Ausgehend von einer kurzen Darstellung des Shareholder-Konzeptes soll eine Rechtfertigung dieses Modells aus der Property Rights-Theorie, aber auch der Vertragstheorie entwickelt werden. Auf Basis dieser Erkenntnisse sollen dann die Besonderheiten von Kapitalgesellschaften gegenüber klassischen Eigentümer-Unternehmern charakterisiert werden.
Das dann präzisierte Shareholder-Modell soll daraufhin einer Kritik aus verschiedenen Blickwinkeln der Stakeholder-Theorie ausgesetzt werden. Darauf aufbauend erfolgt eine Ausarbeitung des normativen Stakeholder-Modells. Dieses soll im darauf folgenden Abschnitt kritisch diskutiert werden, um dann eine hybride Stakeholder-Theorie als dritten Lösungsweg zu präsentieren. Anhand dieser Theorie soll dann das Verhältnis von Shareholder- und Stakeholder-Theorie diskutiert und dabei ein pragmatischer Ausgleich vorgeschlagen werden.
Eine Zusammenfassung und ein Ausblick bilden den Abschluss der vorliegenden Arbeit.
Inhaltverzeichnis
1. Einleitung
1.1 Einführung
1.2 Weitere Vorgehensweise
2. Das Shareholder-Konzept
2.1 Grundlagen
2.2 Die Legitimation des Shareholder-Konzeptes
2.2.1 Begründung aus der Property Rights-Theorie
2.2.2 Begründung aus der Vertragstheorie
2.3 Besonderheiten von Kapitalgesellschaften
2.3.1 Trennung von Kapital und Unternehmensleitung
2.3.2 Spezialisierungsgewinne und Kontrolle
2.3.3 Der Shareholder Value als Kontrollmechanismus
2.4 Zusammenfassung
3. Das Stakeholder-Konzept
3.1 Kritik am Shareholder-Konzept
3.1.1 Das Shareholder-Konzept aus deontologischer Sicht
3.1.2 Das Unternehmen aus Sicht der Koalitionstheorie
3.1.3 Das Stakeholder-Konzept aus der Property Rights-Theorie
3.1.4 Gesellschaftlich unerwünschte Gewinnmaximierung
3.2 Grundlagen des Stakeholder-Konzeptes
3.3 Zusammenfassung
4. Die hybride Stakeholder-Theorie
4.1 Kritische Würdigung des Stakeholder Approach
4.1.1 Vorteile gegenüber dem Shareholder-Modell
4.1.2 Nachteile gegenüber dem Shareholder-Modell
4.2 Grundlagen der hybriden Stakeholder-Theorie
4.2.1 Restriktionen des Marktes
4.2.2 Bewertung der normative cores
4.2.3 Hybride Stakeholder-Theorien
4.3 Shareholder-Theorie vs. Stakeholder-Theorie ?
4.3.1 Stakeholder-Management aus Sicht der Shareholder-Theorie
4.3.2 Shareholder Value aus Sicht der Stakeholder-Theorie
4.3.3 Marktrestriktionen und Konvergenz
5. Zusammenfassung
6. Ausblick
Literaturverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Das Shareholder Value Network nach Rappaport
Abbildung 2: Das Verhältnis von Unternehmen zu Stakeholdern
Abbildung 3: Marktrestriktionen und Konvergenz der Theorien
1. Einleitung
1.1 Einführung
Die Kritik am Prinzip der Gewinnmaximierung blickt auf eine lange Denktradition zurück, die sich gegen die maßgeblich von Adam Smith geprägte Vorstellung wendet, dass die Gewinnmaximierung eines Unternehmens stets auch dem Wohle der Gesellschaft diene. So beschreibt Karl Marx die Gewinnmaximierung als Interesse einer „...Klasse von Leuten, deren Interesse niemals exakt dasselbe sein wird wie das der Gesellschaft, welche im Allgemeinen ein Interesse haben, das Publikum zu betrügen und es zu überliesten“.[1] Weniger polemisch, aber dennoch kritisch beurteilt Peter Ulrich fast 150 Jahre später das Gewinnprinzip, dass „...niemals ethisch begründbare Massgabe des unternehmerischen Handeln“[2] sein könne.
Trotz dieser Kritik hat sich in den westlichen Staaten die Gewinnmaximierung weitestgehend als Leitprinzip guten Wirtschaftens etabliert. Der Ausweis von Gewinnen steht so immer auch für eine erfolgreiche und zukunftsträchtige Unternehmensführung und wird entsprechend von der Gesellschaft honoriert. Besonders Kapitalgesellschaften orientieren sich strikt am Gewinnprinzip und damit an den Interessen ihrer zahlreichen Shareholder. Der Börsenkurs wird dadurch das entscheidende Kriterium einer erfolgreichen Unternehmens, die ausgeschüttete Dividende das Zuckerbrot der Aktionäre.
Eine strikte Orientierung an den Shareholder-Interessen erzeugt jedoch bei vielen Bürgern Unbehagen. Was ist mit den Interessen anderer? Welche Rolle spielen eigentlich die Arbeiter in einem derartigen Modell? Haben Unternehmen keine Verantwortung gegenüber der Gesellschaft? Solche Fragen versucht das Stakeholder-Konzept zu beantworten und ist damit als Kritik am einseitigen Shareholder-Konzept zu verstehen. Das Stakeholder-Modell sieht eine Unternehmung einer Vielzahl legitimer Ansprüche ausgesetzt, die es zu erfüllen gilt. Es entsteht dadurch ein scheinbar völlig konträres Bild einer Unternehmung: Das Unternehmen als sozio-ökonomisches System im Dienste der Gesellschaft. Die Gewinnmaximierung ist diesem Verständnis nach kein prinzipiell zu verfolgendes Ziel, sondern eine Zielvariable relativ zu anderen. Auf diese Weise erfährt das Gewinnprinzip im Stakeholder-Modell eine klare Abwertung.
Angesichts dieser divergierender Standpunkte ist zurecht die Frage zu stellen, an welche der beiden Theorien sich ein Unternehmen nun zu halten habe. Wem dient also ein Unternehmen, Stakeholder oder Shareholdern? Diese und damit zusammenhängende Fragen sollen in der vorliegenden Arbeit behandelt werden.
1.2 Weitere Vorgehensweise
Ausgehend von einer kurzen Darstellung des Shareholder-Konzeptes soll eine Rechtfertigung dieses Modells aus der Property Rights-Theorie, aber auch der Vertragstheorie entwickelt werden. Auf Basis dieser Erkenntnisse sollen dann die Besonderheiten von Kapitalgesellschaften gegenüber klassischen Eigentümer-Unternehmern charakterisiert werden (Abschnitt 2).
Das dann präzisierte Shareholder-Modell soll daraufhin einer Kritik aus verschiedenen Blickwinkeln der Stakeholder-Theorie ausgesetzt werden. Darauf aufbauend erfolgt eine Ausarbeitung des normativen Stakeholder-Modells (Abschnitt 3). Dieses soll im darauf folgenden Abschnitt kritisch diskutiert werden, um dann eine hybride Stakeholder-Theorie als dritten Lösungsweg zu präsentieren. Anhand dieser Theorie soll dann das Verhältnis von Shareholder- und Stakeholder-Theorie diskutiert und dabei ein pragmatischer Ausgleich vorgeschlagen werden (Abschnitt 4).
Eine Zusammenfassung und ein Ausblick bilden den Abschluss der vorliegenden Arbeit (Abschnitt 5).
2. Das Shareholder-Konzept
„Gewöhnlich wird die Meinung vertreten, daß Eigentum keine historische Kategorie ist, sondern zu den Naturrechten des Menschen gehört. Wenn man Privateigentum als natürliches, absolutes und unveräußerliches Recht betrachtet hat, ist es nur legitim, die Frage zu stellen: Warum hat es zu allen Zeiten so viele Spekulationen über seinen Ursprung gegeben?“ (Tomas J.F. Riha)[3]
2.1 Grundlagen
Mit dem Aufkommen der ersten kapitalorientierten Unternehmen, die speziell seit Anfang des 19. Jahrhunderts in verstärktem Maße an Bedeutung gewannen,[4] rückten auch neue Erfordernisse in den Mittelpunkt, wie und nach welchen Zielvorgaben ein Unternehmen zu führen sei[5]. Gleichzeitig galt es, einer erhöhten Komplexität innerhalb und außerhalb der Unternehmung Herr zu werden, die flexible und schnelle Prozessstrukturen im Unternehmen deutlich erschwerte. In diesem Zusammenhang bot „...die Delegation von Entscheidungsbefugnissen an Dritte, die Manager“[6] einen probaten, teilweise gar notwendigen Ausweg, um eine Geschäftsführung technisch und prozedural zu ermöglichen. Diese Funktionstrennung von Kapitalbeteiligung und Unternehmensführung stellte wiederum diese neue Organisationsform vor die Herausforderung, die zuvor klar definierten Interessen des Unternehmens in eine an die neuen Verhältnisse angepasste Form zu gießen. Suchanek und Waldkirch sprechen in diesem Zusammenhang entsprechend von der Notwendigkeit „...to formulate a useful normative theory of corporations, which allows for the establishment of guiding principles for managerial decisions“[7]. Das Shareholder-Konzept ist in diesem Sinne als ein Lösungsmodell zu sehen und formuliert eine grundsätzliche Zielvorgabe, der sich eine Unternehmensleitung unterzuordnen hat: die Orientierung an den Interessen der Anteilseigner der Unternehmung.
Im Lichte dieser Zielfunktion werden alle Aktivitäten des Unternehmens auf deren Zweckmäßigkeit hin überprüft. Das Shareholder-Modell nimmt dabei an, dass die Maximierung des Anteilseignernutzen in der Maximierung der Eigenkapitalrendite seine Abbildung findet[8]. Von dieser einseitigen Orientierung profitieren jedoch nicht nur die Shareholder, vielmehr stellt sie die existenzielle Forderung an ein Unternehmen dar, das sich längerfristig am Markt positionieren will. Das Shareholder-Konzept sichert das Überleben der Firma und liegt so im Interesse aller am Unternehmen beteiligten Anspruchsgruppen.[9] „The social responsibility of business is to increase its profits“[10] proklamiert folgerichtig Milton Friedman als Zielsetzung einer Unternehmung. Um dieser Vorgabe angesichts der Komplexität eines Unternehmens gerecht zu werden, wurden Bewertungssysteme entwickelt, die die strategische Ausrichtung eines Unternehmens auf deren zukünftige Erfolgspotentiale hin überprüfen sollten. Besonders hervorzuheben ist neben anderen Kennzahlen in dieser Hinsicht der Shareholder Value.[11] Von einer näheren Betrachtung soll aber an dieser Stelle abgesehen und auf Abschnitt 2.4 verwiesen werden, wo dieses Bewertungssystem näher beleuchtet werden soll.
Im Folgenden soll zunächst die Legitimation des Shareholder-Konzeptes als ein eigentümerorientierter Ansatz herausgearbeitet werden, um dann im Verhältnis dazu die Besonderheiten einer Kapitalgesellschaft darzustellen.
2.2 Die Legitimation des Shareholder-Konzeptes
2.2.1 Begründung aus der Property Rights-Theorie
Eine der wichtigsten funktionalen Rechtfertigungsansätze für eine eigentümerorientierte Unternehmensführung ergibt sich aus der vom angloamerikanischen Rechtsverständnis geprägten Property Rights-Theorie.[12] Dieser kognitive Ursprung ist insofern hervorzuheben, weil sich aus ihm ein im Vergleich zu geltendem deutschen Recht deutlich weiter gefasster Begriff von Eigentum ergibt.[13] Demnach umfasst Eigentum in der amerikanischen Rechtsprechung „...alle ökonomischen Chancen und Möglichkeiten“[14], was bereits auf einen starken Zusammenhang mit der Ökonomie hindeutet. Entsprechend dieser Rechtsauslegung lässt sich die Bedeutung von Property Rights umfassender verstehen. So beschreiben die Institutionenökonomen Furubotn und Pejovich Property Rights als „...the set of economic and social relations defining the positions of each individual with respect to the utilization of scarce resources“[15]. Eine ähnliche Definition findet sich auch bei Ulrich Hösch. Er definiert Property Rights als „...sozial akzeptierte Handlungs- und Verfügungsrechte von Individuen über knappe Ressourcen“[16]. Diese Handlungsrechte äußern sich als „...sozial anerkannte institutionelle Handlungsbeschränkungen“[17]. Doch was ist der genaue Bestimmungsrahmen dieser Handlungsbeschränkungen im Bezug auf die knappen Ressourcen?
Eine genauere Definition findet sich bei Erlei, Leschke und Sauerland. Demnach umfassen Property Rights „...die Nutzung, die Veränderung einschließlich der Veräußerung eines Gutes sowie das Recht auf Aneignung der Erträge aus der Nutzung des Gutes“[18]. Property Rights bestimmen damit praktisch alle möglichen Handlungen, die ein wirtschaftlicher Akteur in Erwägung ziehen könnte.
Die Property Rights-Theorie verfolgt dabei zwei grundlegende Zielvorgaben: Die Bildung von Erwartungssicherheit (1) und ein effizienter Umgang mit knappen Ressourcen (2).
(1) Ein klar definiertes System von Property Rights bietet dem Akteur die Möglichkeit intersubjektive, erwartungssichere Nutzenvergleiche anzustellen und schafft dadurch „...Verhaltens-, Planungs- und damit Rechtssicherheit“[19]. Diese wichtige Funktion der Property Rights betont auch Harold Demsetz: „They help a man form those expectations which he can reasonably hold in his dealings with others“[20]. Erst auf Basis dieser Erwartungssicherheit sind wirtschaftliche Kalkulationen möglich. Property Rights bilden damit die Grundvoraussetzung für Wirtschaften an sich.
(2) Erwartungssicherheit ist jedoch nicht das einzige Ziel der Property Rights-Theorie. Es geht ihr wesentlich auch darum, weitere „...Voraussetzungen, die notwendig sind, wirtschaftende Individuen zu einem effizienten wirtschaftlichen Verhalten zu bewegen“[21], genau zu bestimmen. Sind diese Voraussetzungen identifiziert, lässt sich aus ihnen dann das optimale und wohlfahrtsökonomisch effizienteste Bündel an Property Rights in Form eines Regelwerks ableiten.
Die Property Rights-Theorie leistet also zweierlei: Sie schafft einerseits Erwartungssicherheit, anderereits stellt sie ein effizientes Regelwerk für die wirtschaftlichen Akteure auf.
Als Hintergrund zu dieser Herangehensweise ist die Erkenntnis zu sehen, dass ein systematischer Zusammenhang zwischen den gewährten Property Rights und den jeweiligen ökonomischen Wahlhandlungen der in diesem Rechtssystem agierenden Individuen besteht. Der Property Rights-Ansatz verbindet durch Inbezugnahme dieses Elementes die neoklassische Nutzentheorie mit dem klassischen nationalökonomischen Insitutionalismus, indem er Institutionen „...als für die Erklärung des Wirtschaftsgeschehens zentrale Faktoren“[22] annimmt. Ein rationaler Akteur wird dabei diejenigen Wahlhandlungen in Betracht ziehen, die ihm die beste Kosten-Nutzen-Relation bieten. Tun sie dies, ohne dabei gleichzeitig die Rechte Dritter einzuschränken, sind im Sinne der Wohlfahrtsökonomik diese effizienteren Lösungen den anderen vorzuziehen.[23] Diese sind der Gesellschaft in höherem Maße dienlich, ermöglichen sie doch unter Inbezugnahme des Pareto- bzw. Kaldor-Hicks-Kriteriums ein höheres Nutzenniveau für die Gesamtwohlfahrt.[24] Zentral ist dabei jedoch stets auch der Schutz der Rechte Dritter. Um diesen zu gewährleisten, sind die Property Rights so zu gestalten, dass gesellschaftlich unerwünschte Handlungen mit höheren Transaktionskosten belegt werden und dadurch ein Anreiz entsteht, die nun attraktiveren und gesellschaftlich präferierten Handlungen zu wählen.
Das umfassende institutionelle Setting an Property Rights mit diesen beiden zentralen Zielvariablen bestimmt also entscheidend das Verhalten und damit die Allokation von knappen Ressourcen in einem Wirtschaftssystem.[25]
Wenn man in diesem Zusammenhang nun mögliche Bündel von Property Rights im Hinblick auf die Organisationsform und die Zielsetzung eines Unternehmens vergleicht und bewertet, ergibt sich, dass eine eigentümerorientierte Unternehmensführung eine geeignete Anreizstruktur setzt, um zu einer effizienten Ressourcenallokation zu gelangen. So setzt ein derartiges Setting an Property Rights ein „...produktives Handlungsmotiv, den Eigennutz, und ein progressives Handlungsmotiv, die Besitzmehrung durch friedliche Arbeit“[26] frei und ist damit anderen Bündeln überlegen. Die Kombination beider Handlungsmotive setzt dann positive Anreize für einen effizienten Einsatz von Ressourcen und damit auch für produktive Investitionen in neue oder bestehende Unternehmungen.
Diese Vorgänge werden durch den Koordinationsmechanismus Markt geregelt, der in Smiths berühmter Formel der unsichtbaren Hand seine wohl bekannteste Beschreibung findet. Auf diese Weise wird sichergestellt, dass von den egoistisch motivierten Effizienzgewinnen die Gesamtwohlfahrt profitiert.
Dementsprechend sieht Friedman die Rolle eines Unternehmens als die eines „...instrument of the stockholders who own it“[27]. Durch diese Rolle sorgt der Markt dafür, dass eine Maximierung der Eigenkapitalrendite gemeinwohlfördernde Effekte hat. Auf der anderen Seite hat der Staat dafür zu sorgen, dass die „rules of the game“ entsprechend gesetzt bzw. umgesetzt werden. Diese sind als der Ordnungsrahmen zu verstehen, in dem die Marktprozesse ablaufen.[28] Dieser sollte nach Friedman ein möglichst hohes Maß an Freiheit gewähren und staatliche Eingriffe minimieren, um so die freien Marktprozesse entfalten zu können.[29]
Ein funktionierendes System an Property Rights bedarf also einerseits einer klaren und effizienzfördernden Zuteilung von Handlungs- und Verfügungsrechten. Auf der anderen Seite ist aber auch eine geeignete Rahmenordnung nötig, die marktwirtschaftliche Transaktionen ermöglicht und gegebenenfalls im Sinne der Wohlfahrt Handlungsrestriktionen für die wirtschaftlichen Akteure setzt.
Der funktionale Begründungsansatz aus den Property Rights setzt also weder an einer naturrechtlichen, noch evolutionären Begründung von Eigentum an. Vielmehr erfahren Property Rights ihre Rechtfertigung aus ihrer Funktion als Mittel zum Zwecke einer effizienten Ressourcenallokation in einer Gesellschaft und damit dem Erreichen eines höheren Nutzenniveaus. Eigentum stellt demnach keinen Wert an sich dar, sondern erhält diesen erst im Zusammenhang mit dessen Nutzenpotential. Eine an den Interessen der Eigentümer orientierte Unternehmensführung stellt somit das effizienteste Bündel an Property Rights dar und ist demzufolge im Sinne der Property Rights-Theorie das zu präferierende, gerechtfertigte Eigentumsrechts-Arrangement.
2.2.2 Begründung aus der Vertragstheorie
Ein weiterer Begründungsansatz für eine an den Interessen der Shareholder orientierte Unternehmensführung ergibt sich aus der Organisationstheorie einer Unternehmung. Die theoretische Basis des Shareholder-Konzeptes beruht dabei auf einer „...vertrags- oder kontrakttheoretischen Sicht des Unternehmens“[30], welches als ein Netz von Verträgen interpretiert wird. Diese werden zwischen allen am Unternehmen beteiligten Akteure abgeschlossen, nehmen dabei aber unterschiedliche Formen an, die wiederum die Ansprüche in verschiedenster Weise regeln. Ridder-Aab spricht dabei von einem „...freiwilligen vertraglichen Zusammenschluß von Produktionsmittelbesitzern, die übereinkommen, sich Entscheidungen zu unterwerfen, die in einem vorher abgesteckten und gegenseitig akzeptierten Rahmen getroffen werden“[31].
Grundlage und treibende Kraft eines Unternehmens ist nach dieser Sichtweise die Absicht der Eigenkapitalgeber, ein Unternehmen zu bilden, um das eigene Nutzenniveau längerfristig zu steigern. Dieser Bestimmungsgrund findet im Gesellschaftsvertrag seine Abbildung.[32] Darauf aufbauend werden mit den anderen Inputs Verträge abgeschlossen, die deren fixe, meist pekuniäre Entlohnung festlegen. Die Mitarbeiter sind so beispielsweise zwar Besitzer ihres Produktionsfaktors Arbeit, jedoch nicht am Unternehmen an sich beteiligt.[33] Zusätzlich müssen vertragliche Sanktionsmechanismen eingebaut werden, die dafür sorgen, dass vertragliches Zuwiderhandeln durch entsprechende Kosten belegt werden, die Anreize für die Einhaltung von Verträgen setzen. Auf diese Weise kommt es zu einer Zweiteilung der Einkommensansprüche, die sich hinsichtlich ihrer Ausgestaltung stark unterscheiden. So gelten die Eigentümer als Bezieher der Residualansprüche, die den erwirtschafteten Überschuss des Unternehmens darstellen. Dieser ist nicht fix, sondern ist mit Risiken behaftet und daher Schwankungen unterworfen. Dem entgegengesetzt beziehen die anderen Inputs risikofreie Kontrakteinkommen, die wiederum den Anspruch auf ein mögliches erwirtschaftetes Residuum verwirken[34]. Entsprechend dieser Vertragsvereinbarungen definiert sich die Zielfunktion der Unternehmung als die Maximierung der Gewinne, sprich der Residualeinkommen der Eigenkapitalgeber.[35] So werden einerseits die Kontrakteinkommen gesichert, andererseits das Residuum maximiert. Die Gewinnmaximierung befriedigt somit die Interessen aller Unternehmensteilnehmer.
Aus dieser vertragstheoretischen Sicht ergibt sich also eine shareholderorientierte Unternehmensführung aus entsprechenden vertraglichen Vereinbarungen zwischen den Eigentümern und den anderen für den Wertschaffungsprozess notwendigen Produktionsmittelbesitzern. Die Billigung der Vetragspartner impliziert automatisch eine an der Nutzenmaximierung der Eigenkapitalgeber orientierte unternehmerische Zielsetzung. Die geschlossenen Veträge stützen dadurch auch die unternehmerische Legitimation der Unternehmung .[36]
2.3 Besonderheiten von Kapitalgesellschaften
„Wenn man das Geld richtig behandelt, ist es wie ein folgsamer Hund, der einem nachläuft“(Howard R. Hughes)[37]
Um die bisherigen Ausführungen angemessen zu ergänzen, soll an dieser Stelle auf die Besonderheiten von kapitalorientierten Unternehmen zurückgekommen werden. Auf Basis der bisherigen Begründungsansätze der Shareholder-Theorie sollen besondere Umsetzungsprobleme in modernen Aktiengesellschaften aufgezeigt werden. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei der faktischen Trennung von Kapitalbeteiligung und Unternehmensleitung. Daran anknüpfend soll dann das Spannungsverhältnis zwischen Spezialisierungsgewinnen für die Aktionäre und einer wirksamen Kontrolle der Managementaktivitäten aufgezeigt werden.
2.3.1 Trennung von Kapital und Unternehmensleitung
Um die Besonderheit von Aktiengesellschaften gegenüber Eigentümer-Unternehmen zu verstehen, gilt es, sich den organisatorischen Unterschied zu verdeutlichen.
Dieser ergibt sich vorwiegend aus dem Umstand, dass Einzelfirmen schnell an ihre finanziellen Grenzen und damit auch an ihre Wachstumsgrenzen stoßen. In diesem Sinne bildet die Aktiengesellschaft ein geeignetes Gegenmodell, dass diesen finanziellen Engpass zu überwinden im Stande ist. Dabei fungiert die Aktiengesellschaft als „...ein Sammelbecken vieler Einzelkapitale“[38], ist also bestens geeignet, Kapital in großen Mengen zu akkumulieren.
Der Hauptgrund ist sicherlich darin zu suchen, dass sich die Anforderungen an die Aktionäre auf ein Minimum beschränken, so dass neben der „...Einzahlung im Grunde keine weiteren Pflichten“[39] zu übernehmen sind. So werden beispielsweise auch keine besonderen Kenntnisse auf wirtschaftlichem Gebiet gefordert. Die Aktiengesellschaft erhält dadurch einen weitestgehend unverbindlichen Charakter, der Anreize zu Investitionen durch potentielle Anteilseigner setzt. Aufgrund des großen Pools potentieller Aktionäre stellt die Kapitalgesellschaft die attraktivste Organisationsform dar, um die hohe Nachfrage nach Finanzmitteln zu befriedigen.[40]
Gleichzeitig erwachsen jedoch durch die gegenüber dem Eigentümer-Unternehmen weitaus komplexere Eigentümerstruktur und die erwähnte Unverbindlichkeit neue Erfordernisse, um eine erfolgreiche Unternehmensführung prozedural zu ermöglichen. Eine faktische Beteiligung aller Anteilseigner stellt sich sowohl auf Seiten des Unternehmens, aber auch auf Seiten des Eigenkapitalgebers mit oft breit gestreuten Depots in der Praxis als unmöglich dar oder ist mit unverhältnismäßigen „negotiating costs“[41] verbunden.
Entsprechend dieser Problematik bildet die Delegation von Entscheidungsbefugnissen an ein kleine, überschaubare Gruppe von Managern ein probates Mittel, um die Entscheidungsprozesse im Unternehmen zu beschleunigen. Es kommt damit zu einer faktischen Funktionstrennung von Kapitalbeteiligung und Unternehmensleitung. Auf diese Weise wird der Aktionär von seiner Pflicht befreit, eigene Expertise in das Unternehmen einbringen zu müssen, und dabei gleichzeitig die Fähigkeit erhöht, Kapital zu akkumulieren. Zudem wird durch die Zusammenfassung der Einzelkapitalien unter ein zentrales, effizientes Management das Produktivitätspotential des Kapitals deutlich erhöht.[42]
Der Manager nimmt dabei nach rechtlichen Bestimmungen die Funktion eines „Treuhänders“ des Aktionär ein. Dieses Principal-Agent-Verhältnis zwischen Aktionär und Manager ist demnach vergleichbar mit einer Aktionärsdemokratie: Der Manager wird als Repräsentant eingesetzt und agiert in dieser Rolle als Vertreter der Interessen der Aktionäre.[43]
Im Sinne der Neuen Institutionenökonomik wird das Recht der Realität mit dieser Auslegung aber nur bedingt gerecht. Es sind daher alternative Modellierungen zu suchen, die ein realitätsnäheres Bild zeichnen.
Neuere managerielle Firmenmodelle bieten dahingehend Abhilfe. In ihrem Verständnis ist der Manager vielmehr nicht als bloßer Agent der Interessen des Aktionärs zu verstehen, sondern als ein weiterer wirtschaftlicher Akteur, der nach der fundamentalen Logik der Wohlfahrtsökonomie seinen eigenen Nutzen zu maximieren sucht.[44] Ein Dilemma für Kapitalgesellschaften wird dadurch offenkundig: Durch das von Eigeninteresse geprägte Verhalten kommt es zu potenziellen Interessensgegensätzen zwischen Management und Anteilseigner, die zu Effizienzverlusten führen können.[45] Es ist sicherlich als eine Leistung der neuen Firmenmodelle anzusehen, die Aufmerksamkeit der Wissenschaft auf dieses bis dato vernachlässigte Principal-Agent-Problem zu lenken.
Dieses Spannungsverhältnis zwischen den Vorteilen einer kapitalorientierten Unternehmung und den Risiken durch ein opportunistisches Management soll im nächsten Abschnitt beleuchtet werden.
2.3.2 Spezialisierungsgewinne und Kontrolle
Wie bereits dargelegt, bietet die Aktiengesellschaft die Vorteile, größere Mengen an Kapital zu akkumulieren und unter einem zentralen Management eine gegenüber einer Personengesellschaft deutlich höhere Gewinnspanne zu erzielen. Diese Spezialisierungsgewinne sind aber nur zu erzielen, wenn das Management seine wirtschaftliche Expertise effizient einzubringen vermag.[46] Es gilt also, den Managern den nötigen Freiraum für eigene Entscheidungen einzuräumen. Dieser Freiraum birgt aber andererseits das Risiko opportunistischen Verhaltens von Seiten der Manager und damit das Risiko eines von den Interessen der Anteilseigner abweichenden „Konsum on the job“[47], da die Manager nicht an dem zu erzielenden Residuum beteiligt sind, sondern nur ein fixes Kontrakteinkommen beziehen. Nicht-pekuniäre Bezüge auf Kosten der Eigentümer stiften dadurch dem Management einen höheren Nutzen als die Verfolgung der Gewinnmaximierung.[48] Dieser Machtmissbrauch durch die Manager, der in der Literatur oft unter dem Begriff Shirking[49] zu finden ist, spielt auch in Friedmans Argumentation eine gewichtige Rolle. So bestehe durch ein eigenmächtiges Verhalten der Manager die Gefahr „...of undermining the basic nature and character of our society“[50] und damit auch der bestehenden Eigentumsordnung. Aus diesem Gefahrenpotential ergibt sich daher die Notwendigkeit effektiver Kontroll- und Sanktionsmechanismen, die den Spielraum für opportunistisches Verhalten des Managements wirksam einschränken und die Ansprüche der Shareholder schützen.[51] Es gilt dabei, transparente Entscheidungswege im Unternehmen zu schaffen und opportunistisches Verhalten der Manager mit entsprechenden Kosten zu belegen. Zudem gilt es, positive Anreize für das Management zu schaffen, im Sinne der Eigentümer zu agieren, indem man beispielsweise kreative Managementtechniken pekuniär oder nicht-pekuniär fördert. Auf diese Weise wirken zwei Kräfte auf die Handlungsoptionen des Managers: Auf der einen Seite Restriktionen in Form von Kontroll- und Sanktionsmechanismen, auf der anderen Seite positive Anreizsysteme. Beide richten die Wahlhandlungen des Managers auf die Interessen der Shareholder aus.[52] Im Idealfall kann so die Ressourcenallokation im Unternehmen nahezu optimal gestaltet werden.
Kontroll- und Sanktionsmechanismen sind jedoch mit Kosten verbunden, die wiederum das Potential zu Spezialisierungsgewinnen einschränken. Besonders gilt dies in großen Unternehmen mit „weitgestreutem haftenden Vermögen“[53]. Nach Ridder-Aab stellt sich das Kontrollproblem daher so dar, dass die „...Sicherung der Effizienzvorteile aus der mit der Organisationsform der Aktiengesellschaft verbundenen Spezialisierung der Eigentumsfunktion für die Anteilseigner zu akzaptablen Kosten“[54] durchzuführen ist. Impliziert wird dadurch, dass der Wohlfahrtsverlust durch das opportunistische Verhalten des Managers zu minimieren, aber nicht vollständig zu verhindern ist, weil jedes alternative Setting mit umfassenderen Kontrollmechanismen nur bei höheren Kosten umzusetzen wäre. Eine kostenoptimale Überwachung enthält also stets Transaktionskosten in Form eines Residualverlustes für die Anteilseigner.[55]
Neben anderen Kontrollmechanismen hat sich insbesondere der vor allem von Alfred Rappaport und Tom Copeland geprägte Shareholder Value Approach seit Mitte der Neunziger als Bewertungsmethode einen Namen gemacht.[56] Dieser soll im Folgenden beispielhaft für andere Kontrollmechanismen umrissen werden, um eine praktische Umsetzung der Manager-Kontrolle näher zu veranschaulichen.
2.3.3 Der Shareholder Value als Kontrollmechanismus
Nach Rappaport schätzt der Shareholder Value Approach den Wert einer Investition dadurch, „...daß die prognostizierten Cash-Flows mittels des Kapitalkostensatzes diskontiert werden“[57]. Dadurch ergibt sich die Schätzung des Wertes, den eine augenblicklich verfolgte Geschäftsstrategie über einen in die Zukunft prognostizierten Zeitrahmen zu erwirtschaften im Stande ist. Der Shareholder Value definiert sich dabei als die Differenz zwischen Unternehmenswert und eingesetztem Fremdkapital.[58] Der Shareholder Value versteht sich dadurch als ein längerfristig ausgerichtetes Bewertungssystem, das den Wert eines Unternehmens „...from the perspective of the owners or investors“[59] bestimmt.
Die Vorteile des Ansatzes liegen auf der einen Seite in der überschaubaren Zahl an Werttreibern, die den letztlichen Shareholder Value bestimmen[60]. Dadurch wird die Transparenz gegenüber den Eigentümern gewahrt, so dass sie Einblick in die strategische Ausrichtung des Managements erhalten. Außerdem lässt sich durch den Shareholder Value eine kostengünstige Überwachung realisieren, die den Druck auf das Management erhöht und dadurch den Residualverlust der Eigentümer minimiert.[61] Auf der anderen Seite bietet der Shareholder Value Approach die Möglichkeit für Investoren und Anteilseigner, sich ein Bild über die zukünftige Entwicklung des Unternehmens zu machen und dadurch kurzfristige Managemententscheidungen auf ihre zukünftigen Erfolgspotentiale hin zu überprüfen.
Die folgende Abbildung verdeutlicht nochmals das Konzept des Shareholder Values:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1: Das Shareholder Value Network nach Rappaport
(Quelle: http://www.inem.org/htdocs/eco-baltic/workshop-texts/figge.html )
[...]
[1] Marx (1966), S. 53f.
[2] Ulrich (1997), S. 415.
[3] Zitiert nach: Heinsohn/Steiger (2002), S. 89.
[4] Vgl. Ridder-Aab (1980), S. 14.
[5] Vgl. Suchanek/Waldkirch (2002), S. 4.
[6] Ridder-Aab (1980), S. 15.
[7] Suchanek/Waldkirch (2002), S. 4.
[8] Sicherlich hat die Zielfunktion eines Unternehmens eine weit komplexere Struktur, es gilt gleichwohl die Gewinnmaximierung bzw. Maximierung der Eigenkapitalrendite als grundsätzliche Orientierungs-Determinante zu sehen.
[9] Vgl. Friedman (1962), S. 133f.
[10] Zitiert nach: Suchanek (2004), S. 1.
[11] Vgl. hierzu insbesondere Rappaport (1999), S. 39ff.
[12] Vgl. Ridder-Aab (1980), S. 38.
[13] Dieser oft irreführende Unterschied zeigt sich auch dadurch, dass in der Literatur in der Übersetzung von Property Rights oft von Verfügungsrechten oder Anspruchsrechten gesprochen wird, u.a. um den semantischen Unterschied zu verdeutlichen. Im Folgenden soll daher dem besseren Verständnis wegen der Begriff Property Rights keiner weiteren Übersetzung unterworfen werden.
[14] Ridder-Aab (1980), S. 38
[15] Zitiert nach: Ridder-Aab (1980), S. 39.
[16] Hösch (2000), S. 94.
[17] Schüller (1983), S. 147.
[18] Erlei/Leschke/Sauerland (1999), S. 272.
[19] Hösch (2000), S. 95.
[20] Demsetz (1974), S. 31.
[21] Hösch (2000), S. 94.
[22] Meyer (1983), S. 43.
[23] Es soll an dieser Stelle jedoch nicht verschwiegen bleiben, dass Effizienz als Kriterium durchaus begrifflichen Intepretationen unterliegt. Exemplarisch sei dabei auf den Beitrag von Schüller (1983) verwiesen. In der hier vorliegenden Argumentation soll gleichwohl auf das gängigste Verständnis von Effizienz im Sinne einer Nutzen-Maximierung abgestellt werden.
[24] Vgl. Erlei/Leschke/Sauerland (1999), S. 17ff.
[25] Vgl. Ridder-Aab (1980), S. 39.
[26] Ridder-Aab (1980), S. 11.
[27] Friedman (1962), S. 135.
[28] Vgl. Suchanek (2004), S. 4.
[29] Vgl. Friedman/Friedman (1980), S. 39ff.
[30] Noll (2002), S. 88.
[31] Ridder-Aab (1980), S. 50.
[32] Vgl. Noll (2002), S. 88.
[33] Vgl. Schüller (1983), S. 167.
[34] Vgl. Ridder-Aab (1980), S. 56.
[35] Vgl. Noll (2002), S. 88f.
[36] Schüller (1983), S. 167.
[37] Zitiert nach: DUDEN – Zitate und Ausprüche (1998), S. 650.
[38] Ridder-Aab (1980), S. 14.
[39] Ridder-Aab (1980), S. 14.
[40] Vgl. Demsetz (1974), S. 41.
[41] Demsetz (1974), S. 41.
[42] Vgl. Ridder-Aab (1980), S. 76.
[43] Vgl. Ridder-Aab (1980), S. 16f.
[44] Vgl. Furubotn/Pejovich (1974), S. 1.
[45] Vgl. Rappaport (1999), S. 3f.
[46] Vgl. Ridder-Aab (1980), S. 77.
[47] Ridder-Aab (1980), S. 77.
[48] Vgl. Alchian (1974), S. 136ff.
[49] Shirking bezeichnet also das Sich-Drücken von Managern Vgl. dazu auch Koslowski (1999), S. 5.
[50] Friedman (1962), S. 136.
[51] Vgl. Rappaport (1999), S. 3f.
[52] Vgl. Ridder-Aab (1980), S. 77ff, aber auch insbesondere zum Thema positive Anreize Rappaport (1999), S. 4f.
[53] Schüller (1974), S. 169.
[54] Ridder-Aab (1980), S. 81.
[55] Vgl. Ridder-Aab (1980), S. 81.
[56] Vgl. Figge/Schaltegger (2000a), S. 12.
[57] Rappaport (1999), S. 39.
[58] Vgl. Rappaport (1999), S. 40.
[59] Figge/Schaltegger (2000a), S. 15.
[60] Vgl. Figge/Schaltegger (2000a), S. 15.
[61] Vgl. Koslowski (1999), S. 4.
- Citation du texte
- David Haag (Auteur), 2004, Shareholder oder Stakeholder. Wem dient ein Unternehmen?, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/75727
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