Im Zusammenhang mit der Berufstätigkeit von abhängig Beschäftigten kommt es immer wieder zur Fragestellung, in welchem Umfange die Arbeitnehmer für verschiedene Schadensereignisse haftbar sind. Dieser Frage soll in der vorliegenden Seminararbeit nachgegangen werden. Die Arbeit beginnt zunächst mit dem Aufriss des Problems der Arbeitnehmerhaftung. Hier stellen sich neben den rechtlichen auch sozialpolitische Fragen, die für die Gesetzgebung und Rechtspflege bedeutsam sind und auch seit längerem in der juristischen Diskussion behandelt werden. Im zweiten Abschnitt der Arbeit wird die Haftung des Arbeitnehmers gegenüber seinem Arbeitgeber behandelt. Dabei wird auch explizit auf die jüngeren Neuerungen des Rechts der Leistungsstörung nach der Modernisierung des Schuldrechts ab dem Jahr 2002 eingegangen. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Darstellung des durch Richterrecht gebildeten Konzepts der Haftungserleichterung für Arbeitnehmer. Der dritte Teil der Arbeit widmet sich dann der Haftung des Arbeitnehmers gegenüber Dritten, wenn haftungsrelevante Ereignisse in Ausübung der arbeitsvertraglichen Tätigkeiten entstehen. Die Arbeit endet im Abschnitt vier mit einer Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse.
Der Umfang einer Seminararbeit ist dabei begrenzt und so muss sich notwendigerweise auch die inhaltliche Tiefe der Arbeit beschränken. Daher werden lediglich die grundlegenden Sachverhalte der Arbeitnehmerhaftung bei Leistungsstörungen des Arbeitsvertrags erarbeitet, ohne auf Spezialprobleme einzugehen. So werden sozialrechtliche Fragestellungen im Kontext der berufsgenossenschaftlichen Unfallversicherung und der damit verbundenen zivilrechtlichen Haftungseinschränkungen und –ausschlüsse nur am Rande behandelt. Ebenso wird die Frage der Haftungsaufteilung bei gemeinschaftlicher Haftung mehrerer Personen nicht besprochen. Nicht explizit erörtert werden in der Arbeit der Sachverhalt der schuldhaften Nichterfüllung der Arbeitspflicht und die Folgen dieser Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers für die geschuldete Gegenleistung des Arbeitgebers, also insbesondere die Frage, wie es sich mit der Zahlung des Arbeitsentgelts im Fall der schuldhaften Nichterfüllung der Arbeitspflicht verhält.
Inhalt
1 Die Arbeitnehmerhaftung als rechtliches und sozialpolitisches Problem
2 Haftung des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber (vor und nach der Schuldrechtsreform)
3 Die Haftung des Arbeitnehmers gegenüber Dritten
4 Zusammenfassung
Inhaltsverzeichnis
Tabellen- und Abbildungsverzeichnis
Verzeichnis verwendeter Abkürzungen
1 Die Arbeitnehmerhaftung als rechtliches und sozialpolitisches Problem
2 Haftung des Arbeitnehmers gegenüber dem Arbeitgeber
2.1 Die Modernisierung des Schuldrechts ab 01.01.2002
2.2 Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse
3 Die Haftung des Arbeitnehmers gegenüber Dritten
3.1 Haftung gegenüber fremden Dritten
3.2 Haftung gegenüber anderen Beschäftigten
4 Zusammenfassung
Literaturverzeichnis
Tabellen- und Abbildungsverzeichnis
Tabelle 1 Hauptbereiche des Arbeitsrechts
Abbildung 1 Haftungs- und Freistellungsanspruch bei Schädigung eines Dritten
Verzeichnis verwendeter Abkürzungen
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Themeneingrenzung und Vorgehensweise der Seminararbeit
Im Zusammenhang mit der Berufstätigkeit von abhängig Beschäftigten kommt es immer wieder zur Fragestellung, in welchem Umfange die Arbeitnehmer für verschiedene Schadensereignisse haftbar sind. Dieser Frage soll in der vorliegenden Seminararbeit nachgegangen werden.
Die Arbeit beginnt zunächst mit dem Aufriss des Problems der Arbeitnehmerhaftung. Hier stellen sich neben den rechtlichen auch sozialpolitische Fragen, die für die Gesetzgebung und Rechtspflege bedeutsam sind und auch seit längerem in der juristischen Diskussion behandelt werden. Im zweiten Abschnitt der Arbeit wird die Haftung des Arbeitnehmers gegenüber seinem Arbeitgeber behandelt. Dabei wird auch explizit auf die jüngeren Neuerungen des Rechts der Leistungsstörung nach der Modernisierung des Schuldrechts ab dem Jahr 2002 eingegangen. Einen weiteren Schwerpunkt bildet die Darstellung des durch Richterrecht gebildeten Konzepts der Haftungserleichterung für Arbeitnehmer. Der dritte Teil der Arbeit widmet sich dann der Haftung des Arbeitnehmers gegenüber Dritten, wenn haftungsrelevante Ereignisse in Ausübung der arbeitsvertraglichen Tätigkeiten entstehen. Die Arbeit endet im Abschnitt vier mit einer Zusammenfassung der wesentlichen Ergebnisse.
Der Umfang einer Seminararbeit ist dabei naturgemäß begrenzt und so muss sich notwendigerweise auch die inhaltliche Tiefe der Arbeit beschränken. Daher werden lediglich die grundlegenden Sachverhalte der Arbeitnehmerhaftung bei Leistungsstörungen des Arbeitsvertrags erarbeitet, ohne auf Spezialprobleme einzugehen. So werden beispielsweise sozialrechtliche Fragestellungen im Kontext der berufsgenossenschaftlichen Unfallversicherung und der damit verbundenen zivilrechtlichen Haftungseinschränkungen und –ausschlüsse nur am Rande behandelt. Ebenso wird die Frage der Haftungsaufteilung bei gemeinschaftlicher Haftung mehrerer Personen nicht besprochen. Auch nicht explizit erörtert werden in der Arbeit der Sachverhalt der schuldhaften Nichterfüllung der Arbeitspflicht und die Folgen dieser Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers für die geschuldete Gegenleistung des Arbeitgebers, also insbesondere die Frage, wie es sich mit der Zahlung des Arbeitsentgelts im Fall der schuldhaften Nichterfüllung der Arbeitspflicht verhält.
1 Die Arbeitnehmerhaftung als rechtliches und sozialpolitisches Problem
Das Arbeitsrecht wird heute nach herrschender Meinung definiert als „die Summe der Rechtsnormen, die sich auf die in abhängiger Tätigkeit geleistete Arbeit beziehen, also auf die Tätigkeit als Arbeitnehmer“[1]. Somit regelt dieses Rechtsgebiet einen zentralen Lebensbereich eines Großteils der Bevölkerung: Die wirtschaftliche Existenzsicherung durch abhängige Beschäftigung bei einem Arbeitgeber und damit mittelbar auch die Fähigkeit zur gesellschaftlichen und sozialen Teilhabe. Das Arbeitsrecht ist daher nicht nur von herausragender wirtschaftlicher sondern auch von sozial- und gesellschaftspolitischer Bedeutung. Die Bundesrepublik Deutschland kennt – im Gegensatz beispielsweise zur früheren ‚Deutschen Demokratischen Republik’ – kein eigenes Arbeitsgesetzbuch. Auch im Zuge der Wiederherstellung der staatlichen Einheit Deutschlands wurde ein neues gesamtdeutsches Arbeitsgesetzbuch nicht erarbeitet, obwohl aus Art. 30 des Einigungsvertrags[2] ein Auftrag an den Gesetzgeber zur Schaffung einer neuen Arbeitsgesetzgebung und insbesondere des Arbeitsvertragsrechts ableitbar sein könnte.[3]
Das Arbeitsrecht wird nach einer gängigen Gliederung[4] in drei Hauptbereiche unterteilt, welche in der folgenden Tabelle 1 dargestellt sind:
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Der Gegenstand der vorliegenden Seminararbeit, die Pflichtverletzungen des Arbeitnehmers und ihre Folgewirkungen, ist dem Bereich des Individualarbeitsrechts entnommen.
[...]
[1] Vgl. GITTER/MICHALSKI (2002), 1.
[2] Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik über die Herstellung der Einheit Deutschlands vom 31. August 1990.
[3] Vgl. GITTER/MICHALSKI (2002), 1 jedoch ist nach Meinung des Autors dieser Arbeit aus dem Einigungsvertrag lediglich abzuleiten, dass eine deutschlandweit einheitliche Regelung verschiedener Bereiche des Arbeitsrechts erfolgen soll, nicht jedoch, dass dies zwingend in Form eines Arbeitsgesetzbuches erfolgen muss. Nach SCHAUB ist das Problem differierender Rechtsnormen in Folge der Wiedervereinigung inzwischen weitgehend gelöst und besteht allenfalls noch aus einzelnen Überleitungsproblemen, so dass der Auftrag des Einigungsvertrags als erfüllt angesehen werden kann. (Vgl. SCHAUB 2000, 9.)
[4] Es existiert auch eine Gliederung die feiner differenziert und von fünf Bereichen des Arbeitsrechts einschließlich des Rechts des arbeitsgerichtlichen Verfahrens ausgeht und von betriebspraktischen Erwägungen geleitet wird, vgl. SCHAUB (2000), 54.
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