Lange Zeit ging die Militärgeschichtsschreibung von einer prinzipiellen Unterscheidung zwischen der männlichen Militär- und weiblichen Zivilbevölkerung aus. Diese Differenzierung korrespondierte mit dem bürgerlichen Bild der friedfertigen und passiven Frau gegenüber dem aktiven, aggressiven Mann. Dass diese Vorstellung sich auch noch in heutiger Zeit hält, zeigt eine Veröffentlichung Crevelds, der sich zu der Aussage hinreißen lässt, dass „Krieg und Kampf nicht zu der Rolle der Frau“ gehören und dass es Aufgabe des Mannes sei, „die Frau zu beschützen, weil sie schwächer ist, und nötigenfalls für sie zu kämpfen.“ 1 Dabei verkennt diese Haltung vollkommen, dass der fast vollständige Ausschluss der Frauen aus dem Militärwesen erst zu Beginn des 19. Jahr-hunderts nach einem mehr als 150 Jahre andauernden Prozess erfolgte. Bis zu diesem Zeitpunkt war die Frau integraler Bestandteil des Trosses und auch später praktisch und rechtlich der frühneuzeitlichen Militärbevölkerung zugehörig. Das postulierte Bild des Soldaten als „zwangszölibatäre Person“ 2 muss zurückgewiesen werden. Zwar wurde dem Soldaten in der Frühen Neuzeit die Eheschließung erschwert, aber er musste nicht auf eine Partnerin an seiner Seite verzichten. Die Erforschung der Lebensumstände von Frauen im Umkreis der Armee erlaubte erst das Aufkommen der „New Military History“, die die Militärgeschichte für Fragestellungen der Sozial- und Wirtschaftsgeschichte seit Ende der 1970er Jahre zumindest in der angelsächsischen Forschung, später auch im deutschsprachigen Raum, öffnete. Anstatt weiterhin Kriege, Schlachten und Taktiken in den Mittelpunkt zu stellen, rückten die wechselseitigen Beziehungen zwischen Militär und ziviler Gesellschaft in den Vor-dergrund der Untersuchungen. [...]
Gliederung
1 Einleitung
2 Die Soldatenfamilien
2.1 Eheschließungen – Hindernisse und Gründe
2.2 Broterwerb der Soldatenfrauen zu Friedens- und Kriegszeiten
2.2.1 Arbeitsfelder der Frauen im Friedensalltag
2.2.2 Soldatenfrauen im Krieg - „Geschleppe im Felde“?
2.3 Das Leben ehemaliger Soldatenfrauen – Frauen von Invaliden und Abgedankten sowie Witwen
3 Garnisonsgesellschaft versus Zivilbevölkerung?
3.1 Die Unterbringung der Soldatenfamilien Einquartierung in Bürgerhäuser – Konfliktpotential oder Integration?
3.1.2 Das Leben in der Kaserne
3.2 Wahrnehmung der Soldatenfrau in der bürgerlichen Öffentlichkeit
4 Zusammenfassung
5 Literatur- und Quellenverzeichnis
5.1 Gedruckte Quellen
5.2 Literatur
1 Einleitung
Lange Zeit ging die Militärgeschichtsschreibung von einer prinzipiellen Unterscheidung zwischen der männlichen Militär- und weiblichen Zivilbevölkerung aus. Diese Differenzierung korrespondierte mit dem bürgerlichen Bild der friedfertigen und passiven Frau gegenüber dem aktiven, aggressiven Mann. Dass diese Vorstellung sich auch noch in heutiger Zeit hält, zeigt eine Veröffentlichung Crevelds, der sich zu der Aussage hinreißen lässt, dass „Krieg und Kampf nicht zu der Rolle der Frau“ gehören und dass es Aufgabe des Mannes sei, „die Frau zu beschützen, weil sie schwächer ist, und nötigenfalls für sie zu kämpfen.“[1] Dabei verkennt diese Haltung vollkommen, dass der fast vollständige Ausschluss der Frauen aus dem Militärwesen erst zu Beginn des 19. Jahrhunderts nach einem mehr als 150 Jahre andauernden Prozess erfolgte. Bis zu diesem Zeitpunkt war die Frau integraler Bestandteil des Trosses und auch später praktisch und rechtlich der frühneuzeitlichen Militärbevölkerung zugehörig. Das postulierte Bild des Soldaten als „zwangszölibatäre Person“[2] muss zurückgewiesen werden. Zwar wurde dem Soldaten in der Frühen Neuzeit die Eheschließung erschwert, aber er musste nicht auf eine Partnerin an seiner Seite verzichten.
Die Erforschung der Lebensumstände von Frauen im Umkreis der Armee erlaubte erst das Aufkommen der „New Military History“, die die Militärgeschichte für Fragestellungen der Sozial- und Wirtschaftsgeschichte seit Ende der 1970er Jahre zumindest in der angelsächsischen Forschung, später auch im deutschsprachigen Raum, öffnete. Anstatt weiterhin Kriege, Schlachten und Taktiken in den Mittelpunkt zu stellen, rückten die wechselseitigen Beziehungen zwischen Militär und ziviler Gesellschaft in den Vordergrund der Untersuchungen.[3]
Durch das Miteinbeziehen sozialer Aspekte in die Militärgeschichte eröffneten sich allmählich geschlechterspezifische Problemstellungen, die erstmals im angelsächsischen Raum Aufmerksamkeit erregten[4], wohingegen in Deutschland diese Fragen erst zu Beginn der 1990er Jahre aufgegriffen wurden.[5] Während die historische Frauen- und Geschlechterforschung diesem Themenbereich im 20. Jahrhundert eine Vielzahl von Monografien und Sammelbänden[6] widmet, bleiben Forschungslücken in der Frühen Neuzeit, die erst allmählich geschlossen werden. Lange Zeit bildeten Arbeiten über Waffen tragende Frauen[7] und den Lebensalltag im Tross[8] einen Schwerpunkt bei der Erforschung des Zusammenhanges zwischen Militär, Krieg und Geschlechterverhältnis. Zwar konstatierte bereits Pröve in seiner Arbeit über die Göttinger Militärbevölkerung, dass „eine Berücksichtigung der Frauen und Kinder […] unerlässlich [ist], um Einblicke in das „Sozialsystem Militär“ zu gewinnen“[9], aber erst Engelen nahm sich dieser Forderung umfassend an. In ihrer Arbeit analysierte sie auf breiter Quellengrundlage das Leben der Soldatenfamilien in der Garnisonsgesellschaft des 17. und 18. Jahrhunderts.[10]
Daneben bieten einige unselbstständige Veröffentlichungen Einblick in das Leben der Soldatenfrauen des 18. Jahrhunderts, wobei neben einem Aufsatz der bereits erwähnten Engelen[11], Arbeiten von Fricke[12] über die Beziehung von Soldatenfrauen und Merkantilismus sowie von Nowosadtko[13] über Soldatenpartnerschaften zu nennen wären.
Eine Quellengrundlage anhand schriftlicher Überlieferungen der Soldatenfrauen ist praktisch kaum existent, sodass im Großen und Ganzen auf Beurteilungen männlicherseits zurückgegriffen werden musste. Dass diese, wie im Falle der Autobiografie Laukhards[14], dem bürgerlichen Weltbild verbunden sind, muss berücksichtigt werden. Daneben bieten eine Vielzahl von Verordnungen, Vorschriften und Edicten Informationen über das Leben der Soldatenfrauen. Doch wie Fricke zu Recht hinweist, kann ein Einblick über den Soll-Zustand nur unter Vorbehalt auf die realistischen Zustände übertragen werden.[15]
Das Ziel vorliegender Arbeit besteht im Wesentlichen in der Analyse des Alltagslebens der Soldatenfrau. Die zentrale Fragestellung gilt der Rolle der Soldatenfrau in der Gesellschaft, ihren Lebensbedingungen und dem Verhältnis der bürgerlichen Öffentlichkeit zum weiblichen Teil des Militärs. Inhaltliche Schwerpunkte bilden dabei die rechtlichen Rahmenbedingungen der Eheschließung und Erwerbsmöglichkeiten der Frauen in Kriegs- und Friedenszeiten. Als weiterer Ansatzpunkt zur Untersuchung der Lebensumstände in den Soldatenpartnerschaften erfolgt die Auseinandersetzung mit der Frage, inwieweit bürgerliches Umfeld und Militärgesellschaft miteinander agierten. Vorrangig werden das Integrationspotential der jeweiligen Unterbringung der Soldatenfamilien sowie die Gründe für die ablehnende Haltung des Bürgertums gegenüber den Soldatenfrauen hinterfragt.
Als Untersuchungszeitraum wurde das 18. Jahrhundert mit dem Schwerpunkt auf die friderizianische Ära gewählt. Ebenso diente Preußen, wenn nicht anders gekennzeichnet, als hauptsächlich untersuchtes Territorium. Die Eingrenzungen erfolgten zum einen anhand der ergiebigsten Literatur- und Quellenlage, zum anderen hatte Preußen unter Friedrich dem Großen mit dem hohen Anteil an Militärbevölkerung eine herausragende Stellung unter den Territorialstaaten inne.
2 Die Soldatenfamilien
2.1 Eheschließungen – Hindernisse und Gründe
Der Versuch, die Anzahl der Frauen im Umfeld der Stehenden Heere zu begrenzen, erfolgte durch die Beschränkung der Heiratserlaubnis. So vermerkt das Reglement für die Preußische Infanterie 1743:
Es soll kein Unter-Officier ohne Permission des Chefs vom Regiment heyrathen und, wann ein Unter-Occicier durch eine Heyrath sein sonderliches Glück nicht machen kann, so soll der Obriste ihm gar nicht erlauben zu heyrathen, absonderlich, wann es noch ein junger Unter-Officier ist.[16]
Die Benötigung der Ausstellung eines „Consensscheins“ durch einen Vorgesetzten erstreckte sich nicht nur auf die Unteroffiziere, sondern auch auf alle Soldaten. In Sachsen musste der Heiratswillige nachweisen, dass seine zukünftige Ehefrau über die nötigen moralischen und ökonomischen Voraussetzungen verfügte, um in den Militärstand aufgenommen zu werden. Von „ehrlicher“ Geburt und unbescholtenem Wesen sollte sie auch fähig sein, sich selbst zu ernähren. Ein in Aussicht stehendes Vermögen sowie Fertigkeiten in Nähen, Stricken, Spinnen und Waschen dienten als Argumente für den Antrag.[17]
Die Gründe für die restriktiven Heiratsbestimmungen fasst Flemming aus zeitgenössischer Sicht zusammen: Zum einen verführte der einfache Soldat die Frau mit einem unzulässigen Heiratsversprechen zum Beischlaf, und sollte doch einmal die Ehe geschlossen worden sein, so setzte die Frau alles daran, den Mann aus dem Militärdienst zu treiben. Zudem war die große Anzahl beweibter Soldaten für den Militäretat eine unerträgliche Belastung.[18] Ein weiterer hier unerwähnter Grund lag vor allem in der Sorge begründet, dass, sollte die Frau mittellos sein, sie nicht der Armenfürsorge zur Last fiele, sobald der Mann aus dem Militärdienst ausschied. Dabei verkennt die städtische und militärische Obrigkeit, dass gerade die Bedürftigkeit zur Ehe veranlasste.
Wie bei anderen Unterschichtenpaaren waren auch die Soldatenehen durch Arbeitsteilung gekennzeichnet, da die geringen, gleichzeitigen Einkunftsquellen den gemeinsamen Lebensunterhalt absicherten. Die Chance, durch eine Ehe die Existenzgrundlage zu verbessern, erklärt den Anstieg der Verheiratetenquote in den meisten deutschen Territorien im Verlaufe des 18. Jahrhunderts.[19] Sie lag trotz administrativer Maßnahmen allgemein zwischen 30% und 50%, wobei Schwankungen in den einzelnen Territorien und Regimentern auftraten.[20] Für Preußen scheint die Aussage zulässig, dass etwa die Hälfte aller Unteroffiziere und Gemeinen um 1780, zumindest in Berlin, verheiratet war.[21] In Mecklenburg-Schwerin lag die Quote bei bis zu 73%[22], für Göttingen ermittelte Pröve rund ein Drittel als verheiratet im Jahresmittel von 1722-1740[23], in Kursachsen verblieb die Quote auch nach Aufhebung der festen Obergrenze ab 1767 bei circa 25%[24]. In anderen Territorialstaaten, wie Bayern, blieb die Handhabung der Heiratspolitik durchgängig restriktiver, wodurch sich die Verheiratetenquote dort ab 1745 bei 3% einpegelte.[25] Dass Zeitgenossen die Einschränkungen durchaus kritisch hinterfragten, belegen die Äußerungen Süßmilchs:
Der gezwungene ehelose Stand der Soldaten, wie viel Uebels ziehet er nicht nach sich, und zwar in Friedenszeiten?Sie schaden sich durch Unmäßigkeit der Lüste, sie schaden andern durch Verführung des weiblichen Geschlechts und der Dienstmägde, sie schaden durch die Vergrößerung des Verderbens der Sitten, dem Staate. Dieses sollten ja wol hinlängliche Bewegungsgründe seyn, den Soldaten Freyheit in ihren Entschliessungen zu lassen…[26]
Zumindest in Preußen wurden die Forderungen unter der Herrschaft Friedrichs II., dem viel daran lag, eine Bevölkerungszunahme zu erreichen, aufgegriffen.
Der König forcierte sogar die Heirat seiner Soldaten nach dem Ende des Siebenjährigen Krieges, um den Verlust an Menschen wieder auszugleichen.[27]
In diesem Zusammenhang ist auch eine der wichtigsten Neuerungen der Militärverwaltung des Preußenkönigs, die Akzeptanz eines eheähnlichen Zusammenlebens der Soldaten mit ihren „Soldatenliebsten“, einzuordnen. Der Soldat konnte familiäre Beziehungen aufbauen, ohne dass das Regiment rechtsrelevante Ansprüche wie höheren Sold oder Vorsorgung der Frau im Kriegsfall zu befürchten hatte. Solange die feste Lebensgemeinschaft nachweisbar war, erreichte die Soldatenliebste eine annähernd gleiche rechtliche und soziale Stellung wie die Ehefrau. So besaßen auch diese Frauen das Recht, Immediatsuppliken beim König einzureichen. Jedoch verblieb das offiziell anerkannte Konkubinat nur ein kurzes Intermezzo in der friderizianischen Ära. Der genaue Zeitpunkt der Abschaffung ist ungeklärt, aber spätestens mit der 1797 erfolgten Gleichsetzung der Soldatenliebsten mit Mätressen ging der Entzug aller staatlichen Zuschüsse einher.[28]
[...]
[1] Creveld, Martin van: Frauen und Krieg, München 2001, S. 9.
[2] Mitterauer, Michael: Ledige Mütter: Zur Geschichte illegitimer Geburten in Europa, München 1983, S. 72.
[3] Vgl. ausführlich zur „New Military History“ Kroener, Bernhard R.: Militär in der Gesellschaft. Aspekte einer neuen Militärgeschichte der Frühen Neuzeit. In: Kühne, Thomas; Ziemann, Benjamin (Hrsg.): Was ist Militärgeschichte? Paderborn u. a. 2000, S. 283-299 (=Krieg in der Geschichte, Bd. 6)
[4] Als wegweisender Aufsatz gilt der Artikel Hacker, Barton C.: Women and Military Institutions in Early Modern Europe. A Reconnaissance. In: Signs. Journal of Women in Culture and Society, Bd. 6 (1981) S. 643-671 (http://pao.chadwyck.co.uk/journals/displayItemFromId.do?QueryType=journals&ItemID=h305 21.06.06)
[5] Auf die Schwerpunkte im Bereich der geschlechterspezifischen Fragestellungen in der Militärgeschichte weisen verschiedene Aufsätze hin, u.a. Hagemann, Karen: Militär, Krieg und Geschlechterverhältnisse: Untersuchungen, Überlegungen und Fragen zur Militärgeschichte der Frühen Neuzeit. In: Pröve, Ralf (Hrsg.): Klio in Uniform? Probleme und Perspektiven einer modernen Militärgeschichte der Frühen Neuzeit, Köln u. a. 1997. S. 35-88; Dies.: Venus und Mars: Reflexionen zu einer Geschlechtergeschichte von Militär und Krieg. In: Dies.; Pröve, Ralf (Hrsg.): Landsknechte, Soldatenfrauen und Nationalkrieger: Militär, Krieg und Geschlechterordnung im historischen Wandel, Frankfurt am Main 1998 (=Reihe Geschichte und Geschlechter; Bd. 26); Nowosadtko, Jutta: Krieg, Gewalt und Ordnung: Einführung in die Militärgeschichte, Tübingen 2002, S. 221-230 (=Historische Einführungen, Bd. 6); Wilson, Peter H.: German Women and War, 1500-1800. In: War in History, Vol. 3 (1996), Heft 2, S. 127-160.
[6] Vgl. dazu Hagemann 1997, S. 39.
[7] Als grundlegend gilt dabei noch immer die Arbeit von Dekker und Pol über als Männer verkleidete Frauen, die so an Kampfgeschehen teilnahmen. Vgl. dazu: Dekker, Rudolf; Pol, Lotte van de: Frauen in Männerkleidern. Weibliche Transvestiten und ihre Geschichte, Berlin 1990.
[8] Vgl. dazu Burschel, Peter: Söldner im Nordwestdeutschland des 16. und 17. Jahrhunderts. Sozialgeschichtliche Studien, Göttingen 1994 (=Veröffentlichungen des Max-Planck-Instituts für Geschichte, Bd. 113); Rogg, Matthias: Landsknechte und Reisläufer: Bilder vom Soldaten: ein Stand in der Kunst des 16. Jahrhunderts, Paderborn u. a. 2002 (=Krieg in der Geschichte, Bd. 5)
[9] Pröve, Ralf: Stehendes Heer und städtische Gesellschaft im 18. Jahrhundert. Göttingen und seine Militärbevölkerung 1713-1756, München 1995, S. 100 (=Beiträge zur Militärgeschichte, Bd. 47); Dieser Forderung nahm sich u.a. Kroll in seiner Habilitationsschrift über das Leben kursächsischer Soldaten an, vgl. dazu Kroll, Stefan: Kursächsische Soldaten im 18. Jahrhundert zwischen Friedensalltag und Kriegserfahrung: Lebenswelt und Kultur von Unteroffizieren und „Gemeinen“ 1728 bis 1796, unveröfftl. Habil. phil., Universität Rostock 2003.
[10] Engelen, Beate: Soldatenfrauen in Preußen. Eine Strukturanalyse der Garnisonsgesellschaft im späten 17. und 18. Jahrhundert, Münster 2005.
[11] Engelen, Beate: Warum heiratete man einen Soldaten? Soldatenfrauen in der ländlichen Gesellschaft Brandenburg-Preußens im 18. Jahrhundert. In: Kroll, Stefan; Krüger, Kersten (Hrsg.): Militär und ländliche Gesellschaft in der frühen Neuzeit, Hamburg 2000, S. 251-273 (=Herrschaft und soziale Systeme in der Frühen Neuzeit, Bd. 1)
[12] Fricke, Hans-Dierk: Frauen in den Heeren im Zeitalter des Absolutismus und ihre Bedeutung für den Merkantilismus in Preußen. In: Forschungen zur brandenburgischen und preußischen Geschichte, N. F., Bd. 13 (2003), S. 163-226.
[13] Nowosadtko, Jutta: Soldatenpartnerschaften. Stehendes Heer und weibliche Bevölkerung im 18. Jahrhundert. In: Hagemann; Pröve 1998, S. 297-321.
[14] Laukhard, Friedrich Christian: Leben und Schicksale von ihm selbst beschrieben, hrsg. von Karl Wolfgang Becker, Leipzig 1989.
[15] Fricke 2003, S. 171.
[16] Reglement für die Königl. Preußische Infanterie: 2. Hälfte. Faksimiledruck der Ausgabe Berlin 1743, Osnabrück 1976, S. 601 (=Altpreußischer Kommiss. Offiziell, offiziös und privat, Heft 32)
[17] Kroll 2003, S. 180 f.
[18] Fleming, Hanns Friedrich von: Der vollkommene Teutsche Soldat, welcher die gantze Kriegs-Wissenschaft, insonderheit was bey der Infanterie vorkommt, ordentlich und deutlich vorträgt. Faksimiledruck der Ausgabe Leipzig 1726, Osnabrück 1967, S. 103.
[19] Nowosadtko 1998, S. 309.
[20] Vgl. zusammenfassend die Verheiratetenquoten in den einzelnen deutschen Territorien bei Wilson 1992, S. 140-145.
[21] Eine Seelenliste von 1780 des Garnisonsstandortes Berlin zeigt, dass neben 2.452 Unteroffizieren und 22.816 Soldaten 13.532 Frauen und 11.932 Kinder zur Garnison gehörten. Vgl. dazu Fricke 2003, S. 183.
[22] In der Garnison Dömitz 1697 = 52%, Komp. Österling 1697 = 73%, Batl. Maltzahn = 15%, Regt z. Pferde 1712 = 8%. Vgl. dazu Tessin, Georg: Mecklenburgisches Militär in Türken- und Franzosenkriegen 1648-1718, Köln u. a. 1967, S. 177 ( =Mitteldeutsche Forschungen; Bd. 42)
[23] Pröve 1995, S. 100.
[24] Kroll 2003, S. 178 f.
[25] Fricke 2003, S. 184.
[26] Süßmilch, Johann Peter: Die göttliche Ordnung in den Veränderungen des menschlichen Geschlechts, aus der Geburt, dem Tode und der Fortpflanzung desselben erwiesen. Teil I. 3. erg. Ausg. Berlin 1765, Reprint Göttingen 1988. S. 389.
[27] Fricke 2003, S. 181.
[28] Engelen 2005, S. 110 ff.
- Quote paper
- Corinna Schulz (Author), 2006, Die Rolle der Frau in der Garnisongesellschaft des 18. Jahrhunderts, Munich, GRIN Verlag, https://www.grin.com/document/69162
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