Sozialpädagogische Familienhilfe hat sich von einem ungesicherten Bereich der Jugendhilfe zu einem festen Bestandteil des neuen Kinder- und Jugendhilfegesetzes entwickelt. Durch die Reform des Jugendhilferechts wurde eine präventiv orientierte Hilfe entwickelt, die sich mit der Familie als Ganzes auseinandersetzt. Sie wendet sich demnach an alle Familienmitglieder und versucht in vielerlei Hinsicht zu vermitteln: zwischen der Familie und Fremdpersonen, zwischen Familien und Institutionen, zwischen den Familienmitgliedern untereinander. Das bedeutet auch, dass SpFh versucht gemeinsam mit der Familie inner- und außerfamiliäre Ressourcen zu aktivieren.
Im ersten Abschnitt wird die gesetzliche Grundlage der SpFh von mir eingehend betrachtet. Dabei wird es vor allem um die gesetzlich verankerten Rechte der Kinder, um die Aufgaben der Jugendhilfe und die Pflichten und Rechte der Eltern gehen.
Der zweite Abschnitt befasst sich mit der Geschichte der SpFh. Dabei wird insbesondere auf die Zielgruppe geachtet.
Genau diese Zielgruppe wird im folgenden Abschnitt näher untersucht. Hier soll es neben den herrschenden Familienformen vor allem um ökonomische Belastungen gehen. Weiterhin werden Mindestanforderungen und Ausschlusskriterien erläutert.
Um die Aufgabenstellung und die grundlegenden methodischen Aspekte der Arbeit geht es im folgenden Abschnitt. Neben der Aufgabenstellung und den Rahmenbedingungen wird es um die Stationen der Zusammenarbeit und den grundlegenden Methoden gehen,
Der letzte Abschnitt beschäftigt sich mit den Grenzen und Widersprüchen innerhalb der SpFh. Hier werden von mir nur einige wenige herausgegriffen. Zum einen wird es um strukturelle Grenzen bezüglich Arbeitslosigkeit und Armut gehen, zum anderen um den Grundsatz der Freiwilligkeit. Auch werde ich eine Abgrenzung zwischen einer dem Wohl des Kindes nicht gewährleistende Erziehung und einer Kindeswohlgefährdung vornehmen. Dabei wird vorrangig die Thematik des sexuellen Missbrauchs in der Familie in Bezug auf die Professionalität und Zuständigkeit der Helfer aufgegriffen.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
1. Gesetzliche Grundlagen
2. Geschichte der sozialpädagogischen Familienhilfe
3. Zielgruppe der SPFH
3.1. Familienformen
3.2. ökonomische Belastungen
3.3. Mindestanforderungen und Ausschlußkriterien
4. Aufgabenstellung und methodische Grundlagen der Arbeit
4.1. Aufgabenstellung
4.2. Rahmenbedingungen
4.3. Die Stationen der Zusammenarbeit
4.4. Methodische Grundlagen
5. Grenzen und Widersprüche
Abschließende Betrachtungen
Quellenverzeichnis
Einleitung
Sozialpädagogische Familienhilfe[1] hat sich von einem ungesicherten Bereich der Jugendhilfe zu einem festen Bestandteil des neuen Kinder- und Jugendhilfegesetzes entwickelt. Durch die Reform des Jugendhilferechts wurde eine präventiv orientierte Hilfe entwickelt, die sich mit der Familie als Ganzes auseinandersetzt. Sie wendet sich demnach an alle Familienmitglieder und versucht in vielerlei Hinsicht zu vermitteln: zwischen der Familie und Fremdpersonen, zwischen Familien und Institutionen, zwischen den Familienmitgliedern untereinander. Das bedeutet auch, dass SpFh versucht gemeinsam mit der Familie inner- und außerfamiliäre Ressourcen zu aktivieren.
Im ersten Abschnitt wird die gesetzliche Grundlage der SpFh von mir eingehend betrachtet. Dabei wird es vor allem um die gesetzlich verankerten Rechte der Kinder, um die Aufgaben der Jugendhilfe und die Pflichten und Rechte der Eltern gehen.
Der zweite Abschnitt befasst sich mit der Geschichte der SpFh. Dabei wird insbesondere auf die Zielgruppe geachtet.
Genau diese Zielgruppe wird im folgenden Abschnitt näher untersucht. Hier soll es neben den herrschenden Familienformen vor allem um ökonomische Belastungen gehen. Weiterhin werden Mindestanforderungen und Ausschlusskriterien erläutert.
Um die Aufgabenstellung und die grundlegenden methodischen Aspekte der Arbeit geht es im folgenden Abschnitt. Neben der Aufgabenstellung und den Rahmenbedingungen wird es um die Stationen der Zusammenarbeit und den grundlegenden Methoden gehen,
Der letzte Abschnitt beschäftigt sich mit den Grenzen und Widersprüchen innerhalb der SpFh. Hier werden von mir nur einige wenige herausgegriffen. Zum einen wird es um strukturelle Grenzen bezüglich Arbeitslosigkeit und Armut gehen, zum anderen um den Grundsatz der Freiwilligkeit. Auch werde ich eine Abgrenzung zwischen einer dem Wohl des Kindes nicht gewährleistende Erziehung und einer Kindeswohlgefährdung vornehmen. Dabei wird vorrangig die Thematik des sexuellen Missbrauchs in der Familie in Bezug auf die Professionalität und Zuständigkeit der Helfer aufgegriffen.
1. Gesetzliche Grundlagen
Die sozialpädagogische Familienhilfe ist in ihrer zielsetzenden Dimension vor dem verfassungsrechtlichen Rahmen des Grundgesetzes zu sehen. Art. 2 des Grundgesetzes räumt jedem Menschen das Recht auf freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, das Recht auf Leben und die körperliche Unversehrtheit ein. Jedes Kind hat Anspruch auf Förderung seiner Entwicklung und auf eine Erziehung, die es ihm ermöglicht zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit heranzuwachsen (§1 Abs. 1 SGB VIII).
Nach Artikel 6 des Grundgesetzes steht die Familie unter besonderem Schutz des Staates. Die Pflege und Erziehung eines Kindes sind besonderes Recht der Eltern. Kann der Anspruch auf Erziehung und Förderung des Kindes nicht oder nur unzureichend durch die Eltern bzw. Personensorgeberechtigten erfüllt werden, tritt die öffentliche Jugendhilfe ein.
Jugendhilfe soll zur Verwirklichung des kindlichen Rechtes auf Förderung und Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit beitragen, indem sie Benachteiligungen junger Menschen vermeidet oder abwendet, indem sie Eltern bei ihrer Erziehung berät und unterstützt, indem sie Kinder und Jugendliche vor Gefahren für ihr Wohl schützt und indem sie positive Lebensbedingungen zu schaffen versucht und zu einer kinder- und familienfreundlichen Umwelt beiträgt. (§1 Abs.3 SGB VIII)
§27 Abs.1 SGB VIII räumt den Eltern das Recht auf Hilfe zur Erziehung ein, wenn eine dem Kind entsprechende Erziehung nicht oder nicht ausreichend gewährleistete werden kann. Das heißt, Eltern können Hilfe zur Erziehung beantragen wenn ein erzieherischer Bedarf besteht. Solch ein Bedarf herrscht, wenn das Kind unter Sozialisationsbedingungen aufwächst, die seiner Entwicklung zu einer selbstständigen und sozial kompetenten Person behindern, oder aber die Erziehung die grundlegenden Bedürfnisse nicht berücksichtigt oder Entwicklungsverzögerungen bestehen (vgl. Buchholz-Graf 2001, S.247)
Die sozialpädagogische Familienhilfe wird speziell im § 31 SGB VIII als eine ambulante Hilfe der Jugendhilfe definiert: Sozialpädagogische Familienhilfe soll durch intensive Betreuung und Begleitung Familien in ihren Erziehungsaufgaben, bei der Bewältigung von Alltagsproblemen, der Lösung von Konflikten und Krisen sowie im Kontakt mit Ämtern und Institutionen unterstützen und Hilfe zur Selbsthilfe geben. Sie ist in der Regel auf längere Dauer angelegt und erfordert die Mitarbeit der Familie.
Hilfe zur Erziehung ist freiwillig, solange keine Kindeswohlgefährdung vorliegt und bedarf dem ausdrücklichen Einverständnis der Erziehungsberechtigten. „Soziale Arbeit muss also hinnehmen, dass ein Kind suboptimal erzogen wird, weil die Eltern angebotene Hilfen nicht annehmen wollen, und darf nicht intervenieren, solange die elterlichen Versäumnisse und Fehler nicht die Grenze zur Gefährdung überschreiten. Erst der Schritt über die Gefährdungsschwelle hinaus nimmt den Eltern die Erlaubnis, ihr Kind nach eigenen Vorstellungen (schlecht und recht) zu erziehen. Haben sie jedoch diesen Schritt vollzogen, so muss soziale Arbeit intervenieren.“ (Harnach- Beck 1995, S. 99 zit.n. Kreuzer 2001, S.247)
2. Geschichte der sozialpädagogischen Familienhilfe
Die SPFH wurde im Jahre 1969 von einer Gruppe engagierter Erzieher, Sozialarbeiter, Soziologen und Psychologen ins Leben gerufen, die sich zur „Berliner Gesellschaft für Heimerziehung e.V.“ zusammengefunden hatten. Dabei verstanden sie SPFH vor allem als Einsatz zur Fortführung des Familienhaushaltes und zur Vermeidung von Fremdunterbringung der Kinder beim Ausfall der Mutter. (vgl. Schuster, 1997, S. 21)
Ab 1973 weitete sich das Aufgabengebiet aus: SPFH kam vor allem zum Einsatz um bestehende Fehlentwicklungen abzubauen oder zu verhindern. Hierzu zählten neben Beziehungsproblemen vor allem Erziehungsschwierigkeiten. Die Lebenswelt und damit die Problemhintergründe, wie z.B. Arbeitslosigkeit, Wohnsituation, Qualifikation und materieller Wohlstand fanden in der Arbeit mit den Familien erstmalig Berücksichtigung. (vgl.
Autorengruppe 1977, S.84-85 zit.n. Schuster 1997, S.22)
Bis 1986 boten rund 52% aller Jugendämter in Westdeutschland SPFH an. Durch die Notwendigkeit SPFH in allen Stätten und Landkreisen zu etablieren, entstanden verschiedene Modellprojekte. (vgl. Schuster 1997, S. 22)
1971 lief das „Berliner Honorarmodell“ an. Zielgruppe waren Familien, die Fähigkeiten zur Verselbstständigung erkennen ließen. So wurden von vornhinein Multiproblemfamilien ausgeschlossen, d.h. SPFH wurde als erfolglos angesehen bei: „… chronifizierten, neurotischen Entwicklungen oder Verwahrlosungserscheinungen (Mehrgenerationenbetreuung), Suchtproblematik (Drogen, Alkohol, Tabletten), totaler Instabilität in allen Lebensbereichen, totaler Passivität und Hoffnungslosigkeit, schweren Deprivations- und Mangelerlebnissen der Kinder, erheblichem Fluchtverhalten der Eltern.“
( Bezirksamt Kreuzberg 1984, S.4 zit.n. Schuster 1997, S.26)
Ab 1977 wurde das „Caritas Modell“ durchgeführt. Die Zielgruppe war hier schon deutlich weiter gefasst. Familien in Krisen und Konfliktsituationen, Elternteile, die keine ausreichende Erziehung gewährleisten konnten, psychische Auffälligkeiten der Eltern und einer damit einhergehenden Überforderung bei anfallenden Aufgaben und Problemen, längere Abwesenheit eines Elternteils, Alleinerziehende. (vgl. Caritasverband der Diözese Münster 1982, S.28ff. zit.n. Schuster 1997, S.28)
Ebenfalls ab 1977 entwickelte sich das „Diakonie Modell“. Die Zielgruppe der SPFH lag bei der: „ einkommensschwache Schicht sowie Familien, die wegen ihrer besonderen Problemlage zu den psychologischen Beratungsstellen nicht hinfinden oder dort nicht gehalten werden können.“ (Pressel 1981, S.11 zit.n. Schuster S.30) Weiter wurden eine Reihe von Indikatoren genannt, die sich an die direkte Lebenswelt der Familien knüpften; so z.B. Defizite im materiellen Bereich, in der Erziehung, in der Beziehung zwischen den Familienmitgliedern, in der Beziehung zur Außenwelt und im Gesundheitsbereich.
Durch die unterschiedliche Entwicklung der Jugendhilfe in West- und Ostdeutschland wurde von 1991 bis 1994 die Modellmaßnahme „Sozialpädagogische Arbeit mit Frauen, Kindern und Familien“ in Ludwigslust und Wismar durchgeführt. Die Zielgruppe waren Familien in Einzel- und chronischen Strukturkrisen. (vgl. Schuster 1997, S.31 ff.)
Die Zielsetzung der verschiedenen Modellprojekte entwickelte sich durch die praktische Arbeit vom anfänglichen „Vermeiden von Fremdunterbringung“ zu einer alltagspraktischen Unterstützung in Haushalts-, Erziehungs- und Beziehungsfragen.
3. Zielgruppe der SPFH
Familien, die durch sozialpädagogische Familienhilfe unterstützt werden, befinden sich in gravierenden Unterversorgungslagen, im Bereich von Arbeit, Wohnung, Finanzen; Bildung und mehr.
3.1. Familienformen
Beginnend möchte ich den Blick auf die Formen des Zusammenlebens in den durch SPFH begleiteten Familien richten.
Im Jahr 2005 erhielten in Deutschland 48 300 Familien SPFH, rund die Hälfte der Kinder lebten in Einelternfamilien, ein Drittel in ihrer Kernfamilie und rund 17 % in Stieffamilien.
In den 48 300 Familien lebten 107 000 Kinder und Jugendliche. Die durchschnittliche Kinderzahl von 2,2 ist damit deutlich höher als die des Bundesdurchschnittes.
Bei rund 16 000 Familien (33%) handelt es sich um Familien mit zwei Kindern, in 34% der begleiteten Familien lebte ein Kind und ebenfalls bei 33% lebten drei oder mehr Kinder (vgl. Statistisches Bundesamt 2006).
[...]
[1] Im folgenden kurz SpFh
- Citation du texte
- Juliane Riemann (Auteur), 2007, Sozialpädagogische Familienhilfe, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/76695
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