Welche Ziele und Strategien die Unternehmen auch verfolgen, die Übernahme von ganzen Unternehmen spielen eine immer größere Rolle und bieten in Bezug auf die Dichte der Märkte auch ein Mögliche Alternative zu Neugründungen. Dabei ist insbesondere die zunehmende Anzahl der Insolvenzen junger Unternehmen, auf etablierten und neuen Märkten, nicht außer Acht zu lassen.
Im Folgenden soll daher der Unternehmenskauf im Ganzen, also aus Sicht eines potenziellen Erwerbers, unter verschiedenen Aspekten betrachtet werden und einen Überblick über den Ablauf einer Unternehmensakquisition vermitteln. Besonderes wird dabei auf die rechtlichen und steuerrechtlichen Gestaltungsmerkmale eingegangen.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Vorbereitungen
2.1 Strategische Überlegungen
2.2 Auswahl des Zielunternehmens
3 Unternehmensprüfung - Due Diligence
3.1 Grundsätzliches
3.2 Durchführung
3.3 Inhalt
4 Unternehmensbewertung
4.1 Unternehmenswert und Kaufpreis
4.2 Ertragswertmethode
4.3 Discounted Cash Flow Methode (DCF-Methode)
5 Rechtliche Gestaltung
5.1 Grundsätzliches
5.1.1 Unternehmensbegriff
5.1.2 Kaufvertrag
5.1.3 Übertrag
5.2 Asset Deal
5.2.1 Grundsätzliches
5.2.2 Handelsbilanz
5.3 Share Deal
5.3.1 Grundsätzliches
5.3.2 Handelsbilanz
5.4 Haftung
6 Steuerrechtliche Gestaltung
6.1 Gestaltung in Abhängigkeit der beteiligten Unternehmensformen
6.1.1 Grundsätzliches
6.1.2 Steuerliche Definition des Asset Deals und Share Deals
6.1.3 Einzelunternehmen
6.1.4 Personengesellschaften
6.1.5 Kapitalgesellschaften
6.2 Gestaltung bei Asset Deal und Share Deal
6.2.1 Asset Deal
6.2.2 Share Deal
6.3 Umsatzsteuer
6.4 Grunderwerbsteuer
7 Fazit
1 Einleitung
Ziel so genannte Plattformunternehmen ist es, dass bereits bestehende Unternehmensportfolio durch Zukäufe zu erweitern. „Buy & build“ ist die Strategie der dahinter stehenden Finanzinvestoren, durch die das Plattformunternehmen wachsen und die eigene Rendite gesteigert werden soll. Besonders solche Unternehmen, deren Nachfolge nicht sicher ist stellen die potenziellen Übernahmekandidaten. „ Vor allem in sich konsolidierenden Märkten, in denen vielen Einzelanbietern eine kleine Zahl von Lieferanten und Kunden gegenüber steht, verspricht dieser Ansatz Erfolg.“[1] Aber auch Unternehmen wie z. B. der TUI Konzern kaufen ganze Unternehmen auf, um Ihre Marktposition auszubauen bzw. sich neue Märkte zu erschließen.[2]
Welche Ziele und Strategien die Unternehmen auch verfolgen, die Übernahme von ganzen Unternehmen spielen eine immer größere Rolle und bieten in Bezug auf die Dichte der Märkte auch ein Mögliche Alternative zu Neugründungen. Dabei ist insbesondere die zunehmende Anzahl der Insolvenzen junger Unternehmen, auf etablierten und neuen Märkten, nicht außer Acht zu lassen.
Im Folgenden soll daher der Unternehmenskauf im Ganzen, also aus Sicht eines potenziellen Erwerbers, unter verschiedenen Aspekten betrachtet werden und einen Überblick über den Ablauf einer Unternehmensakquisition vermitteln. Besonderes wird dabei auf die rechtlichen und steuerrechtlichen Gestaltungsmerkmale eingegangen.
2 Vorbereitungen
2.1 Strategische Überlegungen
Unternehmenskäufe finden aus den verschiedensten Motiven heraus statt, am häufigsten aber mit dem Ziel des Zugewinns an Marktanteilen. Aber auch andere Gründe wie die Abrundung oder Diversifikation der eigenen Produktpalette können zu einer Kaufentscheidung führen. Werden z.B. bestimmte Ressourcen einer Branche knapp, kann durch die Übernahme des Lieferanten die Versorgung des eigenen Unternehmens gesichert werden. Auch die Ausschaltung eines lästigen Wettbewerbers kann der Auslöser eines Unternehmenskaufs sein.
2.2 Auswahl des Zielunternehmens
Die Auswahl des Zielunternehmens sollte strategisch und planmäßig erfolgen. Sofern das Unternehmen keine aktive Akquisitionskampagne verfolgt, sollten zumindest Raster und Profile für Unternehmensangebot definiert sein. Die Frage nach der Vereinbarkeit der Unternehmenskultur des Zielunternehmens mit der des eigenen ist bei der Auswahl wesentlich. Auch sollten die Inhaberverhältnisse des zu erwerbenden Unternehmens geklärt sein, besonders in Bezug auf die Berechtigung des Verhandlungspartners.
3 Unternehmensprüfung - Due Diligence
3.1 Grundsätzliches
Der Begriff „Due Diligence“ heißt wörtlich übersetzt „gebührende Sorgfalt“ und entspricht der Formulierung „im Verkehr erforderliche Sorgfalt“ im deutschen Recht. Due Diligence-Prüfungen sollen eine fundierte Abschätzung aller wesentlichen rechtlichen und wirtschaftlichen Risiken und Chancen, insbesondere steuerliche und marktorientierte, sowie der Stärken und Schwächen des zu erwerbenden Unternehmens liefern.[3]
In den meisten Fällen liegt die Due Diligence-Untersuchung nach den ersten Vorgesprächen und Verhandlungen und vor den detaillierten Vertragsverhandlungen.
3.2 Durchführung
Vorweg ergeht eine Vertraulichkeitsvereinbarung, da während der Due Diligence Untersuchung über das Zielunternehmen Informationen gewonnen werden, die bei einer Veröffentlichung gravierende Wettbewerbsnachteile bereiten können. In der Regel werden von dem Kaufinteressenten externe Spezialisten (Rechtsanwälte, Steuerberater, Wirtschaftsprüfer etc.) mit der Durchführung beauftragt. Diesen wird extra dafür innerhalb oder außerhalb des zu erwerbenden Unternehmens ein Datenraum (Data Room) mit den nötigen Unterlagen zur Verfügung gestellt. Abschließend wird ein so genannter Due Diligence Report erstellt, der die Vorgehensweise und die Ergebnisse darstellt. Den wichtigsten Punkten werden meistens die jeweiligen Entscheidungsvorschläge beigefügt (Management Letter).
3.3 Inhalt
Die sachlichen Inhalte der Unternehmensuntersuchung unterscheidet man in die wichtigsten Bereiche:
- Betriebswirtschaft (Commercial Due Diligence)
- Finanzen (Financial Due Diligence)
- Recht (Legal Due Diligence)
- Steuern (Tax Due Diligence)
Die Commercial Due Diligence untersucht die Markt- und Wettbewerbssituation sowie die Unternehmensstrategien. Die detaillierte Darstellung der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage ist Gegenstand der Financial Due Diligence. Eventuelle offene oder verdeckte Bestands- oder Haftungsrisiken, sowie die Rechtsstruktur und Rechtskultur des Unternehmens soll die Legal Due Diligence abbilden und den Gestaltungsspielraum des Eigentumsübergangs nach rechtlichen Aspekten abgrenzen. Ziel der Tax Due Diligence ist es Risiken aus eventuellen Steuernachzahlungen aufzudecken und den Gestaltungsspielraum der Unternehmenstransaktion nach steuerlichen Aspekten abzugrenzen.[4]
Die während der Due Diligence gewonnen Informationen und Ergebnisse bilden die Grundlage für die weiteren Vertragsverhandlungen aber auch für die Unternehmensbewertung.
[...]
[1] Vgl. handelsblatt.com, Wachsen durch Übernahmen, http://www.handelsblatt.com/pshb?fn=tt&sfn=go&id=951653, 14.04.2005, 16:20 MEZ
[2] Vgl. HAZ, TUI übernimmt Airline, 15.04.2005
[3] Vgl. Bauer, Due Diligence, 2003, S. 30
[4] Vgl. die-wirtschaft.at, Stranzinger, Thomas, Due Diligence für Mittelbetriebe, http://www.die-wirtschaft.at/ireds-7913.html, 10.04.05, 17:25 MEZ
- Citation du texte
- Mi Bu (Auteur), 2005, Unternehmenskauf unter rechtlichen und steuerrechtlichen Aspekten, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/75809
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