Das Ende des Ersten Weltkriegs lag die Welt in Trümmern und große Teile der Öffentlichkeit wünschten sich, nie wieder einen Krieg erleben zu müssen. Zudem wollten die Regierungen der europäischen Alliierten Garantien für die künftige Sicherheit ihrer Staaten erreichen. Um die von den Siegermächten nach dieser „Urkatastrophe des 20. Jahrhunderts“ geschaffenen Ordnung zu bewahren, wurde am 10. Januar 1920 der Völkerbund ins Leben gerufen.
Bereits in der Präambel seiner Satzung (siehe Anhang) ist die Gewährleistung der internationalen Sicherheit zur Sicherung des Weltfriedens als eine seiner wesentlichen Aufgaben festgeschrieben. Das wichtigste Mittel des Völkerbundes zur Friedenssicherung ist die kollektive Sicherheit, die nach Artikel XVI der Satzung das quasi automatische einschreiten aller Mitglieder gegen einen etwaigen Friedensbrechen vorsieht. Hier spiegelt sich die Grundannahme der kollektiven Sicherheit wider, dass „Staaten in der Verfolgung ihrer eigenen Interessen unter Umständen ihr gesamtes Machtpotential (auch ihr militärisches) einsetzten“, um eine Krieg zu vermeiden oder zu beenden. Damit ergeben sich jedoch grundsätzlich Probleme, sobald die partikularen Interessen eines Staates im Widerspruch zu den Systemverpflichtungen stehen.
Der Krieg als Mittel der Politik sollte zudem durch Methoden der friedlichen Konfliktlösung aus dem Leben der Völker verbannt werden. Um dieses Ziel zu verwirklichen, sollte nach Artikel VIII der Satzung die nationale Rüstung auf ein Mindestmaß reduziert werden. Diese Arbeit wird jedoch nicht auf alle Konfliktfälle beziehungsweise auf alle Abrüstungsbemühungen eingehen, die während seines Bestehens vor dem Völkerbund verhandelt wurden, sondern soll sich auf die Jahre 1931-1933 beschränken, die in der Geschichte des Völkerbundes die Umbruchphase vom erfolgreichen Instrument der Friedenssicherung zwischen kleinen Staaten zu seinem Scheitern darstellen. Betrachtet werden sollen dabei auf der einen Seite der Mandschurei-Konflikt und auf der anderen Seite das Scheitern der Weltabrüstungskonferenz. Auf die übrigen Konflikte, die zu dieser Zeit durch den Völkerbund behandelt wurden, wird auf Grund ihrer untergeordneten Bedeutung nicht eingegangen werden.
Inhaltsverzeichnis
I. Einleitung
II. Der Mandschurei-Konflikt – Ein Testfall für den Völkerbund
1. Zur internationalen Ausgangslage
2. Von den ersten Reaktionen des Völkerbundes bis zum Weg in die Sackgasse
a) Zum Mukden-Zwischenfall
b) Zur Verschärfung der Krise
3. Neue Initiativen, aber keine Fortschritte
a) Die Lytton-Kommission
b) Von der Stimson-Doktrin zur Einberufung der außerordentlichen Bundesversammlung
4. Zum Lytton-Bericht und dem Austritt Japans aus dem Völkerbund
III. Zum Scheitern der Weltabrüstungskonferenz
1. Zu den Vorraussetzungen
2. Zum Beginn der Abrüstungskonferenz und ersten Problemen
3. Neue Lösungsversuche, aber keine Erfolge
a) Vom Scheitern der Vorschläge Brünings und Hoovers zur deutschen Ausstiegsdrohung
b) Zum MacDonald-Plan und dem Entwurf eines Vier-Mächte-Paktes
4. Zum Austritt Deutschlands aus dem Völkerbund
IV. Folgen und Ausblick - Zum Zerfall der Nachkriegsordnung
V. Zusammenfassung
Literaturverzeichnis
Anhang
Auszug aus der Völkerbundssatzung
I. Einleitung
„Das Ende des Ersten Weltkriegs lag die Welt in Trümmern“[1]. Um eine derartige Katastrophe in Zukunft zu verhindern, wurde am 10. Januar 1920 der Völkerbund ins Leben gerufen. Bereits in der Präambel seiner Satzung ist die Gewährleistung der internationalen Sicherheit zur Sicherung des Weltfriedens als eine seiner wesentlichen Aufgaben festgeschrieben. Auch in Artikel XI wird noch einmal betont, „dass jeder Krieg und jede Bedrohung mit Krieg, mag davon ein Bundesmitglied unmittelbar betroffen werden oder nicht, eine Angelegenheit des ganzen Bundes ist, und dass dieser die zum wirksamen Schutz des Völkerfriedens geeigneten Maßnahmen zu ergreifen hat.“[2] Durch Methoden der friedlichen Konfliktlösung sollte der Krieg als Mittel der Politik aus dem Leben der Völker verbannt werden. Um dieses Ziel zu verwirklichen, sollte nach Artikel VIII der Satzung die nationale Rüstung auf ein Mindestmaß reduziert werden. Damit wurde indirekt erklärt, dass das Wettrüsten vor 1914 maßgeblich zum Ausbruch des Weltkrieges beigetragen hat und als Konsequenz daraus eine allgemeine Rüstungsbeschränkung als Voraussetzung für einen dauerhaften Frieden in der Welt notwendig sei.[3]
Diese Arbeit wird jedoch nicht auf alle Konfliktfälle beziehungsweise auf alle Abrüstungsbemühungen eingehen, die in den 25 Jahren seines Bestehens vor dem Völkerbund verhandelt wurden, sondern soll sich auf die Jahre 1931-1933 beschränken, die in der Geschichte des Völkerbundes die Umbruchphase[4] vom erfolgreichen Instrument der Friedenssicherung zu seinem Scheitern darstellen. Betrachtet werden sollen dabei auf der einen Seite der Mandschurei-Konflikt und auf der anderen Seite das Scheitern der Weltabrüstungskonferenz. Auf die übrigen Konflikte, die zu dieser Zeit durch den Völkerbund behandelt wurden, wird auf Grund ihrer untergeordneten Bedeutung nicht eingegangen werden. Im Vordergrund der Arbeit steht die Frage, warum der Völkerbund in dieser Zeit seiner Aufgabe als Instrument der globalen Friedenssicherung nicht mehr gerecht geworden ist. Im Falle des Mandschurei-Konfliktes soll konkret geklärt werden, wieso sich der Völkerbund lange Zeit nicht einmal zu einer Verurteilung der japanischen Aggression, geschweige denn zu Sanktionen gegen Japan entschließen konnte, weshalb sämtliche Initiativen zur Konfliktlösung zum Scheitern verurteilt waren und weswegen Japan am Ende den Völkerbund dennoch verlassen hat. Neben den Positionen der Konfliktparteien China und Japan werden auch die der westeuropäischen Großmächte Großbritannien, Frankreich und Deutschland, die den Völkerbundsrat dominierten, sowie der Großmächte USA und Sowjetunion betrachtet werden. In Bezug auf die Weltabrüstungskonferenz soll besonders auf die Bereitschaft der einzelnen Verhandlungsteilnehmer zur Abrüstung oder wenigstens zu einer Rüstungsbeschränkung eingegangen werden. Weiterhin wird den Fragen nachgegangen, warum keiner der verschiedenen Abrüstungsvorschläge zum Erfolg geführt hat und weshalb Deutschland 1933 ebenso wie Japan den Völkerbund verließ. Zum Abschluss der Arbeit sollen noch die jeweiligen Folgen für den Völkerbund untersucht und ein kurzer Ausblick auf seine zukünftige Entwicklung gegeben werden.
II. Der Mandschurei-Konflikt – Ein Testfall für den Völkerbund
1. Zur internationalen Ausgangslage
„Die entscheidende Phase, die darüber entschied, ob der Völkerbund als Friedensinstrument tauglich war oder nicht, kam im September 1931 mit dem japanischen Einmarsch in die Mandschurei.“[5] Zu diesem Zeitpunkt war Japan die modernste Industriemacht im Fernen Osten und auch für die etablierten Kolonialmächte ein ernstzunehmender Akteur in den internationalen Beziehungen. Als unangefochtene Ordnungsmacht in Ostasien wurde Japan 1919 in den Kreis der ständigen Ratsmitglieder aufgenommen und gewährleistete damit maßgeblich den globalen Geltungsanspruch des Völkerbundes. In China besaß Japan bereits sehr weitreichende exterritoriale Rechte und war bestrebt diese weiter auszubauen. Die dabei verfolgte internationalistische Politik der Wakatsuki-Regierung stieß jedoch im eigenen Lande auf den zunehmend stärker werdenden Widerstand aus Politik und Armee.[6]
China war machtpolitisch zersplittert. Obwohl Tschiang Kai-schek 1928 die Einheit Chinas verkündet hatte, wurden auch weiterhin weite Landesteile von Provinzfürsten und Militärführern kontrolliert und die in offener Gegnerschaft zur Nationalregierung stehenden Kommunisten gewannen ebenfalls zunehmend an Stärke. Zudem besaßen Japan und fast alle westlichen Kolonialmächte umfangreiche territoriale und ökonomische Rechte auf chinesischem Gebiet. China nahm daher in der internationalen Politik nur eine untergeordnete Stellung ein.[7]
Die westlichen Großmächte litten 1931 alle unter den verheerenden Auswirkungen der Weltwirtschaftskrise und konzentrierten sich daher verstärkt auf innenpolitische Probleme. In den USA setzten sich Präsident Herbert Hoover und Außenminister Stimson als Verfechter des internationalen Friedenssystems des Völkerbundes dennoch für eine Annäherung an die Genfer Organisation ein. Im Fernen Osten verstanden sich die USA einerseits als Bürge der open-door-Politik in China, andererseits richtete sich ihr ökonomisches Interesse jedoch wesentlich stärker auf Japan, ihren drittgrößten Handelspartner. Außerdem wurde die Militärmacht Japan als Garant gegen eine mögliche sowjetische Expansion in Asien gesehen.[8]
Großbritannien hielt an seinem Großmachtanspruch vehement fest und dominierte auch weiterhin den Völkerbundsrat, war im Gegensatz dazu jedoch nicht bereit, weitreichende Verpflichtungen zu übernehmen. Dem Handel mit China und dem Schutz der britischen Interessen in Asien wurde zentrale Bedeutung beigemessen. Großbritannien bewegte sich dabei zwischen der Annäherung an Japan und der Berücksichtigung der amerikanischen Sicherheitsinteressen im Pazifik. Denn da die Briten die USA in die Lösung der europäischen Probleme einbinden wollten, sollte sie keinesfalls vor den Kopf gestoßen werden.[9]
Frankreich und Deutschland neigten in einem möglichen innerasiatischen Konflikt zur Neutralität. Die französische Außenpolitik zu Beginn der 30er Jahre speziell im Rahmen des Völkerbundes konzentrierte sich in erster Linie auf die Durchsetzung der Bestimmungen des Versailler Vertrages gegenüber Deutschland. Der französische Handel mit China und Japan war zudem im Vergleich mit den USA oder Großbritannien unbedeutend. Damit besaß der Ferne Osten für Frankreich nur eine untergeordnete Bedeutung. Seit dem Verlust seiner kolonialen Besitzungen und angesichts der innenpolitischen Probleme galt das ebenso für die deutsche Politik. Sie ordnete zudem alle politischen Ziele im Völkerbund der Abschaffung der Restriktionen und Auflagen des Versailler Vertrages unter.[10]
Am Ende ist noch die Position der Sowjetunion zu betrachten. Sie spielte in Bezug auf die Politik des Völkerbundes praktisch keine Rolle, denn sie kooperierte noch nicht im kollektiven Sicherheitssystem der Genfer Organisation mit anderen europäischen Mächten. Und als östliche Großmacht verfolgte die Sowjetregierung angesichts der schwachen wirtschaftlichen und ökonomischen Situation des Landes eine defensive und neutrale Politik gegenüber Japan.[11]
Es hat sich demnach gezeigt, dass sowohl die nicht unmittelbar in den Konflikt involvierten westlichen Großmächte als auch die Sowjetunion einer aktiven Friedenspolitik des Völkerbundes im Fernen Osten äußerst zurückhaltend gegenüber standen.
2. Von den ersten Reaktionen des Völkerbundes bis zum Weg in die Sackgasse
a) Zum Mukden-Zwischenfall
„In der Nacht vom 18. zum 19. September 1931 war es vor den Toren der mandschurischen Stadt Mukden zu Zusammenstößen zwischen japanischen Truppen, die dort zum Schutz einer in japanischer Regie betriebenen Eisenbahnlinie stationiert waren, und der lokalen chinesischen Garnison gekommen.“[12] Der Vorfall kam bereits am nächsten Tag im Völkerbundsrat zur Sprache. Der japanische Delegierte Yoshizawa erklärte, dass japanische Truppen in Selbstverteidigung einen chinesischen Angriff zurückgeschlagen und zur Sicherung ihrer Stellung das umliegende Gebiet besetzt hätten. In Wahrheit hatte es jedoch überhaut keinen chinesischen Angriff gegeben, sondern der Zwischenfall war von den lokalen japanischen Militärführern inszeniert worden, um ein militärisches Vorgehen in der Mandschurei zu ermöglichen. Seit dieser Nacht begannen die japanischen Truppen ihre Expansion und besetzten bis zum Jahresende die gesamte Mandschurei. Obwohl der chinesische Völkerbundsdelegierte Sze bereits am 21. September unter Berufung auf Artikel XI der Satzung schriftlich forderte, „dass der Völkerbundsrat sofort einberufen würde, damit er sofortige Maßnahmen ergreife, um die Verschärfung einer Lage, die den Völkerfrieden gefährdet, zu verhindern […]“[13], wurde der Ernst der Lage im Fernen Osten erst im Laufe der nächsten Monate klar erkannt.[14]
Japan hatte bisher in vielfältiger Weise mit dem Völkerbund zusammengearbeitet und hatte nie in auffallender Weise gegen seine Satzung verstoßen. In großen Teilen Chinas hingegen herrschten Bürgerkrieg und Anarchie. Angesichts der widersprüchlichen Aussagen der beiden Delegierten waren die Ratsmitglieder somit geneigt, eher Japan Glauben zu schenken. Der Rat beschränkte sich in seiner Sitzung vom 22. September 1931 dann auch darauf, an die Streitparteien zu appellieren, die Auseinandersetzung schnell und friedlich beizulegen. Bei den Überlegungen, eine Untersuchungskommission in das Krisengebiet zu entsenden, wurde zudem bald klar, dass ein bestimmtes Vorgehen im Fernen Osten ohne die USA nicht möglich war. Um Japan nicht zu provozieren, lehnten die USA jedoch den Vorschlag einer Untersuchungskommission ab, so dass er schließlich fallengelassen wurde. Obwohl zuverlässige Informationen vorlagen, dass es sich in der Mandschurei um eine planmäßige Invasion handelte, ließ sich der Rat in Anbetracht der erdrückenden heimischen Probleme der Einzelstaaten lange durch die Erklärung des japanischen Delegierten vom 25. September hinhalten, dass sich die japanischen Truppen wieder in ihre Ausgangstellungen zurückziehen würden, sobald Gesetzt und Ordnung zur Sicherung der japanischen Interessen wiederhergestellt seien. Die als Schlusspunkt des Zwischenfalls gedachte, einstimmig angenommene Resolution vom 30. September 1931 hielt noch einmal die japanische Versicherung des schnellstmöglichen Truppenrückzuges fest ohne jedoch, wie von China gefordert, einen Termin zu nennen und verpflichtete beide Seiten dazu, alles zu unternehmen, „um den Zwischenfall nicht zu erweitern und die Lage nicht zu verschärfen.“[15] Damit wurde weder vom Völkerbundsrat, noch von den USA der Versuch unternommen, den Konflikt zu diesem frühen Zeitpunkt durch eine geschlossene Reaktion zu beenden.[16]
b) Zur Verschärfung der Krise
Bereits am 8. Oktober 1931 mussten die Regierungen des Westens erkennen, dass ihre bisherigen Bemühungen den japanischen Angriff zu stoppen, offenbar nicht zum gewünschten Erfolg geführt haben. An diesem Tag bombardierten japanische Kampfflugzeuge die chinesische Stadt Chinchow und töteten dabei etwa 2 000 Menschen. Angesichts dieser eindeutig offensiven Aktion forderte China erneut den Zusammentritt des Völkerbundrates. Der Völkerbund wurde durch diesen erneuten Angriff der japanischen Armee in Zugzwang gebracht, denn er bedeutete eine offene Verletzung der Resolution vom 30. September. Um mögliche Schritte zu erörtern, lud der Völkerbundsrat erstmals in seiner Geschichte und gegen den Einspruch Japans einen Vertreter der USA ein, an den Verhandlungen teilzunehmen. Auf der Grundlage des Briand-Kellogg-Paktes[17] appellierten die im Rat vertretenden Staaten gemeinsam mit den USA dann auch am 16. Oktober an die Konfliktparteien, ihrer Verpflichtung auf Gewaltverzicht bei der Lösung zwischenstaatlicher Konflikte nachzukommen. Da Japan hierbei jedoch nicht allein angesprochen und somit auch nicht offen der Verletzung des Paktes beschuldigt wurde, „verpuffte auch dieser erneute Appell“[18] ohne jede Wirkung. Daraufhin wurden im Rat auch ökonomische Sanktionen gegen Japan erwogen. Diese Pläne scheiterten jedoch an der amerikanischen Weigerung sich daran zu beteiligen. Aus Angst, die USA könnten zu stark in die Politik des Völkerbundes und vielleicht sogar in Sanktionsmaßnahmen gegen Japan hineingezogen werden, beendete die amerikanische Regierung am 19. Oktober ihre Teilnahme an den Verhandlungen. Ebenso scheiterte am 24. Oktober eine Resolution, die Japan zum unverzüglichen Rückzug seiner Truppen aufforderte, am japanischen Veto.[19] In Anbetracht, dass die Weltwirtschaftskrise auf ihrem Höhepunkt angelangt war und weder von der USA noch von der Sowjetunion Unterstützung zu erwarten war, scheuten die europäischen Großmächte den offenen Konflikt mit Japan und konnten sich nicht zu einem energischen Widerstand gegen die japanische Aggression entschließen.[20]
[...]
[1] Olbrich, Herbert (1994), S. 30. Auf die Korrektur der alten Rechtschreibung in direkten Zitaten wurde zu Gunsten einer
besseren Lesbarkeit verzichtet.
[2] Zitiert nach: Kruse, Albert (1928), S. 13.
[3] Vgl. Baumgart, Winfried (1987), S. 138; Kruse, Albert (1928), S. 10ff.; Pfeil, Alfred (1976), S. 45ff.
[4] Vgl. Hell, Stefan (1999), S. 23f.; Pfeil, Alfred (1976), S. 112.
[5] Olbrich, Herbert (1994), S. 39.
[6] Vgl. Hell, Stefan (1999), S. 29-39.
[7] Vgl. Hell, Stefan (1999), S. 34f., 39-44.
[8] Vgl. Hell, Stefan (1999), S. 47f.
[9] Vgl. Hell, Stefan (1999), S. 49ff.
[10] Vgl. Hell, Stefan (1999), S. 51ff.
[11] Vgl. Hell, Stefan (1999), S. 54ff.
[12] Pfeil, Alfred (1976), S. 103.
[13] Zitiert nach: Hell, Stefan (1999), S. 59.
[14] Vgl. Hell, Stefan (1999), S. 57ff.; Most, Eckhard (1981), S. 129ff.; Pfeil, Alfred (1976), S. 103f.
[15] Zitiert nach: Hell, Stefan (1999), S. 68.
[16] Vgl. Hell, Stefan (1999), S. 62-70; Most, Eckhard (1981), S. 131-138 ; Pfeil, Alfred (1976), S. 104.
[17] Der Briand-Kellogg-Pakt wurde auf Initiative der USA und Frankreichs 1928 als Vertrag zur Ächtung
des Krieges von 15 Staaten unterzeichnet und später von einer ganzen Reihe weiterer Staaten ratifiziert.
[18] Hell, Stefan (1999), S.77.
[19] Auf der Grundlage des Artikels XI konnten Ratsbeschlüsse laut Satzung nur einstimmig angenommen werden.
[20] Vgl. Hell, Stefan (1999), S. 71-85; Most, Eckhard (1981), S. 139-146; Pfeil, Alfred (1976), S. 105.
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