Diese Seminararbeit mit dem Titel „Die steuerliche Behandlung von Zuwendungen im Zuge des Stiftungsaktes; zugewendetes Vermögen und Bewertung“ ist in fünf Teile gegliedert. Einleitend wird ein Überblick über die verschiedenen Stiftungsarten verschafft bevor wir uns ausschließlich mit der außerbetrieblichen eigennützigen Privatstiftung (Familienversorgungsstiftung) beschäftigen. Der zweite Teil widmet sich der Vermögenszuwendung an eine Privatstiftung, als auch deren Bewertung. Ein Thema ist dabei auch die Bemessungsgrundlage, die für die Bewertung der verschiedenen Wirt-schaftsgüter unterschiedlich sein kann. Die steuerliche Behandlung von Zuwendungen beim Stiftungsakt wird im dritten Teil thematisiert. Der vierte Teil beschäftigt sich kurz mit der Zustiftung und Nachstiftung. Dies ist eine Vermögenszuwendung nach der Entstehung der Stiftung und dient zur Abgrenzung zum eigentlichen Thema. Abschließen wird die Arbeit mit einem Resümee, bei der noch die bevorstehende Abschaffung der Erbschaftssteuer und deren möglichen Auswirkungen auf Privatstiftungen kurz erläutert werden.
Inhaltsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1 Einleitung
2 Einteilung von Privatstiftungen im Steuerrecht
3 Die Widmung von Vermögen an eine Stiftung
3.1 Allgemeines zum Vermögensübergang
3.2 Bewertung des übertragenden Vermögens
3.3 Bemessungsgrundlage
3.3.1 Gemeiner Wert
3.3.2 Teilwert
3.3.3 Einheitswert
3.4 Zuwendung von Betriebsvermögen
3.4.1 Zuwendung von einzelnen Wirtschaftsgütern
3.4.2 Zuwendung von betrieblichen Einheiten
3.5 Zuwendung von Privatvermögen
3.5.1 Allgemeines
3.5.2 Zuwendung von vermieteten Gebäuden
3.6 Zuwendung einer Privatstiftung als Stifter an eine andere Stiftung
3.7 Gemischte Schenkungen
3.8 Steuerbefreiungen bei Vermögenszuwendungen
4 Steuerliche Behandlung von Zuwendungen beim Stiftungsakt
4.1 Ertrags- bzw. körperschaftssteuerliche Auswirkung und Umsatzsteuer
4.2 Erbschafts- und Schenkungssteuer
5 Zustiftung versus Nachstiftung
5.1 Definition
5.2 Zu- oder Nachstiftung als Schenkung
6 Resümee
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Steuerlicher Status verschiedener Stiftungsarten
Abbildung 2: Übersicht eigennützige Privatstiftung
Abbildung 3: Stiftungsgeschäft
Abbildung 4: Bemessungsgrundlagen
Abbildung 5: Gemischte Schenkung
Abbildung 6: Steuerklassen
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1 Einleitung
Diese Seminararbeit mit dem Titel „Die steuerliche Behandlung von Zuwendungen im Zuge des Stiftungsaktes; zugewendetes Vermögen und Bewertung“ ist in fünf Teile gegliedert. Einleitend wird ein Überblick über die verschiedenen Stiftungsarten verschafft bevor wir uns ausschließlich mit der außerbetrieblichen eigennützigen Privatstiftung (Familienversorgungsstiftung) beschäftigen. Der zweite Teil widmet sich der Vermögenszuwendung an eine Privatstiftung, als auch deren Bewertung. Ein Thema ist dabei auch die Bemessungsgrundlage, die für die Bewertung der verschiedenen Wirtschaftsgüter unterschiedlich sein kann. Die steuerliche Behandlung von Zuwendungen beim Stiftungsakt wird im dritten Teil thematisiert. Der vierte Teil beschäftigt sich kurz mit der Zustiftung und Nachstiftung. Dies ist eine Vermögenszuwendung nach der Entstehung der Stiftung und dient zur Abgrenzung zum eigentlichen Thema. Abschließen wird die Arbeit mit einem Resümee, bei der noch die bevorstehende Abschaffung der Erbschaftssteuer und deren möglichen Auswirkungen auf Privatstiftungen kurz erläutert werden.
2 Einteilung von Privatstiftungen im Steuerrecht
Einleitend verschafft dieses Kapitel einen Überblick über die verschiedenen Stiftungsarten im Steuerrecht, bevor in den darauffolgenden Kapiteln hauptsächlich die außerbetriebliche eigennützige Privatstiftung thematisiert wird.
Eine Privatstiftung iSd Abgabenrechts muss eine Privatrechtspersönlichkeit besitzen und nach dem Privatstiftungsgesetz (PSG) rechtswirksam errichtet werden. Das Bundes-Stiftungs- und Fondsgesetz (BStFG) sowie die Landesgesetze aller neun Bundesländer ermöglichen auch die Errichtung von Stiftungen mit Privatrechtspersönlichkeit.[1] Diese werden aber ausschließlich für gemeinnützige und mildtätige Zwecke errichtet.[2] Das Gegenstück zu Stiftungen nach dem Privatrecht sind Stiftungen des öffentlichen Rechts. Der öffentlichen Hand steht grundsätzlich die Rechtsfigur einer PSG-Stiftung offen. Sie kann in derselben Weise Regularstiftungen nach dem BStFG oder nach den jeweiligen Landesgesetzen gründen. Das steuerliche Schicksal einer Stiftung wird somit nicht durch die Trägerschaft, sondern durch die Rechtsnatur bestimmt.[3]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Eine Stiftung kann eigen- oder gemeinnützig sein.[4] Die Abgrenzung erfolgt nach der Begünstigungsregelung, d.h. eine Zuweisung erfolgt nach der satzungsgemäßen Zweckausrichtung der Stiftung. Im Steuerrecht wird die Gemeinnützigkeit in §§ 34-47 der BAO geregelt. Eine Gemeinnützigkeit besteht, wenn auf Grund der Satzung und der tatsächlichen Geschäftsführung gemeinnützige Zwecke verfolgt werden und keine schädliche unternehmerische Tätigkeit ausgeübt wird. Eine BStFG-Stiftung dürfte aber aus privatrechtlicher Sicht einen gemeinnützigkeitsschädlichen Betrieb besitzen. Die Privatstiftung darf eine Kommanditbeteiligung an einer Personengesellschaft haben, ansonsten ist eine gewerbsmäßige Tätigkeit gemäß §1 (2) PSG untersagt. Folgende Abbildung zeigt eine systematische Darstellung über den möglichen steuerlichen Status der verschiedenen Stiftungsarten, wobei künftig nur die außerbetriebliche eigennützige Privatstiftung und deren steuerlichen Behandlung thematisiert werden.[5]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1: Steuerlicher Status verschiedener Stiftungsarten
Wie in der folgenden Abbildung ersichtlich, kann die eigennützige Privatstiftung in einer außerbetrieblichen und einer betrieblichen Privatstiftung eingeteilt werden. Bei einer betrieblichen Privatstiftung muss ein enger Zusammenhang zum Betrieb gegeben sein. In so einem Fall sind die getätigten Zuwendungen an die Stiftung Betriebsausgaben.[6]
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 2: Übersicht eigennützige Privatstiftung
3 Die Widmung von Vermögen an eine Stiftung
Nachdem im vorigen Kapitel die verschiedenen Stiftungsarten steuerlich eingeteilt wurden, wird in diesem Kapitel Grundlegendes über die Vermögenszuwendung an eine Privatstiftung vermittelt und auf deren Bewertung eingegangen.
[...]
[1] Vgl. Tanzer in Arnold/Stangl/Tanzer [Stiftungssteuerrecht 2005], Rz I/1, Rz I/48
[2] Vgl. Grabenwarter in Grabenwarter/Kermann [Die Stiftung in der Praxis 2002], S.7
[3] Vgl. Tanzer in Arnold/Stangl/Tanzer [Stiftungssteuerrecht 2005], Rz I/48
[4] Vgl. Arnold in Arnold/Ginthör [Stiftungsvorstand 2006], Rz 6
[5] Vgl. Grabenwarter in Grabenwarter/Kermann [Die Stiftung in der Praxis 2002], S.8
[6] Vgl. Tanzer in Arnold/Stangl/Tanzer [Stiftungssteuerrecht 2005], Rz I/50
- Arbeit zitieren
- Markus Frick (Autor:in), 2007, Die steuerliche Behandlung der Privatstiftung, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/76330
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