Kaiser Joseph II. beurteilte die Aufgabe von Staat, gerade im kirchlichen Sektor, und dessen Handlungsbedarf auf eine andere Weise, als von einem Monarchen zu erwarten gewesen wäre. Mit der Untersuchung des Phänomens des Josephinismus, erhält man einen besseren Einblick in die Beweggründe seines Handelns. Die Frage nach dem, was der Josephinismus eigentlich war und auf wen er zurückzuführen ist, gestaltet sich hingegen schwierig. Ob man den Josephinismus aber nun wirklich Kaiser Joseph II. zu zuschreiben hat, oder ob dies einfach nur Auswirkungen aus den Reformen seiner Vorgänger sind, soll hier aber nicht weiter beurteilt werden.
Inhalt
1. Einleitung
2. Das Alte Reich auf seinem Weg zum modernen Staat. Josephinismus: Mittel zum Zweck oder echter Fortschritt?
2.1 Die Auffassung Kaiser Joseph II. über die Aufgabe von Staat
2.2 Das Beamtenwesen. Mittel zur Staatsführung und seine Probleme
2.3 Kaiser Joseph II. über die bürgerliche Toleranz
2.3.1 Die Inhalte
2.3.2 Absichten und Wirkungen, Mittel zum Zweck oder echter Fortschritt?
3. Schluss
4. Quellen- und Literaturverzeichnis
4.1 Quellenverzeichnis
4.2 Literaturverzeichnis
1. Einleitung
Zur Zeit der Regentschaft Kaiser Joseph II. wurden diverse Resolutionen im staatlichen als auch kirchlichen Sektor erlassen, welche das Leben der Bevölkerung sowie die Aufgaben des Staates spürbar ändern sollten.
Die Inhalte und Auswirkungen (soweit sie anhand der Quellen zu beurteilen sind) seiner „Resolution über bürgerliche Toleranz“ als auch seiner „Grundsätze und Ergebnisse der Staatsverwaltung“ sollen hier zunächst betrachtet werden, mit der Absicht, sie zu erklären. Da Kaiser Joseph II. eine andere Auffassung von Staat und Monarchie hatte, als vorherige Herrscher und auch seine Mutter, muss man zunächst seine Auffassung von Staat und dessen Aufgaben verstehen. So kann man im weiteren Verlauf die Inhalte und Auswirkungen seiner Resolutionen, vor dem Hintergrund der Legitimation seiner Herrschaft besser bewerten.
Sehr guten Einblick in seine Gedanken bieten uns dabei zahlreiche Briefe, welche er mit seiner Mutter, Maria Theresia, im Jahr 1777 austauschte. In den Briefen werden Positionen und Meinungen deutlich und bieten einen Einblick in Verständnis und Handlungsweise beider Seiten. Vor dem Hintergrund seiner Meinung und Überzeugung sollte sich dann beurteilen lassen, ob mit Kaiser Joseph II. ein Reformator aus Überzeugung an der Spitze des Reiches stand oder nur ein Herrscher, der mit aufgeklärten Mitteln, seine Reformen lediglich benutzte, um seinen Legitimationsanspruch zu bewahren.
Kaiser Joseph II. beurteilte die Aufgabe von Staat, gerade im kirchlichen Sektor, und dessen Handlungsbedarf auf eine andere Weise, als von einem Monarchen zu erwarten gewesen wäre. Mit der Untersuchung des Phänomens des Josephinismus, erhält man einen besseren Einblick in die Beweggründe seines Handelns. Die Frage nach dem, was der Josephinismus eigentlich war und auf wen er zurückzuführen ist, gestaltet sich hingegen schwierig. Ob man den Josephinismus aber nun wirklich Kaiser Joseph II. zu zuschreiben hat, oder ob dies einfach nur Auswirkungen aus den Reformen seiner Vorgänger sind, soll hier aber nicht weiter beurteilt werden.
2. Das Alte Reich auf seinem Weg zum modernen Staat. Josephinismus: Mittel zum Zweck oder echter Fortschritt?
2.1 Die Auffassung Kaiser Joseph II. über die Aufgabe von Staat
Der Staat ist verantwortlich für alle seine Bürger. Ob dies nun auf positive oder negative Weise geschieht, liegt am Einfluss auf den Staat. Im Fall des Josephinismus liegt die Regentschaft und damit die Einflussnahme bei Kaiser Joseph II. als Spitze des Staates. Um sein Handeln zu verstehen, muss man zunächst seine Grundposition zu Monarchie und Staat und dessen Aufgaben kennen.
Kaiser Joseph II. sieht sich eindeutig als Diener des Staates.[1] Damit steht eine wichtige Grundposition fest. Im Gegensatz zu seiner Mutter, Maria Theresia, sieht er die Legitimation des Monarchen nicht durch das Gottesgnadentum gegeben, sondern durch den Gedanken des Naturrechts. Einig waren sie sich lediglich darin, dass die Position des Monarchen (und der Monarchie an sich) gestärkt sein und dessen Macht ausgebaut werden muss.
In den 1784 verfassten Grundsätzen und Ergebnissen seiner Staatsverwaltung schreibt Kaiser Joseph II. folgendes: „[…], dass jedermann nach meinem Beispiel bei all seinen Handlungen kein anderes Ziel als den Nutzen und die Wohlfahrt der größtmöglichen Zahl vor Augen haben soll.“[2] Ganz offensichtlich scheint also die Auffassung Kaiser Joseph II. auf den Inhalt der „res publica“ hinauszulaufen. „res publica“ beinhaltet, einer vergleichsweise modernen Staatstheorie gleichend, „[…] einen Zweckverband mit der Aufgabe, die friedliche Daseinsgestaltung der Gesellschaft, das Zusammenleben und Zusammenwirken der Menschen zu sichern und zu schützen.“[3] Er nutzt also den Staat offenbar zur Schaffung und Erhaltung von Wohlfahrt und Sicherheit und nicht zur Aufrechterhaltung der Herrschaft einer Klasse über eine andere (vgl. Marxismus-Leninismus). Dass die alleinige Herrschaft einer Klasse über eine andere trotzdem gegeben ist, soll hintergründig sein, denn es ist der Gedanke der Rechtfertigung, der hier zählt.
Joseph II. geht bei seinen Entscheidungen davon aus, dass sie dem Vorteil seiner Untertanen dienen. Sollte jemand anderer Meinung über die positiven Wirkungen seiner Entscheidungen sein, so nutzt er seine Position als Monarch, um deutlich zu machen, dass seine Entscheidungen trotzdem zu befolgen sind. Die Durchführung seiner Anordnungen und Erlässe obliegt seinerzeit dem Beamtenwesen und da dieser Augenscheinlich nicht zur Zufriedenheit von Joseph II. handelt, muss man diese Strukturen ein wenig genauer betrachten.[4]
2.2 Das Beamtenwesen. Mittel zur Staatsführung und seine Probleme
Zum Zeitpunkt der Regentschaft Kaiser Joseph II. hat sich auch in Österreich der Gedanke der aufgeklärten Staatsidee weitgehend durchgesetzt. Mittel zur Staatsführung bzw. Durchführung kaiserlicher Anordnungen ist die Verwaltung und damit das Beamtenwesen in seinen Behörden und Departements.
Joseph II. bemühte sich bereits seit dem Zeitpunkt seiner Mitregentschaft 1765 um zunehmenden Einfluss auf die Verwaltung, dessen Reorganisation er für nicht ausreichend hielt. Die Träger der Verwaltung hielt er für unfähig.[5] Darin ist der Grund zu suchen, dass Kaiser Joseph II. seine Anordnungen direkt an seine Behördenchefs richtete und seine Ansichten und Befehle sehr klar und deutlich zu formulieren wusste.
Da diese gar nicht oder nur zu seinem Missfallen umgesetzt wurden, veröffentlichte er 1784 seine „Grundsätze und Ergebnisse der Staatsverwaltung“. Darin umreißt er seine Position und sein Handeln in Bezug auf „[…] die Last der Regierung des Staates […]“[6]. Grund zum Erlass war die Nichtbefolgung seiner Weisungen, dessen Umstand er ändern musste.
[...]
[1] JOSEPH II.: Brief an Maria Theresia, 20. Juli 1777.
[2] JOSEPH II.: Grundsätze und Ergebnisse der Staatsverwaltung.
[3] BAYER, Erich/ WENDE, Frank: Staat, in: Wörterbuch zur Geschichte, 5.Auflage,1995, S. 517.
[4] JOSEPH II.: Grundsätze und Ergebnisse der Staatsverwaltung.
[5] JESERICH: Deutsche Verwaltungsgeschichte.
[6] JOSEPH II.: Grundsätze und Ergebnisse der Staatsverwaltung.
- Citation du texte
- Bastian Hefendehl (Auteur), 2001, Das Alte Reich auf seinem Weg zum modernen Staat. , Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/70168
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