Durch eine Vernetzung aller an der Gesundheitsversorgung in Deutschland Beteiligten und der Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte - als Ersatz für die bisherige Versichertenkarte - ist eine Verbesserung von Prozessabläufen möglich, die zu höherer Qualität und Effizienz im Gesundheitssystem führen kann. Die dazu erforderlichen Kommunikations- und Informationstechnologien sind heute verfügbar. Neben den automatisch ablaufenden Datenströmen, wie Abrechnungsdaten für die KVen, Abzweigung von pseudonymisierten und anonymisierten Daten für Statistiken und Patienteninformationssysteme wird es einen sehr sensiblen Bereich geben, der dem Selbstbestimmungsrecht des Patientens unterliegt, dessen „Herr der Daten“ nur der Patient sein kann und er folglich die Schlüsselgewalt darüber haben muss. Jeder Leistungserbringer wird weiterhin eigene Ordner über den Patienten verwalten, es sprechen aber gewichtige Argumente dafür, dass der Patient Mitbesitzer oder sogar Eigentümer seiner medizinischen Daten sein muss, wenn sie in den elektronischen Datenpool eingestellt werden. Die Entwicklung einer elektronischen Gesundheitskarte darf gesetzliche und zugesagte Patientenrechte nicht unberücksichtigt lassen; die Mitwirkungsbereitschaft von Patienten erhöht sich und eine Steigerung der Wirtschaftlichkeit und Leistungstransparenz wird erreicht. Datenschützer appellieren eindringlich an die Datenhoheit der Patienten, denn sie sollen entscheiden, welche Daten gelöscht und welche Daten welchem Leistungserbringer zugänglich gemacht werden. Die Verwendung der Patientendaten soll nur innerhalb des gesetzlichen Rahmens und des bestehenden Schutzniveaus erlaubt werden. In Zukunft haben Patienten jederzeit selbst die Möglichkeit, Daten auf der Karte einzusehen und bekommen somit einen Überblick über erbrachte Leistungen und entstandene Kosten. Der sichere Zugang erfolgt über die Gesundheitskarte des Patientens zusammen mit der „Health Professional Card“ des Arztes oder anderer Leistungserbringer, für die jeweils unterschiedliche Zugangsberechtigungen zu Patientendaten gelten. Patient und Arzt müssen sich dabei authentifizieren, bspw. über biometrische Merkmale. Die Gesundheitskarte soll neben den Daten zur Identifizierung und Authentifizierung des Patientens nur eine Verweisfunktion auf die zukünftige elektronische Patientenakte sowie einen Notfalldatensatz enthalten. Durch diese Transparenz im Gesundheitswesen wird dem Patienten die Mündigkeit zugesprochen.
Inhaltsverzeichnis
1 Executive Summary
2 Einleitung
3 Hauptteil
3.1 Situation im Gesundheitswesen
3.1.1 Informationsdefizit als Kernproblem im Gesundheitswesen
3.1.2 Transparenz durch Vernetzung
3.2 Rahmenbedingungen der eGK
3.3 Card Enabled Network
3.4 Konzept: Kartenmodell
3.5 Datenschutz und „digital divide“
3.6 Der Mensch im Mittelpunkt
3.7 Sicherstellung informationeller Selbstbestimmung der Patienten
3.7.1 Datenschutzrechtliche Grundsätze
3.7.2 Weitergabe von Daten
3.7.3 Datenschutzfreundliche Techniken
3.7.4 Datenübertragung
3.7.5 Durchblick statt Einblick
3.8 Anforderungen an medizinische Daten
3.8.1 Arzneimitteldokumentation
3.8.2 Notfallrelevante Informationen aus Patientenpässen
3.9 Die eGK – ein Schlüsselprojekt für das Gesundheitswesen?
3.10 Messung des Nutzens einer eGK
4 Abschlussteil
4.1 Fazit
4.2 Ausblick
Literaturverzeichnis
1 Executive Summary
Durch eine Vernetzung aller an der Gesundheitsversorgung in Deutschland Beteiligten und die Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte - als Ersatz für die bisherige Versichertenkarte - ist eine Verbesserung von Prozessabläufen möglich, die zu höherer Qualität und Effizienz im Gesundheitssystem führen kann. Die dazu erforderlichen Kommunikations- und Informationstechnologien sind heute verfügbar. Neben den automatisch ablaufenden Datenströmen, wie Abrechnungsdaten für die KVen, Abzweigung von pseudonymisierten und anonymisierten Daten für Statistiken und Patienteninformationssysteme wird es einen sehr sensiblen Bereich geben, der dem Selbstbestimmungsrecht des Patienten unterliegt, dessen „Herr der Daten“ nur der Patient sein kann und er folglich die Schlüsselgewalt darüber haben muss. Jeder Leistungserbringer wird weiterhin eigene Ordner über den Patienten verwalten, es sprechen aber gewichtige Argumente dafür, dass der Patient Mitbesitzer oder sogar Eigentümer seiner medizinischen Daten sein muss, wenn sie in den elektronischen Datenpool eingestellt werden. Die Entwicklung einer elektronischen Gesundheitskarte darf gesetzliche und zugesagte Patientenrechte nicht unberücksichtigt lassen; die Mitwirkungsbereitschaft von Patienten erhöht sich und eine Steigerung der Wirtschaftlichkeit und Leistungstransparenz wird erreicht. Datenschützer appellieren eindringlich an die Datenhoheit der Patienten, denn sie sollen entscheiden, welche Daten gelöscht und welche Daten welchem Leistungserbringer zugänglich gemacht werden. Die Verwendung der Patientendaten soll nur innerhalb des gesetzlichen Rahmens und bestehenden Schutzniveaus erlaubt werden. In Zukunft haben Patienten jederzeit selbst die Möglichkeit, Daten auf der Karte einzusehen und bekommen somit einen Überblick über erbrachte Leistungen und entstandene Kosten. Der sichere Zugang erfolgt über die Gesundheitskarte des Patienten zusammen mit der „Health Professional Card“ des Arztes oder anderer Leistungserbringer, für die jeweils unterschiedliche Zugangsberechtigungen zu Patientendaten gelten. Patient und Arzt müssen sich dabei authentifizieren, bspw. über biometrische Merkmale. Die Gesundheitskarte soll neben den Daten zur Identifizierung und Authentifizierung des Patienten nur eine Verweisfunktion auf die zukünftige elektronische Patientenakte sowie einen Notfalldatensatz enthalten. Durch diese Transparenz im Gesundheitswesen wird dem Patienten die Mündigkeit zugesprochen.
2 Einleitung
Die in Deutschland und der EU Anfang 2006 geplante Einführung einer elektronischen Gesundheitskarte (kurz: eGK) für gesetzlich krankenversicherte Patienten stellt global betrachtet eines der umfangreichsten IT-Vorhaben dar. Das ohnehin schon einem erheblichen Wandel unterworfene Gesundheitswesen wird sich dadurch strukturell und qualitativ stark verändern und erhebliche volkswirtschaftliche Effekte in diesem sozio-ökonomisch problematischen Megamarkt bewirken.
Die eGK wird technisch so entwickelt sein, dass sie in der Lage ist, neben administrativen Funktionen auch Gesundheitsdaten verfügbar zu machen. Hierfür ist erforderlich, dass die Gesundheitskarte als Mikroprozessorkarte ausgestaltet wird, so dass sie geeignet ist Authentifizierung, Verschlüsselung und elektronische Signatur zu ermöglichen. Damit kann eine größtmögliche Sicherheit der Daten gewährleistet werden.1
Gesundheitsnetze, die einen sicheren Zugang zu allen relevanten Patienteninformationen ermöglichen, können sehr effizient eine schnelle patientensichere Diagnose und Dokumentation fördern. Bereits in den Anfängen zum Aufbau einer Gesundheitsplattform ist ein verantwortungsvolles Handeln von großer Wichtigkeit, um nicht den „gläsernen Patienten“ zu erhalten. Die Gefahren, die sich hinter einer weitgehenden Transparenz des Patienten verbergen, sind allen Beteiligten bewusst. Es steht der Mensch und nicht die Technologie im Mittelpunkt der medizinischen Versorgung. Die Technologie ist vielmehr Mittel zum Zweck. Deshalb muss alles machbare getan werden, um die auch im Grundgesetz verankerte informationelle Selbstbestimmung des Menschen und Patienten zu wahren. Nicht der Patient soll transparent werden, sondern dem Patienten soll transparent werden, was mit ihm geschieht und wer seine Krankengeschichte bzw. Auszüge daraus bekommt. Der Datenschutz aber auch die Datensicherheit für die Patienteninformationen muss jederzeit gewährleistet sein. Das bedeutet sowohl den Schutz vor Missbrauch als auch die Integrität und Verfügbarkeit der erhobenen medizinischen Daten.2
3 Hauptteil
3.1 Situation im Gesundheitswesen
Bedingt durch den Fortschritt der Entwicklung medizinisch-technischer Diagnose- und Behandlungstechniken sowie aufgrund des zunehmenden Anteils älterer Menschen in der Gesellschaft, findet in den Gesundheitssystemen der Industrienationen eine qualitative Veränderung der medizinischen Leistungen statt. Mit dieser Leistungsveränderung können in einzelnen Bereichen zusätzliche Kosten entstehen. Zur Sicherstellung einer qualitativ hochwertigen Gesundheitsversorgung sind Optimierungen innerhalb des Gesundheitssystems erforderlich, die neue Qualitäten zu angemessenen Preisen ermöglichen.3
3.1.1 Informationsdefizit als Kernproblem im Gesundheitswesen
Die Datenverarbeitung und die Kommunikation im Gesundheitswesen bedienen sich häufig veralteter Technologien, obwohl die Entwicklung im IT-Bereich effektive und kostengünstige Alternativen ermöglicht. Die mangelhafte Kommunikation zwischen den Beteiligten des Gesundheitswesens verursacht erhebliche unnötige Kosten. Der verbesserte Zugriff auf medizinische Daten kann zu beträchtlichen Einsparpotenzialen führen und gleichzeitig die Qualität der medizinischen Versorgung steigern. Es ist sicherzustellen, dass während des gesamten Behandlungsprozesses die Versorgung aller Beteiligten mit den relevanten Informationen gewährleistet ist.4
3.1.2 Transparenz durch Vernetzung
Vor dem Hintergrund der Transparenz gewinnt auch der Aspekt der Patienteninformierung eine besondere Bedeutung. Um diese Entwicklung in die richtige Richtung voranzubringen, ist ein verantwortungsvoller Umgang mit den neuen Möglichkeiten gefragt, damit das vorhandene Potential im Sinne aller, aber besonders der Patienten, positiv umgesetzt werden kann.5
3.2 Rahmenbedingungen der eGK
Auf Anregung von Bundeskanzler Schröder wurde innerhalb der Initiative „D21“ im April 2003 die Lenkungsgruppe „Informations- und Kommunikationstechnologie im Gesundheitswesen“ unter Leitung von Staatsekretär Dr. Klaus Theo Schröder, Bundesministerium für Gesundheit und soziale Sicherung (kurz: BMGS), und Roland Sing, Vorsitzender des Vorstandes der AOK Baden Württemberg, neu eingerichtet.
Bei einem ersten Treffen kamen die Mitglieder der Lenkungsgruppe zu dem Ergebnis, dass die eGK das zentrale strategische Projekt für die Modernisierung der Kommunikation im Gesundheitswesen ist. Übereinstimmung bestand auch darin, dass bei allen Planungen die Datenschutzbedürfnisse der Patienten respektiert werden müssen.
Mit der inhaltlichen Unterstützung der Lenkungsgruppe wurden mit dem Gesetz zur Modernisierung der GKV die gesetzlichen Rahmenbedingungen festgelegt.
Die eGK wird der elektronische Schlüssel zur einrichtungsübergreifenden Kooperation aller Beteiligten im Gesundheitswesen, d.h. sie verbindet 80 Mio. Patienten mit rund 270 Tsd. Ärzten, 77 Tsd. Zahnärzten, 2000 Krankenhäusern, 22 Tsd. Apotheken und über 300 Krankenkassen.6
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Tab.: Anwendungen, die mit der eGK realisiert werden sollen (eigene Darstellung)
Die fälschungssichere eGK wird die bisherige Krankenversichertenkarte ablösen. Sie wird technisch so weiterentwickelt sein, dass sie in der Lage ist, neben ihren administrativen Funktionen auch Gesundheitsdaten verfügbar zu machen. Der medizinische Teil der eGK soll auf freiwilliger Basis genutzt werden. Das bedeutet, dass alle Versicherten zwar eine Gesundheitskarte erhalten, mit der sie administrative Funktionalitäten, wie die Abwicklung des elektronischen Rezepts (kurz: eRezept) erledigen, es darüber hinaus jedem Versicherten aber frei gestellt wird, ob er die zusätzlichen Funktionen, also den medizinischen Teil, nutzen möchte oder nicht.7
Die eGK hat eine besondere Bedeutung bei der Verzahnung getrennt gespeicherter Patientendaten. In ihrer Brückenfunktion zum eRezept und der elektronischen Patientenakte (kurz: ePA) verbessert sie nicht nur die Notfallversorgung oder die Arznei- und Therapiesicherheit. Neue Telematikanwendungen werden erschlossen bzw. können entstehen, wie z.B. automatische Erinnerungsverfahren bei Ablauf des Impfschutzes.
Die Umsetzung der bereits bestehenden Patientenrechte, selber Dokumentationen einzusehen und Ausdrucke bzw. Kopien zu erhalten, wird erleichtert. Darüber hinaus ist ein Datenfeld des Versicherten vorgesehen, in dem er eigene Daten bzw. Daten, die ihm von seinen Behandlern zur Verfügung gestellt werden, verwalten kann. Alle Zugriffe werden protokolliert und die letzten 50 Zugriffe gespeichert. Diese Regelungen entsprechen nicht nur einem wachsenden Informationsbedürfnis der Menschen, sondern auch den Anforderungen des Datenschutzes.
Die Regelungen zu Patientenrechten und Datenschutz sind, wie von der Lenkungsgruppe8 gefordert, intensiv mit dem Bundesbeauftragten für den Datenschutz behandelt und abgestimmt worden. Danach darf die Speicherung und Nutzung medizinischer Daten nur mit der Einwilligung des Patienten erfolgen, wobei eine Teileinwilligung möglich ist.9
3.3 Card Enabled Network
Card Enabled Network (kurz: CEN) beschreibt den patientenorientierten Zugriff auf vernetzte Datenbestände mittels Gesundheitskarten.
Die Patientenorientierung, die sich in der informationellen Selbstbestimmung des Patienten, also dem bewussten und eigenverantwortlichen Auseinandersetzen mit seinen Patientendaten widerspiegelt, ist beim CEN die Hauptausrichtung.
Hierzu gehören die Aspekte Datensicherheit und Datenschutz, Vertrauenswürdigkeit sowie das Selbstverständnis den Patienten in den gesamten Behandlungsprozess einzubeziehen. Zukünftig soll sich in der wichtigen Arzt-Patienten-Beziehung mit Hilfe geeigneter Informationstechnologien zur Unterstützung des Behandlungsprozesses ein vertrauensvoller Umgang miteinander etablieren. 10
[...]
1 vgl. Warda / Noelle (2003), S. 2356
2 vgl. Holstein / Grönemeyer (2000), S. 2
3 vgl. Holstein / Grönemeyer (2000), S. 2f
4 vgl. Schmidt / Grönemeyer (1997), S.10
5 vgl. Holstein / Grönemeyer (2000), S. 3
6 vgl. Goldschmidt (2004), S. 276f
7 vgl. o.V. (2003), S. 2212
8 Anmerkung: Die Initiative D21 e.V. ist ein gemeinnütziger, branchen- und parteienübergreifender Verein von rund 300 Unternehmen mit dem Ziel, in Zusammenarbeit mit Politik und Verwaltung den Wandel von der Industrie- in die Informationsgesellschaft zu beschleunigen und die Chancen für Wachstum und Beschäftigung in Deutschland zu nutzen
9 Vgl. o.V. (2003), S. 2212
- Citar trabajo
- Dipl.-Betriebswirtin (FH) Julia Zotter (Autor), 2005, Der gläserne Patient – Effizientes Behandlungsmodell oder: Welche Möglichkeiten stellt die elektronische Gesundheitskarte für den Patienten dar?, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/72221
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