Wenn man den Aufwand und die mit diesem Sicherungssystem verbundenen Probleme betrachtet, kann die Frage aufkommen, ob es überhaupt Aufgabe des Staates ist, für ein Einkommen der Menschen zu sorgen? Ist damit nicht der „deutsche Sozialstaat zum allumfassenden Versorgungsstaat geworden“?
Es kommt die Frage auf, ob dieses System der sozialen Versicherung überhaupt noch ein Gerechtes und Soziales genannt werden kann, wenn regulierend eingegriffen wird, und die Verteilungsmacht der Leistungen beim Staat liegt. Wenn „Beplanung und Bevormundung“ stattfindet und die persönliche Freiheit gegen die finanzielle Sicherheit eingetauscht wird.
Wenn der finanzielle Druck auf die Arbeitslosen steigt und sie gezwungen sind, Tätigkeiten mit einer „Aufwandsentschädigung“ von einem Euro pro Stunde anzunehmen, da sonst eine Kürzung der Leistungen droht. Sollte nicht vielmehr eine Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln in den Vordergrund gerückt werden?
Auf all diese Fragen kann hier nicht erschöpfend eingegangen werden, doch soll der Konflikt, der durch die Schaffung der neuen Leistung Arbeitslosengeld II durch die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe entstanden ist, aufgezeigt und diskutiert werden.
Es stellt sich also die Frage, ob dieses System noch sozial verträglich ist, oder ob es auf Dauer unsere wirtschaftliche und gesellschaftliche Lage verschlechtert, wenn die Einnahmeverluste auf der „Steuer- und Beitragsseite die Basis der Leistungssysteme schwächen“ und so durch das „Massenphänomen“ Arbeitslosigkeit die „Gefahr einer Zahlungsunfähigkeit der Versicherung“ steigt und auf der anderen Seite Empfänger von ALG II in der Gesellschaft stigmatisiert werden, da „das Einverständnis der Bevölkerung […] die diese Leistungen finanziert“ nicht immer gegeben ist.
Inhalt
1. Einleitung
2. Aufbau des staatlichen Sicherungssystems
2.1 Das Versicherungsprinzip
2.2 Gliederung der Arbeitslosenversicherung
3. Ist der „Sozialstaat“ noch sozial?
3.1 Begriffsbestimmung: Was ist sozial?
3.2 Zusammenlegung Wohlfahrtsstaatlicher Prinzipien
3.3 Wirtschaftliche Probleme
3.4 Gesellschaftliche / soziale Probleme
3.5 Rechtliche Probleme
4. Zusammenfassung und Schlussfolgerung
Literaturverzeichnis
1. Einleitung
Seine Anfänge nahm das deutsche Sozialversicherungssystem im Jahre 1881 als Kaiser Wilhelm I als Reaktion auf die Folgen der Industrialisierung und zunehmenden Verarmung großer Bevölkerungsteile den Aufbau einer Arbeitnehmerversicherung veranlasste. Im Jahre 1927 wurde sie dann fortgeführt in der Gründung der Arbeits-losenversicherung zur Absicherung des Risikos der Erwerbslosigkeit.[1]
Von da an trat der Staat in zunehmendem Maße für die existentielle Sicherung seiner Bürger ein, und immer neue Reformen machten das Soziale Sicherungssystem zu dem umfassenden Versicherungssystem das heute existiert. Das heute bestehende soziale System in Deutschland gliedert sich in die fünf Teilbereiche Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung, Krankenversicherung, Rentenversicherung und Unfallversicherung und es beruht auf den drei Pfeilern „Versicherung, Versorgung und Fürsorge“.[2] Der Staat sorgt also dafür, dass jeder Bürger die finanziellen Mittel erhält, die er minimal zu seiner Existenzsicherung benötigt.
Wenn man nun den Aufwand und die mit diesem Sicherungssystem verbundenen Probleme betrachtet, kann die Frage aufkommen, ob es überhaupt Aufgabe des Staates ist, für ein Einkommen der Menschen zu sorgen? Ist damit nicht der „deutsche Sozialstaat zum allumfassenden Versorgungsstaat geworden“?[3]
Es kommt die Frage auf, ob dieses System der sozialen Versicherung überhaupt noch ein Gerechtes und Soziales genannt werden kann, wenn regulierend eingegriffen wird, und die Verteilungsmacht der Leistungen beim Staat liegt. Wenn „Beplanung und Bevormundung“ stattfindet und die persönliche Freiheit gegen die finanzielle Sicherheit eingetauscht wird.[4]
Wenn der finanzielle Druck auf die Arbeitslosen steigt und sie gezwungen sind, Tätigkeiten mit einer „Aufwandsentschädigung“ von einem Euro pro Stunde anzunehmen, da sonst eine Kürzung der Leistungen droht. Sollte nicht vielmehr eine Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln in den Vordergrund gerückt werden?
Auf all diese Fragen kann hier nicht erschöpfend eingegangen werden, doch soll der Konflikt, der durch die Schaffung der neuen Leistung Arbeitslosengeld II durch die Zusammenlegung von Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe entstanden ist, aufgezeigt und diskutiert werden.
Es stellt sich also die Frage, ob dieses System noch sozial verträglich ist, oder ob es auf Dauer unsere wirtschaftliche und gesellschaftliche Lage verschlechtert, wenn die Einnahmeverluste auf der „Steuer- und Beitragsseite die Basis der Leistungssysteme schwächen“[5] und so durch das „Massenphänomen“ Arbeitslosigkeit die „Gefahr einer Zahlungsunfähigkeit der Versicherung“[6] steigt und auf der anderen Seite Empfänger von ALG II in der Gesellschaft stigmatisiert werden, da „das Einverständnis der Bevölkerung […] die diese Leistungen finanziert“[7] nicht immer gegeben ist.
Und werden nicht die Wohlfahrtsstaatlichen Prinzipien, nämlich das „Solidarprinzip“ und das „Fürsorgeprinzip“[8] vermischt, wenn Arbeitslosenhilfe und Sozialhilfe nun zusammengelegt sind, oder kann für unterschiedliche Sicherungsbereiche, nämlich die Versicherung vor Arbeitslosigkeit der Erwerbstätigen und der Sicherung der Existenz eines Jeden, ein und dasselbe Sicherungssystem greifen?
2. Aufbau des staatlichen Sicherungssystems
2.1 Das Versicherungsprinzip
Die deutsche Sozialversicherung als langjährig gesetzlich verankertes Versicherungs-System soll den Bürgern helfen, ihren Lebensstandard bei Einkommensverlust, z.B. bei Eintreten von Arbeitslosigkeit, bei länger andauernder Krankheit, oder auch im Alter, zu halten.
Finanziert wird dieses Sicherungssystem hauptsächlich durch die Beiträge der freiwillig und der pflichtversicherten Mitglieder und durch die Anteile der jeweiligen Arbeitgeber, dies wird bezeichnet als das „Prinzip der Beitragsfinanzierung“. Einzig das Arbeitslosengeld II wird aus Steuermitteln finanziert.[9]
Die Hilfebedürftigen Bürger erhalten bei Eintreten eines dieser so genannten „Lebens-Risiken“ finanzielle Unterstützung vom Träger des jeweils zuständigen Versicherungs-Zweiges. Das „Prinzip der Solidarität“ besagt hierbei, dass jeder Versicherte im gleichen Maße Anspruch auf Leistungen hat, unabhängig von der Höhe des von ihm bisher eingezahlten Betrages. Nur in der Rentenversicherung wird dieses vom „Äquivalenz-Prinzip“ vertreten, wonach die Leistungen, die ein Bürger im Ruhestand erhält, von der Höhe der eingezahlten Beträge während seiner Erwerbstätigkeit und vom Alter beim Renteneintritt abhängen.[10]
2.2 Gliederung der Arbeitslosenversicherung
Die deutsche Arbeitslosenversicherung hat zuletzt im Januar 2005 eine umfassende Reform erfahren, bei der nach einem Vorschlag der nach VW-Manager Peter Hartz benannten Kommission die ehemalige Arbeitslosenhilfe mit der Sozialhilfe zusammen-gelegt wurde.[11]
Diese neue, kombinierte Leistung wird nun Arbeitslosengeld II genannt, während das „alte“ Arbeitslosengeld jetzt Arbeitslosengeld I heißt. Dieses wird, laut einer neu eingetretenen Regelung vom 1. Januar 2006, nach einer Versicherungsphase von min-destens 12 Monaten für die Dauer von sechs Monaten, im Höchstfall für 18 Monate an arbeitslos gewordene Erwerbstätige gezahlt.[12] Verantwortlich für die Betreuung der Kunden sind Mitarbeiter des ehemaligen Arbeitsamtes und der Sozialämter in so genannten „Jobcentern“ wie die Anlaufstellen in Kooperation von Kommune und Bund in vielen Städten existiert.[13]
Das neue Arbeitslosengeld II als eine Grundsicherung des Lebensbedarfes erhalten nun Hilfebedürftige, die für mindestens 3 Stunden am Tag arbeitsfähig sind, und sich auf Arbeitssuche befinden, aber aufgrund der Dauer ihrer Arbeitslosigkeit kein Arbeitslosengeld I mehr erhalten. Es können auch bereits Erwerbstätige, deren Einkommen aber für den Lebensunterhalt nicht ausreicht, diese Leistung beziehen. Hierfür wurden vom Gesetzgeber Bedarfsregelsätze festgelegt, wonach bestimmt wird, wer Anspruch auf die Leistungen hat, und wer nicht. Nicht erwerbsfähige Personen erhalten nun nach der neuen Regelung das so genannte „Sozialgeld“, dessen Verwaltung nach wie vor in der Hand der Kommune, also bei den Sozialämtern liegt.
Ehemalige Bezieher des Arbeitslosengeldes I können außerdem zusätzlich zu ihrem Arbeitslosengeld II für die Dauer von maximal zwei Jahren einen Zuschlag erhalten.[14] Durch den Eintritt in den Bezug von Arbeitslosengeld II soll jedoch nicht nur die existentielle Grundsicherung der Empfänger durch Geldleistungen garantiert werden, sondern eine Wiederzuführung zum Arbeitsmarkt soll an erster Stelle stehen. Dieses Ziel soll durch verschiedene Maßnahmen, wie z.B. durch die so genannten „1-Euro Jobs“, die „Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung“[15] oder durch Weiterbildungsmaßnahmen geschehen. Diese Maßnahmen sind eng an den Bezug der finanziellen Mittel gekoppelt und bereits in der „Eingliederungsvereinbarung“[16], die zwischen Leistungsempfänger und dem Träger geschlossen wird, festgeschrieben. So ist bestimmt, dass die Zustimmung des Empfängers zu den Maßnahmen und ein aktives Mitwirken darin, Voraussetzungen für den Erhalt der Leistungen sind.
[...]
[1] Vgl. Hamann u.a., Leistungen für Arbeitslose im Urteil von Erwerbstätigen, S.12
[2] Vgl. Heinze / Schmid / Strünck, Vom Wohlfahrtsstaat zum Wettbewerbsstaat, S. 92
[3] Initiative neue soziale Marktwirtschaft, Der zukunftssichere Sozialstaat, S.3
[4] vgl. Mosdorf, die sozialpolitische Herausforderung, S.45
[5] Hamann u.a., Leistungen für Arbeitslose im Urteil von Erwerbstätigen, S.13
[6] Hamann u.a., Leistungen für Arbeitslose im Urteil von Erwerbstätigen, S.16
[7] Hamann u.a., Leistungen für Arbeitslose im Urteil von Erwerbstätigen, S.16
[8] Heinze / Schmid / Strünck, Vom Wohlfahrtsstaat zum Wettbewerbsstaat, S. 17
[9] vgl. http://arbeitslosengeld2.arbeitsagentur.de/geldleistungen/index.php
[10] wurde erarbeitet aus: http://www.deutsche-sozialversicherung.de/de/wegweiser
[11] vgl. Sauga, Der Hartz-Horror, S.30
[12] vgl. http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitslosengeld
[13] vgl. Sauga, Der Hartz-Horror, S.30
[14] wurde erarbeitet aus: Agentur für Arbeit, Merkblatt SGBII, S.41
[15] http://de.wikipedia.org/wiki/Arbeitslosengeld_II
[16] Agentur für Arbeit, Merkblatt SGBII, S.14
- Citar trabajo
- Anja Mankel (Autor), 2006, Ist das Deutsche Sozialsystem noch sozial? Probleme mit der "Hartz"-Reform, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/73489
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