Seit Beginn des 19. Jahrhunderts kann von Erwachsenenbildung im Sinne eines institutionalisierten und in bestimmter Wiese organisierten Prozesses des Lehrens und Lernens gesprochen werden. Zunächst entwickelte sich Erwachsenenbildung im Zusammenhang mit unterschiedlichen Aufklärungsprozessen in privater Initiative, allerdings beteiligte sich der deutsche Staat hier relativ früh.
"Gemäß Artikel 148 der Weimarer Verfassung von 1919 sollte das Volksbildungswesen, einschließlich der Volkshochschulen von Reich, Ländern und Gemeinden gefördert werden."
In die Tradition der Weimarer Republik trat die Erwachsenenbildung nach 1945 ein. In verschiedenen Landesverfassungen oder in den Schulgesetzen der Länder wurde das Recht auf Erziehung, Ausbildung und Erwachsenenbildung festgelegt.
Die Erwachsenenbildung sollte ab 1960 gemäß dem Ausschuss für das Erziehungs- und Bildungswesen in dessen Gutachten als freier Teil des öffentlichen Bildungswesen anerkannt und gefördert werden.
Ebenfalls sollten staatliche, gesellschaftliche und wirtschaftliche Ansprüche berücksichtigt werden, und somit wird von 1970 an ein neues Verständnis von Weiterbildung bedeutend, wozu formale Abschlüsse und berufliche Orientierung gehören. Dieses neue Verständnis fand sich dann 1973 in der von der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung verabschiedeten Bildungsgesamtplan.
Dies führte u.a. dazu, dass die Ausgestaltung der Weiterbildung zu einem Hauptbereich des Bildungswesens als öffentliche Aufgabe gefordert wurde.
In den 70ern verabschiedeten die meisten Länder Erwachsenenbildungsgesetze, die primär die öffentliche Verantwortung für die Weiterbildung festschrieben. Auch die ersten Bildungsurlaubsgesetze stammen aus dieser Zeit; in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträgen fanden sich spezifische Weiterbildungsregelungen. In den ostdeutschen Ländern folgten die ersten Gesetze ab dem Jahre 1992.
[...]
Gliederung
Weiterbildung und Weiterbildungspolitik
A. EINLEITUNG
Erwachsenenbildung – ein historischer Überblick
B. WEITERBILDUNGSPOLITIK
1. Definition Weiterbildung
2. Rechtliche Grundlagen der Weiterbildung
3. Finanzierung der Weiterbildung
4. Weiterbildungspolitik in den Bundesländern
4.1 Bayern
4.2. Baden-Württemberg
4.3 Niedersachsen
4.5 Hessen
C. Schlussbemerkung
Vorschläge für das zukünftige Bildungswesen
Literaturverzeichnis
WEITERBILDUNG UND Weiterbildungspolitik
A. EINLEITUNG
Erwachsenenbildung – ein historischer Überblick
Seit Beginn des 19. Jahrhunderts kann von Erwachsenenbildung im Sinne eines institutionalisierten und in bestimmter Wiese organisierten Prozesses des Lehrens und Lernens gesprochen werden. Zunächst entwickelte sich Erwachsenenbildung im Zusammenhang mit unterschiedlichen Aufklärungsprozessen in privater Initiative, allerdings beteiligte sich der deutsche Staat hier relativ früh.
„Gemäß Artikel 148 der Weimarer Verfassung von 1919 sollte das Volksbildungswesen, einschließlich der Volkshochschulen von Reich, Ländern und Gemeinden gefördert werden.“[1]
In die Tradition der Weimarer Republik trat die Erwachsenenbildung nach 1945 ein. In verschiedenen Landesverfassungen oder in den Schulgesetzen der Länder wurde das Recht auf Erziehung, Ausbildung und Erwachsenenbildung festgelegt.
Die Erwachsenenbildung sollte ab 1960 gemäß dem Ausschuss für das Erziehungs- und Bildungswesen in dessen Gutachten als freier Teil des öffentlichen Bildungswesen anerkannt und gefördert werden.[2]
Ebenfalls sollten staatliche, gesellschaftliche und wirtschaftliche Ansprüche berücksichtigt werden, und somit wird von 1970 an ein neues Verständnis von Weiterbildung bedeutend, wozu formale Abschlüsse und berufliche Orientierung gehören. Dieses neue Verständnis fand sich dann 1973 in der von der Bund-Länder-Kommission für Bildungsplanung verabschiedeten Bildungsgesamtplan.
Dies führte u.a. dazu, dass die Ausgestaltung der Weiterbildung zu einem Hauptbereich des Bildungswesens als öffentliche Aufgabe gefordert wurde.
In den 70ern verabschiedeten die meisten Länder Erwachsenenbildungsgesetze, die primär die öffentliche Verantwortung für die Weiterbildung festschrieben. Auch die ersten Bildungsurlaubsgesetze stammen aus dieser Zeit; in Tarifverträgen, Betriebsvereinbarungen und Arbeitsverträgen fanden sich spezifische Weiterbildungsregelungen. In den ostdeutschen Ländern folgten die ersten Gesetze ab dem Jahre 1992.[3]
B. WEITERBILDUNGSPOLITIK
1. Definition Weiterbildung
Der deutsche Bildungsrat definiert Weiterbildung im Jahre 1970 als „Fortsetzung oder Wiederaufnahme organisierten Lernens nach Abschluss einer unterschiedlich ausgedehnten ersten Bildungsphase.“[4]
Weiterbildung umfasst zwei Bereiche: zum einen die berufliche Weiterbildung, worunter Fortbildung und Umschulung fällt; dieser Bereich ist folglich durch seine Funktion für die Berufswelt definiert. Berufliche Bildung dient vor allem dazu, sich den ständig wandelnden Anforderungen der Arbeitsplätze und des Arbeitmarktes anpassen zu können.
Zum anderen ist es der Bereich der Allgemeinbildung oder Erwachsenenbildung mit der Funktion der Bildung des Individuums – hier wird vorrangig auf persönliche Bedürfnisse und Interessen eingegangen – und der politischen Bildung. Politische Bildung vermittelt die Fähigkeit, am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen, d.h. gesellschaftliche Rollen und Aufgaben verantwortlich und kompetent zu übernehmen.[5]
Im Bereich der Weiterbildung haben die neuen Informations- und Kommunikationstechnologien immer mehr Bedeutung; dadurch wird der Effekt des selbstgesteuerten Lernens positiv beeinflusst. Dies wurde 1997 im Beschluss Neue Medien und Telekommunikation im Bildungswesen festgehalten.[6]
2. Rechtliche Grundlagen der Weiterbildung
Da sich die bildungspolitische Zielvorstellung immer mehr durchsetze, die Weiterbildung sei ein Bereich der öffentlich zu fördernden und zu gestaltenden Bildung, sind Regelungssysteme und Ordnungsgrundsätze entwickelt wurden, die in verschiedenen Gesetzen und Verordnungen verankert sind. Man kann nicht von einer Fixierung von Zielvorstellungen sprechen – das Ganze ist vielmehr ein Prozess. Wie die politische Verantwortung aussieht, hängt jeweils von den Konjunkturänderungen kultureller, politischer und wirtschaftlicher Gesellschaftsperspektiven ab, in deren Rahmen die Funktion der Weiterbildung bestimmt wird.[7]
Die Pluralität der Trägerschaft ermöglicht es, die vielen verschiedenen Interessen der Weiterbildungsteilnehmer abzudecken. Denn diese Struktur ist für die sich stets wandelnden und vielfältigen Ansprüche von Weiterbildung bestens geeignet.
Somit erklärt es sich von selbst, weshalb Weiterbildung nur in geringem Maße durch den Staat geregelt wir. Allerdings kann von einem generellen Rückzug des Staates nicht die Rede sein.[8]
Der Staat legt nämlich Grundsätze sowie Regelungen zur Förderung und Ordnung fest, welche in den Gesetzen des Bundes und der Länder festgeschrieben sind.
Für die allgemeine Weiterbildung, die schulabschlussbezogene Weiterbildung, die Teilbereiche der beruflichen und politischen Weiterbildung und die wissenschaftliche Weiterbildung an den Hochschulen sind die Länder zuständig.
Von den verschiedenen Erwachsenenbildungsgesetzen und dem Bildungsurlaubsgesetz wird später noch ausführlich die Rede sein.
Der Bund ist in erster Linie zuständig für Grundsätze der wissenschaftlichen Weiterbildung an Hochschulen, für außerschulische berufliche Weiterbildung, Teile der politischen Weiterbildung u.a..
Besonders im Sozialgesetzbuch III (SGB III) wurden auf Bundesebene Regelungen für den Bereich der Weiterbildung getroffen. Die Förderung der beruflichen Weiterbildung fällt in den Zuständigkeitsbereich der Bundesanstalt für Arbeit.[9]
Vergleichbar mit dem Berufsausbildungsförderungsgesetz ist das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz von 1996, worunter z. B. die Fortbildung der Facharbeiter und Gesellen zum Handwerksmeister fällt. Derartige Fortbildungsmaßnahmen fallen unter die Zuständigkeit der Kammern (z. B. Industrie- und Handwerkskammern).[10]
Betrachtet man die rechtlichen Regelungen, lässt sich erkennen, dass der Weiterbildungsbereich „von einer einheitlichen Systembildung noch weit entfernt ist“.[11]
Eine Festlegung seitens des Staates auf ein einheitliches Weiterbildungssystem gibt es nicht; Eingriffe in die Weiterbildungsstruktur sind selten – die Politik nimmt eher nur eine subsidiäre Funktion ein.
3. Finanzierung der Weiterbildung
Bei der Frage der Finanzierung handelt es sich grundsätzlich um eine schwierige Diskussion, die heute so manche Probleme aufwirft und nicht zuletzt auch Gefahren enthält, die jedoch mit einer offenen Diskussion über Finanzen immer verbunden sind.[12]
Die Einrichtungen finanzieren einen Großteil ihrer Angebote selbst; daher relativiert sich der Einfluss des Staates und erfolgt indirekt über die Modalitäten der finanziellen Unterstützung.
Statt einem staatlich gelenkten einheitlichen System findet eine Auswahl der Einrichtungen und Träger statt, die sich im Rahmen der Vorgaben hin zu einem kooperativen System der Weiterbildung entwickeln sollen.
„...und die Träger (werden) nach ganz bestimmten Merkmalen der `Organisation, Rechtsfähigkeit, Arbeitsinhalte und der Gemeinnützigkeit` (Rohlmann 1994, 362) ausgewählt.“[13]
Die Einrichtungen müssen, um anerkannt zu werden, einige Kriterien erfüllen:
- die Bildungsangebote müssen jedermann zugänglich gemacht werden;
- bestimmte Leistungsanforderungen müssen erfüllt sein, wie Umfang und Inhalte der Angebote, sie müssen zudem planmäßig und kontinuierlich sein; zudem ist qualifiziertes Personal wichtig;
[...]
[1] Sekretariat der ständigen Konferenz 2001, S. 174
[2] vgl. Sekretariat der ständigen Konferenz 2001, S. 174
[3] vgl. Sekretariat der ständigen Konferenz 2001, S. 174
[4] Sekretariat der ständigen Konferenz 2001, S. 174
[5] vgl. Diemer, 1998, S. 26/27
[6] vgl. Sekretariat der ständigen Konferenz 2001, S. 175
[7] vgl. Diemer, 1998, S. 31
[8] vgl. Wittpoth 1997
[9] vgl. Sekretariat der ständigen Konferenz 2001, S. 176
[10] vgl. Sekretariat der ständigen Konferenz 2001, S. 177
[11] Diemer, 1998, S. 54
[12] vgl. Faulstich-Wieland, 1994, S 16
[13] Diemer, 1998, S. 51 (Einfügung M.K.)
- Arbeit zitieren
- Melanie Klügl (Autor:in), 2002, Erwachsenenbildung: Weiterbildung und Weiterbildungspolitik, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/7495
-
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen. -
Laden Sie Ihre eigenen Arbeiten hoch! Geld verdienen und iPhone X gewinnen.