Zum Ende der 60er Jahre wurde von vielen Ökonomen die Forderung gestellt, den Kapitalverkehr global zu liberalisieren. Diesem Anspruch wurde man im Jahre 1973 durch einen Wechsel von starren zu flexiblen Wechselkursen gerecht. Den Vorteil der gestiegenen Freiheit im Kapitalverkehr erkannten in den frühen 70er Jahren vor allem die europäischen Staaten Großbritannien und die Bundesrepublik Deutschland. Beide Länder liberalisierten ihre grenzüberschreitenden Kapitalbewegungen. Viele andere Nationen blieben ihrem administrativen Beschränkungen treu und entschlossen sich erst wesentlich später zu einem freiheitlichen Kapitaltransfer. Einen wesentlichen Beitrag zur Liberalisierung des Kapitalverkehrs leisteten die Vorgaben der Europäischen Union. Hervorzuheben sind sowohl die Beschlüsse zur Vollendung des Europäischen Binnenmarktes, die im Jahre 1993 umgesetzt wurden, als auch die Einführung einer gemeinsamen europäischen Währung im Rahmen des Maastrichter Vertrages. So wurde der Euro (€) am 01. Januar 1999 zunächst am Devisenmarkt und im elektronischen Zahlungsverkehr eingeführt und am 01. Januar 2002 als Euro-Banknoten und Cent-Münzen in den Umlauf gebracht. Aber bereits im Jahre 1978 äußerten sich diverse Nationalökonomen kritisch zur Öffnung des Kapitaltransfers. Die allgemeine Kritik stützte sich auf zwei wesentliche Argumente. Es wurde behauptet, dass der grenzüberschreitende Kapitalverkehr zu realen Wechselkursänderungen führe, was wiederum Wohlfahrtseinbußen bei den betroffenen Staaten zur Folge hat. Als zweites Argument wurde der internationale Zinszusammenhang angeführt. Demnach müssten Zinsänderungen im Ausland über den Kapitalverkehr eine gleichgerichtete Zinsänderung im Inland auslösen. Der Zins als volkswirtschaftliches Steuerungsinstrument, vor allem in der Geldpolitik, würde einen Teil seiner Bedeutung verlieren. Genannt seien Zinsentscheidungen bei nationalen Inflationsproblemen (Preisniveaustabilität) oder Glättungseffekte bei ungewollten Konjunkturzyklen. In dieser Arbeit soll die zweite These der Kritik näher thematisiert und erläutert werden. Die zu untersuchenden Protagonisten der Arbeit werden die Staaten Bundesrepublik Deutschland und die Vereinigten Staaten von Amerika sein. Es wird auf die Determinanten des Zinszusammenhangs eingegangen und anhand von diversen Zinssätzen nach Anhaltspunkten gesucht. Mögliche Gründe sollen die erarbeiteten Ergebnisse erörtern.
Inhaltsverzeichnis
I. Kurzfassung
II. Abkürzungs- und Symbolverzeichnis
III. Abbildungs- und Tabellenverzeichnis
1. Einleitung
2. Determinanten des Zinszusammenhanges aus theoretischer Sicht
2.1. Zinsarbitrage
2.2. Zinsparität
2.3. Inflation
3. Der transatlantische Zinszusammenhang aus empirischer Sicht
3.1. Parallelität der Zinsentwicklung ohne direkten Zinszusammenhang
3.1.1. Der direkte parallele Konjunkturzusammenhang
3.1.2. Das Faktorpreisausgleichstheorem
3.1.3. Gleichlauf von externen Schocks
3.1.4. Ähnliche Geld- und Fiskalpolitik
3.2. Zusammenhang der Nominalzinssätze
3.2.1. Der Einfluss von Wechselkurssystemen auf Nominalzinsen
3.2.2. Der kurzfristige Nominalzinssatz
3.2.3. Der langfristige Nominalzinssatz
3.2.4. Die Faktorenanalyse
3.3. Zusammenhang der Realzinssätze
3.3.1. Der Einfluss des Wechselkurssystems und der Inflationsrate auf Realzinsen
3.3.2. Problematiken bei der Definition des Realzinses
3.3.3. Der kurzfristige Realzins
3.3.4. Der langfristige Realzins
4. Erklärungen für die abgeleiteten Ergebnisse
4.1. Transaktionskosten als Hindernis für einen Zinszusammenhang
4.2. Administrative Beschränkungen des Kapitalmarktes
4.2.1. Arten von Kapitalverkehrsbeschränkungen
4.2.2. Gespaltene Devisenmärkte
4.2.3. Steuern auf Kapitalerträge und -transaktionen
4.2.4. Mindestreserve
5. Fazit
IV. Literaturverzeichnis
I. Kurzfassung
Diese Arbeit beschäftigt sich mit dem transatlantischen Zinszusammenhang. Dabei sollen sowohl lang- als auch kurzfristige Zinsstrukturen Berücksichtigung finden. Eine Unterscheidung in Nominal- und Realzins verfeinert den Untersuchungsgegenstand. Der Zinszusammenhang wird hauptsächlich anhand der Länder Bundesrepublik Deutschland und den Vereinigten Staaten von Amerika beschrieben.
Erläutert werden die Determinanten, die den Zinsverlauf grundsätzlich beschreiben. Dabei soll sich auf essentielle ökonomische Theorien beschränkt werden.
Anschließend soll mittels ökonometrischer Verfahren überprüft werden, ob ein transatlantischer Zinszusammenhang signifikant erkennbar ist. Dabei werden sowohl die statistischen Verfahren beschrieben als auch die Ergebnisse interpretiert.
Darauf aufbauend, erklärt die Arbeit, welche volkswirtschaftlichen Transmissionen den Zinszusammenhang begünstigen bzw. verhindern. Dabei wird auf die primären gesamtwirtschaftlichen Verknüpfungen Bezug genommen.
Ein Fazit, welches die erarbeiteten Ergebnisse kritisch würdigt, beendet die Bachelorarbeit.
II. Abkürzungs- und Symbolverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
III. Abbildungs- und Tabellenverzeichnis
Abbildung 1 Geldmarktsatz der BRD
Abbildung 2 Zinssatz Federal Funds
Abbildung 3 Zinsstruktur Bundeswertpapiere
Tabelle 1 Faktorenanalyse der langfristigen Zinssätze
Tabelle 2 Korrelationsanalyse der kurzfristigen Realzinssätze
Tabelle 3 Mittlerer Realzinssatz
1. Einleitung
Zum Ende der 60er Jahre wurde von vielen Ökonomen die Forderung gestellt, den Kapitalverkehr global zu liberalisieren. Diesem Anspruch wurde man im Jahre 1973 durch einen Wechsel von starren zu flexiblen Wechselkursen gerecht.
Den Vorteil der gestiegenen Freiheit im Kapitalverkehr erkannten in den frühen 70er Jahren vor allem die europäischen Staaten Großbritannien und die Bundesrepublik Deutschland. Beide Länder liberalisierten ihre grenzüberschreitenden Kapitalbewegungen. Viele andere Nationen blieben ihrem administrativen Beschränkungen treu und entschlossen sich erst wesentlich später zu einem freiheitlichen Kapitaltransfer.
Einen wesentlichen Beitrag zur Liberalisierung des Kapitalverkehrs leisteten die Vorgaben der Europäischen Union. Hervorzuheben sind sowohl die Beschlüsse zur Vollendung des Europäischen Binnenmarktes, die im Jahre 1993 umgesetzt wurden, als auch die Einführung einer gemeinsamen europäischen Währung im Rahmen des Maastrichter Vertrages. So wurde der Euro (€) am 01. Januar 1999 zunächst am Devisenmarkt und im elektronischen Zahlungsverkehr eingeführt und am 01. Januar 2002 als Euro-Banknoten und Cent-Münzen in den Umlauf gebracht.
Aber bereits im Jahre 1978 äußerten sich diverse Nationalökonomen kritisch zur Öffnung des Kapitaltransfers. Der Nobelpreisträger James Tobin argumentierte differenziert zur Integration der Kapitalmärkte und sprach in seiner viel beachteten Rede von „Sand im Getriebe der internationalen Geld- und Kapitalmärkte“[1]. Die allgemeine Kritik stützte sich auf zwei wesentliche Argumente. Es wurde behauptet, dass der grenzüberschreitende Kapitalverkehr zu realen Wechselkursänderungen führe, was wiederum Wohlfahrtseinbußen bei den betroffenen Staaten zur Folge hat. Als zweites Argument wurde der internationale Zinszusammenhang angeführt. Demnach müssten Zinsänderungen im Ausland über den Kapitalverkehr eine gleichgerichtete Zinsänderung im Inland auslösen.
Die zweite Darlegung hätte entscheidende Auswirkungen für das internationale Bankenwesen zur Folge. Das nationale Zentralbanksystem würde einen Teil ihrer autonomen Entscheidungskompetenz durch die internationalen Kapitalbewegungen verlieren und somit Entscheidungen an die einheimischen Banken diktieren, die nicht konform mit der nationalen Geld- und Fiskalpolitik wären. Ungeplante Zinsentscheidungen zur Sicherung der Konkurrenzfähigkeit am Markt oder Interventionspflichten im Rahmen der Wechselkursänderungen wären die Folge. Es würde sich bei einem Bestehen eines internationalen oder auch transatlantischen Zinszusammenhanges ein gewisses Maß an Fremdbestimmung einstellen, was wiederum mit einem Verlust der gewollten und gesetzlich verankerten Autonomie eines Zentralbanksystems einhergeht.
Eine weitere negative Entwicklung würde sich auf der Kostenseite der Banken bemerkbar machen. Die Refinanzierungskosten am Markt wären bei einer tatsächlichen Wechselbeziehung signifikant höher, als bei einer autonom bestimmten Zinspolitik.
Der Zins als volkswirtschaftliches Steuerungsinstrument, vor allem in der Geldpolitik, würde einen Teil seiner Bedeutung verlieren. Genannt seien Zinsentscheidungen bei nationalen Inflationsproblemen (Preisniveaustabilität) oder Glättungseffekte bei ungewollten Konjunkturzyklen. In diesen Beispielen bezieht sich die Zinspolitik ausschließlich auf nationale Problematiken, die nicht oder nur schwer in einem internationalen Zyklus einsortiert werden können. Diese Argumente lassen sich in den Monats- und Geschäftsberichten der Deutschen Bundesbank in den frühen 80er verstärkt wieder finden.
In dieser Arbeit soll die zweite These der Kritik näher thematisiert und erläutert werden. Die grundsätzliche Frage wird sich auf einen möglichen transatlantischen Zinszusammenhang beschränken. Die zu untersuchenden Protagonisten der Arbeit werden die Staaten Bundesrepublik Deutschland und die Vereinigten Staaten von Amerika sein. Es wird auf die Determinanten des Zinszusammenhangs eingegangen und anhand von diversen Zinssätzen nach Anhaltspunkten gesucht. Mögliche Gründe sollen die erarbeiteten Ergebnisse erörtern.
Das Fazit wird die Ergebnisse komprimiert wiedergeben und eine Handlungsempfehlung beinhalten.
2. Determinanten des Zinszusammenhanges aus theoretischer Sicht
Viele Einwände gegen die Öffnung der Kapitalmärkte und des Kapitalverkehrs beruhen auf der Annahme, dass es tatsächlich einen Zinszusammenhang gibt. Dies bleibt empirisch in der vorliegenden Arbeit zu klären.
Bestimmte Determinanten werden zur Begründung einer transatlantischen Verkettung herangezogen, die in diesem Kapitel näher erläutert werden sollen.
2.1. Zinsarbitrage
International tätige Kapitalanleger stützen sich in ihren Ausführungen zum Zinszusammenhang auf die Zinsarbitrage.
Die Mechanik der Zinsarbitrage soll unter idealen Bedingungen dargestellt werden. Dabei soll auf das Entscheidungskalkül eines repräsentativen Kapitalanlegers abgestellt werden, der im mikroökonomischen Sinn seine Nutzenfunktion maximieren möchte. Dieser Anleger hat seine Entscheidung über die Verteilung seines Lebenseinkommens bereits getroffen und steht vor der Wahl, einen im Entscheidungszeitpunkt verfügbaren Geldbetrag im In- oder Ausland zu investieren.
Für die Ableitung des Arbitragegleichgewichtes gelten folgende idealisierte Annahmen:
- Der Anleger verhält sich nutzenmaximierend. Die Nutzenfunktion besteht ausschließlich aus Renditen unterschiedlicher Anlagealternativen. Nichtmonetäre Ertragskomponenten scheiden aus.
- Es herrscht vollkommene Kapitalmobilität. Weder Transaktionskosten noch administrative Beschränkungen behindern den Kapitalverkehr.
- Die in- und ausländische Aktiva unterscheidet sich ausschließlich durch die Währungseinheit.
- Kapitaleinkünfte werden nach dem Wohnsitzlandprinzip besteuert, d.h. die Steuerlast entsteht in dem Land, in dem der Anleger seinen Wohnsitz hat.
- Der Steuersatz für in- und ausländische Erträge, für Zinserträge und für Wechselkursgewinne soll identisch sein.
- Es herrschen sichere Erwartungen über zukünftige Wechselkurs- und Preisniveauänderungen und vollkommene Informationen für den Anleger über in- und ausländische Zinssätze.
[...]
[1] Vgl. James Tobin, 1978, S. 154
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