In vielen Bereichen haben wir Entwicklungen und Ideen der U.S.- Amerikaner übernommen. Und das nicht nur im wirtschaftlichen oder technischen Bereich sondern auch in Gebieten unserer Gesellschaft, wie die Übernahme einiger Begriffe in unseren Wortschatz oder bestimmte Eßgewohnheiten.
Aber auch in der Sozialarbeit wurden Methoden aus den Vereinigten Staaten von Amerika bei uns in Deutschland eingeführt. So sind zum Beispiel Begriffe, wie Einzelfallhilfe (case work), Gruppenpädagogik (group work) und Gemeinwesenarbeit (community organization) schon in den 50er Jahren von deutschen Sozialarbeitern übernommen worden.
Ein Praktikum in einer Einrichtung für Frauen und Kinder in den U.S.A. hat mich dazu bewogen, mit dieser Arbeit die Unterschiede zu ähnlichen, deutschen Institutionen aufzuzeigen und zu klären, ob auch auf diesem Gebiet die U.S.A. ein Vorbild für uns sein könnte.
Die Gegensätze schienen zuerst enorm, doch ich konnte während der Auseinandersetzung mit der Thematik auch einige Gemeinsamkeiten feststellen. Besonders aus historischer Perspektive gibt es scheinbar keine nennenswerten Unterschiede. Doch mit dem Vorstellen einiger Einrichtungen möchte ich beschreiben, daß wir durchaus auch einige Ideen der U.S.-Amerikaner speziell für den Mutter- Kind- Bereich übernehmen könnten.
Gliederung
1. Einleitung
2. Zur historischen Entwicklung der sozialen Arbeit für Frauen und Mütter
2.1 Das 19. Jahrhundert
2.1.1 Allgemeine soziale Arbeit
2.1.2 Sozialarbeit für Frauen und Mütter
2.2 Das 20. Jahrhundert
2.2.1 Allgemeine soziale Arbeit
2.2.2 Sozialarbeit für Frauen und Mütter
3. Die ersten Sozialversicherungen
3.1 Die Hinterbliebenenversicherung und Kriegswohlfahrt
3.2 Die Kranken- und Unfallversicherungen
3.3 Die Invaliden- und Altersversicherungen
3.4 Unterstützung für Familien und Kinder
4. Sozialpädagogische Einrichtungen für Frauen und Mütter heute
4.1 Gegenwärtige Situation von Frauen und Müttern
4.2 Sozialpädagogische Betreuungsangebote für Frauen und Kinder
4.2.1 Sozialpädagogische Praxis
4.2.2 Unterstützung bei Schule, Ausbildung und Beruf
4.2.3 Kinderbetreuung und Förderungsmaßnahmen
5. Staatliche Unterstützung heute
5.1 Krankenhilfen und Mutterschutz
5.2 Sozialhilfe/ welfare
5.3 Ausbildungsförderung
5.4 Kinder- und Erziehungsgeld und Unterhaltsvorschuß
6. Die besondere Bedeutung der Ehrenamtlichen/ volunteers
6.1 Die Entwicklung der volunteer- Bewegung im Vergleich
6.2 Zusammenfassung einschließlich Beantwortung der Fragestellung
7. Sozialpädagogische Einrichtungen im Vergleich (Praxis)
7.1 Community Connections (YWCA) of Jacksonville/ Florida
7.2 Theodor- Wenzel- Haus der Diakonie in Hamburg
8. Zusammenfassung
9. Literaturliste
1. Einleitung
In vielen Bereichen haben wir Entwicklungen und Ideen der U.S.- Amerikaner übernommen. Und das nicht nur im wirtschaftlichen oder technischen Bereich sondern auch in Gebieten unserer Gesellschaft, wie die Übernahme einiger Begriffe in unseren Wortschatz oder bestimmte Eßgewohnheiten.
Aber auch in der Sozialarbeit wurden Methoden aus den Vereinigten Staaten von Amerika bei uns in Deutschland eingeführt. So sind zum Beispiel Begriffe, wie Einzelfallhilfe (case work), Gruppenpädagogik (group work) und Gemeinwesenarbeit (community organization) schon in den 50er Jahren von deutschen Sozialarbeitern übernommen worden.
Ein Praktikum in einer Einrichtung für Frauen und Kinder in den U.S.A. hat mich dazu bewogen, mit dieser Arbeit die Unterschiede zu ähnlichen, deutschen Institutionen aufzuzeigen und zu klären, ob auch auf diesem Gebiet die U.S.A. ein Vorbild für uns sein könnte.
Die Gegensätze schienen zuerst enorm, doch ich konnte während der Auseinandersetzung mit der Thematik auch einige Gemeinsamkeiten feststellen. Besonders aus historischer Perspektive gibt es scheinbar keine nennenswerten Unterschiede. Doch mit dem Vorstellen einiger Einrichtungen möchte ich beschreiben, daß wir durchaus auch einige Ideen der U.S.-Amerikaner speziell für den Mutter- Kind- Bereich übernehmen könnten.
Im ersten Teil dieser Arbeit werde ich zunächst die historischen Hintergründe für die soziale Arbeit allgemein und für die soziale Arbeit speziell für Frauen aufzeigen. Außerdem möchte ich die Entwicklung der Gesetze für Frauen hier mit einbeziehen. Den geschichtlichen Teil möchte ich auf den Zeitraum ab Mitte des achtzehnten Jahrhunderts eingrenzen, da erst zu dieser Zeit die ersten Einrichtungen nur für Frauen sowohl in Deutschland, als auch in den U.S.A. gegründet wurden.
Im zweiten Teil möchte ich die Situation von heute schildern. Zuerst, mit welchen Schwierigkeiten die Frauen heute, noch immer, zu kämpfen haben und weshalb es spezielle Einrichtungen für sie gibt. Danach werde ich gezielter auf die Arbeit in Mutter- Kind- Einrichtungen eingehen, welche Möglichkeiten diese bieten und ich möchte hier die Unterschiede zwischen den Einrichtungen der U.S.A. und denen der BRD aufzeigen.
Im dritten Teil werde ich mich der besonderen Bedeutung der Ehrenamtlichen widmen, die in Einrichtungen der U.S.A. einen beträchtlichen Anteil der Arbeit leisten. Hier möchte ich abschließend der Frage auf den Grund gehen, ob ehrenamtliche Mitarbeiter den Standart solcher Einrichtungen erhöhen und die professionellen Mitarbeiter ersetzen können.
Zum Schluß möchte ich mit Praxisvergleichen die Unterschiede der Mutter- Kind- Einrichtungen in den Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland aufzeigen.
2. Zur historischen Entwicklung der sozialen Arbeit für Frauen und Mütter
2.1 Das 19. Jahrhundert
2.1.1 Allgemeine soziale Arbeit
Soziale Arbeit oder die Armenfürsorge ließen sich im frühen 19. Jahrhundert nicht in Fürsorge für Frauen und Männer unterteilen. Sie richtete sich vielmehr auf die Versorgung der arbeitsuchenden Vagabunden, Weisen, Kranken und Bettler im Allgemeinen.
Seit etwa 1820 bildete sich durch die industrielle Revolution eine durch industrielle Produktion geprägte Gesellschaft. Mit ihr kamen alle dazugehörenden Folgen, wie die Massenzuwanderungen der eigentumslosen freien Arbeitsuchenden, das Elend der Arbeiterschaft und die steigende Zahl der Arbeitslosen. Die Städte, die für die Versorgung der Armen zuständig waren, suchten nun nach einer effektiven Lösung. 1853 wurde in der Stadt Elberfeld ein System zur Armenversorgung entwickelt, das von den industriellen Großstädten übernommen wurde. Das „Elberfelder System“ unterschied in arbeitsfähige Arbeiter und arbeitsunfähige Arbeiter. Die Arbeitsfähigen wurden so schnell wie möglich mit einer Arbeit versorgt oder in Arbeitsbeschaffungsprogramme gesteckt. Die Armenpflege wurde ehrenamtlich ausgeübt, jeder Armenpfleger hatte nicht mehr als vier Familien zu betreuen und die Unterstützung war nicht auf Dauer angelegt sondern wurde alle 14 Tage neu bewilligt (vgl. Erler 1997, S.67).
Ende der 70er bis Mitte der 90er Jahre gab es eine wirtschaftliche Krise, die ein unbekanntes Ausmaß an Erwerbslosen mit sich brachte. Viele von diesen Menschen versuchten sich, trotz Verbotes, mit Betteln zu ernähren. Die hohen Kosten der öffentlichen Armenpflege wollten schon bald nicht mehr vom Besitzbürgertum übernommen werden. 1879 wurde in Berlin der „Deutsche Verein für Armenpflege und Wohltätigkeit“ gegründet, der sich dieser Probleme annehmen wollte. Vor allem sollte dieser Verein die kirchliche und private Wohltätigkeit der Bürger dahingehend beeinflussen, daß sie die Armen und arbeitsscheuen Menschen nicht zu sehr verwöhnten. Auch wollte man mit Strafverschärfungen für Bettlern und Vagabunden der drängenden Probleme Herr werden. Diese Menschen sollten in Arbeitshäuser gesteckt werden, in denen sie zur Arbeit gezwungen werden sollten. Dienten diese Arbeitshäuser erst als Abschreckung und zur Korrigierung der arbeitsscheuen Vagabunden, so wurden zum Ende des 19. Jahrhunderts diese Einrichtungen die Zufluchtsstätten für mehrere Tausend Familien. Die anhaltende wirtschaftliche Krise zwang viele Arbeitslose hier ein Obdach für sich und ihre Familien zu suchen (vgl. Baron und Landwehr (Hg.) 1995, S. 46ff).
Der Verein für Armenpflege schrieb den Bürgern außerdem vor, persönliche Wohltätigkeit zu unterlassen. Das sollte nicht bedeuten, daß private und kirchliche Wohltätigkeitsvereine gänzlich verboten werden sollten, sondern sie sollten zur öffentlich staatlichen Armenpflege ergänzend tätig sein und nicht ohne Absprache mit dieser handeln. Auch wurde es verboten, Geldleistungen zu erbringen. Die Hilfesuchenden bekamen ihre Unterstützung in Form von Naturalien, Unterkunft oder Kleidung. Diese Wohltätigkeit mußte dafür direkt von dem Hilfesuchenden wieder abgearbeitet werden um sicher zu gehen, daß die Arbeitswilligkeit nicht vorgetäuscht worden war (vgl. Baron und Landwehr (Hg.) 1995, S. 24ff).
In den U.S.A. wurde mit den Armen ähnlich verfahren. Nach dem Ende des Bürgerkrieges (1861-1865) waren viele Menschen wohnungs- und mittellos. Familien, die den Ernährer verloren hatten oder deren Ernährer erwerbsunfähig aus dem Krieg zurück kam, konnte man nicht für ihr Unglück verantwortlich machen und so wurden Gesetze erlassen um Geldmittel für die Kranken und Bedürftigen zu verwenden (vgl. Karger und Stoesz 1990, S. 34).
Später in den 70er Jahren gab es die wirtschaftliche Krise, die ebenfalls viele Menschen arbeitslos machte und sie von Stadt zu Stadt ziehen ließ. Die Personen, die sich für öffentliche Unterstützung bewarben, wurden in „ehrenwerte“ und „ehrlose“ Arme unterschieden. Letztere wurden von den öffentlichen Stellen abgewiesen, denn wer arbeiten konnte, dieses aber nicht tat, der hatte keinen Anspruch auf Armenunterstützung. Diejenigen, die sich als „würdig“ erwiesen, aber keine Arbeit fanden, wurden an private Wohltätigkeitsvereine verwiesen. Gegen die sogenannten „unwürdigen“ Armen wurden harte Strafen erlassen. 1877 wurde Landstreicherei und Betteln zum Verbrechen erhoben. Wer dieses trotzdem tat, konnte von der Polizei in Arbeitslager gesperrt werden (vgl. DiNitto und McNeece 1990, S. 10ff).
1880 wurde die „Gesellschaft für Wohltätigkeitsorganisationen (Charity Organization Society, COS)“ gegründet, um durch Kooperation und Koordination Ordnung in die vielen, verschiedenen Vereinigungen zu bringen. Die Mitarbeiter dieser Organisation wollten weniger Almosen verteilen, als einen Freund in die bedürftigen Familien schicken. Dieser Freund, der „friendly visitor“, ging in die Familien, hat die Lebensgewohnheiten dieser Menschen registriert und auf angemessene Hilfe untersucht. das Verteilen von Geld war verboten, es sollte eher bei der Suche nach Arbeit geholfen werden und bürgerliche Moralvorstellungen weitergegeben werden:
„Ihr Einfluß bestand in Ratgeben, persönlicher Zuwendung und ’Korrektur‘, aber nicht im Almosenverteilen“ (Paulwitz 1988, S. 39).
Ein weiteres Programm, das in den 80er Jahren Einzug in die Armenwohlfahrtspflege der U.S.A. hielt, war die Errichtung verschiedener „settlement houses“. Vorbild war das in Chicago gegründete „Hull House“. Diese, von privaten Spenden finanzierte Häuser wurden in einem der Elendsviertel der jeweiligen Stadt errichtet. Dort zogen bürgerliche Studenten und Frauen ein, die „settler“, um durch die gelebte Nähe die Lebensumstände und Probleme der Armen kennenzulernen und geeignete Hilfen aus dem Erlebten zu entwickeln. Die „settler“ kümmerten sich zusammen mit den Armen um deren Arbeitsprobleme, wie Entlohnung, um alltägliche Lebensbelange, Tuberkuloseprävention, Errichtung von Säuglingsstationen, Spielplätze und Kindergartenplätze. Sie organisierten Freizeitveranstaltungen, Diskussionsrunden, stellten Forderungen an Gemeindeverwaltungen und Gewerkschaften (vgl. Popple und Leighninger 1990, S. 67f).
Die „settler“- Mitarbeiter wollten ebenfalls auf breiter, öffentlicher Front Änderungen erreichen, wie zum Beispiel ein Gesetz, welches die Kinderarbeit und den Arbeitsschutz regelte. Dafür mußten sie ihre Erfahrungen mit den Slumbewohnern in die Kommunalpolitik aktiv einbringen. Die Tätigkeiten der „settler“ wurden erstmals mit „sozialer Arbeit (social work)“ beschrieben. So wurde der Weg zur sozialen Arbeit als Ausbildungsberuf geebnet (vgl. Karger und Stoesz 1990, S. 41).
Etwas, was in Deutschland und in den Vereinigten Staaten von Amerika gleich war bei der Versorgung der Armen und Kranken, war die unbezahlte, ehrenamtliche Tätigkeit der Armenpfleger. In beiden Ländern war die wohltätige Hilfe für die Armen für die gut gestellten Bürgerinnen eine Erweiterung ihrer häuslichen Pflichten:
„Charity work was a reasonably acceptable endeavor for women as it made use of traditional feminine characteristics, such as caring for others“ (Popple und Leighninger 1990, S. 66).
2.1.2 Sozialarbeit für Frauen und Mütter
Arme Frauen und Kinder wurden im 19. Jahrhundert von der Armenfürsorge genauso behandelt, wie die Männer. Auch sie wurden in Armenhäusern untergebracht oder zur „Korrektur“ in Abeitshäuser gesteckt (vgl. Baron und Landwehr (Hg.) 1995, S. 46ff).
Spezielle Einrichtungen für Frauen waren zu der damaligen Zeit Einrichtungen, in denen Schwangere entbinden konnten. Das Errichten dieser Häuser hatte zum Ziel, die hohe Säuglingssterblichkeit zu verringern und so dem allgemeinen Bevölkerungsrückgang entgegenzuwirken. Die staatliche Schwangerenfürsorge und die Entbindungsanstalten richteten sich in erster Linie an verheiratete Frauen, während ledigen Müttern die Hilfe versagt wurde.
Ledige Schwangere galten als „Gefallene“, die erst auf die Hilfe von freien Verbänden und Kirchen angewiesen waren, bevor sich, durch die Aktivitäten der bürgerlichen Frauenbewegung, die öffentlichen Stellen ihrer annahm. Die erste Einrichtung für ledige Schwangere wurde 1873 in Bonn gegründet. Diese stieß noch auf heftige Kritik der Öffentlichkeit durch ihr Engagement für „gefallene Mädchen“. Es gab weitere Entbindungshäuser der Kirche, in denen die Schwangeren einige Monate vor der Entbindung aufgenommen wurden. Außerdem gab es Versorgungshäuser, Rettungshäuser und Mütterheime, die eine längere Aufenthaltsdauer der Frauen vorsahen.
Die konfessionellen Einrichtungen hatten zum Ziel, die „Gefallenen“ aus ihrer „tiefen Not“ zu befreien und „ihre Seelen zu retten“. Einrichtungen, wie zum Beispiel der „Katholische Fürsorgeverein für Mädchen, Frauen und Kinder (KFV)“ nahmen ledige Mütter vor und nach der Entbindung auf und wollten sie an regelmäßige Arbeit gewöhnen. Sie entwickelten sozialpädagogische Angebote, wie zum Beispiel die Vermittlung einer Arbeitsstelle , nachdem die Frauen in den Häusern der KFV in Hauswirtschaft, Gärtnerei oder Säuglingspflege und Pädagogik ausgebildet wurden (vgl. Wollasch 1991, S. 58ff).
In den Vereinigten Staaten von Amerika verhielt es sich ähnlich wie in Deutschland. Auch hier wurde bei der Armenfürsorge und der Unterbringung in Armen- und Arbeitshäusern nicht zwischen Männern, Frauen und Kindern getrennt (vgl. Adams u.a. 1992, S. 437).
Um arme Familien und alleinstehende Mütter zu entlasten und die Kinder dieser Familien aus der „unwürdigen“ und „gefährdenden“ Umgebung heraus zu holen, wurden in den 70er Jahren mehrere Tausend Kinder durch die „New York‘s Children’s Aid Society“ in den mittleren Westen der U.S.A. gebracht, um dort bei Farmerfamilien zu wohnen und zu arbeiten (vgl. Karger und Stoesz 1990, S. 232).
Um das Leben für alleinstehende Arbeiterfrauen zu verbessern wurde 1858 in New York die erste Einrichtung eröffnet, die heute eines der vielen YWCA’s ist. Dieser Verein wurde aus der Bürgerrechtsbewegung von Frauen für Frauen gegründet. Zu dieser Zeit, der industriellen Revolution, kamen viele alleinstehende Frauen aus den ländlichen Gebieten in die großen Städte um dort Arbeit zu finden. Ziel des Vereins war es, gegen unsaubere Arbeitsplätze, zu lange Arbeitszeiten und zu wenig Pausen zu kämpfen:
„the object was to promote the ’temporal, moral and religious welfare of young women who are dependent on their own exertions for support,‘ “ (Gerlach 1991, S.14).
Die größte Sorge der Gründerinnen war es aber, daß die Arbeiterfrauen in die Prostitution getrieben werden könnten, um ihren Lebensunterhalt zu verdienen oder aufzubessern (s. YWCA 2001, online im Internet:< http:www.ywca.org/html/B5b5.asp>).
1860 wurde die erste Pension für diese Frauen errichtet, in der sie günstig wohnen konnten. Außerdem gab es Räume für Diskussionen und Bibellesungen. 1875 gab es schon 28 YWCA’s in den U.S.A., 1890 waren es schon 106.
1864 wurde in den Häusern die erste Kindertagesstätte eingerichtet, 1870 gab es das erste „Job-Training-Program“, eine Sekretärinnenschule und 1893 die erste Schule für Krankenschwestern (ebd.).
2.2 Das 20. Jahrhundert
2.2.1 Allgemeine soziale Arbeit
Anfang des 20. Jahrhunderts hatten die großen Industriestädte sich derart rasant entwickelt, daß aufgrund der hohen Mobilität der Arbeiter und der armen Bevölkerung die ehrenamtliche und individualisierende Wohlfahrt des „Elberfelder Systems“ nicht mehr funktionierte. Die ehrenamtlichen Fürsorger wurden von hauptamtlichen, ausgebildeten Personal ersetzt und die Hilfesuchenden sollten in einer Armenbehörde ihre Anträge auf Unterstützung stellen (vgl. Erler 1997, S. 68).
Durch Beginn des ersten Weltkrieges mußten einige neu entstandenen Situationen von der Wohlfahrtspflege bearbeitet werden. Zum einen nahm die Zahl der Erwerbslosen rapide zu und zum anderen mußten die Familien der zum Kriegsdienst eingezogenen Soldaten versorgt werden. Diese Probleme wurden zum Ausgangspunkt der „Kriegsfürsorge“. Die Unterstützung der Familien der Kriegsteilnehmer war gesetzlich geregelt im „Gesetz über die Familienunterstützung mobiler Mannschaften“ (siehe Punkt 3.1 dieser Arbeit) und somit losgelöst von der Armenfürsorge organisiert. Für die Arbeitslosen hatten zunächst die Gewerkschaften die Kosten allein zu tragen, öffentliche Mittel zur Unterstützung gab es selten in den verschiedenen Gemeinden (vgl. Baron und Landwehr (Hg.) 1995, S. 77).
Einen Großteil der Unterstützung erhielten die Bedürftigen von privaten Hilfsvereinen, die durch Spenden finanziert wurden. Diese Unterstützung bestand zum größten Teil aus dem Verteilen von Naturalien. So wurden in vielen Städten Volksküchen eingerichtet und Sammelstellen für Kleidung und Hausrat eröffnet.
In den Vereinigten Staaten von Amerika kümmerten sich nach wie vor meistens private Wohltätigkeitsvereine, wie das YMCA, die Hilfsarmee (Salvation Army) oder das Rote Kreuz (American Red Cross) um die Versorgung der Armen. Auch wenn die zwanziger Jahre als eine Periode des Wohlstands gesehen wird, lebten ein Drittel der Bevölkerung in Armut (vgl. Karger und Stoesz 1990, S. 43ff).
Die sogenannte progressive Bewegung verlangte, daß der Staat die Interessen des Volkes schützen und vertreten sollte, im Besonderen die der Schwachen und Armen. Sie brachten ihre Vorschläge den verschiedenen Präsidenten vor und versuchten sie zum Erlaß einiger Gesetze zu bewegen (s. Punkt 2.2.2 dieser Arbeit).
Vor dem Beginn des ersten Weltkrieges machte die „settlement work“ und die „friendly visitor“- Bewegung der ausgebildeten Sozialarbeit Platz. 1919 wurde die „American Association of Schools of Social Work“ gegründet, eine Vereinigung, in der alle Schulen für Sozialarbeit vertreten waren. Die Absolventen dieser Schulen bekamen dann, Ende der zwanziger Jahre, ein weitgefächertes Feld an neuen sozialen Aufgaben. Bei dem großen Börsenkrach und der darauffolgenden Depression. Ein Jahr nach dem „stock market crash“ wanderten sechs Millionen Menschen auf Amerikas Straßen auf der Suche nach Arbeit. Die Kommunen und privaten Wohltätigkeitsvereine waren bald mit ihren Ressourcen zur Unterstützung der Bedürftigen am Ende (vgl. DiNitto und McNeece 1990, S. 225).
Überall im Land wurden Suppenküchen eröffnet, die Selbstmordrate stieg drastisch an und Räubereien und Überfälle nahmen zu. Die Sozialarbeiter erkannten, daß Armut nicht aus einem individuellen Defekt hervorgerufen wird, sondern aus den sozialen und ökonomischen Umständen. Nun verlangten auch sie, zusammen mit der progressiven Bewegung, daß es einen staatlich gesicherten Lebensstandard für alle Bürger geben sollte (vgl. Popple und Leighninger 1990, S. 73f).
Rechtfertigte Präsident Hoover seine Ablehnung einer solchen Unterstützung noch mit den Worten, daß eine staatliche Hilfe den sozialen und moralischen Charakter der Gesellschaft schwächen würde, so beantwortete der nächste Präsident, Roosevelt, die Versicherungsfrage mit dem „Social Security Act“ von 1935 (vgl. Karger und Stoesz 1990, S. 46f) (s. Punkt 3 dieser Arbeit).
Das schwierigste Problem in der Weimarer Republik war die Verwirklichung des in der Verfassung festgelegten „Rechtes auf Arbeit“. Die Eingliederung von ca. acht Millionen Arbeitsfähigen wurde sozialpolitisches Ziel. Da dies nur allmählich gelingen konnte, wurde 1918 eine neue Verordnung der Erwerbslosenfürsorge erlassen. Diese verpflichtete den Erwerbslosen auf Anordnung eine Fortbildung zu machen oder als Gegenleistung eine „Pflichtarbeit“ zu verrichten. Für die ca. vier Millionen Kriegsbeschädigten ist die sogenannte „soziale Fürsorge“ zuständig, um:
„‘den Beschäftigten möglichst wieder erwerbstätig zu machen und ihn dem Erwerbsleben zu erhalten‘ “ (Reichsarbeitsministerium 1924, S. 218 in Baron und Landwehr (Hg.) 1995, S. 95).
Weitere Fürsorgeaufgaben, welche die Probleme des Krieges und der folgenden Weltwirtschaftskrise regeln sollten, waren die „Sozialrentnerfürsorge“ und die „Kleinrentnerfürsorge“, welche die Renten- und Invalidenversicherungen unterstützen sollten. Alle diese Programme waren vom Staat geregelt und erfüllt worden. Die private Wohlfahrtspflege war daran kaum beteiligt (vgl. ebd., S. 97f).
Während der NS- Zeit wurden alle liberalen, jüdischen und sozialistischen Wohlfahrtsverbände verboten und die kirchlichen Verbände unter die Leitung der „Nationalsozialistischen Volkswohlfahrt“ gestellt. Dessen wichtigste Aktivität war das „Winterhilfswerk“, wobei Geld und Sachmittel gesammelt und an bedürftige Personen verteilt wurden. Es wurde auch ein „Hilfswerk Mutter und Kind“ eingerichtet (s. Punkt 2.2.2 dieser Arbeit).
Weitere Probleme, denen zu dieser Zeit viel Aufmerksamkeit geschenkt wurden, waren zum einen die „Fürsorgeerziehung“ für die „schwierigen“ Jugendlichen und zum anderen die besondere Behandlung der „Asozialen“ durch das „Landes- Wohlfahrts- und Jugendamt“. So wurden einige „schwierige“ Jugendliche im Rahmen des Gesetzes zur Verhütung erbkranken Nachwuchses zwangssterilisiert und die „arbeitsscheuen Asozialen“ in Arbeits- und Bewahrungshäuser gesperrt (vgl. Erler 1997, S. 76).
Die Nachkriegszeit war gekennzeichnet von großer Wohnungsnot. Flüchtlinge, Kriegsheimkehrer und Ausgebombte zogen ziellos umher auf der Suche nach Arbeit und Unterkunft. Die wichtigsten Aufgaben der Fürsorge waren nun: die Fürsorge für die Flüchtlinge, Versorgung der Kriegsversehrten und Kriegshinterbliebenen, Verwahrlosung der Jugendlichen, Tuberkulosebekämpfung und die Bekämpfung der Ernährungsnot (vgl. Baron und Landwehr (Hg.) 1995, S. 226).
Gesetzlich geregelt war das Meiste nach den Richtlinien der Weimarer Republik. Finanziert wurden diese Programme zum größten Teil von den Gemeinden, da das Reich als Träger ausfiel. Die West- Alliierten wollten die soziale Arbeit nach den Mustern des englischen und amerikanischen Sozialwesens wiederaufbauen:
„Die Zeit nach der Gründung der Bundesrepublik war die Zeit der Rezeption „moderner“ Methoden: Einzelfallhilfe (social case work), Gruppenpädagogik (social group work) und später Gemeinwesenarbeit (community organization)“ (Erler 1997, S. 77).
1953 erfuhr das „Reichs- Jugend- Wohlfahrts- Gesetz“ eine Novellierung. Es wurden Unterkünfte, Ausbildungsstellen und Arbeitsplätze für die vielen heimatlosen und verwaisten Kinder und Jugendliche benötigt. 1961 wurde das Gesetz in „Jugendwohlfahrtsgesetz“ umbenannt. Seit 1991 ist es das „Kinder- und Jugendhilfegesetz“ (vgl. Erler 1997, S. 77).
Seit Beginn der 50er Jahre gab es die „Arbeitsfürsorge“, die sich um die Unterstützung der Erwerbslosen kümmerte, die Arbeitsbeschaffung und die Behandlung der Arbeitsunwilligen (vgl. Baron und Landwehr (Hg.) 1995, S. 283).
Ebenfalls eine Reformierung erfuhren die Renten- und Altenfürsorgegesetze und die Nichtseßhaftenfürsorge. Seit dem 1. Juli 1962 gibt es das Bundessozialhilfegesetz, welches die Belange der verschiedenen Personengruppen regelt (ebd., S. 292).
Durch den Erlaß des „Social Security Acts“ war die Verantwortung der Armenfürsorge von den privaten Wohltätigkeitsvereinen fast völlig auf die öffentliche Fürsorge übertragen. Nun konnten sich die Sozialarbeiter und Fürsorger wieder mit den Problemen der Familien und des Einzelnen befassen.
Nach dem zweiten Weltkrieg litten die Amerikaner unter ähnlichen Problemen, wie schon nach dem ersten Weltkrieg. Die „Welfare“- Programme waren in Gefahr, da zu viele Menschen versorgt werden mußten. Progressive Ideen wurden als kommunistisch verbannt und die Namen der Fürsorgeempfänger wurden von den Zeitungen veröffentlicht, um sie von den Bewilligungsbehörden fernzuhalten (vgl. Karger und Stoesz 1990, S. 48).
Im Laufe der 50er Jahre glaubten die Amerikaner, die Armut im Land sei so gut wie verschwunden. Der Gedanke des armutsfreien (poverty-free) Amerikas wurde zerstört durch verschiedene Sozialreformer, die verbreiteten, daß 1959 ca. 22% der Bevölkerung unter der Armutsgrenze lebten. Dies veranlaßte Präsident Johnson mit Beginn seiner Amtsperiode 1963 zum Kampf gegen die Armut (War on Poverty), später die „Great Society“. So wurden zum Beispiel Programme für „Job-Training“ und Schulausbildung eingeführt. Weitere Programme für die Jugendhilfe, Kindertagesstätten und spezielle Unterstützungsprogramme für die ländliche Bevölkerung. Außerdem wurden die Programme des „Social Security Acts“ ergänzt um die Ernährungsfürsorge (Food Stamp Program) und um eine Krankenversicherung für die arme Bevölkerung (Medicaid und Medicare). Da zum selben Zeitpunkt der Krieg in Vietnam geführt wurde, führte Amerika zwei kostspielige Kriege. Auch wenn während der Zeit der „Great Society“ die Zahl der Personen, die unterhalb der Armutsgrenze lebten, halbiert wurde, wurde der Unmut der Bevölkerung laut. Kaum war 1969 Richard Nixon neuer Präsident, baute er die Einrichtungen und Programme der „Great Society“ wieder ab. Er richtete eine neue Art der Sozialhilfe ein, welches das jährliche Einkommen für arme Familien garantierte (vgl. Karger und Stoesz 1990, S. 49).
Außerdem richtete er ein Familienhilfsplan ein, der arbeitslosen, vierköpfigen Familien ebenfalls ein jährliches Einkommen versicherte. Um diese Hilfen vom Staat zu bekommen mußten die arbeitsfähigen Antragsteller sich dazu verpflichten, eine Arbeitsstelle zu haben oder wenigstens an „Job- Training“- Programmen teilzunehmen.
Im Laufe der Jahre wurden weiter Programme hinzugefügt oder wieder entfernt. Auch brachten die verschiedenen Präsidenten den Ausgaben für Aufrüstung und Sozialhilfe unterschiedlich Aufmerksamkeit entgegen. So wurden zum Beispiel unter Präsident Reagan alle Sozialhilfeprogramme drastisch gekürzt mit der Begründung, daß zu viele Personen die Sozialhilfeprogramme ausnutzen würden. Von nun an hatten nur noch die ganz Armen Anspruch auf Unterstützung. Zu dieser Zeit stiegen die Zahlen der Wohnungslosen wieder an (vgl. Karger und Stoesz 1990, S. 50).
2.2.2 Sozialarbeit für Frauen und Mütter
Zu Beginn des 20. Jahrhunderts war die Säuglingssterblichkeit unter den alleinstehenden jungen Frauen nach wie vor sehr hoch. Das lag zum einen daran, daß diese Frauen oft keinen Unterhalt vom Kindsvater erhielten und zum anderen, daß die öffentliche Armenpflege sich immer noch sehr zögernd um die „gefallenen“ Mädchen kümmerte. Mit einem neuen Gesetz zur Sammelvormundschaft und den 1905 eingerichteten Fürsorgestellen zur Unterstützung bedürftiger Mütter wollte man diesen Mißständen entgegentreten. Das Aufziehen der Kinder wurde von ehrenamtlich tätigen Frauen überwacht (vgl. Baron und Landwehr (Hg.) 1995, S. 56).
Für eine rechtliche Besserstellung alleinerziehender Mütter und unehelicher Kinder setzte sich Helene Stöcker mit ihrem 1905 gegründeten „Deutschen Bund für Mutterschutz und Sexualreform“ ein. Frau Stöcker war eine Vertreterin des sogenannten radikalen Flügels der bürgerlichen Frauenbewegung und kämpfte gegen die Doppelmoral der Gesellschaft und errichtete weitere Heime für unverheiratete Mütter (vgl. Zeller 1994, S. 51).
Die Mutter- Kind- Einrichtungen veränderten sich sehr im Laufe der ersten Jahrzehnte des neuen Jahrhunderts. Die religiösen Rettungsabsichten wurden durch pädagogische Konzepte abgelöst. Dazu kam die zunehmende Verrechtlichung und Absicherung der öffentlichen Erziehung. Aus den kleinen, kirchlichen Wohlfahrtsvereinen wurden mächtige Organisationen, denen ein eigenständiges Recht in der Jugendhilfe zustand.
[...]
- Citation du texte
- Wiebke Kalski (Auteur), 2001, Soziale Arbeit für Frauen in den Vereinigten Staaten von Amerika und der Bundesrepublik Deutschland - Ein Vergleich, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/7410
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