Die Inthronisierung Heinrich I. 919 stellte eine Zäsur in der mittelalterlichen Geschichte dar. Erstmals erklomm ein Nichtfranke, noch dazu ein Sachse, den ostfränkisch-deutschen Thron und verlagerte somit die Königsherrschaft in den Norden des Reiches. Heinrich I. sicherte sich als Primus inter Pares, als Erster und Gleichen, die Königsherrschaft und ebnete durch die Individualsukzession die Herrschaft der Ottonen. Mit der Quedlinburger Hausordnung bestimmte Heinrich I. 925 seinen Erstgeborenen Otto I. zu seinem Nachfolger und legte so ungewollt den Grundstein für einen Machtkampf innerhalb der beiden Linien des liudolfingischen Hauses, der Ottos und der Heinriche. Dieser Machtkampf endete erst mit dem Tod Ottos III. und der Krönung Heinrichs II., dem IV. Herzog von Bayern, zum neuen König. Mit dem Tod Heinrichs II. ging auch die Herrschaft der Ottonen zu Ende, seine Krönung war der Anfang vom Ende der Ottonen.
Nachdem Otto III. 1002 plötzlich verstorben war, entstand für kurze Zeit ein Machtvakuum innerhalb des ostfränkisch-deutschen Reiches. Es fehlte ein designierter Nachfolger. Heinrich II. wurde zu dieser Zeit von den Großen des Reiches keineswegs als natürlicher Nachfolger gehandelt. Die Gunst der Stunde suchten mehrere Herzöge zu nutzen, um selber König zu werden. Dieser Machtkampf, der letztendlich doch zu Gunsten Heinrichs II. ausging, ist Gegenstand der folgenden Betrachtung. Ferner soll die eigentliche Krönung Heinrichs II. sowie seine anschließende Machtsicherung, im Speziellen sein zum Regierungsantritt festgesetztes Itinerar, die Stationen seines Umritts beleuchtet werden.Dies war eine merowingische Tradition zur Herrschaftssicherung, die lange Zeit von karolingischen und ottonischen Herrschern nicht mehr angewendet worden war, nun aber zu Heinrichs II. Machtsicherung reüssierte.
Doch nicht nur aufgrund der damaligen spektakulären Ereignisse und des heftigen Machtkampfes verdient die Königswahl Heinrich II. besondere Aufmerksamkeit, sie war auch Gegenstand kontroverser Diskussionen: „In jüngster Zeit ist die Thronerhebung Heinrichs II. in den Mittelpunkt des wissenschaftlichen Interesses gerückt, […], weil sich hier das zentrale Problem des Verhältnisses von Erbprinzip und Wahlrecht in seiner schärfsten Form darstellt, da nach dem Tode Ottos III. die direkte Ottonenlinie abgebrochen war und mehrere Kandidaten zur Auswahl standen.“ (Boshof 1993: 69-70).
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Die Königswahl Heinrich II
2.1 Das Machtvakuum nach dem Tode von Otto III
2.2 Der Kampf um die Reichskrone
2.3 Der Sieg Heinrichs II. und sein Regierungsantritt
3. Fazit
4. Literaturverzeichnis
1. Einleitung
Die Inthronisierung Heinrich I. 919 stellte eine Zäsur in der mittelalterlichen Geschichte dar. Erstmals erklomm ein Nichtfranke, noch dazu ein Sachse, den ostfränkisch-deutschen Thron und verlagerte somit die Königsherrschaft in den Norden des Reiches. Heinrich I. sicherte sich als Primus inter Pares, als Erster und Gleichen, die Königsherrschaft und ebnete durch die Individualsukzession die Herrschaft der Ottonen. Mit der Quedlinburger Hausordnung bestimmte Heinrich I. 925 seinen Erstgeborenen Otto I. zu seinem Nachfolger und legte so ungewollt den Grundstein für einen Machtkampf innerhalb der beiden Linien des liudolfingischen Hauses, der Ottos und der Heinriche. Dieser Machtkampf endete erst mit dem Tod Ottos III. und der Krönung Heinrichs II., dem IV. Herzog von Bayern, zum neuen König. Mit dem Tod Heinrichs II. ging auch die Herrschaft der Ottonen zu Ende, seine Krönung war der Anfang vom Ende der Ottonen.
Nachdem Otto III. 1002 plötzlich verstorben war, entstand für kurze Zeit ein Machtvakuum innerhalb des ostfränkisch-deutschen Reiches. Es fehlte ein designierter Nachfolger. Heinrich II. wurde zu dieser Zeit von den Großen des Reiches keineswegs als natürlicher Nachfolger gehandelt. Die Gunst der Stunde suchten mehrere Herzöge zu nutzen, um selber König zu werden. Dieser Machtkampf, der letztendlich doch zu Gunsten Heinrichs II. ausging, ist Gegenstand der folgenden Betrachtung. Ferner soll die eigentliche Krönung Heinrichs II. sowie seine anschließende Machtsicherung, im Speziellen sein zum Regierungsantritt festgesetztes Itinerar, die Stationen seines Umritts beleuchtet werden. Dies war eine merowingische Tradition zur Herrschaftssicherung, die lange Zeit von karolingischen und ottonischen Herrschern nicht mehr angewendet worden war, nun aber zu Heinrichs II. Machtsicherung reüssierte.
Doch nicht nur aufgrund der damaligen spektakulären Ereignisse und des heftigen Machtkampfes verdient die Königswahl Heinrich II. besondere Aufmerksamkeit, sie war auch Gegenstand kontroverser Diskussionen: „In jüngster Zeit ist die Thronerhebung Heinrichs II. in den Mittelpunkt des wissenschaftlichen Interesses gerückt, […], weil sich hier das zentrale Problem des Verhältnisses von Erbprinzip und Wahlrecht in seiner schärfsten Form darstellt, da nach dem Tode Ottos III. die direkte Ottonenlinie abgebrochen war und mehrere Kandidaten zur Auswahl standen.“ (Boshof 1993: 69-70).
2. Die Königswahl Heinrich II.
2.1 Das Machtvakuum nach dem Tode von Otto III.
Am 23./24. Januar 1002 verstarb überraschend der 21-jährige ostfränkisch-deutsche König und Kaiser Otto III. auf dem Rückweg seines dritten Italienfeldzuges an Malaria (Boettcher 2005: 255). Mit ihm erlosch die Otto-Linie der Liudolfinger. Gleichzeitig wurde die transpersonale Individualsukzession unterbrochen. Seit der Quedlinburger Hausordnung von 925 hatte jeder König, angefangen bei Heinrich I. über Otto I. und Otto II. stets einen Nachfolger designiert. Mit dem frühen Tod des kinderlosen Ottos III. musste nun ein würdiger Nachfolger gefunden werden, bevor die Einheit des Reiches ernsthaft gefährdet würde (Keller 2001: 86). Heinrich, der IV. Herzog von Bayern, war der letzte Stammhalter der zweiten Linie der Liudolfinger, der Heinriche. Sein Großvater war Herzog Heinrich I. von Bayern, der Bruder Ottos I. und zweitgeborener Sohn König Heinrichs I. Der Sohn Heinrichs I. von Bayern, der auch als Heinrich der Jüngere bezeichnet wird, war Herzog Heinrich II. von Bayern, später als Heinrich der Zänker bekannt. Heinrich der Zänker war der Vater König Heinrichs II.. Damit befand sich Heinrich II. in der vierten Generation der Ottonen und nicht mehr in unmittelbarer Verwandtschaft zu Otto III.. Der Chronist Thietmar von Merseburg zählte Heinrich II. dennoch zu den nächsten Verwandten Ottos III., stammte Heinrich II. doch direkt durch die väterliche Linie von Heinrich I. ab (Weinfurter 2003: 97). Auch aus heutiger Sicht mag Heinrich II., aufgrund seiner verwandtschaftlichen Beziehung, geradezu zum Nachfolger Otto III. prädestiniert gewesen sein, doch damals bedeuteten Seitenlinien keinen natürlich legitimierten Anspruch auf den Thron, so das für ihn kein Erbrecht mehr gültig war. Erschwerend kam hinzu, dass Heinrich II. von den Großen des Reiches für das Regierungsgeschäft nicht für geeignet befunden wurde und keineswegs als Mitglied der eigentlichen ottonischen Königsfamilie angesehen wurde (ebd. 2003: 97).
Es war jedoch nicht nur die Frage nach einem neuen legitimen Herrscher, die die Großen dieser Zeit bewegte. Es galt gleichzeitig machtpolitische Streitigkeiten und eine neue Rangordnung innerhalb des Reiches zu klären, war doch die nationale Identität dieser Zeit in erster Linie stammesabhängig (Weinfurter 2003: 97). Der Tod Ottos III. löste so ein Machtvakuum aus, welches schnell gefüllt werden musste, wollte man die ostfränkisch-deutsche Einheit nicht gefährden.
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- Citation du texte
- Alexander Boettcher (Auteur), 2007, Die Königswahl Heinrichs II., Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/76925
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