Die Nennung des Themas der sexuellen Gewalt in der Pflege ruft bei den meisten Menschen Ungläubigkeit und Entsetzen sowie Ekel und Abscheu hervor. Fälle sexueller Gewalt in der Pflege sind unvorstellbar, unbenannt und unbekannt.
Opfer dieser speziellen Gewaltform müssen ihre Erfahrungen nicht nur selbst als solche identifizieren, sondern auch gegen Tabuisierung und Ignoranz gegenüber sexueller Geschehnisse in pflegerischen Einrichtungen im Allgemeinen ankämpfen, wenn sie sich hilfesuchend an Dritte wenden.
Dass es jedoch sexuelle Gewalt im pflegerischen Kontext gibt, deren Täterinnen und Opfer auf der Seite der Patientinnen und Bewohnerinnen zudem überwiegend ältere Menschen sind, unterliegt bisher einer gesellschaftlichen Wahrnehmungsbarriere: Zum einen bieten Krankenhäuser und Seniorinnenheime als Orte der sichtbaren Erkrankungen, z. B. durch körperliche Gebrechen, Wunden und Verbände, in gängigen Vorstellungen keinen Raum für Sexualität. Zum anderen besteht in vielen Teilen unserer Gesellschaft bis heute das Bild asexueller alter Menschen auf Grund vermeintlich verlorengegangener Attraktivität und Schönheit nach den Idealen der westlichen Kultur.
Hierbei wird die Komplexität des Themas deutlich, mit der ich mich in dieser Arbeit auseinandersetzen möchte: Im Zentrum steht die Frage, ob es Fälle sexueller und sexualisierter Gewalt gibt, die von Patientinnen und Bewohnerinnen einerseits sowie von Pflegenden andererseits erlebt und/oder ausgeübt werden. Zudem stellen sich die Fragen, in welchen Formen sie zur Ausübung kommen und in welchem Kontext sie an die Öffentlichkeit gelangen. In dieser Arbeit sollen Fälle aufgezeigt werden, die bereits in der Literatur zu Gewalt in der Pflege, als Erfahrungsdarstellung im Internet und in Forschungsberichten anderer Konstellationen pflegerischer Gewalthandlungen beschrieben worden sind.
Inhaltsverzeichnis
1 Einleitung
2 Thematische Eingrenzung
3 Stand der Forschung
4 Begriffsdefinitionen
4.1 Pflege
4.2 Aggression
4.2.1 Was bedeutet Aggression?
4.2.2 Welche Ursachen haben Aggressionen?
4.3 Gewalt
4.3.1 Was ist Gewalt?
4.3.2 Was bedeutet Gewalt für den einzelnen Menschen?
4.4 Macht
4.5 Sexualität und Dissexualität
5 Juristische Grundlagen
5.1 Menschenwürde und Menschenrechte
5.2 Strafrechtliche Grundlagen
6 Ursachen für die Ausübung sexueller Gewalt in der Pflege
6.1 Die Beziehung und Rollenerwartungen zwischen Pflegenden und Zu-Pflegen- den
6.2 Ursachen für vom Pflegepersonal ausgehende sexuelle Gewalthandlungen
6.2.1 Ursachen, die im Zusammenhang mit der pflegerischen Beziehung stehen
6.2.2 Ursachen, die keinen pflegespezifischen Zusammenhang aufweisen
6.3 Ursachen für von Patientinnen/Bewohnerinnen ausgehende sexuelle Gewalt- handlungen
7 Erscheinungsformen sexueller und sexualisierter Gewalthandlungen anhand von Fallbeispielen aus der Literatur
7.1 Psychische sexuelle Gewalt
7.1.1 Verletzungen der personalen und geschlechtlichen Identität
7.1.2 Verletzungen des Schamgefühles und der menschlichen Würde
7.1.3 Sexuelle Belästigung
7.2 Physische sexuelle Gewalt
7.2.1 Sexuelle Nötigung
7.2.2 Vergewaltigung
8 Auswirkungen und Folgen für die Betroffenen sexueller Gewalt
9 Handlungsansätze zur Vermeidung und Beendigung sexueller Gewalt in der Pflege
9.1 Prävention sexueller Gewalt in pflegerischen Einrichtungen
9.1.1 Thematisierung und Sensibilisierung
9.1.2 Niedrigschwellige Gesprächsangebote
9.1.3 Einführung professioneller Kommunikation
9.1.4 Öffnung der Organisations- und Institutionsstrukturen
9.1.5 Verbesserung der Arbeitsbedingungen
9.1.6 Weitere ausgewählte Ansätze
9.2 Interventionen bei sexueller Gewalt in pflegerischen Institutionen
9.2.1 Erkennungsmerkmale sexueller Gewalthandlungen
9.2.2 Beendigung der akuten Gewaltsituation
9.2.3 Mitarbeiterinnengespräche und Krisenintervention
9.2.4 Kündigung der Verträge
10 Zusammenfassung
11 Schlussfolgerungen
12 Literaturverzeichnis
1 Einleitung
Die Nennung des Themas der sexuellen Gewalt in der Pflege ruft bei den meisten Menschen Ungläubigkeit und Entsetzen sowie Ekel und Abscheu hervor. Fälle sexueller Gewalt in der Pflege sind unvorstellbar, unbenannt und unbekannt.
Opfer dieser speziellen Gewaltform müssen ihre Erfahrungen nicht nur selbst als solche identifizieren, sondern auch gegen Tabuisierung und Ignoranz gegenüber sexueller Geschehnisse in pflegerischen Einrichtungen im Allgemeinen ankämpfen, wenn sie sich hilfesuchend an Dritte wenden.
Dass es jedoch sexuelle Gewalt im pflegerischen Kontext gibt, deren Täterinnen und Opfer auf der Seite der Patientinnen und Bewohnerinnen zudem überwiegend ältere Menschen sind, unterliegt bisher einer gesellschaftlichen Wahrnehmungsbarriere: Zum einen bieten Krankenhäuser und Seniorinnenheime als Orte der sichtbaren Erkrankungen, z.B. durch körperliche Gebrechen, Wunden und Verbände, in gängigen Vorstellungen keinen Raum für Sexualität. Zum anderen besteht in vielen Teilen unserer Gesellschaft bis heute das Bild asexueller alter Menschen auf Grund vermeintlich verlorengegangener Attraktivität und Schönheit nach den Idealen der westlichen Kultur.
Hierbei wird die Komplexität des Themas deutlich, mit der ich mich in dieser Arbeit auseinandersetzen möchte: Im Zentrum steht die Frage, ob es Fälle sexueller und sexualisierter Gewalt gibt, die von Patientinnen und Bewohnerinnen einerseits sowie von Pflegenden andererseits erlebt und/oder ausgeübt werden. Zudem stellen sich die Fragen, in welchen Formen sie zur Ausübung kommen und in welchem Kontext sie an die Öffentlichkeit gelangen.
In dieser Arbeit sollen Fälle aufgezeigt werden, die bereits in der Literatur zu Gewalt in der Pflege, als Erfahrungsdarstellung im Internet und in Forschungsberichten anderer Konstellationen pflegerischer Gewalthandlungen beschrieben worden sind. Mir persönlich ist es nicht möglich, in der zeitlichen Kürze einer Diplomarbeit eine umfassende empirische Studie zu diesem sensiblen Thema durchzuführen; meiner Einschätzung nach benötigt eine Forschungsarbeit dieser Thematik einen großzügigeren zeitlichen Rahmen. Zum einen ist es schwierig, opfergewordene Patientinnen und Bewohnerinnen ausfindig zu machen, zum anderen ist es vorstellbar, dass viele Frauen auf Grund eines ausgeprägten Schamgefühles nicht oder erst nach Aufbau einer vertrauensvollen Beziehung über ihre Erlebnisse reden können. Auf Grund dessen bedarf dieses schwer zugängliche Forschungsfeld wahrscheinlich multimethodaler Zugänge. Dennoch soll die vorliegende theoretische Untersuchung einen dringenden Forschungsbedarf aufdecken und hinsichtlich dessen Planung eine wichtige Vorarbeit leisten.
Im Vorfeld werden elementare Begriffe definiert und in einen Zusammenhang gebracht, um ein gezieltes Verstehen zu ermöglichen. Daraufhin sollen die rechtlichen Grundlagen zur Strafbarkeit sexueller Gewalthandlungen sowie die Ursachen zur Ausübung dieser Gewaltform erläutert werden. Sexuelle Gewalthandlungen, die sowohl vom Pflegepersonal als auch von Patientinnen/Bewohnerinnen ausgehen, werden im Hauptteil anhand von Beispielen aus der Literatur dargestellt, begründet und den zuvor definierten Erscheinungsformen der Gewalt zugeordnet. Im Anschluss daran sollen die Auswirkungen und längerfristigen Folgen für die Betroffenen geschildert werden, bevor es im abschließenden Kapitel um die Möglichkeiten der Prävention und Intervention speziell für die Führungs- und Leitungspersonen im Pflegemanagement gehen wird.
In der vorliegenden Arbeit werde ich entsprechend des Sachverhaltes neben „sexueller Gewalt“ auch den Begriff der „sexualisierten Gewalt“ verwenden, da dieser speziell die Macht, welche die gewaltausübende Person ausdrücken möchte, impliziert.
Im Folgenden werde ich die Bezeichnung „Krankenhaus“ stellvertretend für alle krankenhausähnlichen Einrichtungen wie Klinika, Hospitäler und Integrierte Versorgungszentren sowie die Benennung „Seniorinnenheim“ gebündelt für Pflegeheime, Altersheime, Seniorinnenresidenzen, Altenwohngemeinschaften, Seniorinnenstifte u.a. benutzen. Zusammenfassend werde ich beide auch als „pflegerische Einrichtung“ oder „Pflegeeinrichtung“ bezeichnen.
Des Weiteren möchte ich alle beruflich in der Pflege tätigen Personen wie Gesundheits- und Krankenpflegerinnen, Altenpflegerinnen, Pflegehelferinnen usw. zusammenfassend mit dem mir als aktiv und direkt erscheinenden Wort der „Pflegerinnen“, seltener hingegen als Pflegende oder Pflegepersonal, betiteln. In diesem Zusammenhang soll erwähnt werden, dass „Gesundheits- und Krankenpfleger/in“ die seit der Novellierung des Krankenpflegegesetzes im Jahr 2004 geltende Berufsbezeichnung für die vorherige Krankenschwester bzw. den Krankenpfleger ist [Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft 2004].
Ich gebrauche aus Gründen der besseren Lesbarkeit in dieser Arbeit ausschließlich die weibliche Schreibform, da sich die Thematik größtenteils auf Frauen, die erstens den Hauptteil in der Berufsgruppe der Pflegenden bilden und zweitens überwiegend Opfer sexueller und sexualisierter Gewalt werden, bezieht. Das andere biologische Geschlecht (Männer) ist ausdrücklich mitgemeint sowie sich auch alle weiteren sozialen Geschlechter angesprochen fühlen sollen. Die Ausschließlichkeit der gewählten Schreibform wird sich jedoch beim Zitieren und Bearbeiten eines konkreten Falles einschränken.
2 Thematische Eingrenzung
Das allgemeine Thema „Gewalt in der Pflege“ verknüpft mit der Thematik „Gewalt gegen alte Menschen“ ist bereits seit einigen Jahrzehnten in Ländern wie z.B. Schweden, Norwegen, Kanada, Israel und den USA erforscht sowie der Öffentlichkeit zugänglich gemacht worden. Betrachtung finden verschiedene Typologien und Erscheinungsformen der Gewalt sowie auch das Auftreten der Gewalt in den unterschiedlichsten pflegerischen und institutionellen Kontexten. [Sowarka et al. 2002]
Mittelpunkt dieser Arbeit soll die Darstellung der direkten personalen sexuellen Gewalt sein, weshalb begleitende Ereignisse wie bspw. Vernachlässigung, finanzielle Ausbeutung oder Medikamentenmissbrauch nicht benannt werden, es sei denn, sie stehen in einem unmittelbaren Zusammenhang. Des Weiteren liegt die Hauptbetrachtung der Arbeit auf den Patientinnen, Bewohnerinnen und Pflegenden eines Krankenhauses oder Seniorinnenheimes. Gewalt, die durch Angehörige ausgeübt wird, soll auf Grund zahlreicher Publikationen zum Thema der Nahraum-, häuslichen und familiären Gewalt ausgeklammert werden; hieran schließt sich auch die Betrachtung der sexuellen Gewalt in der ambulanten- oder Hauskrankenpflege.
Keine Erwähnung finden zudem sexuelle Gewalterfahrungen aus dem Bereich der Behindertenheime sowie den psychiatrischen Stationen der Krankenhäuser, da diese ebenfalls eine eigene fortgeschrittene wissenschaftliche Betrachtung aufweisen können. Dennoch wird es Überschneidungen zum gerontopsychiatrischen Fachgebiet geben, da dementiell erkrankte Bewohnerinnen auch in Seniorinnenheimen leben. Schließlich wird darauf hingewiesen, dass Gewalterlebnisse sexualisierter Art zwischen dem pflegerischen und/oder ärztlichen Personal sowie Angehörigen nicht Gegenstand der Untersuchung in diesem Rahmen sind.
3 Stand der Forschung
Sexuelle Gewalt in der Pflege ist bisher wenig erforscht; dennoch sind bereits Fälle von sexuellen Gewalthandlungen gegen Patientinnen und Bewohnerinnen in der Literatur beschrieben und Studien über sexuelle Belästigung an Pflegenden veröffentlicht. Dem liegen hauptsächlich zwei Studienrichtungen zu Grunde, die seit etwas mehr als zwei Jahrzehnten erforscht werden: Als Erstes kam die Forschung über sexuelle Gewaltdelikte an älteren Menschen auf, deren Vertreterinnen alsbald den stationären Altenpflegeeinrichtungen eine tragende Rolle als Orte des Geschehens zuweisen konnten und in diesem Zusammenhang insbesondere kranke und hilfebedürftige alte Menschen als potenzielle Opfer identifizierten.
Als Zweites ist die seit den 1990er Jahren begonnene Erforschung der allgemeinen Gewaltthematik in pflegerischen Beziehungen zu benennen. Betrachtung finden hierbei Pflegebeziehungen, die im häuslichen Bereich mit Angehörigen oder Hauskrankenpflegerinnen sowie in pflegerischen Institutionen mit Pflegerinnen bestehen. Die Erforschung der defizitären Versorgung und Betreuung deckt Gewalthandlungen auf, unter denen auch Fälle sexueller und sexualisierter Gewalt sichtbar werden. [Görgen et al. 2005]
Eine Vorreiterrolle spielen die USA, deren Wissenschaftlerinnen mittels verschiedener Studien Gewalthandlungen an älteren Menschen sowie in pflegerischen Institutionen nachweisen. Die ersten Fälle von Gewalt an älteren Menschen kamen in den frühen bis Mitte der 1980er Jahre an die Öffentlichkeit. Daraufhin wurden Schutzprogramme entwickelt, die sich nach den Erkenntnissen und dem Muster der Kinderschutzprogramme richteten. Nach der Feststellung, dass diese der Prävention und Bewältigung sexueller Gewalt für ältere Menschen nicht gerecht werden, gründeten sich Initiativen zur Problematik der Gewalt gegen ältere Menschen und ebneten der Forschungstätigkeit den Weg. [Wyandt 2004]
Ramsey-Klawsnik führte 1991 eine Studie zu sexuellen Gewalterlebnissen älterer Frauen und Männer durch, die in der häuslichen Umgebung lebten und von Angehörigen oder Mitarbeiterinnen eines Adult Protective Services betreut wurden. Die Untersuchung ergab, dass von 28 Fällen sexueller Gewalt es bei 61% zu einer Vergewaltigung, in zehn Fällen zu wiederholten vaginalen Vergewaltigungen gekommen war. Alle Opfer waren weiblich, zwischen 65 und 101 Jahre alt und pflege-/hilfebedürftig auf Grund dementieller oder anderweitig psychischer Erkrankungen; zwei Frauen waren geistig behindert. Bis auf eine Ausnahme waren die Täter männlich, 81% waren Pflege- und Betreuungspersonen, davon 78% Familienmitglieder der Opfer. [Ramsey-Klawsnik1991]
Auf Grundlage dieser Studie entwickelte Ramsey-Klawsnik einen speziellen Interviewleitfaden für Befragungen älterer Menschen, die mutmaßlich Opfer sexueller Gewalthandlungen geworden sind sowie eine Typologisierung der Personen, die sexuelle Gewalt an älteren pflege- und hilfebedürftigen Menschen ausüben. [NCEA 2006]
In ihrer weiteren Forschungstätigkeit untersuchte sie sexuelle Gewalthandlungen in Seniorinnenheimen, die von Bewohnerinnen an Bewohnerinnen verübt werden und kommt zu dem Ergebnis, dass es zwei Arten sexueller Gewalt in pflegerischen Einrichtungen gibt: Die erste bezieht sich auf Bewohnerinnen, die zustimmungsfähig sind, sexuelle Aktivitäten jedoch ablehnen. Die zweite erscheint bei zustimmungsunfähigen Personen durch geistige oder körperliche Erkrankungen. Die meist männlichen Täter richteten ihr sexuelles Gewaltverhalten entweder auf mehrere, meistens weibliche Opfer oder im Kontext einer Beziehung auf ihre Partnerin. [Ramsey-Klawsnik 2004]
Die Forschungsgruppe um Burgess untersuchte 20 polizeilich gemeldete Fälle sexueller Gewalthandlungen an Bewohnerinnen, die in Seniorinnenheimen lebten. Von den 18 weiblichen und zwei männlichen Opfern waren 15 Personen bettlägerig oder in hohem Maße gehbehindert, hinzu kommen zwölf Menschen mit Demenz und insgesamt hatten alle 20 Opfer weitere psychische oder neurologische Erkrankungen. In mindestens 15 Fällen konnten männliche Heimmitarbeiter, in wenigstens einem Fall eine weibliche Pflegehelferin als Tatpersonen identifiziert werden. Drei männliche Mitbewohner begingen drei der sexualisierten Gewalthandlungen. Tatorte waren in 16 Fällen die Zimmer und Betten der Opfer, auch Mehrbettzimmer stellten offensichtlich kein Hindernis für die Täterinnen dar; Tatzeiten waren in den Abend- und Morgenstunden, sowie nachts auszumachen. Neben mehrfachen vaginalen Vergewaltigungen wurde eine große Breite weiterer sexueller sowie sadistischer Handlungen angewendet. Nach theoretischer Rekonstruktion der Tathergänge kamen Burgess et al. zu dem Ergebnis, dass Pflegende häufig zumindest Ohrenzeuginnen, manchmal auch Augenzeuginnen der Sexualdelikte waren. Pflegende, gegen die bereits Verdachtsmomente vorlagen, wurden dennoch von der jeweiligen Einrichtung eingestellt. Es stellte sich heraus, dass alle Täterinnen nur geringfügig sozial kompetent waren und sie sich ausnahmslos wiederstandsunfähige Opfer auswählten. Zudem nahmen die Forscherinnen in den Gesprächen mit den Pflegenden einen Mangel an Sensibilität und Kenntnissen über Alterssexualität und somit über die Möglichkeit der Sexualopferwerdung alter Menschen wahr. [Burgessetal. 2000]
Teaster&Roberto führten eine fünfjährige Aktenuntersuchung des Adult Protection Services in Virginia durch und ermittelten 50 Fälle von Sexualdelikten an Bewohnerinnen von Seniorinnenheimen. Alle Opfer waren zwischen 70 und 89 Jahre alt und überwiegend weiblich, mehr als zwei Drittel waren dementiell erkrankt und pflege- oder hilfebedürftig. Die Täter waren ausschließlich Männer, zu 75% entstammten sie ebenfalls den pflegerischen Einrichtungen als Heimbewohner; die anderen Täter waren etwa zu gleichen Teilen Pfleger, Angehörige oder Freunde der Opfer. Auffallend an dieser Studie ist der Einbezug der leichteren Formen von sexueller Gewalt, wie z.B. sexualisierte Küsse, Berührungen, Aufforderungen, Witze und Kommentare, die den Hauptteil der Fälle ausmachen. Aber auch Vergewaltigungen wurden bekannt sowie zwei Fälle von Exhibitionismus. In mindestens 15 Fällen wurden die Opfer wiederholt viktimisiert und in wenigstens 32 Fällen gab es bekannte Tatzeuginnen. Auf Grund ihrer Erkenntnisse schlussfolgerten Teaster&Roberto, dass es eine hohe Dunkelziffer von Straftaten dieser Art geben muss. [Teaster, Roberto 2003]
In einigen europäischen Ländern wie Großbritannien, Irland, Schweden oder der Schweiz werden seit den 1990er Jahren umfangreichere Studien zur Gewalt gegen alte Menschen im institutionellen Bereich durchgeführt. Auf Aspekte sexueller Gewalt wird jedoch selten eingegangen. So geben in einer Studie in der deutschsprachigen Schweiz von 205 befragten Heimleitungs- und Pflegepersonen aus diversen Seniorinnenheimen 6% an, sexuelle Belästigungen von Pflegenden an Bewohnerinnen beobachtet zu haben. Als eigenes Verhalten benennt 1% der Befragten Entsprechendes. In einer weiteren Studie, die eine Befragung von 361 Pflegerinnen beinhaltet, geben vier Personen an, sexuelle Belästigung von Bewohnerinnen durch Pflegende gesehen zu haben; eigene Verhaltensweisen dieser Art sind nicht benannt. In Schweden wurden 499 Pflegekräfte zum Thema der Gewalt in der Pflege befragt, wovon ein Befragter äußert, einen Fall von sexueller Gewalt an einer pflegebedürftigen Person zu kennen. [Sowarkaetal. 2002]
Einen wichtigen Beitrag zur Aufdeckung und Enttabuisierung der Gewalt im Alter in der BRD leistet die von Hirsch gegründete Initiative „Handeln statt Mißhandeln“–Bonner Initiative gegen Gewalt im Alter e.V. In der von ihr herausgegebenen Schriftenreihe sind Schilderungen von Angehörigen, Betroffenen, Pflegepersonen und Helferinnen zusammengestellt, die zwar subjektiver sowie nicht repräsentativer Art sind, auf Grund ihrer Vielzahl und inhaltlichen Vielfalt dennoch eine eindringliche Übersicht über (sexuelle) Gewalthandlungen in Seniorinnenheimen und Krankenhäusern in der BRD bietet. [Hirsch, Fussek 2001]
Die aktuellsten Studien zu sexueller Gewalt im Alter stammen von der Forschungsgruppe um Görgen&Nägele, die 2003 ihren ersten Bericht am Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen veröffentlichten. 2005 folgte eine weitaus umfangreichere Arbeit, deren Daten zum einen aus dem Hellfeld der polizeilichen Meldungen, zum anderen aus dem Dunkelfeld der spezialisierten Institutionen der Opferhilfe eruiert wurden. Mittels Analysen von Akten und Kriminalstatistiken, Befragungen von Institutionen, Expertinneninterviews und der Auswertung von Medienberichten gelingt ihnen der Nachweis über die Existenz verschiedener Erscheinungsformen sexueller Gewalt im Alter in unterschiedlichen Lebensräumen, welche auch Krankenhäuser und Seniorinnenheime inkludieren. Sie kommen zu dem Schluss, dass die Zahl der bekannt werdenden Fälle sehr niedrig bleibt im Vergleich mit den Sexualdelikten, die nicht polizeilich gemeldet werden und damit im Dunkelfeld liegen. Dies bedeutet auch, dass es ein beträchtliches altersspezifisches Dunkelfeld sexueller und sexualisierter Gewalt gibt, dessen Annahme sich auf die Zahlen der Notruftelefone, Beratungsstellen und Opferschutzeinrichtungen stützt, bei denen Opfer und Angehörige anonym und formlos Hilfe bekommen. [Görgen,Nägele2003; Görgenetal. 2005]
Ein selbstständiger Forschungszweig zum Thema der sexuellen Gewalt in der Pflege hat sich in der BRD jedoch noch nicht herausgebildet, was an der komplizierten Zugänglichkeit des Forschungsfeldes liegen kann. Es ist nachvollziehbar, dass es bspw. Frauen höheren Alters, die in einem pflegerischen Abhängigkeitsverhältnis leben, schwer fällt über aktuelle sexuelle Gewalterfahrungen zu reden, wenn sie bereits ältere Erlebnisse dieser Art in sich tragen.
Wie in jedem Krieg wurden und werden zahlreich Frauen von Soldaten im Rahmen der Kriegsstrategie vergewaltigt. Im Zweiten Weltkrieg schändeten sowohl deutsche Soldaten massenhaft jüdische, polnische sowie russische Mädchen und Frauen, als auch amerikanische, englische, französische und russische Soldaten ihrerseits deutsche Mädchen und Frauen vergewaltigten. Schätzungen zufolge wurden etwa 1,9 Millionen deutsche Frauen und Mädchen während des russischen Vormarsches bis Berlin und circa 800.000 Frauen durch verschiedenstämmige Soldaten allein in Berlin vergewaltigt. Nach Kriegsende bis 1948 existierten auf dem gesamtdeutschen Gebiet Bordelle für die Soldaten aller Besatzungsmächte, in denen sich eine Vielzahl der Frauen zwangsprostituierte, um Geld oder Zigaretten zum Erwerb von Lebensmittel für sich, ihre Kinder und weitere Familienmitglieder zu erhalten. [Böhmer 2000]
Gut 60 Jahre nach Kriegsende befinden sich die Menschen der so genannten Kriegsgeneration heute in einer Altersspanne zwischen 70 und 100 Jahren. Viele von ihnen, vor allem Frauen, leben auf Grund ihres hohen Alters in Seniorinnenheimen oder müssen sich zeitweilig in ein Krankenhaus begeben. Es ist also davon auszugehen, dass viele Bewohnerinnen und Patientinnen in der BRD bereits sexualisierte Gewalt in ihrem Leben erfahren und größtenteils nie darüber gesprochen haben. Warum sollten sie dies jetzt bei einer erneuten Viktimisierung tun? Denkbar ist, dass sie, wie auch nicht vormalig viktimisierte Frauen, sich kaum oder gar nicht einer fremden Interviewpartnerin zu solch einem intimen Thema öffnen können .
Ein anderer Grund für die fehlende Forschungstätigkeit auf diesem Gebiet ist in der Unbekanntheit der Thematik zu finden. Viele Menschen und insbesondere auch Angehörige der medizinisch-pflegerischen Berufsgruppe kennen weder die Problematik der sexuellen Gewalt in pflegerischen Institutionen, noch besitzen sie Kenntnisse über die Sexualität bei Krankheit und im Alter oder haben sich mit den Erlebnissen der Kriegsgeneration auseinander gesetzt. Somit sind die Pflege- und Betreuungspersonen kaum in der Lage, Patientinnen und Bewohnerinnen als Opfer sexueller und sexualisierter Gewalt zu identifizieren. Die Opfer selbst sind zumeist auf Grund ihrer Erkrankungen körperlich und/oder geistig nicht in der Lage, ihre Erlebnisse zu äußern, was eine besondere Schwierigkeit im pflegerischen Feld ist. Auch die gesellschaftliche Tabuisierung der Sexualität bei Krankheit und im Alter mit all ihren Facetten, bspw. um Attraktivität und Körperfunktionen, trägt wesentlich zur Wahrnehmungssperre des Themas bei [Görgen, Nägele 2003].
Die Initiierung eines breiten öffentlichen Interesses ist wünschenswert und speziell für die Aufdeckung der hohen Dunkelziffer der Opfer sexueller Gewalt in der Pflege überaus hilfreich. Deshalb möchte ich mit dieser Arbeit einen Beitrag zum Voranschreiten der Aufklärungsarbeit in diesem Bereich leisten und durch die auszugsweise Nutzung der bisherigen Veröffentlichungen und Studien die Arbeit der Forscherinnen würdigen.
4 Begriffsdefinitionen
Begriffe, wie zum Beispiel Gewalt und Sexualität, sind in der heutigen Alltagssprache in verschiedenen Kontexten sehr gebräuchlich. Hieraus resultiert ein breitgefächertes Populärwissen um ihre Bedeutung, das einem einheitlichen Verständnis zu dem speziellen Thema nicht zuträglich ist. Im Folgenden sollen die wesentlichen Begriffe, die der Thematik zu Grunde liegen, erläutert sowie in ihren Dimensionen und Zusammenhängen dargestellt werden.
4.1 Pflege
Etymologisch entstammt das Wort Pflege dem althochdeutschen Sprachraum des 11.Jhd. „phlega“ und bedeutete „Fürsorge, Obhut und Versorgung“. Eine erste Ausweitung des Begriffes auf „Vormundschaft, Umgang, Abgabe, Lebensart, Gewohnheit, Beschäftigung, Amt und Zins“ erfolgte mit dem mittelhochdeutschen Wort „phlege“. Zur gleichen Zeit entwickelten sich die Wörter „phlegære, phleger“, die soviel wie „Beschützer, Hüter, Aufseher, Vormund, Verwalter und Oberer“ bedeuteten und die Herkunft des heutigen Wortes „Pfleger“ bescheinigen. [vgl. Pfeifer 1993 S. 998]
Die Tätigkeiten und Ziele im Berufsfeld der Pflege haben sich seit ihren Anfängen im frühen Mittelalter stetig mit den politischen Verhältnissen sowie den medizinischen und technischen Fortschritten gewandelt. Erste Bestrebungen nach geregelten Aufgaben in der pflegerischen Tätigkeit kamen in der Industrialisierung auf, als Größe und Modernität der Krankenhäuser sprunghaft durch die Bevölkerungszunahme in den Städten anstiegen. Internationale fortschrittliche Entwicklungen wie die Einrichtung von Krankenpflegeschulen, Gründung von Berufsverbänden und Schwesternschaften forcierten u.a. den Erlass des ersten Krankenpflegegesetzes im Jahre 1907 in Preußen. Dennoch trug dies nur wenig zur Selbstbestimmung des Pflegeberufes gegenüber der Medizin bei. [Kellnhauser et al. 2004]
Die Entwicklung der Pflegewissenschaft wurde vor allem durch Theoretikerinnen wie Peplau und Orem seit den 1950er Jahren in den USA intensiviert und durch nachfolgende Pflegeforscherinnen wie Henderson, Rogers und Leininger weiter forciert. In einigen Ländern Europas erfolgte ab 1980 die Teil-Akademisierung der Krankenpflegeausbildung, dem sich die BRD erst in den 1990er Jahren anschloss. Der erste internationale Pflegekongress fand 1997 in Nürnberg statt, auf dem es durch die Akademisierung und Professionalisierung der Pflege erstmals zur Herausbildung eigenständiger pflegerischer Aufgaben und Ziele kam, die sich auf drei Handlungsfelder, nämlich der Gesundheitspflege, der Krankenpflege und der Altenpflege, beziehen. Auf dieser Grundlage benannte der Weltbund der Krankenschwestern und Krankenpfleger (International Council of Nursing) im Jahr2000 vier zentrale Ziele der Pflege: Die Förderung und Wiederherstellung der Gesundheit, die Verhütung von Krankheit und die Linderung von Leiden. [vgl. Menche 2004S.4]
Professionelle Pflege findet heute in allen Bereichen des Gesundheitswesens statt, in denen Gesundheits- und Krankenpflegerinnen, Gesundheits- und Kinderkrankenpflegerinnen sowie Altenpflegerinnen tätig sind. Die spezifischen Pflegeaufgaben liegen in der menschlichen, würde- und respektvollen Beratung, Begleitung, Anleitung, Betreuung und Versorgung jeder einzelnen Patientin unter Einbeziehung ihrer Bezugspersonen. [Kellnhauseretal. 2004]
Grundlage für professionelles Pflegehandeln bieten diverse seit den 1960er Jahren entwickelte Pflegetheorien, die die Systematisierung von pflegerelevanten Beobachtungen, Aussagen und Zusammenhängen darstellen. Fünf Theorien seien an dieser Stelle benannt: Pflegemodelle, die auf der Bedürfnistheorie gründen, setzen sich mit der Pflegebedürftigkeit auseinander und den daraus resultierenden veränderten Bedürfnissen und Ressourcen eines erkrankten Menschen. Vertreterinnen der Bedürfnismodelle sind Roper, Henderson, Logan und Orem. Im Mittelpunkt der Interaktionstheorie nach Peplau und King steht die kommunikative Beziehung zwischen Pflegerin und Zu-Pflegende und die Notwendigkeit der erzieherischen und fördernden Komponente der Pflege, um eine bestmögliche gesundheitliche Entwicklung zu forcieren. Watson und Leininger begründen die humanistische Theorie, welche die menschliche Fürsorge mit ihren soziokulturellen Hintergründen zum Schwerpunkt hat. Modelle, die den Einbezug bestimmter erfolgbringender pflegerischer Interventionen inne haben, sind Pflegeergebnistheorien der Theoretikerinnen Johnson, Levine, Roy und Rogers. [Menche 2004]
Die Theorie des systemischen Gleichgewichts, begründet von Friedemann, ist eingebettet in die familien- und umweltbezogene Pflege. Dabei werden der Mensch, seine Familie und die Umwelt in einer Einheit gesehen, die wegen ihrer wechselseitigen Beziehungen nicht getrennt werden können. Die Struktur und Prozesse der Familie stellen eine einflussreiche Umwelt für jedes Individuum seit seiner Geburt dar, weshalb die Erkrankung einer Person Veränderungen im System einer gesamten familiären Gemeinschaft bedeutet. Die systemische Pflege setzt an dieser Situation an und richtet nach Schaffung einer kongruenten Verbindung zwischen der Pflegerin und der Zu-Pflegenden ihr Interesse auf die Fähigkeiten und Ressourcen der kranken Person. Durch die gemeinsame Erarbeitung und produktive Nutzung des außergewöhnlichen Zustandes, Einbezug der familiären Gegebenheiten sowie Information und Anleitung der Zu-Pflegenden über gesundheitsfördernde Handlungen führt der Pflegeprozess zur Verbesserung der Gesundheit und darüber hinaus der Lebensqualität. [Friedemann, Köhlen 2003]
Für die praktische Arbeit in der Pflege stellen die Pflegemodelle einen Handlungsrahmen dar, der Orientierung bei alltäglichen Aufgaben und Umgangsmöglichkeiten in speziellen Situationen bietet. Darüber hinaus setzen die Theorien unterschiedliche Schwerpunkte und können somit Anreiz geben zu kritischen und reflektierenden Überlegungen seitens des Pflegepersonals sowohl über sich selbst, ihre Kolleginnen und die Einrichtung als auch bezüglich ihrer Arbeit mit den Patientinnen und deren Angehörigen sowie über die eingesetzten pflegerischen Maßnahmen, Mittel und Therapien. Die Qualitätssicherung der professionellen Pflege soll anhand der Pflegeplanung erfolgen. Diese wird innerhalb des Pflegeprozesses bezogen auf jede Patientin zum Zwecke der individuellen Informationssammlung, Festlegung der pflegerischen Ziele und Maßnahmen sowie deren Durchführungsnachweis und Evaluation erstellt. [Menche 2004]
4.2 Aggression
Vor fast drei Jahrhunderten wurde Aggression lediglich als ein gewalttätiger Anschlag auf eine Person oder Personengruppe mit dem Ziel des Raubes oder Mordes gesehen, dessen Täterinnen der unteren Gesellschaftsschicht entstammten:
„Aggredi, aggrediren; hinzugehen, zu einem gehen. lt. einen anfallen, angreiffen, anfahen. Aggressor; der einen angreifft, den Angriff thut, lt. der Räuber.“ [Zedler 1732 S. 779]
„Adgressura, Adgressus; ein gewaltsamer Überfall von Strassen≈Räubern oder Mördern.“ [Zedler 1732 S. 498]
Im Zuge der Gewalt-, Friedens- und Konfliktforschung der vergangenen Jahrzehnte gelangten Wissenschaftlerinnen zu mehrdimensionalen Definitionen, die neben der destruktiven auch eine konstruktive Komponente sowie die Ausweitung des Begriffes auf alle Menschen als mögliche Opfer und Täterinnen beinhaltet.
4.2.1 Was bedeutet Aggression?
Die Aggression als Oberbegriff vereint das aggressive Verhalten und die aggressiven Gefühle, die jedoch nicht zwangsläufig miteinander hergehen. Aggressive Emotionen können, aber müssen nicht in aggressives Handeln übergehen, umgekehrt beruht aggressives Verhalten nicht notwendig auf vorausgegangenen Aggressionsgefühlen.
Alle Emotionen, die eine explizit negative Stimmung bezüglich anderer Personen beinhalten und dadurch auf Schädigung dieser ausgerichtet sind, gelten als aggressive Gefühle. Hierbei werden drei Ebenen benannt: Die Nicht-aggressive, der Gefühle wie z.B. Angst, Begeisterung oder Ehrgeiz zu Grunde liegen. Sie sind nicht personenbezogen und können in einigen Fällen ein konstruktives aggressives Verhalten hervorrufen wofür exemplarisch die Notwehr oder die zielstrebige Durchführung eines Projektes steht. Eine weitere Ebene ist die der Voraggression, welche ebenfalls nicht oder nur gering personenbezogen ist und durch unterschiedliche Ereignisse in aggressives Verhalten münden kann. Beispiele hierfür sind eine gereizte Stimmung, Stress oder allgemeiner Unmut. Die letzte Stufe ist die aggressive Ebene, die direkt personenbezogen ist und am ehesten in aggressive Handlungen umschlagen kann. Grundlegend können hierbei Gefühle des Ärgers, Zornes, der Rache oder Wut sein, als Befriedigung sind es Emotionen wie Schadenfreude oder sadistisches Vergnügen; in Form von Verachtung, Hass oder Feindseligkeit kann es auch eine innere Haltung widerspiegeln. Eine endgültige Zuordnung der Gefühle zu diesen Ebenen kann jedoch nicht vorgenommen werden, da sich Emotionen in ihrer Bedeutung kulturell und ethisch unterscheiden. [Nolting 2005]
Aggressive Verhaltensweisen existieren in körperlichen, verbalen, nonverbalen und relationalen Erscheinungsformen, deren entscheidende Grundlage die Intention ist. So können alle Verhaltensweisen einer Person, die auf eine Schädigung eines anderen Menschen zielen, auf Grund ihrer destruktiven Absicht als aggressives Handeln bezeichnet werden. Dabei beinhalten körperliche Aggressionsformen die Schädigung der physischen Unversehrtheit bis zur Tötung eines Menschen, die verbalen und nonverbalen Formen beabsichtigen die Verletzung der Persönlichkeit und menschlichen Würde bspw. durch Beschimpfungen, Drohungen, böse Blicke oder symbolisches Zeigen des Mittelfingers. Relationales Aggressionshandeln intendiert speziell die Beeinträchtigung sozialer Beziehungen eines Menschen, das sich in Ausgrenzung, Verleumdung oder Beschämung äußern kann. [Nolting 2005]
Zwischen den aggressiven Verhaltensweisen und aggressiven Gefühlen steht die Aggressionshemmung, die je nach Ausprägungsgrad den Übergang von einem Aggressionsgefühl in ein Aggressionsverhalten verhindern oder fördern kann. Positive Vorbilder, gesellschaftliche Normen oder ein Berufsethos können Faktoren für eine stärkere Ausbildung der Aggressionshemmung darstellen; Alkohol, Drogen oder Müdigkeit begünstigen eine Abnahme der Hemmschwelle. [Ruthemann 1993]
In Bezug auf das Thema der sexuellen Gewalt erscheint die umfassende Aggressionsdefinition des International Council of Nurses als besonders zutreffend:
„Aggression ist demütigendes, herabsetzendes und destruktives Verhalten, das einen Mangel an Respekt vor der Würde und dem Wert einer Person zeigt sowie jedes unerwünschte Verhalten sexueller Art, das dazu führt, dass sich die belästigte Person bedroht, erniedrigt oder beschämt fühlt. Dies umfasst sowohl verbale Beschimpfungen oder Bedrohungen als auch physische Angriffe gegen die Person.“ [Zeller etal.2006S.252]
Beginnend bei der „einfachen“ Respektlosigkeit vor einem anderen Menschen, dessen Menschenwürde hierbei verletzt wird, umschließt die Erklärung alle sexuellen und sexualisierten Gewalthandlungen, die ein Mensch als solche erleben kann. Abschließend wird verdeutlicht, dass sowohl verbale als auch nonverbale Aggressionsäußerungen und -handlungen psychische und physische Schädigungen eines Menschen hervorrufen können. Somit wird diese ausführliche Definition meines Erachtens in besonderem Maße den Komponenten der sexuellen Gewalt gerecht.
4.2.2 Welche Ursachen haben Aggressionen?
Die Bestrebungen der Wissenschaftlerinnen, Antworten auf die Frage der Ursachen für die Aggression beim Menschen zu finden, brachten Erklärungsmodelle aus verschiedenen Ansätzen hervor. Während die endogene Aggressionstheorie von einem angeborenen Aggressionsinstinkt ausgeht, gründet sich dagegen die psychoanalytische Theorie auf die These zweier antagonistisch wirkenden Triebe beim Menschen.
Die Frustrations-Aggressions-Hypothese bekundet, dass jeder Aggression eine Frustration zu Grunde liegt, die den Aktivitäten des Menschen blockierend im Wege steht. Die Beseitigung der Frustrationsquelle mittels aggressiven Verhaltens reduziert weitere Aggressionen und lässt die Fortführung der ursprünglichen Aktivität zu.
Bei den lerntheoretischen Aggressionsmodellen liegt die Begründung darin, dass aggressives Verhalten wie andere soziale Verhalten durch Lernen, bspw. am Modell, durch Erfolg, Enthemmung oder Reaktionsgeneralisierung, erworben wird. Der Abbau von Aggressionen kann nur über eine konsequente Bestrafung oder das Erlernen von nichtaggressiven Verhaltensweisen zur Bedürfnisbefriedigung erreicht werden.
Individuelle Begründungen für aggressionsförderndes Verhalten, wie z.B. Typologien, Dispositionen oder Pathologien, werden von Vertreterinnen der differenziellen Aggressionsmodelle postuliert. Sozialtheoretische Aggressionsmodelle befassen sich demgegenüber mit der sozialen und sozialisierten Aggressionsentstehung, die auf Erlebnisse der ambivalenten Situation, Sündenbockbildung, Gruppennormen oder Konformitätsdruck beruhen.
Darüber hinaus treten Aggressionen nicht nur in zwischenmenschlichen Beziehungen auf, sondern können ebenso auf die Schädigung ganzer Menschengruppen, der Natur, von Gegenständen, Institutionen, Staatssystemen oder der eigenen Person zielen. [Brockhaus 2006a; Nolting 2005]
4.3 Gewalt
Gewalt ist ein Begriff, dem sich in den vergangenen 60 Jahren viele Wissenschaftlerinnen von unterschiedlichen theoretischen Ansätzen her und unter Einbezug diverser Aspekte genähert und ihn entsprechend definiert haben. Als Ergebnis existiert heute nicht nur eine Vielzahl an Begriffsbestimmungen, sondern es hat sich ein Komplex von Wortbildungen gebildet, der Gewalt eher als ein Phänomen, als einen eigenständigen Begriff erscheinen lässt. [Bonacker, Imbusch 2006]
4.3.1 Was ist Gewalt?
Während die Erläuterung des Gewaltbegriffes einschließlich seiner Komposita im Lexikon von 1735 bereits eine Seite umfasste, findet sich im aktuellen Brockhaus eine spezielle Abhandlung zum Thema Gewalt über acht Seiten. Dies verdeutlicht, dass die Überlegungen und Diskussionen zu dieser Thematik, damals und heute, einen hohen Stellenwert in unserer Gesellschaft einnehmen.
„Gewalt, heist das Vermögen etwas auszurichten, entweder mit Fug und Recht, und alsdenn ist es eine rechtmäßige Gewalt, lt. potestas; aber ohne Recht und aus Muthwillen, da ist es eine strafbare Gewaltsamkeit Lt. vis, violentias; und da ist man befugt, Gewalt mit Gewalt, wie man kann, zu vertreiben.“ [Zedler 1735 S. 1378]
Bereits im 18. Jhd. wird eine Unterteilung in eine rechtmäßige sowie unrechtmäßige Gewalt vorgenommen. Unterstrichen werden die Erläuterungen durch die lateinischen Wörter, die den inhaltlich trennenden, jedoch nicht semantischen Ursprung des Wortes herausheben. Gegen wen oder was und mit welchem Ziel das Auszurichtende geschehen kann, bleibt im Unklaren. Die angeschlossene Definition der Gewalttätigkeit gibt hierüber Aufschluss:
„Gewaltthätigkeit, Lat. Vis, ist dasjenige Verbrechen, wenn einer dem andern so wohl heimlich als öffentlicher Weise mit todt≈oder anderm schädlichen Gewehr überfället, und ihn dadurch wieder die Billigkeit in der Ruhe und Friede beleidiget. Sie wird eingetheilet in die öffentliche und heimliche Gewalt, (...).“ [Zedler 1735 S. 1378]
Gewalt kann demnach von jeder Person an einer anderen Person vorgenommen werden und gilt dann als Gewalt, wenn die andere Person in ihren Grundbedürfnissen nach persönlicher Ruhe und Frieden gestört wird. Bemerkenswert ist, dass mit dieser Definition frühzeitig eine Einteilung in die öffentliche und heimliche Gewalt vorgenommen wird, die, neben der Einteilung in rechtmäßige und unrechtmäßige Gewalt, der direkten und indirekten Gewalt des heutigen Kenntnisstandes nahe kommt.
„Gewalt (...), die Anwendung von phys. und psych. Zwang gegenüber Menschen (...) umfasst 1) die rohe, gegen Sitte und Recht verstoßende Einwirkung auf Personen (lat. violentia), 2) das Durchsetzungsvermögen in Macht- und Herrschaftsbeziehungen (lat. potestas).“ [Brockhaus2006b S.676]
Die moderne Definition beinhaltet ebenso die Trennung der Gewalt in zwei Bedeutungsrichtungen auf Grund ihres lateinischen Ursprunges. Zum einen wird von Gewalt gesprochen, wenn es sich bspw. um eine Staats-, Institutions- oder Naturgewalt handelt, deren Tätigkeiten eine ordnende und regelnde Funktion zu Gunsten der sie verwaltenden Bürgerinnen oder Klientinnen inne hat. Sie stellt auf Grund ihrer eigentlichen Konstruktivität für ein gesellschaftliches Zusammenleben oder ausgeglichenes Klima eine rechtmäßige Gewalt dar. Zum anderen wird im Deutschen die beabsichtigte Schädigung einer anderen Person, eines Gegenstandes oder der Natur ebenso als Gewalt bezeichnet und als unrechtmäßig beurteilt. Des Weiteren ist obiger Erklärung eine Differenzierung des Anwendungsbereiches, nämlich des physischen und psychischen Zwanges, hinzugefügt. Letzterer findet erst seit einigen Jahren in diesem Zusammenhang Anerkennung. [Brockhaus 2006b]
Zusätzlich wird eine Einteilung in direkte und indirekte Gewalt unternommen, wobei erstere durch ihre Sichtbarkeit charakterisiert ist, da sie auf einer personalisierten Ausführung der Gewalthandlung beruht. Die indirekte Gewalt erzeugt ihre Wirkung aus institutionellen, strukturellen oder kulturellen Gegebenheiten, deren Ausübung mittels Dritter erfolgt und somit wesentlich schwieriger zu identifizieren ist. [Galtung 1993]
4.3.2 Was bedeutet Gewalt für den einzelnen Menschen?
Eine schlüssige Definition, die sich, wie bereits 1735, auf die Grundbedürfnisse des Menschen stützt, stammt von Galtung, der Gewalt folgendermaßen versteht:
„(...) als vermeidbare Beeinträchtigung grundlegender menschlicher Bedürfnisse oder, (...), des Lebens, die den realen Grad der Bedürfnisbefriedigung unter das herabsetzt, was potentiell möglich ist. Die Androhung von Gewalt ist ebenfalls Gewalt.“ [Galtung1993S.106]
Zu den grundlegenden menschlichen Bedürfnissen zählt Galtung Überlebens-, Wohlbefindlichkeits-, Identitäts- und Freiheitsbedürfnisse, deren Beachtung eine wichtige Rolle in der institutionellen Pflege spielt und somit den Ausgangspunkt für eine adäquate Gewaltdefinition für die pflegerische Beziehung darstellt. Gerade weil die Definition sehr weit gefasst ist, schafft sie es, ein breites Spektrum aller erdenklichen Erscheinungsformen von Gewalt zu inkludieren, wodurch auch routinisierte* und bagatellisierte Verhaltensweisen als Gewalthandlung identifiziert werden können.
Ruthemann legt ihrer Gewaltdefinition ebenfalls die menschlichen Bedürfnisse zu Grunde:
„Es wird immer dann von Gewalt gesprochen, wenn eine Person zum «Opfer» wird, d.h. vorübergehend oder dauernd daran gehindert wird, ihrem Wunsch oder ihren Bedürfnissen entsprechend zu leben.“ [Ruthemann 1993 S.14]
Gewalthandlungen finden demnach immer dann statt, wenn die Bedürfnisse eines Menschen über einen gewissen Zeitraum nicht beachtet oder nicht erkannt werden. Kritikwürdig ist an dieser Stelle das Erkennen der Bedürfnisse, da jeder erwachsene Mensch grundsätzlich in der Selbstverantwortung steht, seine Bedürfnisse gegenüber anderen anzuzeigen. Allerdings kann die Pflegebedürftigkeit eines Menschen auch mit einer Einschränkung der Eigenverantwortung einhergehen, weshalb es im Bereich der professionellen Pflege tatsächlich Aufgabe ist, die Bedürfnisse anderer Personen zu erkennen.
Eine Brücke zur Aggression schlägt Rauchfleisch in seiner Gewaltdefinition:
„Als „Gewalt“ bezeichnen wir eine spezifische Form der Aggression, welche die Schädigung eines Objektes oder einer Person zum Ziel hat. Die Aggression ist eine (...) Kraft, die sich in konstruktiver wie in destruktiver Weise entwickeln kann.“ [Rauchfleisch 1992 S.36]
Damit weist er daraufhin, dass Gewalt und Aggression in einem Zusammenhang stehen können, aber nicht müssen, da nur eine spezielle Form der Aggression in gewalttätiges Handeln umschlägt. Eine explizite definitorische Abgrenzung beider Begriffe voneinander erscheint wegen ihrer großen Nähe schwierig.
Dennoch formuliert Ruthemann einen Merksatz, der den Unterschied zwischen Gewalt und Aggression darstellt und somit eine genauere Kennzeichnung von Gewalthandlungen ermöglicht:
„Merke: Gewalt wird von der Wirkung her definiert, Aggression von der Absicht!“ [Ruthemann 1993 S.17]
Damit arbeitet sie kurz und prägnant den Unterschied zwischen beiden Ereignissen heraus: Eine Handlung gilt als gewalttätig, wenn das Opfer sie schädigend erlebt und/oder Schädigungen erkenntlich sind; Aggressionen hingegen beruhen auf der Intention der Schädigung von vorneherein.
4.4 Macht
Das Wort Macht hat einen althochdeutschen Ursprung im 8. Jhd. als „maht“ und bedeutete soviel wie „Vermögen, Körperkraft, Anstrengung, Gewalt, Vollmacht, Menge und Fülle“ sowie „männliche Genitalien“; zudem bildete sich im 9./10. Jhd. ein Abstraktum heraus, das zu den Verbformen des „mögens“ zählte. Das Verb mögen bedeutete seit seiner Entstehung u.a. „kräftig, mächtig, imstande sein“ und in späteren Zeiten „Gewalt haben über, Kraft haben sowie im Besitze sein“. [vgl. Pfeifer 1993 S. 821]
Im heutigen Sprachgebrauch erscheint Macht ebenso vielfältig und allgemein verständlich wie das Wort Gewalt. Eine differenzierte Erklärung ist vonnöten, da es eine Reihe von Komposita zu Macht gibt und Definitionen aus unterschiedlichen Fachrichtungen vorgenommen wurden.
„Im allgemeinsten Verständnis bezeichnet Macht die Summe aller Kräfte und Mittel, die einem Akteur (...) gegenüber einem anderen Akteur zur Durchsetzung seiner Absicht zur Verfügung stehen.“ [Brockhaus 2006c S.363]
Der benannte Akteur stellt hierbei nicht zwangsläufig eine einzelne Person dar, sondern kann auch eine Personengruppe, ein Staat, eine Institution, ein Sachverhalt, eine übersinnliche Kraft oder die Natur sein. Wichtig ist, dass beide Seiten in einer realen oder imaginären Beziehung stehen, beruhend auf gleichen oder gegensätzlichen Interessen, die die eine Seite zur Willensdurchsetzung und die andere zum Widerstand befähigen kann. [Brockhaus 2006c]
Einer vertiefenden Erläuterung zufolge basiert Macht auf einer Ressourcenallokation, d.h., dass die machtausübende Seite über Hilfsmittel natürlicher Art, wie z.B. Charme, Esprit, Charisma, Kenntnisse, Fähigkeiten, Fertigkeiten, verfügt, sie sich intentional verschafft oder sie ihr zugewiesen werden. Daran schließt sich eine erforderliche Kapazität an, die ihr den adäquaten Umgang mit den Ressourcen ermöglicht. Das Zusammenspiel von Ressourcenallokation und Kapazität deckt den strategischen Hintergrund einer Machtausübung auf und dessen Nutzung gegen die Trägheit von Sachen oder den Widerstand von Menschen. Demnach ist Macht in fast allen Lebensbereichen sowohl im Kleinen, z.B. in einer Partnerinnenschaft, als auch im Großen, bspw. in staatlichen Supermächten, existent. [Boudon, Bourricaud 1992]
Zur Beschreibung der Macht in sozialwissenschaftlichen Zusammenhängen findet folgende Definition des Soziologen Max Weber häufig Anwendung:
„Macht bedeutet jede Chance, innerhalb einer sozialen Beziehung den eigenen Willen auch gegen Widerstreben durchzusetzen, gleichviel worauf diese Chance beruht.“ [Weber 2005 S. 38]
Weber benennt zudem eine soziologische Formlosigkeit der Machtdefinition, da grundsätzlich jeder Mensch in jeder Situation die Fähigkeit besitzt, seinen Willen durchzusetzen [Weber2005]. Das Gelingen ist jedoch abhängig von Fähigkeiten, Kenntnissen und Einsatz von Hilfsmitteln sowie insbesondere die Beziehung, in der die Agierenden zueinander stehen. Dies bedeutet, dass eine machtausübende Person die Machterhaltende zu einer Tätigkeit bewegen kann, die sie von allein nicht tun würde. Wesentlichen Einfluss hat dabei das Verhalten letzterer Person, das auf Grund natürlicher, materieller oder von Ersterer künstlich hervorgerufener Art in Abhängigkeit zum Verhalten der machtausübenden Person steht. Eine fortdauernde Machtbeziehung steigert die Kapazitäten der machtausübenden Person und sichert ihr, auch unter Auswahl der Ressourcen, die Fügsamkeit der machterhaltenden Person. [Boudon, Bourricaud 1992]
Eine konstruktive Machtausübung bedeutet das Fällen von Entscheidungen einer Person oder Personengruppe, deren Auswirkungen für andere Menschen, die Natur oder politische Gegebenheiten positive Folgen hervorbringen. [Imbusch 1998]
[...]
* Der Begriff „routinisiert“ soll in dieser Arbeit Handlungsweisen beschreiben, die über die geschulten, fachkompetenten Pflegehandlungen hinausgehen. Gemeint sind Handlungen, die auf Grund von Gewöhnung und fehlender Reflektion ohne Sensibilität und Einfühlungsvermögen durchgeführt werden.
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