Die internationale Rechnungslegung ist auf dem Vormarsch. Kapitalmarktorientierte
Unternehmen sind gemäß der EU-Verordnung vom 19.07.2002 verpflichtet, ab dem
Jahre 2005 bzw. 2007 einen IAS/IFRS-Konzernabschluss offen zu legen. In
Deutschland betrifft diese Pflicht weniger als tausend Unternehmen. Für die über drei
Millionen mittelständischen Unternehmen in Deutschland stellt sich dennoch die
interessante Frage, inwieweit die Rechnungslegung nach IAS/IFRS auch ein Thema für
sie ist. Auf freiwilliger Basis ist die Anwendung von IAS/IFRS im Einzelabschluss auch
für nicht-kapitalmarkorientierte Unternehmen möglich, d. h., es besteht die Option,
einen zusätzlichen Abschluss nach internationalen Richtlinien zu erstellen. Klar ist
jedoch, dass die Regelungen des deutschen HGB und die der IAS/IFRS sich aufgrund
der Grundkonzeption erheblich unterscheiden. So verzichten die IAS/IFRS auf den
Gläubigerschutz, welcher ein wesentliches Element einer HGB-Bilanzierung ist. Die
IAS/IFRS sind investororientiert und stehen allen im Fokus der Informationsfunktion.
Im Gegensatz dazu ist die Bilanzierung nach HGB aufgrund der
Ausschüttungsbemessungsfunktion und des damit angestrebten
Kapitalerhaltungsprinzips vom Vorsichtsprinzip geleitet. Diese Ausarbeitung
beschäftigt sich mit den Herausforderungen und Chancen, die eine Bilanzierung nach
IAS/IFRS mit sich bringt. Dabei soll im Rahmen dieser Untersuchung geklärt werden,
inwieweit die Umstellung auf IAS/IFRS für mittelständische Unternehmen sinnvoll ist
und welche Konsequenzen diese aufgrund der neuen Vorschriften tragen müssen.
Inhaltsverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Tabellenverzeichnis
Symbolverzeichnis
A Einleitender Teil
I Begriffsdefinition
1 IAS/IFRS
2 Mittelstand
II Problemstellung
B Die Rahmenbedingungen für die Umstellung
I Rechtliche Rahmenbedingungen
II Wirtschaftliche Rahmenbedingungen
C Herausforderung und Chancen für den Mittelstand
I Argumente für eine IAS-Umstellung:
1 Höherer Informationswert
2 Konvergenz des internen und externen Rechnungswesens
3 Besseres Rating
II Argumente gegen eine IAS-Umstellung:
1 Abkehr vom Vorsichtsprinzip: Trennung von Informations- und Kapitalerhaltungsbilanz
2 Abkehr vom Maßgeblichkeitsprinzip: Trennung von handels- und steuerrechtlicher Bilanzierung
3 Umstellungskosten
4 Komplexität und Geschwindigkeit
III Kritische Würdigung
D Fazit und Ausblick
E Literaturverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Vorteile der Anwendung der IAS/IFRS im Mittelstand
Abbildung 2: Nachteile der Anwendung der IAS/IFRS im Mittelstand
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1: Mittelstandsdefinition des IfM Bonn
Tabelle 2: Höchstgrenzen zur Abgrenzung von mittelständischen Unternehmen
Tabelle 3: Geltungsbereich der IAS/IFRS
Tabelle 4: Internationale Rechnungslegung der DAX-Unternehmen von 1997-2002
Tabelle 5: Zusammenfassung der Chancen und Herausforderungen
Symbolverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
A Einleitender Teil
I Begriffsdefinition
1 IAS/IFRS
Bis zum März 2002 wurden die International Financial Reporting Standards (IFRS) als International Accounting Standards (IAS) bezeichnet. Die Umbenennung von IAS auf IFRS war lediglich eine Namensänderung. Alle Standards, die vor März 2002 erlassen wurden haben ihre Bezeichnung IAS auch nach der Umbenennung beibehalten. Lediglich neue Standards, die nach März 2002 erlassen werden, tragen die Bezeichnung IFRS. Demnach sind die IFRS keine „neuen“ Standards, der Begriff IFRS steht sowohl für die „alten“ IAS als auch für die „neuen“ IFRS.1 In der Literatur tauchen die beiden Begriffe IAS und IFRS parallel auf. Die IAS/IFRS werden von einer privatrechtlich organisierten internationalen Rechnungslegungsinstitution erlassen, dem International Accounting Standards Board (IASB).2 Sie richten sich grundsätzlich an alle Unternehmen und werden lediglich zur Anwendung empfohlen. Die IAS/IFRS enthalten keine rechtsformspezifischen oder größenspezifischen Vorschriften und haben somit keine unmittelbare Gesetzeswirkung.3 Ein wichtiger Bestandteil der IAS/IFRS sind die vom International Financial Reporting Interpretations Standing Committee (IFRIC) erlassenen Verlautbarungen bzw. Interpretationen, die dazu dienen, dass Zweifelsfragen in der Auslegung der einzelnen Standards geklärt werden können.4 Obwohl die IAS/IFRS in der Regel nicht gesetzlich vorgeschrieben waren, konnten sich viele bilanzierende Unternehmen den Informationsbedürfnissen der Kapitalmärkte nicht entziehen. Diese zunehmende und freiwillige Anwendung der Vorschriften von IAS/IFRS kann durch die Globalisierung der Kapitalmärkte und den Bedarf nach weltweit vergleichbaren Rechnungslegungsdaten erklärt werden. Das primäre Ziel der internationalen Rechnungslegung ist, dem Bilanzleser einen vernünftigen Einblick in die tatsächlichen Verhältnisse der Unternehmen zu verschaffen. Für die Verwirklichung dieses Ziels sollen Unternehmen, nach Auffassung des IASB, IAS/IFRS anwenden, denn dann ergibt sich ein Abschluss, der dem Bilanzadressaten ein zutreffendes Bild über die Vermögens-, Finanz-, und Ertragslage des Unternehmens vermittelt.5
2 Mittelstand
Für den Begriff „Mittelstand“ hat sich bislang keine einheitliche Definition herausgebildet. In der Literatur werden die Begriffe „kleine und mittlere Unternehmen“ (KMU), mittelständische Unternehmen“ und „Mittelstand“ häufig synonym verwendet.6 „Mittelstand“ ist eine vorwiegend im deutschen Sprachraum gebräuchliche Bezeichnung für einen Unternehmenstypus mit in der Regel mittlerer oder kleinerer Unternehmensgröße. Im internationalen Sprachgebrauch hat sich die Bezeichnung „KMU“ durchgesetzt.7 Mittelständische Unternehmen lassen sich von Großunternehmen durch qualitative oder quantitative Kriterien abgrenzen.8 Folgt man dem qualitativen Begriffsverständnis von Mittelstand, so zeigt sich, dass mittelständische Unternehmen die KMU umfassen, aber auch darüber hinaus reichen können. Demnach sehen sich mittelständische Unternehmen als „Eigentümerunternehmen“ bzw. als „Familienunternehmen“ und zeichnen sich dadurch aus, dass sie durch die Eigentümer oder ihre Familienangehörigen direkt und eigenverantwortlich geführt werden.9 Beim quantitativen Begriffsverständnis von Mittelstand geht man üblicherweise, national wie international, auf die Zahl der Beschäftigten, die Bilanzsumme und den Umsatz ein. Die EU-Kommission, der deutsche Gesetzgeber und das Institut für Mittelstandsforschung Bonn (IfM) haben definitorische Abgrenzungen entwickelt.10 So sieht die EU-Kommission die Grenze für KMUs bei Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern und einen Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR oder einer Bilanzsumme von höchstens 43 Mio. EUR.11 Der deutsche Gesetzgeber legt seine Definition für mittelständische Unternehmen in § 267 HGB fest. Es werden 3 Größenklassen für Kapitalgesellschaften definiert. Mittelgroße Kapitalgesellschaften haben eine Bilanzsumme von 16,06 Mio. EUR, 32,12 Mio. EUR Jahresumsatz und 250 Mitarbeiter. Es ist allerdings zu beachten, dass mindestens 2 dieser Merkmale nicht überschritten werden dürfen.12 Wie die nachfolgende Tabelle 1 verdeutlicht, zählt im Gegensatz dazu das Institut für Mittelstandsforschung Bonn, sämtliche Unternehmen mit unter 500 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von höchstens 50 Mio. EUR zum Mittelstand.13
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tabelle 1: Mittelstandsdefinition des IfM Bonn14
Die nachstehende Tabelle 2 fasst die im Vorfeld geschilderten Definitionen zusammen und stellt die Höchstgrenzen der Unternehmensgröße für mittelständische Unternehmen nach den Definitionen der EU, des HGB sowie des IfM gegenüber:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tabelle 2: Höchstgrenzen zur Abgrenzung von mittelständischen Unternehmen15
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) dagegen definiert die Umsatzobergrenze für mittelständische Unternehmen bei einem Umsatz von 500 Mio. EUR, und damit deutlich oberhalb der Grenzen des IMF.16
Auch ohne abschließende Definition lässt sich festhalten, dass der Mittelstand ein breites Spektrum von Unternehmensformen und -größen umfasst.
II Problemstellung
Die internationale Rechnungslegung ist auf dem Vormarsch. Kapitalmarktorientierte Unternehmen sind gemäß der EU-Verordnung vom 19.07.2002 verpflichtet, ab dem Jahre 2005 bzw. 2007 einen IAS/IFRS-Konzernabschluss offen zu legen. In Deutschland betrifft diese Pflicht weniger als tausend Unternehmen. Für die über drei Millionen mittelständischen Unternehmen in Deutschland stellt sich dennoch die interessante Frage, inwieweit die Rechnungslegung nach IAS/IFRS auch ein Thema für sie ist. Auf freiwilliger Basis ist die Anwendung von IAS/IFRS im Einzelabschluss auch für nicht-kapitalmarkorientierte Unternehmen möglich, d. h., es besteht die Option, einen zusätzlichen Abschluss nach internationalen Richtlinien zu erstellen. Klar ist jedoch, dass die Regelungen des deutschen HGB und die der IAS/IFRS sich aufgrund der Grundkonzeption erheblich unterscheiden. So verzichten die IAS/IFRS auf den Gläubigerschutz, welcher ein wesentliches Element einer HGB-Bilanzierung ist. Die IAS/IFRS sind investororientiert und stehen allen im Fokus der Informationsfunktion. Im Gegensatz dazu ist die Bilanzierung nach HGB aufgrund der Ausschüttungsbemessungsfunktion und des damit angestrebten Kapitalerhaltungsprinzips vom Vorsichtsprinzip geleitet.17 Diese Ausarbeitung beschäftigt sich mit den Herausforderungen und Chancen, die eine Bilanzierung nach IAS/IFRS mit sich bringt. Dabei soll im Rahmen dieser Untersuchung geklärt werden, inwieweit die Umstellung auf IAS/IFRS für mittelständische Unternehmen sinnvoll ist und welche Konsequenzen diese aufgrund der neuen Vorschriften tragen müssen.
B Die Rahmenbedingungen für die Umstellung
I Rechtliche Rahmenbedingungen
Seit ungefähr 10 Jahren beschäftigt sich das nationale Rechnungslegungsumfeld mit internationalen Rechnungslegungsstandards. Im Jahre 1998 hat der deutsche Gesetzgeber mit § 292a HGB eine Befreiungsregel geschaffen, welche das Handelsrecht erstmals für internationale Rechnungslegungsstandards öffnete. Den kapitalmarktorientierten Unternehmen, also Unternehmen, die mit Aktien oder Anleihen an einer Börse gelistet sind, wurde dadurch schon frühzeitig die Möglichkeit eingeräumt, ihre Rechnungslegung an internationalen Entwicklungen auszurichten, indem ein befreiender Konzernabschluss ermöglicht wurde.18 Am 19. Juli 2002 hat der europäische Gesetzgeber eine EU-Verodnung, die sog. IAS-Verordnung19, erlassen, welche börsennotierten Unternehmen die Anwendung der IAS/IFRS vorschreibt.20 Danach sind kapitalmarktorientierte Unternehmen in allen europäischen Mitgliedstaaten verpflichtet, für Geschäftsjahre, die am 1. Januar 2005 oder später beginnen, ihren Konzernabschluss in Übereinstimmung mit den IAS/IFRS zu erstellen.21
Des Weiteren umfasst die EU-Verordnung zwei verschiedene Mitgliedsstaatenwahlrechte. Zum einen können die einzelnen Mitgliedsstaaten Unternehmen, die den Kapitalmarkt lediglich über Fremdkapital in Anspruch nehmen oder in Drittländern börsennotiert sind und demnach die US-GAAP oder ein anderes Rechnungslegungssystem anwenden, einen Aufschub bis 2007 gewähren. Zum anderen haben die Mitgliedsstaaten das Recht, die IAS/IFRS sowohl für Konzern- als auch für Einzelabschlüsse nicht kapitalmarktorientierter Unternehmen zuzulassen oder vorzuschreiben.22 Der deutsche Gesetzgeber hat entschieden, nicht kapitalmarktorientierten Unternehmen ein entsprechendes Wahlrechtrecht für Konzernabschlüsse einzuräumen.23 Da der Einzelabschluss neben der Informationsfunktion hauptsächlich zu Zwecken der Ausschüttungs- und Steuerbemessung erstellt wird, wird dieser vorerst weiterhin nach HGB erstellt. Der Gesetzgeber hat lediglich eine Option eingeräumt, einen IAS/IFRS-Abschluss ohne befreiende Wirkung zu Informationszwecken zu erstellen. Bei Inanspruchnahme des IAS/IFRS-Wahlrechts wird somit eine aufwendige doppelte Rechnungslegung unumgänglich, weil der Einzelabschluss sowohl nach IAS/IFRS als auch nach HGB erstellt werden muss.24 Die mittelständischen Unternehmen sind in ihren Abschlüssen bisher stark an steuerlichen Erwägungen orientiert und legen wenig Wert auf die Offenlegung der HGB-Abschlüsse. Im Gegensatz dazu sind die IAS/IFRS in vielerlei Hinsicht ein Gegenmodell. Sie erwarten einen hohen Informationsgrad und viel Transparenz, steuerlich begründete Wertansätze dürfen allerdings in den IAS/IFRS- Abschlüssen nicht enthalten sein.25 Die nachfolgende Tabelle 3 fasst die eben dargestellten Erkenntnisse zusammen und zeigt, welche Unternehmen IAS/IFRS anwenden müssen und welche ein diesbezügliches Wahlrecht haben.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tabelle 3: Geltungsbereich der IAS/IFRS26
Hinsichtlich der Konkurrenz von IAS/IFRS und nationalem Recht ist zu konstatieren, dass die nationalen Gesetzgeber keine Berechtigung haben, die IAS/IFRS durch nationales Recht zu ersetzen. Demnach sind die IAS/IFRS keine nationalen, sondern internationale Rechnungslegungsvorschriften. Es wird allerdings angestrebt, sie in nationale Rechnungslegungssysteme zu übernehmen. In welchem Umfang dies jedoch passiert und inwieweit das nationale Recht an die IAS/IFRS angepasst wird, ist jedem Staat selbst überlassen.27 Insgesamt lässt sich sagen, dass es außerhalb von Konzernabschlüssen kapitalmarktorientierter Unternehmen zunächst keine unmittelbare gesetzliche Verpflichtung gibt, IAS/IFRS anzuwenden.
II Wirtschaftliche Rahmenbedingungen
Seit über zehn Jahren befindet sich die deutsche Rechnungslegung in einem fundamentalen Wandel. Bedingt durch die Globalisierung der Kapitalmärkte hat der traditionelle HGB-Abschluss bei den kapitalmarktorientierten Unternehmen heutzutage nur noch eine geringe Bedeutung. Dass die wirtschaftlichen Rahmenbedingungen in Deutschland einer sehr starken Dynamik unterliegen, belegt die Tatsache, dass es im Jahre 1994 mit der Daimler Benz AG nur ein einziges deutsches Unternehmen im DAX 30 gab, welches nach internationalen Vorschriften bilanzierte, wohingegen es im Jahre 2002 nur noch ein einziges Unternehmen im DAX 30 gab, welches nach HGB bilanzierte.28 Wie für Küting, so ist auch für viele andere Autoren das deutsche HGB nun endgültig ein „Auslaufmodell“.29 Die nachfolgende Tabelle 4 zeigt die Ausbreitung der internationalen Rechnungslegung seit dem Jahre 1997 hinsichtlich der im DAX 30 vertretenen Unternehmen.
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tabelle 4: Internationale Rechnungslegung der DAX-Unternehmen von 1997-200230
[...]
1 Vgl. Grünberger, D., Grünberger, H. (2005), S. 4.
2 Vgl. Mandler, U. (2004), S. 9.
3 Vgl. Bruns, C. (2002), S. 6.
4 Vgl. Grünberger, D., Grünberger, H. (2005), S. 4.
5 Vgl. Mandler, U. (2004), S. 10.
6 Vgl. Oehler, R. (2005), S. 6.
7 Vgl. Mandler, U. (2004), S. 13.
8 Vgl. Tebroke, H.J. (2004), S. 127.
9 Vgl. Mandler, U. (2004), S. 14.
10 Vgl. Oehler, R. (2005), S. 7.
11 Vgl. EU-Kommission (2003), Empfehlung der Kommission vom 06.05.2003 K(2003) 1422, EUAmtsblatt L 124/36 vom 20.05.2003 online aufrufbar unter:
www.ellipsis.de/www/home.nsf/CA26984596681E8DC12571290050D978/$file/KMU- Definition_ab_2005-Amtsblatt.pdf.
12 Vgl. § 267 HGB, online aufrufbar unter: www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/hgb/gesamt.pdf.
13 Vgl. IfM Bonn (2004), S. 2, online aufrufbar unter: www.ifm-bonn.de/presse/icks-inqa-120606.pdf.
14 Quelle: IfM Bonn, online aufrufbar unter: http://www.ifm-bonn.org/dienste/definition.htm.
15 Quelle: In Anlehung an Oehler, R. (2005), S. 8.
16 Vgl. die Förderrichtlinien und -programme auf der Hompage der KfW, online aufrufbar unter: http://www.kfw.de.
17 Vgl. Keitz von, I., Reinke, R. (2004), S. 2.
18 Vgl. Beiersdorf, K., Zeimes, M. (2005), S. 114.
19 Vgl. Verordnung [EG] Nr. 1606/2002 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Juli 2002 online aufrufbar unter: www.bafin.de/internationales/eu_eg-recht/ias_vo.pdf.
20 Vgl. Mandler, U. (2004), S. 1.
21 Vgl. Beiersdorf, K., Zeimes, M. (2005), S.114.
22 Vgl. o.V. S.1 online aufrufbar unter: www.ihk-nordwestfalen.de/imb/bindata/rechnungslegung.pdf.
23 Vgl. § 315a HGB. online aufrufbar unter: www.gesetze-im-internet.de/bundesrecht/hgb/gesamt.pdf.
24 Vgl. Mandler, U. (2004), S. 1.
25 Vgl. Mandler, U. (2004), S. 2.
26 Eigene Darstellung in Anlehnung an www.ihk-
nordwestfalen.de/imb/bindata/rechnungslegung.pdf.
27 Vgl. Krosse, M. (2004), S. 4.
28 Vgl. Mandler, U. (2004), S. 29.
29 Vgl. Küting, K., Dürr, U., Zwirner, C. (2002), S.8.
30 Quelle: In Anlehnung an Mandler, U. (2004), S. 31.
- Quote paper
- Karan Nand Kumar (Author), 2007, Herausforderungen und Chancen der IAS/IFRS für den Mittelstand, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/72848
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