Eine marktwirtschaftliche Ordnung des Wirtschaftssystems überlässt es grundsätzlich den Banken selbst, welche Dienstleistungen sie welchen Personen und in welcher Form anbieten möchten. Dennoch wird diese freie Wahl durch zwei grundlegenden Kriterien beschränkt: zum einen durch das langfristige Gewinnstreben der Banken und zum anderen durch staatliche Eingriffe.
Besonders staatliche Eingriffe in die Entscheidungen der Banken gibt es viele, was in Anbetracht ihrer herausragenden Stellung im Wirtschaftskreislauf auch gerechtfertigt sein mag. Ziel dieser Eingriffe ist sowohl die Sicherung von Stabilität und Funktionalität des Bankwesens als auch Einflussnahme auf die wirtschaftliche Entwicklung der Volkswirtschaft.
Unter anderem durch dieses legislative Handeln lassen sich zwei Gestaltungsalternativen eines Bankensystems unterscheiden: Universalbanken und Spezialbanken.
Im deutschsprachigen Raum sind Universalbanken mit ihrem Angebot der gesamten Leistungspalette der Standard im Bankensystem. Im angloamerikanischen Rechtsgebiet und auch in Japan sind Spezialbanken üblich.
Die Arbeit beschäftigt sich mit den Vor- und Nachteilen der jeweiligen Gestaltungsalternative sowie deren zukünftiger Entwicklung in Deutschland.
Gliederung
Abbildungsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
1. Einleitung, Relevanz und Aufbau dieser Arbeit
2. Banken und andere Finanzinstitute
2.1. Universalbanken
2.2. Spezialbanken
3. Kritikpunkte & Entwicklungstrends
Literaturverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Segmentierung des Bankgeschäfts
Abbildung 2: Gliederung der deutschen Bankenlandschaft
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
1. Einleitung, Relevanz und Aufbau dieser Arbeit
Eine marktwirtschaftliche Ordnung des Wirtschaftssystems überlässt es grundsätzlich den Banken selbst, welche Dienstleistungen sie wem und wie anbieten möchten. Dennoch wird diese freie Wahl durch zwei grundlegenden Kriterien beschränkt: zum einen durch das langfristige Gewinnstreben der Banken (Geschäftsmöglichkeiten im Rahmen der wirtschaftlichen Entwicklung nutzen) und zum anderen durch staatliche Eingriffe.[1] Besonders staatliche Eingriffe in die Entscheidungen der Banken gibt es viele, was in Anbetracht ihrer herausragenden Stellung im Wirtschaftskreislauf (Finanzierung, aber auch Verwaltung der Ersparnisse der Bevölkerung) auch gerechtfertigt sein mag. Ziel dieser Eingriffe ist sowohl die Sicherung von Stabilität und Funktionalität des Bankwesens als auch Einflussnahme auf die wirtschaftliche Entwicklung der Volkswirtschaft.
Kreditinstitute oder Banken[2] lassen sich über ihre Legaldefinition beschreiben. Sie sind nach § 1 Abs. 1 Satz 1 KWG Unternehmen die eines oder mehrere der in § 1 Abs. 1 Satz 2 KWG aufgeführten Bankgeschäfte gewerbsmäßig oder in einem Umfang betreiben, der einen in kaufmännischer Weise eingerichteten Geschäftsbetrieb erfordert. Die Bankgeschäfte können unter den Oberbegriffen Wertpapiergeschäft, Kreditgeschäft, Zahlungsverkehrsgeschäft und sonstige Geschäfte zusammengefasst werden. Nicht als Kreditinstitute gelten beispielsweise die Deutsche Bundesbank und die Kreditanstalt für Wiederaufbau.[3] Abzugrenzen gegenüber den Kreditinstituten sind Finanzdienstleistungsinstitute und Finanzunternehmen deren Definition und Geschäftstätigkeiten sich ebenfalls aus § 1 KWG ergeben. Diese werden zum Teil als Near-Banks bezeichnet. Die wesentliche Aufgabe der Kreditinstitute besteht darin, mit Geld und Kapital zu handeln, Vermögenswerte zu verwalten, Kredite zu verschaffen und weitere Dienstleistungen zu erbringen.[4] Die Arbeitsweise besteht aus dem Angebot und der Nachfrage nach Kapital, welches durch Aktiv- und Passivgeschäfte zum Ausgleich gebracht wird. Dazu ist es notwenig, durch Transformation der Losgrößen, Fristen und Risiken die unterschiedlichen Interessen und Möglichkeiten der Anbieter und Nachfrager des Kapitals auszugleichen.[5]
Zwei grundlegende Unterscheidungsalternativen der Organisationsformen nach dem Umfang und der Art der durchgeführten Geschäfte sind Universal- und Spezialbanken. Weitere mögliche Unterscheidungskriterien wären die Rechtsform, die Unternehmensgröße, die Anteilseiger etc; allerdings stehen diese Kriterien in ihrer Bedeutung gegenüber der grundlegenden Unterscheidung nach Art und Umfang der Geschäfte deutlich zurück.[6]
Im deutschsprachigen Raum sind Universalbanken mit ihrem Angebot der gesamten Leistungspalette der Standard im Bankensystem.[7] Im angloamerikanischen Rechtsgebiet und auch in Japan sind Spezialbanken üblich.
Obwohl es keine fixen Grenzen gibt, sieht man in Deutschland etwas mehr als ¾ der Banken als Universalbanken an.[8] Entscheidend für die Zuordnung ist immer die Ermessensfrage, wie viele der Segmente (Regionen, Kundengruppen, Produkte) eine Bank offeriert. Besonders die regionale Komponente spielt heute nur noch eine untergeordnete Rolle, frühere Regionalbanken zählen heute oft zu den Universalbanken.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 1: Segmentierung des Bankgeschäfts[9]
Quelle: Böhme (1997), S. 21.
Eine allgemeine Gliederung der deutschen Bankenlandschaft lässt sich grafisch wie folgt darstellen:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildung 2: Gliederung der deutschen Bankenlandschaft
Quelle: eigene Abbildung.
2. Banken und andere Finanzinstitute
2.1. Universalbanken
Universalbanken sind Kreditinstitute, die alle Bankgeschäfte gemäß § 1 Abs. 1 KWG in einen Konzern integrieren können. Sie sind somit bestrebt ein Allfinanzangebot anzubieten, um ihre Kundenbindungen zu intensivieren und Cross-Selling-Effekte zu nutzen. Praktisch wird das Universalbankprinzip realisiert, indem alle Spezialbankleistungen (Aktiv- und Passivgeschäft, Investmentbanking, usw.) im Unternehmen selbst realisiert werden bzw. als Outsourcing- Leistungen wie eigene Leistungen angeboten werden.[10] In Deutschland gibt es drei Hauptgruppen von Institutionen: die privatwirtschaftlich organisierten Kreditbanken, öffentlich rechtliche Sparkassen mit ihren Girozentralen und Genossenschaftsbanken mit ihren genossenschaftlichen Zentralbanken.[11]
Kreditbanken lasen sich laut Bundesbankstatistik als universalisierte Banken mit privatrechtlicher Organisation definieren, die ihrer Klassifikation nach untergliedert werden können in Großbanken, Regionalbanken und sonstige Kreditbanken, Zweigstellen ausländischer Banken und Privatbankiers.
Eine hervorragende Stellung unter den Kreditbanken nehmen die Großbanken ein, mit einem Marktanteil von 16,1 % (insgesamt 27,9 %) im Jahr 2003.[12] Die wichtigsten Vertreter der Großbanken sind die Deutsche Bank AG, Dresdener Bank AG, Commerzbank AG, die Citibank und die Hypovereinsbank. Sie firmen sich in der Regel als AG oder als KGaA. Großbanken zeichnen sich durch ein vergleichsweise hohes Geschäftsvolumina und einen relativ hohen Marktanteil aus. Eine besondere Charakteristik liegt in ihrem weit verbreitete Filial- bzw. Zweigstellennetz, das einen bedeutenden Refinanzierungsrückhalt bietet.
Anhand des Leistungspotentials der Deutschen Bank soll das Prinzip einer Universalbank dargestellt werden. Von der Kontoführung über die Beratung bei der Geld- und Wertpapieranlage, die Vermögensverwaltung und Vorsorgeplanung steht dem privaten Kunden eine Rundumbetreuung zur Verfügung. Firmen- und institutionellen Kunden werden durchgehend von der Zahlungsverkehrsabwicklung über die gesamte Bandbreite der Unternehmensfinanzierung bis hin zu Börsengängen usw. begleitet. Darüber hinaus nimmt die Bank eine führende Stellung im Bereich des internationalen Devisen-, Anleihe- und Aktienhandels ein. Im Allgemeinen kann festgestellt werden, dass es kaum Beschränkungen im Leistungsangebot gibt, die Geschäftstätigkeit grenzüberschreitend verläuft und ein relativ hoher Anteil auf das Auslands- und Effektengeschäft entfällt.[13] Außerdem unterhalten Großbanken Beteiligungen an anderen Finanzinstitutionen.[14]
[...]
[1] Vgl. Büschgen (2002), Seite 10.
[2] Die Bezeichnungen Kreditinstitute und Banken werden im Folgenden synonym verwendet.
[3] Vgl. dazu § 2 Abs. 1 KWG.
[4] Vgl. Eilenberger (1993), S. 8.
[5] Vgl. Abicht / Althans / Süchting (2001), S. 7.
[6] Zu weiteren Unterteilungsansätzen des deutschen Bankensystems: siehe Ueberschär (2007), S. 5 – 9.
[7] Ein Bankwesen ist die zusammenfassende Bezeichnung für Banken, Bankgeschäfte und ihre organisatorischen Verflechtungen und gesetzlichen Regelungen. Es beschreibt damit die Gesamtheit der Versorgung mit Geld, der Vermittlung von Krediten und dem Zahlungsverkehr dienende öffentliche und private Unternehmen. (Vgl. Wikipedia (2007o), online unter <de.wikipedia.org/wiki/Bankensystem>, Büschgen (2006), S. 115 und Ueberschär (2007), S. 5).
[8] Vgl. Hagenmüller (1993), S. 99 ff.
[9] aus: Böhme (1997), Seite 21.
[10] Vgl. Wikipedia (2007).
[11] Vgl. Ueberschär (2007), S. 6f.
[12] Vgl. Bundesverband deutscher Banken (2007).
[13] Vgl. Hartmann-Wendels / Pfingsten / Weber (2004), Seite 23 – 28.
[14] Vgl. Hartmann- Wendels / Pfingsten / Weber (2004), Seite 30.
- Arbeit zitieren
- Helko Ueberschär (Autor:in), 2007, Universal- und Spezialbankprinzip als Organisationsalternativen eines Bankensystems, München, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/73470
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