Die Konstituierung des institutionellen Flächenstaates, der sich durch das räumliche Prinzip der Gebietshoheit definiert, kann als die zentrale Entwicklung in der mittelalterlichen Verfassungsgeschichte bezeichnet werden. Während sich die Herrschaftsordnung des aristokratisch-dezentralisierten Personenverbandsstaates des frühen Mittelalters, und des zentralistisch-feudalen Personenverbandsstaates des Hochmittelalters, durch ein hierarchisches, gegenseitiges und persönliches Schutz- und Treueverhältnis auszeichnete, definiert sich die politische Ordnung im modernen institutionellen Flächenstaat in erster Linie über das Territorium.
Dieser Prozess der Transformation der Herrschaftsordnung wird von einer Vielzahl von tief greifenden politischen, ökonomischen und sozialen Veränderungen, wie die allgemeine Rationalisierung und Bürokratisierung oder das damit in Verbindung stehende Umsichgreifen einer kapitalistisch orientierten Wirtschaft, begleitet und beeinflusst. Welche dieser grundlegenden und weit gefächerten Veränderungen als essentiell für die Entstehung des institutionellen Flächenstaates genannt werden können, scheint abhängig vom gewählten Ansatz und soll deshalb in den Fokus dieses Essays gestellt werden. Was war ausschlaggebend für die Konstituierung des institutionellen Flächenstaates im „Absolutismus“?
Im Folgenden werde ich die Entstehungsgeschichte des institutionellen Flächenstaates, beginnend im mittelalterlichen Feudalstaat, nachzeichnen und dabei die wichtigsten Umgestaltungen deutlich machen. Daraus resultierend werde ich die wesentlichen Charakteristika des institutionellen Flächenstaates aufzeigen. Bei der Darstellung der Ansätze von Karl Marx und Max Weber soll exemplarisch dargestellt werden, wie verschieden die Akzentuierungen der Theoretiker zu der Frage sind, wie sich Herrschaftsbeziehungen entwickeln und welche Faktoren dabei die entscheidende Rolle gespielt haben.
Inhaltsverzeichnis
Einleitung
Die Entstehung des institutionellen Flächenstaates und seine Charakteristika
Max Weber und Karl Marx: Zwei Erklärungsansätze zur Entwicklung des modernen Staates
Zusammenfassung und Bewertung
Literaturverzeichnis
Einleitung
Die Konstituierung des institutionellen Flächenstaates, der sich durch das räumliche Prinzip der Gebietshoheit definiert, kann als die zentrale Entwicklung in der mittelalterlichen Verfassungsgeschichte bezeichnet werden. Während sich die Herrschaftsordnung des aristokratisch-dezentralisierten Personenverbandsstaates des frühen Mittelalters, und des zentralistisch-feudalen Personenverbandsstaates des Hochmittelalters, durch ein hierarchisches, gegenseitiges und persönliches Schutz- und Treueverhältnis auszeichnete, definiert sich die politische Ordnung im modernen institutionellen Flächenstaat in erster Linie über das Territorium.
Dieser Prozess der Transformation der Herrschaftsordnung wird von einer Vielzahl von tief greifenden politischen, ökonomischen und sozialen Veränderungen, wie die allgemeine Rationalisierung und Bürokratisierung oder das damit in Verbindung stehende Umsichgreifen einer kapitalistisch orientierten Wirtschaft, begleitet und beeinflusst.
Welche dieser grundlegenden und weit gefächerten Veränderungen als essentiell für die Entstehung des institutionellen Flächenstaates genannt werden können, scheint abhängig vom gewählten Ansatz und soll deshalb in den Fokus dieses Essays gestellt werden. Was war ausschlaggebend für die Konstituierung des institutionellen Flächenstaates im „Absolutismus“?
Im Folgenden werde ich die Entstehungsgeschichte des institutionellen Flächenstaates, beginnend im mittelalterlichen Feudalstaat, nachzeichnen und dabei die wichtigsten Umgestaltungen deutlich machen.
Daraus resultierend werde ich die wesentlichen Charakteristika des institutionellen Flächenstaates aufzeigen. Bei der Darstellung der Ansätze von Karl Marx und Max Weber soll exemplarisch dargestellt werden, wie verschieden die Akzentuierungen der Theoretiker zu der Frage sind, wie sich Herrschaftsbeziehungen entwickeln und welche Faktoren dabei die entscheidende Rolle gespielt haben.
Die Entstehung des institutionellen Flächenstaates und seine Charakteristika
Der, für das Staatswesen des frühen Mittelalters, strukturtypische Personenverbandsstaat, begründete seine Herrschaft auf eine Hierarchie persönlicher und wechselseitiger Verpflichtungsverhältnisse.
Die Staats- und Gesellschaftsordnung, der Feudalismus, war dabei durch die Übertragung politischer Rechte auf ständisch qualifizierte Personen in Form eines gegenseitigen Treue- und Schutzversprechens gekennzeichnet und erfüllte die Funktion, ein großräumiges Gebilde über ein System personaler Herrschaftsbeziehungen zu regieren. Charakteristisch für das Verhältnis zwischen Lehnsherr und Vasall war also die persönliche, hierarchisch angeordnete, Bindung in der Herrschaftsausübung. Diese Hierarchie erlaubte jedoch keine klare Zuordnung der Macht, sondern war vielmehr durch das Fehlen einer Solchen gekennzeichnet. Breuer spricht in diesem Zusammenhang vom „endgültigen Ende der Staatlichkeit“[1] durch die „feudale Devolution“[2].
Die, durch das Lehnswesen bedingte politische Dezentralisation, führte zu einer Aufsplitterung der politischen Verbände in kleinste räumliche Einheiten und damit gleichzeitig zu einer Stärkung der Position der Fürsten gegenüber der Zentralgewalt.
In der Auseinandersetzung zwischen Königen und Fürsten um die Kontrolle und Vergabe der gewichtigen Lehen, konnten sich die Fürsten gegenüber der immer schwächer werdenden Zentralgewalt durchsetzen. Durch die Vererblichung der Lehen wurde die Position der Fürsten weiter gestärkt und gipfelte in einen in den Strukturen der Herrschaftsausübung verankerten Antagonismus.
Fortschritte in der Landwirtschaft im Frühmittealter bewirkten ein Bevölkerungswachstum, welches sich auch in den Städten widerspiegelte, die mit ihrer eigenen Rechtsordnung (Stadtluft macht frei) im Gegensatz zur feudalen Ordnung standen. In den Städten konnte man sich erstmals von der für das Mittelalter typischen territorialen Expansionsstrategie freimachen, woraufhin sich die Städter auf den Erwerb durch rationale Wirtschaft (Handel) ausrichteten und die Wiege für die Entstehung des kommerziell starken und einflussreichen städtischen Bürgertums gelegt wurde.
Bedingt durch die enorme Größe ihres Einflussgebietes, bildete die Kirche im Mittelalter eine starke Verwaltung heraus und konnte sich auf das systematisierte und auf dem römischen Recht beruhende Kanonische Recht stützen und somit einen starken Widerpart gegen die weltlichen Feudalherren bilden, obwohl sie ihren weltlichen Herrschaftsanspruch im Investiturstreit verlor.
Entscheidend war die Bedeutung der Kirche darüber hinaus für die Ausbildung der Körperschaften im Hochmittelalter. Die Kirche war der Vorreiter bei der Herauslösung und Institutionalisierung von politischen Sonderverbänden und der in der Kanonistik und Legistik zugrunde liegende Körperschaftsbegriff, welcher unpersönliche und persönliche Aspekte verband, setzte sich in der Folge auch bei den anderen korporativen Gemeinschaften durch.
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[1] Breuer, Stefan: Der Staat, Reinbek b. Hamburg 1998, S.152
[2] Breuer, Stefan: Der Staat, Reinbek b. Hamburg 1998, S.152
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