Rainer Forst stellt die These auf, dass das Recht auf Rechtfertigung das erste Menschenrecht sei. Unter einem Menschenrecht versteht Forst ein Recht, dass jeder Mensch beanspruchen kann. Dieses erste Menschenrecht entstamme der ursprünglichen Forderung nach Menschenrechten. Forst hält es für Kultur übergreifend gültig. In meinem Text werde ich die These von Forst und ihr Zustandekommen darlegen und kritisieren.
Inhaltsverzeichnis
Das Recht aufRechtfertigung als erstes Menschenrecht
Das Zustandekommen der Menschenrechte
Kritik an der These, dass Rechtfertigung das erste Menschenrecht sei
Literaturverzeichnis
Das Recht auf Rechtfertigung als erstes Menschenrecht
In seinem Essay „Das grundlegende Recht auf Rechtfertigung“[1] stellt Rainer Forst die These auf, dass das Recht auf Rechtfertigung das erste Menschenrecht sei. Unter einem Menschenrecht versteht Forst ein Recht, dass jeder Mensch beanspruchen kann[2] . Dieses erste Menschenrecht entstamme der ursprünglichen Forderung nach Menschenrechten. Forst hält es für Kultur übergreifend gültig. In meinem Text werde ich versuchen, die These von Forst und ihr Zustandekommen darzulegen und zu kritisieren.
Das Zustandekommen der Menschenrechte
Nach Rainer Forst sind die Menschenrechte nicht „vom Himmel gefallen“. Der „eigentliche Entstehungskontext der Menschenrechtsforderung“ sei die Situation von Menschen in gesellschaftlichen Konflikten, in denen sie nach Rechtfertigung von als ungerecht empfundenen Strukturen rufen[3]. Diese Forderung nach Rechtfertigung wäre nach Forst zeitlich jeder Forderung nach allen anderen Menschenrechten zuvorgekommen. Sie käme „dort auf, wo Personen glauben, dass sie sowohl als Mitglieder ihrer Kultur und Gesellschaft sowie auch einfach als Menschen ungerecht behandelt werden“[4] . Insofern stehen Menschenrechtsforderungen im Zusammenhang mit dem Anspruch auf Integrität einer Kultur oder Gesellschaft. Diese Integrität entstehe aus einer Gesellschaft heraus und Kultur sei in dieser Hinsicht als „ein vollständig integriertes Ganzes vollkommener Integrität“[5] zu verstehen. Der Versuch, die Menschenrechte einer Gesellschaft oder Kultur von außerhalb aufzudrängen, führte zu dem Gefühl der dieser Kultur Zugehörigen, dass ihre Kultur nicht respektiert würde.
Unter dem Recht auf Rechtfertigung versteht Forst das Recht einer Person als eine moralische Person geachtet zu werden[6]. Es wird demnach durch Einräumung des Rechts auf
Rechtfertigung Rücksicht genommen auf ein grundlegendes Interesse dieser Person. Dieses grundlegende Interesse sei es, dass eine Person eine Rechtfertigung für gesellschaftliche oder kulturelle „Regeln, Gesetze und Institutionen“ erhält. Diese Rechtfertigung muss Gründe beinhalten. Diese Gründe belegen, dass „eine bestimmte sozio-kulturelle Struktur für eine bestimmte Gemeinschaft angemessen und moralisch legitim sei“, so dass alle Mitglieder dieser Gemeinschaft „diese Struktur (und ihre Institutionen) als „ihre“, als angemessen und richtig anerkennen können“[7]. Gesellschaftlich wird an dieser Stelle ein Diskurs eröffnet, der das Selbstverständnis der Mitglieder einer Kultur oder Gesellschaft ausdrückt.
Insofern entsteht die Forderung nach Menschenrechten „von innen“ und „zielt auf die Herstellung einer gesellschaftlichen Struktur“. Dieser Umstand des zeitlichen Vorhergehens der Rechtfertigungsforderung bezogen auf jegliche konkrete Menschenrechtsforderung müsse bei der Betrachtung der Menschenrechte beachtet werden[8]. Daher sei die Rechtfertigung als das erste Menschenrecht zu sehen.
Was zusätzlich als Menschenrecht anerkannt würde, entscheidet die Person selbst im Dialog mit anderen. In diesem Dialog würde sich herausstellen, was als Grund für ein eingeräumtes Menschenrecht angemessen sei[9].
Unter dem Begriff der Rechtfertigung versteht Forst in Bezug auf die Konzeption von Menschenrechten die reziproke und allgemeine Darlegung eines normativen Anspruchs, der von einem Autor an einen Adressaten gerichtet wird[10]. Damit ist eine Darlegung gemeint, die für alle Mitglieder der Kultur oder Gesellschaft allgemein und wechselseitig gültig und einzufordern ist, wobei beachtet werden muss, dass in einer derartigen Forderung nicht eigene Interessen, Ansichten oder Werte ohne weiteres auf andere Personen projiziert werden, die diese wohlmöglich nicht teilen.
[...]
[1] Rainer Forst: „Das grundlegende Recht auf Rechtfertigung. Zu einer konstruktivistischen Konzeptionvon Menschenrechten“, in: Brunkhorst, Hauke / Köhler, Wolfgang / Lutz-Bachmann, Matthias (Hrsg.): Recht auf Menschenrechte, Frankfurt am Main 1999, S. 66-105
[2] S. 81, Z. 18 ff.
[3] S. 69, Z. 8 ff.
[4] S. 75, Z. 22 ff.
[5] S. 71, Z. 3 ff.
[6] S. 75, Z. 34 f.
[7] S. 74. Z. 35ff.
[8] S. 69, Z. 11 ff.
[9] S. 75, Z. 38 ff.
[10] S. 82, Z. 1ff.
- Citation du texte
- Carsten Herkenhoff (Auteur), 2007, Das Recht auf Rechtfertigung als erstes Menschenrecht bei Rainer Forst, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/75083
-
Téléchargez vos propres textes! Gagnez de l'argent et un iPhone X. -
Téléchargez vos propres textes! Gagnez de l'argent et un iPhone X. -
Téléchargez vos propres textes! Gagnez de l'argent et un iPhone X. -
Téléchargez vos propres textes! Gagnez de l'argent et un iPhone X. -
Téléchargez vos propres textes! Gagnez de l'argent et un iPhone X.