Viele Jahre lang beschäftigte sich der Gewässerschutz in erster Linie mit der Verbesserung der Gewässergüte, also mit der Reinheit des Wassers. Doch obwohl das hierbei erklärte Ziel - eine durchgehende Gewässergüte der Klasse II oder besser zu bewirken - fast flächendeckend erreicht worden ist, blieben viele Gewässer artenarm (Staatliches Umweltamt Hagen 2005).
Es zeigt sich also, dass die ökologische Funktionsfähigkeit eines Gewässers nicht allein auf die Wasserbeschaffenheit zurückzuführen ist. Für die Qualität eines Fließgewässerökosystems ist neben der Gewässergüte auch die morphologische Struktur des Gewässers von entscheidender Bedeutung. Ein Maß für den strukturellen Zustand eines Gewässers bildet die Gewässerstrukturgüte. Bei der Darstellung des aktuellen morphologischen Zustandes eines Gewässers wird auf das Verfahren der Gewässerstrukturgütekartierung zurückgegriffen (RASPER 2001).
Die vorliegende Arbeit wird die Grundlagen der Gewässerstrukturgüte näher erläutern, kurz auf gesetzliche Rahmenbedingungen eingehen und die Anwendungsfelder der Gewässerstrukturbewertung darlegen. Desweiteren werden die Vorgehensweise der Klassifizierung und die Verfahrensschritte der Kartierung erläutert, wobei das Verfahren der Klassifizierung kritisch beleuchtet wird. Abschließend werden die wichtigsten Ergebnisse kurz zusammengefasst.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Grundlagen der Gewässerstrukturgüte
2.1 Begriffsabgrenzung „Gewässerstrukturgüte“
2.2 Anwendungsfelder der Strukturgütebewertung
3. Klassifizierung und Kartierung der Gewässerstrukturgüte
3.1 Leitbilder
3.2 Datenerhebung
3.3 Klassifizierung
3.4 Kritische Anmerkungen zur Klassenbildung
3.5 Kartierung der Gewässerstrukturgüte
4. Zusammenfassung
5. Glossar
6. Quellenverzeichnis
1. Einleitung
Viele Jahre lang beschäftigte sich der Gewässerschutz in erster Linie mit der Verbesserung der Gewässergüte, also mit der Reinheit des Wassers. Doch obwohl das hierbei erklärte Ziel - eine durchgehende Gewässergüte der Klasse II oder besser zu bewirken - fast flächendeckend erreicht worden ist, blieben viele Gewässer artenarm (Staatliches Umweltamt Hagen: 2005).
Es zeigt sich also, dass die ökologische Funktionsfähigkeit eines Gewässers nicht allein auf die Wasserbeschaffenheit zurückzuführen ist. Für die Qualität eines Fließgewässerökosystems ist neben der Gewässergüte auch die morphologische Struktur des Gewässers von entscheidender Bedeutung. Ein Maß für den strukturellen Zustand eines Gewässers bildet die Gewässerstrukturgüte. Bei der Darstellung des aktuellen morphologischen Zustandes eines Gewässers wird auf das Verfahren der Gewässerstrukturgütekartierung zurückgegriffen (Rasper 2001).
Die vorliegende Arbeit wird die Grundlagen der Gewässerstrukturgüte näher erläutern, kurz auf gesetzliche Rahmenbedingungen eingehen und die Anwendungsfelder der Gewässerstrukturbewertung darlegen. Desweiteren werden die Vorgehensweise der Klassifizierung und die Verfahrensschritte der Kartierung erläutert, wobei das Verfahren der Klassifizierung kritisch beleuchtet wird. Abschließend werden die wichtigsten Ergebnisse kurz zusammengefasst.
2. Grundlagen der Gewässerstrukturgüte
2.1 Begriffsabgrenzung „Gewässerstrukturgüte“
Der Begriff der Gewässerstruktur bezeichnet „ alle räumlichen und materiellen Differenzierungen des Gewässerbettes und seines Umfeldes [], soweit sie hydraulisch, gewässermorphologisch und hydrobiologisch wirksam und für die ökologischen Funktionen des Gewässers und der Aue von Bedeutung sind.“ (LAWA 2001). Dabei können die Strukturelemente sowohl natürlicher als auch anthropogen bedingter Herkunft sein.
Die Gewässerstrukturgüte bildet ein Maß für die strukturelle Qualität und ökologische Funktionsfähigkeit eines Fließgewässers. Sie ist in Anlehnung an die Gewässergüte unterteilt in sieben Güteklassen, von „naturnah“ bis „übermäßig geschädigt“. Die Grundlage der Bewertung ist der heutige potentielle natürliche Gewässerzustand (LAWA 2001). Auf die genaue Klassifizierungsweise wird in Paragraph 3 eingegangen.
Die jahrhundertelange anthropogene Nutzung von Gewässern und ihrem direkten Umland hat das Bild des Gewässernetzes in Deutschland in großem Maße verändert. Bewässerungsbau zur Gewinnung von neuem Acker- und Weideland, die Besiedlung ufernaher Gebiete und die Begradigung der Gewässer führten zu schwerwiegenden Schäden am Ökosystem der Gewässer. Die Industrialisierung mit der einhergehenden chemischen Belastung der Gewässer tat sein übriges.
Die öffentliche Diskussion um die Gewässergüte ab Mitte der 70er Jahre hatte eine starke Verbesserung der chemischen Qualität der Gewässer zur Folge. In den Gewässergütekarten war bald ein Großteil des Gewässernetzes in grün gekennzeichnet, Bedeutung: hohe Gewässergüte. Doch entgegen der Erwartungen hatte dies zumeist nicht eine gleichermaßen hohe Zurückgewinnung der Artenvielfalt zur Folge. Entsprechend wurde Kritik laut an den Gewässergütekarten als alleiniges Kriterium für die ökologische Funktionsfähigkeit eines Gewässers, denn deren Aussage ist auf die chemische Wasserqualität beschränkt, aber mit der Farbe „grün“ wird auch einen insgesamt guter ökologischer Gewässerzustand suggeriert. Der ökomorphologische Zustand eines Gewässers, der die Grundlage für die ökologische Funktionsfähigkeit eines Gewässers bildet, ist aber allein mit der Registrierung der Gewässergüte nicht ausreichend erfasst (FRIEDRICH 1999).
Seit den 90er Jahren rückt deshalb die Gewässerstruktur immer weiter in den Vordergrund. Das Wasserhaushaltsgesetz der Bundesrepublik Deutschland (WHG) fordert 1996 in Paragraph 1a (1), die Gewässer als Bestandteil des Naturhaushaltes und als Lebensraum für Tiere und Pflanzen zu sichern. Paragraph 31 (1) fordert, dass natürliche Gewässer, die sich nicht in einem naturnahen Zustand befinden, so weit wie möglich in einen naturnahen Zustand zurückzuführen sind, solange dies dem Wohl der Allgemeinheit nicht widerspricht (SCHERLE 1999). 2003 trat die sog. „EU-Wasserrahmenrichtlinie – WRRL“ in Kraft, deren zentrales Ziel „ ein europäischer Gewässerschutz auf einem einheitlich hohen Niveau“ (Wasserwirtschaftsverwaltung Rheinland-Pfalz: 2004) ist. Explizit wird neben der Gewässergüte auch die Morphologie als Kriterium genannt. In der WRRL Artikel 4 (1) a (ii) heißt es zudem: „ die Mitgliedstaaten schützen, verbessern und sanieren alle Oberflächenwasserkörper [] “ (Bundesministerium für Umwelt: 2001). Somit ist auch vom gesetzlichen Auftrag her die Entwicklung eines einheitlichen Maßes zur Erfassung der Gewässerstruktur notwendig.
2.2 Anwendungsfelder der Strukturgütebewertung
Die Gewässerstrukturgüte ist ein Maß für den derzeitigen strukturellen Zustand eines Fließgewässers. Auf Basis dieser Erkenntnisse können Planungsziele formuliert werden, die den naturnaheren Ausbau des Gewässers betreffen. Hervorzuheben ist hierbei, dass das Planungsziel immer einen Kompromiss zwischen sozio-ökonomischen und ökologischen Zielen darstellt und somit meist nicht mit dem entsprechend zugrunde gelegtem Leitbild, dem anthropogen nicht überformten Gewässer dieses Gewässertyps, übereinstimmt. Trotzdem wird in Deutschland der Begriff „Renaturierung“ in diesem Zusammenhang gebraucht. Die Gewässerstrukturgütekarte hilft bei der Entscheidungsfindung in unterschiedlichen Gremien. So berichtet NUSSBAUM (1999: 201): „Selbst „alte Hasen“ der Gewässerunterhalter und Befürworter der Theorie “Ich kenne meine Gewässer auch ohne Gewässerstrukturgütekarte, und ich weiß ohnehin schon, was zu tun ist!“ sind immer wieder verblüfft, in welchem Licht ihr Gewässer erscheint, wenn es – an regionalspezifischen Leitbildern orientiert – bewertet wird. Strukturiertes Handeln und Umsetzen des Konzeptes werden so bereitwilliger angegangen.“ Der Begriff der Renaturierung umfasst sowohl die Verbesserung der Gewässergüte als auch die Wiederherstellung naturnaher Morphologie. Bezüglich der Methodik lassen sich zwei Arten unterscheiden: zum einen der aktive Eingriff zur Verbesserung der Struktur, zum anderen das „nichts tun“, das auf die Eigendynamik und „Selbstheilung“ des Gewässers setzt, sobald es nicht mehr zu anthropogen Eingriffen kommt (SCHERLE 1999).
Die regelmäßige Gewässerstrukturgütekartierung ist auch ein Effizienznachweis für die Verbesserung der ökomorphologischen Struktur eines Gewässers. Sie stellt eine direkte visuelle Rückmeldung für die Anstrengungen von Renaturierungsmaßnahmen dar und bildet somit einen Ansporn für Engagement auf diesem Gebiet (GIERTZ 1998).
Auch beim Hochwasserschutz spiele die Gewässerstrukturgütekartierung eine wichtige Rolle. Die Erkenntnis, dass gerade die Begradigungen und Einbetonierungen der Fließgewässer, als Maßnahme gegen Hochwasser geplant, durch ein geändertes Abflussverhalten den gegenteiligen Effekt haben, führt zu neuen Planungen im Hochwasserschutz. Durch die zunächst gesonderte Bewertung der Auen in der Gewässerstrukturgütebewertung kann gezielter Hochwasserschutz in Bezug auf die Auen als wichtige Retentionsräume betrieben werden (SCHERLE 1999).
Durch anthropogene Verbauungen wie Stauanlagen oder Verrohrungen werden Fischwanderungen zum Laichen, Nahrungserwerb und genetischen Austausch behindert. Die Gewässerstrukturgütekarte weist auf solche Verbauungen, je nach Darstellungsart auch mit extra Signaturen, hin und kann als Planungsgrundlage für die Verbesserung der Situation dienen (QUAST et al 1997).
Die Bewertung der Gewässerstrukturgüte sowie ihre Kartierung findet somit in vielfältigen Gebieten Anwendung. Umso wichtiger ist es, ein einheitliches Verfahren zur Gewässerstrukturgütekartierung zu entwickeln. Die Länderarbeitsgemeinschaft Wasser (LAWA) hat auf Grundlage der Methodik des Landesumweltamtes Nordrhein-Westfalen (LUA NRW) eine Verfahrensanleitung für die Gewässerstrukturgütekartierung veröffentlicht. Auf diese Methode wird im Folgenden näher eingegangen.
3. Klassifizierung und Kartierung der Gewässerstrukturgüte
3.1 Leitbild
Um die Gewässerstrukturgüte klassifizieren zu können, muss der aktuelle strukturelle Zustand eines Gewässers in Verhältnis zu einem Referenzzustand gesetzt werden. Gemäß dem Verfahren der LAWA dient das sogenannte Leitbild eines Gewässers als Grundlage für dessen Bewertung. Das Leitbild beschreibt den heutigen potenziell natürlichen Gewässerzustand (hpnG), also den Zustand, der nach gewisser Zeit eintreten würde, wenn alle anthropogenen Verbauungen aufgehoben und sämtliche Nutzung des Gewässers, seiner Auen und dem Einzugsgebiet unterbleiben würde. Hierbei ist zu bemerken, dass sich der hpnG durchaus oft von dem eigentlichen „Ur-Naturzustand“ unterscheidet, da sich die äußeren Bedingungen durch anthropogenen Einfluss irreversibel geändert haben können. Als Beispiel hierfür seien Auelehmsedimentation oder Veränderungen des Reliefs durch Bergbau genannt (QUICK 2004).
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- Citation du texte
- Brigitta Arend (Auteur), 2005, Gewässerstrukturgüte - Zustandsklassen, ökomorphologischer Zustand, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/74931
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