Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), das bereits im Jahre 1900 in Kraft trat, unterlag innerhalb seiner hundertjährigen Geschichte diversen Änderungen und Anpassungen. Um den Anforderungen der gesellschaftlichen Entwicklung gerecht zu werden, bedurfte es einer umfassenderen Modernisierung des Schulrechts. Am 11.10.2001 wurde daraufhin vom Bundestag das Gesetz zur Modernisierung des Schuldrechts (SMG) beschlossen und die Schuldrechtsreform am 01.01.2002 in die Tat umgesetzt. Im Rahmen dieser Schuldrechtsreform fand insbesondere eine Neuregelung des Leistungsstörungs- (§§ 280 ff., 323 ff. BGB) sowie Gewährleistungsrechts bei Kauf- und Werkverträgen (§§ 434 ff., 633 ff. BGB) statt, daneben wurden einige Nebengesetze in das BGB integriert. Ferner wurde das Recht der Verjährung (§§ 194 ff. BGB) insgesamt geändert.
Durch die Schuldrechtsmodernisierung beabsichtigte der Gesetzgeber, das komplizierte Nebeneinander von speziellen Gewährleistungsvorschriften und dem allgemeinen Leistungsstörungsrecht aufzulösen und ein einheitliches sowie auch begreifliches Regelwerk zu schaffen. Dies sollte vor allem Rechtssicherheit bringen. Diese Anpassung fiel im Gewährleistungsrecht schwerer, da strukturelle und materielle Unterschiede größer als im allgemeinen Leistungsstörungsrecht waren. Im Rahmen der Änderungen des Gewährleistungs- oder – neuerlich besser – Mängelhaftungsrechts wurde vor allem das Kaufrecht in seiner Substanz verändert und vereinfacht. Alte Rechtsprinzipien wurden aufgegeben und an internationale Standards angepasst. Im Kaufrecht bestand besonders Reformdruck durch die Verbrauchsgüterkaufrichtlinie, die bis zum Ablauf des 31.12.2001 umzusetzen war.
Das Mängelhaftungs- / Gewährleistungsrecht im Werkvertrag wurde größtenteils in Anlehnung an das Kaufrecht geregelt. Indes sind weitere inhaltliche Änderungen im Vergleich gering. Im Werkvertragsrecht gelten jetzt analoge Vorschriften für viele Leistungen wie im Kaufrecht und Ansprüche des Bestellers sind im Hinblick auf Sach- und Rechtsmängel angeglichen worden.
In dieser Arbeit soll ein Überblick über die wesentlichen Änderungen des Gewährleistungsrechts im Kauf- und Werkvertragsrecht nach der Schuldrechtsmodernisierung gegeben werden.
Die einzelnen Paragraphen der beiden Vertragstypen werden in einer Gegenüberstellung zitiert und verglichen, um zu erkennen, ob und inwiefern dem Gesetzgeber eine Angleichung gelungen ist.
Abschließend wird anhand aktuelller Rechtsprechung die Umsetzung untersucht.
Inhaltsverzeichnis
- 1. Einleitung und Aufgabenstellung
- 2. Kauf- und Werkvertragsrecht im Allgemeinen
- 2.1 Kaufrecht
- 2.2 Werkvertragsrecht
- 2.3 Pflichten beim Kaufvertrag
- 2.4 Pflichten beim Werkvertrag
- 2.5 Form
- 3. Allgemeines zur Gewährleistung
- 3.1 Definition
- 3.2 Rechtsfolgen
- 3.3 Fristen
- 4. Mangelbegriff
- 4.1 Definition
- 4.2 Regelung im Kaufrecht
- 4.3 Regelung im Werkvertragsrecht
- 4.4 Sachmangel
- 4.5 Rechtsmangel
- 5. Rechte des Käufers und Bestellers bei Mängeln
- 5.1 Rechte des Käufers bei Mängeln
- 5.2 Rechte des Bestellers bei Mängeln
- 6. Die Rechte im Einzelnen
- 6.1 Nacherfüllung
- 6.2 Selbstvornahme
- 6.3 Rücktritt
- 6.4 Schadenersatz
- 6.5 Minderung
- 6.6 Übersicht Mängelrechte
- 7. Ausschluss der Rechte
- 7.1 Ausschluss der Rechte beim Kaufvertrag
- 7.2 Ausschluss der Rechte beim Werkvertrag
- 7.3 Exkurs zur Arglist
- 8. Einrede der Verjährung
- 8.1 Verjährung im Kaufrecht
- 8.2 Verjährung im Werkvertragsrecht
- 9. Garantie
- 9.1 Definition
- 9.2 Beschaffenheitsgarantie
- 9.3 Haltbarkeitsgarantie
Zielsetzung und Themenschwerpunkte
Diese Diplomarbeit vergleicht die Gewährleistungsrechte im Kaufrecht (§§ 437 ff. BGB) und im Werkvertragsrecht (§§ 634 ff. BGB) nach der Schuldrechtsreform. Ziel ist es, die Unterschiede und Gemeinsamkeiten der beiden Rechtsgebiete aufzuzeigen und ein umfassendes Verständnis der jeweiligen Rechte und Pflichten von Käufer und Besteller zu vermitteln.
- Vergleich der Gewährleistungsrechte im Kauf- und Werkvertragsrecht
- Analyse der Mangelbegriffe in beiden Rechtsgebieten
- Untersuchung der Rechte des Käufers und Bestellers bei Mängeln
- Ausschluss der Gewährleistungsrechte
- Bedeutung der Verjährung
Zusammenfassung der Kapitel
1. Einleitung und Aufgabenstellung: Dieses Kapitel führt in die Thematik der Diplomarbeit ein und beschreibt die Zielsetzung sowie den methodischen Ansatz. Es wird die Relevanz des Vergleichs von Kauf- und Werkvertragsrecht im Kontext der Schuldrechtsreform hervorgehoben und die Gliederung der Arbeit skizziert. Der Fokus liegt auf der Klärung der Fragestellung und der Abgrenzung des Themas.
2. Kauf- und Werkvertragsrecht im Allgemeinen: Dieses Kapitel bietet eine grundlegende Einführung in das Kaufrecht und das Werkvertragsrecht. Es werden die zentralen Merkmale beider Vertragstypen definiert und abgegrenzt. Dabei werden die jeweiligen Rechtsgrundlagen und die wesentlichen Pflichten der Vertragsparteien erläutert, um ein Verständnis der Basis für den späteren Gewährleistungsvergleich zu schaffen. Der Abschnitt dient als notwendige Grundlage für die tiefergehende Analyse der Gewährleistungsrechte in den folgenden Kapiteln.
3. Allgemeines zur Gewährleistung: Hier wird der Begriff der Gewährleistung umfassend definiert und die rechtlichen Konsequenzen bei Vorliegen eines Mangels dargestellt. Das Kapitel legt die Basis für das Verständnis der folgenden Kapitel, indem es die grundlegenden Prinzipien der Gewährleistung erläutert und die relevanten Fristen und Rechtsfolgen beschreibt. Die Definition und Abgrenzung der Gewährleistung von anderen Rechtsinstituten wird detailliert behandelt.
4. Mangelbegriff: Dieser Abschnitt analysiert den Begriff des Mangels im Kauf- und Werkvertragsrecht im Detail. Es werden verschiedene Arten von Mängeln, wie Sachmängel (vereinbarte Beschaffenheit, Eignung zur vertraglich vorausgesetzten und gewöhnlichen Verwendung, unsachgemäße Montage, Montageanleitungsmangel, Aliud-Lieferung/Herstellung, Mindermenge) und Rechtsmängel, differenziert betrachtet und im Kontext beider Rechtsgebiete eingeordnet. Der Schwerpunkt liegt auf den Unterschieden und Gemeinsamkeiten der jeweiligen Regelungen.
5. Rechte des Käufers und Bestellers bei Mängeln: Dieses Kapitel beschreibt die Rechte, die dem Käufer bzw. Besteller bei Vorliegen eines Mangels zustehen. Es werden die verschiedenen Möglichkeiten der Rechtsdurchsetzung, wie Nacherfüllung, Selbstvornahme, Rücktritt, Schadenersatz und Minderung, erläutert und miteinander verglichen. Die jeweiligen Voraussetzungen und Grenzen dieser Rechte werden im Detail dargelegt, um ein umfassendes Bild der Handlungsmöglichkeiten zu vermitteln.
6. Die Rechte im Einzelnen: Dieser Abschnitt geht detailliert auf die einzelnen Mängelrechte (Nacherfüllung, Selbstvornahme, Rücktritt, Schadenersatz, Minderung) ein und vergleicht diese im Kauf- und Werkvertragsrecht. Für jedes Recht werden die jeweiligen Voraussetzungen und Rechtsfolgen ausführlich dargestellt und anhand von Beispielen verdeutlicht. Der Fokus liegt auf den praktischen Auswirkungen der jeweiligen Rechtswahl für Käufer und Besteller.
7. Ausschluss der Rechte: Hier wird untersucht, unter welchen Umständen die Gewährleistungsrechte ausgeschlossen werden können. Es werden die Möglichkeiten des Ausschlusses sowohl im Kauf- als auch im Werkvertragsrecht detailliert betrachtet, wobei der Fokus auf den jeweiligen Voraussetzungen und Grenzen liegt. Die Rolle von Kenntnis des Käufers/Bestellers und Haftungsausschlüssen wird ausführlich diskutiert.
8. Einrede der Verjährung: Dieses Kapitel befasst sich mit der Verjährung der Gewährleistungsansprüche im Kauf- und Werkvertragsrecht. Die jeweiligen Verjährungsfristen werden erläutert und die Unterschiede und Gemeinsamkeiten zwischen beiden Rechtsgebieten herausgearbeitet. Die Bedeutung der Verjährung für die Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen wird hervorgehoben.
9. Garantie: Der Abschnitt beleuchtet den Begriff der Garantie und unterscheidet zwischen Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantien. Die Rechtsnatur der Garantie und ihre Abgrenzung zur gesetzlichen Gewährleistung werden geklärt. Die Bedeutung der Garantie für den Käufer/Besteller wird im Kontext der Gewährleistung dargestellt.
Schlüsselwörter
Gewährleistung, Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Schuldrechtsreform, Mangel, Sachmangel, Rechtsmangel, Käufer, Besteller, Nacherfüllung, Selbstvornahme, Rücktritt, Schadenersatz, Minderung, Verjährung, Garantie, BGB, §§ 437 ff. BGB, §§ 634 ff. BGB.
Häufig gestellte Fragen (FAQ) zur Diplomarbeit: Gewährleistungsrechte im Kauf- und Werkvertragsrecht
Was ist der Gegenstand dieser Diplomarbeit?
Die Diplomarbeit vergleicht die Gewährleistungsrechte im Kaufrecht (§§ 437 ff. BGB) und im Werkvertragsrecht (§§ 634 ff. BGB) nach der Schuldrechtsreform. Ziel ist der Vergleich von Unterschieden und Gemeinsamkeiten beider Rechtsgebiete und ein umfassendes Verständnis der Rechte und Pflichten von Käufer und Besteller.
Welche Themen werden in der Arbeit behandelt?
Die Arbeit behandelt unter anderem den Vergleich der Gewährleistungsrechte, die Analyse der Mangelbegriffe, die Untersuchung der Rechte des Käufers und Bestellers bei Mängeln, den Ausschluss der Gewährleistungsrechte, und die Bedeutung der Verjährung. Sie umfasst eine detaillierte Betrachtung der einzelnen Mängelrechte (Nacherfüllung, Selbstvornahme, Rücktritt, Schadenersatz, Minderung) und den Ausschluss dieser Rechte in beiden Rechtsgebieten. Zusätzlich wird der Begriff der Garantie (Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantien) im Kontext der Gewährleistung erläutert.
Wie ist die Arbeit gegliedert?
Die Arbeit ist in neun Kapitel gegliedert. Kapitel 1 beinhaltet Einleitung und Aufgabenstellung. Kapitel 2 bietet eine Einführung in das Kauf- und Werkvertragsrecht. Kapitel 3 behandelt die Gewährleistung allgemein. Kapitel 4 analysiert den Mangelbegriff. Kapitel 5 beschreibt die Rechte des Käufers und Bestellers bei Mängeln. Kapitel 6 betrachtet die einzelnen Mängelrechte im Detail. Kapitel 7 behandelt den Ausschluss der Gewährleistungsrechte. Kapitel 8 befasst sich mit der Verjährung. Kapitel 9 erläutert den Begriff der Garantie.
Welche Rechtsgrundlagen werden betrachtet?
Die Arbeit basiert auf den §§ 437 ff. BGB (Kaufrecht) und den §§ 634 ff. BGB (Werkvertragsrecht).
Welche Arten von Mängeln werden unterschieden?
Die Arbeit unterscheidet zwischen Sachmängeln (vereinbarte Beschaffenheit, Eignung zur vertraglich vorausgesetzten und gewöhnlichen Verwendung, unsachgemäße Montage, Montageanleitungsmangel, Aliud-Lieferung/Herstellung, Mindermenge) und Rechtsmängeln.
Welche Rechte stehen Käufer und Besteller bei Mängeln zu?
Käufer und Besteller haben bei Mängeln verschiedene Rechte, darunter Nacherfüllung, Selbstvornahme, Rücktritt vom Vertrag, Schadenersatz und Minderung. Die Arbeit erläutert die Voraussetzungen und Grenzen dieser Rechte im Detail.
Unter welchen Umständen können die Gewährleistungsrechte ausgeschlossen werden?
Die Arbeit untersucht die Möglichkeiten des Ausschlusses der Gewährleistungsrechte im Kauf- und Werkvertragsrecht, einschließlich der Rolle von Kenntnis des Käufers/Bestellers und Haftungsausschlüssen.
Welche Bedeutung hat die Verjährung?
Die Arbeit erläutert die Verjährungsfristen für Gewährleistungsansprüche im Kauf- und Werkvertragsrecht und deren Bedeutung für die Durchsetzung der Ansprüche.
Was ist der Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung?
Die Arbeit klärt die Rechtsnatur der Garantie und unterscheidet zwischen Beschaffenheits- und Haltbarkeitsgarantien. Sie beschreibt die Abgrenzung der Garantie von der gesetzlichen Gewährleistung.
Welche Schlüsselwörter charakterisieren den Inhalt der Arbeit?
Schlüsselwörter sind: Gewährleistung, Kaufrecht, Werkvertragsrecht, Schuldrechtsreform, Mangel, Sachmangel, Rechtsmangel, Käufer, Besteller, Nacherfüllung, Selbstvornahme, Rücktritt, Schadenersatz, Minderung, Verjährung, Garantie, BGB, §§ 437 ff. BGB, §§ 634 ff. BGB.
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- Diplom--Wirtschaftsjuristin (FH) Karina Marhenke (Author), 2007, Schuldrechtsreform. Vergleich der Gewährleistungsrechte im Kaufrecht und im Werkvertragsrecht, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/69364