Im Rahmen des Proseminars „Internationale Politik: Frieden“ ist es meine Aufgabe eine Arbeit zu verfassen. Ich habe mich für das Thema „Menschenrechte und die Vereinten Nationen“ mit gezieltem Augenmerk auf die Organe der UNO und ihre Kontrollmechanismen, entschieden. Dabei hoffe ich herauszufinden, wie sich die Vereinten Nationen mit den Menschenrechten auseinandersetzen und was dafür getan wird. Ebenfalls interessant erscheint mir die Frage nach den Aufgaben der verschieden Organe, als auch die Pflichten der Staaten. Warum ich mir gerade die VN und deren Menschenrechtspolitik ausgesucht habe, ist für mich leicht zu beantworten. Ich Rahmen meines Studiums stoße ich auf die verschiedensten Themen, von nationaler bis hin zu internationaler Politik. Ich lerne wie ein Staat funktioniert bzw. funktionieren sollte, welche Parteien im welchen Land mächtig sind, welches Wahlverfahren da und dort angewandt wird oder wie viel bestimmte Staaten für ihre Verteidigung ausgeben. Die menschliche Ansicht bleibt aber oft unangesprochen, was ich für sehr schade empfinde, da mich dieses Thema sehr interessiert. Ich möchte auch nach meinem Studium in dieser Richtung arbeiten und mein größter Traum wäre es, für eine Menschenrechtsorganisation zu arbeiten. Ich möchte Missstände aufzeichnen und Menschen helfen.
Inhaltsverzeichnis
1. Einleitung
2. Menschenrechtsdokumente der Vereinten Nationen
2.1. Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
2.2. Die Zwillingspakte – Zivil- und Sozialpakt
2.2.1. „Bürgerliche und politische Rechte
2.2.2. Wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte
3. Die Kontrollorgane der UNO
3.1. Der Menschenrechtsrat
3.2. Der UNO-Hochkommissar für Menschenrechte (UNHCHR)
3.3. Der UNO-Menschenrechtsausschuss
3.4. ECOSOC
4. Kontrollmethoden
4.1. Das Staatenberichtsverfahren
4.2. Das Individualbeschwerdeverfahren
5. Menschenrechtsschutz – Instrumente der Vereinten Nationen gegen Menschenrechtsverletzungen
5.1. Internationaler Strafgerichtshof
5.2. Sanktionen des UN-Sicherheitsrates
5.3. Resolutionen der Menschenrechtskommission (bzw. –rat) und der Generalversammlung
5.4. Erzeugung von Öffentlichkeit durch die Vertragsorgane
6. Nachwort
7. Anmerkung zu den Fußnoten
8. Literaturverzeichnis
1. Einleitung
Im Rahmen des Proseminars „Internationale Politik: Frieden“ ist es meine Aufgabe eine Arbeit zu verfassen. Ich habe mich für das Thema „Menschenrechte und die Vereinten Nationen“ mit gezieltem Augenmerk auf die Organe der UNO und ihre Kontrollmechanismen, entschieden. Dabei hoffe ich herauszufinden, wie sich die Vereinten Nationen mit den Menschenrechten auseinandersetzen und was dafür getan wird. Ebenfalls interessant erscheint mir die Frage nach den Aufgaben der verschieden Organe, als auch die Pflichten der Staaten.
Warum ich mir gerade die VN und deren Menschenrechtspolitik ausgesucht habe, ist für mich leicht zu beantworten. Ich Rahmen meines Studiums stoße ich auf die verschiedensten Themen, von nationaler bis hin zu internationaler Politik. Ich lerne wie ein Staat funktioniert bzw. funktionieren sollte, welche Parteien im welchen Land mächtig sind, welches Wahlverfahren da und dort angewandt wird oder wie viel bestimmte Staaten für ihre Verteidigung ausgeben. Die menschliche Ansicht bleibt aber oft unangesprochen, was ich für sehr schade empfinde, da mich dieses Thema sehr interessiert. Ich möchte auch nach meinem Studium in dieser Richtung arbeiten und mein größter Traum wäre es, für eine Menschenrechtsorganisation zu arbeiten. Ich möchte Missstände aufzeichnen und Menschen helfen.
Nun möchte ich in meiner Arbeit die zentrale Frage:
Die Vereinten Nationen und die Menschenrechte – gibt es eine Kontrolle und wenn ja, funktioniert sie?
behandeln.
2. Menschenrechtsdokumente der Vereinten Nationen
2.1. Allgemeine Erklärung der Menschenrechte
Der 10. Dezember 1948 war ein besonderer Tag, wenn nicht einer der bedeutendsten in der Geschichte. Insgesamt 56 Mitgliedstaaten der damals neu gegründeten Vereinten Nationen verabschiedeten die Allgemein Erklärung der Menschenrechte. Es war das erste Mal überhaupt das die klassischen Freiheitsrechte einen universellen Geltungsanspruch bekamen, natürlich konnte man zu dieser Zeit noch nicht von universeller Geltung sprechen, diese kam erst durch die völkerrechtlich bindenden Menschenrechtspakte und -konventionen, auf die ich später noch eingehen werde. Trotzdem war bzw. ist der für jedermann gültige Katalog grundlegender ziviler, bürgerlicher und politischer Rechte ein großer Schritt. Einige wichtige Rechte, die die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte beinhaltet:
- Der Anspruch auf gleiche Rechte und Freiheiten, unabhängig von Rasse, Geschlecht, Religion, Sprache, politischer Überzeugung und sozialer Herkunft
- Das Recht auf Leben, Freiheit und Sicherheit der Person
- Der Schutz vor Willkürhaft und Folter und anderen grausamen oder erniedrigenden Bestrafungen
- Gleichheit vor Gesetz für alle Menschen
- Schutz vor willkürlichen Eingriffen in das Privatleben
- Das Recht auf Freizügigkeit
- Das Recht auf politisches Asyl
- Das Recht auf Gedanken-, Gewissen- und Religionsfreiheit
- Das Recht auf Versammlungs- und Vereinigungsfreiheit
- Das Recht auf Teilnahme an der Gestaltung der öffentlichen Angelegenheiten des eigenen Landes
Jedoch ist zu sagen, dass den Menschenrechten in der VN-Charta weder ein Artikel noch ein Kapitel gewidmet worden ist. Mittlerweile haben die Vereinten Nationen 192 Mitglieder (Stand Juni 2006).
2.2. Die Zwillingspakte – Zivil- und Sozialpakt
Der nächste, wichtige Schritt wurde mit den so genannten Zwillingspakten gemacht. Zum einen gibt es den Zivilpakt – Internationaler Pakt über bürgerliche und politische Rechte und zum anderen den Sozialpakt – Internationaler Pakt über wirtschaftliche, soziale und kulturelle Rechte.
2.2.1. Bürgerliche und politische Rechte
„Der Internationale Pakt über bürgerliche und politische Rechte und sein erstes Fakultativprotokoll traten 1976, 10 Jahre nach seiner Verabschiedung, in Kraft. Der Pakt wurde von 151, das Protokoll von 104 Staaten ratifiziert.
Der Pakt befasst sich mit Rechten wie der Freizügigkeit, der Gleichheit vor dem Gesetz, dem Recht auf ein faires Gerichtsverfahren und dem Recht, als unschuldig zu gelten, solange die Schuld nicht nachgewiesen ist, dem Recht auf Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit, auf Meinungsfreiheit und freie Meinungsäußerung, auf friedliche Versammlung, Vereinigungsfreiheit, Mitgestaltung öffentlicher Angelegenheiten und Teilnahme an Wahlen und auf Schutz der Minderheitenrechte.
Er untersagt, Menschen willkürlich ihres Lebens zu berauben, Folter oder grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe, Sklaverei und Zwangsarbeit, willkürliche Festnahme und Haft, willkürliche Eingriffe in das Privatleben, Kriegspropaganda und das Eintreten für rassisch oder religiös motivierten Hass.
Der Pakt hat zwei Protokolle. Das Erste Fakultativprotokoll (1966) begründet ein Beschwerderecht für Privatpersonen, die bestimmten Zulassungskriterien entsprechen.
Das Zweite Fakultativprotokoll (1989), das von 50 Staaten ratifiziert wurde, hat die Abschaffung der Todesstrafe zum Gegenstand.
[...]
- Citation du texte
- Kathrin Heis (Auteur), 2007, Die Vereinten Nationen und die Menschenrechte , Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/71539
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