Ziel der Arbeit ist es, dem Leser eine begründete Meinung über die mögliche Einführung von Mindestlöhnen in Deutschland zu ermöglichen. Dazu ist der Hauptteil der Arbeit in drei Abschnitte gegliedert:
1. Der erste Abschnitt soll dem Leser einen ersten Einblick in die Diskussion ermöglichen sowie grundlegende Kenntnisse und Definitionen für die weitere Arbeit vermitteln.
2. Im folgenden Kapitel werden dann die möglichen Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt sowie die Möglichkeit, durch Mindestlöhne den Lebensstandard der Betroffenen zu erhöhen, diskutiert. Zusätzlich werden neben dem Mindestlohnmodell weitere Konzepte zur Regulierung des Niedriglohnsektors vorgestellt.
3. Abschließend werden internationale Erfahrungen mit und ohne Mindestlöhne geschildert und es wird aufgezeigt, inwiefern sich diese Erfahrungen auf Deutschland übertragen lassen.
Durch diese Aufteilung soll dem Leser ein kompaktes, gleichzeitig aber auch differenziertes Bild für eine persönliche Meinungsbildung entstehen.
Inhaltsübersicht
Vorwort
Inhaltsübersicht
1. Einleitung
2. Grundlagen der Diskussion
2.1. Die Mindestlohndebatte im Überblick
2.1.2 Argumente für und gegen Mindestlöhne
2.3 Ausgangspunkt: Der Niedriglohnsektor in Deutschland
2.3.1 Quantitative Eingrenzung des Niedriglohnsektors
2.3.2 Qualitative Eingrenzung des Niedriglohnsektors
3. Konzepte und Auswirkungen
3.1. Auswirkungen
3.1.1 Auswirkung von Mindestlöhnen auf den Arbeitsmarkt
3.1.2 Mindestlöhne als Instrument zur Sicherung des Existenzminimums^
3.2 Bestehende Formen des Mindestlohns
3.2.1 Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG)
3.2.2 Arbeitslosengeld II (ALG II)
3.3 Alternativen zum Mindestlohn
3.3.1 Kombilöhne
3.3.2 Negative Einkommenssteuer
4. Internationale Erfahrungen
4.1 Internationale Verbreitung von Mindestlöhnen
4.2 Äquivalenzprobleme im internationalen Vergleich
4.3 Mindestlöhne in der Praxis: Beispiel Frankreich
4.3.1 Der französische Mindestlohn (SMIC) im Überblick
4.3.2 Auswirkungen des SMIC auf den Arbeitsmarkt
4.4 Positive Erfahrungen ohne Mindestlöhne: Skandinavien
5. Fazit / Ausblick
6. Literaturverzeichnis
Vorwort
Dies ist die schriftliche Ausarbeitung im Rahmen meiner Kolloquiumsarbeit.
Da ich in der glücklichen Lage war, mein Thema nicht nach dem Fach wählen zu müssen, waren für mich bei der Wahl des Themas 2 Aspekte ausschlaggebend:
Zum einen ist es mir natürlich wichtig, dass mich das Thema interessiert. Über Mindestlöhne wird viel geschrieben und gesagt und es ist einfach, sich einer bestimmten Meinung anzuschließen. Sich selber eine Meinung bilden zu können ist aber aufgrund der Vielzahl der verschiedenen Argumente recht schwierig. Dies trifft zumindest auf mich zu und war deshalb meine persönliche Motivation in dieser Arbeit.
Zum anderen finde ich es spannend, wenn das Thema aktuell ist. So kann ich theoretische oder historische Grundlagen, die natürlich in einer solchen Ausarbeitung berücksichtigt werden müssen, direkt in Zusammenhang mit aktuellen Geschehnissen bringen. Das wiederum macht das Arbeiten interessant.
Zugegebenermaßen hatte ich mir das Thema zu Beginn übersichtlicher vorgestellt. So bin ich im Verlauf der Ausarbeitung auf viele Aspekte gestoßen, die im Rahmen der Arbeit aufgrund des vorgegebenen Umfangs nicht oder nicht umfassend aufgegriffen werden konnten.
Hier sollen davon nur einige aufgezählt werden: Die Auswirkungen der Mindestlöhne auf die Gender-Gerechtigkeit, die bürokratischen Hürden bei der Umsetzung von Mindestlöhnen, die spezielle Auswirkung auf Jugendarbeitslosigkeit, die Interpretation von Mindestlöhnen als Schutzzölle u.v.a.
Der Zwang zur Selektion war also größer als anfangs angenommen.
Ich hoffe (und glaube) aber, dass das Ziel meiner Arbeit, nämlich dem Leser eine begründete Meinungsbildung zu ermöglichen, durch die von mir gewählten Schwerpunkte erreicht wird.
Thorben Bahrenburg März 2006
1. Einleitung
Das Thema dieser Ausarbeitung lautet: ‚Die Einführung von Mindestlöhnen in Deutschland – Konzepte, Auswirkungen, internationale Erfahrungen‘.
Ziel der Arbeit ist es, dem Leser eine begründete Meinung über die mögliche Einführung von Mindestlöhnen in Deutschland zu ermöglichen. Dazu ist der Hauptteil der Arbeit in drei Abschnitte gegliedert:
1. Der erste Abschnitt, Kapitel 2, soll dem Leser einen ersten Einblick in die Diskussion ermöglichen sowie grundlegende Kenntnisse und Definitionen für die weitere Arbeit vermitteln.
2. Im folgenden Kapitel 3 werden dann die möglichen Auswirkungen auf den Arbeitsmarkt sowie die Möglichkeit, durch Mindestlöhne den Lebensstandard der Betroffenen zu erhöhen, diskutiert. Zusätzlich werden neben dem Mindestlohnmodell weitere Konzepte zur Regulierung des Niedriglohnsektors vorgestellt.
3. Abschließend werden in Kapitel 4 internationale Erfahrungen mit und ohne Mindestlöhne geschildert und es wird aufgezeigt, inwiefern sich diese Erfahrungen auf Deutschland übertragen lassen.
Durch diese Aufteilung soll dem Leser ein kompaktes, gleichzeitig aber auch differenziertes Bild für eine persönliche Meinungsbildung entstehen.
2. Grundlagen der Diskussion
2.1. Die Mindestlohndebatte im Überblick
Dieses Kapitel soll als Vorbereitung zu Kapitel 3 dienen. Dem Leser sollen hier die Vertreter und Gegner des Mindestlohns und deren Argumente in kurzer Form vorgestellt werden und somit eine Orientierungshilfe im folgenden Verlauf dieser Arbeit darstellen.
2.1.1 Vertreter und Gegner des Mindestlohns
Die Positionen in dieser Diskussion erscheinen beim verfolgen der Tagespresse eindeutig. Auf der einen Seite plädieren Gewerkschaften und sozialdemokratische Parteien für den Mindestlohn, auf der anderen Seite fordern konservative und liberale Parteien, Arbeitgeberverbände und Wirtschaftsinstitute mehr Markt und weniger Staat in der Lohnbildung. Tatsächlich vertreten Mitglieder der genannten Verbände und Parteien in der Regel auch die entsprechenden Positionen: Während die damalige stellvertretende DGB Vorsitzende Ursula Engelen-Kefer Mindestlöhne als ‚dringend erforderliche Haltelinie nach unten‘[1]als notwendig betrachtet und Franz Müntefering (SPD) ergänzt, dass eine „Niedriglohnstrategie[…] den Wohlstand in Deutschland nicht sichern [wird]“[2]bezeichnet die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) gesetzliche Mindestlöhne als „Irrweg mit fatalen Folgen“[3]. Dem schließt sich auch der FDP-Generalsekretär Dirk Niebel an und befürchtet: „Mindestlöhne führen dazu, dass mehr Arbeitsplätze verloren gehen“[4]
Bei genauer Betrachtung ergibt sich aber ein weniger eindeutiges Bild. Der Vorsitzende der Industriegewerkschaft Bergbau, Chemie, Energie (IG BCE), Hubertus Schmoldt, unterstützt dem Deutschlandradio zufolge eher das Kombilohn Modell der CDU[5]. Uneinigkeit besteht auch innerhalb der CDU. Diese Schlussfolgerung zieht das Manager-Magazin aus dem „Taktieren des CSU Vorsitzenden Edmund Stoibers, der sich eher für als gegen einen Mindestlohn ausspricht“[6]. Interessant ist auch die etwas überraschende Meinung von Peter Bofinger, Mitglied des Sachverständigenrats. Während die anderen vier sogenannten ‚Wirtschaftsweisen‘ des Sachverständigenrats Mindestlöhne ablehnen, empfiehlt Bofinger die Einführung eines Mindestlohns, wenn auch auf sehr niedrigem Niveau von 4,50 €[7].
Es ist also zu erkennen, dass es hinsichtlich dieser Diskussion durchaus abweichende Meinungen innerhalb einer Partei oder eines Verbandes gibt. Trotzdem kann generell festgehalten werden, dass die eingangs genannten Gruppen generell die oben zugeordneten Positionen vertreten.
2.1.2 Argumente für und gegen Mindestlöhne
Es wurde aufgezeigt, welche Positionen von wem vertreten werden. Nun soll näher auf die Argumentation eingegangen werden. Eine ausführliche Diskussion mit möglichen Auswirkungen erfolgt in Kapitel 3.1.
Argumente für Mindestlöhne
Die Befürworter erhoffen sich durch die Einführung des Mindestlohns die Verhinderung von ‚Lohndumping‘. Lohndumping (im politischen(!) Sinne) entsteht einerseits durch ausländische Unternehmen und Arbeiter, die in Wettbewerb mit den heimischen Anbietern treten, zum anderen durch heimische Anbieter des Produktionsfaktors Arbeit, die mangels Alternative ihre Arbeitsleistung zu extrem niedrigen Preisen anbieten. Mindestlöhne sollen, entsprechend der EU-Gemeinschaftscharta der sozialen Grundrechte der Arbeitnehmer, ein gerechtes Arbeitsentgeld für einen angemessenen Lebensstandard sichern[8]. Unterstützt sehen sich die Befürworter durch nationale und internationale Rechtsprechung: Zum einen seien sittenwidrige Löhne ein sittenwidriges Rechtsgeschäft im Sinne des BGB §138, zum anderen verstießen zu niedrige Löhne gegen die Vereinbarungen der ‚Europäischen Sozialcharta‘ des Europarats von 1961, welche auch von Deutschland ratifiziert wurde. Danach dürfe kein Lohn niedriger sein als 60% des Netto Durchschnittslohns[9]. Neben diesen Aspekten führen Mindestlöhne nach Ansicht der Befürworter zu steigenden Einkommen bei vielen Beschäftigten und fördern somit die Nachfrage der privaten Haushalte. Dadurch wächst die Wirtschaft und eine positive Arbeitsmarktentwicklung folgt.
Argumente gegen Mindestlöhne
Die Argumente der Gegner von Mindestlöhnen befürchten, wie bereits oben genannt, die Vernichtung der Arbeitsplätze, deren Produktivität unter dem Mindestlohnniveau liegt.
Die entscheidende Frage kann also wie folgt zusammengefasst werden:
- Schaffen Mindestlöhne Arbeitsplätze oder vernichten sie diese?
Die Diskussion dieser Frage ist Gegenstand des vierten Kapitels.
Auch ein weiterer Aspekt darf nach Ansicht der Gegner nicht vergessen werden: Die Einführung von Mindestlöhnen senke die Reallöhne, denn durch Einführung von Mindestlöhnen steigen die Preise, und zwar für alle Verbraucher.
2.2. Gesetzliche Mindestlöhne und Tarifautonomie – ein Widerspruch?
Es mag überraschend erscheinen, dass speziell die Arbeitnehmerverbände eine gesetzliche Mindestlohnregelung fordern. Dabei ist es doch gerade die Aufgabe der Tarifvertragspartner, also der Arbeitnehmer- und der Arbeitgeberverbände, die Löhne ohne staatliche Eingriffe festzulegen. Gesetzliche Mindestlöhne würden hier also die Souveränität der Tarifvertragspartner einschränken.
Gemäß §3 Tarifvertragsgesetz (TVG) sind die Mitglieder der Tarifvertragsparteien und der Arbeitgeber, der selbst Partei des Tarifvertrages ist, tarifgebunden. Heutzutage sind davon jedoch nur 68% der Arbeitnehmer in West- und 53% der Arbeitnehmer in Ostdeutschland betroffen[10]. Dementsprechend werde das Instrument des gesetzlichen Mindestlohns nach Aussage des Vorsitzenden der IG BCE, Schmoldt, auch „nur da gebraucht, wo es keine entsprechenden tariflichen Regelungen gebe“[11]. Ähnlich äußert sich auch Margret Mönig-Raane, stellvertretende Vorsitzende der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di. Auch sie würde in Tarifverhandlungen erzielte Vereinbarungen bevorzugen. Dies wird aber in Zukunft nicht mehr möglich sein. Mönig-Raane sieht die Forderung nach einem Mindestlohn als Befreiungsschlag, der aus der Defensive herausführe. Dadurch schade der Mindestlohn der Tarifautonomie nicht, er stabilisiere sie sogar[12].
Die Diskussion, ob gesetzliche Mindestlöhne die Tarifautonomie beeinträchtigen, kann sehr ausführlich und konträr geführt werden. An dieser Stelle soll lediglich vermittelt werden, dass nicht zwangsweise ein Widerspruch besteht, vor allem, da die tarifliche Bindung der Arbeitnehmer abnimmt. Diese Tatsache wird an verschiedenen Stellen wieder aufgegriffen.
2.3 Ausgangspunkt: Der Niedriglohnsektor in Deutschland
2.3.1 Quantitative Eingrenzung des Niedriglohnsektors
Um die Relevanz der Mindestlohndebatte erkennen zu können ist es notwendig, zunächst den Niedriglohnsektor, welcher die Ausgangssituation der Mindestlohndebatte darstellt, zu erläutern. Eine exakte Eingrenzung ist jedoch recht schwierig. Verschiedene Studien quantifizieren den Niedriglohnsektor, allerdings mit unterschiedlichen Ergebnissen. Diese Tatsache hat verschiedene Ursachen:
Das Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) sowie die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS 2003) des statistischen Landesamtes Berlin unterscheiden zwischen Prekärlohn und Armutslohn. Hierbei sind Prekärlöhne solche Löhne, die zwischen 75% und 50% des Referenzlohns betragen. Armutslöhne werden in diesen Studien als solche Löhne definiert, die weniger als die Hälfte des Referenzlohns betragen. Bei Studien, die nicht zwischen Prekärlöhnen und Armutslöhnen unterscheiden, wird der Armutslohn als Lohn definiert, der weniger als 66,6% des Referenzlohns beträgt. Hier ist besonders das Sozio-oekonomische Panel (SOEP) des deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) in Berlin zu nennen. Neben diesen verschiedenen Auslegungen von Prekär- und/oder Armutslöhnen wird auch der jeweils zugrunde liegende Referenzlohn unterschiedlich definiert. Hier sind zum einen verschiedene methodische Verfahren zu unterscheiden, nämlich der ‚Median‘ oder der ‚Mean‘, zum anderen der verschiedene Bezug, nämlich auf Stundenlöhne oder Monatslöhne. Zusätzlichen Einfluss auf die Höhe des ermittelten Niedriglohnsektors hat auch die untersuchte Referenzregion: Manche Studien betrachten Ost- und Westdeutschland betrachten getrennt voneinander, andere aber nicht.
Ergänzend dazu ist zu erwähnen, dass sich die hier genannten Studien überwiegend Vollzeitbeschäftigte erfassen (Ausnahme: Das SOEP des DIW erfasst auch Teilzeit- und Minijobs). Einen großen Teil der Angestellten im Niedriglohnsektor machen jedoch auch Teilzeitbeschäftigte, Mini-Jobber, Praktikanten u. a. aus. Diese werden in vielen Studien nicht erfasst.
Der Übersicht halber könnte an dieser Stelle eine tabellarische Aufstellung dargestellt werden, welche die Unterschiede der verschiedenen Untersuchungsmethoden aufzeigt. Darauf soll hier jedoch verzichtet werden, denn wichtig ist an dieser Stelle nicht wie sich folgenden Zahlen ergeben, sondern zu erkennen, dass diese lediglich Näherungswerte sein können.
Exemplarisch sollen hier nun die Angaben des SOEP in Ergänzung mit den Daten des IAB kurz dargestellt werden. Nicht erfasst sind hier erwerbstätige Rentner, Arbeitslose und Schüler / Studenten.
[...]
[1]Vgl. ‚Grenzkonflikt am Arbeitsmarkt‘ in: Die Zeit v. 10.01.2006.
[2]Müntefering, Interview in: Deutschlandfunk am 07.05.2006.
[3]‚Irrweg mit fatalen Folgen‘ , Position der BDA, 2006, S. 2.
[4]Niebel, Interview in: Deutschlandradio Kultur am 11.04.2005.
[5]Vgl. Schmoldt, Interview in: Deutschlandfunk am 25.02.2006.
[6]‚Zankapfel Mindestlohn‘ auf: http://manager-magazin.de/geld/artikel/0,2828,druck-352170,00.html.
[7]Vgl. Bofinger in: Jahresgutachten des Sachverständigenrats, 2006, S. 422.
[8]Vgl. Schäfer: ‚Der Niedriglohnsektor in der Verteilungsfalle‘ in: Sterkel/Schulten/Wiedemuth 2006, S. 43.
[9]Ebd.
[10]‚Neue Impulse für benachteiligte Gruppen auf dem Arbeitsmarkt‘ in: SPD Aktuell v. 15.01.2007, S.3.
[11]Schmoldt, Interview in: Deutschlandfunk am 25.02.2006.
[12]Vgl. Mönig-Raane: ‚Sieben Thesen für eine gewerkschaftliche Mindestlohnpolitik in europäischer Perspektive‘ in: Sterkel/Schulten/Wiedemuth 2006, S. 18.
- Citation du texte
- Thorben Bahrenburg (Auteur), 2007, Die Einführung von Mindestlöhnen in Deutschland. Konzepte, Auswirkungen, internationale Erfahrungen, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/74180
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