In den 50er Jahren kam es zu einer Restauration der Familie. Die Familie bzw. die Ehe bildete wieder die gesellschaftliche Norm. An der Stellung des Mannes als Familienoberhaupt gab es scheinbar keine Zweifel. Nur wenige Jahre zuvor, hatte sich die Situation in der BRD ganz anders dargestellt. Millionen Frauen waren nach dem Krieg auf sich allein gestellt. Die Frauen waren es, die in Deutschland in der Überzahl waren, die arbeiteten, die ihre Familie durch diese schwierige Zeit nach dem Krieg brachten. Wie erging es diesen Frauen nach diesen schwierigen Jahren? Was waren ihre Lebensumstände? In meiner Hausarbeit möchte ich mich mit der Lage bzw. der Rolle der Frauen - vor allem der alleinstehenden- in den frühen 50er Jahren beschäftigen. Wie verlief ihr Weg in die Normalität?
Der Teil über Alleinstehende ist bewusst länger gefasst, da diese Frauen und deren Leistung besondere Aufmerksamkeit bedarf. Es geht um die Zeitspanne zwischen Mangel und Überfluss. Dieser Teil der Frauengeschichte wird und wurde häufig ausgelassen. Es entsteht der Eindruck, dass die neue Ernsthaftigkeit der Frauen als störend oder gefährlich empfunden wurde. Wie ist es sonst zu erklären, dass Beispiele von Frauen, die freiwillig oder auch unfreiwillig ihre Familie ernährten, von den Medien so gut wie nicht beachtet wurden? Als Beispiel beachte man hierzu auch Punkt 7 dieser Arbeit.
Was waren ihre Probleme? Wie regelten sie ihren Alltag? Wie war ihre gesellschaftliche Stellung, ihre soziale Akzeptanz? Welche Rolle spielte die Erwerbstätigkeit der Frauen in der Gesellschaft? Wie erging es den alleinstehenden Frauen? Wie war ihre rechtliche Stellung?
Inhaltsverzeichnis
1.Einleitung
2.Nachkriegszeit
3.Die Stellung der Frau in der intakten Familie
4.Neue Selbständigkeit - Alleinstehende Frauen
4.1.Wohnsituation
5.Erwerbstätigkeit der Frauen
5.1.Erwerbstätige Frauen im Haus. Mithelfende, Familienangehörige und Hausfrauen
6.Rechtliche Stellung der Frau
6.1.Ehe
6.2.Uneheliche Kinder
6.3.Arbeit
7.Darstellung der Frau in der NDW
8.Fazit
1. Einleitung
In den 50er Jahren kam es zu einer Restauration der Familie. Die Familie bzw. die Ehe bildete wieder die gesellschaftliche Norm. An der Stellung des Mannes als Familienoberhaupt gab es scheinbar keine Zweifel. Nur wenige Jahre zuvor, hatte sich die Situation in der BRD ganz anders dargestellt. Millionen Frauen waren nach dem Krieg auf sich allein gestellt. Die Frauen waren es, die in Deutschland in der Überzahl waren, die arbeiteten, die ihre Familie durch diese schwierige Zeit nach dem Krieg brachten. Wie erging es diesen Frauen nach diesen schwierigen Jahren? Was waren ihre Lebensumstände? In meiner Hausarbeit möchte ich mich mit der Lage bzw. der Rolle der Frauen - vor allem der alleinstehenden- in den frühen 50er Jahren beschäftigen. Wie verlief ihr Weg in die Normalität?
Der Teil über Alleinstehende ist bewusst länger gefasst, da diese Frauen und deren Leistung besondere Aufmerksamkeit bedarf. Es geht um die Zeitspanne zwischen Mangel und Überfluss. Dieser Teil der Frauengeschichte wird und wurde häufig ausgelassen. Es entsteht der Eindruck, dass die neue Ernsthaftigkeit der Frauen als störend oder gefährlich empfunden wurde. Wie ist es sonst zu erklären, dass Beispiele von Frauen, die freiwillig oder auch unfreiwillig ihre Familie ernährten, von den Medien so gut wie nicht beachtet wurden? Als Beispiel beachte man hierzu auch Punkt 7 dieser Arbeit.
Was waren ihre Probleme? Wie regelten sie ihren Alltag? Wie war ihre gesellschaftliche Stellung, ihre soziale Akzeptanz? Welche Rolle spielte die Erwerbstätigkeit der Frauen in der Gesellschaft? Wie erging es den alleinstehenden Frauen? Wie war ihre rechtliche Stellung?
2. Nachkriegszeit
Die Situation der Frauen in den frühen 50er Jahren kann man nicht isoliert betrachten. Ihre Lage und vor allem ihre anfänglichen Probleme erklären sich großteils aus den Nachfolgerscheinungen des Krieges. Vier Millionen Soldaten und eine halbe Millionen Zivilisten waren gestorben, Hunderttausende noch in Kriegsgefangenschaft oder vermisst.1 Daraus resultierte ein Männermangel, der die Heiratschancen der Frauen sinken ließ. Der Männermangel relativierte sich sicherlich mit dem Zurückkehren vieler Ehemänner, trotzdem lebte 1950 jede sechste verheirate Frau zwischen 16 und 65 Jahren allein, jedes fünfte Kind ohne Vater.2 Dadurch wurden viele uneheliche Kinder gezeugt - oftmals auch aus Vergewaltigungen - viele Frauen wurden zur Familienernährern, unzählige Kinder waren zu Waisen geworden.
Rund ein Viertel der Wohnungen (in den Städten sogar die Hälfte) war zerstört. Auch die Flucht, Ausweisung und Umsiedlung von über 10 Millionen Menschen war einer der Hauptgründe dieses Umstandes.3
14 Millionen Haushalte standen 8 Millionen Wohnungen gegenüber. Diese Wohnungsnot war selbst bis Ende 1960 nicht beseitigt. Noch 1960 lebten über 40% der Familien in sog. „angemessenen“ Umständen, was eine Wohnfläche von 10 qm / p. P. bedeutete.4
Diese Wohnungsnot führte zum „Wohnungselend“. Die Menschen hatten viel zu wenig Platz, durch Küchenmitbenutzungen kam es zu Streitereien zwischen den verschiedenen Familien, die Kinder waren oftmals freudlos, die Ernährungslage schlecht und das Heizmaterial knapp. Für die Frauen bedeutete es eine riesige Anstrengung in dieser Lage ihre Familie zu versorgen. Sie tauschten die noch übrig gebliebenen Sachwerte auf dem Schwarzmarkt, bereiteten quasi aus nichts ein verdauliches Essen und ermöglichten ihrer Familie bzw. ihren Angehörigen mit viel Einfallsreichtum und starken Willen das Überleben.5
3. Die Stellung der Frau in der intakten Familie
Eine Untersuchung Gerhard Wurzbachers, in den 50er Jahren hat ergeben, dass sich innerfamiliär ein Abbau der männlichen Dominanz zugunsten eines Autoritätsgewinns der Frau abzeichnete. Die Gründe für eine gestiegene Selbständigkeit der Frau liegen auf der Hand. Etliche Frauen hatten viele Jahre lang den Part des Mannes mitübernommen, hatten bemerkt, dass sie aus eigener Kraft in der Lage waren ihre Familie und sich selbst zu ernähren. Dadurch hatten sie ein neues Selbstbewusstsein entwickelt, welches häufig zum Problem wurde, wenn die Männer nach langen Jahren in die Heimat zurückkehrten. Dieser „Heimkehrerkonflikt“ war das Ergebnis der veränderten Machtbalance zwischen Frauen und Männern.6 Trotzdem konnte man in der Gesellschaft beobachten, wie die Ehe und die klassische Rollenverteilung wieder zur Norm wurden. 1957 wurde die „Gleichbewertung der Hausfrauenarbeit“ eingeführt die zur „Hebung des Status der Frau im Reproduktionsbereich“ diente. Da dies rechtlich so gut wie keine Veränderung für die Frauen brachte, erscheint es aus heutiger Sicht, dass man den Frauen damit nur das Gefühl vermitteln wollte, dass ihre Arbeit sinnvoll und wichtig sei.
Innerfamiliär hatte die Frau die zentrale Rolle. Sie vermittelte bei Streitigkeiten und half dem Mann sich wieder seinen Kindern anzunähern. In dieser mit Konflikten besetzen Zeit bildete das Kind für die Frau einen großen Rückhalt. Neu im Verhältnis der Ehepartner war auch, dass die Frau an ihrem Mann Kritik übte und diese von ihm auch angenommen wurde. Wenn auch der Mann und seine Autorität nach außen hin anerkannt wurde, so war dies häufig eine „Scheinsouveränität“, da die Frau die Entscheidungen traf oder z.B. das Einkommen des Mannes verwaltete.7
4. Neue Selbständigkeit - Alleinstehende Frauen
Mit der Währungsreform sollte die Kaufkraft des Geldes wiederhergestellt werden. Dadurch bekam ein festes Einkommen eine zentrale Bedeutung, da Waren wieder zu festen Preisen zu bekommen waren. 1950 waren 3,3 Millionen Frauen verwitwet. Für diese Frauen (und natürlich auch für die alleinstehenden, ledigen Frauen) bedeutete dies, dass es ihnen teilweise Anfang der 50er schlechterer ging als vorher. Der Schwarzmarkt verlor seine Bedeutung; Frauen, die vorher keine Tätigkeit aufgenommen hatten drängten nun auf den Arbeitsmarkt. Das allgemeine Ausbildungsniveau der Frauen war sehr niedrig, außerdem gab es für Frauen weitaus weniger Stellen. Auch im Entlohnungssektor herrschte keine Gleichberechtigung. Der Lohn einer Frau betrug durchschnittlich 2/3 des Lohnes eines Mannes, der die gleiche Tätigkeit ausführte. Die finanzielle Situation der Frauen kann man also als äußerst katastrophal einstufen, bedenkt man, dass circa die Hälfte des Einkommens für Lebensmittel verwendet wurde und eine alleinstehende Frau meist noch Kinder oder andere Familienangehörige zu versorgen hatte. Ein Beispiel:
„Und ich musste die ganzen Jahre für meine Mutter und meinen Bruder sorgen. Die hatten ja nichts. Meine Mutter hat erst ab 1952 eine Witwenrente bekommen, und die war so niedrig, daß ich von meinem Lohn abgeben musste. Also wenn ich mit meinen 180 Mark nach Hause kam, hab` ich immer gesagt: `Bald spannst du `ne Strippe an der Tür, damit ich gleich Kopf steh` und mir alles aus den Taschen fällt. ` Ich hatte eigentlich gar kein Geld für mich übrig. (…)8
Ein weiteres Problem für alleinstehende Frauen war die Tatsache, dass Kriegsheimkehrer stets bei der Besetzung von freien Stellen bevorzugt wurden, auch wurden die Frauen dadurch aus den typischen Männerberufen wieder verdrängt. So arbeiteten z.B. 1946 49711 Frauen im Baugewerbe, wohingegen 1950 nur noch 11146 Frauen in diesem Feld tätig waren. Die Angst der Frauen, den Arbeitsplatz zu verlieren, war groß, traf es doch eine alleinstehende Frau genauso hart wie einen Mann mit Familie, da die Frauen ihre Angehörigen oftmals mitversorgten. Die einzige Möglichkeit ihre Familie durchzubringen war ein regelmäßiges Einkommen.9
Auch die Einführung des Bundesversorgungsgesetzes brachte keine wirkliche Erleichterung. Es sollte die Versorgung der Kriegsopfer und Hinterbliebenen regeln. Da aber die Witwen- bzw. Waisensätze sehr niedrig waren, erlebten die alleinstehenden Frauen und ihre Familien erst ab 1957 eine Verbesserung ihrer Lage, als die Rentenänderung die Witwen-/Waisenrente um durchschnittlich 80% erhöhte. Alleinstehenden Frauen wurde sehr deutlich gezeigt, dass sie als „Restfamilien“ oder „Überschussfrauen“ angesehen wurden. Mit geringeren Löhnen, gesetzlichen Reglementierungen und sozialer Isolation ließ man sie merken, was man von ihnen hielt. Die Forderung des damaligen Familienministers, endlich wieder geregelte Familienverhältnisse zu schaffen, muss auf die alleinstehenden Frauen ziemlich zynisch gewirkt haben.10 Bis in die 60er Jahre wurden alleinstehende Frauen von der Gesellschaft diskriminiert. Zum Beispiel war den Frauen ohne männliche Begleitung der Besuch eines Restaurants untersagt.11
Dadurch wird verständlich, weshalb diese Familien das „Wirtschaftwunder“ erst in den 60er oder gar 70er Jahren wahrnahmen.12
4.1. Wohnsituation
Durch die starke Zerstörung Deutschlands im zweiten Weltkrieg herrschte nach 1945 eine extreme Wohnungsnot. Alles was in irgendeiner Weise bewohnbar gemacht werden konnte - ob Bunker, abgestellte Eisenbahnwaggons oder Wohnlauben - wurde bewohnt. Der Wohnungsbau lief anfangs nur langsam an. Besonders schwer war es für alleinstehende Frauen eine der begehrten Wohnungen zu ergattern. Laut den Behörden stand ihnen nur eine Kleinstwohnung - ein Zimmer mit Kochnische - zu. Diese Kleinstwohnungen waren jedoch sehr selten.13 Neben den materiellen Aufgaben und Schwierigkeiten kam es nach der Rückkehr der Kriegsgefangenen mehr und mehr zu einer Diskriminierung der alleinstehenden Frauen. Die Ehe wurde wieder zur entscheidenden gesellschaftlichen Norm.14 So wurden Frauen unterteilt in verheiratete Frauen in „vollständigen“ Familien und in alleinstehende Frauen in unvollständigen Frauenhaushalten.15
Alleinstehende Frauen lebten oftmals mit gleichgesinnten Freundinnen, ihren Schwestern oder Müttern zusammen. Diese Gemeinschaften gaben den Frauen Rückhalt. Durch die besonderen Umstände, in denen die Gemeinschaften entstanden waren, konnte man teilweise eheähnliche Strukturen beobachten. Genau wie in einer Ehe kam es manchmal zu Verschmelzungen, die sich in dem Verlust der Selbständigkeit oder einer besonderen Angleichung aneinander äußerten.16
5. Erwerbstätigkeit der Frauen
Da viele Männer im Krieg gefallen waren oder die Ehen zerbrachen, mussten Frauen oftmals einen Beruf aufnehmen, um sich und ihre Familie ernähren zu können. Aber auch die oft niedrigen Einkommen machten das Ergreifen eines Berufs für die Frau notwendig.
Die Berufstätigkeit der Frauen wurde als „Kriegsfolgelast“ besonders bei den unteren Schichten respektiert. Dagegen wurden Frauen aus intakten Familien geradezu für ihre Berufstätigkeit diskriminiert. Der Anstieg berufstätiger Frauen zwischen 1950 und 1962 um 1,9 Millionen, wovon nur 50 % strukturell bedingt waren, deutet auf eine Verhaltensänderung der Frauen hin. Darauf weist auch hin, dass die Berufstätigkeit von Ehefrauen mit Kindern um 74 % zunahm (im Vergleich zu Ehefrauen ohne Kinder 57 %).17
Schon während des Krieges war die Rollenverteilung in den Berufen aufgehoben worden. Dies bedeutete, dass auch Frauen in Männerberufen arbeiteten. 1950 gab es im Gaststätten- gewerbe, der Bekleidungsindustrie, der Gesundheitspflege sowie der Textilindustrie mehr weibliche als männliche Beschäftigte. Generell galten Frauen als billige Arbeitsreserve, weshalb ihren Ausbildungen keine besondere Beachtung geschenkt wurde. Ein großes Problem für alleinstehende Frauen war die Kinderbetreuung. Zwar gab es Horte und Tagesstätten, jedoch übernahmen diese im Fall einer Erkrankung des Kindes dessen Pflege nicht. Auch gab es das Problem, dass diese Einrichtungen während der Ferien meist geschlossen waren. Dies stellte die Frauen vor ein neues Problem, da die durchschnittliche Urlaubszeit in der ersten Hälfte der 1950er Jahre gerade einmal zwei Wochen betrug. Noch dazu waren die Öffnungszeiten der Einrichtungen nicht auf die Arbeitszeit der Frauen abgestimmt. Auch Dinge wie das Einkaufen von Lebensmitteln oder Behördengänge waren für erwerbstätige Frauen so gut wie nicht zu realisieren. All diese Gründe trugen dazu bei, dass die Betreuung der Kinder meist innerfamiliär geregelt war.18
Bei Frauen aus „kompletten“ Familien veränderten sich die Beweggründe ihrer Erwerbstätigkeit. So gaben 1951 36 % der verheiraten Frauen an für neue Anschaffungen arbeiten zu gehen, wie z.B. ein Auto oder einen Kühlschrank.
1956 entwarfen Klein und Mydral das sogenannte Drei-Phasen-Modell weiblicher Erwerbstätigkeit. Sie gingen davon aus, dass sich Frauen nach einer Eheschließung zunächst aus dem Berufsleben zurückziehen würden, um dann erneut, nachdem die Kinder unabhängig wären, in die Berufswelt zurückzukehren. Da so immer mehr Frauen aber auch in der zweiten Phase erwerbstätig blieben, wies auf den Trend zur Halbtagsbeschäftigung hin.
Frauen aus den Jahrgängen 1910-1930 legten ihre Arbeit oftmals nieder, nachdem sie „aus dem Gröbsten raus waren“. Frauen wurden sehr schlecht entlohnt, Männer wurden bei der Vergabe von Arbeitsplätzen generell bevorzugt und auch die Art der Arbeit war meist unattraktiv. Eine Rückkehr in den Haushalt war deshalb für viele Frauen attraktiver. Durch ihre eigenen Erfahrungen formte sich aber bei ihnen ein Bewusstsein für die Ausbildung ihrer Töchter.19
5.1.Erwerbstätige Frauen im Haus. Mithelfende, Familienangehörige und Hausfrauen
Die Mitarbeit der Frau im Familienbetrieb wurde von der Gesellschaft - unabhängig der Kinderanzahl - und ihrem Ehemann ganz selbstverständlich vorausgesetzt. Diese Erwartung war im bürgerlichen Gesetzbuch festgeschrieben. Hier wurde jeder Ehegatte verpflichtet, im Beruf oder Geschäft des anderen mitzuarbeiten „soweit dies nach den Verhältnissen, in denen die Ehegatten lebten, üblich sei“.20 Eine Mitarbeit des Mannes im Haushalt war nicht vorgesehen.
Besonders auf den Bauerhöfen galten Frauen als „Mithelfende“. Die Doppelbelastung der Bäuerinnen ohne richtigen Lohn und Anerkennung gibt dieses Zitat sehr schön wieder:
(….)Eine Frau, die in einer „richtigen Stellung“, also außer Haus tätig ist, kann, unter der Vorraussetzung freilich, dass sie ihre Kinder in wirklich guter Obhut weiß, vielleicht sogar ruhiger und mit weniger Aufregungen ihrer beruflichen Tätigkeit nachgehen als jene, die zu Hause, unter den Augen ihres Ehemannes, mithilft. Die andere, tatsächlich Berufstätige ( weil außer Haus tätig sein und berufstätig heutzutage offenbar zusammengehören) bringt zum Beispiel auch ein Gehalt oder einen Wochenlohn heim; sie findet Anerkennung bei ihrem Manne; sie kommt in den Genuß aller geltenden gesetzlichen Bestimmungen und sozialen Vergünstigungen wie Mutterschutz, Sozialversicherung u.a.m. Gewiß, sie muß oft früh morgens oder spät am Abend vieles erledigen. Das bleibt aber auch den anderen, die im eigenen Geschäft oder Kleinbetrieb mithelfen, nicht erspart. Eine Frau, die draußen in der Fabrik oder im Büro arbeitet, wird jedenfalls vom Ehemann weit höher eingeschätzt als jene, die im Haus mitarbeitet und ihrem Mann oder der Familie vielleicht eine oder gar zwei Angesellte ersetzt. Ihre Arbeit ist „selbstverständlich“, sie erhält kaum ein Taschengeld.21
Ein weiteres Problem der Mithelfenden war, dass sie weder den Mutterschutzbestimmungen noch der Sozialversicherungspflicht unterlagen. Auch hatten sie keinen Anspruch auf Urlaub oder Arbeitslosenunterstützung, waren meist hoffnungslos mit Arbeit überlastet und mussten deshalb eine unglaubliche Selbstbeherrschung an den Tag legen um diesen Belastungen standzuhalten.22
6. Rechtliche Stellung der Frau
Dieser Abschnitt dient nicht der völligen Darstellung der rechtlichen Situation der Frauen und hat nicht den Anspruch, eine vollständige Darstellung dieser zu leisten. Generell ging es den Frauen in den 50er Jahren um eine rechtliche Gleichstellung. Allein über die Gleichberechtigungsdebatte könnte ich eine komplette Hausarbeit schreiben. Trotzdem will ich versuchen, einige Aspekte herauszugreifen, um einen Umriss zu zeichnen. Nach Beendigung des Krieges klafften der Aufgabenbereich der Frauen auf der einen Seite und ihre rechtliche Stellung auf der anderen weit auseinander.
1948 forderte die Abgeordnete des hessischen Landtages Dr. Elisabeth Selbert im parlamentarischen Rat, dass „Mann und Frau die gleichen staatsbürgerlichen Rechte und Pflichten haben“ sollten.23 Am 24. Mai 1949 verändert sich die rechtliche Stellung der Frauen zumindest formal grundsätzlich. Durch den Gleichberechtigungsgrundsatz wird die Vorherrschaft der Männer im öffentlichen sowie im privaten Bereich als „verfassungswidrig“ erklärt.24 In der praktischen Umsetzung galt der Artikel zunächst nur im Staatsbürgerrecht und nicht im Privatrecht, weshalb die Formulierung „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“ zunächst keine konkreten Veränderungen für die Frauen brachte.25 Erst im Juli 1958 tritt das Gesetz über die Gleichberechtigung auch im Privatrecht in Kraft.26
6.1 Ehe
Auf juristischer Ebene war seit 1946 wieder das Eherecht des BGB in der NS- Fassung in Kraft. Dieses war äußerst patriarchalisch angelegt und regelte z.B., dass der Mann im Streitfall die ausschlaggebende Kraft war. Der Mann war der alleinige Besitzer gemeinsam erwirtschafteten Vermögens, die Frau war nur bedingt berechtigt Verträge zu unterzeichnen uvm.
Bis 1958 durfte der Mann ohne Einwilligung der Frau ihr Arbeitsverhältnis auflösen. Ab 1958 galt die Ehe als sogenannte „Zugewinngemeinschaft“, der Mann durfte das Arbeitsverhältnis nicht mehr gegen den Willen der Frau aufkündigen; auch galten beide Ehepartner als Eigentümer ihres gemeinsamen Besitzes. Die Rolle der Frau blieb uneindeutig. Sie durfte zwar arbeiten, jedoch nur, wenn sie es mit ihrem Haushalt und ihrer Familie vereinbaren konnte. 1959 wurde dem Mann das alleinige Entscheidungsrecht abgesprochen, jedoch gab seine Entscheidung bei einer „Nicht- Einigung“ den Ausschlag.27
6.2 Uneheliche Kinder
Uneheliche Kinder unterstanden bis 1970 der Amtvormundschaft. Erst 1970 wurde alleinerziehenden Müttern unehelicher Kinder das volle elterliche Sorgerecht eingeräumt. 28 Schwierig war es auch, wenn das Kind aus einer Beziehung zu einem Besatzungssoldaten hervorgegangen war. Ansprüche an die Soldaten konnten die Frauen erst nach dem 5. Mai 1955 stellen, und dies nur für die Zeit nach diesem Beschluss. Schwierig war es natürlich auch für die Mütter der 3200 Kinder, die aus Vergewaltigungen hervorgegangen waren.29
6.3 Arbeit
Im Februar 1956 wird die Frau dem Mann am Arbeitsplatz gleichgestellt. Diese Gleichstellung, die ihnen für dieselbe Leistung denselben Lohn garantieren sollte, wurde von den Arbeitgebern unterlaufen. Sie führten die sogenannten „Leichtlohngruppen“ ein, die besonders Berufe trafen, in denen Frauen beschäftigt waren. Erst 1975 wurde das Witwenrecht angepasst, welches Witwern bis dahin 100% ihres eigenen Lohns garantiert hatte, Witwen jedoch nur 60% der Rente ihrer Ehemänner.30
7. Darstellung der Frau in der NDW
Die Medien haben seit jeher einen nicht unerheblichen Einfluss auf die Meinungsbildung der Bevölkerung.
So hatte die sogenannte „Neue Deutsche Wochenschau“ (NDW) in den 50er Jahren die Aufgabe, ein positives Bild von der politischen, wirtschaftlichen und kulturellen Entwicklung der BRD zu zeichnen und der noch jungen Republik damit den Rücken zu stärken.31
In den Besatzungswochenschauen wurde die Schwäche Deutschlands mit dem Bild der Trümmerfrauen belegt. Demnach wurden Frauen als schwach, aufopfernd und auf den Haushalt hin orientiert dargestellt, wohingegen die Männer als stark, rational und zur Gesellschaft hin orientiert gezeigt wurden.32 Generell jedoch wurde nicht auf die Frauen und ihre Erfahrungen oder Erlebnisse nach dem Krieg eingegangen. Mit der Währungsreform wurden die Frauen zwar wieder wahrgenommen, jedoch gibt es bis 1955 nur eine einzige Wochenschau, welche sich den Frauen widmete. Diese trug den bezeichnenden Titel „ Schlussverkauf. Die große Stunde der Frau.“33
Eine Ausnahme bildete die Berichtserstattung über das Müttergenesungswerk, welche ein- bis zweimal im Jahr Teil des Programms war. Ziel des Müttergenesungswerks war es, Frauen, die besonders belastet waren eine mehrwöchige Kur zu finanzieren, dessen Notwendigkeit mit einer allgemeinen Stabilisierung der Familien begründet wurde. Viele Frauen waren gesundheitlich angeschlagen. Vor allem alleinstehende Frauen mussten stets allein die Verantwortung für ihre Familie übernehmen, was zu einem körperlichen und seelischen Verschleiß führte.34 Die Darstellung in der NDW hierzu zeigte Frauen als hilfsbedürftige Mitglieder der Gesellschaft, was einerseits dazu beitrug mehr Geld zu sammeln, andererseits zu einer Umdeutung des Frauenbildes führte. Noch 1949 hatte es Berichte der britisch- amerikanischen Sendung „Welt im Film“ gegeben, die die Frauen als stark und eigenständig gezeigt hatten. Nun betonte man die Schwäche und die Erholungsbedürftigkeit.
Dies brachte die berufstätigen Frauen um jeglichen Respekt. Erwerbstätige Frauen wurden nicht als Produktionsbeteiligte angesehen, sondern als Empfängerinnen sozialer Unterstützung.35
Das Bild der Trümmerfrau wurde zum Symbol des Vergangenen, einer Zeit des Mangels. Dem Bild der Trümmerfrau wurde das der „neuen“, unabhängigen, konsumfähigen Hausfrau entgegengestellt, welche die Überwindung des Mangels symbolisierte. Der Trümmerfrau wurde in der NDW nur sehr wenig Aufmerksamkeit zuteil und man bekommt aus heutiger Sicht den Eindruck, dass man froh war, ein neues Frauenbild geschaffen zu haben, um damit die Frauen zunehmend aus dem öffentlichen Interesse verbannen zu können.36
8.Fazit
Man kann sagen, dass Frauen in den Fünfziger Jahren in ihrer Selbständigkeit in dem Maße akzeptiert wurden, wie es den gesellschaftlichen Erfordernissen entsprach. Das zeigt also, dass Leistung und soziale Anerkennung nicht zwingend korrelieren.
Zusammenfassend kann man sagen, dass die Nachkriegsfrauengeneration trotz ihrer enormen Leistungen nicht die gebührende soziale Akzeptanz erfuhr, obwohl sie seit 1949 im Grundgesetz verankert ist.
Sicherlich wurden bis heute die Gesetze angepasst, trotzdem sind wir noch nicht in der Gleichberechtigung angekommen. 1956 wurde der Grundsatz „gleicher Lohn für gleiche Arbeit“ verabschiedet - bis heute werden Frauen in bestimmten Berufen nicht dieselben Gehaltssätze wie den Männern gezahlt.
Für mich bleibt die Frage offen, ob sich die patriarchalischen Strukturen im Laufe der Zeit in unserer Gesellschaft grundlegend verändert haben.
Bedenke man nur, dass eine neue Frisur unserer Bundeskanzlerin oftmals eine größere Sensation darstellt, als ihr politisches Handeln.
Meine Hoffnung besteht darin, dass sich die gesellschaftlichen Strukturen in Deutschland so entwickeln, dass es endlich möglich wird eine wirklich soziale Akzeptanz beider Geschlechter zu erleben.
Wo steht die Gleichberechtigung momentan? Steckt die weibliche Emanzipation möglicherweise fest, durch die „typisch frauliche“ Unkonkretheit ihrer Ziele?
Fraglich bleibt, ob es eine Lösung ist, alte Geschlechterrollen aufzulösen indem man Geschlechterrollen gänzlich abschafft und so undefiniert lässt.
„Alles für jeden und jede“ - klingt wie Freiheit, führt zu Chaos.
Literatur
1.)Dick, Anneliese; Neemann-Zacharias; Voigt-Münch, Heidi: „Auferstanden aus Ruinen… Frau Müller steht ihre Frau.“ Frauen in der Nachkriegszeit und in den 50er Jahren (Materialien zum Unterricht, Sekundarstufe I, Heft 110, Deutsch/Sozialkunde/Geschichte 1) Wiesbaden 1992
2.)Freier, Anne- Elisabeth; Kuhn, Annette (Hrsg.): „Das Schicksal Deutschlands liegt in der Hand seiner Frauen.“ (Frauen in der Geschichte; 5) Düsseldorf 1984
3.)Frevert, Ute: Frauen-Geschichte. Zwischen bürgerlicher Verbesserung und neuer Weiblichkeit. Frankfurt 1986
4.)Glaser, Herrmann: Kleine Kulturgeschichte der Bundesrepublik Deutschland 1945-1989. München/Wien 1991. S.27-29
5.)Kunze, Jan-Peter: Das Geschlechterverhältnis als Machtprozess. Die Machtbalance der Geschlechter in Westdeutschland seit 1945. Wiesbaden 2005
6.)Meyer, Sybille; Schulze, Eva: Wie wir das alles geschafft haben. Alleinstehende Frauen berichten über ihr Leben nach 1945. München 1988
7.)Moeller, Robert G.: Geschütze Mütter. Frauen und Familien in der westdeutschen Nachkriegspolitik. München 1997
8.)Niehuss, Merith: Familie, Frau und Gesellschaft. Studien zur Strukturgeschichte der Familie in Westdeutschland 1945-1960. (Schriftenreihe der historischen Kommission bei der Bayerischen Akademie der Wissenschaften, Bd. 65) Göttingen 2001
9.)Niehuss, Merith: Kontinuität und Wandel deutscher Familien in den 50er Jahren.
10.)Schelsky, Helmut: Wandlungen der deutschen Familie in der Gegenwart. Stuttgart 1954
11.)Schwarz, Uta: Wochenschau, westdeutsche Identität und Geschlecht in den fünfziger Jahren. Frankfurt am Main 2002
[...]
1 Merith Niehuss: Kontinuität und Wandel der Familien in den 50er Jahren.S.317
2 ebd. S. 320
3 Ute Frevert: Frauen-Geschichte. S. 245
4 Merith Niehuss. S. 321
5 Ute Frevert. Frauen- Geschichte. S.246ff
6 Jan-Peter Kunze: Das Geschlechterverhältnis als Machtprozess. S. 119
7 Schelsky: Wandlungen der deutschen Familie der Gegenwart. S. 301f 5
8 in: Meyer/ Schulze: Wie wir das alles geschafft haben. S.138
9 ebd. S. 139f
10 Anneliese Dick: „Auferstanden aus den Ruinen…. S.6
11 Freier/Kuhn. Frauen in der Geschichte, S. 370
12 Meyer/Schulze, S.140
13 Meyer /Schulze S. 143f
14 Meyer/Schulze S.164
15 ebd., S. 147
16 Freier/Kuhn: Frauen in der Geschichte. S. 354f
17 Merith Niehuss: Kontinuität und Wandel der Familie in den 50er Jahren. S.325
18 Merith Niehuss: Familie, Frau und Gesellschaft. .S. 260f
19 ebd. 329ff
20 Niehuss, Familie, Familie, Frau und Gesellschaft S. 263 10
21 aus: Merith Niehuss: Familie, Frau und Gesellschaft. S. 265
22 Niehuss. Familie. Frau. S. 266.
23 Moeller. Geschütze Mütter S.69ff
24 Freier/ Kuhn: Frauen in der Geschichte V. S. 124
25 Niehuss: Familie, Frau und Gesellschaft S.291
26 Meyer/Schulze: S. 206
27 Niehuss: Kontinuität im Wandel. 330
28 ebd,. S. 318
29 ebd, S. 319
30 Merith Niehuss: Kontinuität im Wandel, S.331
31 Uta Schwarz, S. 11ff
32 Uta Schwarz. S.29
33 ebd. S. 201
34 Merith Niehuss. Familie. Frauen. S. 286.
35 Uta Schwarz. S. 202ff
36 ebd, S. 206f
- Citar trabajo
- Jasmin Hörning (Autor), 2007, Starke Frauen? Eine Skizzierung der sozialen Akzeptanz der Frau in Westdeutschland nach 1945, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/74162
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