Die Europäische Union (EU) besteht seit dem Inkrafttreten des Maastrichter Vertrages am 1.11.1993. Sie ging aus den Europäischen Gemeinschaften in Verbindung mit einer „Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik“ sowie „Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres“ hervor. Mitgliedsländer sind seit 1995 Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Österreich, Schweden, Spanien und Portugal. Die Aufgaben und Kompetenzen der EU werden durch gemeinsame Organe wahrgenommen, so zum Beispiel als oberstes Organ der Ministerrat und als Exekutive die Kommission der EU. Die Zielsetzung, welche in der 1986 unterzeichneten Einheitlichen Europäischen Akte niedergelegt ist, basiert auf einem Einigungsprogramm, das über Zollunion, gemeinsamen Binnenmarkt, einheitliches europäisches Währungssystem und die politische Zusammenarbeit die Verwirklichung der polischen Union anstrebt.
Die Erweiterung der Europäischen Union ist eine große Herausforderung für alle Mitgliedstaaten und die beitrittswilligen Länder. Sie dient der politischen und wirtschaftlichen Stärkung Europas und verfolgt darüber hinaus globale machtpolitische Aspekte. So sollen z.B. in der ersten Runde der Erweiterung 10 Staaten in die Union integriert werden. Allein dadurch vergrößert sich die Bevölkerungszahl um ca. 100 Millionen auf etwa 480 Millionen EU-Bürger (vgl. Wöhlert, Torsten 2001). Dies soll Handel und Wirtschaft beleben und sich positiv auf die Weiterentwicklung und das Zusammenwachsen des europäischen Marktes auswirken. Verbunden mit einer wachsenden Wirtschaftskraft gewinnt die EU auch auf internationaler Bühne an Gewicht und Einfluss gegenüber anderen großen Staaten, wie zum Beispiel den Vereinigten Staaten von Amerika oder China (vgl. Schmidt, Helmut 1998, S.12-13.).
Gliederung
1. Einleitung und Fragestellung
2. Hauptteil
2.1. Thesen
2.2 Diskussionsstand aus der Sicht der beitrittswilligen Länder
2.3 Diskussionsstand aus der Sicht der EU-Mitgliedsländer
2.4. Positive Argumente der beitrittswilligen Länder und der Mitgliedsländer
2.5. Weitere Probleme und mögliche Lösungsansätze
3. Zusammenfassung und Schlussfolgerung
4. Literaturnachweise
1. Einleitung und Fragestellung
Die Europäische Union (EU) besteht seit dem Inkrafttreten des Maastrichter Vertrages am 1.11.1993. Sie ging aus den Europäischen Gemeinschaften in Verbindung mit einer „Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik“ sowie „Zusammenarbeit in den Bereichen Justiz und Inneres“ hervor. Mitgliedsländer sind seit 1995 Belgien, Dänemark, Deutschland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Luxemburg, die Niederlande, Österreich, Schweden, Spanien und Portugal. Die Aufgaben und Kompetenzen der EU werden durch gemeinsame Organe wahrgenommen, so zum Beispiel als oberstes Organ der Ministerrat und als Exekutive die Kommission der EU. Die Zielsetzung, welche in der 1986 unterzeichneten Einheitlichen Europäischen Akte niedergelegt ist, basiert auf einem Einigungsprogramm, das über Zollunion, gemeinsamen Binnenmarkt, einheitliches europäisches Währungssystem und die politische Zusammenarbeit die Verwirklichung der polischen Union anstrebt.
Die Erweiterung der Europäischen Union ist eine große Herausforderung für alle Mitgliedstaaten und die beitrittswilligen Länder. Sie dient der politischen und wirtschaftlichen Stärkung Europas und verfolgt darüber hinaus globale machtpolitische Aspekte. So sollen z.B. in der ersten Runde der Erweiterung 10 Staaten in die Union integriert werden. Allein dadurch vergrößert sich die Bevölkerungszahl um ca. 100 Millionen auf etwa 480 Millionen EU-Bürger (vgl. Wöhlert, Torsten 2001). Dies soll Handel und Wirtschaft beleben und sich positiv auf die Weiterentwicklung und das Zusammenwachsen des europäischen Marktes auswirken. Verbunden mit einer wachsenden Wirtschaftskraft gewinnt die EU auch auf internationaler Bühne an Gewicht und Einfluss gegenüber anderen großen Staaten, wie zum Beispiel den Vereinigten Staaten von Amerika oder China (vgl. Schmidt, Helmut 1998, S.12-13.).
Aufgrund von unterschiedlichen wirtschaftlichen, politischen und kulturellen Voraussetzungen ist ein Beitritt verschiedener Länder zur EU nicht ohne weiteres möglich. Nach dem Zusammenbruch der Sowjetunion und des Ostblocks normalisierten, entspannten und verbesserten sich die politischen sowie die wirtschaftlichen Beziehungen. In der folgenden Zeit wurden die Kontakte weiter ausgebaut und umfangreiche Handelsabkommen abgeschlossen. Insbesondere diese Handelsbeziehungen wurden durch die Unterzeichnung von Assoziierungsabkommen, die auch Europa-Abkommen genannt werden, deutlich intensiviert. In diesen Europa-Abkommen ist die Liberalisierung des
Handels mit gewerblichen Waren und die wirtschaftliche Zusammenarbeit in einer Vielzahl von Bereichen vorgesehen, um eine Freihandelszone zu errichten. Weiterhin bilden sie den rechtlichen und politischen Rahmen für die schrittweise Integration der Unterzeichnerstaaten in die Europäische Union (vgl. Dokument 294A1231).
Assoziierungsabkommen wurden mit 13 Ländern (Bulgarien, Estland, Lettland, Litauen, Malta, Polen, Rumänien, Slowenien, Ungarn, Zypern, der Slowakei, der Tschechischen Republik und der Türkei) abgeschlossen. Nach der Unterzeichnung der Europa-Abkommen haben alle 13 Länder einen Beitrittsantrag gestellt. Um der Gemeinschaft beitreten zu können, müssen die Kandidatenländer folgende Beitrittskriterien, die auf dem Europäischen Rat von Kopenhagen 1993 beschlossen wurden, erfüllen:
„1. - Eine institutionelle Stabilität als Garantie für die demokratische und rechtsstaatliche
Ordnung, für die Wahrung der Menschenrechte sowie die Achtung und den Schutz von Minderheiten.
2. - Eine funktionsfähige Marktwirtschaft sowie die Fähigkeit, dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der Union standzuhalten.
3. - Die Mitgliedschaft setzt voraus, dass die einzelnen Beitrittskandidaten die aus einer Mitgliedschaft erwachsenden Verpflichtungen übernehmen und sich auch die Ziele der Politischen Union sowie der Wirtschafts- und Währungsunion zu eigenen machen können“ (SCADPlus).
Die Assoziierungsabkommen sind nicht nur Hilfestellungen zum Erreichen dieser Kriterien und der Integration in die EU, sondern auch prüfendes und durch Schutzklauseln regulierendes Element (vgl. Friedmann, Bernhard/Randzio-Plath, Christa 1994 S.89f).
Im Rahmen dieser Arbeit soll erörtert werden, ob und warum Assoziierungsabkommen ein geeignetes Instrument zur Erweiterung der EU darstellen. Dabei sollen die Möglichkeiten und Grenzen der Europa-Abkommen als Instrument zur Erweiterung der EU, sowie die Risiken und Chancen aus der aktuellen Diskussion sowohl der Öffentlichkeit als auch der Politik, der Wirtschaft und Wissenschaft betrachtet werden. Einschränkend ist zu sagen, dass hier nur die sogenannten Transformationsstaaten Mittel- und Osteuropas betrachtet werden, deren Ausgangslage sich stark von der anderer beitrittswilliger Länder Süd- und Südosteuropas (Türkei, Zypern und Maltas) unterscheidet.
[...]
- Citation du texte
- Martin Oppermann (Auteur), 2002, Die EU-Assoziierungsabkommen mit den Staaten Osteuropas, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/73567
-
Téléchargez vos propres textes! Gagnez de l'argent et un iPhone X. -
Téléchargez vos propres textes! Gagnez de l'argent et un iPhone X. -
Téléchargez vos propres textes! Gagnez de l'argent et un iPhone X. -
Téléchargez vos propres textes! Gagnez de l'argent et un iPhone X. -
Téléchargez vos propres textes! Gagnez de l'argent et un iPhone X.