Da Elternschaft bei geistig behinderten Menschen zunimmt, müssen die Themen Sexualität, Partnerschaft, Familienplanung, Geburt et cetera stärker in schulischen und nachschulischen Bildungsgängen berücksichtigt werden (Vgl. SPARENBERG 2001, 122). Dieser Forderung von Silke SPARENBERG möchte ich näher auf den Grund gehen beziehungsweise deren Umsetzung im schulischen Bereich betrachten.
Da es seit 1994 ein Rahmenkonzept zur Sexualaufklärung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung in Abstimmung mit den Bundesländern gibt, interessiert mich deren Umsetzung, das heißt ich möchte mehr über die Durchführung von Sexualerziehung an Schulen für geistig behinderte Menschen erfahren.
Hierzu werde ich vorab die beiden grundlegenden Begriffe meiner Arbeit klären - „geistige Behinderung“ und „Sexualität“. Das Hauptaugenmerk wird darin liegen, meine Meinung und die verschiedener Wissenschaftler vorzustellen und eine Verknüpfung der beiden Begriffe herbeizuführen. Dies liegt mir besonders am Herzen, da das Thema Sexualität bei geistig behinderten Menschen „trotz vieler Aufklärungskampagnen irgendwie anrüchig [und] geheimnisumwittert geblieben …“ (ACHILLES 2005, 11) ist und immer noch ein Tabuthema in unserer Gesellschaft darstellt. Hier wird schnell der Grund für die Wahl meines Titels „Darüber spricht man nicht!?“ deutlich. Ich möchte aufzeigen, dass Sexualität und erst recht Sexualerziehung für Menschen mit einer geistigen Behinderung ebenso ‚normal’ ist, wie bei nichtbehinderten Menschen. Für jedes Mitglied unserer Gesellschaft gehört die Entwicklung der eigenen Sexualität zur Persönlichkeitsentfaltung dazu, warum also wird das Thema scheinbar so vernachlässigt? Bernd RÖMER gibt in einem seiner Texte folgende Erklärung, welche für mich sehr plausibel erscheint:
Da in der Gesellschaft bezüglich des sexuellen Verhaltens von geistigbehinderten Menschen weitgehend Unkenntnis herrscht …, kann die Gesellschaft das teilweise andere sexuelle Verhalten geistigbehinderter Menschen oft nur als Fehlverhalten einordnen und gerät deshalb in Versuchung, Sexualität als etwas nicht Existentes bei geistigbehinderten Menschen abzulehnen. (RÖMER 1995, 20)
Diese teilweise ablehnende und tabuisierende Haltung werde ich in der vorliegenden Arbeit hinterfragen und versuchen mit diesen Vorurteilen aufzuräumen.
Inhaltsverzeichnis
Vorwort
1. Begriffsklärung
1.1. Was ist geistige Behinderung?
1.2. Komplexität des Phänomens geistige Behinderung
1.3. Was ist Sexualität?
1.4. Sexualität und geistige Behinderung
2. Sexualerziehung und Sexualpädagogik
2.1. Geschichte der Sexualerziehung
2.2. Geschichte der Sexualpädagogik
3. Sexualerziehung bei Schülerinnen und Schülern mit Förderschwerpunkt geistige Behinderung
3.1. Allgemeines
3.2. Wer ist verantwortlich für Sexualerziehung?
3.3. Charakter der Sexualerziehung an Schulen mit Förderschwerpunkt geistige Behinderung
3.4. Ziele der Sexualerziehung
4. Themen der Sexualerziehung in der Schule – eine Analyse des Thüringer Lehrplans38
4.1. Allgemeines
4.2. Analyse des Thüringer Lehrplans
4.3. Materialien zur sexuellen Aufklärung bei Schülerinnen und Schülern mit dem Förderschwerpunkt geistige Behinderung
5. Verknüpfung von Theorie und Praxis an ausgewählten Beispielen83
5.1. Konzeption Stiftung Finneck
5.2. Lehrerinterviews Förderzentrum „Schule am Zoopark“ Erfurt
5.3. Unterrichtseinheit (Dokumentation).
6. Probleme, Grenzen und Unterschiede.101
6.1. Probleme und Grenzen der Sexualerziehung bei geistig behinderten Schülerinnen und Schülern
6.2. Unterschiede zwischen behinderten und nichtbehinderten Mädchen und Jungen
6.3. Unterschiede zwischen Aufklärung von Mädchen und Jungen
Schlussbemerkung
Quellen
Anhang
Vorwort
Da Elternschaft bei geistig behinderten Menschen zunimmt, müssen die Themen Sexualität, Partnerschaft, Familienplanung, Geburt et cetera stärker in schulischen und nachschulischen Bildungsgängen berücksichtigt werden (Vgl. SPARENBERG 2001, 122). Dieser Forderung von Silke SPARENBERG möchte ich näher auf den Grund gehen beziehungsweise deren Umsetzung im schulischen Bereich betrachten.
Da es seit 1994 ein Rahmenkonzept zur Sexualaufklärung der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung in Abstimmung mit den Bundesländern gibt, interessiert mich deren Umsetzung, das heißt ich möchte mehr über die Durchführung von Sexualerziehung an Schulen für geistig behinderte Menschen erfahren.
Hierzu werde ich vorab die beiden grundlegenden Begriffe meiner Arbeit klären - „geistige Behinderung“ und „Sexualität“. Das Hauptaugenmerk wird darin liegen, meine Meinung und die verschiedener Wissenschaftler vorzustellen und eine Verknüpfung der beiden Begriffe herbeizuführen. Dies liegt mir besonders am Herzen, da das Thema Sexualität bei geistig behinderten Menschen „trotz vieler Aufklärungskampagnen irgendwie anrüchig [und] geheimnisumwittert geblieben …“ (ACHILLES 2005, 11) ist und immer noch ein Tabuthema in unserer Gesellschaft darstellt. Hier wird schnell der Grund für die Wahl meines Titels „Darüber spricht man nicht!?“ deutlich. Ich möchte aufzeigen, dass Sexualität und erst recht Sexualerziehung für Menschen mit einer geistigen Behinderung ebenso ‚normal’ ist, wie bei nichtbehinderten Menschen. Für jedes Mitglied unserer Gesellschaft gehört die Entwicklung der eigenen Sexualität zur Persönlichkeitsentfaltung dazu, warum also wird das Thema scheinbar so vernachlässigt? Bernd RÖMER gibt in einem seiner Texte folgende Erklärung, welche für mich sehr plausibel erscheint:
Da in der Gesellschaft bezüglich des sexuellen Verhaltens von geistigbehinderten Menschen weitgehend Unkenntnis herrscht …, kann die Gesellschaft das teilweise andere sexuelle Verhalten geistigbehinderter Menschen oft nur als Fehlverhalten einordnen und gerät deshalb in Versuchung, Sexualität als etwas nicht Existentes bei geistigbehinderten Menschen abzulehnen. (RÖMER 1995, 20)
Diese teilweise ablehnende und tabuisierende Haltung werde ich in der vorliegenden Arbeit hinterfragen und versuchen mit diesen Vorurteilen aufzuräumen.
Des Weiteren liegt mein thematischer Schwerpunkt in der schulischen Umsetzung des Themas Sexualität, wobei ich zunächst Ziele und Charakter der sexualpädagogischen Erziehung erläutern möchte, um dann ausführlich den Thüringer Lehrplan für die Förderschule mit Förderschwerpunkt geistige Behinderung zu analysieren und zahlreiche Materialien für die schulische Arbeit vorzustellen.
Ein weiterer Punkt in dieser wissenschaftlichen Hausarbeit wird der Theorie – Praxis – Bezug sein. Den Leser erwartet eine Konzeption der Stiftung Finneck zur sexualpädagogischen Arbeit, einige Lehrerinterviews und eine Unterrichtsdokumentation zum Thema Sexualität.
Abschließend wird meine Aufgabe darin bestehen mögliche Probleme und Grenzen der Sexualerziehung bei geistig behinderten Schülerinnen und Schülern aufzuzeigen und mögliche Unterschiede zwischen behinderten und nichtbehinderten Menschen darzustellen, ebenso wie Unterschiede in der sexuellen Aufklärung von Mädchen und Jungen.
1. Begriffsklärung
Bevor ich in die Thematik der Sexualerziehung einsteige, möchte ich zwei sehr wichtige Begriffe meiner Arbeit definieren. Vielmehr werden es Versuche einer Definition, da mit den Begriffen „geistige Behinderung“ und „Sexualität“ sehr unterschiedlich in der Fachliteratur und in der Gesellschaft umgegangen wird und ebenso von jedem individuell interpretiert werden können.
1.1. Was ist geistige Behinderung?
Der Begriff der geistigen Behinderung hat im Laufe der Geschichte schon viele Veränderungen erfahren. Im Wandel des Zeitgeschehens änderte sich die Umschreibung für geistige Behinderung von der Dominanz des krankhaften Aspektes zu einer eher pädagogischen Sicht, bei welcher der Mensch im Mittelpunkt steht.
Ähnlich schwierig gestaltet sich deshalb auch der Versuch einer konkreten Definition. Geistige Behinderung ist so facettenreich und in so vielen Bereichen des menschlichen Wesens manifestiert, dass es schier unmöglich ist, eine genaue Begriffsklärung zu vollziehen. Da bei der wissenschaftlichen Definition „Außenstehende“ über einen Zustand mutmaßen, den sie nicht nachvollziehen können, beeinflussen verschiedene Faktoren die Sichtweise. Die Beurteilung und somit eine Definition sind immer vom Beobachter abhängig, von dessen Maßgaben, Sichtweisen und Beurteilungskriterien. Aber auch von der gängigen Einstellung der Gesellschaft. Keine Definition kann einen Menschen in seiner Gesamtheit erklären.
Im Folgenden möchte ich einige Definitionsversuche aus der Literatur zitieren und kommentieren, um meine eigene Meinung deutlich werden zu lassen.
Beginnen möchte ich mit Ulrich BLEIDICK, welcher folgende Definition vorschlägt:
Als behindert gelten Personen, die infolge einer Schädigung ihrer körperlichen, seelischen oder geistigen Funktionen so weit beeinträchtigt sind, dass ihre unmittelbaren Lebensverrichtungen oder ihre Teilnahme am Leben der Gesellschaft erschwert werden. (BLEIDICK 1999, 15)
Diese Definition bezieht sich zwar nicht direkt auf den Terminus „geistige Behinderung“, aber ich finde der Autor beschreibt sehr treffend den Umstand einer Behinderung im Allgemeinen und zwar nicht vom Individuum aus gesehen, sondern bezogen auf die Gesellschaft, denn für viele als behindert eingestufte Menschen gilt die weit verbreitete Redewendung: Behindert ist man nicht, behindert wird man! Und hierbei spielt es keine Rolle, welche Art der Behinderung ein Mensch hat.
Im Gegensatz zu BLEIDICK definiert Walter THIMM nun konkreter den Begriff „geistige Behinderung“. Für ihn stellt der Terminus einen komplexen Zustand dar, welcher sich aus vielfältigen sozialen und medizinischen Faktoren entwickelt hat (Vgl. THIMM 1999, 10). Jedoch geht auch er davon aus, dass eine geistige Behinderung bei einem Menschen nicht aufgrund von medizinisch diagnostizierbaren Schädigungen bestimmt werden kann, sondern „vielmehr aus dem Wechselspiel zwischen seinem potenziellen Fähigkeiten und den Anforderungen seiner konkreten Umwelt“ (THIMM 1999, 10). Ähnlich wie bei BLEIDICK stellt auch THIMM einen Zusammenhang zwischen Behinderung und Gesellschaft her. Beide sind offenbar der Ansicht, dass die Gesellschaft darüber entscheidet, welche Schädigungen eine Behinderung darstellen und welche dies nicht tun; beziehungsweise welche Schädigungen zu Behinderungen innerhalb der Gesellschaft führen.
Als Drittes habe ich eine Definition des deutschen Bildungsrates von 1973 ausgewählt, welche ich nicht als vollständig beschreiben würde, da sie ausschließlich vom Individuum ausgeht und meines Erachtens die Gesellschaft, in der jede Person aufwächst und durch welche jede Person geprägt wird, völlig außer acht lässt. Außerdem gewährt diese Beschreibung keinen Spielraum für die verschiedenen Ausprägungen von Behinderungen. Trotzdem habe ich mich für diesen Ansatz ebenfalls entschieden, da der hier angesprochene Aspekt, der unter Umständen lebenslangen Hilfen, in den vorhergehenden Definitionen nicht angesprochen wird.
Als geistigbehindert gilt, wer in seiner psychischen Gesamtentwicklung und seiner Lernfähigkeit so beeinträchtigt ist, dass er voraussichtlich lebenslanger sozialer und pädagogischer Hilfen bedarf. Mit den kognitiven Beeinträchtigungen gehen solche der sprachlichen, sozialen, emotionalen und der motorischen Entwicklung einher.
(MÜHL 1991, 26 zitiert in RÖMER 1995, 10)
Interessant finde ich das MÜHL diese alte Definition des Deutschen Bildungsrates verwendet, denn hier wird der Einfluss der Gesellschaft nicht explizit angesprochen, stattdessen wird aber eingeräumt, dass der geistig behinderte Mensch auf soziale und pädagogische Hilfen angewiesen ist, welche meiner Meinung nach aus der Gesellschaft kommen müssen. Dies impliziert dennoch eine Wertung innerhalb der Gesellschaft, wann ein Mensch zum Beispiel kognitiv gefördert werden muss.
Nachdem ich nun einen kurzen Überblick über die Vielfalt der Definitionsversuche gegeben habe, möchte ich im Folgenden eine historische Betrachtung des Begriffes „geistige Behinderung“ einfügen.
Der Begriff „geistige Behinderung“ stammt aus den fünfziger Jahren und ist heute noch allgemein gebräuchlich. Inzwischen hat sich jedoch auch eine andere Beschreibung der Personen, die als geistig behindert eingestuft werden, durchgesetzt, nämlich „Menschen mit geistiger Behinderung“. Hierbei kommt das Bemühen zum Ausdruck, das Menschsein der Betreffenden in den Vordergrund zu rücken und eine maßgebliche Orientierung an Defiziten und Negativzuschreibungen zu vermeiden (Vgl. SPRINGBORN 2000, 6).
Jelena GOLL hebt für die Entstehungsgeschichte des Begriffes vier bedeutende Ansätze hervor. Zunächst beschreibt sie die „Historische Relativität“, denn es ist logisch, dass schon immer Menschen mit geistiger Behinderung existiert haben. „Die Begriffe jedoch, die zur Bezeichnung dieser Menschen angewandt wurden, änderten sich im historischen Verlauf.“ (GOLL 1998, 15). Der heute verwendete Begriff „geistige Behinderung“ setzte sich im deutschsprachigen Raum erst in den 1950er Jahren durch.
Zweitens spricht sie von einer „Entstigmatisierenden Ablösung“, da die früher ausschließlich verwendeten diskriminierenden und stigmatisierenden Begriffe, wie zum Beispiel Blödsinn, Schwachsinn, Idiotie oder Imbezillität (Intelligenzdefizit) heute aus dem wissenschaftlichen Sprachgebrauch verdrängt wurden. Dass diese Entwicklung wirklich noch nicht so lange zurückliegt, beweist die Tatsache, dass erst 1969 der Begriff „Geistesschwäche“ im Bundessozialhilfegesetz durch „geistige Behinderung“ ausgetauscht wurde.
Weiterhin beschreibt sie die allmähliche „Internationale Anlehnung“, welche schon einige Jahre früher einsetzte als beispielsweise die Änderung des oben genannten Bundessozialhilfegesetzes. Ins Leben gerufen wurde dies durch die Elternvereinigung „Lebenshilfe“, diese lehnte sich bereits 1958 mit dem Terminus „geistige Behinderung“ an den englischen Fachbegriff „mentally handicapped“an (Vgl. GOLL 1998, 15).
Als Viertes und letztes hebt GOLL die „Wissenschaftliche Etablierung“ des Begriffes im akademischen Bereich hervor, denn heute beschreiben die Begriffe „Behinderung“ beziehungsweise „geistige Behinderung“ universitäre erziehungswissenschaftliche Fachrichtungen (Vgl. GOLL 1998, 16).
Wie aus den verschiedenen Erklärungsmodellen zu ersehen ist, wird geistige Behinderung nicht mehr allein auf das Kriterium der Intelligenz beschränkt. Es wird mehr oder weniger ausführlich auf den Zusammenhang und die Wechselwirkung verschiedenster Bereiche hingewiesen. Dies heißt, dass sich unterschiedliche Wissenschaften mit dem Phänomen der geistigen Behinderung befasst haben.
1.2. Komplexität des Phänomens geistige Behinderung
Um die unterschiedlichen Aspekte der geistigen Behinderung zu verdeutlichen und um die Komplexität des Themas darzustellen, möchte ich im Folgenden kurz den Begriff aus verschiedenen Gesichtspunkten heraus betrachten. Dabei stütze ich mich hauptsächlich auf die Ausführungen von Otto SPECK (1990) „Menschen mit geistiger Behinderung und ihre Erziehung“ und Barbara FORNEFELD (2004) „Einführung in die Geistigbehindertenpädagogik“.
Medizinischer Aspekt
Jede geistige Behinderung hat immer eine organische Basis. Hierbei ist die Schädigung des Gehirns von zentraler Bedeutung. Je nach Art der Störung können verschiedenste Körperfunktionen beeinträchtigt sein. Doch auch „die Gesamtpersönlichkeit des Menschen, sein Denken, Empfinden, Wahrnehmen, Handeln und Verhalten“ (FORNEFELD 2004, 51) wird nachhaltig beeinflusst. Die Schädigungen können vor, während oder nach der Geburt entstehen. NEUHÄUSER und STEINHÄUSER haben 1999 einen Überblick über die Vielfalt der Schädigungsbilder veröffentlicht, von denen ich nur einen kleinen Teil wiedergeben möchte:
I. Pränatal entstandene Formen geistiger Behinderung
1. Genmutationen
2. Fehlbildungs – Retardierungs – Syndrom
3. Fehlbildung des Nervensystems
4. Chromosomenanomalien
5. Exogen verursachte pränatale Entwicklungsstörungen
6. Idiopathische geistige Behinderung
II. Perinatale Komplikationen als Ursache geistiger Behinderung
1. Geburtstrauma
2. Hypoxisch – ischämische Enzephalopathie
3. Frühgeburt
4. Erkrankungen des Neugeborenen
III. Postnatale Ursachen geistiger Behinderung
1. Entzündliche Erkrankung des zentralen Nervensystems
2. Schädel – Hirn – Trauma
3. Hirntumore
4. Hirnschädigung durch Vergiftung, Sauerstoffmangel, Stoffwechselkrisen (Vgl. FORNEFELD 2004, 52 – 54)
Zusätzliche Störungen können cerebrale Anfälle und Bewegungsstörungen, Perzeptionsstörungen, Demenz und psychiatrische Störungen wie Autismus, Psychosen, Hyperaktivität, Aufmerksamkeitsstörungen, Stereotypien, Automanipulationen, Enuresis und Enkopresis, Essstörungen und einige mehr sein. (Vgl. FORNEFELD 2004, 54)
Psychologischer Aspekt
Dieser Aspekt beschäftigt sich mit dem Kriterium, welches am ehesten mit dem Begriff der geistigen Behinderung in Verbindung gebracht wird – der Intelligenz.
Nachdem Alfred BINET und Theodore SIMON 1905 den Intelligenztest entwickelt hatten, den STERN später verfeinerte, wurden fast alle Menschen mit einer geistigen Behinderung diesem zum Zweck der Diagnostik unterzogen. (Vgl. SPECK 1990, 47) In dieser Betrachtungsweise steht also die Intelligenz im Vordergrund und geistige Behinderung wurde als Intelligenzminderung eingestuft. (Vgl. FORNEFELD 2004, 56) „Eine Intelligenzminderung wird, nach dem Klassifikationsschema der ICD – 10 als ein Zustand von verzögerter oder unvollständiger Entwicklung der geistigen Fähigkeiten definiert.“ (FORNEFELD 2004, 56)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Klassifikation der geistigen Behinderung nach ICD – 10 (in Anlehnung an GONTARD 1999,27 zitiert in FORNEFELD 2004, 58)
Bei der Auswertung der durchgeführten Intelligenztests wird ein Intelligenzquotient errechnet und somit das Intelligenzniveau der getesteten Person bestimmt. Der Intelligenzquotient wurde für die Bestimmung des weiteren Schulweges der Kinder benutzt. Bei Personen mit einer geistigen Behinderung werden in den meisten Fällen „drei Schweregrade unterschieden: mäßige, schwere und sehr schwere Form von geistiger Behinderung.“ (FORNEFELD 2004, 57)
Abbildung in dieser Leseprobe nicht enthalten
Einteilung der Behinderungsgrade von geistiger Behinderung nach American Association on Mental Defiviency (AAMD) (GROSSMANN 1973 nach WENDELER 1993, 27 zitiert in FORNEFELD 2004, 59)
Heutzutage wird eher kritisch über die Intelligenzwerte nachgedacht, da sich diese Einteilung als einseitig erwiesen hat, denn jeder Mensch entwickelt sich individuell und somit sind vergleichende Durchschnittswerte kaum zu ermitteln. (Vgl. SPECK 1990, 49)
Soziologischer Aspekt
Die Entwicklung eines Menschen wird nicht nur durch Veranlagung gesteuert, sondern auch zu einem großen Teil von den vorhandenen Umweltbedingungen. Da dem Menschen mit geistiger Behinderung das Lernen jedoch offensichtlich erschwert ist, reagiert er sensibler auf Einflüsse aus der Umwelt. Diese können zum einen die soziale Situation der Familie (zum Beispiel Wohnverhältnisse, Vernachlässigung, Überforderung, Beziehungsstörungen, ungünstige materielle Bedingungen) oder zum anderen die gesellschaftlichen Bedingungen (zum Beispiel Stigmatisierung, Ablehnung, die Art der Erziehungseinrichtung und Lebensbedingungen) sein.
Interessant ist, dass verschiedene Untersuchungen, welche unter anderem in Mannheim und Bayern (Vgl. SPECK 1990, 50 – 52) durchgeführt wurden, zeigen, dass in den unteren sozialen Schichten die Konzentration leichter behinderter Kinder wesentlich größer ist, als in den anderen Schichten. Dies zeigt, wie wichtig die Umwelt für die Entwicklung eines Menschen ist. Otto SPECK betont dies noch einmal in dem er sagt: „Die soziale Situation prägt maßgeblich das Bild dieser Behinderung: das System und die Qualität sozialer Hilfen, die Einstellungen der Umwelt, die familiäre Situation.“ (SPECK 1990, 52).
Pädagogischer Aspekt
Menschen mit einer geistigen Behinderung stellen an die Pädagogen einen besonderen Erziehungsanspruch. Erziehung sollte immer die individuellen Bedürfnisse des Menschen berücksichtigen, aber auch die gesellschaftlichen Normen und Erwartungen einbeziehen. Sie soll den behinderten Menschen befähigen, sein Leben möglichst selbstständig und eigenverantwortlich zu gestalten.
Infolge verschiedener Beeinträchtigungen, vor allem in den Bereichen des Lernens, des Denkens und des Planes, ist die Erziehung von Menschen mit geistiger Behinderung also eine spezielle, anspruchsvolle Aufgabe. Dabei geht es nicht vorrangig um die Behinderung, sondern um die Vermittlung von Werten, Selbstständigkeit und Förderung der Persönlichkeit.
Bei der Erziehung eines Menschen mit geistiger Behinderung müssen verschiedene Aspekte berücksichtigt werden. Zum einen die Person an sich und des Weiteren ihre geistige Behinderung, ihre Umwelt und die psycho – physische Schädigung. Alle Bereiche beeinflussen sich gegenseitig und ergeben eine Gesamtheit. In diesem interaktionalen Prozess liegt die pädagogische Aufgabenstellung.
Allen vorangegangenen Theorien und Erklärungsversuchen liegt eines zugrunde – die Unvollkommenheit. Es lassen sich noch viele weitere Definitionen aufzählen und keine wird ein zufriedenstellendes Ergebnis beinhalten. Dies liegt daran, das ein Mensch (ob mit oder ohne Beeinträchtigung) nicht in ein oder zwei Sätzen definiert werden kann und schon gar nicht eine ganze Gruppe von Menschen.
Ein weiterer Punkt ist die Unzulänglichkeit, sich konkret in das Empfinden und Erleben eines anderen Menschen hineinzuversetzen. Ebenso wenig kann ein Mensch mit geistiger Behinderung erklären, was seine Behinderung ausmacht, da er den Zustand ohne Beeinträchtigung nicht kennt und nur selten in der Lage ist, sich losgelöst und objektiv zu betrachten. Otto SPECK meint dazu:
Hier wird ein spezielles Problem der Geistigbehindertenpädagogik deutlich: Sie muss Aussagen über den geistig behinderten Menschen machen, da der Zugang zu seiner Selbstsicherheit und Weltsicht nur indirekt erschlossen werden kann, und da seine Wirklichkeit eine extrem abhängige ist. (SPECK 1990, 34)
Des Weiteren äußert sich geistige Behinderung in so unterschiedlichen Variationen, dass es unmöglich scheint, alle Ursachen, Zusammenhänge und Folgebehinderungen zu nennen.
NEUHÄUSER und STEINHAUSEN (1999) sprechen sich für einen neuen Definitionsversuch aus, der
das Denken der geistig behinderten Menschen über sich selbst in dieser Welt, in der er zusammen mit anderen Menschen eine wertvolle soziale Rolle einnimmt, zum Ausgangspunkt einer mit ihm zusammen neu zu gestaltenden Forschung und Theoriebildung zu nehmen. Auf diese Weise könnte man zu einer Theorie „von innen heraus“ gelangen, die dann befriedigend ist, wenn sie auch das menschliche Miteinander verbessern kann. (NEUHÄUSER / STEINHAUSEN 1999, 58)
1.3. Was ist Sexualität?
Den zweiten wichtigen Begriff in der vorliegenden Arbeit stellt „Sexualität“ dar. Auch hier ist es nötig eine ausführliche Definition für den Leser vorzustellen, da die Auffassungen und Ansichten über Sexualität ebenfalls stark von der momentanen Gesellschaft geprägt werden. Ich möchte an dieser Stelle darauf hinweisen, dass ich auf eine ausführliche biologische Darstellung der menschlichen Sexualität verzichte, um mein Hauptaugenmerk auf den Umgang mit dem Begriff in der Gesellschaft zu legen.
Im allgemeinen Sprachgebrauch verbindet die heutige Gesellschaft mit dem Begriff „Sexualität“ die Funktion und den Gebrauch der weiblichen und männlichen Sexualorgane. Der Volksmund umschreibt damit Genitalität oder genitales Verhalten (Vgl. SIELERT 2005, 38). Abgesehen davon bildet sich natürlich jeder Mensch seine eigene Definition von Sexualität. Kein Mensch ist wie der andere und somit ist auch keine Sexualität wie die eines anderen Menschen. Dem Begriff „Sexualität“ können demnach ganz unterschiedliche Bedeutungen zugeschrieben werden.
Erik BOSCH (2004) hat fünf unterschiedliche Bedeutungen erfasst, welche natürlich nicht vollständig sein können. Trotzdem möchte ich sie an dieser Stelle kurz vorstellen, da sie meiner Meinung nach einen Einblick in die Vielfalt der „Sexualität“ geben.
Zunächst einmal kann Sexualität „ … als ein Mittel gesehen und erlebt werden, das für Nachkommen sorgt. Sexualität dient damit einzig und allein der Fortpflanzung.“ (BOSCH 2004, 83). Dies ist wohl die nüchternste Art und Weise den Begriff kurz und knapp zu erklären. Hierbei wird jede Art von Gefühlen weggelassen. Aber Gefühle sind für die menschliche Existenz sehr wichtig und deswegen stellt BOSCH eine zweite Sichtweise dar, in welcher er die Beziehung zwischen zwei Menschen in den Mittelpunkt stehlt. Diese Meinung werden aber nicht alle Menschen teilen, denn für einen dritten Teil der Gesellschaft ist eine Beziehung eher unwichtig, um eine erfüllte Sexualität zu leben. „Sexualität ist ihrer Ansicht nach ein Bedürfnis, das befriedigt werden muss …“ (BOSCH 2004, 84). Hierfür müssen sie zwar Kontakt zu einem anderen Menschen herstellen, aber keine dauerhafte Beziehung mit ihm eingehen. Lediglich die „Befriedigung des sexuellen Bedürfnisses steht bei dieser Einstellung im Mittelpunkt“ (BOSCH 2004, 84). Eine vierte Gruppe Menschen wird die Frage stellen, inwieweit ein anderer Mensch nötig ist, um aufkommende sexuelle Bedürfnisse zu befriedigen. Für sie ist die Anwesenheit eines Partners nicht zwingend erforderlich, denn sie können sich ebenso gut selbst befriedigen (Vgl. BOSCH 2004, 84). Erik BOSCH (2004) berücksichtigt als Letztes natürlich auch die Gruppe Menschen, welche der Ansicht sind, „dass Selbstbefriedigung innerhalb oder neben einer bestehenden Beziehung (natürlich) auch möglich sei. Schließlich ist Selbstbefriedigung nichts Minderwertiges! Das eine müsse das andere nicht ausschließen.“ (BOSCH 2004, 85).
Sicher werden einige Leser an dieser Stelle einwerfen, dass Sexualität nicht immer nur auf „genitale Sexualität“ beschränkt werden darf und Begriffe wie Kontakte, Beziehungen, Liebe, Zuneigung, Zärtlichkeit, Intimität, Selbstbefriedigung, Streicheln, Geschlechtsverkehr und viele mehr eine ebenso große Rolle spielen. Diese „ Werte und Normen einer Gesellschaft, als auch der kulturelle Hintergrund der individuellen Sozialisation, bilden den Rahmen für die sexuelle Entwicklung und das sexuelle Erleben“ (PRO FAMILIA / LEBENSHILFE 2000, 12).
Sexualität wird also nicht mehr ausschließlich mit den Geschlechtsorganen und den damit verbundenen Erlebnissen und Verhaltensweisen assoziiert. Ebenso wenig wird es „nicht mehr nur als biologische Funktion der Fortpflanzung gesehen, sondern als eine bzw. die entscheidende Dimension zwischenmenschlicher Kommunikation und persönlicher Selbstentfaltung“ (WALTER 2002, 34).
Grundsätzlich lässt sich festhalten, dass Sexualität immer an ein Individuum gebunden ist und ebenso vielfältig und verschiedenartig sein kann, wie der Mensch selbst. Jeder Mensch hat seine eigene einmalige Vergangenheit, in der sich, auf welche Art auch immer, seine Meinung und sein Umgang mit Liebe, Partnerschaft, Erotik und Sexualität entwickelt und geprägt hat. Es ist also nicht möglich, losgelöst vom Menschen über Sexualität zu sprechen, denn dies ist ein dynamischer, sich verändernder Teil eines jeden Menschen, da er auch einen Teil seiner Persönlichkeit darstellt. Es ist demzufolge nicht denkbar seine Sexualität zu ignorieren oder ihr in irgendeiner Weise zu entgehen, ebenso kann auch die Umwelt, in der ein Individuum lebt, sich dieser nicht entziehen oder sie ignorieren. Um abschließend noch einmal die Vielfalt des Begriffes darzustellen, möchte ich ein Zitat des Psychiaters Avodah OFFIT (1979) anfügen:
Sexualität ist, was wir daraus machen. Eine teure oder eine billige Ware, Mittel zur Fortpflanzung, Abwehr gegen Einsamkeit, eine Form der Kommunikation, ein Werkzeug der Aggression (der Herrschaft, der Macht, der Strafe und der Unterdrückung), ein kurzweiliger Zeitvertreib, Liebe, Luxus, Kunst, Schönheit, ein idealer Zustand, das Böse oder das Gute, Luxus oder Entspannung, Belohnung, Flucht, ein Grund der Selbstachtung, eine Form von Zärtlichkeit, eine Art der Regression, eine Quelle der Freiheit, Pflicht, Vergnügen, Vereinigung mit dem Universum, mystische Ekstase, Todeswunsch oder Todeserleben, ein Weg zum Frieden, eine juristische Streitsache, eine Form, Neugier und Forschungsdrang zu befriedigen, eine Technik, eine biologische Funktion, Ausdruck psychischer Gesundheit oder Krankheit oder einfach eine sinnliche Erfahrung. (OFFIT 1979, S. 16 zitiert in SIELERT 2005, 37)
1.4. Sexualität und geistige Behinderung
Nachdem ich in den vorangegangenen Abschnitten die Begriffe „geistige Behinderung“ und „Sexualität“ einzeln dargestellt habe, möchte ich nun diese beiden Termini zusammen betrachten.
Dies tue ich aus folgenden Gründen: Es scheint zum einen für einige Menschen ein Tabuthema zu sein und zum anderen wird immer wieder geistig behinderten Menschen Sexualität abgesprochen beziehungsweise gar nicht erst zugetraut. Deswegen habe ich den Titel meiner Arbeit „Darüber spricht man nicht!“ ausgewählt.
Ich möchte nun aufzeigen, dass Sexualität bei geistig behinderten Menschen sehr wohl existiert und sie genau wie bei jedem anderen Menschen verdient, ernst genommen zu werden. In der Literatur ist dies schon länger der Fall, aber in den Köpfen der Menschen, egal ob sie mit behinderten Kindern, Jugendlichen oder Erwachsenen zusammenarbeiten oder nicht, scheint es immer noch ein großes Problem darzustellen. Das Folgenschwere an dieser Tatsache für mich ist nicht das Problem der Gesellschaft oder der Menschen, welche Umgang mit geistig behinderten Menschen haben, sondern die Tragik liegt darin verborgen, dass geistig behinderte Menschen oftmals in einer Abhängigkeit zu Menschen mit diesen Vorurteilen leben müssen. Und somit mehr oder weniger unbewusst in der freien Entfaltung ihrer Persönlichkeit (zu der Sexualität zweifelsfrei gehört) eingeschränkt werden. Ich bin aber der Meinung, dass geistig behinderte Menschen, ebenso wie Menschen ohne Behinderung, ein Grundrecht auf freie Entfaltung ihres Sexuallebens haben. PRO FAMILIA und die LEBENSHILFE (2000) haben in der gemeinsam herausgegebenen Broschüre „Sexualität und geistige Behinderung – Empfehlungen zur Sexualpädagogischen Konzeption für den Umgang mit Sexualität in Einrichtungen für Menschen mit geistiger Behinderung“ überaus treffend formuliert, dass es an dieser Stelle gilt „zwei Tabus zu überwinden: Einmal das Tabu der Sexualität und zum anderen das Tabu der Behinderung“ (PRO FAMILIA / LEBENSHILFE 2000, 12).
Im Folgenden werde ich nun versuchen darzustellen, wie diese beiden Begriffe trotz allgemeiner Vorurteile zusammen betrachtet werden können.
An anderer Stelle habe ich bereits festgestellt, dass Sexualität mehr als nur genitale Sexualität darstellt. Auch das Verständnis über Sexualität und wie sie ausgelebt wird, ist von Mensch zu Mensch verschieden und sollte respektiert werden, so auch bei geistig behinderten Menschen. Oftmals wird behauptet, dass Menschen mit einer geistigen Behinderung keine sexuellen Bedürfnisse entwickeln und eigentlich immer Kinder bleiben. Dabei wird oft vergessen, dass sich die Sexualität bereits im Kindesalter entwickelt und im biologischen Sinn genauso verläuft wie bei nicht behinderten Menschen auch, das heißt bei fast allen geistig behinderten Menschen beginnen die mit der Pubertät zusammenhängenden körperlichen Veränderungen zu einem ähnlichen Zeitpunkt wie bei nicht behinderten Kindern und Jugendlichen. Manchmal trifft aber die Aussage des ‚ewigen Kindes’ tatsächlich zu, nämlich im Fall einer schweren geistigen Behinderung. Hier ist die Entwicklung sexueller Bedürfnisse oft aus körperlichen Gründen nicht möglich.
Bevor ich aber ausführlich auf die Entwicklung geistig behinderter Menschen bezüglich ihres Sexuallebens zu sprechen komme, möchte ich einige Informationen über die Anfänge der Thematik voranstellen.
In den 1970er Jahren gründeten verschiedene Spezialisten (Felix 1973, Johnson 1977 und Kamel 1977) und das Sozialministerium in Jerusalem eine Arbeitsgruppe mit dem Thema „Sexualität und Partnerschaft geistig behinderter Menschen“. Ziel war es damals eine Konzeption „für die Ausbildung der Betreuer und Erzieher in den staatlichen Instituten“ (KANDEL / MÜLLER – ERICHSEN 1999) zu erarbeiten.
Im Gegensatz zu Israel oder anglo – amerikanischen Staaten, ist das Themengebiet der Sexualität bei behinderten Menschen erst seit circa 20 Jahren auch in Deutschland aktuell. Anfangs wurde jedoch nur auf Menschen mit einer körperlichen Behinderung eingegangen oder auf Menschen mit einer Behinderung allgemein. Personen mit geistiger Behinderung wurde damals noch jedes Verlangen nach einem Sexualleben aberkannt. Erst mit Beginn der 1990er Jahre fand ein Wandel in den Köpfen statt und geistig behinderten Menschen wurde mehr Aufmerksamkeit gewidmet. (Vgl. FEGERT / MÜLLER 2004, 10)
Heute wissen wir ziemlich genau, dass die Mehrheit der geistig behinderten Jugendlichen die sexuelle Reife im gleichen Alter erreichen, wie ihre nichtbehinderten Schulkameraden. Das schließt natürlich auch die geschlechtsbiologische Reifeentwicklung mit ein. Eine Ausnahme bilden jedoch diejenigen Menschen, bei denen Störungen im Bereich der Geschlechtschromosomen und der Autosomen nachweisbar sind. (Vgl. RÖMER 1995, 15) Darunter zählen das Down – Syndrom (Männer und Frauen können betroffen sein), das Klinefelter – Syndrom (betrifft nur Männer) und das Turner – Syndrom (betrifft nur Frauen). Bei Individuen mit diesen besonderen Behinderungsformen verläuft die körperliche Entwicklung weitestgehend konform mit der von nichtbehinderten Kindern und Jugendlichen. Probleme ergeben sich hier durch die nicht altersgemäße psychische Entwicklung. (Vgl. RÖMER 1995, 17)
Im Allgemeinen wird der Beginn der Ausprägung der sexuellen Reife durch die körperlichen Pubertätsveränderungen eingeleitet. Während dieser Phase verändert sich bei jedem Jugendlichen das Körperschema,
zusätzlich kommen die Ausdrucksformen, die auch nichtgeistigbehinderte Menschen belasten, vergröbert und deutlicher zum Vorschein. Das hat zur Folge, dass die Umwelt anders auf den geistigbehinderten Menschen reagiert; er wird nicht mehr ohne weiteres als Kind behandelt und kann sich somit in zweifacher Weise in eine Außenseiterposition gedrängt fühlen. (RÖMER 1995, 17)
Natürlich ist die Pubertät für alle Kinder und Jugendliche eine sorgenvolle und schwierige Zeit und sogenannte Pubertätskrisen werden als völlig normal bewertet. Dem ungeachtet entwickeln sich einige geistig behinderte Teenager, wie bereits erwähnt, nicht unbedingt parallel auf körperlicher und psychischer Ebene. Deswegen ist es für sie oftmals sehr problematisch, plötzlich als Erwachsener oder Jugendlicher behandelt zu werden, obwohl sie sich immer noch auf der Entwicklungsstufe eines Kindes befinden. Aber nicht nur mit diesem Problem müssen die Heranwachsenden geistig behinderten Menschen fertig werden. Joachim WALTER (1994) nennt insgesamt „neun typische Aspektverschiebungen“, welche er als problematisch in der sexuellen Entwicklung geistig behinderter Jugendlicher einstuft:
1. Die Diskrepanz zwischen Sexual - Alter und Intelligenz - Alter
2. Infantile Regression: Rückfall in kindliche Erlebnis - und Verhaltensweisen
3. Wer bin ich? - Oder: Die Identitätskrise und schmerzhafte Erkenntnis einer behinderten Identität
4. Die Problematik des zunehmenden Körperbewusstseins
5. Erste Regelblutung und erster Samenerguss
6. Selbstbefriedigung / Masturbation
7. Sexuelle Triebhaftigkeit
8. Frühe erotische Erfahrungen mit Gleichaltrigen
9. Die Schwierigkeit, erwachsen zu werden oder: die fehlende Ablösung aus dem Elternhaus
Sicher sind einige dieser Punkte ebenso problematisch bei Teenagern ohne eine Behinderung, aber WALTER hat diese Punkte speziell für geistig behinderte Jugendliche definiert. Da meine Meinung ebenfalls an die von Joachim WALTER anknüpft, möchte ich die oben genannten typischen Aspektverschiebungen im Folgenden kurz darstellen. WALTER (1994) beginnt mit „Die Diskrepanz zwischen Sexual - Alter und Intelligenz – Alter“: Wie an anderer Stelle bereits erwähnt, entspricht das Sexualalter meist dem Lebensalter. Joachim WALTER versteht unter dem Begriff Sexualalter „das äußere Erscheinungsbild der primären und sekundären Geschlechtsmerkmale … nicht unbedingt … die Zeugungsfähigkeit“ (WALTER 1994). Also spricht er von äußeren Merkmalen der Jugendlichen, welche für Außenstehende den ersten Eindruck darstellen. Die Diskrepanz zwischen Sexualalter und Intelligenzalter liegt somit auf der Hand und stellt offensichtlich ein Problem für die geistig behinderten jungen Leute dar. Meiner Meinung nach haben nicht behinderte Teenager ebenfalls mit diesem Problem zu kämpfen. Sie sehen älter und reifer aus, fühlen sich aber noch wie ein Kind und wollen auch so behandelt werden. Aber aufgrund ihrer Vernunft und Fähigkeit zur Einsicht sind sie in der Lage, diesen Konflikt zu verarbeiten. Geistig behinderten Jugendlichen fehlt oft die Fähigkeit zu verstehen, welche Veränderungen in ihnen vorgehen und sie können dies oft nicht deuten oder damit umgehen.
Als zweiten Punkt führt WALTER „Infantile Regression: Rückfall in kindliche Erlebnis- und Verhaltensweisen“ an. Er spricht damit den Rückfall auf eine frühkindliche Stufe an, welche die geistig behinderten Jugendlichen oft durchmachen, da ihr Körper mit den ständigen Veränderungen während der Adoleszenzphase auf Dauer nicht zurechtkommt. Konkret „greift es auf frühere Konfliktlösungsstrategien zurück. Doch das hat zur Folge, dass gleichzeitig alle früheren ungelösten Konflikte aus der Kindheit wieder aufbrechen und frühkindliche Bedürfnismuster aufleben“ (WALTER 1994). Hierbei wird die Diskrepanz zwischen Sexualalter und Intelligenzalter noch weiter verstärkt, wodurch die Umwelt und der betroffene Jugendliche selbst immer weiter verunsichert werden und bleiben.
Daran schließt sich nahtlos der dritte Punkt WALTERS an, nämlich „Wer bin ich? - Oder: Die Identitätskrise und schmerzhafte Erkenntnis einer behinderten Identität“. Joachim WALTER spricht hier die Tatsache an, dass die geistig behinderten Jugendlichen sich nun mehr mit sich auseinandersetzen und damit beginnen, ihre Andersartigkeit bewusst zu realisieren und eventuell als Minderwertigkeit erleben. Genau das sollte auch der zentrale Punkt der Sexualpädagogik bei Schülerinnen und Schülern mit dem Förderschwerpunkt geistige Behinderung sein. Die Heranwachsenden müssen auf diesem Weg optimal pädagogisch begleitet werden, damit die Erkenntnis der Behinderung kein schmerzhaftes Erlebnis wird. Durch die Arbeit der Pädagogen und natürlich auch der Eltern, sollten sie lernen ihre Behinderung zu akzeptieren und in ihr Leben zu integrieren. Hierbei ist es von großer Bedeutung sich ausführlich mit dem eigenen Körper auseinanderzusetzen, um diesen besser kennenzulernen und um ihn besser annehmen zu können. Außerdem ist es für alle Jugendlichen, ob mit oder ohne Behinderung, von enormer Wichtigkeit, sie in dieser Phase der Pubertät für ihre positiven Eigenschaften zu sensibilisieren. Denn schnell geraten die positiven Qualitäten in Vergessenheit, obwohl sie sehr hilfreich für die Teenager sein können.
An die Schwierigkeit der Identitätskrise schließt WALTER „Die Problematik des zunehmenden Körperbewusstseins“ an. Dieses Problem ist meiner Meinung nach ebenfalls ein zentraler Punkt in der Sexualpädagogik und muss von Eltern und Pädagogen sehr ernst genommen werden. Für die geistig behinderten Jugendlichen ist es oft ein großer Schock, die manchmal offensichtlichen Unterschiede zu Nichtbehinderten bezüglich des Körperschemas zu erkennen. Sie werden ja nahezu ununterbrochen durch die Medien an ihre Defizite erinnert. WALTER schreibt dies ohne eine Differenzierung zwischen schwer geistig behinderten Jugendlichen und leichter geistig behinderten Mädchen und Jungen. Dies würde ich allerdings tun, da ich glaube, dass gerade dieser Einfluss der Medien abhängig vom Grad der Behinderung ist. Des Weiteren setzt die Transformation des vermeintlich idealen Körpers auf sich selbst enorme kognitive Fähigkeiten voraus, welche nicht alle geistig behinderten Menschen haben. Somit werden diese Teenager sich nicht mit anderen Menschen aus Filmen, Serien oder Zeitungen vergleichen und eventuell vorhandene Defizite feststellen. Es kann, aber muss nicht zwangsläufig zu einem Problem werden. Wenn dem allerdings so ist, müssen Eltern und Lehrer reagieren und individuell auf den Jugendlichen eingehen. WALTER spricht unter diesem Gesichtspunkt noch ein weiteres Problem an, welches dem geistig behinderten Jugendlichen zusätzlich Steine in den Weg legt.
Die Symptome der Behinderung werden in der Pubertät ganz allgemein vergröbert und für Außenstehende dadurch rascher erkennbar und deutlicher stigmatisierbar. Das hat ungeahnte soziale Folgen: Lehrer, Freunde, Erzieher und Eltern gehen merklich auf Distanz, da mit dem Verlust des naiv Kindlichen und hilflos Liebenswerten auch die spontane Bereitschaft der Bezugsperson nachlässt, die/den Jugendliche/n in den Arm zu schließen und zu liebkosen. (WALTER 1994)
Ob diese Distanz, von der WALTER spricht, wirklich auf Eltern zutrifft, kann ich nicht mit Sicherheit sagen. Sie werden wahrscheinlich ebenfalls verunsichert sein, wie sie nun mit einem heranwachsenden jungen Mann oder einer jungen Frau umgehen müssen oder sollen. Aber grundsätzlich glaube ich nicht, dass Eltern sich soweit von ihrem Kind entfernen, dass es ein Problem für den Jugendlichen darstellt. Alle anderen Bezugspersonen werden sicher versuchen, den Kontakt nun angemessen zu gestalten, also so, wie es von der Gesellschaft akzeptiert und erwartet wird. Bei einem zehnjährigen Kind ist es noch selbstverständlich, dass es sich auf den Schoß der Lehrer oder Erzieher setzen darf, bei einem fünfzehnjährigen Teenager ist dies eher ungewöhnlich und wird nicht mehr ohne weiteres gebilligt. Aber das sollte den Mädchen und Jungen auch plausibel erklärt werden.
Eine fünfte Aspektverschiebung stellt für Joachim WALTER die „Erste Regelblutung und erster Samenerguss“ dar. Dieser Punkt macht wieder einmal die Wichtigkeit der frühkindlichen pädagogischen Aufklärung in Schule und Elternhaus deutlich. Genau wie bei nichtbehinderten Kindern und Jugendlichen, welche diese Veränderungen an sich das erste Mal feststellen, verunsichert es auch geistig behinderte Mädchen und Jungen, wenn sie von dem weiblichen Zyklus und der Pollution noch nie etwas gehört haben. WALTER schreibt, dass diese Unwissenheit speziell bei Mädchen zu Ekel, Angst und Abscheu „gegenüber dem Genitalbereich und der Sexualität führen kann“ (WALTER 1994). Bei diesem und auch beim sechsten Punkt, „Selbstbefriedigung / Masturbation“, ist die frühe behutsame sexuelle Aufklärung von besonderer Bedeutung für den späteren Umgang mit Sexualität.
Im Punkt Nummer sieben, „Sexuelle Triebhaftigkeit“, so schreibt Joachim WALTER, unterscheidet sich der geistig behinderte Mensch nicht oder nur kaum vom Nichtbehinderten. Der Autor erklärt:
Wenn wir allerdings aus psychologischer Sicht die Äußerungsformen sexueller Erregung als gelernt bzw. erworben verstehen, dann können sowohl zunehmende Trägheit als auch Hypersexualität u. a. auf die beeinträchtigten Lernmöglichkeiten und die oft jahrelange Hospitalisierung zurückgeführt werden. (WALTER 1994)
Die Tatsche der Hospitalisierung trifft sicher nicht auf geistig behinderte junge Menschen heutzutage zu. Aber ein mögliches Problem, welches meiner Meinung nach besonders bei geistig behinderten Jugendlichen auftreten kann, ist die Unterdrückung der sexuellen Triebe, durch Eltern, Erzieher oder Lehrer. Wenn dies der Fall sein sollte, dann wohl auch aus Angst und Unwissenheit seitens der Betreuer, über die Sexualität ihrer Schützlinge. Denn wie ich an anderer Stelle schon einmal beschrieben habe, sind es oft die Betreuer oder die Bezugspersonen, welche ein Problem mit dem Erwachsenwerden der geistig behinderten Mädchen und Jungen haben und deswegen versuchen, die Problematik der Sexualität zu unterdrücken.
Daran schließt sich eine achte Aspektverschiebung an, die oftmals mit der Einstellung der Eltern und Betreuer eng verknüpft ist, nämlich der Punkt „Frühe erotische Erfahrungen mit Gleichaltrigen“. Diese Möglichkeit des Sammelns von sexuellen Erfahrungen bleibt für geistig behinderte Jugendliche oftmals unerreichbar und zwar hat diese traurige Tatsache mehrere Gründe. Zum einen sind geistig behinderte Mädchen und Jungen kaum ohne Aufsicht durch Betreuer, Eltern oder Lehrer. Am Morgen werden sie durch ihre Eltern oder Betreuer beaufsichtigt, dann werden sie meist durch einen Fahrdienst in die Schule gefahren. Dort sind sie natürlich ständig in der Obhut von Erziehern und Pädagogen. Da Förderschulen und Förderzentren meist den Charakter einer Ganztagsschule aufweisen, sind die Schülerinnen und Schüler bis zum Nachmittag in den Schulalltag eingebunden. Danach werden sie wieder mit einem Fahrdienst nach Hause gefahren. Selten besuchen sie zusätzlich außerschulische Freizeitaktivitäten oder treffen sich mit Freunden. Somit fehlen schlicht und ergreifend der Kontakt und die Gelegenheit mit Gleichaltrigen, um Erfahrungen auf sexuellem Gebiet machen zu können.
Im letzten Punkt „Die Schwierigkeit, erwachsen zu werden oder: die fehlende Ablösung aus dem Elternhaus“, spiegeln sich viele schon vorab genannte Aspektverschiebungen wieder. Denn der Auszug aus dem Elternhaus ist oftmals logische Konsequenz aus den Veränderungen der Pubertät. Nichtbehinderte Jugendliche haben sich während der Adoleszenz eine eigene Identität aufgebaut und lösen sich nun von der Autorität der Eltern. Geistig behinderten Menschen wird dieser notwendige Ablösungsprozess oft erschwert. Joachim WALTER erklärt diese Schwierigkeiten wie folgt:
Mit dem Etikett „geistig behindert“ verbindet das Alltagsverständnis in einem einheitlichen Behinderungssyndrom assoziativ Unselbständigkeit, Abhängigkeit, geringe Leistungsfähigkeit, Unreife, Ehelosigkeit, keine oder allenfalls infantile Sexualität. (WALTER 1994)
Meiner Meinung nach spielt nicht nur die Gesellschaft eine Rolle, sondern im Wesentlichen auch die Eltern, denn oft akzeptieren Mütter und Väter das Erwachsenwerden ihre Kinder nicht und bieten die Möglichkeit eines Auszugs bewusst nicht an. Die Schule muss auch dieses Thema pädagogisch mit den Teenagern bearbeiten und über mögliche Wohnformen nach der Schule aufklären und eventuell beratend zur Seite stehen.
Die vorangegangenen Betrachtungen über Sexualität bei geistig behinderten Menschen beziehen sich fast alle auf Kinder und Jugendliche, welche im Allgemeinen als leicht geistig behindert gelten. Jedoch möchte ich auch schwer geistig behinderte Heranwachsende berücksichtigen, da „ihre“ Sexualität sich in einigen Punkten unterscheidet.
Signifikant bei schwer und sehr schwer geistig behinderten Menschen ist, dass die sexuellen Bedürfnisse nur noch selten sozial ausgerichtet sind, sondern eher audiosexuell (auf sich selbst bezogen). Meist sind ebenfalls aggressive Verhaltensstörungen zu beobachten. (Vgl. RÖMER 1995, 56)
Im Allgemeinen empfindet ein schwer geistig behinderter Mensch alle Wahrnehmungen des eigenen Körpers sehr viel stärker als leichter geistig behinderte Menschen, da er mit seinem Körper Reize sehr viel besser wahrnehmen kann, als mit seinem Geist.
Im Nachstehenden werde ich, basierend auf den Ausführungen von Bernhard RÖMER (1995, 57 - 58), vier Stimulationsbereiche darstellen, durch welche schwer geistig behinderte Menschen unter anderem Sexualität erleben:
1. Stimulation des Mundbereiches: Schwer geistig behinderte Menschen lutschen oft an Gegenständen oder an ihren Händen beziehungsweise Fingern. Dasselbe Verhalten zeigen auch Säuglinge in den ersten Lebensmonaten. Des Weiteren kann beobachtet werden, dass sowohl genießbare als auch ungenießbare Dinge einverleibt werden. Außerdem fließt meist ständig der Speichel beziehungsweise spielen sie auch mit dem Speichel.
2. Stimulation durch Einnässen und Einkoten oder Zurückhalten von Stuhlgang und Urin: Aufgrund der sehr geringen Möglichkeiten schwer geistig behinderter Menschen, Reize auf ihren eigenen Körper auszuüben, stellen Enuresis und Enkopresis eine bedeutende Möglichkeit dar.
3. Stimulation des Genitalbereiches: Sexuelle Kontakte zu anderen Menschen sind aufgrund des Schweregrades der geistigen Beeinträchtigung oft nicht möglich oder scheitern an der mangelnden Kontaktfreudigkeit der behinderten Person. Somit müssen schwer geistig behinderte Menschen auf alle Arten der Selbstbefriedigung zurückgreifen, um sexuelle Stimulation zu erfahren.
4. Stimulation durch Bewegung: Viele schwer geistig behinderte Menschen weisen Handlungsstereotypien auf (wie zum Beispiel Hyperventilation, drehen der Hände oder Gegenstände vor dem Gesicht, hin – und herpendeln des Kopfes und / oder des ganzen Körpers), welche es ihnen ermöglichen, ihren eigenen Körper gezielt wahrzunehmen und eventuell eine lustvolle Reaktion ihres Körpers zu erleben.
Ich denke, dass mit dieser Darstellung sehr deutlich wird, dass bei Sexualerziehung schwer geistig behinderten Mädchen und Jungen, eine ganz andere Herangehensweise von Nöten ist, als bei leichter behinderten Teenagern.
Meiner Meinung nach haben alle Menschen, ob mit oder ohne Beeinträchtigung, ein Recht auf einen offenen Umgang im Hinblick auf Sexualität und Beziehungen. Da jedes Individuum die Möglichkeit braucht sich zu entfalten, neue Dinge auszuprobieren und kennenzulernen, um sich optimal entwickeln zu können. Während dieser Prozesse ist es Aufgabe der Eltern, Erzieher und Pädagogen sich unterstützend zu verhalten. Denn es besteht meiner Ansicht nach eine große Gefahr darin, dass ein Mensch sich in der Entfaltung seiner Sexualität behindert fühlt, dass er „auf seine Fragen keine Antworten findet … (oder das er) … aus persönlicher Gehemmtheit oder gesellschaftlichen Zwängen heraus seine Bedürfnisse nicht zeigen kann“ (SCHRÖDER 2002 zitiert in WALTER 2002, 129) beziehungsweise sich nicht traut sie zu zeigen. Dann ist ein Mensch in seiner Sexualität behindert. Siegfried SCHRÖDER (2002) drückt dies folgendermaßen aus: „Behindert in seiner Sexualität ist ein Mensch, der glaubt, bestimmte Wünsche nicht haben zu dürfen, weil sie nicht seinen persönlichen oder nicht den allgemeinen Normen seiner Gruppe entsprechen.“ (SCHRÖDER 2002 zitiert in WALTER 2002, 129)
Darin wird deutlich, dass Dinge wie Partnerschaft, Liebe und Sexualität nicht einfach so in das Leben eines Menschen treten, sondern sich mit dem Individuum entwickeln. Jeder Mensch entdeckt die Phänomene und lernt nach und nach damit umzugehen, ob geistig behindert oder nicht!
2. Sexualerziehung und Sexualpädagogik
Sexualerziehung ist alles andere als ein einheitlich verwendeter Begriff. Andere Termini wie Sexualpädagogik, Sexualunterricht oder Geschlechtserziehung werden vielfach synonym gebraucht. Allein der Begriff Sexualkunde wird einheitlich für die Vermittlung vorrangig biologischen Wissens benutzt.
Einige Leser werden sich an dieser Stelle eventuell Fragen: Warum wird hier ein Unterschied zwischen Sexualerziehung und Sexualpädagogik gemacht? Diese Frage lässt sich folgendermaßen beantworten:
Sexualpädagogik ist eine Aspektdisziplin der Pädagogik, welche sowohl die sexuelle Sozialisation als auch die internationale erzieherische Einflussnahme auf die Sexualität von Menschen erforscht und wissenschaftlich reflektiert. (…)
Sexualerziehung als Praxis meint die kontinuierliche, intendierte Einflussnahme auf die Entwicklung sexueller Motivationen, Ausdrucks – und Verhaltensformen sowie Einstellungs – und Sinnesaspekten der Sexualität von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen.(SIELERT 2005, 15)
Im weiteren Verlauf meiner Arbeit möchte ich an dieser Stelle jeweils einen kurzen geschichtlichen Einblick in die Entstehung der Sexualerziehung und der Sexualpädagogik geben.
2.1. Geschichte der Sexualerziehung
Die Geschichte der Sexualerziehung lässt sich über sehr lange Zeit, bis etwa zum 18. Jahrhundert zurückverfolgen. Die wichtigsten Vertreter waren unter anderem Carl Adolph von Basedow (18.03.1799 – 11.04.1854), Christian Gotthilf Salzmann (01.06.1744 – 31.10.1811) und Joachim Heinrich Campe (29.06.1746 – 22.10.1818). Bei der Betrachtung der Geschichte ist der enorme Einfluss der Kirche nicht zu übersehen, da die Sexualerziehung durch die Moraltheologie und die kirchenamtliche Lehre stark beeinflusst wurde. Ebenfalls unübersehenbar ist die gewaltige Prägung durch Medizin und Psychiatrie, da nicht die Aufklärung der Kinder und Jugendlichen über Schwangerschaft, Geburt oder Geschlechtsunterschiede im Vordergrund stand, sondern die Verhinderung der Onanie. (Vgl. SIELERT 2005, 16)
Erst zu Beginn des 20. Jahrhunderts folgten die ersten pädagogischen Initiativen von Sexualwissenschaftlern gegen diesen Trend wie zum Beispiel von Max Hodan und Wilhelm Reich (24.03.1897 – 03.11.1957). Leider blieben diese Bemühungen ohne nennenswerten Erfolg und erst mit der „1968er – Bewegung“ fand die Sexualerziehung wieder größere Verbreitung und gesellschaftliche Anerkennung. (Vgl. SIELERT 2005, 18) Der Anfang liegt bereits in den 1960er Jahren, dem Jahrzehnt der sexuellen Revolution. Noch gab es heftige Gegenbewegungen, noch galt der Kuppeleiparagraf (das Gesetz, welches bestimmte, was Kuppelei ist), noch war Homosexualität strafbar, noch gibt es Auseinandersetzungen um die Sexualaufklärung, zum Beispiel um die Filme von Oswalt Kolle (*02.10.1928, deutscher Journalist und Filmproduzent). Ende der 1960er Jahre beginnt sich einiges zu ändern, so auch die bislang geltenden Rollenmuster von Frauen und Männern.
Ab Mitte der 1960er Jahre fallen alle Tabubereiche. Sexualität wird zu einem offenen Thema im Alltag, den Medien und in der Wissenschaft. Die Antibabypille setzt sich zunehmend durch, auch wenn die katholische Kirche dies kategorisch ablehnt. Die öffentliche Diskussion wendet sich Themen wie Zeugung, Geburt, Abtreibung, Eheschließung und Ehescheidung, Impotenz und Eifersucht zu.
Die „1968er - Bewegung“ bestimmte die unerbittliche Befreiung von sexuellen Untersagungen zur wichtigsten Bedingung für eine Demokratisierung der Gesellschaft und machte diese Forderung durch zahlreiche Demonstrationen deutlich. (Vgl. SIELERT 2005, 19)
Vor dem Hintergrund der Studentenbewegung rebelliert die junge Generation auch gegen die überkommenden Moralvorstellungen der Erwachsenenwelt. Sie fordert eine zeitgemäße Sexualaufklärung in den Schulen und freie Entwicklung von Sexualität. Zugleich zeichnen sich allgemeine Liberalisierungstendenzen in der Sexualmoral ab. Zahlreiche Wissenschaftler befassen sich mit Fragen der Sexualität und Forderungen nach einer Revision des Sexualstrafrechtes werden laut. Mit populären Aufklärungsbüchern und –filmen vermittelt Oswalt Kolle einem breiten Publikum Erkenntnisse der Sexualwissenschaft (zum Beispiel der Film „Liebesschule“ oder das Buch „Dein Kind, das unbekannte Wesen“).
Aber auch in der Gesellschaft werden Forderungen nach einer neuen Sexualpädagogik laut. Wichtige gesellschaftliche Kräfte, wie die evangelische Kirche, erkennen die veränderten Beziehungen junger Leute an. Kritik an der bisherigen Sexualerziehung übt ebenfalls die damalige Bundesregierung der BRD. Am 03. Oktober 1968 beschloss die ständige Konferenz der Kultusminister eine „Empfehlung zur Sexualerziehung in den Schulen“. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, welche von der damaligen Bundesministerin für Gesundheitswesen Käte Strobel beauftragt wurde, legte 1969 einen Sexualkundeatlas über den Unterschied der Geschlechter, Eireifung und Befruchtung, Menstruation und Schwangerschaft, Empfängnisverhütung, Geschlechtskrankheiten und Körperhygiene vor, der als Unterrichtsmaterial für die Schulen und die Aufklärung der Kinder dienen sollte.
[...]
- Citation du texte
- Silvana Lehmann (Auteur), 2007, Sexualerziehung an Schulen mit dem Förderschwerpunkt geistige Entwicklung, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/69450
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