John Rawls (1921–2002) war einer der einflussreichsten und bedeutendsten Philosophen des letzten Jahrhunderts und gilt als wesentlicher Vertreter der liberalen politischen Philosophie. Im Rahmen seines 1971 erschienenen Hauptwerkes „A Theory of Justice“ verband er bestehende Theorien und Ansätze aus der Philosophie, Soziologie, Ökonomie, Psychologie und Politikwissenschaft in einem Werk und entwickelte aus ihnen eine eigenständige und umfassende Theorie sozialer Gerechtigkeit. Dieses gesellschaftsvertragliche Werk vermochte einerseits die liberale politische Philosophie zu rehabilitieren und übte andererseits einen überragenden Einfluss auf benachbarte wissenschaftliche Disziplinen aus. Die Kernthese Rawls besagt, das die Grundstruktur einer Gesellschaft von legitimen Verteilungsgrundsätzen bestimmt sein soll.
Die vorliegende Arbeit befasst sich mit diesem Hauptwerk von Rawls und stellt vor dem Hintergrund der zentralen Aspekte seine Theorie der Gerechtigkeit und seine Überlegungen zur Verteilungsgerechtigkeit dar. Ein zentraler Aspekt in diesem Zusammenhang ist die Frage ob die Überlegungen Rawls ein reines Gedankenexperiment darstellen oder ob sich Ansätze von Rawls Verteilungsgerechtigkeit im Rahmen einer sozialen Marktwirtschaft wieder finden lassen.
Anhand der Spezifizierung seiner Grundsätze im Kontext der Ökonomie wird der Umfang der theoretischen Prinzipien in der heutigen Zeit, unter dem Aspekt der Verteilungsgerechtigkeit näher beleuchtet, speziell innerhalb der wohlfahrtsstaatliche Institutionen und Gesellschaft Deutschlands
Gliederung
Abkürzungsverzeichnis
Abbildungsverzeichnis
Tabellenverzeichnis
1 Gegenstand und Zielsetzung der Arbeit
2 Grundlegendes
2.1 Philosophische Einordnung
2.2 Historische Einordnung
3 Begriffsbestimmungen
3.1 Gerechtigkeit
3.2 Verteilungsgerechtigkeit
4 Eine Theorie der Gerechtigkeit
4.1 Aufgabe der Theorie
4.2 Begründung der Gerechtigkeitsprinzipien
4.2.1 Urzustand
4.2.1.1 Charakterisierung
4.2.1.2 Entscheidungskriterien
4.2.2 Maximin-Regel
4.2.3 Reflexives Gleichgewicht
4.3 Inhalt der Gerechtigkeitsprinzipien
4.3.1 Gerechtigkeitsgrundsätze
4.3.2 Vorrangregel
4.3.3 Unterschiedsprinzip
5 Rawls Verteilungsgerechtigkeit
5.1 Vier-Stufen-Gang
5.2 Verteilungsgerechtigkeit im Staat
5.3 Verteilungsgerechtigkeit und Effizienz
6 Verteilungsgerechtigkeit in Deutschland
6.1 Im Rahmen der staatlichen Institutionen
6.2 Innerhalb der Gesellschaft
7 Fazit
Literatur- und Quellenverzeichnis
Abkürzungsverzeichnis
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Abbildungsverzeichnis:
Abbildung 1: Prinzipien der Gerechtigkeit: ökonomischer Inhalt und Grenze: Konflikt zwischen Effizienz und Verteilung
Abbildung 2: Die Verkettung im Unterschiedsprinzip
Abbildung 3: Effizienzverlust durch hohe Besteuerung
Tabellenverzeichnis:
Tabelle 1: Maximin Regel Beispiel
1 Gegenstand und Zielsetzung der Arbeit
John Rawls (1921-2002) war einer der einflussreichsten und bedeutendsten Philosophen des letzten Jahrhunderts und gilt als wesentlicher Vertreter der liberalen politischen Philosophie. Im Rahmen seines 1971 erschienenen Hauptwerkes „A Theory of Justice“ verband er bestehende Theorien und Ansätze aus der Philosophie, Soziologie, Ökonomie, Psychologie und Politikwissenschaft in einem Werk und entwickelte aus ihnen eine eigenständige und umfassende Theorie sozialer Gerechtigkeit. Dieses gesellschaftsvertragliche Werk vermochte einerseits die liberale politische Philosophie zu rehabilitieren und übte andererseits einen überragenden Einfluss auf benachbarte wissenschaftliche Disziplinen aus. Die Kernthese Rawls besagt, das die Grundstruktur einer Gesellschaft von legitimen Verteilungsgrundsätzen bestimmt sein soll.
Die vorliegende Projektarbeit befasst sich mit diesem Hauptwerk von Rawls und stellt vor dem Hintergrund der zentralen Aspekte seine Theorie der Gerechtigkeit und seine Überlegungen zur Verteilungsgerechtigkeit dar. Ein zentraler Aspekt in diesem Zusammenhang wird die Frage sein ob die Überlegungen Rawls ein reines Gedankenexperiment darstellen oder ob sich Ansätze von Rawls Verteilungsgerechtigkeit im Rahmen einer sozialen Marktwirtschaft wieder finden lassen. Anhand der Spezifizierung seiner Grundsätze im Kontext der Ökonomie wird der Umfang der theoretischen Prinzipien in der heutigen Zeit, unter dem Aspekt der Verteilungsgerechtigkeit näher beleuchtet, speziell innerhalb der wohlfahrtsstaatliche Institutionen und Gesellschaft Deutschlands.
2 Einordnung
2.1 Philosophische Einordnung
Bis ins 19. Jahrhundert herrschte in der politischen Philosophie die Idee des Sozialkontrakts vor, mithilfe dessen die Mitglieder einer Gesellschaft ihr Zusammenleben unter Berücksichtigung der ursprünglichen Freiheit und Gleichberechtigung eines jeden Individuums in der Form einer Verfassung formulierten. Diese normative Rechtfertigung politischer Institutionen wurde im Laufe des ausgehenden 19. und in der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts abgelöst von utilitaristischen, sozialistischen oder sozialdarwinistischen Vorstellungen.1John Rawls
belebte mit seiner Theorie der Gerechtigkeit den philosophischen Liberalismus auf der Grundlage einer an Locke, Rousseau und Kant angelegten Vertragstheorie wieder.2Allerdings verfeinerte Rawls diese Konzepte mit Elementen aus der Spiel- und Sozialwahltheorie, wodurch die gesamte Theorie Rawls konstruktivistische Elemente aufweist. Der Konstruktivismus wird innerhalb seiner Konzeption dadurch deutlich, dass er es als die Aufgabe der politischen Philosophie ansieht problemgerechte Erklärungen und Deutungen der normativen Orientierung des moralisch-rechtlichen politischen Selbstverständnisses des Menschen zu geben.3
John Rawls wendet sich damit zunächst gegen den “Wohlfahrtsutilitarismus”4seiner Gegenwart. Seine anti-utilitaristische Theorie trägt folgende Grundzüge: In einem hypothetischen Ausgangszustand beschließen freie und gleiche Individuen moralische Prinzipien des menschlichen Handelns und Grundlagen der gesellschaftlichen Ordnung. Dabei ist die allgemeine Zustimmungsfähigkeit aller Beteiligten das fundamentale Gültigkeitskriterium dieses Vertrages. Das Individuum ist bei Rawls mit moralischer Autonomie ausgestattet, wodurch die gesetzgebende Autorität eines Gottes oder der Natur ersetzt wird. Dieses Individuum, so Rawls, wird nur solchen Regelungen zustimmen, auf die es sich mit allen anderen Individuen im Rahmen fairer Verhandlungen und fairer Verfahren einigen kann. Nur allgemein zustimmungsfähige Regeln und Prinzipien erhalten Verbindlichkeit.
Kersting formuliert diese Voraussetzungen folgendermaßen: “Der rechtfertigungstheoretische Prozeduralismus erhebt die allgemeine Zustimmungsfähigkeit in den Rang eines Kriteriums für die Zuteilung des Prädikats normativer Gültigkeit.“5
Rawls betont damit die klassischen bürgerlichen Freiheitsrechte und die Universalität von Recht und Moral. Mit seiner kontraktualistischen Vorgehensweise entwickelt er ein Konzept von Grundsätzen, dem alle Beteiligten zustimmen können müssen. Aus den Prinzipien individueller Freiheiten werden so letztlich auch Grundsätze entwickelt, die zu einer gerechten Verteilung materieller Güter führen. Der Grundsatz der Sozialstaatlichkeit bestimmt damit das Rechtsstaatsprinzip. Rawls verteidigt entschieden den wohlfahrtsstaatlichen Kapitalismus und dessen rechtliche und politische Institutionen.6
2.2 Historische Einordnung
Der historische Hintergrund zur Entstehung der Theorie der Gerechtigkeit zeigt auf, welche persönliche Erfahrung und Motivation der Autor im Hinblick auf die Gerechtigkeit in der Gesellschaft hatte.
Die Jugendjahre von Rawls (geboren 1921) zeichnen sich durch die schwere weltwirtschaftliche Krise von 1929 aus, welche jedoch keinen großen Effekt auf die wohl situierte Lage seiner Familie ausübte. Die damalige gesellschaftliche Diskriminierung von Afroamerikanern und armen Bevölkerungsteilen führte mit dazu, dass Rawls die Ungerechtigkeiten der von Geburt aus schlechter gestellten durch die Theorie der Gerechtigkeit eliminieren wollte.7
In den sechziger Jahren arbeitete Rawls bereits an seinem großen Werk als der Krieg in Vietnam (1964-1973) begann. Er bezog öffentlich Stellung zu diesem und erachtete den Krieg als moralisch unzulässig sowie ungerecht. Rawls stellte öffentlich die Frage, wie eine demokratische Gesellschaft einen Krieg befürworten kann, welcher mit hohem Mitteleinsatz und Ungerechtigkeit geführt wird.
Als Ursache, wie eine demokratische Gesellschaft den Krieg betreiben kann sieht Rawls die Finanzierung der Politik durch Firmen und große private Investoren, die seiner Meinung nach eigene Interessen mit der Vergabe von Geldern verfolgen z.B. zu dem Zeitpunkt die Rüstungsindustrie. In Hinblick auf die Frage wie eine Mobilisierung gegen den Krieg möglich ist sieht Rawls den Aufbau einer Kultur, welche das Begehren aus moralischen Beweggründen von Minderheiten berücksichtigt.8
Ein weiterer gesellschaftshistorischer Aspekt in Amerika war der Kampf gegen den Rassismus durch Martin Luther King und seine Anhänger, die maßgeblich an der Gleichstellung der Afroamerikaner in Amerika beteiligt waren.
Innerhalb des Kontextes von Krieg, Diskriminierung und immer größer werdender finanzieller Ungleichheit entstand die Theorie der Gerechtigkeit, die einen Lösungsansatz dieser Probleme anbietet.
3 Begriffsbestimmungen
3.1 Der Gerechtigkeitsbegriff
Ganz allgemein betrachtet kann der Begriff der Gerechtigkeit einerseits, bezogen auf das Individuum als Tugend, d.h. als eine Eigenschaft des Menschen verstanden werden. Andererseits kann man Gerechtigkeit als abstrakte Idee oder Prinzip, als Beurteilungsmaßstab für Handlungen und soziale Regeln oder rechtliche Normen betrachten. Schon Plato stellte fest, dass die Gerechtigkeit als ein zentraler Begriff in der Philosophie gesehen werden muss, da nur mit ihr wichtige Fragen der sozialen Ordnung gestellt werden können. Für Plato standen dabei zwei Fragen im Vordergrund: Zum einen die Frage nach der Bestimmung der „vernünftigen Gleichheit“ von jedermann und zum anderen die Frage nach der gesetzlichen Allgemeinheit gerechter Regelungen. Plato hielt die Gerechtigkeit innerhalb der gesetzlichen Allgemeinheit für unproblematisch. Viel eher sah er die Problematik innerhalb der vernünftigen Gleichheit. Nach Platos Vorstellung wird die Gerechtigkeit und die Gleichheit innerhalb einer aristokratischen Herrschaftsform verwirklicht, wenn diese so beschaffen ist, dass jeder Bürger Rechte und Pflichten zugewiesen bekommt, die seinem Vermögen und seinem Stand angemessen sind. Diese platonische Sichtweise wurde von Aristoteles abgelöst, der die Seelensteil- und Standeshierarchie von Plato durch verschiedene Problembereiche ersetzte. Zentral für Aristoteles ist die alle Aspekte des menschlichen Handelns betreffende Gerechtigkeit, welche ihm zufolge darin besteht, dass Gesetze eingehalten werden. Das ist es, was bei Aristoteles dem Bürger in der Polis9die Glückseligkeit ermöglicht und sichert: Die besondere Gerechtigkeit hat die vernünftige Gleichheit zu wahren, welche einerseits einen gleichen Umgang der Bürger untereinander gewährleistet und andererseits für die gerechte Verteilung von Ämtern und Gütern an die Einzelnen Sorge zu tragen hat. Die Einordnung der gesetzlichen Allgemeinheit über der vernünftigen Gleichheit ist nach Aristoteles durch die Ziele des Handelns und ganzen Lebens begründet. Diese Ziele sind die Verwirklichung und das Bewahren einer politischen Verfassung.10
Rawls hingegen definiert die Gerechtigkeit als „die erste Tugend sozialer Institutionen“11und somit als Kategorie der politischen Ethik.12Das bedeutet für ihn zum Beispiel, dass Gesetze und Rechte, die sich als ungerecht entpuppen, abgeschafft werden müssen, genauso wie Hypothesen verworfen werden müssen, die unwahr sind. Dieses gilt allerdings nur unter der Voraussetzung, dass durch die Abänderung eines ungerechten Gesetzes oder einer unwahren Hypothese nicht eine noch größere Ungerechtigkeit bzw. Unwahrheit erfolgen würde.13 Er unterscheidet in diesem Zusammenhang die Gerechtigkeit der Institutionen von der Gerechtigkeit der menschlichen Handlungen14und erläutert hinsichtlich dieser Unterteilung die Frage, wie Rechte, Pflichten und gesellschaftliche Güter verteilt werden sollen, anhand seiner Gerechtigkeitsgrundsätze, auf die in Kapitel 4.3 näher eingegangen wird. Rawls stellt die soziale Gerechtigkeit einer gesellschaftlichen Grundstruktur in den Mittelpunkt.15 Eine solche kann erreicht werden, indem Rechte und Güter durch öffentliche Institutionen verteilt werden,16 wobei die öffentlichen Institutionen durch den Gerechtigkeitssinn eines Menschen geprägt sein müssen, der allgemeine Gerechtigkeitsgrundsätze anerkennt. Für Rawls stehen die Menschen untereinander in einem Verhältnis der Anspruchskonkurrenz, was bedeutet, dass viele Menschen die gleichen Ansprüche auf knappe Güter stellen. Daraus schließt er, dass keine Konzeption von Gerechtigkeit von Nöten wäre, wenn es keine Güterknappheit gäbe.17
3.2 Die Verteilungsgerechtigkeit
Aus wirtschaftswissenschaftlicher Sichtweise besteht die Frage der Verteilungsgerechtigkeit in der Frage nach einer gerechten Verteilung von Einkommen und Vermögen. Sie wurde umfangreich von der Wohlfahrtsökonomie erörtert.
Seit A. Smiths klassischer Lehre galt, dass die Wohlfahrt proportional mit der Erhöhung der Produktion steigt. Erst in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts wurde die subjektive Wertlehre mit in die Überlegung einbezogen, welche unterstellt, dass der Wohlstand nicht nur ein Produktionsproblem, sondern im Wesentlichen ein Verteilungsproblem ist. Diese sich gegen die klassische produktionszentrierte Volkswirtschaftslehre stellende Wohlfahrtsökonomie versucht den Volkswohlstand mit praktisch-normativen Empfehlungen zu erörtern. Einer ihrer ersten Vertreter, Alfred Marshall, schlug eine gleiche Einkommensverteilung vor, welche durch den Staat reguliert werden sollte. Auch Arthur C. Pigou machte den Vorschlag einer Einkommensumverteilung zugunsten der Armen um so den volkswirtschaftlichen Gesamtnutzen aus dem Einkommenstransfer zu erhöhen. Ein weiterer Ansatz zur Lösung des Verteilungsproblems wurde von V. Pareto entwickelt, welcher besagt, dass die Steigerung der gesamtwirtschaftlichen Wohlfahrt dann vorherrscht, wenn der Nutzen von mindestens einem Individuum zunimmt, ohne dass der Nutzen eines anderen abnimmt. Weitere Überlegungen zur gerechten Verteilung wurden von N. Kaldor und J.R. Hicks entwickelt: Sie schlugen vor, dass derjenige, der in einer bestimmten Situation mehr erhält, denjenigen entschädigt, der weniger erhalten hat. So würde ein allseitiger Vorteil entstehen.18
Eine Explikation des Begriffs Verteilungsgerechtigkeit unter moralischen Gesichtspunkten wird von den Wirtschaftswissenschaftlern allerdings nicht aufgegriffen, sondern den Philosophen überlassen. Dies soll hier kurz erörtert werden.
Bei Aristoteles gehörte die Verteilungsgerechtigkeit zur speziellen Gerechtigkeit, welche die Verteilung von öffentlichen Ehren, Geld und anderen Gütern regelte, aber auch Ungleichheiten vorsah. Erst mit Kant trat eine Wende in der Bestimmung von Verteilungsgerechtigkeit ein. Nach Kants Theorie geht die Verteilungsgerechtigkeit nicht vom Staat aus, vielmehr wird der Rechtsstaat von der Verteilungsgerechtigkeit bestimmt. Später vertrat Mill eine utilitaristische Sichtweise der Verteilungsgerechtigkeit, wonach zwar jeder Einzelne in das Gesamtkalkül des größtmöglichen Glücks miteinbezogen wird, jedoch nicht für die Gleichheit der Glücksmenge bei allen Individuen gesorgt werden kann.19 Für Rawls ist es das Gesellschaftssystem, das dafür verantwortlich ist, welche Verteilungsgerechtigkeit in einer Gesellschaft vorliegt. Es soll durch die Erhebung von Steuern und sonstigen Maßnahmen der Umverteilung für eine gerechte Verteilung der Güter Sorge tragen. Wie genau die Umverteilung aussehen soll, sagt Rawls jedoch nicht,20da sich seine Theorie mit dem abstrakten Terminus der politischen Gerechtigkeit auseinandersetzt, es aber letztlich die Realpolitik ist, welche die Höhe der Umverteilung festlegt.21
4 Theorie der Gerechtigkeit
4.1 Die Aufgabe der Theorie der Gerechtigkeit
Die Aufgabe, die sich John Rawls gestellt hat, ist die Entwicklung einer Konzeption der Gerechtigkeit, welche es ermöglicht die verschiedenen Elemente der menschlichen Gerechtigkeitsvorstellung aus Sicht der Politik, Ökonomie und moralischen Psychologie zu systematisieren und in eine allgemein akzeptierte Fassung zu bringen. Sein Ziel ist es letztlich Prinzipien einer gerechten Gesellschaft abzuleiten, die als grundlegende Beurteilungskriterien für Gesetze und Institutionen dienen können.22
Die Grundgedanken seiner Theorie der Gerechtigkeit lassen sich in vier Hauptthesen zusammenfassen:
1. Die Grundlage politischer Institutionen ist Gerechtigkeit im Sinne von Fairness.
2. Die Interpretation der Gerechtigkeit als Fairness steht im Gegensatz zum Utilitarismus.
3. Es ist möglich, über die Richtigkeit der Gerechtigkeitsinterpretation der Utilitaristen und der von Rawls zu entscheiden, und zwar anhand eines operationalen Prüfverfahrens, das unter bestimmten noch zu nennenden Voraussetzungen gilt.
4. Das Ziel ist es, ein reflexives Gleichgewicht herzustellen zwischen rational legitimierten Gerechtigkeitsprinzipien und sittlichen Überzeugungen.23
4.2 Die Begründung der Gerechtigkeitsprinzipien
Rawls selbst sieht seine Theorie als eine Abwandlung der klassischen Vertragslehre, welche versucht, den Gesellschaftsvertrag auf eine abstrakte Ebene zu heben, um somit klare Erkenntnisse über die Hauptstrukturen des Gerechtigkeitsbegriffs zu erhalten.24 Dieses Ziel versucht Rawls mit Hilfe folgender Frage zu erreichen: „Welche Prinzipien würden freie und rationale, nur an ihrem eigenen Interesse ausgerichtete Personen wählen, wenn sie in einem ursprünglichen Zustand der Gleichheit zusammenkommen, ihre Gesellschaftsform definieren und sich für die Grundregeln entscheiden sollen, an die alle weiteren Vereinbarungen gebunden sind?“25 Um zu solch einer fairen Ausgangssituation zu gelangen, wird ein Ausgangszustand, wie er in beinahe jeder kontraktualistischen Theorie vorkommt, der so genannte Urzustand, definiert.
4.2.1 Der Urzustand
Der Urzustand ist kein wirklicher historischer Zeitpunkt, sondern eine theoretische Entscheidungssituation, welche gedanklich darstellbar und rekonstruierbar ist. Er stellt somit ein Gedankenexperiment dar. Jedermann sollte sich in diese Situation hineinversetzen können, um so einen Zustand zu erhalten, in dem Grundvereinbarungen getroffen werden, welche fair zustande gekommen sind. Aus dieser Überlegung stammt auch die Bezeichnung „Gerechtigkeit als Fairness“.26
Der Urzustand soll von Bedingungen gekennzeichnet sein, die von der Allgemeinheit anerkannt sind und aus denen sich bestimmte Gerechtigkeitsgrundsätze ableiten lassen. Voraussetzung für ein solches Setting ist natürlich der Konsens aller Beteiligten darüber, dass sich innerhalb eines solchen Zustandes allgemein verbindliche Gerechtigkeitsgrundsätze überhaupt ableiten lassen.
4.2.1.1 Charakterisierung des Urzustandes:
Der Urzustand muss daher folgende Kriterien erfüllen wobei zwischen Vorraussetzungen und Einschränkungen unterschieden werden kann.
1. Die Parteien im Urzustand haben ein widerspruchsfreies System von Präferenzen sowie vernünftige, langfristige Lebenspläne d.h. sie haben bestimmte Interessen, kennen allerdings nicht die genauen Eigenarten des Interesses oder spezifische damit verbundene Ziele.27
2. Die Parteien sind „gegenseitig desinteressiert und nicht bereit, ihre Interessen anderen aufzuopfern“,28d.h. ihre Gefühle sind nicht geprägt von Liebe, Hass oder Neid. Ihr einziges Anliegen ist es, für sich selbst möglichst viele Grundgüter zu erhalten.
3. Die allgemeinen Anwendungsbedingungen der Gerechtigkeit sind den Parteien bekannt, sie besitzen allgemeine Kenntnisse über die Gesellschaft.29
4. Die Parteien haben zu Beginn einen formal verstandenen Gerechtigkeitssinn, der allen bekannt und darüber hinaus bei allen gleich ist. Er sorgt dafür, dass Gerechtigkeitsgrundsätze verstanden werden und das nach ihnen gehandelt werden kann.30
Die Einschränkungen:
1. Die Parteien sind eingeschränkt durch den Schleier des Nichtwissens.31Das bedeutet, dass die Parteien keine Einzelheiten über ihre Lebenspläne, ihre Risikobereitschaft, ihre soziale Herkunft, ihre Stellung in der Gesellschaft und ihre natürlichen Gaben kennen. Ferner wissen die Parteien nicht, in welcher Zeit sie leben, also welcher Generation sie angehören.32
2. Koalitionen zwischen den Parteien sind nicht zulässig.33
Die entscheidende Prämisse ist die des Schleiers des Nichtwissens. Durch ihn haben die Parteien im Urzustand keine Einzelkenntnisse über sich selbst, womit sichergestellt wird, dass sie von ihren partikularen Eigeninteressen absehen und somit ein unparteiisches Denken und einen allgemeinen Standpunkt einnehmen. Sinn und Zweck dieser Voraussetzungen und Einschränkungen ist die zwingende Notwendigkeit die eigenen Interessen mit dem Wohl der Anderen in Verbindung zu sehen. Rawls ist der Ansicht, dass unter diesen Voraussetzungen eine zweckrationale Klugheitswahl auf zwei Gerechtigkeitsgrundsätze fallen muss,34auf die später eingegangen wird.
Zur Rechtfertigung dieser Gerechtigkeitsgrundsätze trägt außerdem die Prüfung der Frage bei, ob die im Urzustand gewählten Grundsätze auch unseren intuitiven Gerechtigkeitsurteilen entsprechen oder sie auf eine akzeptable Weise ergänzen. Falls die Grundsätze diesen beiden Erfordernissen standhalten, so ist ein Zustand hergestellt, den Rawls als „Überlegungsgleichgewicht“ bezeichnet. Darauf wird in Kapitel 4.2.3 näher eingegangen.35
[...]
1 Vgl. Koller, Peter, Sozialkontrakt, 1987, S. 11.
2 Vgl. Höffe, Otfried, Theorie Diskussion, 1977, S. 8.
3 Vgl. Kersting, Wolfgang, Einführung zu J. Rawls, 2004, S. 19-22.
4 Kersting, Wolfgang, Einführung zu J. Rawls, 2004, S. 20.
5 Kersting, Wolfgang, Einführung zu J. Rawls, 2004, S. 26.
6 Vgl. Kersting, Wolfgang, Einführung zu J. Rawls, 2004, S. 26.
7 Vgl. Pogge, Thomas W., Rawls, 1994, S. 11-26.
8 Vgl. Pogge, Thomas W., Rawls, 1994, S. 26 f.
9 Polis = Stadtstaat (altgriechisch).
10Vgl. Blasche, Siegfried/ Gabriel, Gottfried/ Gansland, Herbert R. u.a.: Enzyklopädie Philosophie und Wissenschaftstheorie, hrsg. von Jürgen Mittelstraß, Band 1: A-G, Mannheim/Wien/Zürich: Bibliographisches Institut, 1980, S. 745 f.
11 Vgl. Rawls, John, Theorie der Gerechtigkeit, 1979, S. 19.
12 Vgl. Höffe, Otfried, Theorie Diskussion, 1977, S. 12.
13 Vgl. Rawls, John, Theorie der Gerechtigkeit, 1979, S. 19 f.
14 Vgl. Rawls, John, Theorie der Gerechtigkeit, 1979, S. 74.
15 Vgl. Rawls, John, Theorie der Gerechtigkeit, 1979, S. 26 f.
16 Vgl. Rawls, John, Theorie der Gerechtigkeit, 1979, S. 23.
17 Vgl. Rawls, John, Theorie der Gerechtigkeit, 1979, S. 149 ff.
18 Vgl. Bausch, Thomas, Ungleichheit und Gerechtigkeit, 1993, S. 137 f.
19 Vgl. Bien, Günther/ Brosche, Tilman/ Dierse, Ulrich u.a:, Historisches Wörterbuch der Philosophie, herg. von Joachim Ritter/ Karlfried Gründer, Gottfried Gabriel, Band 11: U-V, Darmstadt: Wissenschaftliche Buchgesellschaft, 2001, S. 960.
20 Vgl. Rawls, John, Theorie der Gerechtigkeit, 1979, S. 308 ff.
21 Vgl. Nida-Rümelin, Julian, Gerechtigkeit bei Rawls, 1997, S. 306.
22 Vgl. Koller, Peter, Sozialkontrakt, 1987, S. 11; sowie: Höffe, Otfried, Theorie Diskussion, 1977, S. 12.
23 Vgl. Höffe, Otfried, Theorie Diskussion, 1977, S. 13.
24 Vgl. Rawls, John, Theorie der Gerechtigkeit, 1979, S.12.
25 Vgl. Höffe, Otfried, Theorie Diskussion, 1977, S. 14 f.
26 Vgl. Koller, Peter, Sozialkontrakt, 1987, S. 36.
27 Vgl. Rawls, John, Theorie der Gerechtigkeit, 1979, S. 151, 166 ff., S 209.
28 Rawls, John, Theorie der Gerechtigkeit, 1979 S. 152.
29 Vgl. Rawls, John, Theorie der Gerechtigkeit, 1979, S. 165.
30 Vgl. Rawls, John, Theorie der Gerechtigkeit, 1979, S. 165.
31 Vgl. Rawls, John, Theorie der Gerechtigkeit, 1979, S. 168 f.
32 Vgl. Rawls, John, Theorie der Gerechtigkeit, 1979, S. 159 ff.
33 Vgl. Kramer, Rolf , Soziale Gerechtigkeit, 1992, S.79.
34 Vgl. Bausch, Thomas, Ungleichheit und Gerechtigkeit, 1993, S. 60 f.
35 Vgl. Koller, Peter, Sozialkontrakt, 1987, S. 37.
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- Dipl.-Kfm. Jan Otto (Autor), Eva-Maria Pfaff (Autor), 2006, John Rawls Verteilungsgerechtigkeit - Eine Theorie der Gerechtigkeit, Múnich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/71998
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