsachen gesorgt. Die Vorzeichen für die in der Paulskirche anstehenden Beratungen über
den zukünftigen Gebietesumfang des neuen Staates mussten also zwangsläufig unter gänzlich veränderten Prämissen geführt werden.
3. Die Vorstellungen im Frühjahr und Sommer 1848
Im Frühjahr 1848 hingegen wurde die „Österreichische Frage“ noch unter anderen Voraussetzungen diskutiert. Selbstbewusst glaubten die Abgeordneten in dieser Zeit, dass es einzig und alleine an ihnen war, die Probleme rund um die Zugehörigkeit Österreichs zum neu zu schaffenden Nationalstaat zu lösen. Indes hatte sich schon bei der Ausschreibung der Wahlen zur deutschen Nationalversammlung, die man im März 1848 in allen österreichischen Gebieten des deutschen Bundes[26] ausschrieb, eine Teilung der Habsburger Monarchie angekündigt.[27] [25]
Generell standen, nach Botzenhart[28], drei Möglichkeiten zur Diskussion:
„1. Die Einbeziehung aller auch bislang zum Deutschen Bund gehörenden Gebiete in das Reich. [...]
2. Der Ausschluss aller Länder der Habsburger Monarchie aus dem Reich und die Begründung eines relativ unitarischen deutschen Nationalstaates unter preußischer Führung. [...]
3. Die Aufnahme der gesamten Habsburger Monarchie in das Reich , also auch des polnischen Königreichs Galizien, des magyarisch dominierten Ungarn, der oberitalienischen Lombardei und Venetiens...“
Jede dieser Lösungen hätte Probleme nach sich gezogen: Beispielsweise ein stärker aufkommender Dualismus zwischen Wien und Berlin bei Möglichkeit eins, ein schwieriges Verhältnis Österreichs zum neuen Nationalstaat oder aber auch die problematische Einbindung der zahlreichen Nationalitäten bei den Punkten zwei und drei.
[...]
[1] Huber (S. 796)
[2] Schulze (S. 91)
[3] so beispielsweise bei Mommsen (1998), Langewiesche (1993), Botzenhart (1998), Siemann (1985). (Die ausführlichen Literaturangaben finden sich in der Bibliographie am Ende der Arbeit). Dabei erwies sich Wolfram Siemanns Monographie „Die deutsche Revolution von 1848“ als besonders hilfreich wegen einer klaren Struktur und der Beschränkung auf die klaren und notwendigen Fakten.
[4] Als „Standartwerk“ zur Außenpolitik der Paulskirche gilt Wollsteins „Das Großdeutschland der Paulskirche. Nationale Ziele in der bürgerlichen Revolution 1848“. Der Autor beschäftigt sich ausführlich mit den verschiedenen Debatten zur Frage des Gebietsumfanges des Reiches, immer im Hinblick auf die Situation in Wien und Berlin, und bietet eine klar aufgebaute Struktur. Ausführlich wird das Problem der nationalen Einigung auch bei Wittmaack (1987) abgehandelt, jedoch beschränkt sich der Autor bei den Debatten hauptsächlich auf die Beiträge österreichischer Abgeordneter. Gut dargestellt wird die Entwicklung auch bei Huber (1988), der sein Hauptaugenmerk besonders auf die Verfassungsgeschichte legt. Huber bietet dabei einen äußerst gut gelungenen Überblick. Problematisch bleibt der Umgang mit dem Werk Srbiks (1935). Hier erkennt man eindeutig eine Sympathie für die Ideologie des Nationalsozialismus, dementsprechend seine „großdeutsche Argumentation“ im allerdings bis heute viel beachteten Kapitel „Großdeutsch und kleindeutsch“. Der Umgang mit diesen Ergebnissen muss also in diesem Fall immer mit einem gewissen Fingerspitzengefühl erfolgen.
[5] Siemann (S. 168 f.)
[6] dazu kurz u.a. Kořalka (S. 227) Siemann (S. 158)
[7] dazu ebenfalls kurz u.a. Kořalka (ebd.), Siemann (S. 159 f.), Botzenhart (S.119 ff)
[8] Mommsen lässt die Gegenrevolution in Österreich hingegen erst mit dem Sieg Radetzkys gegen Karl Albert von Piemont-Sardinen (09.08.1848 (Waffenstillstand)) beginnen (S 242), was wohl aufgrund der, oben angeführten, bis zu diesem Zeitpunkt errungenen und bedeutenden Siegen als etwas spät angesetzt erscheint.
[9] Siemann zählt in diesem Zusammenhang die vorher um die Macht konkurrierenden Kräfte (der Hof mit dem kaiserlichen Militär, das Ministerium, die Nationalgarde, die Akademische Legion, der Wiener Gemeinderat, die Vereine (beispielsweise demokratische und Arbeitervereine, der Reichstag (seit Ende Juli 1848)) auf, verweist aber darauf, dass sich die Macht ab Mai 1848 den Revolutionären zuneigte (S. 165).
[10] Dazu Siemann (S. 165): „Obwohl die Wiener Revolutionäre besser als andere gerüstet waren, scheiterten sie letztlich an zwei Schwächen: an dem innerbürgerlichen Konflikt wegen der sozialen Frage und an den sich gegenseitig lähmenden Nationalitäten der Monarchie.“
[11] Einen kurzen Bericht der Ereignisse liefert Siemann (S. 167 f.), sehr ausführlich: Häusler (1979), besonders zur Revolution in Wien.
[12] Siemann (S. 167)
[13] Zur Vorgeschichte: Mommsen (S. 242 ff.), Siemann (167 ff.), Botzenhart (136 ff.)
[14] Zum Hintergrund der Unruhen: „Die Truppen der rund 9000 Mann starken Wiener Garnison waren bei den Konflikten innerhalb der Stadt nicht eingesetzt, ihre Loyalität gegenüber dem Landesherrn und ihre Disziplin gegenüber den Vorgesetzten somit nicht auf die Probe gestellt worden.“ (Botzenhart S. 137)
[15] Siemann (S. 168)
[16] Botzenhart (S. 138) zu den traurigen Folgen der Eroberung Wiens „Auf Seiten der Verteidiger waren mindestens 411 Tote zu beklagen, und 750 Schwerverletzte wurden gezählt.“
[17] Mommsen (S. 247): „...am folgenden Tag dankte eine Delegation der Handels- und Gewerbevereine dem Fürsten in einer unterwürfigen Deklaration dafür, dass er ‘alle Menschen guten Willens aus der Nacht der Anarchie und den Ketten des Terrors einer Partei gerettet´ habe...“ (Die Anmerkungen wurden aus Gründen der Einheitlichkeit in die neue Rechtschreibung übertragen. Anm. des Verf.)
[18] Siemann (S. 172): „...und auch hier (in Berlin, Anm. des Verf.) hatte die oppositionelle bürgerliche Front in Konfrontation mit dem hauptstädtischen ‚Proletariat’ schwerwiegende Risse bekommen, welche die Gegenrevolution zusätzlich erleichterten.“
[19] Zu diesen Vorgängen und deren Folgen: Mommsen (S. 254 ff.), Steinhoff (S. 61 ff.), Siemann (S. 172 ff.),
[20] Langewiesche (S. 99)
[21] Zu den Folgen der Vertagung: Langewische (ebd.): „Die Mehrheit der Nationalversammlung beugte sich jedoch nicht widerstandslos. Sie rief zur Steuerverweigerung auf, doch die Verweigerungskampagne weitete sich nicht zu einer ganz Preußen umfassenden Bewegung aus, zumal die Nationalversammlung als mögliche Koordinationsinstanz ausfiel.“
[22] Hierbei handelt es sich, laut Siemann um die Stufen des beabsichtigen Staatsstreiches, den Friedrich Wilhelm IV. bereits am 11.09.1848, formuliert hatte: „Rücknahme des Antireaktionsbeschlusses durch die Nationalversammlung, deren Verlegung in das Städtchen Brandenburg, bei öffentlichem Protest deren Auflösung und Unterdrückung einer Empörung in Berlin ‚mit unnachsichtiger Strenge’, Erwägung eines Verfassungsoktois.“ (S. 171)
[23] Botzenhart (S. 150).
[24] Kurz zu den Bestimmungen und zur weiteren Bedeutung dieser oktroyierten Verfassung: Botzenhart (S. 151): „Einige Grundrechte (aus der Charte Waldeck, Anm. des Verf.) wurden beschnitten, und der König (selbstverständlich wieder ‚von Gottes Gnaden’) erhielt das uneingeschränkte Vetorecht zurück. Größte Bedeutung unter allen Veränderungen hatte eine zusätzlich eingefügte Bestimmung, die es der Regierung erlaubte, Verordnungen mit Gesetzeskraft zu erlassen, wenn die Kammern nicht versammelt waren. Nachdem die oktroyierte Verfassung die Bestimmungen der Charte Waldeck über die Zusammensetzung der Volksvertretung und das Wahlrecht weitgehend übernommen hatte, wurde im Mai 1849 unter Berufung auf dieses Notverordnungsrecht das Dreiklassenwahlrecht eingeführt.“
[25] Zu diesem Unterpunkt ist die Literaturlage äußerst mäßig. Eine breitere Abhandlung bieten alleine Wittmaack (S.102 ff.) und Wollstein (S. 266 ff.), detaillierte Vorstellungen der einzelnen österreichischen Abgeordneten finden sich bei Kann (S. 72ff.) und Srbik (S. 366ff.) daneben gibt es kurze, einführende Kapitel (beispielsweise bei Botzenhart (202 ff.).
[26] nämlich Böhmen, Mähren, Österreich-Schlesien, Tirol, Küstenland, Ober- und Niederösterreich, Steiermark, Kärnten, Krain (Wollstein, S. 267)
[27] Den Weg zur Paulskirche (Vorparlament und Fünfzigerausschuss) beschreibt Wittmaak (S. 5ff)
[28] S. 202
- Citar trabajo
- Tobias Wagner (Autor), 2001, Die außenpolitischen Vorstellungen der 1848er: großdeutsche oder kleindeutsche Lösung, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/7741
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