Abstract
Bei der vorliegenden Arbeit handelt es sich um die Hausarbeit zum Proseminar „Die Kirchenstruktur des Reiches bis 1500“, das im Wintersemester 2005/06 von Herrn Dr. Thomas Lux abgehalten wurde. Sie thematisiert das Klerikerzölibat von seinen Anfängen bis zum Konzil von Trient im 16 Jahrhundert.
Einleitend wird eine genauen Definition von Klerikerzölibat geliefert, worauf folgend geklärt wird, inwiefern das Klerikerzölibat aus dem Alten oder Neuen Testament abgeleitet werden kann. Es wird festgetellt, dass der Klerikerzölibat kein in der Bibel stehendes Gesetz darstellt, sondern eine auf die Tradition der Kirche aufbauende Regelung ist. In einem kleinen Exkurs werden die Askese und das Asketentum knapp skizziert, da diese wohl die Motivation für das Einführen des Zölibats waren.
Der zweite Teil der Arbeit befasst sich mit dem historischen Verlauf der Einführung des Zölibats in der abendländischen Kirche des Mittelalters, beginnend mit der Synode von Elvira im Jahr 306 n. Chr. und endend mit dem Konzil von Trient im 16. Jahrhundert. In gesonderten Kapiteln werden das Schicksal der Frauen der Kleriker und das Schicksal ihrer Kinder beleuchtet.
In einem letzten Teil der Arbeit wird ein Fazit aus dem Vorangegangenen gezogen und ein Ausblick auf die Zeit nach dem Konzil von Trient gegeben.
Inhalt
1. Einleitung
2. Was ist das Klerikerzölibat?
2.1 Definition
2.2 Grundlegung für den Klerikerzölibat
2.2.1 Das Alte Testament
2.2.2 Das Neue Testament
2.2.3 Motivation, kein Dogma
2.2.4 Das Asketentum
3. Die Geschichte des Zölibats
3.1 Erste förmliche Schritte zu einer Gesetzgebung
3.2 Einhaltung der Regelungen
3.2.1 Die Fastensynode und Reformbewegungen des 11. Jahrhunderts
3.2.2 Das zweiter Laterankonzil und dessen Folgen
3.3 Pataria
3.4 Kinder von Klerikern
3.5 Die Frauen
3.6 Das Konzil von Trient
4. Fazit und Ausblick
Literatur
1. Einleitung
Diese Arbeit thematisiert das Klerikerzölibat von seinen Anfängen bis zum Konzil von Trient im 16. Jahrhundert.
Im ersten Teil der Arbeit wird geklärt, was das Klerikerzölibat ist. Eine genaue Definition wird gegeben, wofür einige Lexikonartikel aus dem Handwörterbuch für Theologie und Religionswissenschaft und aus dem Lexikon des Mittelalters herangezogen wurden. Ebenso dienen für diese Definition bereits die Werke von Alfons Maria Kardinal Stickler „Der Klerikerzölibat“[1], von Georg Denzler „Die Geschichte des Zölibats“[2], welches auch im weiteren Verlauf der Arbeit eine entscheidende Literaturgrundlage ist, und von Kurt Hagemann „Der Zölibat der römisch-katholischen Kirche“[3].
Im nächsten Teil des Textes wird geklärt, inwiefern der Klerikerzölibat aus dem Alten oder Neuen Testament abgeleitet werden kann. Als Grundlagen für diese Untersuchung dienen neben Denzlers „Die Geschichte des Zölibats“ das Werk von Georg Denzler: „Das Papsttum und der Amstzölibat“[4], und diverse, schon zuvor genutzte, Lexikon-Artikel.
Darauf folgend wird festgestellt, dass der Klerikerzölibat kein von der Bibel vorgeschriebenes Gesetz, sondern eine auf die Tradition der Kirche aufbauende Regelung ist. Hierfür wird neben den zuvor genannten Werken auch noch Joachim Hohmanns „Der Zölibat“[5] verwendet, welches eine weitere zentrale Literaturgrundlage für diese Arbeit darstellt.
In einem kleinen Exkurs wird die Askese und das Asketentum knapp skizziert, da diese wohl die Motivation für das Einführen des Zölibats war. Grundlage für dieses Kapitel ist ein weiterer Lexikonartikel aus dem Lexikon für Theologie und Kirche, sowie ein Aufsatz von Ernst Troeltsch über die Askese[6].
Der zweite Teil der Arbeit befasst sich mit dem historischen Verlauf der Einführung des Zölibats in der abendländischen Kirche des Mittelalters, beginnend mit der Synode von Elvira im Jahr 306 n. Chr. und endend mit dem Konzil von Trient im 16. Jahrhundert. Grundlegend für den zweiten Teil der Arbeit sind die Werke von Denzler „Die Geschichte des Zölibats“ und von Hohmann „Der Zölibat“. Des Weiteren werden Bernhard Köttings „Der Zölibat in der Alten Kirche“[7] und Georg Denzlers „Das Papsttum und der Amstzölibat“ verwandt.
In gesonderten Kapiteln werden das Schicksal der Frauen der Kleriker und das Schicksal ihrer Kinder beleuchtet.
In einem letzten Teil der Arbeit wird ein Fazit aus dem Vorangegangenen gezogen und ein Ausblick auf die Zeit nach dem Konzil von Trient gegeben. Dies geschieht vor allem mit Hohmanns „Der Zölibat“ und der Einleitung zu Georg Denzlers: „Lebensberichte verheirateter Priester“[8].
2. Was ist der Klerikerzölibat?
2.1 Definition
Im Allgemeinen versteht man unter Zölibat die von Priestern und Mönchen zahlreicher Religionen geforderte Ehelosigkeit, die von bestimmten Religionen als Ideal angesehen wird.[9] Für das Zölibat ist die Anschauung, dass es Lebensbereiche gibt, in denen „verschiedenartige numinöse Mächte personaler oder impersonaler Art walten“[10], Voraussetzung. Der geschlechtliche Bereich steht hierbei nach weit verbreiteter Ansicht mit „verunreinigenden und gefährdenden Dämonen“[11] im Zusammenhang. Aus diesem Blickwinkel bedeutet das enthaltsame Leben sowohl Reinigung durch Fernhaltung von diesem Bereich, als auch Askese und damit eine Sammlung von Macht.[12] Im folgenden Text wird allerdings nur die Rede sein vom geforderten Zölibat der Geistlichen in der christlichen Kirche.[13] Nach religionsgeschichtlichen Vorstellungen wird durch die auch dauerhafte Enthaltsamkeit während bestimmter heiliger Zeiten eine göttliche Offenbarung, ein reiner Vollzug des Kultes und vollkommene Erkenntnis gewährt.[14]
Huguccio von Pisa (┼ 1210) erklärte den Klerikerzölibat mit dem folgenden Satz: „In hac Distinctione incipit (Gratianus) tractare specialiter de continentia clericorum, scilicet quam debent observare in non contrahendo matrimonio et in non utendo contracto.“[15]
Der Zölibat besteht also aus Enthaltsamkeit und Ehelosigkeit[16], sofern vor der Weihe noch keine Ehe geschlossen wurde[17]. Der Begriff Zölibat kommt vom lateinischen ‚caelebs’, was übersetzt ehelos bedeutet und eine Ehelosigkeit, bei der die geschlechtliche Enthaltsamkeit eingeschlossen ist, meint.[18]
Der Zölibat ist adressiert an die Kleriker, die die erste höhere Weihe empfangen haben. Sowohl die vier niederen Weihen als auch die Tonsur als Aufnahmeritus in den Klerikerstand erfordern nicht die Übernahme des Zölibats.[19]
2.2 Grundlegung für den Klerikerzölibat
Voraussetzung für den Klerikerzölibat ist die Unvereinbarkeit zwischen dem Klerikalstand und der Ehe.[20] Weder im Alten Testament, noch im Neuen Testament ist ein klares Gesetz über den Klerikerzölibat zu finden.[21]
2.2.1 Das Alte Testament
Im Alten Testament war die Ehe eine soziologische Einrichtung, die hauptsächlich der Erhaltung und Fortführung der Sippe des Mannes dienen sollte[22], und Kinder ein Segen Gottes. Kinderlosigkeit dagegen gereichte einer Frau zur Schande. Obwohl sie strenge Ehegesetze zu verfolgen hatten, waren die Priester im Alten Testament verheiratet. Für Unzüchtigkeit bekamen sie schwere Strafen, während des Tempeldienstes waren sexuelle Betätigungen vollkommen untersagt.[23] Ehelosigkeit und Jungfräulichkeit werden an keiner Stelle im Alten Testament gelobt, die Jungfräulichkeit eines ledigen Mädchens war jedoch erwünscht.
2.2.2 Das Neue Testament
Im Neuen Testament blieb Jesus selbst zwar unverheiratet, machte allerdings niemandem die Ehelosigkeit zur Pflicht. Er respektierte die Ehe und verurteilte die Ehescheidung. Dass die Apostel auch ihre Frauen verlassen haben, wenn Petrus sagt: „Wir haben alles verlassen und sind dir nachgefolgt,“[24] ist unwahrscheinlich, denn es widerspräche dem Scheidungsverbot Jesu. Die meisten Apostel waren und blieben also verheiratet. Allerdings verzichteten Christen beiderlei Geschlechts auf die Ehe, weil sie den religiösen Ruf zu einem zölibatären Leben in sich verspürten und mit ungeteilter Kraft für das von Jesus verkündete Reich Gottes wirken wollten.[25]
[...]
[1] Stickler, Kardinal Alfons Maria: Der Klerikerzölibat. Seine Entwicklungsgeschichte und seine theologischen Grundlagen, Abensberg 1993.
[2] Denzler, Georg: Die Geschichte des Zölibats, Freiburg, Basel, Wien 1993.
[3] Hagemann, Kurt: Der Zölibat der römisch-katholischen Kirche, Meisenheim am Glan 1971 (=Albert, Hans / Irle, Martin / Lepsius, Rainer M. (u.a.) (Hgg.): Mannheimer Sozialwissenschaftliche Studien Bd. 5).
[4] Denzler, Georg: Das Papsttum und der Amstzölibat. Erster Teil: Die Zeit bis zur Reformation, Stuttgart 1973.
[5] Hohmann, Joachim S.: Der Zölibat. Geschichte und Gegenwart eines umstrittenen Gesetzes. Mit einem Anhang wichtiger kirchlicher Quellentexte, Frankfurt am Main 1993.
[6] Troeltsch, Ernst: Askese, in: Frank, Karl Suso (Hg.): Askese und Mönchtum in der Alten Kirche, Darmstadt 1975.
[7] Kötting, Bernhard: Der Zölibat in der Alten Kirche, Aschendorf, Münster, Westfalen 1968.
[8] Denzler, Georg (Hg.): Lebensberichte verheirateter Priester. Autobiographische Zeugnisse zum Konflikt zwischen Ehe und Zölibat, München 1989.
[9] Vgl. Barion, Hans: Art.: Zölibat, in: Die Religion in Geschichte und Gegenwart. Handwörterbuch für Theologie und Religionswissenschaft, Bd. 6, 1962, Sp. 1923.
[10] Ebd. Sp. 1923.
[11] Ebd. Sp. 1923.
[12] Vgl. Ebd. Sp. 1923.
[13] Vgl. Ebd. Sp. 1924.
[14] Vgl. Zapp, Hartmut: Art.: Zölibat, in: Lexikon des Mittelalters, Bd. 9, 1998, Sp. 664.
[15] Zitiert nach: Stickler: Der Klerikerzölibat, S. 9. Übersetzung: „In dieser Distinktion beginnt [der Kirchenrechtslehrer] Gratian mit allen Kräften über die Enthaltsamkeit der Geistlichen zu verhandeln, welche sie [die Geistlichen] selbstverständlichen ehren müssen und zwar dadurch, dass sie keine Ehe schließen und sie nicht benutzen.“
[16] Vgl. Denzler: Die Geschichte, S. 19.
[17] Vgl. Stickler: Der Klerikerzölibat, S. 9.
[18] Vgl. Denzler: Die Geschichte, S. 19.
[19] Vgl. Hagemann: Der, S. 3.
[20] Vgl. Barion: Zölibat, Sp. 1924.
[21] Vgl. Denzler: Das Papsttum, S. 1 ff.
[22] Vgl. Ebd. S. 1.
[23] Vgl. Denzler: Die Geschichte, S. 20.
[24] Zitiert nach: Ebd. S. 21.
[25] Vgl. Ebd. S. 21.
- Citation du texte
- Melanie Lenk (Auteur), 2006, Der Zölibat der Kirche im Mittelalter, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/69491
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